#1

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 08.11.2011 12:26
von Waldmeister • 61 Beiträge
@Bastian 2410

Auch ich habe Deinen Beitrag zum Mordfall Anton Fanger mit Interesse gelesen.

Es ist schon interessant zu erfahren, dass auch in der Gegenwart die Todeszeitbestimmung nicht einfach ist, wenn die Leiche längere Zeit gelegen hat und die Körpertemperaturen sich an die Raumtemperaturen angeglichen haben. Im Hinblick auf ein Alibi ist eine Todeszeitbestimmung natürlich wichtig. Aber in diesem Fall gab es genügend Indizien, die zur Überführung ausreichten.
Trotzdem ist dieses Detail, dass drei Rechtsmediziner den Todeszeitpunkt nicht genauer bestimmen konnten, sehr interessant.
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#2

1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger (Tat des "Dr. Mord")

in Filmfälle 01.10.2008 21:17
von freemason • 87 Beiträge
Hallo,

beim suchen in einer bekannten Suchmaschine bin ich über folgende, sehr interessante Artikel gestoßen:

http://www.tz-online.de/de/aktuelles/bayern/artikel_37541.html
http://www.merkur-online.de/regionen/erding/Mord-Anton-Fanger-Beerdigung;art8853,908841
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#3

Re: Mordfall Anton Fanger, FF4 vom 01. Oktober 2008

in Filmfälle 01.10.2008 22:34
von Eckes981 • 54 Beiträge
Mir sind zwei, wenn man so will, Ungereimtheiten aufgefallen:

Im FF wurde Herr Fanger, ich müsste mich gänzlich verschaut haben, erschossen. Ähnliches steht auch auf der AZ XY - Homepage. In dem Zeitungsartikel ist die Rede von schwere Kopfverletzungen, ein Terminus der eher im Zusammenhang mit Schlag- oder Hiebverletzungen gebraucht wird.

In der Vorschau zu Sendungsbeginn und am Videotext im ZDF hieß es sinngemäß "Einsamer Mann fällt nach Partnergesuch herein", zu diesem Zeitpunkt dachte ich, nachdem klar wurde, dass er nicht nach Männern gesucht hat, eine Frau müsse dahinterstecken. Letztlich hatte der Fall mit den Kontaktgesuchen doch gar nichts zu tun. Wahrscheinlich wussten sie so wenig über den Mann, dass das einer der wenigen Anhaltspunkte war, was er davor privat gemacht hatte.
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#4

Re: Mordfall Anton Fanger, FF4 vom 01. Oktober 2008

in Filmfälle 01.10.2008 22:44
von Laniol • 130 Beiträge
Ich denke auch, das man zum Zeitpunkt der Dreharbeiten noch davon ausging, das die Tat eventuell mit seiner Partnerschaftssuche in Zusammenhang stehen könnte.
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#5

Re: Mordfall Anton Fanger, FF4 vom 01. Oktober 2008

in Filmfälle 27.01.2009 14:43
von Heimo • 1.534 Beiträge
[Uschi schrieb am 27.01.2008]

Moin,

heute berichtet die Münchner TZ in ihrer Online-Ausgabe über den o.g. Fall und den Täter, dem in wenigen Wochen der Prozess gemacht werden soll:

http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_57323.html

lg
uschi



Anmerkung Heimo: Ich habe das Posting hierher kopiert, da bereits ein Thread zum Thema besteht.
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#6

Re: Mordfall Anton Fanger, FF4 vom 01. Oktober 2008

in Filmfälle 16.03.2010 04:12
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Urteil gegen 62j. Mediziner, der wegen Mordes bereits vorbestraft war und 2003 entlassen wurde: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung. Die Mitangeklagte Exfreundin des Täters wurde der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Sie bekam wegen Betrug und Urkundenfälschung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Orthopäde legte eine falsche Blutspur, welche einem Patienten aus seiner Praxis gehörte. Beriets 1986 hatte der Angeklagte seinen Vermieter umgebracht.

Quelle: http://www.br-online.de/bayern1/bayernmagazin/regionalnews-bayernmagazin-arzt-ID1251190581867.xml
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#7

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 10.05.2010 19:43
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Hierzu noch als Nachtrag ein Pressebericht vom 29.03.10:


BGH verwirft Revision: Dr. Mord kommt so schnell nicht wieder frei

Kirchasch - Der Prozess um den Mord an Anton Fanger (48 ) aus Kirchasch wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Mörders Dr. Wolfgang R. (62) verworfen.

Mit der Entscheidung der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird das Urteil der Schwurgerichtskammer am Landgericht Landshut vom 29. April 2009 endgültig rechtskräftig. Die Kammer unter dem Vorsitz von Gisela Geppert - sie hatte erst vorige Woche einen Familienvater aus Erding wegen vielfacher Vergewaltigung seiner Stieftochter zu neun Jahren Haft verknackt - hatte den Augsburger Arzt Dr. Wolfgang R. (62) wegen Mordes an dem Finanzbeamten Anton Fanger zu lebenslanger Haft verurteilt. Dazu wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherheitsverwahrung angeordnet. Das bedeutet: R., der in vielen Medien als Dr. Mord firmierte, wird möglicherweise nie wieder freikommen. Damit hatte die Kammer in Landshut auch den ersten Mord, den R. in den 80er Jahren an seinem Vermieter begangen hatte, berücksichtigt. Vorausgegangen war ein monatelanger Indizienprozess, in dem der Täter geschwiegen hatte.

R.s Verteidiger Sascha Straube (München) hatte nach der Urteilsverkündung signalisiert, Revision einlegen zu wollen. Eine Berufung war aus Gründen der Strafprozessordnung ausgeschlossen. In der Revision werden Urteil und Prozess lediglich auf Verfahrensfehler überprüft. Finden die Richter keine, erlangt das Urteil Rechtskraft.

