#1

25.09.1998 FF 1 (Kantonspolizei Zürich) Mordfall Roland Glaser- Der Mörder mit der FILA- Kappe

in Filmfälle 12.02.2021 22:50
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

FF 1 25.09.1998 (Kantonspolizei Zürich)
Mordfall Roland Glaser- Der Mörder mit der FILA- Kappe


Ja ja, Neigungsfälle haben schon eine gewisse Tradition in xy. Auch die gesellschaftspolitische Entwicklung dieses Thema spiegelt xy wider: wir erinnern uns alle noch an die Einleitungen von Ede in den 70ern. Heute sind Neigungsfälle immer wieder mal Bestandteil der Sendung, mit denen man aber ganz normal umgeht. Auch unsere Freunde in der Schweiz haben öfters Neigungsfälle in Aktenzeichen xy vorgestellt- wie z.B. der Mordfall Roland Glaser aus dem Jahre 1998

Der 57-jährige Roland Glaser ist gebürtiger Deutscher, lebt aber seit Jahren in der Schweiz und besitzt auch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Als Unternehmensberater ist er häufig unterwegs und genießt in Management- Kreisen einen hervorragenden Ruf.
Was aber kaum ein Mensch- auch aus seinem näheren Umfeld- weiß: Roland Glaser führt ein Doppelleben und hält diese Seite seines Lebens geheim. Er ist homosexuell und verkehrt auch in der Züricher Zähringerstraße, ein bekannter Homo- Treffpunkt, wo auch Prostitution angeboten wird. Glaser, der diesen Ort in unregelmäßigen Abständen aufsucht, dürfte hier Anfang März 1998 auch auf seinen Mörder getroffen sein.

Montag, 16. März 1998- der Mordtag. Roland Glaser arbeitet bis ca. 17 Uhr in seinem Büro in einem Vorort von Zürich. Am Abend verabredet er sich dann mit einer Geschäftspartnerin zum Essen. Der Abend wird nach dem Essen dann in der Wohnung Glasers fortgesetzt. Als die beiden bei einem Glas Wein zusammensitzen, meldet sich gegen 20. 45 Uhr telefonisch ein Mann bei Roland Glaser. Glaser besitzt zwei Handys, eins für seine geschäftlichen Kontakte; das zweite benutzt er ausschließlich zum privaten Zweck- nur wenige Freunde und Bekannte haben diese Nummer. Die Geschäftspartnerin sagt aus, dass Glaser auf seinen Privathandy angerufen wurde und dass beide Männer für den Abend ein weiteres Gespräch vereinbart haben. Die Polizei stellt später fest, dass der Anruf aus einer Telefonzelle an der Haltestelle Zollikerberg- ca. 25 km entfernt vom Wohnort Glasers- getätigt wurde.

Das Roland Glaser hier mit seinem Mörder telefoniert hat, bestätigt auch eine Zeugenaussage. Eine Frau bemerkt gegen 22 Uhr- als sie mit ihrem Hund Gassi geht- an der Shell- Tankstelle gegenüber der Haltestelle Zollikerberg einen jungen Mann, der anscheinend auf jemanden wartet. Sie beobachtet, dass der Mann gegen 22 Uhr von einem Mann in einer schwarzen Limousine abgeholt wird- es ist der 500er Mercedes von Roland Glaser.
Bereits wenige Minuten danach muss es dann zu einem Streit gekommen sein. Ein Autofahrer, der kurz nach 22 Uhr die Bergstraße in Zollikon befährt und die Mercedes-Limousine auf der Gegenfahrbahn bemerkt, hört auf einmal zwei Schüsse und im Vorbeifahren Hilferufe. Wenige Meter danach bleibt der Wagen stehen und es fallen weitere Schüsse. Diesmal treffen die Schüsse Glaser und er stürzt aus dem Auto. Jetzt passiert das Unfassbare: der Täter springt aus dem Mercedes, rennt um den Wagen und erschießt sein Opfer mit einem fast aufgesetzten Kopfschuss. Danach flüchtet er im Wagen seines Opfers.

