#76

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 08.04.2010 14:36
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Verteidigung im Fall Ursula Herrmann ficht Urteil an

Donnerstag, 8. April, 13:47 Uhr

Augsburg (ddp-bay). Die Entführung und der Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann vor fast 30 Jahren beschäftigen erneut die Justiz. Die Verteidigung des am 25. März vom Landgericht Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilten Werner M. habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte M.s Anwalt Walter Rubach am Donnerstag auf ddp-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der «Ausgsburger Allgemeinen Zeitung». Ob die Revision zugelassen wird, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

Worauf sich sein Revisionsantrag stützt, wollte Rubach nicht sagen. Noch liege das Urteil des Landgerichts Augsburg nicht schriftlich vor. In «spätestens vier Monaten» werde dies aber der Fall sein, dann habe er einen weiteren Monat Zeit, seinen Antrag zu begründen.

Rubach berichtete, praktisch täglich gingen Briefe bei ihm ein, in denen Menschen andeuteten, den wahren Täter zu kennen. Diesen müsse er pflichtgemäß nachgehen. Einen aus seiner Sicht ernstzunehmenden Hinweis habe er bereits an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. M. selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert, auch der Bruder des Opfers äußerte nach dem Urteil Zweifel an M.s Täterschaft.

Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass er das Mädchen am Abend des 15. Septembers 1981 von seinem Fahrrad gezerrt und in eine im Wald vergrabene Kiste eingesperrt hatte, in der das Kind erstickte. Nach Ansicht des Gerichts brachte M. das Mädchen in seine Gewalt, um zwei Millionen Mark Lösegeld zu fordern. Mit dem so erpressten Geld habe er sich seinen Lebenstraum verwirklichen und eine Weltreise machen oder nach Afrika auswandern wollen.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/17/20100408/twl-verteidigung-im-fall-ursula-herrmann-562a590.html
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#77

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 08.04.2010 14:58
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Nun, dass war ja zu erwarten. Der Fall geht in die nächste Runde. Der Anwalt will also nach dem o.g. auf jeden Fall eine Zurückverweisung an ein anderes Landgericht. Er will einen neuen Prozeß und dann die Unschuld des Mandaten beweisen. Möglich wäre auch gewesen, nur gegen das Strafmaß Rechtsmittel einzulegen, dann hätte evt. die Chance bestanden, eine zeitige Freiheitsstrafe vor dem BGH zu bekommen, wenn die lebenslange Haft nach 30 Jahren und die Umstände des Falles als unverhältnismäßig angesehen werden.

Jetzt natürlich zu sagen, wie er das Rechtsmittel begründet ist schwer aus der Entfernung (zumal ohne schriftliches Urteil), aber wir werden die nächsten 6 Monate in diesem Thread noch einiges diskutieren, da das Forum durchaus in diesem Fall zweigeteilt ist.
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#78

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 07.05.2010 02:32
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
habe jetzt das schriftliche Urteil vorliegen. Das Gericht ist über die hier genannten Indizien gegen den Angeklagten zu einer Verurteilung gekommen.

Hier ein (kleiner) Auszug aus der Urteilsbegründung:

1). Der Angklagte Werner Mazurek ... ist schuldig eines erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge. Er wird deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt.
2). Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens.
3). Der Haftbefehl bleibt aus den genannten Gründen in Vollzug.

Begründung:

Das Gericht ist davon überzeugt, dass Werner Mazurek am 15. September 1981 die damals zehnjährige Ursula Herrmann von ihrem Fahrrad gezerrt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt hat, wo das Kind infolge Sauerstoffmangels kurze Zeit darauf starb. Das Mädchen wurde 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion tot aufgefunden worden. Der Angeklagte hatte die die Entführung Ursula Herrmanns nach Überzeugung des Gerichts lange und sorgfältig geplant.
Mazurek, der wie sein späteres Opfer in Eching wohnte, habe die Ortskenntnis, die Zeit und die Gelegenheit gehabt, um Ursula Herrmanns Lebensgewohnheiten auszuspähen. Der Angeklagte habe auch die handwerklichen Fähigkeiten und das Werkzeug besessen, um die Kiste mit dem komplizierten, aber funktionsuntüchtigen Belüftungssystem zu bauen, in der das Mädchen starb.
Tatmotiv seien seine desolaten finanziellen Verhältnisse gewesen. Er hatte etwa 140.000 Mark Schulden, musste 1980 einen Offenbarungseid leisten. Dies ginge auch aus einem Brief heraus, den der Angeklagte kurz vor dem Verbrechen seiner Frau schrieb:

"Wir müssen raus aus der Scheiße, koste es, was es wolle."

Mit den Lösegeld von zwei Millionen Mark habe er sich seinen Lebenstraum erfüllen wollen - eine Weltreise im eigenen Boot.

Auch die Erpresserbriefe an die Eltern von Ursula sprechen für eine Schuld des Angeklagten. Die beiden Erpresserbriefe waren aus Zeitungsbuchstaben zusammengesetzt, die unter anderem aus der Bild-Zeitung und aus "Bild am Sonntag" ausgeschnitten waren. Der Angeklagte hatte erklärt, er lese weder die eine noch die andere Zeitung. Aufgrund einer Aussage einer Kioskbesitzerin ist die Aussage widerlegt, der Angeklagte hat hier gelogen.

Ein Fernglas, welches in der Nähe des Tatorts gefunden wurde, konnte durch Zeugenaussagen dem Angeklagten zugeordnet werden. Auch seine Ehefrau bestätigte diese Annahme. Auch hier hat der Angeklagte gelogen.

Sehr schwer wiegt das später widerrufene Geständnis des verstorbenen Zeugen Klaus Pfaffinger. Dieser hatte 1982 bei einer Vernehmung erklärt, er habe in Mazureks Auftrag das Loch im Wald gegraben, in das später die Kiste eingesetzt wurde. Dieses sehr detailreiche und ausführliche Geständnis ist ohne Druck und Zwang abgelegt worden; es habe kein Motiv für Pfaffinger gegeben, Mazurek fälschlich zu belasten. Obwohl der Zeuge das Geständnis widerrief, ist es wegen seiner präzisen Angaben über Details glaubhaft.

Hauptverdachtsmoment ist jedoch das durch die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2007 beschlagnahmte Tonbandgerät. Bei den insgesamt zehn Anrufen waren jeweils nur Schaltgeräusche und das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3 zu hören. Eine Sachverständige hatte es als sehr wahrscheinlich bezeichnet, dass dieses Gerät vom Täter bei den Erpresseranrufen benutzt wurde. Auf diesem Gerät wurde von einer Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes einen akustischen Fingerabdruck isolieren, der exakt zu den mitgeschnittenen Erpresseranrufen von 1981 passt. Die gedämpfte Tonfolge des Verkehrsfunksignals als Erkennungszeichen auf den Anrufen und Schaltgeräusche können nur von dem beschlagnahmten Tonband mit seinen technisch einmaligen Besonderheiten stammen.Die Sachverständige ist sehr souverän und sehr vorsichtig in ihrer Beurteilung gewesen.
Die Behauptung des Angeklagte, er habe das Gerät auf einem Flohmarkt gekauft, ist durch die Aussagen von mehr als 40 Zeugen widerlegt worden. Auch hier hat der Angeklagte gelogen, solche falschen Angaben können nur zum Ziel haben, die wahre Herkunft des Geräts zu verschleiern. Sie sind daher reine Schutzbehauptungen.

Rechtlich bewertete das Gericht die Tat nicht als Mord, sondern als erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge. Der Strafrahmen dafür reicht von zehn Jahren bis lebenslänglich. Aufgrund der Begleitumstände der Tat, der Qualen des Opfers und der fehlenden Reue des Täter ist nur eine lebenslange Haft tat- und schuldangemessen.

Am Ende dieses Verfahrens kann sich das Urteil trotzdem nur auf Indizien stützen. Einen eindeutigen Sachbeweis gibt es nicht. Dennoch kam das Gericht nach erschöpfender Gesamtwürdigung der Indizien zu einem nach der Lebenserfahrung ausreichenden Maß an Sicherheit und bejaht die Schuld des Angeklagten.

Landgericht Augsburg
Richter Wolfgang Rothermel
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#79

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 03.08.2010 09:22
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die Verteidiger des Angeklagten haben übrigens form- und fristgerecht Revision beim BGH eingelegt. Die Revision ist auch fristgerecht begründet worden.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-ursula-herrmann-revision-gegen-urteil-1.21084
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#80

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 03.08.2010 09:22
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Spektakulär und umstritten. Neun Anrufe, ein Erdloch, ein totes Kind - 27 Jahre lang ließ das Verbrechen an Ursula Herrmann aus Eching den Ermittlern keine Ruhe. Kein anderes Verbrechen wurde so intensiv diskutiert in diesem Forum wie der Entführungsfall Ursula Herrmann im September 1981. Es war ein Fall, der die Menschen erschütterte wie kaum ein zweiter in Deutschland. Für Eduard Zimmermann war es das schlimmste Verbrechen in 35 Jahre Aktenzeichen xy. Er gab das Versprechen, dass dieses Verbrechen gelöst wird. Dreimal wird in Aktenzeichen xy über den Fall berichtet, immer kommen neue Hinweise, keiner führt zum Ziel.

Die Freude ist groß, als im Mai 08 die Nachricht über die Festnahme eines Verdächtigen über die Newsticker verbreitet wird. Doch ist es der Richtige? Im Laufe der weiteren Ermittlungen treten viele Polizeipannen zu Tage. Viele Personen werden verdächtig, ein Ex- Polizist begeht Selbstmord, die Entführung wird mit einem weiteren Mord aus dem Jahre 1970 in Verbindung gebracht.

Dann das Unfassbare. In Bayern passiert erneut ein spektakulärer Mord, der sogenannte Parkhausmord an C. Böhringer. In ihrer Wohnung wird die gleiche DNA gefunden wie an einer Schraube an der Kiste im Fall Herrmann. Zwei Morde- eine DNA. Auf beide Verurteilte in beiden Fällen passt dieses Profil nicht. Eine mit Absicht gelegte Spur oder ein Laborfehler? Bis heute ist dieses Genmaterial nicht identifiziert.