Dass es jetzt fast ein Jahr bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter gedauert hat, lag zunächst an der langen Zeit, die das Gericht brauchte, um das Urteil schriftlich vorzulegen. Danach hatte die Verteidigung vier Wochen Zeit, um die Revision zu begründen. Eine Sprecherin des BGH teilte am Montag auf Anfrage mit: „Die Revision wurde verworfen.“

Nach Informationen unserer Zeitung sah die Verteidigung Fehler bei der Beweiswürdigung. Unter anderem soll es um die Aussage eines Arztes gegangen sein, bei dem R. gearbeitet hatte. Dieser war zwar zweimal angehört worden. Nach Auffassung der Verteidigung seien Widersprüche geblieben, die das Gericht nicht berücksichtigt hatte. Der BGH wertete das wie die Kammer anders.

Erfreut auf die Nachricht aus Karlsruhe reagierte Staatsanwalt Ralph Reiter, der seinerzeit die Anklage gegen den Augsburger Arzt und dessen damalige Lebensgefährtin Sonja S. vertreten hatte. „Das zeigt, dass unsere Ermittlungen, unsere Prozessführung und unsere Argumentation richtig waren.“ Er selbst habe nie Zweifel gehabt, dass Fanger von Dr. R. umgebracht worden ist.

Theoretisch hat der zweifach als Mörder verurteilte Mediziner die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Das geht aber nur, wenn er sich in seinen Grundrechten beschnitten sieht“, erläutert Reiter. Auch stehe es dem Verurteilten zu, eine Neuaufnahme des Verfahrens anzustreben. „Die Hürden dafür sind aber extrem hoch, das geht nur, wenn plötzlich neue Fakten oder Beweise bekannt werden, die in der Hauptverhandlung nicht zur Verfügung gestanden haben“, so der Ankläger. R. hatte dies nach dem ersten Mord mehrfach versucht - ohne Erfolg.

Der zurückgezogen in Kirchasch lebende Anton Fanger (48 ) war Ostern 2008 in seinem Haus direkt an der Staatsstraße 2084 von R. im Treppenhaus hinterrücks erschossen worden. Täter und Opfer kannten sich über Sonja S., die einige Zeit mit Fanger in der Finanzverwaltung gearbeitet hatte. Auch wenn Fangers Anwesen nach außen hin einen verwahrlosten Eindruck macht, hatte der Alleinstehende ein beachtliches Vermögen zusammengetragen, zu dem auch etliche Grundstücke in und um Kirchasch gehörten. Darauf hatte es Dr. Mord abgesehen.

Der Arzt hatte die Fahnder auf eine falsche Fährte locken wollen, indem er am Tatort Blut einer seiner - völlig unschuldigen - Patientinnen verspritzte. Der Schwindel flog auf, R. konnte wenige Wochen nach dem grausamen Verbrechen in der Nähe seiner Augsburger Praxis verhaftet werden.

Seine wegen Beihilfe angeklagte Ex-Lebensgefährtin, mit der R. ein Kind hat, kam mit einer milden Strafe davon. Sie wurde nur wegen Betrugs verurteilt. Sie hatte sich noch während des Prozesses von dem heute 62-Jährigen losgesagt.

(Hans Moritz)

Quelle: http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/verwirft-revision-mord-kommt-schnell-nicht-wieder-frei-695460.html?cmp=defrss
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#8

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 11.05.2010 04:02
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
naja, das heißt bei diesem Urteil mit diesen Vorstrafen gute 20 Jahre Haft. Das könnte bei einem 62 Jährigen wirklich lebenslang bedeuten.
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#9

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 11.05.2010 04:24
von bd-vogel • 570 Beiträge
Zumal das Urteil "anschließende Sicherungsverwahrung" ausdrücklich einschließt.

Bernhard.
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#10

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 02.06.2010 00:57
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
bei Recherchen habe herausbekommen, dass gegen den Mörder- seit Anfang des Jahres auch offiziell- wegen eines weiteren Mordes ermittelt wird. Der Mörder- in der Presse als Dr. Mord bekannt- soll 1983 einen Giftanschlag auf die Uni Würzburg verübt haben. Seine Exfreundin hatte Wolfgang R. im Mordprozeß Fanger belastet.

Damals tranken zwölf Medizinstudenten mit dem Rattengift Thallium versetzten Orangensaft, den ein Unbekannter vor ihre Tür gestellt hatte. Sie rangen mit dem Tod, einer starb.

Quelle zu dem Fall "Uni Würzburg"

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Hat-Dr-Mord-noch-einen-Menschen-getoetet-_arid,1814261_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
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#11

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 13.06.2010 04:46
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
mal wieder eine kleine Zusammenfassung der Geschehnisse nach Ausstrahlung der Sendung, mit Schwerpunkt auf die Ermittlungsarbeit bzw. dem Prozess. Aufgrund der Fülle des Materials in zwei Teilen.

Teil 1 jetzt, Teil 2 (je nach Fußball- Lage) mit einem Ortstermin am Tatort, Anrufe der Kamerun-Connection und einer überraschenden Wende bzgl. der weiblichen Angeklagten heute oder morgen.

