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08.03.1974 FF1 (Kripo Delmenhorst) Mordfall Dietrich Liesegang (Mord am Burggrafendamm)

in Filmfälle 11.03.2020 02:52
von bastian2410 • 1.664 Beiträge

FF 1 08.03.1974 (Kripo Delmenhorst)
Mordfall Dietrich Liesegang (Mord am Burggrafendamm)

Kurzreview

Der Mord an Dietrich Liesegang ist geklärt. 3 Männer werden bereits kurz nach der Ausstrahlung des Falles in xy festgenommen. Der Haupttäter beging in der Untersuchungshaft Selbstmord, die beiden weiteren Täter wurden vor Gericht gestellt. Doch das Schwurgericht verurteilte einen Täter nur wegen versuchten (!!!) Mordes, den anderen wegen Beihilfe.
Ein kleiner Überblick, wie der Fall nach der Ausstrahlung in xy weiterging.

Der Fall- Teil 1(Kurzreview)

Dietrich Liesegang ist 37 Jahre alt und Sohn eines bekannten Anwaltes in Delmenhorst. Er arbeitet in einer Papierfabrik und hat in dieser ersten Septemberwoche Spätschicht. Bei den Mitarbeitern ist er beliebt und spielt gerne nach Feierabend Skat mit seinen Kollegen. An diesen 7. September 1973 endet seine Arbeit um 23 Uhr. Die Skatrunde lässt er an diesem Abend jedoch ausfallen und macht sich auf dem Heimweg. Liesegang ist Junggeselle und wohnt bei seinen Eltern- 5 km von seinem Arbeitsplatz entfernt.

Kurz nach 23 Uhr verlässt er das Gelände seines Arbeitgebers und macht sich mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg. Sein Weg führt ihn zunächst am Rand der Stadt entlang und dann in ein um diese Zeit finsteres und einsames Wiesengelände des Delmenflusses.
Um diese Zeit sitzt ein Arzt- Ehepaar zusammen mit seinem Besuch auf der Terrasse bei einem Glas Wein. Gegen 23.15 Uhr wird die Idylle jedoch jäh unterbrochen, als die 4 Personen Hilfe- Rufe aus dem Wiesengelände rundum die Delme vernehmen. Als sie nachgucken wollen, ob etwas passiert ist, entdecken sie einen schwerverletzten Mann. Das Opfer hatte sich noch etwa 40 Meter bis zum Burggrafendamm schleppen können. Als der Mann auf der Straße zusammenbricht, leistet der Arzt Erste- Hilfe und verständigt die Polizei. Der Mann ist Dietrich Liesegang und er weist zahlreiche Stichverletzungen (insgesamt 14 Einstiche) am Körper sowie Schlagverletzungen am Kopf auf. Liesegang lebt noch und kann seinen Helfer sagen, dass er von drei Männern überfallen wurde. In unmittelbarer Nähe findet der Arzt dann das Fahrrad, die Brille und die Aktentasche des Opfers. Zudem werden ein Arbeitshandschuh, ein Zielfernrohr und eine Fahrkarte der Weser- Fähre vom 6. September 1973 gefunden. Die Polizei ist sicher, dass diese Gegenstände von den Tätern stammen.

Die Polizei Delmenhorst leitet sofort Fahndungsmaßnahmen ein. Als die Kripo noch mit der Tatortuntersuchung beschäftigt ist, werden die Beamten um kurz nach 4 zu einem Brand in den Kleingärtnerverein „Delmenhorst“ gerufen, weil 2 Lauben brennen. Der Kleingärtnerverein ist nur wenige 100 Meter vom Tatort des Mordes entfernt. Die Polizei stellt fest, dass vor dem Brand in die Lauben eingebrochen wurde. Um Spuren zu verwischen, wurden die Lauben dann nach dem Einbruch in Brand gesetzt.

Ebenfalls wird in derselben Nacht noch ein Kofferradio gefunden, welches bei einem dritten Einbruch in eine Laube gestohlen wurde. Bei diesem Einbruch wurde auch ein mit Zielfernrohr versehendes Kleinkalibergewehr entwendet.
Am nächsten Tag durchsucht die Polizei das Wiesengelände rundum die Delme. 30 Meter nördlich des Weges zwischen Burggrafendamm und Delmegrundsee finden die Polizisten ein Kampfmesser der Bundeswehr. Das Messer weist Blutspuren auf, Diese können nach einer kriminaltechnischen Untersuchung dem Opfer zugeordnet werden.