Nach 27 Jahre wird ein Mann festgenommen, weil er damals verschuldet war und in der Nachbarschaft der Herrmanns wohnte. Weiteres Indiz: die widerrufene Aussage eines alkoholkranken Bekannten und ein Tonbandgerät im Besitz des Festgenommenen, welches nach Gutachten „wahrscheinlich“ bei den Erpresseranrufen benutzt wurde. Reicht das für eine lebenslange Verurteilung?

Auch wurde allgemein die Verwertbarkeit der DNA in einem Gerichtsverfahren als Beweis in Frage gestellt. So wurde von den Gutachtern der Selbstmord eines Mannes vorgebracht, der sich vor einen Zug geworfen hatte. Am Zug wurde DNA einer Frau gefunden, tagelang wurde entlang der Bahngleise nach der Leiche einer Frau gesucht. Dann stand fest: Der Selbstmörder hatte eine Knochenmarksspende von einer Frau bekommen, deshalb hatte er das Genmaterial einer Frau.

Alles Gründe, um sich den Fall Ursula Herrmann, dessen Revision noch beim BGH liegt, mal genauer anzuschauen. Deshalb Review in drei Teilen:

Teil 1): ein Ermittlungsreview und die lange Suche nach dem Täter, mit Hintergründen zum Parkhausmord und die Indizien gegen die anderen Verdächtigen.

Teil 2): ein ausführlicher Prozeßreview

Teil 3): eine Auseinandersetzung mit Plädoyers und der Urteilsbegründung

Eins dürfte wohl trotz Verurteilung von Werner M. klar sein: Viele Ungereimtheiten bleiben auch nach dem Prozess weiter ungeklärt. Und vielleicht gibt es auch noch einen vierten Teil: der zweite Prozess nach der Aufhebung des Urteils durch den BGH.
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#81

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 03.08.2010 09:27
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Ein gerechtes Urteil im Namen des Volkes? Der Entführungs- und Mordfall Ursula Herrmann

Teil 1: Zwei Morde- eine DNA?
Der Fall und die lange Suche nach einem Täter



Es ist wohl eines der spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik: die Entführung der damals zehnjährigen Ursula Herrmann. Das blonde Mädchen wird am 15. September 1981 bei Eching am Ammersee in Bayern auf der Heimfahrt vom Fahrrad gezerrt und in eine im Wald eingegrabene Kiste gesperrt. Als die Entführer Tage später Lösegeld von Ursulas Eltern fordern, ist das Mädchen bereits tot. Denn die von den Entführern gebaute Belüftung der Kiste funktioniert nicht. Das Mädchen erstickt nach wenigen Stunden in seinem hölzernen Gefängnis. Vermutlich hat das Mädchen verzweifelt gegen die hölzernen Wände gepocht, hat geschrien, Niemand hat sie gehört. Der Sauerstoff wurde knapp. Ihr Tod muss grausam gewesen sein.
Am 15. September 1981 ist Ursula Herrmann mit ihrem Kinderfahrrad von Eching ins benachbarte Schondorf gefahren, um an einer Turnstunde im Sportverein teilzunehmen. Danach besucht sie noch eine Tante, erst nach einem besorgten Anruf ihres Vaters macht sie sich, schon in der Abenddämmerung, auf den Heimweg. Als sie nicht zu Hause ankam, suchten Vater und Onkel die Strecke ab und benachrichtigten die Polizei. Nachdem das Fahrrad des Mädchens noch am Abend des Verschwindens gegen 23 Uhr gefunden wird, steht fest, dass Ursula Opfer eines Verbrechens geworden ist. Das Fahrrad liegt 45m abseits des Schotterweges im Gebüsch.
Dennoch fordern die Täter drei Tage nach der Entführung mit einem Erpresserbrief zwei Millionen Mark Lösegeld in 100 DM Scheine und einen gelben Fiat als Übergabewagen von den Eltern. 6 Stunden nach der Geldübergabe soll das Mädchen dann freigelassen werden. Daneben rufen sie auch mehrfach bei den Eltern an, spielen aber lediglich über Tonband die Erkennungsmelodie des Radiosenders "Bayern 3" ab. Unterdessen durchkämmen hunderte von Polizisten die ganze Umgebung. Auch ein Polizeihubschrauber überquert zwei Tage nach dem Verschwinden das Ufer des Ammersees und das Waldstück zwischen Schondorf und Eching, jedoch ohne Erfolg. Nachdem die Eltern einen Hellseher befragt haben, wird ein Waldgebiet bei Andechs durchkämmt. Nur 50 Meter vom Fundort des roten Fahrrades entfernt findet die Polizei ein Fernglas ohne Trageriemen der Marke Porst. Es ist die erste Spur bei diesem Verbrechen. Noch haben die Eltern Hoffnung, ihr Kind sei in einem Keller versteckt. Welche Fragen sich die Eltern stellten, kann man nur erahnen: Wird Ursula misshandelt? Zur Übergabe des Geldes kommt es nicht: Der Kontakt zu den Entführern bricht ab, nachdem die Eltern ein Lebenszeichen von Ursula gefordert hatten. Die Familie hatte von den Entführern verlangt, den Kosenamen der Stofftiere von Ursula zu nennen.
Am 23. September, 8 Tage nach dem Verschwinden keimt neue Hoffnung auf, als eine Frau beim Postamt Landshut ein Telegramm an den Vater aufgibt. Inhalt des Telegramms: „Weitersuchen. Raffinierter Plan ermöglicht ihr durchzuhalten.“ Nach dieser Frau fahndet die Polizei mit einem Phantombild, sie wird nie ermittelt.
Erst 19 Tage nach der Entführung, am 4. Oktober, findet ein Suchtrupp der Polizei die Kiste mit Ursulas Leiche und zwar in dem Waldgebiet Weingarten zwischen Schondorf und Eching. Im Dickicht, etwa zwanzig Meter abseits des Weges, wird eine im Boden eingelassene, mit Wolldecken, Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Lesestoff für ein Kind ausgestattete Holzkiste gefunden, die der Verbrecher als Gefängnis gezimmert hatte. Ursula liegt zusammengekauert mit dem Gesicht nach oben in der verschlossenen Kiste, die Augen sind geöffnet. Bereits bei Auffinden der Leiche ist klar, dass die Gefangene, die keine äußeren Verletzungen aufwies, erstickt ist, weil die drei nach oben geführten Entlüftungsrohre durch Laub verstopft waren. Ein drittes Belüftungsrohr war mit einer Buchse verschlossen, um mögliche Hilferufe des Mädchens zu ersticken. Das Versteck war sorgfältig ausgesucht worden, der Boden war mit Laub bedeckt, um die Fundstelle herum waren Fichtenbäumchen (nachträglich!!!) eingepflanzt worden. Die Obduktion bestätigt später, dass das Kind 6 Stunden nach dem Einsperren in der Kiste ums Leben kam. Auf einem in der Nähe gelegenen Autoparkplatz teilt der Polizeieinsatzleiter den Reportern in einer improvisierten Pressekonferenz mit stockender Stimme die erschütternde, aber wohl von allen befürchtete Tatsache vom gewaltsamen Tod der Schülerin mit.

Bereits wenige Tage nach dem Auffinden der Leiche gerät Werner M. (damals 33 Jahre alt) ins Visier der Ermittler. M. ist der Nachbar der Familie, kennt das Mädchen. Seine Tochter hat Ursula gekannt und auch mal mit ihr gespielt. Er war handwerklich geschickt und war somit in der Lage, Kiste und Radio mit angelöteter Antenne technisch zusammenzubauen. Zudem war er hoch verschuldet. Mit seinem Werkstattladen für Rundfunk- und Fernsehtechnik in Eching geht er pleite, Gläubiger und Banken wollen mehr als 150.000 Mark. Die Ehefrau des Verdächtigen arbeitet als Putzfrau bei der Familie Herrmann. Der Nachbar wird zur Vernehmung geladen und verstrickt sich in Widersprüche. . Erst habe sich M. in den Vernehmungen nicht an den Tag der Tat erinnern können, dann wollte er abends das Gesellschaftsspiel "Risiko" mit Bekannten gespielt haben. Aber auch die Aussagen der Alibizeugen widersprechen sich. Jedoch gelingt der Tatnachweis nicht, die Spur wurde ad acta gelegt.

Im Februar 1982 macht ein Bekannter des Fernsehtechniker Werner M., nämlich Klaus P. eine Aussage bei der Polizei. Der alkoholkranke Klaus P. hat bei seiner polizeilichen Vernehmung eingeräumt, im September 1981 für seinen Freund ein Loch im Waldgebiet „Weingarten“ gegraben zu haben. Er sei mehrfach auf seinem Mofa mit einem Spaten dorthin gefahren. Am 12. September 1981, also drei Tage vor Ursulas Entführung, habe er die Grube besichtigt. Dabei will er gesehen haben, dass eine Holzkiste mit hellem Deckel in das Loch eingesetzt war. Einen Tag später widerruft jedoch Klaus P. seine Aussage und wiederholt diese Passage in seinen weiteren Vernehmungen nicht.
Aufgrund dieser Aussage und trotz des Widerrufs wird Werner M. festgenommen, kurze Zeit später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ein Jahr nach dem Verbrechen hatte die Kripo 40 979 Fährten aber keine konkrete Spur. 11 000 Autos und 20 000 Fingerabdrücke überprüft, 100 000 Plakate verteilt – nichts!

