#256

Re[3]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 12.06.2012 09:57
von Punker • 585 Beiträge
Im Prinzip ist dieses Urteil juristisch gesehen sicherlich wegen der Verjährung des Totschlags vertretbar. Dies bedeutet aber nicht, dass man auch Richtern freien Lauf gewähren muss und ein Urteil unkommentiert einfach so dahin nehmen muss, sondern Einspruch erheben sollte/kann; gerade bei einer solchen schweren Straftat.

Zudem bin ich persönlich davon überzeugt -ohne sehr tiefes juristisches Fachwissen zu besitzen- , dass nicht jedes Landgericht in der Sache gleich geurteilt hätte sowie die Richter eventuell kalte Füsse bekommen hätten, weil der Bauer eh Widerspruch eingelegt hätte.
So oder so geht es / wäre es in die 'Zweite Runde' gegangen.


Dies wird im Fall Lolita Brieger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschehen, so dass dieser Fall weiter die Öffentlichkeit beschäftigen wird und noch lange nicht das letzte Wort gesprochen ist.

Das Dilemma, welches in der moralischen Beurteilung dieses Falles bei fast jedem Bürger mit normalen Gerechtigkeitsempfinden besteht, entsteht meiner Meinung nach nicht durch die Richter und ihrem Urteil, sondern an der Verjährungsfrist für Totschlag.

Ein Richter kann nur nach der Vorlage der Gesetze handeln, die, und da stimme ich B.Vogel zu 100% zu, in Frage gestellt werden können.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass Mord ebenfalls einmal verjährt war und erst durch öffentliche Diskussionen entsprechende Gesetzeslage geändert wurden (@Heimo Klingt alles mir zu sehr brav, was Du schreibst. So nach dem Motto: 'Urteil aha...nehmen wir 'Zu Befehl').


In dem vorliegenden Fall ist allerdings die bestehende Sachlage sehr grenzwertig: Die niedrigen Beweggründe liegen sehr nahe.


Ein Rechtstaatsprinzip setzt voraus, dass ich als Angeklagter zu allen Mitteln meiner Verteidigung greifen kann.
Wenn ich aber ein Urteil nicht hinnehmen will, kann ich mich in einem Rechtstatt dagegen zur Wehr setzen und auch als Büger meinen Unmut darüber bekannt geben.
Gerade durch Druck aus der Öffentlichkeit entstehen Gesetzesänderungen.
Wenn die überwätigende Mehrheit nicht mit Urteilen eines Staates/Landes zufrieden bzw. mit der Gesetzeslage zufrieden ist, kann man dann einfach sagen: Gericht hat entschieden, ich kann damit leben?

Ich finde, dass dieses Forum hier sicherlich nicht der geeignete Raum ist, um über solche Gesetzesänderungen so intensiv zu diskutieren ist; aber bei dem konkreten Fall sollte man die weitere Entwicklung mal genau im Auge behalten.
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#257

Re[4]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 12.06.2012 11:35
von Heimo • 1.534 Beiträge
Punker>(@Heimo Klingt alles mir zu sehr brav, was Du schreibst. So nach dem Motto: 'Urteil aha...nehmen wir 'Zu Befehl').

@ Punker:
Dasnn hast Du mich nicht richtig verstanden. Mir geht es jetzt in erster Linie darum, dass hier keine überhitzte Stimmung aufkommt. Deswegen habe ich gegen die Aufregung gegen gesteuert.

Mir ist recht schnell klar geworden, dass dieses Urteil herauskommen könnte. Es hat mich - wie fast alle anderen hier - gewurmt, dass es so ausgegangen ist. Ich habe mir aber angewöhnt, mein Halbwissen zu dem Fall nicht zum Gegenstand von Diskussion oder Meinungsäußerungen zu machen; denn meine Kenntnisse ziehe ich bes. in diesem Fall aus Zeitungsberichten und Nachrichten. Und dass diese mit der kriminalistischen und juristischer Sorgfalt vorgehen, die nötig wäre, um sich ein einwandfreies Bild von den Umständen zu machen, so musste ich in der Vergangenheit feststellen, habe ich häufig nicht festgestellt. Und wenn ich ein unklares Bild, dann sollte ich darauf keine Emotionen - jedenfalls nach außen - aufbauen.

