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11.10.1991 FF3 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 02.09.2011 18:22
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Der Prozessreview Teil 1


Mord am Wahlabend/ Während im TV die Hochrechnungen laufen, kämpft eine junge Frau um ihr Leben

11.10.1991 FF 3 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta

Zwei Monate nach der Wiedervereinigung erschüttert die kleine Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid im Bergischen Land, ungefähr 20 km von Bonn entfernt, ein brutaler Sexualmord. 13 Monate dauert die Suche nach dem Täter. Leider kommt ihm die Kripo erst nach einem weiteren Sexualverbrechen auf die Spur. Obwohl dieser Mordfall 20 Jahre zurückliegt, hat er einen aktuellen Bezug. Was sollen wir mit den Personen machen, die kurz nach ihrer Haftentlassung wieder straffällig werden? Die Strafvollzugsregeln dienen natürlich in erster Linie der Bestrafung, haben auch aber auch im hohe Maße den Zweck, den Straftäter im Strafvollzug zu resozialisieren. Die Behörden haben somit auch die Aufgabe, dem Straftäter nach seiner Haftentlassung wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Die meisten Gewalttäter bekommen somit, im Gegensatz zu ihren Opfern, eine zweite Chance. Was soll jedoch mit den Personen passieren, die diese zweite Chance ebenfalls nicht nutzen, keine Besserung zeigen und sich jeder therapeutischen Maßnahmen widersetzen. Wegsperren? Auf eine einsame Insel verfrachten? Fragen, die wir gerade um die jüngsten Irritationen um die Sicherungsverwahrung in diesem Forum nicht beantworten können, die jedoch auch mal kritisch hinterfragt werden müssen. Der Mordfall Bettina P. gibt einen Anlass dazu.


Der Fall

Es ist der 2. Dezember 1990. Es ist ein historischer Tag in Deutschland. Seit zwei Monaten ist Deutschland wiedervereinigt. Ost und West wachsen langsam zusammen. Der 2. Dezember ist ein Wahlsonntag, die Bundesrepublik Deutschland wählt den 12. Deutschen Bundestag. Erstmals sind auch Bürger der ehemaligen DDR und West Berliner wahlberechtigt. Helmut Kohl geht als Sieger aus der Wahl hervor, die schwarz-gelbe Koalition wird bestätigt.

Auch die 20jährige Bettina Pluta aus Neunkirchen-Seelscheid( Raum Bonn- Siegburg) geht an diesem Sonntag wählen. Deswegen ist sie auch extra das Wochenende von Bad Godesberg nach Hause gekommen. Die Mutter hatte Bettina noch am Samstag angerufen und ihr geraten, nach Seelscheid zu kommen und wählen zu gehen. Gegen 13 Uhr kommt Bettina in ihrem Elternhaus an. Den Sonntag verbringt die Familie zunächst gemeinsam. Nach dem Mittagessen (nein, es gibt keine Suppe, sondern Rinderbraten) geht die Familie Pluta dann zu dritt in das naheliegende Wahllokal. Die Stimmung ist fröhlich, man macht sogar Scherze. Die Eltern raten ihrer Tochter, sie solle das Kreuzchen auch an die richtige Stelle setzen. Nachdem die Familie ihr staatsbürgerliches Recht (im FF wird von staatsbürgerlichen Pflichten gesprochen- dies ist jedoch juristisch nicht korrekt- eigentlich ein Fall für den Thread „Fehler in xy- FF) wahrgenommen hat und nach Hause zurückgekehrt ist, verlässt der Vater gegen 16 Uhr seine Familie, um in die Firma zu fahren. Er verabschiedet sich von seiner Tochter, ohne zu wissen, dass er sie nie mehr wiedersehen wird. Bettina guckt zusammen mit ihrer Mutter noch ca. eine halbe Stunde Fernsehen und macht sich gegen 16.45 auf den Weg zu ihrer Ausbildungsstätte nach Bad Godesberg.

Im Sommer 1990 hatte Bettina ihr Abitur abgelegt. Ihr großer Wunsch ist es, im Hotelgewerbe zu arbeiten. Seit Herbst hat sie deshalb die Ausbildung zur Hotelfachfrau begonnen und besucht das Stresemann Institut in Bad Godesberg. In ihrer Freizeit und am Wochenende ist sie jedoch sehr oft zu Hause bei ihren Eltern und Freunden. In der Regel nimmt sie dann für ihre Rückfahrt nach Bad Godesberg den Bus von Neunkirchen- Seelscheid nach Siegburg und dort die Straßenbahn nach Bad Godesberg. Es ist jedoch auch schon mal vorgekommen, dass Bettina sowohl in ihrem Heimatort als auch in Siegburg versucht hat, per Anhalter zu ihrer Ausbildungsstätte zu kommen.

Fest steht, dass Bettina Pluta an diesem Sonntag nicht in Bad Godesberg angekommen ist. Das Verschwinden von Bettina Pluta fällt zunächst nicht auf. An ihrer Arbeitsstelle wird sie in den ersten Tagen nicht vermisst, ein Telefonat mit ihren Eltern in Neunkirchen- Seelscheid war erst für den Nikolaustag vereinbart. Erst am Donnerstag, also 4 Tage nach ihrer angeblichen Rückkehr, erkundigt sich der Arbeitgeber bei der Familie Pluta nach Bettina. Mutter und Vater fahren sofort in das Apartment ihrer Tochter, dass sie sich mit einer Kollegin teilt, nach Bad Godesberg, finden ihre Tochter jedoch nicht. Für beide ist sofort klar, dass Bettina etwas schlimmes zugestoßen sein muß. Noch am selben Tag meldet der Vater sein Tochter bei der Polizei als vermisst.

Die Polizei beschränkt sich bei der Suche nach Bettina Pluta zunächst nur auf nähere Umfeld von Neunkirchen- Seelscheid und Bad Godesberg. 60 Stunden nach Aufgabe der Vermisstenanzeige, die Suchmaßnahmen der Polizei laufen gerade erst an, entdecken Spaziergänger am Nachmittag des 9.12. an der Wahnbachtalsperre bei Hochhausen eine gefesselte und unbekleidete Leiche. Das Opfer ist schnell identifiziert. 7 Tage nach ihrem Verschwinden steht fest, dass Bettina Pluta ermordet wurde. Die Bekleidung der jungen Frau wird bei der ersten Tatortsuche nicht gefunden. Das Opfer war zuletzt mit einem braunen, langgeschnittenen Blazer bekleidet. Dazu trug sie schwarze Jeans der Marke 'Edwin', einen weissen Angora-Pullover und schwarze flache Schuhe mit seitlichem Gummizug. Auch die Umhängetasche mit etwas Bargeld Ausweispapiere und persönliche Gegenstände wird nicht gefunden.
Offen bei Auffinden der Leiche ist auch, ob Bettina Opfer eines Sexualverbrechen wurde. Der Leichnam weist Spuren von Gewaltanwendungen am Hals auf. Eine Obduktion ist zunächst noch unmöglich. Die Tote lag mehrere Tage am Fundort und war in der winterlichen Kälte buchstäblich eingefroren. Erst die Obduktion 48 Stunden später ergibt, dass Bettina bereits in den frühen Abendstunden am Tag ihres Verschwindens zunächst vergewaltigt und anschließend erdrosselt wurde.