Der Augenzeuge informiert sofort die Polizei und den Notarzt. Sie kommen jedoch zu spät- Roland Glaser ist tot. Der dritte aufgesetzte Kopfschuss war tödlich- Glaser stirbt aufgrund seiner Kopfverletzung an inneren Verblutungen. Die Polizei kann das Opfer schnell anhand seines Handys identifizieren und leitet sofort eine Großfahndung nach den 500er Mercedes des Opfers ein.
Der Wagen wird in der Nacht noch öfters in Zürich gesehen. Um 23 Uhr- gut 1 Stunde nach der Tat- im ca. 60 km vom Tatort entfernten Weesen am Walensee. Dort versperrt er eine Einfahrt und Einwohner notieren das Kennzeichen. Es ist aber nicht die letzte Fahrt des Täters. Bereits 15 Minuten später wird der Wagen in einer Seitenstraße parkend von einem Anwohner entdeckt. Der Zeuge erinnert sich später, dass er eine Person im Wagen gesehen habe, die etwas gesucht habe und sofort „abgehauen“ sei, als er bemerkte, dass er entdeckt wurde.

Das dritte Mal wird der schwarze Wagen dann in Brunnen am Vierwaldstätter See von einer Zivilstreife der Polizei entdeckt- ca. 65 km entfernt von Näfels. Da in der Zwischenzeit landesweit nach der Mercedes Limousine gefahndet wird, nehmen die Beamten sofort die Verfolgung auf; entscheiden sich jedoch dafür, den Wagen nicht bei offener Fahrt zu stoppen. Sie informieren die Kollegen im benachbarten Flüelen und bitten um Mithilfe. Die Beamten errichten sofort eine Straßensperre am Ortseingang von Flüelen.

Als der Wagen sich der Straßensperre nähert, sieht es zunächst danach aus, als wäre die Flucht des Mörders von Roland Glaser gut 2 Stunden nach der Tat beendet. Doch dann plötzlich beschleunigt der Wagen und durchbricht die Sperre. Ein Polizist kann sich nur mit einem Sprung auf den Bürgersteig retten, der zweite feuert auf den Wagen, kann die Flucht aber nicht verhindern. Der Täter flieht mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h durch die Ortschaft von Flüelen.

Durch dieses Manöver hat der Fahrer des Fluchtautos einen kurzen Vorsprung und die Verfolger verlieren den Wagen für einen Augenblick aus den Augen. Es dauert aber nicht lange und Zivilfahnder entdecken am Ortsausgang von Flüelen den Wagen wieder- abseits der Straße. Der Fahrer ist von der Fahrbahn abgekommen und dann per Fuß geflüchtet. Noch in den frühen Morgenstunden wird eine großangelegte Suchaktion von der Polizei Flüelen und der Hundestaffel Brunnen gestartet- aber erfolglos.

Im Fluchtwagen wird u.a. die Tatwaffe gefunden- eine Pistole Marke Clock Model Kaliber 23 mit Munition. Eine Waffe, die sehr selten in der Schweiz verkauft wird. Die Munition wird in Europa als Kriegsmunition geführt und ist daher schwer zu erwerben. Auch eine FILA- Kappe wird gefunden- sie muss vom Täter stammen, denn mehrere Zeugen hatten den Täter mit einer weißen Kappe in dieser Nacht gesehen.
24 Stunden nach dem Mord meldet sich eine weitere Zeugin bei der Polizei und berichtet, dass ihre Kinder am Morgen an der Unfallstelle eine beigefarbene Hose der Marke Carnhartt gefunden haben. Die Polizei kann die Hose noch sicherstellen. Die Hose ist nagelneu, der Größenaufkleber (34x34) klebt noch drauf. Zudem findet die Polizei 2 Telefonkarten und einen Zettel mit der privaten Handynummer von Roland Glaser. Die Hose muss also vom Täter stammen. Die Kapo stellt fest, dass der Zettel Anfang März- also kurz vor dem Mord- aus dem Notizblock des Opfers herausgerissen wurde und dem Täter übergeben wurde.

Durch ihre Ermittlungen erfährt die Kapo, dass das Opfer eine Beziehung geführt hat. Im Wagen hatte die Polizei u.a. auch Gegenstände gefunden, die auch seinem Freund gehören. Als die Polizei jedoch den 21-jährigen Polen Rafal Z. aufsuchen will, um ihn zu verhören, stellen sie fest, dass er untergetaucht ist. Die Polizei fahndet sofort europaweit nach dem Liebhaber von Roland Glaser. Der Pole wird schließlich in Polen ausfindig gemacht und verhört. Er berichtet, bereits vor dem Mord nach Polen gereist zu sein. Die Polizei kann den Tatverdacht gegen Z. nicht erhärten. Da allerdings Blut- und DNA- Spuren im Auto gefunden wurden und die DNA- Analyse in den Jahren der Ermittlungen weiterentwickelt wurde, kann er später als Täter ausgeschlossen werden und der Tatverdacht aufgehoben werden.