Quelle Zeitungsarchive und juristische Fachliteratur( NJW, JuS, JA)



Der Mordfall Fanger- Die Tat des Dr. Mord

In Kirchasch im Landkreis Erding findet Ostern 2008 ein Mord statt. Der Tatort liegt nur ein paar Kilometer von der xy- Produktionsstätte entfernt. Das Opfer ist Anton Fanger, ein 48 Jahre alter Beamter am Finanzamt München. Er lebt auf einen Bauernhof in einfachen Verhältnissen. Trotzdem ist Fanger nicht mittellos. Durch Sparsamkeit und Pachteinnahmen hat er über längere Zeit ein kleines Vermögen angehäuft. Man spricht von einer Millionen Euro. Fanger ist auf der Suche nach der großen Liebe und schaltet Kontaktanzeigen. Er trifft sich auch mit Frauen, die große Liebe findet er aber nicht. Dann wird er ermordet.
Das Opfer gilt als sehr zuverlässig. Daher informieren Arbeitskollegen die Polizei, nachdem Fanger nach den Osterfeiertagen nicht zum Dienst erscheint und auch nicht zu erreichen ist. Eine Streife fährt zu dem Anwesen am äußersten Ortsrand. In dem reparaturbedürften Hof machen die Beamten eine grausige Entdeckung: Anton Fanger liegt tot in seinem Blut. Er wurde auf der Treppe hinterrücks erschossen. Die Polizei schließt aber nicht aus, dass Fanger bereits einige Tage tot im Haus liegt. Der Anruf eines Schulkameraden am Ostermontag um 14 Uhr ist das letzte Lebenszeichen von Anton Fanger.
Bei der Spurensicherung fällt den Beamten ein Herren-Parfüm auf, welches nicht in die Umgebung des Opfers passt und dessen Herkunft nicht bekannt ist. Da Kirchasch überschaubar ist, gehen seit dem Leichenfund die Ermittler von Haus zu Haus und versuchen so, an Informationen über das Opfer zu kommen. Auch in den beiden Wirtschaften hören sich die Ermittler um. Auch das berufliche Umfeld Fangers wird derzeit durchleuchtet. Ein Jogger meldet sich dann bei der Polizei und gibt an, auf dem Grundstück sei zur Tatzeit ein leuchtend hellblau lackierter Audi A 3 geparkt gewesen.
Im April wird in das Haus des Opfers eingebrochen. Die Ermittlungsgruppe Kirchasch leitet sofort eine Großfahndung ein, bei der auch ein Helikopter zum Einsatz kam. Die beiden Männer können trotz des beachtlichen Aufgebotes an Polizisten entkommen. Die Polizei findet heraus, dass die Täter einige DVDs entwendeten. Ein Zusammenhang zum Mordfall Fanger wird kurze Zeit später jedoch ausgeschlossen.
Am 22. April nimmt die Polizei einen 60j. Arzt in Augsburg fest. Der stammt aus den Bekanntenkreis des Opfers und wurde 1986 wegen eines Mordes an seinen Vermieter zu lebenslanger Haft verurteilt. 2003 wurde er wegen guter Führung nach 17 Jahren Haft auf Bewährung entlassen. Wenige Tage später wird die Freundin des Verdächtigen ebenfalls in München festgenommen. Die 36jährige Finanzbeamtin war die Arbeitskollegin des Opfers und stand mit 60000 Euro bei ihm noch in der Kreide, nachdem er ihr einen Kredit von rund 80 000 Euro zur Finanzierung ihrer Eigentumswohnung gegeben hatte. Die Polizei kam dem Pärchen auf die Spur, als ein gefälschtes Testament gefunden wurde, welches die Mitbeschuldigte als Alleinerbin auswies. Dieses Testament war gefälscht. Danach haben sich beide Verdächtige in Widersprüche verwickelt. Die Angeklagte habe am 31. März 2008 bei der Kripo angerufen und sich erkundigt, „was mit Anton Fanger geschehen ist“. Danach habe sich auch ihr Lebensgefährte ins Gespräch eingeschaltet. Noch am gleichen Tag seien beide vernommen worden. So habe der Arzt zunächst behauptet, Fanger am Karfreitag besucht zu haben. Später habe er sich dann berichtigt, dass der Besuch bereits am Mittwoch der Karwoche stattgefunden habe. Er sei damals in der Gegend gewesen, um sich in einer Arztpraxis in Landshut vorzustellen. Die Überprüfung hat ergeben, dass keiner der beiden Termine richtig war. Der Vorstellungstermin in Landshut war einen Monat vorher. Jedoch geben sich die beiden Verdächtigen ein Alibi. Den Tattag habe sie mit ihrem Lebensgefährten verbracht, der Arzt sei nur 45 Minuten mit dem Hund unterwegs gewesen.
Obwohl zwei Tatverdächtige in U- Haft sitzen, wendet sich die Kripo im Oktober 2008 an xy und bittet die Zuschauer um Mithilfe. Im Haus des Opfers wurden Blutspuren gefunden, welche den Angeklagten nicht zugeordnet werden konnten. Auch fragt die Kripo Erding nach der Herkunft des Herren- Parfüms und nach Hinweisen über den hellblauen Audi, der am Tattag am Tatort gesehen wurde.
Nach der Sendung
34 Hinweise gehen ein. Das Parfüm hatte Fanger zum Geburtstag von einer Kollegin geschenkt bekommen. Auch Hinweise zum blauen Audi werden gemacht. Insgesamt überprüft die Polizei im Laufe ihrer Ermittlungen 774 Fahrzeuge, zugelassen in der Region zwischen Deggendorf und Augsburg sowie Erding und dem Bodensee. Eine „heiße Spur“ ergibt sich jedoch nicht.
Auch bzgl. der fremden Blutspur, welche auf einer Tischdecke gesichert wurde, verlaufen die Ermittlungen in den nächsten Monaten im Sande. Im August 2008 werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Muter und die Tante des Mordopfers exhumiert. Ziel ist ein Abgleich von DNA- Material, welche dann mit genetischen Spuren vom Tatort abgeglichen werden. Doch auch die DNA der Verwandten passt nicht zu der Blutspur.
Zeitgleich werden die Praxisräume des Mediziners Augsburger Stadtteil Göggingen untersucht. Sämtliche Blutreserven werden sichergestellt. Nach der Untersuchung der KTU steht fest: Das Blut stammt von einer Patientin des mutmaßlichen Täters. Auch bei seinem ersten Mord 1984 hatte der Mediziner eine falsche Blutspur gelegt. Er ließ seinen Vermieter verbluten und setzte mit Schwarzpulver die Praxis in Flammen –um die Versicherungssumme zu kassieren. Später fand man einen blutgetränkten Pullover. Dr. Wolfgang R. wollte glaubhaft machen, die italienische Mafia stecke hinter dem Mord.
Die Staatsanwaltschaft beschließt, gegen den Arzt Anklage wegen Mordes bzw. gegen seine Freundin wegen Beihilfe zum Mord zu erheben. Prozeßbeginn ist der 30.4.2009
Der Prozess:
Kammer: Schwurgerichtskammer des Landgericht Landshut
Beginn: 30.4.2009
Urteil: 25.8.2009 (30 Verhandlungstage)
Angeklagte: Dr. Wolfgang R. (61) und Sonja S. (36)
Anklage: Ralph Reiter
Vorsitzende: Richterin Gisela Geppert
Anklageschrift:
Die Anklage wirft den 61jährigen Mediziner Mord sowie Betrug und Urkundenfälschung in mehreren Fällen, der 36jährigen Finanzbeamtin Beihilfe zum Mord sowie Betrug und Urkundenfälschung in mehreren Fällen vor. Beiden sollen den vermögenden 48-jährigen Anton Fanger aus Kirchasch bei Bockhorn (Landkreis Erding) umgebracht haben, um mit einem gefälschten Testament das Geld des Opfers zu erben. Damit wollten sich die beiden Angeklagten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft für fast 800.000 Euro eine Wohnung kaufen. An Ostern 2008 soll der in einer Augsburger Praxis beschäftigte Mediziner den Finanzbeamten in dessen Bauernhaus besucht haben. Im Treppenhaus soll er seinen Bekannten mit einem Genickschuss getötet haben. Anschließend habe der Arzt ein falsches Testament in dem Haus zurückgelassen und zudem versucht, mit der Blutprobe einer Patientin eine falsche Spur zu legen.
Auch soll der Arzt der Arzt seiner Freundin falsche Gutachten und Rechnungen von Schweizer Kliniken ausgestellt haben, damit die junge Finanzbeamtin eine angebliche Dienstunfähigkeit nachweisen kann. Tatsächlich wurde die Frau schließlich aufgrund falscher Dokumente in den Ruhestand versetzt. Zudem soll die privat versicherte Frau mit falschen Rechnungen unrechtmäßig etwa 40 000 Euro Behandlungskosten erstattet bekommen haben.
Nach der Verlesung der Anklageschrift und der Angaben der persönlichen Daten machen die Zeugen von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch.
Der Obduktionsbericht wird verlesen bzw. ein Gutachter der Rechtsmedizin vernommen. Anton Fanger wurde von hinten aus geringer Entfernung erschossen. Das Opfer muss durch den Genickschuss sofort tot gewesen sein. Zudem wies sein Körper eine Fraktur und Prellungen auf, entstanden durch den Sturz von der Treppe. Ein genauer Todeszeitpunkt sei jedoch nicht zu ermitteln. Die Leiche war beim Auffinden bereits zu stark abgekühlt, um noch Berechnungen anzustellen. Liege eine Leiche – wie die von Anton Fanger – auf einem Fliesenboden, beschleunige sich die Abkühlung. Der Leichnam sei bereits auf 8,1 Grad abgekühlt gewesen und habe sich damit der angenommenen Umgebungstemperatur von 2,4 Grad so weit angenähert, dass gängige Methoden nicht mehr angewandt werden können.
(Anm.: Insgesamt drei Gutachter wurden gehört, keiner konnte einen genauen Todeszeitpunkt ermitteln Den Todeszeitpunkt muss somit das Gericht anhand von Zeugenaussagen etc. bestimmen Die Staatsanwaltschaft geht vom Ostermontag aus, die Verteidigung von einer Tötung nach Ostern)
Am dritten Verhandlungstag brechen die beiden Angeklagten ihr Schweigen. Zunächst wird Sonja S. vernommen. Sie sagt aus, dass von dem Vorleben ihres Freundes nichts gewusst hat. Kurz vor ihrer Festnahme hat sie ein Kind von ihm bekommen (Anm.: das Kind lebt seit der Festnahme in einer Pflegefamilie). Bei ihm ist es mir psychisch gut gegangen, wir hatten eine wunderbare Beziehung. Den Tatabend habe sie mit ihrem Freund verbracht, er sei nur 45 Minuten mit dem Hund unterwegs gewesen. Vom Tod des Finanzbeamten Fanger, der ihr bester Freund gewesen sei, habe sie erst eine Woche später erfahren.
Dann befragt der Staatsanwalt den 62jährigen Angeklagten. Dieser duldet keine Fragen und gibt nur kurz zu Protokoll, dass er nicht der Mörder von Fanger sei. Allerdings räumt er ein, Befunde, Arztberichte und Gutachten gefälscht zu haben. Auch die gefälschten Rechnungen, mit der eine Versicherung und die Beamten-Beihilfestelle um rund 40 000 Euro für angebliche Klinikaufenthalte in der Schweiz betrogen wurden, stammten von ihm.
Die Richterin geht auf die finanziellen Hintergründe der Tat ein: Das Paar hatte bei Fanger nämlich tief in der Kreide gesteckt – sie mit 80 000, er mit 26 000 Euro. Eine am Starnberger See vorgemerkte Luxusimmobilie für 770 000 Euro sollte mit dem Erbe des Opfers finanziert werden. Beim Auffinden der Leiche wurde neben dem falschen Testament auch noch ein – ebenfalls gefälschtes – Dokument entdeckt. Das bescheinigt Sonja S., die noch offene Darlehensschuld von rund 59 000 Euro getilgt zu haben.
Sonja S. antwortet auf die Vorwürfe: So sei ihre Eigentumswohnung mit Goldmünzen ihres Partners längst abbezahlt gewesen. Außerdem habe Dr. R. ein Riesenvermögen – um die 900 000 Euro – bei einer Schweizer Bank in Sicherheit gebracht, nachdem die Scheidung von seiner damaligen Ehefrau gelaufen sei. Der Arzt habe ihr erklärt, die Summe stamme aus seinem früheren Leben.
Am vierten Verhandlungstag wird eine Amtsärztin aus Deggendorf vorgeladen, die Sonja S. Dienstunfähigkeit bestätigt hatte. Die Ärztin kam zu dem Schluss, dass sie krank und in nächster Zeit nicht dienstfähig ist.“ Eingehendere Untersuchungen, räumte sie ein, habe sie nicht durchgeführt. Dass Gutachten gefälscht waren, habe sie nicht gemerkt.
Danach ergreift die Verteidigung das Wort und wirft der Polizei Ermittlungsfehler vor. Der Anwalt nannte ein Erdinger Ehepaar, das mit Anton Fanger befreundet gewesen, mit ihm aber zuletzt wegen eines angeblich abgelehnten 50 000 Euro-Darlehens in Streit geraten sei. Das Alibi der Bekannten, die sich zur Tatzeit über Ostern 2008 angeblich in Berlin aufgehalten habe, sei nur oberflächlich überprüft worden. Außerdem hätten Zeugen berichtet, dass am Ostermontag, dem Tattag, ein blauer Audi vor dem Fanger-Anwesen geparkt habe. Auch diese Spur sei nicht ausreichend verfolgt worden. Wenn Dr. R. am Ostermontag in Kirchasch gewesen sein soll, hätte sein roter Audi gesehen werden müssen. Der Staatsanwalt weist die Kritik zurück, zudem sei das Ehepaar zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugen vorgeladen.
Es wird die Wohnungsnachbarin geladen und zum Alibi des Dr. R. befragt. An jenem Ostermontag gegen 15 Uhr habe sie ihren Wohnungsnachbarn Dr. R. am Lift getroffen und sei mit ihm in die Tiefgarage gefahren. Auf dem Weg dorthin habe er erzählt, dass er zu einem Notfall müsse. Der Orthopäde habe eine Aktenmappe dabei gehabt. Vom Hund keine Spur. An genau diesen Tag kann sie sich noch gut erinnern. Sie leide seit Jahren an „Kreuzschmerzen“ und habe sich an diesem Tag entschlossen, sich von Dr. R. behandeln zu lassen. Der habe ihr auf den Weg gegeben, dass sie bei seiner „Frau“ einen Termin vereinbaren solle.
Ebenfalls angehört wurde die Patientin, deren Blut im Haus des getöteten Finanzbeamten gefunden worden war. Sie habe, so beteuerte die 48-jährige Köchin aus Augsburg, von Kirchasch und Fanger bis zu ihrer polizeilichen Vernehmung nie etwas gehört. Sie sei Patientin des Dr. R. gewesen und dieser habe ihr auch Blut für Untersuchungen abgenommen.
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#12