Die Ermittlungen der Polizei konzentrieren sich auf die Frage, wann und wo Bettina auf ihren Mörder getroffen ist. Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass Bettina Pluta am 2. Dezember per Anhalter gefahren ist, geht die Polizei am Anfang davon aus, dass die junge Frau um 17.09 Uhr den Bus 477 von Marienfeld nach Siegburg bestiegen hat. Genau eine Woche nach Auffinden der Leiche suchen Beamte der Kripo in dieser Buslinie zur der fraglichen Zeit, in der Bettina den Bus bestiegen haben muss, nach Zeugen. Doch unter den befragten Fahrgästen befindet sich an diesem Tag niemand, der am 2. Dezember zur gleichen Zeit diese Strecke befahren hatte. Ebenfalls sperrt die Polizei an diesem Tag gegen 17 Uhr die Kreuzung B 56 (Zeithstrasse)/Breite Strasse/Talstrasse ab, also den Ort, an den Bettina auf den Bus gewartet haben muss, und befragt Autofahrer, ob sie am 2. Dezember Beobachtungen gemacht haben. Rund 300 PKW- Fahrer werden angehalten und befragt, jedoch kann keiner Angaben dazu machen, ob die junge Frau am Wahlabend den Bus bestiegen hat bzw. per Anhalter gefahren ist.

Da sich keine Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass Bettina am Tattag wirklich an ihrem Heimatort den Bus genommen hat, verstärkt sich der Verdacht der Beamten, dass die Auszubildende Neunkirchen- Seelscheid per Anhalter verlassen hat. Der Verdacht der Kripobeamten wird bestätigt. Kurz nach der Grossaktion an der B 56 meldet sich eine ehemalige Schulfreundin von Bettina und berichtet, die junge Frau am Tattag gegen 17 Uhr zusammen mit ihrem Freund an der Kreuzung der B 56, Ecke Breite Strasse gesehen zu haben. Bettina stand gegenüber der Bushaltestelle und beobachte den Verkehr. Aufgrund des großen Verkehrsaufkommen an dieser Stelle ist dieser Standort sehr beliebt für Personen, die per Anhalter fahren wollen. Als das Pärchen nur wenige Augenblicke später im Wagen eines Freundes die Stelle passierten, war Bettina verschwunden. In dieser kurzen Zeitspanne muss die junge Frau in den Wagen ihres Mörders gestiegen sein.

Mitte Januar, 6 Wochen nach der Tat, macht ein kleines Mädchen eine Entdeckung. Während des Gassi-Gehen findet der Hund des Mädchens im Unterholz in einem Waldstück, ungefähr 3 Kilometer vom Leichenfundort an der Wahnbachtalsperre entfernt, einen flachen schwarzen Slipper. Als das Mädchen den Schuh zuhause ihrem Vater zeigt, reagiert der prompt: Er informiert die Mordkommission im Fall Pluta. Sofort starten 40 Beamten eine Suchaktion rund um das Waldgebiet im Siegburger Stadtteil Schreck. Eine Beamtin findet auf einer Schafweide den zweiten Schuh und die Handschuhe des Opfers. Bettina hatte am Tattag ihr Elternhaus mit einer Plastiktüte, gefüllt mit Weihnachtsdekoration, verlassen. Auch diese Tüte wird auf der Weide gefunden. Ein grüner Popelinemantel, der ebenfalls in der Plastiktüte eingepackt war, wird nicht gefunden und taucht auch nie mehr auf. Die Sachen werden Bettina´s Mutter identifiziert: Sie gehören ihrer Tochter. Die Polizei geht davon aus, dass der Täter die Sachen wahllos bei seiner Flucht entsorgt hat.

Im April 1991 passiert in Siegburg eine weitere Vergewaltigung. Am 12. April gegen 21.30 Uhr wird ein 13jähriges Mädchen an einer Bushaltestelle Zeithstraße von einem Autofahrer als Anhalterin mitgenommen. Doch statt wie versprochen das Mädchen nach Seelscheid zu fahren, biegt der Täter bei Lohmar- Heide in eine Waldstück ein und bedroht die 13jährige mit einer Gaspistole. Der Täter schlägt das Mädchen, zerreißt ihr T- Shirt. Danach wird das völlig verängstigten Mädchen vergewaltigt. Nach der Tat fährt der Täter das Mädchen zurück zur Bushaltestelle und läßt es aussteigen. Die Straftat bleibt zunächst im Verborgenen, da das Mädchen aus Scham nicht zur Polizei geht.

Am 9. Juni 1991 werden fast an der gleichen Stelle erneut zwei junge Anhalterin Opfer einer Vergewaltigung. Die Vorgehensweise des Täters ist gleich. Er läßt zunächst die Frauen in sein Auto steigen, doch anstatt die Frauen an ihren Zielort zu fahren, biegt der Täter in einen Waldweg ab und bedroht seine Opfer mit einer Gaspistole. Widerstand wird mit Schlägen gebrochen, danach werden die Frauen auf brutale Weise vergewaltigt. Doch nach dieser Vergewaltigung wird der Täter dank der Angaben und der Personenbeschreibung der beiden jungen Frauen schnell gefaßt. Ende Juni 1991 wird ein 21 jähriger Betonbauer aus Lohmar von der Kripo verhaftet. Am 25 September 1991 wird Achim D. vom Bonner Landgericht wegen zweifacher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu insgesamt 5 Jahren Haft verurteilt.

Durch die Berichterstattung in der lokalen Presse entschließt sich jetzt auch auf Drängen ihrer Eltern das 13 jährige Mädchen ihre Vergewaltigung aus dem April anzuzeigen. Sie identifiziert den Täter nach einer Gegenüberstellung und dessen Wagen. Im Wagen wird auf dem Beifahrersitz Menstruationsblut gefunden, welches dem Mädchen zugeordnet werden kann.