Verdächtige gibt es im Verlaufe der Jahre immer wieder. Nachdem sich der Tatverdacht gegen den Fernsehtechniker Werner M. nicht erhärten lässt, gerät der Polizist Harald W. in den Fokus der Ermittlungen. Zudem wird er auch mit einem spektakulären Mordfall aus dem Jahre 1970 in Verbindung gebracht. Der Ex-Polizist gilt als Mann mit unstetem Lebenswandel und ständig wechselnden Freundinnen. Im Juni 1970 hatte er eine intime Beziehung zu der 18-jährigen Karin Würz, angeblich die Tochter eines Beamten des bayerischen Landeskriminalamts. Die hübsche Blondine arbeitete zu jener Zeit in München als Sekretärin und galt als sehr lebenslustig. Im Juni 1970 wird Karin auf brutale Weise ermordet. Karin W. wird am 3. Juni 1970 von einer Familie gefunden. Ihre Leiche trägt nur einen kurzen Gabardine-Mantel und weist 30 Messerstiche auf. Die Ermittler gehen von einem Sexualmord aus. Erst später stellt sich heraus, dass die Todesursache vermutlich ein Genickbruch war und die Stiche der Frau erst nach dem Tod zugefügt wurden. Die Leiche war offenbar vom Täter gewaschen worden. Motiv könnte das Vortäuschen eines Sexualmordes gewesen sein. Der Ex-Polizist W. geriet als Intimpartner der Frau ins Visier der Ermittler und wurde zu seinem Alibi befragt, diese Angaben werden jedoch nicht nachgegangen. Ein Tatnachweis gelingt nicht, die Umstände der Tat sind bis heute nicht geklärt.
Zum Tatzeitpunkt war Harald W. Jagdgehilfe – in dem Revier, in welchen Ursula Herrmann tot aufgefunden wurde. Am Entführungstag soll der Wagen des Polizisten, ein Ford Transit, am Tatort gesehen worden sein. W. durfte als Jagdgehilfe aufgrund einer Sondergenehmigung den für den Verkehr gesperrten Weg mit seinem Wagen befahren. 200 Meter vom Fundort der Leiche hatte er seinen Stammhochsitz für die Jagd. Als er zur Vernehmung zum Tatort bestellt wird und man sich dem Vergrabungsort der Kiste näherte, hatte er Schweißausbrüche bekommen und sich entfernt. Auch wurden an der Kiste Hundehaare gefunden, und W. besaß einen der gleichen Rasse. Zudem hatte der Polizist gute Möglichkeiten, die Tatmaterialien ohne großen Aufwand zu besorgen. W. konnte eine Werkstatt nutzen, in der sich Kunststoffrohre der gleichen Art befanden, wie sie beim Bau der Kiste verwendet wurden. Aufgrund dieser Indizien gegen W. wurde dann die Genehmigung erteilt, Telefonate des Verdächtigen abzuhören. In einen Gespräch hatte W. einen Bekannten als Kistenbauer bezeichnet. Im Laufe der Ermittlungen gegen Harald W. wurden auch dessen Bruder und W´s ehemaligen Vorgesetzte verdächtigt. Zu einer Anklage gegen den Ex- Polizisten ist es jedoch nie gekommen. 5 Jahre später wurden die Ermittlungen eingestellt. 1995 stirbt Harald W., er hatte sich zu Tode getrunken. Er soll durch den Druck der Ermittlungen Alkoholiker geworden sein. Aus dem Polizeidienst war er aufgrund einer Schussverletzung bereits vor der Entführung ausgeschieden.

Am 1.10.1982 berichtet Aktenzeichen xy über den Mordfall Ursula Herrmann. Dieser Filmfall steht im Mittelpunkt der ganzen Sendung, zu jeder Zeit während der Sendung ist die emotionale Bindung der Beteiligten an diesem Mordfall zu spüren. Im Vordergrund steht die Frage nach der Herkunft der Tatmaterialen. Ein Nachbau der Kiste, in der Ursula gefangen gehalten wurde, steht im Studio. Auf die besonderen Eigenschaften der Materialen wird eingegangen. Eine Besonderheit weist auch ein Transistorradio auf, so ist auf diesen das Kürzel PA und MA eingeritzt. Urlauber, die sich zur Tatzeit am Ammersee aufgehalten haben, werden gebeten, evt. Beobachtungen der Polizei zu melden. Auch Hinweise aus der Schweiz zu diesem Fall gehen ein, eine heiße Spur war nicht dabei.
Es bleibt in dieser Sendung nicht der einzige Fall von Kindesentführung. In einem Studiofall geht xy auch auf die Entführung Sven Lehne (13 Jahre) aus Ismaning bei München ein. Der Junge wurde nach 7 Tagen Gefangenschaft nach einer gescheiterten Geldübergabe freigelassen.

Im Juni 2002 werden an der Kiste 8 (weitere, in 27 Jahre ca.200 ) Haare sichergestellt, allerdings ohne Haarwurzel. Ein gentechnische Fingerabdrücke lässt sich zu der Zeit noch nicht erstellen, die Kriminaltechnik hat zwar im Laufe der Jahre große Fortschritte gemacht, eine Erstellung einer DNA ohne Haarwurzel ist jedoch noch nicht möglich. Es steht lediglich fest, dass zwei DNA Profile, nämlich eines Mannes und einer Frau, vorhanden sind. Auch ein Hundehaar wurde gefunden.

Auch in November 2002, zur Jubiläumssendung, nimmt Aktenzeichen xy unter Rudi Cerne den Fall noch mal auf. Eduard Zimmermann ist auch im Studio und bittet um Mithilfe. Der "Vater" der erfolgreichen TV-Fahndung hatte in der Sendung einen Appell an mögliche Mitwisser gerichtet, die Wahrheit über den Mord endlich preiszugeben. Für Zimmermann war das Verbrechen an dem Kind der schlimmste Fall in 35 Jahren "XY..ungelöst". Den Blick des toten Mädchens auf Fotos wird er nie vergessen.
Es gehen erneut viele Anrufe ein, über 100 Hinweise gehen ein, die Hälfte stuft die Kripo als „nachprüfbar“ ein. Die SoKo „Herrmann“ wird aufgestockt. Aktenzeichen xy spricht auf seiner Internetseite von einer heißen Spur nach einem Tipp einer älteren Dame. Dies bestätigt sich jedoch nicht, der entscheidende Hinweis ist erneut nicht dabei.

Im Oktober 2005 ist es dank des Fortschritts der KTU möglich, die an der Kiste sichergestellten Haare kriminaltechnisch untersuchen zu lassen. Die dadurch gewonnene DNA soll mit der zentralen Datei des Bundeskriminalamtes abgeglichen werden. Auch ein bislang nicht identifizierter Fingerabdruck wird nach neusten Methoden untersucht.
Ein Treffer beim BKA bleibt jedoch aus. Die Ermittlungsbehörden bereiten einen Massen- Gentest vor, mehrere tausend Menschen aus Eching und umliegenden Gemeinden sowie die damaligen Schüler und Lehrer des nahe dem Tatort gelegenen Elite-Internats Schondorf sollen zur Speichelprobe gebeten werden.
4 Wochen später die Enttäuschung. Das DNA Profil ist identifiziert und gehört einer zu einer "berechtigten Person". Die Spur stammt nicht vom Täter, sondern von einem damals mit der Untersuchung der Kiste beauftragten Kriminaltechniker.

Immer wieder wird das wichtigste Beweisstück nach den modernsten Techniken der Kriminaltechnik untersucht. Auch werden weitere DNA Profile gefunden, u.a. an einer Schraube an der Kiste.

Mitte 2006 dann eine neue Spur im Mordfall Herrmann. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg geht ein Hinweis auf einen inhaftierten deutschen Drogenhändler ein, der in Taiwan lebenslang wegen Drogenhandel einsitzt. Der Mann war bereits kurz nach der Tat durch Zeugen belastet worden. In den neunziger Jahren ist der Mann nach Asien ausgewandert. Im Jahr 2002 wurde 47-Jährige wegen Drogenhandels verhaftet und im 2005 zu lebenslanger Haft verurteilt. In einem Rechtshilfeersuchen wurde die DNA des Mannes angefordert. Später stellt sich heraus, dass der Inhaftierte nicht der Täter sein kann.

Dann passiert ein Mord in Bayern, der das Geschehen zweier Verbrechen nachhaltig über mehrere Jahre beeinflussen wird. Am 15.5.2006 wird die 59-jährige Millionärin Charlotte Böhringer in München ermordet. Der Fall geht als der sogenannter Parkhaus- Mord in die Boulevardpresse ein, da die Tote das Parkhaus Boehringer an der Baaderstraße betreibt. Ihr Mörder hatte ihr mit wuchtigen Schlägen von hinten und von der Seite den Schädel eingeschlagen. 3 Tage nach der Tat wird der 31-Jährige Neffe des Opfers Benedikt T. festgenommen. In seinen Besitz befindet sich ein 500 Euro- Schein, auf den Blut von Charlotte Böhringer gefunden wird, der Haftrichter erlässt Haftbefehl. Im Mai 2007 beginnt der Prozess gegen Benedikt T.
Nach zwei Verhandlungstagen im Böhringer- Prozess platzt die Bombe. In der Wohnung des Opfers wird an einem Glas in der Spülmaschine und an einer Schublade im Wohnzimmer DNA gefunden. Dieses Profil passt zur DNA an der Schraube im Mordfall Herrmann. Es ist nicht das Profil des angeklagten Neffen, er scheidet sowieso als Täter im Fall Herrmann aus, zum Zeitpunkt der Entführung 1981 war er 6 Jahre alt. Sofort fordern die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens und die sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Der Prozess wird jedoch fortgesetzt, jedoch führt eine Spur in die Schweiz zum Geliebten der Toten. Der Schweizer Chirurg wird vernommen und gibt freiwillig eine Speichelprobe ab. Das Ergebnis ist negativ, der Arzt scheidet somit als Täter sowohl im Fall Böhringer als auch im Fall Ursula Herrmann aus.
Auch werden wieder sämtliche Ermittlungspersonen und Labormitarbeiter auf ihre DNA untersucht. Einem "Berechtigten am Tatort" gehört die DNA nicht. Nachdem auch ein Laborfehler ausgeschlossen werden kann, steht fest, dass sich in beiden Fällen um eine identische Fremd- DNA handelt.

Die Identität des Genmaterials ist bis heute nicht geklärt. Spekulationen, dass die DNA
von einem Kripobeamten absichtlich gelegt wurde oder ob es sich um eine sogenannte Windübertragung (anderes Genmaterial wurde im Labor durch die Luft übertragen) bestätigten sich nicht.
(Anm: Der Neffe Benedikt T. wird im August 2008 nach 93 Verhandlungstagen in einem umstrittenen Urteil zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Mai 2009 verwirft der BGH die Revision, dass Urteil ist somit rechtskräftig.)