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 21.06.2010 10:20
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Teil 2 Der Mordfall Anton Fanger- Die Taten des Dr. Mord

Auf Antrag der Verteidigung wird am nächsten Verhandlungstag eine 43j. Kamerunerin vernommen. Die Polizei hat verdächtige Gespräche der Erdingerin mit ihren Landsleuten aus Afrika aufgezeichnet. Sie und ihr Ehemann, ein Schulfreund des Mordopfers, waren anfangs im Fokus der Kripo geraten und drei Monate lang überwacht worden. Durch ihren Ehemann habe sie Fanger kennen gelernt. Das Opfer war zweimal bei ihnen beim Essen und hat das Ehepaar einmal in ein Lokal eingeladen.
Es werden Telefonausschnitte vorgespielt. So sprach ein Mann davon, dass er jemanden töten wolle. Dann war von einem „Programm“ die Rede, das man durchstehen müsse und davon, dass „alles rot ist und gewaschen werden muss. Zu den Telefonaten macht die Zeugin (später auch der Ehemann) keine Angaben, weist jedoch eine Verwicklung in dem Mordfall vehement zurück. Für Ostern 2008, als Fanger ermordet wurde, habe sie ein Alibi: Sie sei über die Feiertage in Berlin gewesen und habe dort Landsleute besucht. Anhand der Flugtickets lasse sich das nachweisen. Beharrlich wies sie zurück, dass sie Fanger vergeblich um ein 50 000-Euro-Darlehen angegangen sei, um ein Geschäft in ihrer Heimat abzuwickeln. Vom Tod des Finanzbeamten habe sie erst nach ihrer Rückkehr aus Berlin erfahren.
Dann wird der Ehemann vernommen. Er bestätigt die Aussage der Ehefrau. Er berichtet, dass er mit Fanger in den vergangenen Jahren oft telefoniert und sich mit ihm über private und dienstliche Probleme unterhalten habe. Zuletzt habe er mit Fanger noch am Mittag seines Todestages gesprochen.

(Anm: Diese Szene wurde in der xy- Filmrekonstruktion nachgestellt und gilt als wichtiges Indiz für den Todeszeitpunkt)

Der Staatsanwalt fügt hinzu, dass es bei den Telefonanrufe um andere Vergehen geht, welche von der Staatsanwaltschaft untersucht werden. Hier geht es um krumme Geschäfte der „Kamerun-Connection“ in Berlin und haben mit dem Mord in Kirchasch nichts zu tun.