Am 25.09.1998 wird der Fall in Aktenzeichen xy rekonstruiert. Im Mittelpunkt steht v.a. das Phantombild des Täters und Fragen zur Herkunft der Tatwaffe. Insgesamt sind 17000 Franken als Belohnung ausgesetzt. Es kommen für Schweizer Verhältnisse viele Hinweise rein, vor allem aus dem Homosexuellen-Milieu. Die meisten Hinweise beziehen sich auf das Phantombild- hier werden konkrete Namen genannt- und die FILA- Kappe.
In den nächsten Wochen beschäftigt sich die Polizei mit der Abarbeitung der Hinweise. Mehrere Männer werden aus der Homosexuellen- Welt der Züricher Zähringerstraße überprüft. Jedoch findet die Kapo Zürich keinen Tatverdächtigen- alle können entweder ein Alibi vorweisen oder können mittels DNA- Analyse ausgeschlossen werden.

3 Jahre tappt die Polizei im Dunkeln- es gibt in dieser Zeit keinen Hinweis auf den Täter im Fall Glaser. Die SoKo wird aufgelöst. Jedoch entscheidet die Polizei, dass ein Beamter abgestellt wird, der bei ähnlichen Gewaltverbrechen eventuelle Parallelen zum Mordfall Glaser untersucht. Dann wird im Dezember 2000 eine Prostituierte brutal vergewaltigt…

Teil 2: kein großes Prozessreview diesmal. Aber ein Überblick darüber, wie der Mörder überführt wurde, warum er Roland Glaser getötet und was er bekommen hat.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 01.03.2021 17:06 | nach oben springen

#2

RE: FF 1 25.09.1998 (Kantonspolizei Zürich) Mordfall Roland Glaser- Der Mörder mit der FILA- Kappe

in Filmfälle 16.02.2021 22:33
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

FF 1 25.09.1998 (Kantonspolizei Zürich)
Mordfall Roland Glaser- Der Mörder mit der FILA- Kappe
Teil 2

Fast drei Jahre tappen die Beamten der Kapo Zürich im Dunkeln, weder die Belohnung von 17000 Franken noch der Fahndungsaufruf in Aktenzeichen xy führen zum Erfolg.

Dann vergewaltigt der 22-jährige Boris R. im Dezember 2000 eine 34-jährige Prostituierte aus dem Drogenmilieu auf brutale Weise. Einem Beamten, der weiter für den Mordfall Glaser eingeteilt ist und dem alle Signalelemente von Beschuldigten mit schweren Delikten vorgelegt werden, fallen Ähnlichkeiten mit der Täterbeschreibung im Fall Glaser auf.

Boris R. bestreitet die Vergewaltigung. Auch den Mord an Roland Glaser will er nicht begangen haben, verweigert die Abnahme einer DNA- Probe und fordert lautstark einen Anwalt. Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Anwalt dann die Überraschung: Boris R. gesteht den Mord an dem 57-jährigen Unternehmensberater und schildert den Tathergang so:
Elf Tage vor der Tat sei er am Limmatquai Richtung Zentrum spazieren gegangen, als plötzlich ein Luxusschlitten neben ihm gehalten hat. Der Fahrer habe ihm angesprochen und veranlasst, ins Auto zu steigen. Kurz nachdem er in den Mercedes eingestiegen war, habe ihn der Fahrer über die Hose und Oberschenkel auch an den Genitalen berührt. Boris R. hat sich dann gewehrt und wollte aussteigen. Nachdem der Fahrer angehalten hat und er ausgestiegen ist, hat ihn der Fahrer noch einen Zettel mit seiner Telefonnummer gegeben. Erst jetzt habe er erfahren, wer der Mann war: Roland Glaser. Zum Abschied habe er noch gesagt, er solle sich mal melden- er würde ihm gefallen und gerne wiedersehen.