Sicherlich kann man, um jetzt einen anderen Aspekt aufgreifen, überlegen, ob man die Verjährungsfrist für Totschlag erweitert oder gar komplett aufhebt. Dafür gäbe es auch meine Fürsprache. Jedoch wäre davon - trotz meines laienhaften juristischen Verständnisses - dieser Fall u.U. nicht betroffen, so dass eine Novellierung des Gesetzes rückwirkend wohl nichts bringt.

Und nun lasse ich mir auch mal eine Einschätzung entlocken, ob ich glaube, dass der Freigesprochene der Täter ist. Ich kann mir keinen anderen vorstellen.
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#258

Re[5]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 12.06.2012 18:06
von Der_Zufall_will_es • 32 Beiträge
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#259

Re: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 13.06.2012 05:48
von bd-vogel • 570 Beiträge
Kuller>Mich wundert immer, dass Totschlag in dem Fall verjährt ist. Die 30 Jahre sind doch erst im November 2012 um.

LD-X-733>Das frag ich mich auch die ganze Zeit. Kann uns das einer der Juristen erklären?


Bin zwar keiner, aber zur kurzen Klarstellung: Die gesetzliche Verjährungsfrist für Totschlag beträgt 20 Jahre, nicht 30, laut §78 StGB. Das Tötungsdelikt an Lolita Brieger ist demnach bereits Ende 2002 verjährt.

Bernhard.
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#260

Re[2]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 13.06.2012 07:01
von Punker • 585 Beiträge
Kuller>>Mich wundert immer, dass Totschlag in dem Fall verjährt ist. Die 30 Jahre sind doch erst im November 2012 um.

LD-X-733>>Das frag ich mich auch die ganze Zeit. Kann uns das einer der Juristen erklären?


bd-vogel>Bin zwar keiner, aber zur kurzen Klarstellung: Die gesetzliche Verjährungsfrist für Totschlag beträgt 20 Jahre, nicht 30, laut §78 StGB. Das Tötungsdelikt an Lolita Brieger ist demnach bereits Ende 2002 verjährt.

bd-vogel>Bernhard.

Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde laut Presse am 13. 10. 1987 eingestellt und erst am 15. 10 2008 wieder aufgenommen, dadurch ist die Verjährungsfrist für Totschlag bereits ein Jahr zuvor eingetreten. Also im Jahre 2007 und nicht 2002.
Eine im Mai 2002 eingeleitete Ermittlung lief übrigens gegen Unbekannt und nicht gegen Josef K.; diese konnte daher die Verjährungsfrist gegen Josef K. nicht unterbrechen.
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#261

Re: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 13.06.2012 17:11
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
von mir jetzt auch ein, zwei Sätze zum Urteil:

Für mich kam das Urteil nicht überraschend, auch für mich war der Mordvorwurf- wie ich hier versucht habe kurz nach Eröffnung der Hauptverhandlung darzulegen- anhand der Spurenlage nicht nachweisbar. Menschlich ist dieses Urteil auch für mich sehr unbefriedigend, als Befürworter eines Rechtsstaates jedoch zu akzeptieren. Viel mehr will ich dazu auch nicht sagen.

ein paar Sätze zur Verjährung:

Die Verjährung eines Straftatbestandes richtet sich nach der im Gesetz angedrohten Höchststrafe. Diese liegt bei Totschlag bei 15 Jahren. Zwar sieht das Gesetz für Totschlag in besonders schweren Fällen auch eine lebenslange Haft vor, für die Verjährung maßgebend ist jedoch die Androhung des Tabestandes, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen in einen besonders schweren oder minder schweren Fall. (§ 78 Abs. 4 StGB). Bei einem Tatbestand mit der Höchststrafe von 15 Jahren tritt die Verjährung somit nach 20 Jahren ein.(§ 78 Abs. 3 S.2 StGB). Bei einer lebenslangen Strafe wären es 30 Jahre.