In unmittelbarer Nähe des Kampfmessers entdecken die Beamten das Fingerteil eines Filzhandschuhes mit Asbestbeschichtung, wie er für grobe Arbeiten, z.B. beim Schweißen, verwendet wird. Das Stulpenteil dieses Handschuhes war bereits am Tatort des Mordes gefunden worden. Auch der zweite passende Handschuh wird gefunden. Auch dieser weist Blutspuren von Dietrich Liesegang auf.
Zudem meldet sich ein Angler. Er hatte ein in zwei Teile zerbrochenes Kleinkalibergewehr im Wasser des Delmegrundsees treibend entdeckt und die Polizei informiert. Es ist das Gewehr aus dem dritten Laubeneinbruch. Das Zielfernrohr, welches am Tatort gefunden wurde, passt zu diesem Gewehr, welches als Schlagwerkzeug eingesetzt wurde Auch das Magazin der Waffe wird von Tauchern der Polizei gefunden. Es enthielt keine Patronen mehr. In dem Gewehr selbst hatte sich noch eine Patrone befunden. Jetzt ist die Kripo sicher, dass die Lauben- Einbrecher auch die Mörder im Mordfall Liesegang sind.

Zudem macht die Kripo einen weiteren wichtigen Fund. Es werden zwei weitere Fahrkarten der Weser- Fähre gefunden. Diese Karten passen zu der Fahrkarte, welche am Tatort gefunden wurde. Alle drei Karten weisen fortlaufende Nummern auf, die Täter sind also zusammen nach Delmenhorst gekommen. Daher wendet sich die Kripo auch an Personen, die am 6. September zwischen 11. 12.30 Uhr die Weser- Fähre Vegesack- Lamwerder benutzt haben. Die Polizei glaubt, dass die Täter ein auffälliges Gehabe an den Tag legten und möglicherweise ein Kampfmesser der Bundeswehr sichtbar bei sich getragen haben. Zu dieser Zeit fand der sogenannte Kramermarkt statt, ein großes Volksfest in Delmenhorst, welches neben vielen Schaustellern auch Besucher aus Bremen anlockt.

Eine Woche nach der Tat glaubt die Kripo Delmenhorst, die Tat aufgeklärt zu haben. Sie in den Graftanlagen an der Delme zwei verdächtige Männer fest, die dort ihr Schlaflager aufschlugen. Sofort wird auch die Mordkommission informiert. Bei den Männern handelt sich um zwei 22iähriqe aus Delmenhorst und Dortmund, ohne festen Wohnsitz, die in Südoldenburg bei Schaustellern gearbeitet hatten, dann ihre Arbeit aufgaben und in Bremen zwei Fahrräder gestohlen hatten. Nachdem sie von der Kripo verhört werden, scheiden sie als Täter jedoch aus und werden auf freien Fuß gesetzt.
Innerhalb einer Woche nach dem Mord wurde von privater Seite die Belohnung im Fall Liesegang auf insgesamt 10000 Euro erhöht. Die Anwaltskanzlei des Vaters von Dietrich Liesegang und die Schausteller des Kramermarkts hatten insgesamt 7000 Euro zur Belohnung beigesteuert, damit der Mord schnell aufgeklärt wird.

Ein großes Problem für die Kripo ist die Suche nach dem Motiv. Sie ging zunächst von einem Raubmord aus, da bei Liesegang weder die Brieftasche noch die Uhr gefunden wurde. Das Opfer hatte an diesem Tag einen Lohnstreifen seiner Firma über 1300 DM bei sich und die Kripo konnte nicht ausschließen, dass Liesegang das Geld an diesem Tag in bar ausbezahlt wurde. Bei Ermittlungen im Hause des Opfers fanden die Beamten jedoch Uhr und Brieftasche vor. Die 1300 DM waren zudem von der Firma auf ein Bankkonto überwiesen worden, so dass der 37jährige keine große Summe bei sich hatte. Auch Ermittlungen im privaten Umfeld führten zu keinem Motiv.