Im Mai 2008 wird Eduard Zimmermann ins Krankenhaus eingeliefert. Damaligen Gerüchten zufolge soll „"Ganoven-Ede" an Demenz leiden. Eine Woche später, am 29. Mai 2008 dann die Sensation, der frühere Nachbar Werner M. (jetzt 58 Jahre alt), der nach seiner Verhaftung 1982 nach Kappeln/ Schleswig-Holstein umgezogen ist, wird nahe der dänischen Grenze festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Die dpa titelt: „Ursulas Mörder nach 27 Jahren gefasst“. Die tz berichtet, dass Zimmermann sich sehr über die Festnahme freue. Der Fall belaste ihn sehr. Schließlich habe er doch versprochen, den Täter zu finden. Dieses Versprechen löst Zimmermann zwar ein, das Prozeßende wird er jedoch nicht mehr erleben.
Grund für die Verhaftung von Werner M., der in Kappeln ein Bootszubehörladen betreibt, war ein Tonbandgerät, welches bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2007 beschlagnahmt wurde. Grund für den Durchsuchungsbeschluss ist eigentlich, dass von Werner M. eine Speichelprobe genommen werden soll, neue Beweise gegen liegen nicht vor. Diese Probe gibt der Techniker freiwillig ab, der Abgleich verläuft negativ. Nebenbei finden die Beamten dieses alte Tonbandgerät der Marke Grundig TK 248.
Das Gerät wird von der KTU untersucht. Die Gutachter halten es für möglich, dass dieses Tonbandgerät bei fünf mysteriösen Erpresseranrufen im Zusammenhang mit Ursula Herrmanns Entführung verwendet wurde. Das Gerät zeige mehrere individuelle Merkmale, die diesen Schluss nahelegen.
Nach der Hausdurchsuchung hatten die Ermittler Werner M. abgehört. Bei der Telefonüberwachung zeichneten sie ein Gespräch auf, in dem der Angeklagte zu einem Freund gesagt haben soll, Ursulas Tod sei ein „Betriebsunfall“ gewesen. Auch Gabriele M. habe sich in der Wir-Form über mögliche Strafen für eine Entführung unterhalten. Im Mai 2008 wird der Haftbefehl erlassen, der Verdächtige an der Grenze zu Dänemark festgenommen. Die Ehefrau ist zwar auch der Beihilfe verdächtigt, Haftgründe liegen jedoch bei ihr nicht vor. Gabriele M. bleibt auf freien Fuss.

Ein Haftprüfungstermin im Juli 2008 lehnt das LG Augsburg als unbegründet ab. Es besteht weiterhin ein dringender Tatverdacht gegen Inhaftierten.
Im November 2008 läßt das Landgericht die Anklage wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu, dass Hauptverfahren soll im Februar 2009 eröffnet werden. Rund 200 Zeugen hat die Schwurgerichtskammer für den Prozess geladen, darunter etliche Ermittler und Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Am 19.2.2009 beginnt in Augsburg vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts das Verfahren gegen Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge und gegen dessen Ehefrau Gabrielen wegen Beihilfe zu diesem Delikt.





Teil 2 Der Prozeß kommt!!!
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#82

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 03.08.2010 17:24
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Dank an Bastian für die Mühen, die Du Dir machst. Solche Darstellungen am Stück lesen sich viel besser als diverse Linksammlungen, die wir hier sonst zu den Fallentwicklungen zusammentragen.
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#83

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 03.08.2010 17:43
von alex100 • 43 Beiträge
bin schon auf den 2.teil gespannt. kleine randbemerkung: war immer sehr skeptisch was richtersprüche betraf, aber ich muß sagen, hier bei xyfällen gab es sehr oft verurteilungen, wo die indizien sehr eindeutig sind und ich glaube, das ist gut so.
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#84

Re[2]: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 04.08.2010 20:49
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
alex100>bin schon auf den 2.teil gespannt. kleine randbemerkung: war immer sehr skeptisch was richtersprüche betraf, aber ich muß sagen, hier bei xyfällen gab es sehr oft verurteilungen, wo die indizien sehr eindeutig sind und ich glaube, das ist gut so.

im Großen und Ganzen hast du Recht. Im Fall Hermann bleibt jedoch vieles ungeklärt. Es gibt belastende Indizien, aber auch welche, die durchaus auch auf einen anderen Täter schließen lassen. Ich werde versuchen, beide Arten von Indizien hervorzuheben. Ob der Richtige verurteil wurde, muss dann jeder für sich entscheiden. Im Endeffekt ist es eine persönliche Abwägung. 4 Wochen beschäftige ich mich jetzt mit dem Fall. Es gibt Tage, da glaube ich, der Richtige wurde verurteilt, dann wieder diese Momente, nein, er war es doch nicht.

Ich werde das Prozeßreview in 3 oder 4 Teilen posten. Es ist ziemlich umfangreich, allein der erste Prozeßtag umfaßt bei mir 6 Seiten. Zudem warte ich immer noch auf einen Artikel der Juritischen Rundschau bzgl. der Aussagen der Eltern, welche unter Auschluss der Öffentlichkeit stattfanden und nur auszugsweise für andere Medien zugänglich ist. Wir werden somit eine ziemlich umfangreiche, aber detaillierte Prozeßdokumentation haben.

Hier jetzt Teil 2 Teilstück 1 Der erste Prozeßtag
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#85

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 04.08.2010 20:52
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Ein gerechtes Urteil im Namen des Volkes? Der Entführungs- und Mordfall Ursula Herrmann

Teil 2/1: Der Prozess- und viele ungeklärte Fragen
Anklageschrift, Anträge Verteidigung, Aussagen der Angeklagten


Kammer: Schwurgerichtskammer des Landgerichts Augsburg
Richter: Wolfgang Rothermel mit zwei weiteren Berufsrichtern und zwei Schöffen
Anklage: Oberstaatsanwältin Brigitta Baur
Angeklagte: Werner (58j.) und Gabriele M. (62 J.)
Verteidigung: Walter Rubach, Wilhelm Seitz
Nebenklage: Familie Herrmann mit Anwältin Marion Zech
Dauer: 19.2.2009- 25.3.2010

Anklageschrift: (nahezu ungekürzt)

Die Staatsanwaltschaft wirft den gelernten Fernsehtechniker Werner M. und dessen Ehefrau Gabriele folgenden Sachverhalt zur Last:

Der Angeschuldigte M. plante im Frühjahr/Frühsommer 1981 die Entführung eines Kindes zur Erlangung von Lösegeld in Höhe von zwei Millionen Mark. Aus diesem Zweck soll M. eine Holzkiste, Maße 136 mal 59,5 mal 72 Zentimeter, gezimmert haben. An den Außenseiten habe er ein fast drei Meter langes PVC-Rohr mit einem Durchmesser von 50 Millimetern angebracht. Die Rohre sollten die Kiste mit Sauerstoff versorgen. Dann habe er diese Kiste mit einem Plastikeimer, einer Beleuchtung, einem Transistorradio sowie Getränken, Lebensmitteln, Lesestoff und kindgerechter Kleidung ausgestattet Die Holzkiste habe M. dann im Waldgebiet Weingarten zwischen Eching und Schondorf am Ammersee in Oberbayern in einem Erdloch vergraben.
Am 15. September 1981 soll der Angeklagte am Uferweg auf Ursula Herrmann gewartet haben. Die Anklage unterstellt ihm, er habe gewusst, dass die Schülerin um diese Zeit mit ihrem Fahrrad nach Hause fährt. Es war der erste Schultag nach den Sommerferien. M. riss das Mädchen vom Rad, schleppte sie durch den Wald zu der vergrabenen Kiste und sperrte sie darin ein. Wenige Stunden später erstickte die Schülerin mangels Sauerstoffzufuhr in der Kiste. Die Belüftungsrohre waren mit Laub verstopft, dass Kind hatte somit keine Überlebenschance. Sie wurde lebendig begraben und musste grausam sterben.
Am zweiten und dritten Tag nach dem Verschwinden von Ursula klingelt bei den Eltern neunmal das Telefon. Aber niemand meldet sich. Nur ein Rauschen und Knacken sind zu hören und die Erkennungsmelodie vom Verkehrsfunksender „Bayern 3“. Am 18. und 21. September liegen zwei Erpresserbriefe im Briefkasten. Aus zusammengeschnipselten Zeitungsbuchstaben forderte der Angeschuldigte für die Freilassung des Kindes zwei Millionen Mark Lösegeld. Nach Übergabe des Geldes sollte das Kind innerhalb weniger Stunden freigelassen werden. Die Eltern sollten über den Ort der Freilassung informiert werden.
Nachdem die Eltern über die Medien einen Lebensnachweis ihrer Tochter fordern, bricht der Kontakt zu den vermeintlichen Entführern ab. Nur ein Telegramm, das am 23. September von einer Frau in Landshut aufgegeben wird, ermuntert die Eltern: „Weitersuchen. Raffinierter Plan ermöglicht ihr durchzuhalten“ so der Inhalt der Botschaft. Am 4. Oktober, fast drei Wochen nach der Entführung, finden Polizisten die vergrabene Kiste im Waldboden und darin die tote Ursula. Ursula Herrmann kauerte am Boden der Kiste, den Kopf nach oben gerichtet und die Augen offen – aber starr.
Fernsehmechaniker Werner M., der auch eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker durchlief, war zu dieser Zeit ständig in Geldnot. Mit einem Werkstattladen für Radio und Fernsehen war er Pleite gegangen. Banken und Gläubiger forderten von ihm 140- 150 000 Mark zurück. „Man müsste mit einem Schlag, mit einem Geschäft, zwei Millionen machen, dann hätte man ausgesorgt“, hatte M. häufiger im Freundeskreis gesagt.
Gegenüber einem Zeugen soll M. geäußert haben, „dass für den Fall, eine Familie könne das Geld nicht auftreiben, bei einer Entführung mit Lösegeldforderung der Staat oder die Kirche einspringen würde.“ Einem anderen Zeugen gegenüber soll er erwähnt haben, „dass man schon eine Entführung machen müsse, wenn man zu Geld kommen wolle – und keinen Einbruch. Das sei für M. ein Motiv, schnell zu Geld zu kommen.
Schnell geriet der Anklagte in den Fokus der Beamten. Werner M. konnte sich bei seiner ersten Vernehmung knapp vier Wochen nach der Tat nicht erinnern, was er am Tag der Entführung gemacht habe. Einen Tag später erschien er bei der Polizei und diktierte genaue Angaben über den Ablauf des Entführungstags und der darauffolgenden Tage. Es soll am 15 September mit Freunden das Spiel „Risiko“ gespielt haben. Diese Aussagen erscheinen der Anklage jedoch als unglaubhaft. Die Freunde haben auf Initiative des Angeschuldigten über den Ablauf des 15. September besprochen, um ein falsches Alibis abzusprechen. Auch deren Vernehmungen ist es zu Widersprüchen gekommen.
Trotzdem reichten die Bewiese damals nicht für eine Anklage. Nicht einmal die Aussage eines Freundes, der gegenüber der Polizei behauptet hatte, in dem Waldgebiet für den Angeklagten eine Grube ausgehoben zu haben. Als der Zeuge den Ermittlern die Stelle im Wald zeigen sollte, findet er sie nicht mehr. 4 Monate nach der Tat wurde das Haus des Angeklagten das erste Mal durchsucht.
Die Polizisten fanden in der Wohnung Tonbandkassetten. Darauf waren mitgeschnittene Musikstücke und dazwischen die typische Erkennungsmelodie von „Bayern 3“, wie sie bei den Schweigeanrufen zwei Tage nach der Entführung zu hören waren.
Werner M. zog zwischenzeitlich mit seiner Familie weg aus Eching, zuerst in die Oberpfalz und dann nach Schleswig-Holstein. Im Spätherbst 2007 wurde vom Angeklagten eine Speichelprobe abgenommen und dessen Haus in Kappeln durchsucht und diesmal entdeckten sie ein altes Grundig-Tonbandgerät vom Typ TK 248, das sie bei früheren Durchsuchungen übersehen hatten oder das irgendwo in einem geheimen Versteck war.
Ein Vergleich mit den mitgeschnittenen Aufzeichnungen der Schweigeanrufe, die nach der Entführung bei den Eltern eingegangen waren, zeigten gewisse Übereinstimmungen. Die Techniker vom Landeskriminalamt entdeckten drei individuelle Knackmerkmale und schließen daraus, dass dieses Grundiggerät TK 248 für die Erpresseranrufe benutzt wurde. So schließt sich der Kreis. Die Anklage ist 100% von der Schuld es Angeklagten überzeugt.
Die Staatsanwaltschaft klagt jedoch M. nur wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge, eine Mordabsicht ist nicht nachzuweisen. Die Beschaffenheit der Kiste lässt den Schluss zu, dass der Angeklagte vorhatte, dass Mädchen nach der Geldübergabe freizulassen. Eine Bereicherungsabsicht stand bei ihm im Vordergrund, nicht eine Tötungsabsicht. Wir müssen zugunsten des Angeklagten davon ausgehen, dass er das Verstopfen der Belüftungsrohre mit Laub nicht beabsichtigt hat bzw. dieses Verstopfen erst nach dem Einsperren passiert ist. Gleichwohl trägt Werner M. die Verantwortung für den Tod der kleinen Ursula. Die Wahrscheinlichkeit eines Todeseintritts, wenn ein Mensch unter der Erde gefangen gehalten wird, ist sehr groß. Die Maßnahmen, welches ein Sterben verhindern sollte, haben versagt. Dies ist ein ganz klarer Fall der Leichtfertigkeit, so wie es das Gesetz in § 239a StGB vorschreibt. Da er die Erfolgsqualifikation somit zumindest verursacht hat, sprich mit einer erhöhten Fahrlässigkeit, ist er wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge anzuklagen.
Die Anklage geht weiter davon aus, die Frau des Angeklagten in die grausamen Pläne eingeweiht gewesen sein muss. Sie wurde auch von einer Zeugin, die inzwischen verstorben ist, dabei beobachtet, wie Gabriele M. eine Zeitung zerschnipselte. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die Angeklagte auch jene Frau ist, die 8 Tage nach dem Verschwinden das Telegramm bei einem Postamt in Landshut aufgegeben hat. Näheres muss die Beweisaufnahme. Die Anklage geht jedoch nur von Beihilfe aus, Tatausführungen und Tatplanung oblagen Werner M. Die Anklage ist deshalb wegen der Beihilfe zum wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge angeklagt.

Der Richter gibt bekannt, dass der Hauptangeklagte laut Gutachten verhandlungsfähig ist. Gabriele M. ist chronisch krank und befindet sich laut ihrem Hausarzt in sehr labilem Zustand. Das Gericht empfiehlt, alle zwei Stunden eine Pause zu machen.
Die Verteidigung beantragt nach Verlesung der Anklageschrift die Aussetzung des Verfahrens für 2 Monate. Grund: Einen Teil der Akten habe die Verteidigung viel zu spät erhalten, insgesamt handelt es sich um 270 Bände mit mehr als 50.000 Blatt. Das Gericht selbst kann keinen Überblick über die Aktenlage haben. Zudem wird das Hauptindiz der Staatsanwaltschaft in Frage gestellt, nämlich das Tonbandgerät. Auch weist die Verteidigung auf weitere Verdächtige hin. Bereits in den 90er Jahren sei bei einem Verdächtigen ein Tonbandgerät gefunden worden, das dieselben Tonmerkmale vorweise, wie das, das bei Werner M. gefunden wurde. Das Gerät wurde zurückgegeben, aber die Kassetten wurden 14 Jahre später, also 1998, dem Bayerischen Landeskriminalamt zur Begutachtung vorgelegt. Sie enthielten unter anderem das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3, das auch in den Erpresseranrufen zu hören war. Weiter war auf den Kassetten ein Schaltimpuls zu hören, der so hohe Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen aufwies.
Eine sorgfältige Auseinandersetzung der Akten sei damit Bedingung für ein faires Verfahren gegen seinen Mandanten, dies erfordert jedoch mehr Zeit.

Die Anklage fordert die Zurückweisung der Anträge. Der von der Verteidigung in Vordergrund gestellte Verdächtige scheide als Täter aus, da damals nachweislich im Ausland gelebt habe.

Die Verhandlung wird für Beratungen unterbrochen, dieser Antrag jedoch abgelehnt. Der Angeklagte sitze seit 28. Mai 2008 in Untersuchungshaft, jetzt müsse das Verfahren beschleunigt werden. Den Vorwurf, selbst die Richter würden die umfangreichen Akten nicht ausreichend kennen, wird abgestritten. Auch die Kammer werde sich während der Beweisaufnahme mit der gebotenen Sorgfalt allen Beweisen unter Berücksichtigung sämtlicher Akten widmen.

Erneut stellt die Verteidigung den Antrag, das Verfahren aussetzen, diesmal bis nächsten angesetzten Termin (26. Februar).

Auch dieser Antrag wird nach Beratung abgelehnt. Die Verteidigung fordert einen schriftlichen Beschluss, um evt. Revisionsgründe dokumentieren zu können.

Der Angeklagte nimmt Stellung zu den Vorwürfen. Zunächst liest das Gericht allgemein den Werdegang der Angeklagten vor.
Werner M., 58, ist in Oberhausen geboren und aufgewachsen. Er ist ausgebildeter Kfz-Mechaniker und Fernsehtechniker. 1971 kam er mit seiner damaligen Ehefrau nach München. Von 1973 bis zum Oktober 1982 wohnte er in Eching am Ammersee, etwa 300 Meter entfernt vom Wohnhaus der Familie Herrmann. 1976 gründete er in Utting einen Reparaturbetrieb für Fernsehgeräte. 1980 musste er seine Firma wegen erheblicher Schulden verkaufen. Im selben Jahr wurde seine erste Ehe geschieden. 1981 zog seine jetzige Ehefrau Gabriele F. bei ihm ein. 1982 zog das Ehepaar nach Gschwend. Später ließ sich Werner M. in Kappeln in Schleswig-Holstein nieder. Dort betrieb er bis zu seiner Festnahme im Mai 2008 ein Geschäft für Bootsbedarf.
Gabriele F.-M., 62 Jahre alt, ist in München geboren und gelernte Schneiderin. 1976 lernte sie über gemeinsame Bekannte Werner M. kennen. 1979 erlitt sie bei einem Verkehrsunfall eine schwere Hüftverletzung; seitdem ist sie auf den Rollstuhl angewiesen.

Danach beteuert der Angeklagte seine Unschuld. Er habe mit der Tat nichts zu tun. Er bedauere den Tod von Ursula Hermann, und er bedauere das Schicksal der Familie Hermann. Heute stehe er aber hier und muss um sein Leben und das seiner Frau kämpfen – und das werde er tun. An jenem 15. September 1981 habe er nichts Außergewöhnliches getan, und erst recht kein Verbrechen begangen.
Er kannte zwar die Familie Herrmann, seine Frau habe bei dieser Familie als Putzfrau gearbeitet. Ursula habe gelegentlich mit seiner Tochter gespielt, die Familienverhältnisse habe er nicht gekannt. Ein enger Kontakt zu der Familie wurde trotz der räumlichen Nähe nicht gepflegt.
Er müsse wahrscheinlich herhalten, der wahre Täter sei längst tot. Am Tatabend waren er und seine Frau zu Gast bei Freunden. Man habe etwas getrunken und dabei Risiko gespielt. Bis ungefähr Mitternacht. Natürlich habe er seine Frau und seine Freunde konsultieren müssen, um diese Abläufe zu rekapitulieren - versuchen Sie doch einmal, präzise zu erklären, was Sie vor 26 Tagen gemacht haben.
Er und seine Frau hätten keine finanzielle Not. Seine Frau hatte ohnehin keine Schulden. Er hatte welche, aber sie drückten die Familie nicht."
Dass er die Kiste gebaut haben solle, sei ein Unding - noch das kleinste Holzstäubchen aus meiner Werkstatt wurde untersucht, und nicht ein Fitzel einer Übereinstimmung war zu erkennen. Auch das Tonbandband sei kein Beweis gegen ihn. Er habe es in der Tat erst 2007 auf einem Flohmarkt gekauft, und wenn die Verkäufer dort jetzt nichts mehr davon wissen wollten, sei das doch kein Wunder - wer will schon ein Gerät verkauft haben, das möglicherweise einem Verbrecher gehört hat?
Dass er in einem abgehörten Telefongespräch mit einem seiner Alibizeugen den Tod Ursula Herrmanns als "Betriebsunfall" bezeichnet habe, könne man ihm übelnehmen, aber wegen meiner Sprache bin ich noch lange nicht der Täter.
Die Staatsanwältin wird alles vorbringen, um mich als wahrlich schlechten Menschen darzustellen. Die in den Vernehmungen gemachten Aussagen anderer bzgl. der Sache mit dem Hund stimmen. Er gebe zu, dass er, "was den Hund betrifft", nicht anständig gehandelt habe.