Die Ausführungen von Punker zum Thema Verjährung sind nicht falsch. Wird eine Person als Beschuldiger vernommen bzw. ein Ermittlungsverfahren gegen die Person eingeleitet, unterbricht dieser Vorgang die Verjährungsfrist. Allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muß als Beschuldiger belernt worden sein und ihm gegenüber muß erklärt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen seine Person eingeleitet wird. In der Regel wird dies dem Beschuldigen bei Vollstreckung des Haftbefehls erklärt. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt reicht nicht aus.
Über die früheren Ermittlungen bin leider nicht im Bilde, da aber nach meinem Wissen kein Haftbefehl gegen den Beschuldigen beantragt wurde, habe ich meine Zweifel, ob wirklich ein Ermittlungsverfahren gegen Josef K. wegen Mordes eingeleitet wurde. Sollte ein Haftbefehl beantragt wurden sein, dieser jedoch vom Ermittlungsrichter abgelehnt worden sein, war K. Hauptverdächtiger in einem Mordfall, jedoch nicht Beschuldiger. Das ist juristisch gesehen etwas anderes. Dies würde die verjährungsfrist nach meiner Ansicht nicht unterbrechen.

Sollten die Angaben von Punker stimmen, ist tatsächlich die Verjährung erst 2007 eingetreten, denn dann beginnt die Verjährungsfrist von neuem. (hier von 1987 bis 2007)

Sonst beginnt die Verjährung einer Straftat mit Eintritt des Taterfolges, bei Totschlag also mit dem Tod des Opfers. Im Fall Brieger wäre die Verjährung am 4. November 2002 um 23.59 Uhr eingetreten.

Ich verstehe die Wut der Forumsmitglieder. Auch ich habe ein Problem mit der Verjährungsfrist beim Totschlag. Vielleicht sieht sich der Gesetzgeber durch das Urteil jetzt in der Pflicht, diesen Umstand zu ändern. Lolita wird dies jedoch nicht helfen, rückwirkend darf ein Beschuldiger durch eine Gesetzänderung nicht belangt werden.
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#262

Re: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 13.06.2012 17:17
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Nebenklage und Staatsanwaltschaft haben Revision bei BGH eingelegt.

Nach Freispruch
Fall Lolita Brieger: Kläger legen Revision ein


Nach dem überraschenden Freispruch im Tötungsdelikt Lolita Brieger werden Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision einlegen.

Trier. Nach dem Freispruch im Prozess um den Tod von Lolita Brieger haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Oberstaatsanwalt Ingo Hromada sagte am Mittwoch in Trier, der Antrag sei beim Landgericht eingereicht worden, über die Revision entscheide dann der Bundesgerichtshof. Noch liege kein schriftliches Urteil vor - erst danach werde die Revision schriftlich begründet. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über den Antrag der Staatsanwaltschaft berichtet.

Nebenklagevertreter Hans-Josef Ewertz, der eine Schwester und die Mutter der Toten vertritt, sagte, er habe am Mittwoch ebenfalls Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte die Angaben von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel am Montag zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin. Weil Totschlag in diesem Fall bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden (Az.:8032 Js 4676/87.1 Ks). Die Leiche der damals 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden. (dpa)

Quelle Hamburger Abendblatt 13.06.2012
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2306598/Fall-Lolita-Brieger-Klaeger-legen-Revision-ein.html
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#263

Re[2]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 13.06.2012 18:35
von Heimo • 1.534 Beiträge
bastian2410>von mir jetzt auch ein, zwei Sätze zum Urteil:

bastian2410>Für mich kam das Urteil nicht überraschend, auch für mich war der Mordvorwurf- wie ich hier versucht habe kurz nach Eröffnung der Hauptverhandlung darzulegen- anhand der Spurenlage nicht nachweisbar. Menschlich ist dieses Urteil auch für mich sehr unbefriedigend, als Befürworter eines Rechtsstaates jedoch zu akzeptieren. Viel mehr will ich dazu auch nicht sagen.