Nachdem er ausgestiegen ist, habe er sich geekelt und wollte sich an Glaser rächen. Zunächst habe er sich überlegt, Glaser zu entführen, ihn auszuziehen und zu fesseln, ins Auto einzusperren und dann die Polizei zu rufen, um „den Schwulen bloßzustellen“.

Boris R. besorgt sich daraufhin eine Waffe aus dem Milieu und 300 Schuss Munition und streitet am 16. März 1998 zur Tat. Er verabredet sich an diesem Abend mit Roland Glaser an einer Tankstelle am Zollikerberg und steigt gegen 22 Uhr in den Mercedes S500 seines Opfers.

Sofort macht er Glaser klar, dass er „Schwule“ hasse und das er sich an ihm rächen werde. Boris R. droht damit, Glaser wegen seiner Anmache bei der Polizei anzuzeigen. Glaser nimmt diese Drohung jedoch gelassen und will gleich mit ihm zur Polizei fahren. Dann kommt es zu einem Handgemenge, bei dem sich der Unternehmensberater heftig wehrt und zunächst mehrere Schüsse fallen. Nachdem der Wagen zum Halten gekommen war und das Opfer aus dem Wagen auf die Straße fällt, habe er aus Hass und Rache Glaser mit einem „gezielten Schuss Richtung Gesicht“ getötet.

Da er danach keinen Plan gehabt habe und auch ein Zeuge die Tat beobachtet hat, habe er sich in den Mercedes seines Opfers gesetzt und sei geflüchtet.
Vor dem Bezirksgericht Meilen beginnt Mitte 2002 der Prozess wegen Mordes, Raub und versuchter Freiheitsberaubung an Roland Glaser, Störung des öffentlichen Verkehrs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung an der Prostituierten. Boris R. gesteht die Taten im Zusammenhang mit Roland Glaser. Die Vergewaltigung bestreitet er allerdings, hier habe der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden.

Was nach Rache für die unsittliche Anmache aussieht, entpuppt sich im Laufe der Zeit nach Aussage von Boris R. als wahnhaftes Erleben. Der Angeklagte, der in Serbien geboren, aber in der Schweiz aufgewachsen ist, spricht von Zeichen, auf die er in seiner Lebens- und Sinneskrise gewartet habe, davon, dass er den neben ihn mit seinem Auto anhaltenden Glaser als ein solches Zeichen gedeutet habe. Er, der bis jetzt nur Frauenbekanntschaften hatte, steigt ins Auto, um zu erfahren, was der ältere Mann von ihm will. Dann erlebt er diese Erniedrigung, die in ihm etwas verändert.

In den nächsten Tagen hört er in seinem Wahn Stimmen. Die Stimmen werden immer lauter, bis er sich schließlich entscheidet, diesen Stimmen zu folgen und sich zu rächen. Am Mordtag sind die Stimmen besonders laut. Als er sich mit seinem Opfer trifft und sich ins Auto steigt, hört er eine Stimme, die ihn auffordert, seinen Peiniger zu töten. Und dieser Stimme ist er gefolgt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft und Verteidiger laden psychiatrische Gutachter vor. Der Gerichtsgutachter bestätigt eine verminderte Zurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Tat. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die sexuelle Annäherung von Roland Glaser zu einer vorübergehenden psychiatrischen Störung beim Angeklagten geführt hat. Von einer Unzurechnungsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden, da die Aussagen des Angeklagten vor der Verhandlung diese nicht habe erkennen lassen und es sich nach Einschätzung des Gutachters um eine reine Schutzbehauptung handelt.

Der Gutachter attestiert dem Angeklagten eine paranoide- halluzinatorischen Schizophrenie. Der Angeklagte habe sich verfolgt gefühlt und Stimmen gehört, welche ihm die Tat befohlen hätten. Fazit: Boris R. sei hochpsychotisch und daher zum Tatzeitpunkt voll unzurechnungsfähig gewesen.
Die Staatsanwaltschaft fordert im Plädoyer wegen der angeklagten Taten insgesamt 17 Jahre Zuchthaus. Der Angeklagte hat die Taten sofort in den ersten Vernehmungen gestanden und ganz klar zugegeben, den Mord an Roland Glaser aus Rache und Hass aufgrund der vorher stattgefundenen sexuellen Annäherung begangen zu haben. Die Ausführungen vor Gericht des Angeklagten und die Rechtfertigung für die Tat, er habe Stimmen gehört, seien unglaubhaft und als Schutzbehauptung einzustufen. Auch wegen Vergewaltigung ist Boris R. zu verurteilen, da sowohl die kriminaltechnische Untersuchung als auch die Aussagen des Opfers keinen Zweifel aufkommen lassen, dass ein gewaltsamer Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Die Verteidigung fordert wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit Freispruch. Auch wegen der Vergewaltigung ist Boris R. freizusprechen. Das Opfer sei nicht glaubwürdig und habe sich in den Vernehmungen und auch vor Gericht in Widersprüche verstrickt.