(Anm meinerseits: Werner M. hat das Tier 1975 aus Verärgerung darüber, dass es den Mülleimer in der Küche gefleddert hatte, lebendig in die Tiefkühltruhe gesteckt und dort erfrieren lassen. Der Hund verstarb.)

Er sei sicherlich kein braver Bürger, er war gelegentlich rücksichtslos und in seiner Sprache grob und nicht so fein, wie man es gerne sähe. Aber er habe das Leben dieses Kindes nicht auf dem Gewissen. Er werde versuchen, dem Gericht den wahren Täter zu präsentieren. Der damalige Bekannte, durch dessen Aussage er belastet wurde, sei nicht glaubwürdig. Er hätte es alleine auf die Belohnung abgesehen. Für Geld würde der jeden verdächtigen. Klaus P. sei ein leicht beeinflussbarer und haltloser Alkoholiker, der alles macht, um seine Alkoholsucht zu befriedigen.
Kurz nach dem Verbrechen hatte die Polizei eigentlich den wahren Täter, nämlich den Ex- Polizisten Harald W. Zeugen hatten ihn doch am Tattag am Versteck im Wald gesehen. Allerdings waren die Beamten unfähig, diesem Mann die Tat nachzuweisen. Jetzt, aufgrund des Erfolgsdrucks und der Gefahr der Verjährung, müsse ein Unschuldiger die Suppe auslöffeln. Das könne er nicht verstehen.
Er sei sicher, dass dies ein sehr langer Prozess werden wird, er werde jedoch am Schluss freigesprochen, ganz sicher. Er habe Ursula Herrmann nicht getötet.

Die Ehefrau sagt auch aus. Sie bestätigt lediglich die Angaben über ihren persönlichen Werdegang und beteuert ebenfalls ihre Schuld. Sie und ihr Mann seien nicht der Lage, solch ein grausames Verbrechen zu verüben.

Die Anmerkung der Staatsanwaltschaft, das sie bei den ersten Vernehmungen an der Unschuld ihres Mannes gezweifelt haben soll, weist sie zurück.
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#86

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 05.08.2010 02:59
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Der Entführungsfall Ursula Herrmann- Der Prozeßreview

Teil 2/ Teilstück 2

Der Prozeß von Februar bis Ende April




Am zweiten Tag des Prozesses um die Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann aus Bayern hat das Landgericht Augsburg einen Nachbau der Kiste begutachtet, in der das Mädchen im Jahr 1981 qualvoll ersticktes sowie das rote Fahrrad aufgestellt, von dem Ursula Herrmann bei ihrer Entführung heruntergezerrt worden war. Auch werden zwei Kriminalbeamte geladen, die Ursula in der Kiste kauernd gefunden hatte.
14 Jahre bei der Spurensicherung, da erlebte man einiges. Doch einen Tag habe er bis heute nicht vergessen: den 4. Oktober 1981. Der Fund sei für die Beamten ein Schock gewesen. Ursula habe keine Überlebenschance gehabt, da es keine Luftzufuhr von außen gab. Er sei damals von der Bereitschaftspolizei zum Tatort gerufen worden. Da war eine rotbraune Decke. Die habe er weggezogen. Darunter war ein silberner Deckel und darunter noch einmal ein grüner Deckel. Zuerst dachten er und seine Kollegen, dass sie vielleicht ein Erddepot von Wilderern entdeckt hätten. Den Deckel habe er aufgemacht und gesehen, dass das Mädchen da drin ist. Sie sei ganz kalt gewesen. Die Kiste war mit sieben Eisenriegeln verschlossen. Beim Öffnen der Kiste war die Haut im Gesicht des Mädchens noch weiß. Nur Minuten später verfärbte sich die Haut. So was habe er noch nie erlebt. Der Reißverschluss von Ursulas Hose sei offen gewesen, der Bund zugeknöpft. Zwei Beamte zogen das tote Mädchen aus der Kiste, brachten es in die Rechtsmedizin.
Der Beamte schildert danach die Beschaffenheit der Holzkiste. Die robuste Kiste war über Batterien mit einer Beleuchtung und einer kleinen Sitzbank ausgestattet. In ihr fanden die Ermittler unangetastet Kekse, Schokolade und Getränke, einen Jogging-Anzug sowie Romane und Comic-Heftchen als Lesestoff. Die 1,36 Meter hohe sargähnliche Kiste war in einem Walddickicht vergraben, mit Bäumen zusätzlich getarnt und mit einer etwa acht Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt. Zusätzlich war das Gefängnis noch mit einer Decke unter dem Erdreich abgedämpft.

Das Gericht lädt den Kriminalbeamten vor, der Werner M. damals zuerst vernommen hatte. Er bezeichnete den Angeklagten als egozentrisch, eiskalt und rücksichtslos. Trotz eines Haftbefehls und widersprüchlicher Angaben zu dessen vorgebrachten Alibis, hätten sich gegen ihn jedoch damals keine Sachbeweise ergeben. Ein an einem Klebeband an der Folterkiste gefundener Fingerabdruck stammte nicht von ihm.
Damals gab es im Bezug auf Werner M. polizeiinterne Auseinandersetzungen. Der Polizist a.D. bezeichnet die damalige Polizeiarbeit als absolut fehlerhaft und mangelhaft. Das damals so früh die Ermittlung gegen den Angeklagten eingestellt wurde, bezeichnet er als Fehler. Er beschwerte sich über diese Entscheidung bei seinem Vorgesetzten und wurde von dem Fall abgezogen. Die Spur des jetzt Beschuldigten sei trotz Tatverdachts nicht weiterverfolgt worden. Für ihn ist M. immer noch dringend tatverdächtig. Leider konnte er die Ermittlungen nicht bis zum Ende führen.“

Am dritten Verhandlungstag prangert die Verteidigung an, dass wichtige Unterlagen zum Fall verschlampt worden sind, die jetzt erst im Keller des LKA Bayern gefunden wurden. Gefunden wurden diese Akten von einem Kripobeamten, der sich auf seine Aussage vor dem Landgericht vorbereiten wollte. Die Verteidigung stellt sofort Antrag auf Akteneinsicht.
In den aufgetauchten Akten soll laut Verteidigung sich der Zwischenbericht eines Kriminalers befinden, der gegen den inzwischen verstorbenen Ex-Polizisten Harald Wilhelm ermittelt hatte. Dieser Bericht enthält die Aufzeichnung eines Telefonats zwischen Wilhelm und seinem Bruder, in dem sich die beiden über den „Kistenbauer“ unterhalten. Zudem wurden Hunde- und Eichhörnchen-Haare gefunden. Der Ex- Polizist hatten einen Hund der betreffenden Rasse und sollte als Jagdberechtigter damals auf Eichhörnchen schießen.

Das Gericht fährt mit der Beweisaufnahme fort und ruft den damaligen Polizisten Karl Roth auf, den heutigen Starnberger Landrat. Er habe die Bergung der Leiche beobachtet und sei an der Spurensicherung beteiligt gewesen. Die Gegenstände in der Kiste seien "sehr nass" gewesen. Die Verteidigung will mit diesem Zeugen fehlerhafte Ermittlungsarbeit und Spurensicherung nachweisen. Der Zeuge sagt aus, bei der Spurensicherung am Tatort machte sich noch niemand Gedanken über DNA-Spuren. Die Spuren wurden zwar mit Handschuhen, jedoch ohne den heutigen normalen Schutzoverall gesichert. Dies erkläre auch die zahlreichen Spuren von Kripobeamten am Tatort. Spuren am Tatort wurden von den Erstzugriffsbeamten der örtlichen Polizei zertrampelt. Und es durften selbst Pressevertreter den Fundort im Wald betreten. Die Journalisten haben höchstens drei Meter entfernt von der Kiste gestanden und sogar hineinfotografiert.

Erneut spielt das Tonbandgerät auch am dritten Tag eine Rolle. Die Verteidigung fordert erneut, dass das Gerät kriminaltechnisch untersucht wird. Das Gerät war nicht im Raum Ammersee im Einsatz. Deshalb muss der Apparat innen auf Staub und Pollen untersucht werden, die noch nach Jahrzehnten anzeigen, in welcher Gegend das Gerät war.

Der damalige Chefermittler sagt aus. Der Verdacht gegen Werner M. sei immer heißer geworden. Ein Motiv für die Tat hätte dessen hohe Verschuldung mit umgerechnet rund 100.000 Euro sein können. Das war man sich schnell klar innerhalb der Ermittlungsgruppe. Auch bei seinem Alibi hätten sich schon bald erhebliche Widersprüche ergeben. Die Aussagen der Freunde widersprachen sich teilweise, und erst bei der zweiten Vernehmung konnte der Angeklagte lückenlos den Tagesablauf am Tatabend wiedergeben. Aber der Tatnachweis gelang damals nicht. Ein gefundener Fingerabdruck an der Kiste konnte bis heute niemandem zugeordnet werden. Mehrere Hausdurchsuchungen bei dem Angeklagten unmittelbar nach der Tat hätten keine belastenden Beweise erbracht. Auch das 2007 beschlagnahmte Tonband in der Wohnung des Beschuldigten war damals nicht gefunden worden, obwohl nach Zeugenaussagen gezielt nach einem Tonband gesucht worden war.

Das Gericht gibt zum Schluss an, dass am vierten Verhandlungstag die Eltern der toten Ursula vor Gericht aussagen werden.
Die Nebenklage stellt den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Befragung der Eltern. Auch nach so langer Zeit sei eine Vernehmung zum Tod der kleinen Ursula eine erhebliche seelische Belastung für die Eltern. Bei der Befragung würden auch Umstände des Privatlebens erörtert werden, die niemanden etwas angingen.
Das Gericht gibt den Beschluss des Antrags am Anfang der nächsten Sitzung bekannt.