Durch seine Festnahme rückt Achim D. für die Mordkommission im Fall Pluta in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Der Wagen von D. wird von Kripo kriminaltechnisch untersucht und es werden tatsächlich Faserspuren, die ihm mit dem Fall Pluta in Verbindung bringen gefunden. Auch schwarzes Klebeband, mit dem Bettina Pluta gefesselt wurde, wird in der Wohnung der Eltern sichergestellt. Trotz dieser Spuren gelingt es den Beamten nicht, Achim D. wegen Mordes zu überführen. Bei seiner Vernehmung kurz nach seines Festnahme im Juni 1991 gibt er an, seinen Wagen und das Klebeband an einen Freund verliehen zu haben. Zudem präsentiert er ein Alibi, welches auch von einem Freund bestätigt wird.

Am 11. Oktober 1991 wendet sich die Kripo Bonn an die Zuschauer von Aktenzeichen xy, obwohl Achim D. bereits ab diesem Zeitpunkt als Hauptverdächtiger im Fall Pluta eingestuft wird. Bis
hin zu den Dialogen und jeden einzelnen Zeitabschnitt zeichnet die Sendung die letzten Stunden der jungen Ermordeten nach, um durch noch so kleine Informationen eventuell dem ein oder anderen Zuschauer -vielleicht aus dem Ort selbst oder dem Rhein-Sieg-Kreis- ein wichtiges Beobachtungsdetail aus der Erinnerung zu entlocken. Da es der Abend der Bundestagswahl war, hofft die Kripo, dass sich vielleicht doch noch jemand an eine wichtige Information erinnert. Auch hofft die Polizei auf Hinweise auf den Verbleib der verschwundenen Gegenstände aus dem Besitz von Bettina Pluta, die bis dato nicht aufgetaucht waren.

Insgesamt gehen bis zur Spätsendung 25 Hinweise im Aufnahmestudio ein, zwei quantitative hochwertige Zuschauerhinweise bringen schließlich den Durchbruch. Bereits während der Sendung meldet sich ein Zuschauer und macht konkrete Angaben zum Tatwagen, den er am Tatabend an der B 56 beobachtet hat. Der entscheidende Hinweis kommt kurz nach Ende der Sendung. Eine Zuschauerin macht am Telefon konkrete Angaben zum möglichen Täter. Die Frau, die drei Tage nach der Sendung von der Mordkommission vernommen wird, identifiziert Achim D. als möglichen Mörder von Bettina Pluta. Sie soll gesehen haben, wie Bettina am Tattag in sein Auto gestiegen ist.

Sofort wird Achim D., der in der JVA Rheinbach seine 5 jährige Haftstrafe absitzt und auf einen weiteren Prozeß wegen Vergewaltigung wartet, erneut vernommen. Zunächst bleibt der Betonbauer bei seiner ursprünglichen Versionen vom Tatabend, verstrickt sich jedoch in Widersprüche. Dann bittet er die Beamten um ein Gespräch mit seiner Mutter, er werde dann eine Lebensbeichte ablegen. Die Beamten entsprechen seinen Wunsch . Obwohl die Mutter auf ihren Sohn einwirkt, die Wahrheit zu sagen, bleibt D. bei seiner Tatversion. Er verbietet seiner Mutter auf sehr schäbiger Art und Weise den Mund und beleidigt sie in Gegenwart der Kriminalbeamten.
Er erklärt, die Leute, die die Tat mit seinem Auto begangen hätten, seien viel zu clever, die würde man nie kriegen. Schließlich will er an jeden Tag doch selbst seinen Wagen ziellos durch die Gegend gefahren haben. Die Mutter von Achim D. erleidet unmittelbar nach dem Treffen mit ihrem Sohn einen Hirnschlag.

Kurz vor Weihnachten wird erneut der Freund und der Alibizeuge von Achim D. vernommen. Als der Zeuge mit der Beweislage und der Aussage der xy- Zuschauerin konfrontiert wird, platzt das Alibi von D.. Im Januar 1992, 13 Monate nach dem Mord an Bettina Pluta, wird Achim D. in der JVA Rheinbach der Haftbefehl eröffnet. Kurz Zeit später wird er von der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Bonn wegen Mordes und Vergewaltigung angeklagt.
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Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 02.09.2011 19:26
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Teil 2 Der Prozeßverlauf


Am 21.5.1993 wird in Bonn vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes der Mordprozeß gegen D. eröffnet. Die Freude über die Festnahme des mutmaßlichen Täters weicht schnell in Hass um. Während des ganzen Prozesses muss der Angeklagte vor der aufgebrachten Zuschauermenge durch Justizbeamte geschützt werden. Der Prozeß findet vor der Jugendkammer statt, da der Angeklagte zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war. Die Anklage wirft dem Betonbauer Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung einer Straftat vor. Laut Anklageschrift nimmt der Angeklagte am 2 Dezember 1990 gegen 17 Uhr nach einem Besuch bei ihren Eltern in Seelscheid Bettina in seinem Auto auf. Sie ist auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle in einem Hotel in Bad Godesberg. Der 23jährige fährt mit Bettina Pluta aber nicht wie vereinbart Richtung Siegburg, sondern biegt in Hochhausen in einen Feldweg zur Wahnbachtalsperre ein. Dann zieht der Angeklagte plötzlich eine
Gaspistole und fordert Bettina Pluta auf, sich auszuziehen. Als sie sich wehrt, habe der damals 20jährige auf sie eingeschlagen, bis sie ihre Kleider ablegt. Achim D. wird vorgeworfen, sein Opfer dann mit einem schwarzen Klebeband gefesselt, vergewaltigt und aus Angst, verraten zu werden, erdrosselt haben. Die entkleidete Leiche versteckt er nach der Tat in einer Schonung. Eine Woche später wird die Leiche der jungen Frau gefunden.

Der Angeklagte verweigert die Aussage und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Vater des Opfers, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, wird als erster Zeuge vom Gericht vernommen. Mit erregter Stimme schildert er dem Gericht die letzten Stunden, die er mit seiner Tochter am Wahlsonntag 1990 erlebt hatte. Am Abend wollte seine Tochter dann wieder zur Arbeitsstelle fahren. Als der Arbeitgeber seiner Tochter dann wenige Tage nach deren Verschwinden ihn in Seelscheid angerufen und sich erkundigt habe, ob sie krank sei, war ihm klar, daß was passiert war. Die Vernehmung wird mehrmals unterbrochen. Der Vater von Bettina verliert immer wieder die Beherrschung, wenn er in das Gesicht das Angeklagten schaut. Das Gericht versucht, die emotionsgeladene Atmosphäre zu entspannen und mahnt den Vater der Getöteten zur Besonnenheit. Für das Gericht stehe das Urteil noch nicht fest. Auch wenn die Nebenklage das nicht verstehen mag, wir müssen den Täter erst noch finden. Als Herrn Pluta Tatort- Fotos vorgelegt werden, verliert er erneut die Beherrschung und rennt aufgebracht Richtung Angeklagtem und droht ihm mit der Faust.