bastian2410>ein paar Sätze zur Verjährung:

bastian2410>Die Verjährung eines Straftatbestandes richtet sich nach der im Gesetz angedrohten Höchststrafe. Diese liegt bei Totschlag bei 15 Jahren. Zwar sieht das Gesetz für Totschlag in besonders schweren Fällen auch eine lebenslange Haft vor, für die Verjährung maßgebend ist jedoch die Androhung des Tabestandes, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen in einen besonders schweren oder minder schweren Fall. (§ 78 Abs. 4 StGB). Bei einem Tatbestand mit der Höchststrafe von 15 Jahren tritt die Verjährung somit nach 20 Jahren ein.(§ 78 Abs. 3 S.2 StGB). Bei einer lebenslangen Strafe wären es 30 Jahre.

bastian2410>Die Ausführungen von Punker zum Thema Verjährung sind nicht falsch. Wird eine Person als Beschuldiger vernommen bzw. ein Ermittlungsverfahren gegen die Person eingeleitet, unterbricht dieser Vorgang die Verjährungsfrist. Allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muß als Beschuldiger belernt worden sein und ihm gegenüber muß erklärt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen seine Person eingeleitet wird. In der Regel wird dies dem Beschuldigen bei Vollstreckung des Haftbefehls erklärt. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt reicht nicht aus.
bastian2410>Über die früheren Ermittlungen bin leider nicht im Bilde, da aber nach meinem Wissen kein Haftbefehl gegen den Beschuldigen beantragt wurde, habe ich meine Zweifel, ob wirklich ein Ermittlungsverfahren gegen Josef K. wegen Mordes eingeleitet wurde. Sollte ein Haftbefehl beantragt wurden sein, dieser jedoch vom Ermittlungsrichter abgelehnt worden sein, war K. Hauptverdächtiger in einem Mordfall, jedoch nicht Beschuldiger. Das ist juristisch gesehen etwas anderes. Dies würde die verjährungsfrist nach meiner Ansicht nicht unterbrechen.

bastian2410>Sollten die Angaben von Punker stimmen, ist tatsächlich die Verjährung erst 2007 eingetreten, den dann beginnt die Verjährungsfrist von neuem. (hier von 1987 bis 2007)

bastian2410>Sonst beginnt die Verjährung einer Straftat mit Eintritt des Taterfolges, bei Totschlag also mit dem Tod des Opfers. Im Fall Brieger wäre die Verjährung am 4. November 2002 um 23.59 Uhr eingetreten.

bastian2410>Ich verstehe die Wut der Forumsmitglieder. Auch ich habe ein Problem mit der Verjährungsfrist beim Totschlag. Vielleicht sieht sich der Gesetzgeber durch das Urteil jetzt in der Pflicht, diesen Umstand zu ändern. Lolita wird dies jedoch nicht fehlen, rückwirkend darf ein Beschuldiger durch eine Gesetzänderung nicht belangt werden.



@ Bastian

Auf deine Stellungnahme habe ich gewartet. Da schien mir der Durchblick doch am größten. Leider stimmt auch meine Einschätzung, dass rückwirkend die Gesetzesänderung nicht viel für den Fall bringt.
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#264

Re: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 14.06.2012 05:57
von 1964 • 1 Beitrag
Hallo ich bin neu hier und habe seit einigen Monaten die Beiträge hier verfolgt. Irgendwie zieht mich dieser Fall in seinen Bann. Ob es daran liegt das ich fast gleich alt bin, auch in der Eifel aufgewachsen oder vor zwei Jahren an dieser Müllkippe vorbei gewandert bin.
Mich hat dieses Urteil geschockt, obwohl es klar war, dass die Urteilsfindung nicht einfach sein würde.
Mich wundert es, obwohl "Bastian2410" für Aufklärung gesorgt hat, dass dieser Totschlag nicht ein besonders schwerer Fall war. Josef K. hat doch damals gleich zwei Menschen (seine Freundin samt Baby) heimtückisch umgebracht und das man diesen Totschlag dann nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und somit die Verjährung auf 30 Jahre steigt ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht hat man vor 30 Jahren auch Fehler bei der Ermittlung gemacht, Hinweise übersehen und Spuren nicht auswerten können, um diesen Mann wirklich ernsthaft zu verfolgen und anzuklagen.
Mir tut die alte Mutter von Lolita Brieger unendlich leid.
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#265