7 Monate nach dem Mord- am 8.03.1974- bittet die Kripo Delmenhorst daher die Zuschauer von Aktenzeichen xy um Mithilfe im Mordfall Liesegang. Im Vordergrund stehen die Fragen um die Herkunft der am Tatort vorgefundenen Gegenstände. Auch werden Personen gesucht, die am 6. September 1973- also ein Tag vor dem Mord- zwischen 11- 12.30 Uhr die Weser-Fähre Vegesack genommen haben und dabei auffällige Beobachtungen gemacht haben.

Am 14. März 1974 werden die Beamten zu einem Einbruch in einem Kiosk in Delmenhorst gerufen. Zeugen hatten gesehen, wie zwei Männer versucht hatten, die Hintertür des Kioskes aufzuhebeln. Die 22 und 24 Jahre alten Männer werden kurze Zeit später von einer Streife aufgegriffen und festgenommen.

Bei dem Verhör erzählen sie auch von einem Mord, der in Aktenzeichen xy vorgestellt wurde und sagen aus, dass sie den Täter kennen. Eine Tatbeteiligung streiten sie zunächst ab, verwickeln sich jedoch in Widersprüche. Als die erfahrenen Beamten nachhacken, legen sie ein umfassendes Geständnis ab.

Teil 2 morgen


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 25.09.2023 00:14 | nach oben springen

#2

RE: FF 1 08.03.1974 (Kripo Delmenhorst) Mordfall Dietrich Liesegang (Mord am Burggrafendamm)

in Filmfälle 11.03.2020 11:35
von ibbed • 26 Beiträge

Danke, Bastian. Freue mich schon auf Teil 2 dieses tragischen und so sinnlosen Verbrechens.

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#3

RE: FF 1 08.03.1974 (Kripo Delmenhorst) Mordfall Dietrich Liesegang (Mord am Burggrafendamm)

in Filmfälle 12.03.2020 00:51
von bastian2410 • 1.664 Beiträge

FF 1 08.03.1974 (Kripo Delmenhorst)
Mordfall Dietrich Liesegang (Mord am Burggrafendamm)
Kurzreview (Teil 2)


Als sie plötzlich ein Licht eines Fahrrades sahen, wollten sie dem Fahrer lediglich Angst einjagen und stellten sich ihm so in den Weg, dass er anhalten musste. Doch dann schlug ihr Komplize ihm das Gewehr an den Kopf und stach mit einem Bundeswehr-Kampfmesser auf den Radfahrer ein.
Der Komplize und nach Aussagen der beiden Festgenommenen auch der Haupttäter ist der 37jährige Hafenarbeiter Günter K. K. ist der Stiefvater einer der Festgenommenen. Er wird sofort bei seiner Arbeitsstelle in Bremen festgenommen und gesteht bereits in der ersten Vernehmung den Mord. Es wird auch seine einzige Aussage bleiben. Am 17. März 1974 begeht Günter K. in seiner Haftzelle in der Justizvollzugsanstalt Delmenhorst Selbstmord. Beamte finden ihm mit einer Krawatte um den Hals geschlungen am oberen Bettgestell hängend.

150 Spuren hat die Kripo Delmenhorst im Mordfall Liesegang untersucht und erhebt im Herbst 1974 gegen den 22jährigen arbeitslosen Klaus B. und 25jährigen alten Kfz-Schlosser Norbert S. Anklage wegen Mordes. Am 29. Januar 1975 beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg der Mordprozess.

Beide Angeklagten sagen aus und gestehen erneut ihre Tatbeteiligung, belasten aber als Haupttäter ihren Komplizen Günter K.
Dem Überfall in den Graftanlagen in Delmenhorst war, wie die Angeklagten vor der Kammer ausführten, eine „ganz schöne Zecherei" vorangegangen, an der zunächst auch noch der Bruder von Norbert S. teilnahm. Die vier Männer hatten mindestens eine Flasche Weinbrand und zwei Flaschen Korn geleert und sich dann auf eine Einbruchstour in ein Schrebergartengelände begeben, weil man hoffte, in den Holzlauben Alkohol zu finden. In der ersten ausgesuchten Laube habe man jedoch weder Bier noch Schnaps entdeckt, sondern nur ein Gewehr und ein Kassetten-Radio. Mit dieser Beute sei man weitergezogen, fand in einer anderen Laube ebenfalls nichts. Bei der dritten Laube habe man dann endlich mehrere Kästen Bier gefunden und in einem Gebüsch versteckt. Diese beiden Lauben im Kleingärtnerverein brannten in der Mordnacht ab, wurden jedoch nicht von den Angeklagten in Brand gesetzt.