Auch die Vernehmung der Mutter der Getöteten muss mehrmals unterbrochen werden, da Frau Pluta öfter mit den Tränen kämpft.

Mehrere Schulkameraden und Arbeitskollegen von Bettina sagen ebenfalls aus. Ihr größter Traum sei es gewesen, im Hotelgewerbe zu arbeiten. Sie war eine engagierte und fleißige Kollegin, immer für andere da. Das Gericht erfährt auch, dass Bettina schon öfter per Anhalter nach Bad Godesberg gefahren ist.

Am zweiten Prozeßtag werden die Kriminalbeamten geladen, die den Angeklagten nach seiner Festnahme in der JVA Rheinbach vernommen hatten. Da der Angeklagte vor Gericht schweigt, kommt diesen Aussagen große Bedeutung zu. Geschwiegen hatte Achim D. damals bei der Polizei nicht, wie die Aussagen der beiden Kripobeamten deutlich machen. Er habe sich sehr schäbig behandelt und sei zunächst bei der Geschichte geblieben, er habe das Auto verliehen. Es habe ihm Spaß gemacht, die Polizei an der Nase herumzuführen, der Angeklagte hätte ständig süffisant gegrinst. Dann ändert er das erste Mal seine Version. So hatte er erklärt, die Leute, die die Tat mit seinem Auto begangen hätten, seien viel zu clever, die würde man nie kriegen. Da würde er die Tat auf sich nehmen, ein paar Jahre Jugendstrafe kassieren, und die Sache wäre gelaufen. D. verlangte dann nach seiner Mutter, dann wäre er bereit, die Wahrheit zu erzählen. Dieses Gespräch musste abgebrochen werden. Achim D. beschimpfte seine Mutter, die versucht hatte, auf ihren Sohn einzuwirken. Und dann habe der Angeklagte plötzlich erklärt: "Ich war es alleine." Er habe Bettina an der Bushaltestelle als Anhalterin aufgenommen, sei aber statt nach Siegburg mit ihr in den
Feldweg gefahren, habe sie mit vorgehaltener Gaspistole aufgefordert sich auszuziehen. Sie
habe dies zunächst auch mitgemacht, sich dann jedoch gewehrt. Da habe er mit beiden Händen
zugedrückt. Aber als die Polizisten ihm vorhielten, das alleine könne es nicht gewesen sein,
das passe nicht mit den Spuren am Tatort zusammen, da müsse mehr passiert sein, habe Achim D. gar nichts mehr gesagt. Später habe er dann wieder die Geschichte erzählt, er habe das Auto an seinen inzwischen verstorbenen Vetter verliehen, und als er es zurückerhalten habe, sei es völlig verdreckt gewesen. Und der Freund seines Vetters habe ihm gesagt, er habe ein Mädchen getötet und ihm anschließend die Leiche gezeigt. Ihm sei daraufhin schlecht geworden.
Die Mutter von Bettina bricht bei der Befragung der Kripobeamten und der Tatversion des Angeklagten in Tränen aus.

Am dritten Verhandlungstag wird der Obduktionsbericht vorgetragen. Bettina Bluta wurde bereits am Tag ihres Verschwinden in den frühen Abendstunden ermordet. Schwere Verletzungen im Genitalbereich deuten auf auf eine Vergewaltigung hin. Todesursache war das Brechen des Kehlkopfes durch Erdrosseln.

Nach dem Vortrag der Gerichtsmedizin wird die Verhandlung auf Antrag der Verteidigung vertagt. Spannungen zwischen dem Angeklagten und dessen Verteidigung wurden vorgebracht, welche in einem Gespräch ausgeräumt werden sollten.

Am nächsten Verhandlungstag wird ein ehemaliger Zellengenosse des Angeklagten gehört. Ihm gegenüber soll Achim D. die Tat gestanden haben. Der Zeuge erzählt, dass es den Angeklagten angemacht habe, dass sich Bettina gewehrt habe, und plötzlich habe er sie kaltgemacht. Ihm habe der Angeklagte auch erklärt, es tue ihm nur leid, daß er die beiden Anhalterinnen nach der Vergewaltigung nicht ebenfalls kaltgemacht habe. Dann wäre der ganze Scheiß mit der Verurteilung nicht passiert.

Auch die Exfreundin des Angeklagten sagt am vierten und fünften Verhandlungstag aus. Achim D. war ihr erster Freund. Und eines Tages habe er sie nach dem intimen Zusammensein an den Handgelenken mit Klebeband gefesselt. Als sie die Beziehung löste, habe er ihr Angeklagte aufgelauert, gedroht, ihr Säure ins Gesicht zu schütten und habe schließlich zusammen mit einem Freund die Scheune ihres Vaters in Brand gesteckt. Aber er habe sich danach wieder einmal aus der Affäre gezogen und den Freund vorgeschickt, der für diese Brandstiftung verurteilt worden sei. Aber für sie steht fest, daß Achim D. der Initiator war, sie habe seine Stimme am Telefon erkannt. Er habe während des Brandes angerufen und gesagt: "Jetzt wird es warm."

Auf Antrag des Gerichts wurde zur Begutachtung des Angeklagten ein psychiatrischer Sachverständiger bestellt. Er kommt zum Ergebnis, dass D. eine antisoziale Persönlichkeit mit gestörter Impulskontrolle sei, der sehr extrem zu extremen Positionen neigt: "Entweder er bestimmt kompromißlos, wo es langgeht, oder er ist völlig hilflos und fühlt sich bedroht Der scheinbar so bestimmende und selbstsicher auftrumpfende Angeklagte wolle mit seinen Taten nur Macht und Stärke demonstriert, um seine Ich-Schwäche, seine Labilität und Beziehungs- und Bindungslosigkeit zu überspielen. Und auf Enttäuschung reagiere er mit aggressiven Impulsen. Achim D. sei unfähig, über seine Wut und seinen Haß auf Frauen zu sprechen. In seiner Befragung verweigerte er die Beantwortung der Fragen durch die Sachverständigen. Wenn es so bliebe, könne das zu noch größeren Störungen führen.

Die Frage des Gerichts, ob für die Urteilsfindung das Jugendstrafrecht herangezogen werden soll, bejahte der Sachverständige. Man könne nicht ausschließen, daß der zur Tatzeit 20 Jahre und neun Monate alte Achim D. damals in seiner Reife einem Jugendlichen gleichgestellt war. Die Anwendung von Jugendstrafrecht wird daher empfohlen.