Re: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 15.06.2012 20:55
von alex100 • 43 Beiträge
wenn hier zitate fallen wie "ich kann gut mit diesem urteil gut leben", dann muß es doch extrem zynisch für angehörige klingen und das stört mich extrem. vielleicht wird es zeit wieder den normlen meschenverstand einzuschalten und den winkeladvokaten das handwerk zu legen. aber das scheint ja der zeitgeist zu sein, das die intellektuelle klasse glaubt, die wahrheit zu besitzen. (sieht man auch in der eu-krise.
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#266

Re[2]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 15.06.2012 22:31
von Heimo • 1.534 Beiträge
alex100>wenn hier zitate fallen wie "ich kann gut mit diesem urteil gut leben", dann muß es doch extrem zynisch für angehörige klingen und das stört mich extrem. vielleicht wird es zeit wieder den normlen meschenverstand einzuschalten und den winkeladvokaten das handwerk zu legen. aber das scheint ja der zeitgeist zu sein, das die intellektuelle klasse glaubt, die wahrheit zu besitzen. (sieht man auch in der eu-krise.


Für solche Postings habe ich kein Verständnis.

1.) Man sollte die Inhalte im Gesamtkontext lesen. Hier geht es darum, wie ein Urteil unter den gegebenen Umständen einzuordnen ist. Das hätte man durch sachliches Durchlesen herausbekommen können.
Von rein emotionaler Seite her kann ich jeden verstehen, der Mitgefühl mit den Angehörigen hat, so geht es mir auch. Es ist aus Rechtssicht die Frage, ob ein Fehlurteil vorliegt, dies ist aus Sicht der Rechtsexperten nicht der Fall, weshalb hier klar gesagt wird, dass man deswegen mit dem Urteil leben kann.

2.) Ich weiß nicht, was Du unter normalen Menschenverstand verstehst. Vielleicht möchte ich es auch gar nicht wissen; denn diese Andeutung lässt zumindest bei mir nichts Positives vermuten.

3.) Du möchtest den Winkeladvokaten das Handwerk legen. Sorry, diese Art von Sätzen gehören nicht in dieses Forum. Eine Diskussion über das Rechtssystem halte ich für statthaft. Äußerungen wie diese nicht. Von deiner geäußerten Haltung möchte ich mich aufs Schärfste distanzieren.

4.) "aber das scheint ja der zeitgeist zu sein, das die intellektuelle klasse glaubt, die wahrheit zu besitzen. (sieht man auch in der eu-krise."
Das geht für mich in die Richtung Geplauder am Stammtisch. Ich weiß nicht, was es soll, Themen willkürlich miteinander zu vermengen. Diese haben mit XY nichts zu tun und auch mit diesem Forum nicht. Es wäre vielleicht mal zu überlegen, inwiefern solche Postings in der Art und in der Artikulation diesem Forum gerecht werden. Es gibt Foren, die sich an solchen Äußerungen nicht stören werden, bislang behaupte ich, gehört dieses Forum zu denen, die sich an dieser Art von Posting stören.
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#267

Re: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 17.06.2012 07:02
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Ich denke das Problem an der Sache ist die Gesetzgebung. Leider ist die Politik nicht in der Lage(bzw. nicht gewillt) bei den Verjährungsfristen das Delikt Totschlag rauszunehmen und dem nicht verjährenden Delikt Mord gleichzustellen(nicht im Strafmaß, sondern nur was die Verjährung betrifft). Im übrigen möchte an dieser Stelle den Angehörigen mein Mitgefühl aussprechen.
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#268

Re[2]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 18.06.2012 13:19
von LD-X 733 • 128 Beiträge
TheWhite1961>Ich denke das Problem an der Sache ist die Gesetzgebung. Leider ist die Politik nicht in der Lage(bzw. nicht gewillt) bei den Verjährungsfristen das Delikt Totschlag rauszunehmen (...)