Am nächsten Verhandlungstag gibt das Gericht dem Antrag der Verteidigung statt. Die Öffentlichkeit wird bei der Vernehmung der Eltern ausgeschlossen, da unter anderem die finanzielle Situation zur Tatzeit und die Auswirkung der Tat auf die Gesundheit der Eltern erörtert wurden. Der Persönlichkeitsschutz der Eltern habe Vorrang vor dem öffentlichen Interesse. Zudem beschließt das Gericht die getrennte Befragung der Eltern.

Zunächst einmal dankt das Gericht den Eltern für das Kommen und die Kraft, hier vor Gericht die schlimmsten Tage ihres Lebens zu schildern.
Der Vater schildert aus seiner Sicht zunächst den Tatabend. Es war der erste Schultag nach den Ferien gewesen. Ursula war bei einer Sportstunde des Turnvereins und wollte danach zu einer Freundin. Gegen Viertel nach sieben habe er bei der Freundin angerufen und den Vater gebeten, Ursula auf den Heimweg zu schicken. Sie benutzte immer für den Heimweg den Uferweg. Das wussten eigentlich alle, die Ursula näher kannten. Als Ursula gegen 8 Uhr immer noch nicht da war, machte er sich mit seinem Bruder auf die Suche und gingen den Heimweg von Ursula, auch den Waldweg, ab. Sie fanden keine Spur von Ursula. Sie alarmierten dann sofort die Polizei.
Als die Polizei noch am Abend das Fahrrad von unserer Tochter fand, wussten wir, dass Ursula Opfer eines Verbrechens wurde. An eine Entführung dachten wir zuerst noch nicht, evt. an ein Sexualdelikt. Wir wohnen zwar in einer schönen Gegend, hatten aber keine großen Reichtümer. In der Nachbarschaft gab es damals andere Kinder, deren Eltern Geld hatten.
Allerdings tat sich zwei Tage nichts. Jetzt dachten auch wir, dass mit Ursula etwas schlimm passiert sei. Dann kam der erste Erpresserbrief, wenige Tage später der zweite. Jetzt keimte die Hoffnung auf, dass unsere Tochter doch noch lebt. Allerdings waren 2 Millionen DM von unserer Seite nicht aufzutreiben. Jetzt dachten wir auch, dass es sich bei der Entführung wohl um eine Verwechselung handele, eigentlich ein anderes Kind aus der Nachbarschaft Opfer des Verbrechens werden sollte.
Dann kamen diese Anrufe. Insgesamt neun Anrufe. Eine Qual für meine Frau, Schweigen, nur diese Melodie immer und immer wieder. Dann verlangten wir ein Lebenszeichen unserer Tochter. Sie gab ihren Lieblingsstofftieren Namen. Diese wollten wir hören von dem Entführer. Wir hörten nur ein lautes Auflegen. Danach kamen keine Anrufe mehr. Da wussten wir, wir müssen mit dem Schlimmsten rechnen. Auch ein Telegramm nahm uns nicht diese Angst.
Dann dieser Tag im Oktober, als Ursula gefunden wurde. Niemand kann sich vorstellen, was dann in einem vorgeht. Absolute Leere, meine Frau war total fertig. Die Beerdigung war unser schwerster Gang, auch wenn jeder Anwohner von Eching uns durch seine Anteilnahme geholfen hat. Seit diesem Tag gehen wir regelmäßig auf den Friedhof, der Schmerz lässt jedoch nicht nach. Wir leiden seit 27 Jahren und leben mit den Folgen dieser Tat.
27 Jahre lang haben wir jeden Tag daran gedacht, wie das eigene Kind allein und hilflos im Wald vergraben erstickte. Immer wenn ich mit dem Rad nach Schondorf fahre, muss ich an dem Waldstück vorbei, wo mein Kind so elendiglich starb.
Einen regelmäßigen Kontakt habe er zu Werner M. nicht gehabt. Seine Exfrau habe bis zur Trennung der Beiden als Putzfrau gearbeitet.
Es wurde immer vermutet, dass es einer aus Eching war. Den eigenen Nachbarn für den Täter zu halten, das macht es nur noch schlimmer.
Licht ins Leben brachten nur seine anderen drei Kinder. Als die Enkel geboren wurden, zeigte er als stolzer Opa erfreut Fotos. Rache will ich für diese Tat nicht.
Danach werden die Erpresseranrufe vorgespielt. Hauptsächlich die Mutter wird zu den Anrufen befragt, sie versuchte, den Kontakt zu den Erpressern herzustellen. Sie berichtet, dass die Familie auch gesundheitlich schwer gelitten habe unter dem Verlust der Tochter. Sie hätten Trost und Hilfe im Gebet gesucht. Wie die Familie versucht habe, wieder ein normales Leben zu führen, den anderen Kinder zuliebe.

(Anm: Ich habe die Aussagen der Eltern sehr stark abgekürzt. Die Aussagen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht und sind in printmedien nicht veröffentlicht worden. Aus Respekt will ich vor allem nicht auf die gesundheitlichen Folgen für die Eltern eingehen. Auf die Aussage der Mutter habe so gut wie ganz verzichtet. Diese war zu emotional. Dieses Review dient als Informationsquelle und soll nicht eine Sensationsgier befriedigen. Quelle war eine juristische Zeitschrift)

Am nächsten Verhandlungstag wird erneut ein ehemaliger Kripobeamter vernommen, der 1982 von dem Fall abgelöst wurde, weil es zwischen ihm und den vom Landeskriminalamt entsandten Beamten zu unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten kam.

Es soll intern Streit um weitere Ermittlungen im Fall Werner M. gegeben haben. Der Zeuge wollte, dass diese Spur ordnungsgemäß nach kriminalistischen Gesichtspunkten bearbeitet wird. Mit dieser Forderung aber habe er sich nicht durchgesetzt. Die Kollegen vom LKA hätten die Spur völlig versaut.
Er sei davon überzeugt, dass der Angeklagte bereits 1983 als Täter überführt und verurteilt hätte werden können, wann man die Ermittlungen gegen ihn konsequent zu Ende geführt hätte. Es sei ärgerlich, dass eine so lupenreine Geschichte nicht aufgeklärt werden konnte.
Dann geht der Zeuge auf weitere Pannen ein, wie zB bei der Telefonüberwachung im Hause Herrmann. So habe man am Telefonanschluss der Familie Herrmann eine Fangschaltung eingerichtet. Das geschah aber erst, als die Mehrzahl der Erpresseranrufe schon eingegangen war. Es habe in Eching nur eine einzige Fangschaltungsvorrichtung gegeben, die aber sei noch anderweitig gebraucht worden- bei der Tochter eines Rechtsanwaltes. Sie hatte Schweigeanrufe bekommen. Diese waren, so stellte sich zwei Tage nach Ursulas Verschwinden heraus, von einem Liebhaber gewesen. Als sie dann endlich bei den Herrmanns installiert war, war sie nur von begrenztem Nutzen. Sie war nämlich so konstruiert, dass sie nur Ortsgespräche zurückverfolgen konnte. Bei Gesprächen aus anderen Ortsnetzen schaltete sie sich gar nicht erst ein.

Als nächstes wird der besagte LKA- Mitarbeiter gehört, der angeblich die Spur werner M. versaute. Er habe die Ermittlungen gegen M. aktenmäßig überprüft und keinen Ansatz für eine Anklageerhebung gefunden. Dagegen sei er bei seinen eigenen Ermittlungen auf Harald W. gestoßen, der als Jagdgehilfe in dem Waldgebiet, in dem Ursula Herrmann gefunden wurde, tätig war.
Das Auto von W. wurde am Tatabend in der Nähe des Tatorts beobachtet. In der Kiste wurde das Haar eines Hundes von der Rasse gefunden, wie W. einen abrichtete, und das Haar eines Schafes, das zu einem Pelz in W.s Auto passte. Auch die Beschaffung der Tatmaterialen sei für W. ohne großes Aufsehen möglich gewesen. W. konnte eine Werkstatt nutzen, in der sich Kunststoffrohre der gleichen Art befanden, wie sie beim Bau der Kiste verwendet wurden, und in einem abgehörten Telefongespräch hatte W. einen Bekannten als den "Kistenbauer" bezeichnet.

Im Anschluss wird das Gutachten der Rechtsmedizin angehört. So wird berichtet, dass Ursula vermutlich keinen langen Todeskampf erleiden musste. Die damals Elfjährige sei an einem sogenannten Hypoxischen Ersticken gestorben - das ist vergleichbar mit dem Tod von Bergsteigern in großen Höhen, die nicht mehr genügend Sauerstoff bekommen. Dabei bekommt der Sterbende keine Atemnot und schnappt nicht verzweifelt nach Luft, sondern fällt in eine Art Bewusstlosigkeit. Daraufhin tritt der Gehirntod ein. Das Mädchen war damals 1,40 Meter groß und 30.5 Kilogramm schwer. Den Erkenntnissen zufolge hatte Ursula in der Kiste gegessen, spätestens eineinhalb Stunden später war sie tot.

Am nächsten Verhandlungstag wird erneut ein LKA Beamter vernommen. Die Angeklagten wurden nach Fund des Tonbandgerätes abgehört. Nach der Hausdurchsuchung wurden die Wohnung und das Auto der Verdächtigen verwanzt und deren Telefon abgehört. Die Maßnahme wurde ordnungsgemäß mit richterlichen Beschluss durchgeführt. Insgesamt wurden ca. 7000 Verbindungen über Telefon, Handy und Internet überwacht. Sämtliche Kontakte sind dokumentiert. Zwei bis drei Kollegen waren mit der Auswertung beauftragt.

