der Prozeß gegen den Maskenmann läuft ja seit Oktober 2011 vor dem LG Stade, teilweise wurde jedoch auch zum Landgericht nach Celle ausgewichen. Ich habe den Prozeß jetzt nicht in aller Ausführlichkeit verfolgt, ein wichtiges Gutachten wurde jedoch jetzt vorgetragen- der Angeklagte Martin N. ist voll schuldfähig.
Diese Feststellung ist deshalb so wichtig, weil jetzt das Gericht auch die Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten aussprechen kann. An der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten bestehen ja sowieso keine Zweifel- die Morde und die meisten Mißbrauchsfälle hat er bereits vor Gericht gestanden.
Ich glaube, bin jetzt kein großer Prophet, wenn ich sage, dass dem Angeklagten die ganze Härte des deutschen Strafrechts treffen wird: lebenslang, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Nach meiner Erfahrung in so einen Fall bedeutet das mindestens 30 Jahre Haft. Dann wäre der Angeklagte über 70 Jahre... (wenn Gutachter der Ansicht ist, dass N. für die Allgemeinheit nicht mehr gefährlich ist)
Infos:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,808066,00.html