Das denke ich auch. Zum einen hat die Bevölkerung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern sehr wenig direkte Mitsprachemöglichkeit bei der Gesetzgebung, zum andern gehören Gesetzesverschärfungen bei "klassischen" Delikten wie Totschlag nicht gerade zu den Lieblingsthemen der politisch-medialen Kaste. So wird sich auf absehbare Zeit wohl nichts daran ändern. Ich hoffe ich irre mich.
Immerhin bekommt der Täter keine Haftentschädigung für die 276 Tage U-Haft. Inzwischen sind bei seinem Anwalt Drohbriefe und -anrufe eingegangen, "aus denen die aufgeheizte Stimmung in der Region an der Oberen Kyll deutlich sichtbar wird", wie das "Grenzecho" meldet:

http://www.grenzecho.net/ArtikelLoad.aspx?aid=fb2ddd00-99a7-4a38-b6b1-5cc534cb7d10
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#269

Re[3]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 18.06.2012 17:27
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
TheWhite1961>>Ich denke das Problem an der Sache ist die Gesetzgebung. Leider ist die Politik nicht in der Lage(bzw. nicht gewillt) bei den Verjährungsfristen das Delikt Totschlag rauszunehmen (...)

L7>Das denke ich auch. Zum einen hat die Bevölkerung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern sehr wenig direkte Mitsprachemöglichkeit bei der Gesetzgebung, zum andern gehören Gesetzesverschärfungen bei "klassischen" Delikten wie Totschlag nicht gerade zu den Lieblingsthemen der politisch-medialen Kaste. So wird sich auf absehbare Zeit wohl nichts daran ändern. Ich hoffe ich irre mich.
L7>Immerhin bekommt der Täter keine Haftentschädigung für die 276 Tage U-Haft. Inzwischen sind bei seinem Anwalt Drohbriefe und -anrufe eingegangen, "aus denen die aufgeheizte Stimmung in der Region an der Oberen Kyll deutlich sichtbar wird", wie das "Grenzecho" meldet:

L7>http://www.grenzecho.net/ArtikelLoad.aspx?aid=fb2ddd00-99a7-4a38-b6b1-5cc534cb7d10

Dabei hat dieser Anwalt, im Gegensatz zu anderen schwarzen Schafen, sehr sauber und seriös gearbeitet. Dies muß man bei allem Ärger an dieser Stelle schon mal anmerken.
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#270

Re[2]: 24.08.2011 FF2 (Kripo Trier) Vermisstenfall Lolita Brieger (von 1982)

in Filmfälle 18.06.2012 20:34
von Punker • 585 Beiträge
bastian2410>Sollten die Angaben von Punker stimmen, ist tatsächlich die Verjährung erst 2007 eingetreten, denn dann beginnt die Verjährungsfrist von neuem. (hier von 1987 bis 2007)

bastian2410>Sonst beginnt die Verjährung einer Straftat mit Eintritt des Taterfolges, bei Totschlag also mit dem Tod des Opfers. Im Fall Brieger wäre die Verjährung am 4. November 2002 um 23.59 Uhr eingetreten.

bastian2410>Ich verstehe die Wut der Forumsmitglieder. Auch ich habe ein Problem mit der Verjährungsfrist beim Totschlag. Vielleicht sieht sich der Gesetzgeber durch das Urteil jetzt in der Pflicht, diesen Umstand zu ändern. Lolita wird dies jedoch nicht helfen, rückwirkend darf ein Beschuldiger durch eine Gesetzänderung nicht belangt werden.

Nur von meiner Seite zur Klarstellung:

"Eine Abkehr von der Mordanklage war bereits zu spüren gewesen, als die Richterin nach der Beweisaufnahme ankündigte, man müsse sich auch auf eine rechtliche Würdigung nach §212 StGB – Totschlag – einstellen.
Da das Verfahren gegen den Angeklagten am 13. 10. 1987 eingestellt worden war und erst am 15. 10 2008 wieder aufgenommen wurde, ist die Verjährungsfrist für Totschlag bereits ein Jahr zuvor eingetreten. Eine im Mai 2002 eingeleitete Ermittlung lief gegen Unbekannt und konnte daher die Verjährungsfrist gegen Josef K. nicht unterbrechen. ."


Quelle: http://www.input-aktuell.lu/mainframe.asp?n=1&newsid=37954

Damit dürfte die Verjährung im Fall Lolita Brieger für Totschlag (in Bezug auf Josef K.) geklärt sein (2007) .

VG
P.
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