(Anm: Der Beamte schildert weiter die Möglichkeiten der Überwachung und erklärt, wie diese technischen Vorrichtungen angebracht werden müssen. Er war jedoch nicht mit der Auswertung der Daten beauftragt, daher erspare ich mir jetzt weitere Ausführungen zu dieser Vernehmung. Im weitern Verlauf ist die Beamtin vorgeladen, die mit der Auswertung der Daten beauftragt war. Diese Aussage wird dann ausführlich dargestellt)

Ein weiterer Kriminalbeamter wird geladen. Er hatte die Ehefrau und Mitangeklagte im Mai 2008 verhört. Der Aussage zufolge hat Gabriele F.-M. vorübergehend selbst an der Unschuld ihres Mannes gezweifelt. Sie sagte, dass sie es ihm zutraut. In einer Vernehmungspause habe sie geäußert, sie sei so wütend, dass sie nichts essen könne, weil sie sich von ihrem Mann und dessen beiden Alibizeugen "verarscht" fühle. Sie hat wohl mitbekommen, dass verschiedene Umstände für die Täterschaft ihres Mannes sprechen, die dieser ihr verheimlicht hatte. Sie zweifle an dessen Unschuld, obwohl sie das nicht wolle, weil sonst die Welt für sie zusammenbräche. Im weiteren Verlauf der Vernehmung habe Gabriele F.-M sich dann aber doch wieder von der Unschuld ihres Mannes überzeugt gezeigt. Sie meinte bei der Vernehmung, wenn ihr Mann die Kiste gebaut hätte, dann wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen, weil dann die Lüftung funktioniert hätte.
Außerdem bestätigte sie, dass Werner M. zum Zeitpunkt der Tat im Besitz eines Fernglases war, das genau dem ähnelte, das in der Nähe des Entführungsortes aufgefunden worden war. In früheren Vernehmungen hatte Werner M. den Besitz eines solchen Fernglases immer bestritten.
Auch habe der Angeklagte regelmäßig die BILD gelesen. Auch das war von beiden Eheleuten früher bestritten worden. Die Erpresserbriefe, in denen die Familie Herrmann zur Zahlung von zwei Millionen Mark aufgefordert wurde, waren aus ausgeschnittenen Zeitungsbuchstaben zusammengesetzt, die zum Großteil aus der BILD- Zeitung stammten.

Eine Aussage einer bereits verstorbenen Zeugin aus dem Jahre 1982 wird vom Richter verlesen. Sie hatte angegeben bei der Kripo, dass sie die Ehefrau beim Zerschnipseln von Zeitungen beobachtet hatte. An den Namen der Zeitung konnte sie sich nicht erinnern.

Im April 2009 wird die erste Ehefrau des Angeklagten gehört. Sie hatte bei der Familie Herrmann regelmäßig als Putzfrau gearbeitet.
Elfriede W. war bis 1976 mit Werner M. verheiratet und ein Jahr vor der Entführung von dem Angeklagten geschieden worden. Sie wird auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht, verzichtet jedoch darauf und will Angaben machen.
Die Exfrau bezeichnet den Angeklagten als jähzornig. Er habe stets bekommen, was er gewollt habe. Dann spricht sie die Geschichte mit dem Hund an. Es war ein Mischlingshund, mittelgroß, mit Namen Susi. Es war eigentlich mein Hund. Susi hatte die Unart, öfter mal den Papierkorb umzukippen und den Inhalt auf dem Fußboden zu verstreuen.
An diesem Tag im Oktober 1974 habe Susi wohl den Abfalleimer in der Küche umgekippt. Jedenfalls war der Hund verschwunden; auf ihre Frage habe Werner M. gesagt, er habe ihn nach draußen gelassen. Dann fuhr er aufs Oktoberfest. Im Lauf des Tages habe sie Fleisch aus der Kühltruhe nehmen wollen. Sie öffnete den Deckel - und da lag Susi, steifgefroren. Sie habe vor Schreck den Deckel gleich wieder zufallen lassen und ihre Schwiegermutter angerufen, die das Tier dann aus der Truhe holte. Als ihr Mann vom Oktoberfest zurückkam, habe sie ihn darauf angesprochen, berichtet die Zeugin. "Er sagte: „Och, nimm das nicht so tragisch“, er habe vergessen, den Hund aus der Truhe zu nehmen. Sie habe den Hund dann hinterm Haus begraben.
Die Nebenklage stellt die Frage, ob M. Reue gezeigt hätte. Dies verneint die Zeugin.
Zudem soll der Angeklagte ein eher distanziertes Verhältnis zu Kindern gehabt haben, seine eigenen eingeschlossen, und dass er sich, wenn es Streit zwischen ihr und seiner Mutter gab, immer auf die Seite der Mutter geschlagen habe, die sich, ständig in das Leben der Familie einmischte. Dies sei aus der Grund der Trennung gewesen, nämlich nach einem Streit während eines Weihnachtsessen. Die Ex-Frau berichtet, ihr früherer Mann sei handwerklich sehr geschickt und Musikliebhaber mit einer Vorliebe für Wagner und Beethoven. Und er hatte Schulden, hohe Schulden. Die Banken drückten auf Rückzahlung der Kredite für die Pleite seiner Werkstatt.
Erneut befragt die Nebenklage die Zeugin und hält ihr eine Aussage von 1982 vor, dass sie, als sie von dem Verbrechen erfuhr, gleich auf den Gedanken gekommen sei, ihr Ex-Ehemann könne der Täter sein, weil der doch immer Geld brauchte und auch in der Lage sei, so eine Kiste zu bauen. An diese Aussage könne sie sich nicht mehr erinnern, erwidert die Zeugin.

Weitere Familienmitglieder sind an diesem Verhandlungstag geladen, auch die Tochter des Angeklagten.
Sie könne sich zwar erinnern, dass sie 1981 mit der ganzen Schulklasse an der Beerdigung der getöteten Ursula teilgenommen hatte. Sonst habe sie aber keinerlei Erinnerungen mehr an diese Zeit. Sie war damals im gleichen Alter wie Ursula Herrmann.

Auch die Halbschwester konnte keine Angaben zur Tat machen. Der Kontakt sei vor 30 Jahren, also noch vor der Tat, abgebrochen.

Der Sohn des Beschuldigten macht keine Aussage. Er beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Auf Antrag der Verteidigung wird ein Landwirt als Zeuge geladen. Dabei geht hauptsächlich um das Holz der Kiste. Der Angeklagte hatte vor der Tat Holz bei diesem Zeugen eingelagert. Später waren die Hölzer verschwunden. Daraufhin wurden die Original-Bretter der Todeskiste im Gerichtssaal vorgeführt. Es handelte sich aber nicht um die damals gelagerten Bretter.
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#87

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 05.08.2010 23:11
von allge0 • 6 Beiträge
Der Beitrag wurde entfernt.

Der Mod.
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#88

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 06.08.2010 01:59
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
eine kurze Erwiderung zur allge0:

dies ist ein Prozeßreview von mir. Sämtliche Aussagen, die hier veröffentlicht werden, können von mir nachgewiesen werden anhand Zeitungsartikel, Gerichtsakten, Internetforen und juristischen Zeitschriften.

Die Beurteilung über die Schuld des Angeklagten liegt beim Gericht. Ich habe mir nie das Recht genommen, in diesem Forum selbst über den Angeklagten bzw. über dessen Schuld anhand der im Gericht verwendeten Akten zu urteilen.

(dies war ein rechtlicher Hinweis, um mich und das Forum gegen rechtliche Schritte zu schützen)
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#89

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 06.08.2010 02:34
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Lieber allge0,

mit Interesse habe ich Dein Posting gelesen. Ich möchte noch mal klarstellen, dass ich mich nur auf die im Prozess eingebrachten Argumente beziehe. Allerdings recherchiere ich auch und kopiere nicht einfach Zeitungsartikel, da mir als Jurist auch gewisse Medien zur Verfügung stehen, die andere nicht haben.

Bzgl. deines Posting ist mir aber nur eine Sache 100% bekannt. Das Gutachten bzgl. des Tonbandgeräts. Es scheint tatsächlich der Fall zu sein, dass das Tonbandgerät, welches beim dem Angeklagten gefunden wurde, in der Gegend des Tatorts wirklich nicht im Einsatz war. Das lässt sich anhand der Pollenbildung in diesem Gebiet feststellen. Dieser Umstand wurde jedoch weder von Anklage noch von der Verteidigung vor Gericht gebracht. Warum, weiß ich nicht…

Die Spur einer Verwechselung des Opfers war schon damals aktuell(wie oben zu lesen)., aber Anhaltspunkte hat man für diese Tatsache nicht gefunden.

Die Spur nach Taiwan ist mir auch bekannt, wurde anscheinend nicht weiter verfolgt. Zwar wurde von dem Mann eine DNA Probe genommen, trotzdem wurde der Mann als Täter ausgeschlossen, ohne dass das Ergebnis der Probe Zugang zu den Akten fand.

Das Genmaterial im Fall Böhringer und Herrmann wirft natürlich Fragen auf. Dieses Gen- Material ist bis heute nicht identifiziert.

Der Fall Böhringer ist mir jetzt nicht so präsent, aber das sie am Tatabend noch Besuch erwartet hat, lässt sich anscheinend aus Kalendereintragungen schließen. Aber wer war der letzte Besuch? Es ist schon seltsam, dass die gleiche DNA bei zwei Tatorten auftaucht.

Ob in diesem Fall eine Vertuschung vorliegt, kann ich nicht beurteilen. So kurz vor der Verjährung muss man natürlich einen Täter präsentieren, aber ob sich da wirklich politische Motive hinter verbergen, weiß ich nicht.

Gerne können wir in persönlichen E- Mail Kontakt treten, wenn du das willst. Mich interessiert die Sache sehr. Absolute Vertraulichkeit ist dir gewiss.

P.S Das ein bekannter Baulöwe aus München sowohl im Fall Herrmann als auch im Fall Böhringer eine Rolle gespielt hat, ist mir auch nicht bekannt.
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#90

Re: 1.10.1982 FF1 (Kripo Fürstenfeldbruck) MORDFALL URSULA HERRMANN GEKLÄRT!

in Filmfälle 06.08.2010 07:44
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Hallo allge0,

ob Deine Darlegungen und Einschätzungen zutreffen oder nicht, ist für Außenstehende nicht zu beurteilen. War auf jeden Fall interessant zu lesen.

Wenn Du wg. Deiner Vertuschungsbefürchtung zu wenig oder kein Vertrauen mehr in die zuständigen Behörden hast, bleibt Dir die Möglichkeit, neben eher kleineren Internetforen auch eine größere Öffentlichkeit anzusprechen, z.B. über SPIEGEL und FOCUS, diese Magazine haben den Fall die gesamte Zeit verfolgt.
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