Dann hören die Prozeßteilnehmer das Fasergutachten des LKA Düsseldorf. Der Gutachter
des LKA hat akribisch einzelne Faserspur, die mit dem Mordfall in Zusammenhang
stehen könnte, untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis, daß braun-beige und schwarze Fasern vom
Autositzmaterial aus dem Wagen des Angeklagten materialidentisch sind mit den Fasern, die
auf der Leiche gefunden wurden. Darüber hinaus wurden in Achim D.'s Auto auf den Sitzen, in
seiner damaligen Wohnung, in seinem gesamten Umfeld und vor allem in den Taschen seiner
Jeansjacke dieselben roten Baumwollfasern sichergestellt, die auf der unbekleideten Leiche
gefunden wurden. Ein Kleidungsstück des Tatverdächtigen ist nach Ansicht der Gutachter mit dem unbekleideten Opfer in Kontakt gekommen. Es sei äußerst unwahrscheinlich, daß diese roten Fasern nur mittelbar, zum Beispiel vom Autositz mit dem unbekleideten Opfer in Kontakt kamen.
Auch das schwarze Klebeband, mit dem das Mädchen an den Handgelenken gefesselt war, wurde vom LKA Düsseldorf untersucht: Es ist materialidentisch mit dem Band, das bei Achim D. zu
Hause gefunden wurde. Allerdings, so der Sachverständige, handelt es sich dabei um Massenware.

Auch der Staatsanwalt, der Achim D. nach seiner Festnahme im Januar 1992 zunächst vernommen hatte, wird vom Gericht als Zeuge vorgeladen. Auch er berichtet, dass der Angeklagte nach langen Hin und Her und mehreren Tatschilderungen die Tat gestanden hatte, dann jedoch seine Aussage in einer späteren Vernehmung wieder widerrufen hatte.
Bei dieser Vernehmung bricht D. das erste Mal im Prozeß sein Schweigen und wirft den damaligen Ermittlern vor, er habe von ihnen die Zusicherung bekommen, bei einem Geständnis mit höchstens 10 Jahren Jugendstrafe davonzukommen, und wurde so dazu gebracht, eine Tat zu gestehen, die er gar nicht begangen habe. Die Beweise, so habe der Staatsanwalt damals bei der Vernehmung gedroht, sprächen sowieso gegen ihn, und wenn er nicht gestehe, müsse er mit 22,5 Jahren Haft rechnen.

Die Zeugin, die nach sich der Ausstrahlung in Aktenzeichen xy bei der Polizei gemeldet hatte, identifiziert den Angeklagten als jene Person, die das Fahrzeug gefahren hat,in den Bettina Pluta als Anhalterin am 2.12 eingestiegen ist. Im Vorbeifahren habe sie den Angeklagten gut erkennen können, dass sie hinter einem LKW herfahren musste. Damals habe sie noch gedacht:“Mädchen, paß gut auf dich auf“. Kurz nach ihr hätte sich der Wagen wieder in den Verkehr eingefädelt.

Am 9. Verhandlungstag werden im Juni 1993 vor der Jugendschwurgerichtskammer Bonn die Plädoyers gehalten. Achim D. , der mit einer Zahnentzündung und unter Medikamenteneinnahme an der Verhandlung teilnimmt, wird zunächst von einem Amtsarzt eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit attestiert.
Die Anklage fordert wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Mord 10 Jahre Jugendstrafe. Für die Staatsanwaltschaft ist D. ein eiskalter Mörder, der seit der Tat nichts dazugelernt hat und bei dem es keine Hoffnung mehr auf eine Entwicklung seiner gestörten Persönlichkeit gibt, die er mit Gewalt und der Demonstration von Stärke zu kompensieren versucht. Eine lückenlose Indizienkette beweist, daß Achim D. sein Opfer am 2. Dezember 1990 vergewaltigte und tötete, um als Täter unerkannt zu bleiben. So habe Achim D. nicht nur in einem später widerrufenen Geständnis bei der Polizei Details genannt, die nur der Täter wissen konnte. Vor allem die Faserspuren weisen eindeutig auf ihn als Täter. Bettina Pluta war aus Bad Godesberg zu ihrem Eltern nach Seelscheid gekommen, um dort zu wählen. Gegen 16.30 Uhr verabschiedete sie sich, um angeblich den Bus nach Siegburg zu nehmen. Sie ging jedoch zu einem Anhaltertreff, wo Zeugen sie um 17 Uhr zuletzt sahen. Kurze Zeit später nahm Achim D. sie in sein Auto auf. Von einer Zeugin wurde dies beobachtet. Er fuhr in einen Feldweg zur Wahnbachtalsperre und vergewaltigte sein mit schwarzem Klebeband gefesseltes Opfer. Daß Bettina sich heftig wehrte, belegen für den Staatsanwalt nicht nur die Zeugenausagen, wonach Bettina groß und stark war und sagte, sie wisse sich zu wehren. Auch ihre Verletzungen sprächen dafür. Dann tötete Achim D. das Mädchen durch einen einmaligen, heftigen Strangulationsakt und trug sie hinter einen Baum.
Einem Mithäftling soll er später gesagt haben, er habe sie "kaltgemacht, denn sonst hätte sie
garantiert den Mund aufgemacht". Größere Schuld kann niemand auf sich laden. Das Strafmaß von 10 Jahren Jugendstrafe verdankt der Angeklagte nur dem Umstand, daß er die Tat kurz vor seinem 21. Geburtstag begangen habe und der Gutachter ihm eine jugendbedingte Unreife zur Tatzeit nicht absprechen konnte. Die Staatsanwaltschaft folgt dem Antrag der Sachverständigen und hält die Anwendung von Jugendstrafrecht für angemessen.

Die Nebenklage hat ebenfalls keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Ob Jugendstrafrecht Anwendung finden soll, stellt die Nebenklage ins Ermessen des Gerichts.

Die Verteidigung fordert zur Überraschung keinen Freispruch für den Angeklagten, plädiert jedoch lediglich für eine Verurteilung wegen Totschlags und Vergewaltigung. Für die Verteidigung spricht die Beweislage dafür, daß Achim D. keinen eiskalten Mord beging, sondern einen Totschlag im Affekt und im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit. Und zwar deshalb, weil das Opfer sich nach der Vergewaltigung aus seiner Fesselung befreit und auf ihn eingeschlagen habe. Ein Schock für den gestörten, Ich- und konfliktschwachen Angeklagten, der glaubte, die Situation unter Kontrolle zu haben. Da ist er ausgerastet und hat zugedrückt. Er fleht das Gericht an, diesen jungen Mann, der hinter seiner Kaltschnäuzigkeit seine ganze Angst verberge, nicht mit einer Strafe zu erschlagen, sondern gemäß dem Jugendrecht erzieherisch auf ihn einzuwirken.

