Lieber Eifelwaldschrat !
Gerade eben habe ich Deine Beiträge gelesen, und ich muß zugeben, ich bin davon sicherlich etwas befremdet. Daher soll an dieser Stelle eine Erwiderung erfolgen.
1. Es ist sicherlich in Ordnung, mit einem Tatverdächtigen befreundet/verwandt etc. zu sein und ihn für unschuldig und zu Unrecht inhaftiert zu halten.
2. Zu beanstanden ist allerdings die pauschale Verunglimpfung der Trierer Staatsanwaltschaft bzw. des Landgerichts (Fall Klein). Hier wird suggeriert, die Inhaftierung/Verurteilung Unschuldiger sei hier langjähriger Usus. Und das gehört sich in einem seriösen Forum wie unserem nun mal nicht - im übrigen: ich bin kein Jurist !

3. Wenn bei einem dringend Tatverdächtigen eine erhöhte Suizidgefahr bestehen sollte (unabhängig davon, ob es hier der Fall ist), so bedeutet dies lediglich, dass er intensiv überwacht werden muß, und nicht, dass er deswegen nicht inhaftiert sein darf.
4. Meine Meinung: Der Tatverdächtige schweigt, auch auf Anraten seines Anwaltes. Das ist sein gutes Recht. Für mich allerdings wirft die Haltung "Mal abwarten, ob die überhaupt was finden" kein günstiges Licht auf ihn. Ein tatsächlich Unschuldiger würde nach seiner Verhaftung alle Hebel in Bewegung setzen, um zu beweisen, dass er mit der Tat nichts zu tun hat.
5. im Übrigen gäbe es mittelfristig für das soziale Klima in diesen kleinen Ortschaften nichts Besseres als die Aufklärung dieses Verbrechens.
viele Grüße
Ludwig