K., B. und S., dessen Bruder sich bereits zurückgezogen hatte, seien dann in der Dunkelheit durch die Anlagen geschlendert und haben plötzlich das Licht eines Radfahrers auf sich zukommen sehen. „Wir wollten ihm Angst einjagen und stellten uns so, dass er nicht vorbeikonnte. Der Mann hielt an, und mit einem Male schlug K. ihm das Gewehr an den Kopf,“ erklärte Klaus B. vor Gericht. K. soll dann wild auf den zu Boden gestürzten Radfahrer mit einem Bundeswehr-Kampfmesser eingestochen haben.

Weil das Opfer so laut schrie und die Männer Angst vor einer Entdeckung hatten, griff auch Klaus B. in das Tatgeschehen ein. Er habe dann auch zugeschlagen, damit er ruhig werde. Aber er könne sich nicht daran erinnern, dass er einen Schraubenzieher in der Hand gehabt hätte. B. hatte einen Schraubenzieher bei der Tat bei sich und bei den Laubeneinbrüchen benutzt.

Auch auf eindringliches Befragen des Richters bleibt Klaus B. bei der Behauptung, nicht zu wissen, wieso der Schraubenzieher plötzlich in seine Faust gekommen sei.
Nach dem Verbrechen flohen die drei Männer. Die Täter warfen das Gewehr in die Delme und steckten ihre verschmutzte Kleidung noch in der gleichen Nacht in der Wohnung von Günter K. in eine Waschmaschine.

Norbert S. habe während der Tat nicht eingegriffen, habe aber bei der Beseitigung der Tatwaffe mitgeholfen.

Nach dem Bericht der Rechtsmedizin starb Dietrich Liesegang durch einen Stich in die Lunge. Aufgrund dieser Verletzung sei er verblutet. Insgesamt habe der Körper des Opfers 14 Einstiche aufgewiesen, zudem schwere Kopfverletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung. Tatwerkzeug sei ein Kleinkalibergewehr gewesen, welches in der Nähe des Tatortes gefunden wurde. Die Blutspuren konnten Liesegang zugeordnet werden. Der Körper des Opfers wies laut ärztlicher Untersuchung auch mehrere Einstiche auf, die offensichtlich von einem Schraubenzieher verursacht, jedoch nicht direkt tödlich gewesen waren. Der tödliche Stich sei durch das Bundeswehrmesser ausgeführt worden. Auch diese Blutspuren auf dem Messer konnten Liesegang zugeordnet werden.

In dem Plädoyer fordert die Anklage für beide Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes und beantragt für Klaus B. eine 8jährige Haftstrafe nach Jugendstrafrecht und für Norbert S. 13 Jahre. Die Verteidigung stellt für B. keinen Antrag, sieht jedoch den Mordvorwurf nicht als erwiesen an. Lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags käme in Betracht. Norbert S. sei wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Nach drei Verhandlungstagen spricht am 31. Januar 1975 die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg das Urteil: 6 Jahre Jugendstrafe gegen Klaus B. wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes, gemeinschaftlichen schweren Diebstahls und versuchten schweren Diebstahls. Norbert S. erhält vier Jahre Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum versuchten gemeinschaftlichen Mord und wegen drei Diebstahlsdelikten.

Die Kammer bezeichnet den Mord in der Urteilsbegründung als abscheuliches und unmenschliches Verbrechen. Hauptinitiator und -täter sei nach Ansicht des Gerichts zweifellos der Stiefvater von S., der Hafenarbeiter Günter K., gewesen. Wenn auch B. nicht den tödlichen Stich geführt habe, so habe er doch mit einem Schraubenzieher in Tötungsabsicht auf den schon am Boden liegenden und vor Angst schreienden Liesegang eingestochen, der dann an einer Stichwunde von K. Messer verblutet sei. Diese Tatbeteiligung erfülle das Mordmerkmal „aus niedrigen Beweggründen“.
Norbert S. habe dem Geschehen auf dem dunklen Weg zugesehen, ohne aktiv einzugreifen oder auf seine Komplizen einzuwirken. Diese Unterlassung sei ihm als Täterschaft anzurechnen, da er sich über die Situation hätte klar sein müssen und er der einzige gewesen sei, der aktiv eingreifen konnte. Zudem haben sich beide Angeklagten wegen den Einbrüchen in die Lauben wegen schweren Diebstahls schuldig gemacht, die teils vollendet bzw. teils versucht wurden.

