ein Update für die Netakte bzw. für die wiki. Der Mordfall Alfred Lüthi ist geklärt. 5 Jahre nach der Tat wird ein 48j. Bosnier festgenommen und im Juni 2001 in Bern zu 15,5 Jahre Haft verurteilt.
Am Morgen des 1.Julis 1996 bekam Alfred Lüthi in seiner Villa in Oberwangen Besuch.Lüthi trug an diesem Tag - im Hinblick auf das mutmasslich mit dem Besucher geplante Geldgeschäft - 400 000 Franken Bargeld bei sich.Dieses Geld sollte er laut Anklage dem Täter als Vorzeigegeld zur Verfügung stellen.Der Hauptangeschuldigte soll sich dabei als reicher Russe ausgegeben und Lüthi einen gefälschten Kontoauszug über 19 Millionen Franken vorgelegt haben.Angeblich sollte Kriegsgeld gewaschen werden. Lüthis Besucher feuerte mit einem Revolver zwei Schüsse ab.Ein Schuss traf Lüthi tödlichin in den Kopf, dem Täter gelang mit der Beute nach der Tat die Flucht.
1999 erhält die Kripo einen Hinweis von Interpol Bratislava. Dieser Informant bezeichnet den Bosnier als Täter von Lüthi, der Mann wird darauf in Deutschland festgenommen. Nach der Festnahme des Bosnier widerruft der Informant seine Aussage, taucht unter und ist in der Folgezeit für die Kripo nicht mehr auffindbar.
Trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft Bern Mitte 2001 Anklage wegen Mordes. Mitangeklagt werden auch noch weitere Komplizen des Bosniers, jedoch nicht wegen Mordes, sondern wegen Betruges in Zusammenhang mit den Geldgeschäften des Opfers.
Laut Anklage war nicht geplant, Lüthi zu ermorden, sondern in erster Linie, dass Opfer um das Bargeld zu betrügen. Im Büro muss es dann zu einem Streit gekommen sein, wahrscheinlich wollte Lüthi das Geld nicht aushändigen,
Die StA stützt die Anklage auf folgende Punkte:
1). auf die Aussage des Informanten in Bratislava, der jedoch vor Gericht nicht aussagen wird, da er untergetaucht ist.
2). Auf die Aussagen der Lebenspartnerin von Lüthi, eines Hausangestellten und eines Taxifahrer. Alfred Lüthis Lebenspartnerin stand dem Täter kurz vor den
tödlichen Schüssen gegenüber und grüsste ihn.Sie beschrieb ihn als «grossen, ca. 50-
jährigen, gepflegt aussehenden Geschäftsmann mit schwarz-grauen Haaren».Ein Mitarbeiter in Lüthis Garage sah den Mann auch nur wenige Sekunden und beschrieb ihn ähnlich. Der Taxifahrer, der den Angeklagten nach Oberwangen gefahren hatte, gab eine Täterbeschreibung ab, die durchaus auf den Angeklagten passen würde. Jedoch konnten die Zeugen 4 Jahre nach der Tat den Angeklagten nicht 100% als letzten Besucher identifizieren.
3). Auf eine DNA Analyse. Auf der Hose des toten Alfred Lüthi wurde ein vier Zentimeter langes Haar sichergestellt - jedoch ohne Haarwurzel. Deshalb konnte keine übliche Zellkern-DNA-Analyse durchgeführt werden.Mit dieser hätte das Haar praktisch eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Die Untersuchung kam zum Schluss, dass eine von 240 Personen ein identisches DNA-Profil aufweist.Es konnte also nicht eindeutig festgestellt werden, ob das Haar dem angeschuldigten Bosnier gehörte.
4). Die Aussage eines Verwandten des Angeklagten, der ebenfalls angeklagt ist. Er gibt an, dass der Angeklagte ihm gegenüber die Tat gestanden hat. "Er hat mich fast umgebracht, ich musste ihn umbringen" soll er gesagt haben, als der Verwandte den Angeklagten am 1. Juli, wenige Stunden nach der Tat, mit dem Auto abgeholt hat.
5). Das Alibi des Angeklagten. Dieser hatte ausgesagt, dass er am Tattag in einem Hotel in Freiburg mit seiner Freundin war. Auf Nachfrage der Berner Behörden konnte kein Hotel in Freiburg im Breisgau den Aufenthalt bestätigen. (jedoch müssen Hotels ihre Meldezettel nur zwei Jahre aufbewahren - die Polizei ermittelte nach Ablauf dieser zwei Jahre). Seine Freundin wusste jedoch nichts von diesem Aufenthalt.
Am 20. Juni 2001 wird der Hauptangeklagte wegen Raubmordes zu 15, 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. Drei Komplizen des Mörders verurteilt das Gericht wegen Betrugsversuchs zu Gefängnisstrafen bis zu 22 Monaten, eine Komplizin wird freigesprochen.
Das Gericht legt folgenden Tatablauf zu Grunde:
Der 55-jährige Garagier Alfred Lüthi macht im Sommer 1996 über einen Mittelsmann
Bekanntschaft mit einem "Russen".Dieser legt ihm einen gefälschten Kontoauszug einer Liechtensteiner Bank von über 19 Millionen Franken vor.Dabei handle es sich um Kriegsgeld, das reingewaschen werden müsse, sagt der "Russe".Lüthi - seine Lebenspartnerin beschreibt ihn unter anderem als geldgierig - beisst an.Die Lebenspartnerin warnt Lüthi vor den dubiosen Geschäften, Lüthi schlägt aber die Warnungen in den Wind und befindet sich laut Gericht in euphorischer Stimmung. Lüthi wollte sich nach Meinung der Kammer nichts entgehen lassen und war
von den angeblichen Gewinnaussichten geblendet.
Der Russe, der Mittelsmann und weitere zwei Komplizen wollen vor dem ersten grossen Geldwechselgeschäft mit Lüthi aber noch Vorzeigegeld sehen - sagen sie jedenfalls Lüthi.
Geplant haben die vier etwas ganz anderes: sie wollen Lüthi um das «Vorzeigegeld» betrügen. Lüthi ahnt nichts und hebt rund eine halbe Million Franken ab.Am 1.Juli 1996 taucht der Russe in Lüthis Villa auf und begrüsst dessen Lebenspartnerin kurz.Minuten später fallen in Lüthis Büro zwei Schüsse.Der Russe flüchtet mit 400 000 Franken.Alfred Lüthi stirbt - ein Schuss hat ihn aus nächster Nähe in den Kopf getroffen, ein weiterer Schuss in die Brust.
Was genau im Büro des Opfer passiert, ist nicht geklärt. Wahrscheinlich sei es zum Kampf gekommen, da Lüthi das Vorzeigegeld dem Russen nicht habe übergeben wollen.Klar hingegen sei, dass es sich beim "Russen" um den angeklagten 48-jährigen Bosnier handle.Dies zeigten die glaubwürdigen Aussagen von
Lüthis ehemaliger Lebenspartnerin, die belastenden Angaben eines Mitangeschuldigten und weitere Indizien. Der Bosnier habe den Mord zwar nicht von langer Hand geplant, aber doch sehr hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.
Quelle: Berner Zeitung vom 08.06.2001, 09.06.2001, 15.06.2001, 21.06.2001