Im November 2002 spricht das Bezirksgericht Meilen das Urteil und verurteilt Boris R. u.a. wegen Mordes, Raub und Vergewaltigung zu 15 Jahre Zuchthaus. Der Angeklagte habe aus abgrundtiefer Verachtung gegenüber Homosexueller gehandelt. Der letzte Schuss aus 60cm Entfernung auf den Hinterkopf des Opfers sei nach Ansicht des Gerichts eine Hinrichtung gewesen. Was den jungen Mann zu dieser Tat getrieben hat: Eine Lappalie. Der Angeklagte war elf Tage vor der Tat am Limmatquai von dem ihm bis dahin fremden Geschäftsmann am Züricher Hauptbahnhof angesprochen worden und hatte sich in dessen Auto gesetzt. Während der Fahrt habe ihn der Lenker unsittlich berührt. Er stieg wieder aus- allerdings nicht ohne Glasers Telefonnummer mitzunehmen.
In den folgenden Tagen entwickelte er einen Racheplan, um Roland Glaser bloßzustellen. Der Angeklagte beschafft sich eine Waffe, 300 Schuss Munition- gefährliche Teilmantelgeschosse- und sogar Tarnkleidung. Er habe aus Rache und Hass geplant, ihn zu entführen und zu berauben. Das Opfer habe aber völlig anders reagiert als gedacht. Da fielen die Schüsse, der letzte aufgesetzte Schuss mit Tötungsvorsatz. Boris R. flüchtet danach mit dem Wagen seines Opfers in die Innerschweiz, wo er eine Polizeisperre durchbricht, das Auto dann aber zu Schrott fährt und zu Fuß flüchtet.
Als unglaubhaft stuft das Gericht die Wahnbefehle des Angeklagten ein. Das waren reine Schutzbehauptungen und die Einschätzung des Gutachters der Verteidigung als Gefälligkeitsgutachten anzusehen. Das Gericht fragt sich sogar, ob die Strategie der Verteidigung nicht mehr zerstört als genützt habe.
Zu welchen Handlungen der Angeklagte aus Verachtung fähig ist, zeigt auch das andere schwerwiegende Delikt, welches in dieser Verhandlung angeklagt war. Zwar bestreitet der Angeklagte die Vergewaltigung, aber das Gericht sieht keinen Grund, die Aussagen des Opfers in Frage zu stellen. Allerdings folgt das Gericht der Ansicht des amtlichen Gutachters und berücksichtigt bei der Strafzumessung eine verminderte Zurechnungsfähigkeit.

Die Verteidigung legt gegen das Urteil des Bezirksgerichts Meilen Berufung beim Obergericht Zürich ein. Vor dem Obergericht beruft sich die Verteidigung erneut auf die Unzurechnungsfähigkeit von Boris R. Sie erklärt erneut in ihrem Plädoyer, der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tötung völlig unzurechnungsfähig gewesen, was Straflosigkeit zur Folge haben müsse. Der Staatsanwalt fordert wie die Vorinstanz 17 Jahre.

Im September 2003 bestätigt das Obergericht Zürich den Schuldspruch des Bezirksgericht Meilen und verurteilt Boris R. erneut zu 15 Jahren Zuchthaus wegen Mordes, versuchten Raubes, unrechtmäßiger Aneignung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Störung des öffentlichen Verkehrs. Das Gericht geht in Übereinstimmung mit früheren Aussagen des Angeklagten und dem amtlichen Gutachten der Vorinstanz davon aus, dass der Angeklagte aus Rache und Hass gehandelt habe. Laut Gericht sei das Motiv für den Mord eine Mischung aus Hass wegen der Berührung, Frustration aufgrund des misslungenen Raubes sowie Sicherstellung der Flucht gewesen.