Auf ein letztes Wort verzichtet der Angeklagte.

Am 23.6.1993 spricht die Jugendkammer Bonn das Urteil und verurteilt Achim D. wegen Mordes, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu 9 Jahren Haft nach Jugendstrafrecht. Die Eltern des Opfers brechen in Tränen aus. Dann richtet das Gericht seine Worte an die Eltern und versteht die Betroffenheit der Eltern. Doch bevor der Richter den Satz ganz zu Ende bringen kann, springt der Vater auf und stürzt durch den Saal auf den Tisch zu, hinter dem Achim D. mit seinem Verteidiger sitzt. JVA- Beamte schaffen es kaum, Herrn Pluta vom Angeklagten fernzuhalten, immer wieder reißt der Vater sich los. Erst als auch der Staatsanwalt dazwischengeht, gelingt es den beiden
Justizbediensteten, Herrn Pluta aus dem Saal zu bringen. Dann fährt die Kammer mit der Urteilsbegründung fort. Das Gericht ist aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen und Indizien davon überzeugt, daß Achim D. die 20jährige Bettina Pluta am 2. Dezember 1990 kurz nach 17 Uhr in Seelscheid als Anhalterin in sein Auto aufnahm, sie vergewaltigte und schließlich erwürgte. Und daß er es tat, um die Vergewaltigung zu verdecken, steht für das Gericht ebenfalls fest, nicht zuletzt deshalb, weil der Angeklagte selbst einem Mithäftling erklärt hatte: Er habe das Mädchen kaltgemacht, weil es sonst den Mund aufgemacht hätte. Und am besten, so hatte er hinzugefügt, hätte er im Juni 1991 auch die beiden Anhalterinnen umgebracht, nachdem er sie vergewaltigt hatte. Für diese Tat wurde D. nach Erwachsenenrecht bestraft, heute musste als Grundlage für die Verurteilung das Jugendstrafrecht dienen, da der Angeklagte zur Tatzeit 20 Jahre und neun Monate alt war und der Gutachter nicht hatte ausschließen können, daß er damals in seinem Reifeprozeß einem 17jährigen gleichgestellt war.

Anm:
Für die Prozeßzuschauer war das Urteil zunächst überraschend, da nicht die Höchststrafe verhängt wurde. Die Kammer machte jedoch von einer Ausnahmeregelung Gebrauch, die von deutschen Gerichten selten angewendet wird. Das Gericht verhängte kein Gesamtstrafe, sprich: das erste Urteil wegen zweifacher Vergewaltigung wurde bei dieser Verurteilung nicht berücksichtigt. Wäre das Gericht dem Antrag der Anklage gefolgt und hätte die Höchststrafe verhängt, hätte D. insgesamt wegen aller Taten nicht länger als 10 Jahre in Haft verbleiben können. Das Gericht wollte in diesem Fall deutlich die Schwere der Schuld hervorheben (1993 gab es solch eine Regelung im Jugendstrafrecht noch nicht), und hat somit die Vorstrafe nicht in die Verurteilung einbezogen. Die Gesamtfreiheitsstrafe erhöht sich in diesem Fall somit auf 12 Jahre. Wie gesagt, diese Regelung wird selten gebraucht von deutschen Gerichten, da sie klar zu Lasten des Täters gehen. Aber sie wird höchstrichterlich von Gerichten akzeptiert.

Im Juni 1994 wird gegen Achim D. erneut Anklage vor der Jugendschutzkammer Bonn wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und Körperverletzung erhoben. Auch die Eltern von Bettina Pluta nehmen als Zuschauer erneut an der Verhandlung teil. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lohmarer vor, am 12. April 1991 in einem Waldstück eine damals 13jährige Schülerin vergewaltigt zu haben. Laut Anklage ließ der Lohmarer die 13jährige gegen 21.30 Uhr in sein Auto einsteigen. Das Mädchen hatte an der Bushaltestelle Zeithstraße/Ecke Anno-Gymnasium gestanden. Doch statt wie versprochen nach Seelscheid zu fahren, soll Achim D. bei Lohmar- Heide nach Albach abgebogen sein. In einem Waldstück habe er angehalten, der sich sträubenden 13jährigen mit einer Gaspistole das Gesicht blutig geschlagen, ihr die Kleider vom Leib gezerrt und sie vergewaltigt. Danach setzte der Angeklagte das Mädchen an einer Bushaltestelle ab.

Nach drei Verhandlungstagen wird D. wegen dieser Vergewaltigung zu 4 Jahren verurteilt, das Gericht verhängt eine Gesamtstrafe bzgl. der ersten Verurteilung wegen zweifacher Vergewaltigung von 7 Jahren. Eine Berücksichtigung der Verurteilung wegen Mordes an Bettina Pluta findet nicht statt, da das damalige entscheidende Gericht die Vorstrafe nicht in das Urteil hat einfließen lassen. Rechnet man die Mord- Verurteilung dazu, muss Achim D. insgesamt für 16 Jahre hinter Gitter. Da sich Achim D. während seiner Haftzeit in der JVA Rheinbach jedlicher Therapiemaßnahme widersetzt, muss er die kompletten 16 Jahre Haft absitzen.

Am 10 September 2007 wird D. aus der Haft entlassen. Obwohl die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Sicherungsverwahrung, welche aufgrund des eingeführten Gesetzes zur „Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung“ seit 2004 möglich ist, beantragt, wird Achim D. auf freien Fuß gesetzt.

Ein fataler Fehler. 2 Monate nach der Entlassung am 19. November 2007 nimmt Achim D. am Bonner Straßenstrich eine 29-jährige Prostituierte in seinem Wagen mit. D. ist an diesem Abend vollgepumpt mit Drogen und verliert erneut die Kontrolle über sich selbst. Er fährt mit hoher Geschwindigkeit über Landstraßen und Autobahnen. Als die junge Frau ihre Lage erkennt, bittet sie Achim D. anzuhalten. D. reagiert nicht und erhöht immer mehr die Fahrgeschwindigkeit. Erst als die 29 jährige in das Lenkrad greift, kommt der Wagen auf der Autobahn zum Stehen. Fluchtversuche werden von D. mit Schlägen ins Gesicht und Körper abgewehrt. Immer wieder wird die junge Frau von ihrem Peiniger zurück in den Wagen gezerrt. Erst als auch andere Autofahrer die kämpfende Frau aufmerksam werden, kann sich die 29 jährige befreien. Noch am selben Abend erstattet sie bei der Polizei Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung.