In einer Erklärung kritisiert der Verteidiger, dass bei den Ermittlungen Hinweise, die von den Angeklagten „wegdeuteten“, nicht verfolgt worden seien. Das Alibi der Bekannten, die sich zur Tatzeit über Ostern 2008 angeblich in Berlin aufgehalten habe, sei nur oberflächlich überprüft worden. Auch die Spur des blauen Audi sei nicht ausreichend verfolgt worden. Wenn der Angeklagte der Täter sein soll, hätte sein roter(!!!) Audi gesehen werden müssen.

Auch die dritte Ehefrau des Angeklagten wird vorgeladen. Sie erzählt von dem ersten Mord und ihre Ehe ab 1979. In all der Zeit habe er immer wieder bombastische Storys über seine Tätigkeit, seine Forschungsarbeit und über seine Vergangenheit erzählt. Nach gemeinsamen beruflichen Stationen habe er 1983 die orthopädische Praxis in Höchst eröffnet. Nach dem Brand kurz nach Weihnachten 1984 und dem Auffinden der Leiche des ermordeten Vermieters habe sie den Verdacht gehegt, dass er etwas damit zu tun habe. Sie sei aber bis zu seiner Verhaftung bei ihm geblieben.
Dann berichtet die Ehefrau über einen merkwürdigen Vorgang aus dem Jahre 1978. Ihr damaliger Verlobter (Anm: der Angeklagte) habe sie im Februar 1978 von einem Kongress aus angerufen und sie gewarnt, einen Jogurt, der im Kühlschrank stehe, zu essen. Sie werde sonst schwer krank. Sie habe die Warnung nicht beachtet, den Jogurt gegessen und sei dann zusammengebrochen. Eine Woche habe sie auf der Intensivstation verbracht, die Ursache ihres Zusammenbruchs sei nie richtig geklärt worden.

Die Mutter glaubt vor Gericht nicht an die Schuld ihres Sohnes, jedoch habe er psychische Probleme, weil er auf der Suche nach der wahren Liebe kopflos herumgeheiratet hat.
Das Gericht beschließt einen Ortstermin. Die Tat soll am Tatort nachgestellt werden. Sämtliche Fahnder und Experten sind als Zeugen geladen. Die Verteidigung und StA stimmen zu.

Mitte Juni 2009 wird die Tat in Kirchasch nachgestellt und Zeugen vor Ort befragt. Als erstes wird eine Nachbarin aus Polzing (Nachbarort) gehört. Sie sagt aus, sie habe einen Mann mit Halbglatze am 25.3.2008 vor dem heruntergekommen Bauernhaus direkt an der Staatsstraße aus ihrem Auto raus gesehen. Sie dachte damals, dieser Mann sei Fanger. Die Frage des Staatsanwalts, ob es auch der Angeklagte gewesen sein könnte, bejaht sie.

Dann werden die Kollegen des Opfers befragt und die Polizisten, die zuerst vor Ort waren. Zunächst entdeckten die Polizisten eine Pumpgun hinter dem Haus. Beim Anblick des Toten im Gang gingen sie dennoch zunächst von einem Treppensturz aus. Einer der Beamten schildert eine große Blutlache am Hinterkopf. Stutzig wurden er und seine Kollegin aber durch weitere Blutspuren, unter anderem auf dem Tisch in der heruntergekommenen Küche, wie von einer Hausschlachtung. Ansonsten sei das gesamte Anwesen regelrecht vermüllt gewesen.

Ein Sachverständiger bestätigt die Todesursache und stellt den Fundort der Leiche nach. „Einschuss in den Hinterkopf und Austritt vorne im Bereich der Nase.“

Die Verteidigung hält den Angeklagten am Ende des Ortstermins für unschuldig. Aufgrund der Zeugenaussage der Nachbarin hat Fanger am Osterdienstag noch gelebt, Dr. R. kann als Täter ausgeschlossen werden. Von der Statur und von der Haartracht her habe die Zeugin auf den Finanzbeamten getippt, zumal er weder eine Jacke noch einen Mantel trug.

Dann wird der Chef der Soko angehört. Er berichtet darüber, dass sich beide Angeklagte kurz nach der Tat nach Fanger bei Polizei erkundigt haben. So seien sie in den Fokus der Ermittlungen gekommen. Für den Tattag, den Ostersonntag bzw. -montag, haben sich beide gegenseitig ein Alibi gegeben. Bei ihren Vernehmungen hätten die beiden auch den Verdacht gegen ein Erdinger Ehepaar geschürt, von dem sich Fanger angeblich bedroht gefühlt habe. (Ehepaar aus Kamerun).

Auch geht der Beamte auf Ermittlungspannen ein. So habe man nach dem Auffinden der Leiche Fangers in dessen Geldbeutel Abschnitte von Überweisungen auf ein Schweizer Konto gefunden. Noch während der tagelangen Spurensicherung sei im Haus in Kirchasch eingebrochen worden. Dabei verschwand die Geldbörse. Die Spur konnte nicht mehr weiterverfolgt werden.
Am nächsten Verhandlungstag soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten untersucht werden. Ein Gutachter geht von der vollen Schuldfähigkeit aus, es liegen keine krankhaften seelischen Störungen vor. In seinen Ausführungen schilderte der Gutachter den 61-Jährigen als histrionische, narzisstische und dissoziale Persönlichkeit. Er habe Menschen aus seiner Umgebung – insbesondere seine vier Ex-Frauen und seine Geliebten – manipuliert, habe sich in Arroganz und Überheblichkeit ergangen und zwischenmenschliche Beziehung zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Bei Kränkungen und Kritik habe er intensive Hassgefühle mit sadistischen Tendenzen entwickelt.
Eine Sicherungsverwahrung erübrigt sich nach der Einschätzung des Gutachters. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten eine Haftstrafe von 20 Jahren. Da Dr. R. auch an Diabetes und Bluthochdruck leide, sei nicht damit zu rechnen, dass R. dann ein selbstständiges Leben führen und auch noch ein Tötungsdelikt begehen könne. Zudem würde im Falle einer Verurteilung die Bewährung aus der ersten Mordtat widerrufen werden, der Angeklagte müsste also zwei Mal „lebenslänglich“ abzusitzen.