Im Gegensatz zur Vorinstanz sieht das Gericht von einer Verurteilung wegen versuchter Freiheitsberaubung ab. Weil der Täter dem Toten noch 500 Franken aus dem Portemonnaie genommen hatte, kam hingegen der Straftatbestand der unrechtmäßigen Aneignung hinzu. Auch der Vergewaltigung wurde der Angeklagte schuldig gesprochen und muss dem Opfer ein Schmerzensgeld von 12 000 Franken bezahlen.

Allerdings geht der Fall noch weiter. Die Verteidigung ruft das kantonale Kassationsgericht Zürich- die höchste Instanz des Kanton Zürich- an. Und tatsächlich: das Gericht hebt das Urteil auf und weist es zur Neubewertung an das Obergericht Zürich zurück. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die während der Verhandlung gezeigte Reue des Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

So kommt es im Februar 2005 zur Neuverhandlung im Mordfall Glaser. Am 25.2.2005 reduziert das Obergericht Zürich die verhängte Freiheitsstrafe der Vorinstanz um ein halbes Jahr. Wegen Mordes versuchten Raubes, unrechtmäßiger Aneignung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Störung des öffentlichen Verkehrs wird Boris R. zu 14,5 Jahre verurteilt.

Dieses zweite Urteil unterschlagen viele Internetquellen- warum, weiß ich auch nicht. Die Haftstrafe im Fall Glaser beträgt 14,5 und nicht 15 Jahre. Das ist mir aufgefallen, als zum 50-jährigen Jubiläum von Aktenzeichen xy viele Zeitungen in der Schweiz die besonderen Fälle nochmal dargestellt haben.

Quelle für das zweite Urteil: Tagesanzeiger, Ausgabe vom 26.2.2005.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
nach oben springen


Ähnliche Themen Antworten/Neu Letzter Beitrag⁄Zugriffe
11.09.1987 SF 3 (Kripo Celle) Fahndung Roland K. (Gefängnisausbruch)
Erstellt im Forum Studiofälle von bastian2410
1 17.03.2021 18:39goto
von Ludwig • Zugriffe: 318
Morde an Kinder und Jugendliche
Erstellt im Forum Filmfälle von XYmittendrin
2 28.01.2019 01:45goto
von Schildi1976 • Zugriffe: 2036
08.09.1989 FF1/ SF 1 11.01.1991 (Sicherheitsbüro Wien) Review Fallkomplex "Favoritenmorde" - die Mordfälle Alexandra Schriefl, Christina Beranek und Nicole Strau
Erstellt im Forum Filmfälle von bastian2410
15 10.07.2019 05:03goto
von Johanna-Kleine • Zugriffe: 4261
EXISTIERENDE THREADS zu einzelnen Verbrechen (Linkliste)
Erstellt im Forum Kriminalität von Heimo
0 11.01.2014 16:54goto
von Heimo • Zugriffe: 5578
Sendung vom 05.09 2012
Erstellt im Forum XY-Hauptsendungen von bd-vogel
44 18.04.2016 11:37goto
von vorsichtfalle • Zugriffe: 5657
Netakte-Diskussion (Übernahme vom alten Forum)
Erstellt im Forum Filmfälle von XY-Webmaster
28 23.02.2009 20:40goto
von bdvogel • Zugriffe: 9791
6.3.1970 FF1 (Neu-Isenburg) Unheimlicher Mordschütze (Mordfall Makli und andere)
Erstellt im Forum Filmfälle von Manfred
26 22.11.2017 11:11goto
von Steffen228 • Zugriffe: 5730
11.10.1991 FF3 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)
Erstellt im Forum Filmfälle von bastian2410
8 14.02.2013 10:36goto
von Waldmeister • Zugriffe: 8650
RE: 25.08.1995 FF3 (Kripo Memmingen) Mord an Rechtsanwalt
Erstellt im Forum Filmfälle von xyzuschauerseit72
8 08.09.2015 14:51goto
von vorsichtfalle • Zugriffe: 2090

Besucher
0 Mitglieder und 13 Gäste sind Online

Besucherzähler
Heute waren 13 Gäste online.

Forum Statistiken
Das Forum hat 1807 Themen und 20993 Beiträge.

Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de