Der Verdacht fällt zunächst nicht auf Achim D. Erst als die Staatsanwaltschaft gewisse Parallelen zu den Taten von 1990 bzw. 1991 feststellt, wird der verurteilte Mörder von Bettina Pluta vernommen und schließlich vom Opfer als Täter identifiziert. Mitte Januar 2008 wird D. in Bonn festgenommen und Anklage wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung erhoben.

Im Juni 2008 findet der Prozeß in Bonn statt. In diesem Prozeß steht die zentrale Frage im Mittelpunkt, ob das Gericht für Achim D. auch die Sicherungsverwahrung verhängt.
D. bestreitet vor Gericht erneut die Vorwürfe. Er wisse überhaupt nicht, was das alles solle. Er habe der Frau nichts getan. Die Prostituierte habe sofort "rumgezickt", und verlangt, dass er seine Zigarette ausmacht. Er habe gar nicht gewusst, was sie wolle, als sie angefangen habe rumzuschreien. Er sei sowieso noch völlig "zugedröhnt" und aufgedreht gewesen von den Drogen vom Vortag. Deshalb habe er auch "ein Nümmerchen schieben wollen", um zur Ruhe zu kommen. Nicht er habe sie nicht aussteigen lassen wollen, sondern sie habe das Auto nicht verlassen wollen. Und er habe sie auch nicht geschlagen. Dann hätte die anders ausgesehen, er sei der stärkste Mann von Aachen. Er habe an der Frau auch nicht gezerrt, um sie ins Auto zu bekommen, sondern um sie davor zu bewahren, überfahren zu werden.
Die Gutachter sind sich vor Gericht einig, dass vom Angeklagten eine große Gefahr für die Allgemeinheit, speziell für Frauen ausgeht. Achim D., der sich noch nie mit seinen Taten auseinandersetzte, sondern immer anderen die Schuld an seinem Tun gab, ist ein schwer gestörter Mann - und nach wie vor hochgefährlich: "eine tickende Zeitbombe".
Das zeige diese neue Tat, die nach demselben Muster begangen worden sei wie damals. Und wie damals sei es ihm vor allem um eines gegangen: Er wollte die schutzlose Lage einer Frau ausnutzen, um Macht über sie auszuüben. Wenn er jedoch die Kontrolle verliere, werde er laut Gutachterin zur Gefahr, wie die Tötung Bettina Plutas zeige, die sich im Gegensatz zu den drei anderen Anhalterinnen gegen ihn gewehrt habe. D. stelle eine instabile und dissoziale Persönlichkeit dar. Solange er sich nicht auf eine Therapie einlasse, könne das immer wieder passieren. Das Fatale sei jedoch: Er sei nicht unwillig, seine Taten aufzuarbeiten, sondern unfähig.

Die Anklage folgt dieser Auffassung und beantragt neben der Verurteilung zu 3,5 Jahren Haft u.a wegen versuchter Vergewaltigung auch die Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung stellt keinen Antrag, bittet das Gericht lediglich darum, nur für das zu verurteilen, was hier geschehen sei - und nicht im Kopf zu Ende zu denken, was hätte geschehen können.

Am 18.6.2008 verurteilt das LG Bonn Achim D. sogar zur 4 Jahren und 3 Monaten Haft wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem verhängt das Gericht gegen den Angeklagten die Sicherungsverwahrung, das bedeutet mindestens weitere 14 Jahre Gefängnis. Für die Kammer steht fest: Achim D. ist ein Hangtäter, und da er sich bisher jeder Behandlung widersetzt und eine Aufarbeitung seiner Taten verweigert habe, bestehe die Gefahr, dass er auch in Zukunft schwerwiegende Straftaten begehe. Denn wie die Sachverständige erklärt habe, werde Achim D. von dem Bedürfnis getrieben, Macht über Frauen auszuüben und reagiere mit Gewalt, wenn sie sich ihm widersetzten. Bereits bei der ersten Haftstrafe hätte der Angeklagte sämtliche Voraussetzungen für die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erfüllt, nach dieser Verurteilung sei diese logische Konsequenz.


Im vierten Anlauf wurde der Mörder von Bettina also zur längst fälligen Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Fall zeigt wie wichtig und wie eilig eine gesetzliche Neugestaltung der Vorschriften der Sicherungsverwahrung sind. Die Sicherungsverwahrung gilt als das schärfste Instrument des deutschen Strafrechts gegenüber Straftätern; folglich soll sehr genau ermittelt werden, wer verwahrt werden muss und wer es nicht (mehr) braucht. Mindestens alle zwei Jahre, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Täter außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird. Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre begrenzt, dann wurde diese zeitliche Begrenzung aufgehoben.

Im Juli 2004 führte die Rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Schröder, Innenminister Schily und Justizministerin Brigitte Zypries das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ein, nachdem einige Bundesländer (vor allem Bayern und Baden Württemberg) 2002 diese Art der Unterbringung beschlossen hatten, das Bundesverfassungsgericht diese Regelung zwar als unzulässig einschätzte, jedoch lediglich formelle Fehler (Gesetzgebungskompetenz liegt hier beim Bund) rügte.

In insgesamt zwei Entscheidungen entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 2009 und 2011, dass die Vorschriften der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenwürde verstoße. Wie bereits das BVerfG sahen die Richter in Straßburg das Abstandsgebot verletzt, das besagt, dass die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, sich deutlich genug von einer Strafhaft unterscheiden muss. Im Januar 2011 entschied der EMGR endgültig, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit verstoße.

Obwohl der EGMR die Sicherungsverwahrung nicht im Ganzen rügte, sondern lediglich die nachträgliche Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig einstufte, erklärte das BVerfG im Mai 2011 sämtliche gesetzliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig und fordert den Gesetzgeber bis 31. Mai 2013 auf, eine verfassungskonforme Neugestaltung der Vorschriften zu verabschieden. Bis dahin sollen Übergangsregelungen gelten, allen voran für extrem gefährliche Straftäter. Nach dem Votum des Gerichts dürfen diese nur unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben. Dies ist immer dann der Fall, "wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen zu erkennen ist und außerdem eine zuverlässige nachgewiesene psychische Störung besteht. Der Gesetzgeber wurde mit weitreichenden Vorgaben verpflichtet, die Sicherungsverwahrung bis Mai 2013 grundlegend zu reformieren und ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Betroffenen müssen demnach etwa durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie "eine realistische Entlassungsperspektive" haben. Ihr Leben in Verwahrung muss zudem so weit wie möglich "den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst" und ihnen familiäre und soziale Außenkontakte ermöglicht werden.