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Für Laien vielleicht ein etwas merkwürdiges Urteil. Da wird auf ein Opfer eingestochen und es stirbt, der Täter wird aber nur wegen Versuch verurteilt. Einem Mörder muss man seinen „Todesstoß“ jedoch beweisen und lediglich der Täter wird als Mörder bestraft, dessen Tathandlung (kausal) auch den Tod des Opfers verursacht. Und das ist manchmal bei zwei Tätern, die beide das gleiche Tatwerkzeug benutzen, gar nicht so einfach. Jeder Jura- Student kennt den sogenannten „Bratpfannen- Fall“. Mutter und Tochter hauen abwechselnd mit einer Bratpfanne auf den Ehemann bzw. Vater ein, der sie jahrelang misshandelt- das Opfer stirbt. Nach der Tat lässt sich nicht mehr feststellen, welcher Schlag tödlich war. Ergebnis: Opfer tot, aber beide Frauen haben sich nur wegen einer versuchten Tötung strafbar gemacht.

Daher ist die Verurteilung nur wegen versuchten Mordes korrekt, der tödliche Stich erfolgte nicht durch den Schraubenzieher, sondern durch das Bundeswehrmesser- und das führte Günter K. Der wahre Mörder, der den Tod von Liesegang verursacht hat, stand somit gar nicht vor Gericht.

Die Verurteilung wegen Beihilfe für S. ist aus meiner Sicht jedoch nicht korrekt. Bei der eigentlichen Tötung stand S. zwar nur daneben und hat zugeschaut-also keine Tathandlung ausgeführt. Er hat jedoch die Gefahrensituation für das Opfer mitverursacht, indem er auch den Weg und somit die Möglichkeit zur Flucht für das Opfer versperrt hat. Er hat damit- in Juristendeutsch- eine Garantenstellung dem Opfer gegenüber. Hat der Täter solch eine Garantenstellung, macht er sich wegen Unterlassung strafbar, auch wenn er keine unmittelbare Tötungshandlung ausführt- und das wäre hier dann ein Mord durch Unterlassen. Ob ich bei der Tötung „Hand anlege“ oder mein Opfer durch mein Nichtstun stirbt, spielt aus juristischer Sicht bei der Strafbemessung keine Rolle. Auch in diesem Fall muss dann eine lebenslange Haft verhängt werden.

Hätte S. dem Opfer nicht den Weg versperrt (sitzt zB weiter auf der Wiese und trinkt sein Bier) und hat somit nicht die Gefahrensituation für das Mordopfer geschaffen, wäre das nur eine unterlassene Hilfeleistung. Dies hätte in diesem Fall maximal eine Bewährungsstrafe gegeben.
Es ist ein schmaler Grat, auch eine andere Interpretation des Falles bzw. des Urteils ist möglich. Wie gesagt, ich hätte S, wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt und lebenslang verhängt. Das Gericht war anderer Meinung. Beide Täter waren in der JVA Delmenhorst inhaftiert und Ende der 70er Jahre bereits wieder auf freien Fuss.

Der Brand der Lauben wurde den Angeklagten nicht angelastet. Sie waren vor dem Mord in die Lauben eingebrochen, die Holzhütten brannten jedoch erst am nächsten Morgen um 4 Uhr. Wer den merkwürdigen Brand gelegt hat, wurde nicht geklärt.


Quelle:
Weser Kurier und Nordwest- Zeitung Ausgaben vom 10. September 1973 bis 1. Februar 1975
Urteil: Weser-Kurier/Nordwest Zeitung Ausgabe vom 1.2.1975
Gerichtsammlungen des LG Oldenburg 1974/75


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 12.03.2020 00:52 | nach oben springen



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