Fortgesetzt wird der Prozeß erneut mit einer Befragung des Gerichtsmediziners, der Fanger obduziert hatte. Im Vordergrund steht erneut der genaue Todeszeitpunkt. Den Todeseintritt grenzt der Mediziner nur sehr vage ein: Der Ostermontag 2008 sei als Tatzeitpunkt nicht auszuschließen, spätestens sei Fanger aber in den frühen Morgenstunden des darauf folgenden Dienstags getötet worden. Für eine genauere Eingrenzung sei die Leiche bei Auffinden zu stark abgekühlt gewesen.
Auch über die fremde Blutspur im Hause Fanger wird der Rechtsmediziner befragt und widerlegt die Aussage des Angeklagten. Dieser hatte behauptet dass ein Glasröhrchen mit Blut bei einem seiner früheren Besuche im Hause Fanger unabsichtlich zerbrochen sei und der Finanzbeamte das gestockte Blut mit einem Schwamm verwischt habe. Bei einem Experiment mit seinem eigenen Lebenssaft hatte der Mediziner festgestellt, dass dann das Spurenbild anders sei als das vorgefundene. Das Blut müsse also aus dem Röhrchen ausgeschüttet worden sein.

Die große Überraschung dann am 20 Verhandlungstag. Die Exfreundin des Angeklagten wird aus der U- Haft unter Auflagen entlassen. Die Schwurgerichtskammer hatte auf Antrag der Verteidigung und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft beschlossen, dass ein dringender Tatverdacht gegen die angeklagte Deggendorfer Finanzbeamtin Sonja S. nicht mehr besteht. Die Prozessbeteiligten kamen jetzt zur Überzeugung, dass nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme und vor allem nach den Gutachten der Psychiater und Rechtsmediziner ein dringender Tatverdacht nicht mehr gegeben sei. Insbesondere sei nicht erwiesen, dass die 36-Jährige ihrem ehemaligen Lebensgefährten ein falsches Alibi gegeben habe. Sie hatte zum Prozessauftakt bekundet, den gesamten Ostermontag mit Dr. R. in Augsburg verbracht zu haben. Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten ließ sich der Tatzeitpunkt aber nicht auf den Ostermontag eingrenzen. Den Betrug bzw. die Urkundenfälschung hatte die Angeklagte bereits an den ersten Prozesstagen eingeräumt.
Die Richterin liest am 27 Verhandlungstag die Vorstrafen der beiden Angeklagten vor. Die Finanzbeamtin Sonja S. ist nicht vorbestraft. Der Angeklagte Dr. Wolfgang R. hat Vorstrafen wegen Mord und schwerer Brandstiftung. Zudem hatte er 1988 beim Mordprozess vor dem Darmstädter Landgericht zwei Justizbeamte mit einem Messer als Geiseln genommen und war geflüchtet. Deswegen wurde er auch wegen Geiselnahme und Freiheitsberaubung verurteilt. Es erfolgt der rechtliche Hinweis, dass im Falle einer Verurteilung die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden kann. Nach 27 Verhandlungstagen hat die Vorsitzende Richterin die Beweisaufnahme für abgeschlossen erklärt.
Der 28 Verhandlungstag fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der 62j. Arzt hatte in der JVA Landshut einen Suizidversuch unternommen, zudem soll er sich in verdächtiger Weise danach erkundigt haben, wie eine Polizeiwaffe funktioniere.
Die Plädoyers:
Die Verteidigung fordert Freispruch. Dr. R. hat den Beamten nicht erschossen. Mit einem Jahresgehalt von 130 000 Euro in Aussicht und einer jungen Frau an seiner Seite habe er einen Mord nicht nötig gehabt. Von seinem Mandanten gebe es im Hause F. keinerlei Spuren. Zudem wirft der Verteidiger der Anklage und der Polizei Polizeipannen vor. Spuren, die zur Entlastung seines Mandaten geführt hätten, wurden nicht nachgegangen. Nach seinen Ausführungen soll sich Fanger nach dem Tod seiner Tante von einer unbekannten Person bedroht gefühlt haben, die Erbansprüche gestellt habe. Nach dieser Person, die nicht aus dem bayerischen Raum stamme, sei nicht gefahndet worden, monierte er. Außerdem verwies er auf ein Telefonat Fangers, in dem er erzählt habe, dass er sich über Ostern zweimal bei anderen Leuten eingeladen habe. Am Ostersonntag sei er bei seinem wegen Mordes angeklagten Mandanten Dr. Wolfgang R. gewesen, so der Anwalt. Bei wem sich Fanger allerdings am Ostermontag „eingeladen“ habe, sei bisher ebenso wenig aufgeklärt, wie ein Großteil seines Lebens. Es gebe beispielsweise eine Freundin in Germering, bei der er zeitweise gewohnt habe. Da stelle sich die Frage, was der Finanzbeamte mit ansehnlichen Abhebungen vom Konto gemacht habe. „Wie lebte Fanger wirklich?“ Solange diese Frage nicht beantwortet werden kann, ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Für die Vermögensdelikte hält die Verteidigung eine Bewährungsstrafe für angemessen und forderte die Aufhebung des Haftbefehls.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang und die Verhängung der Sicherungsverwahrung. Auffällige Parallelen hätten sich dabei zu dem von Dr. R. 1984 begangenen Mord an seinem Vermieter (57) im Odenwald und dem Prozess vor dem Darmstädter Schwurgericht ergeben. Nach 17 Jahren aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes und einer Geiselnahme während seines Prozesses entlassen, habe es bei ihm keinerlei Läuterung gegeben. Seine Minderwertigkeitsgefühle habe er mit einer überhöhten Selbstdarstellung überspielt. Dazu habe sich seine maßlose Geldgier gesellt. Über seine ehemalige Lebensgefährtin Sonja S. habe Dr. R. auch deren ehemaligen Arbeitskollegen Anton F. kennen gelernt, der in seinem Anwesen zwar in einfachsten Verhältnissen lebte, aber über ein Millionen-Vermögen verfügte. Der 62-Jährige habe den Plan gefasst, ihn zu töten und das auch verwirklicht: Mit einem Kopfschuss, als er sich auf der Treppe im Anwesen F. hinter seinem Opfer befand. Dann habe er unter anderem zwei gefälschte Testamente, in denen seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt war, deponiert. Er ist und bleibt gefährlich und darf nie mehr auf freien Fuß kommen. Er gebe der Verteidigung zwar Recht, dass Leben des Anton Fanger lasse sich nicht vollständig aufklären, ein Doppelleben, auf das die Verteidigung anspiele, habe es nicht gegeben: „Er ist jeden Morgen mit der Fahrgemeinschaft nach München zur Arbeit gefahren und am Abend zurückkehrt.“
Für die Exfreundin Sonja S. ist eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten tat- und schuldangemessen, vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord sei sie freizusprechen.
In seinem letzten Wort beteuert der Angeklagte seine Unschuld. Ich bin kein besonders feiner Charakter und habe Menschen wie Sonja S. Unglück gebracht. Aber ich habe niemand erschossen, keinen Mord begangen. Ich bin ein genau so armes Schwein, wie der Toni es war.
Im August 2009 spricht das Landgericht in Landshut das Urteil:
1). Der 62j. alte Wolfgang R. ist schuldig des Mordes, Betrugs und der Urkundenfälschung. Er wird deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wird die Sicherungsverwahrung angeordnet.
2). Der Haftbefehl bleibt im Vollzug.
3). Die Finanzbeamtin Sonja S. ist schuldig des Betrugs und der Urkundenfälschung. Sie erhält eine Bewährungsstrafe von 1 Jahre und 6 Monaten. Im übrigen wird sie freigesprochen.