Zur Zeit dürften ca. 70 bis 80 sogenannte Altfälle, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, auf eine Freilassung bis Ende dieses Jahres hoffen. Unter diesen Altfällen befindet sich auch der „Westparkmörder“, der gerade in München auf seine Freilassung klagt.

Es eilt, dass der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht in ein Gesetz umsetzt. Aber wie soll diese aussehen? Gefangene in der Sicherungsverwahrung sollen nicht weggesperrt werden, jedoch zum Schutz des Gesellschaft isoliert werden. Sie sollen nicht hinter Gittern sitzen, jedoch auch nicht frei rumrennen dürfen. Also wie? Auf eine einsame Insel verfrachten? Fußfesseln? 24 Stunden Beobachtungen durch Polizeibeamte? Juristen sehen in diesen Maßnahmen bereits erneut eine Stigmatisierung und damit erneut ein Verstoß gegen den Grundsatz der Menschenwürde. Und wie soll die therapeutische Betreuung dieser Inhaftierten aussehen? Mörder, die aus Habgier oder aus Heimtücke gehandelt haben, werden in der Regel nach einer Haftstrafe von 18 bis 20 Jahren nicht mehr rückfällig. Sexualstraftäter hingegen, und hier liegt das Hauptproblem und der Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion, werden von Experten in über 90% der Fälle als nicht therapierbar eingestuft. Sexualverbrecher, egal ob Mörder, Kinderschänder oder Exhibitionisten, finden ihre Befriedigung nicht im eigentliche Akt, der eigentlich mit Strafrechtsnorm sanktioniert wird, sondern durch die Machtausübung über ihr Opfer, in diesen Fällen werden die Opfer nur als Objekt angesehen. Die Befriedigung findet also im „Kopf“ statt, eine Tatsache, die Sexualstraftäter auch noch im hohen Alter gefährlich macht und in der Regel nicht therapierbar ist. Bis Mitte 2013 werden wir sehen, ob der Gesetzgeber in der Lage sein wird, eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende und damit eine verfassungskonforme Vorschrift zu erlassen.

Achim D. wird bis 2021 in Haft sitzen, bis jetzt widersetzt er sich jeder Therapiemaßnahme. Dann wird geprüft, ob er für Allgemeinheit noch eine Gefahr darstellt. Die Gesellschaft wird ihn wohl in 10 bis 12 Jahren noch eine dritte Chance geben. Bettina Pluta hatte noch nicht mal eine zweite Chance. Und auch andere mussten dafür teuer bezahlen.........

Das nächste Mal: Sie jonglierte mit Millionen, sie liebte die Männer, sie spielte mit dem Feuer. Das war ihr Todesurteil. Der Täter wird nach einer DNA Analyse gefaßt. Ist aber der Richtige gefaßt? Der Prozeß- das reine Chaos. Bis heute sind prozeßrelevante Tatfragen unbeantwortet. Aber eine Antwort ist geklärt: Wer ist der grauhaarige Mann, mit dem das Opfer die letzten Tage verbracht hat und den Ede Zimmermann bei TV- Ausstrahlung für den Täter hält? Spektakulär- der Mordfall Hildegard Göstel.
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#3

Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 02.09.2011 19:57
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Quellenangabe

Eigene Recherche
Pressemitteilungen der LG Bonn
Bonner General- Anzeiger Ausgaben von 11.12.1990 bis 13.7.1994
Fallsammlungen der Landgerichte NRW


Mörder und Vergewaltiger erneut vor Gericht

Staatswältin fordert Sicherungsverwahrung für vorbestraften Serienvergewaltiger

Sicherungsverwahrung für Bettina Plutas Mörder
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#4

Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 04.09.2011 11:48
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Hallo bastian2410,

danke für den hochinteressanten Bericht und die bedenkenswerten Überlegungen zum brisanten und aktuellen Thema Sicherungsverwahrung!

Sehe mit Spannung deinen Ausführungen zum Fall Hildegard G. entgegen.

Schöne Grüße von der Oma
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#5

Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 04.09.2011 17:01
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Ja, Dank an Bastian für die ausführliche Darstellung. Die Ergreifung des Mannes machte damals in NRW Schlagzeilen. Neu war mir, dass der Täter nach seiner Haftentlassung erneut straffällig geworden ist.

Zum Fall Hildegard: Auch die Aufbereitung des Falls durch einen Privatsender einige Jahre nach XY hat ja noch einige Fragen offen gelassen, insofern bin auch ich auf das angekündigte Review schon gespannt.
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#6

Re[2]: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 22.10.2011 14:11
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Dieses Review ist für meine Begriffe das bisherige "Masterpiece" auf dieser Seite. Ein Riesenkompliment an Bastian. Im übrigen habe ich, obwohl ich es an dieser Stelle vielleicht nicht erwähnen dürfte, sehr großes Verständnis für die Reaktion des Vaters des Opfers. Ich glaube ich würde in gleicher Situation ähnlich reagieren. Den Justizbeamten, evtl. ist der ein oder andere auch Vater, dürfte es sicher nicht leicht gefallen sein den Angeklagten vor den Attacken des Vaters zu schützen. Mich würde mal eure Meinung im Forum dazu interessieren? Wie seht ihr das??
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#7

Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 23.10.2011 20:06
von Haddock • 99 Beiträge
Da in diesem Forum ja ein erfreulich angenehmer und sachlicher Umgangston herrscht (und beileibe keine Kopf-ab-Mentalität), kann ich es durchaus deutlich sagen: Selbstverständlich habe ich Verständnis für die Reaktion des Vaters. Und tatsächlich hätte vermutlich auch ich ähnlich reagiert. Natürlich gehört es dennoch zur Aufgabe der Justizbeamten, den Täter zu schützen, auch wenn es ihnen tatsächlich nicht leicht gefallen sein mag.
Ansonsten auch nochmal Dank an Bastian für seine interessanten Reviews.
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#8

Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 24.10.2011 00:03
von LD-X 733 • 128 Beiträge
Dass das Alter des Täters bei der Strafzumessung die Hauptrolle spielt und nicht die Abscheulichkeit seiner Tat(en) wird für Normalbürger immer unverständlich bleiben.
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#9

Re: 11.10.1991 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)

in Filmfälle 25.10.2011 06:41
von Waldmeister • 61 Beiträge
@Bastian2410

Auch von mir vielen Dank für den interessanten Bericht!

Es ist mE so, dass bestimmte Sexualstraftäter nicht therapierbar sind. Vielen Psychiatern fällt es aber schwer sich dieses einzugestehen, weil sie von berufswegen davon überzeugt sind, dass Behandlungsmethoden mit denen sie sich auseinandergesetzt haben und die sie anwenden, anschlagen.
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