Begründung (kurz gefasst im Bezug auf Wolfgang R.)
Der Angeklagte hat die Tat begangen. Er wollte sich am Tod des Herrn Fanger bereichern. Geld habe immer eine wichtige Rolle für ihn gespielt, und deshalb habe er am Ostermontag 2008 den Finanzbeamten in dessen Haus im oberbayerischen Bockhorn ermordet - von hinten mit einem Revolverschuss ins Genick. Er könne mit Schusswaffen umgehen, so viel sei sicher. Und er habe kein Alibi für die Tatzeit. Vor allem aber belastete den Arzt eine Spur, die er bewusst gelegt haben soll, um den Verdacht auf jemand anders zu lenken. Als besonders belastend wertete das Gericht gefälschte Testamente am Tatort zu Gunsten der ehemaligen Freundin des 62-Jährigen. Auch das Legen der falschen Blutspur zeige die hohe kriminelle Energie des Angeklagten. Die Vielzahl der Indizien lässt keinen anderen Schluss zu: Der Angeklagte ist der Täter. Ein Narziss sei der 62-Jährige. Selbstbezogen und uneinsichtig. Bei ihm gebe es eine Rückfallgefahr, deshalb müsse der Arzt auch nach Verbüßung der regulären Haft gefangen bleiben. Dies sei abhängig davon, in welchem Gesundheitszustand er dann ist.


Die Verteidigung legt fristgerecht Revision beim BGH in Karlsruhe ein. Im März 2010 verwirft der BGH die Revision, dass Urteil ist rechtskräftig.
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#13

Re: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 21.06.2010 10:32
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
der Fall bedarf evt. noch einer juristischen Erläuterung: Der Mörder von Fanger sitzt jetzt wirklich zweimal lebenslang ab. Die Bewährung für den ersten Mord wurde nach Rechtskraft des Urteils widerrufen, dh er sitzt jetzt erst die Reststrafe des ersten Mordes ab. Das kann gut und gerne 10 Jahre sein. Erst dann verbüßt er die lebenslange Strafe für den zweiten Mord. Lebenslang, besondere Schwere der Schuld und SV bedeuten evt. 25 Jahre. Der Junge muss wirklich 100 werden, um das Gefängnis nochmal verlassen zu können.

PS. Seit März wird gegen Dr. Mord erneut wegen Mordes ermittelt. Er soll in den 80igern einen Giftanschlag in der Würzburger Uni verübt haben. (siehe Artikel oben). Auch hier droht eine lebenslange Haft.
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#14

Re[2]: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 21.06.2010 17:51
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
bastian2410>PS. Seit März wird gegen Dr. Mord erneut wegen Mordes ermittelt. Er soll in den 80igern einen Giftanschlag in der Würzburger Uni verübt haben. (siehe Artikel oben). Auch hier droht eine lebenslange Haft.

Mit sehr großem Interesse alles gelesen, besten Dank für Deine Darstellung. Und halt uns auch mal über den Fortgang bzgl. des Uni-Anschlags auf dem laufenden.
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#15

Re[3]: 1.10.2008 FF4 (Erding) Mordfall Anton Fanger

in Filmfälle 21.06.2010 23:23
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
bastian2410>>PS. Seit März wird gegen Dr. Mord erneut wegen Mordes ermittelt. Er soll in den 80igern einen Giftanschlag in der Würzburger Uni verübt haben. (siehe Artikel oben). Auch hier droht eine lebenslange Haft.

xyzuschauerseit72>Mit sehr großem Interesse alles gelesen, besten Dank für Deine Darstellung. Und halt uns auch mal über den Fortgang bzgl. des Uni-Anschlags auf dem laufenden.

Logo. Ist alles noch im Anfangsstadium, das dauert wohl noch ein wenig
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