#16

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 07.09.2012 16:28
von Gelöschtes Mitglied
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Hallo!
Ich habe gerade die Sendung vom 28.04.2005 nach dem Studiofall mit der unbekannten Toten in Österreich durchgesehen und kann jetzt zu 100% sagen, das es dieser Fall war, der in XY behandelt wurde. Da die Sendung leider nicht mehr online ansehbar ist, hier ein paar Informationen zu diesem Fall: Die unbekannte Leiche wurde im Januar 2005 in Österreich in der Nähe des Autobahnkreuzes A2/A9 unter einer Brücke aufgefunden. In der XY-Sendung gibt Rudi Cerne bekannt, das ein Isotopen-Gutachten erstellt wurde, um herauszufinden, woher das unbekannte Opfer stammt. Außerdem sei es der Polizei gelungen, eine Gesichtsrekonstruktion von dem Opfer anzufertigen, das natürlich gezeigt wird. Es werden noch Kleidungsstücke vom Opfer gezeigt: ein halbverbrannter roter Pullover und ein BH vom Opfer.
Ich habe diesen Fall in meiner Auflistung"Studiofälle: Unbekannte Tote" schon berichtigt. Vielen Dank Bastian für den Hinweis-darauf Und noch so nebenbei gesagt: Mir macht es große Freude, für unser XY-Forum Ermittlungen zu einem XY-Fall zu machen-ich bin ja in dieser Hinsicht ein absoluter Laie.
So denn, einen schönen Gruß von schildi
PS.: Vielleicht gibt Rudi Cerne in der nächsten XY-Sendung(10.10.2012) bekannt, das das Opfer an Hand eines Fingerabdrucks endlich identifiziert werden konnte.
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#17

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 07.09.2012 23:32
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Mensch, alte Schildkröte

bist ne Wucht. Ich habe gesucht und gesucht, aber nichts gefunden. Du bist der Godfather of xy. ( aber erst nach Ede- an zweiter Stelle). Danke schildi.

Die zweite Tote, die in Österreich identifiziert wurde, war kein xy-Fall. So berichten die Pressemittlungen des Tages.

Sollte der Täter anhand der Identifizierung gefaßt werden, werde ich einen Extra- Thread aufmachen.

Super, schildi. das gibt ein paar
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#18

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 08.09.2012 13:24
von Gelöschtes Mitglied
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Hallo Bastian!
Danke für das Lob. Ich habe mich sehr darüber gefreut.
Die paar nehme ich gerne als Dank an-vielleicht trinken wir eins zusammen bei einem möglichen XY-Treffen 2013(wo auch immer: Ich wäre gerne wieder dabei und würde auch kommen, wenn es wieder mit meinem Urlaub so gut klappt, wie die letzten Male).
So denn, einen schönen Gruß von schildi
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#19

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 30.10.2012 22:22
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
04.08.2005 Studiofall 9 (Kripo Schweinfurt) Identifizierung einer unbekannten Toten

Es sind die gruseligsten Momente in Aktenzeichen xy: Die Identifizierung von unbekannten Toten. Um die Identität einer Wasserleiche geht es auch in der August- Sendung 2005. Die Unbekannte wurde erst zwei Tage vor Ausstrahlung aus dem Main bei Schweinfurt geborgen. Aber das Bild der Toten in der Sendung zeigt auch nach ihrem Tod eine wunderschöne, junge Frau.

Es ist der 2. August 2005 im bayerischen Schweinfurt. Es ist kurz nach 11 Uhr, da bemerkt ein Bootsführer auf dem Main bei seiner Bergfahrt in Richtung Haßfurt ein Bündel in Ufernähe vor dem Hauptzollamt Schweinfurt. Noch misst er seinen Beobachtungen keine Bedeutung bei, bei seiner Rückkehr 3 Stunden später verständigt er jedoch vorsichtshalber die Wasserschutzpolizei. Die Beamten machen nach der Bergung der Leiche eine grausame Entdeckung: in einem Bettüberzug mit einer grünen Drahtschlinge verzurrt finden sie eine Leiche. Die ersten rechtsmedizinischen Untersuchungen ergeben, dass der Tod innerhalb der letzten zwei Tage eingetreten sein muss. Das Bündel wurde beim Versenken mit zwei zehn Kilo schwere Hantelgewichtsscheiben beschwert. Bei der unbekannten Tote handelt es sich um eine sehr schlanke, etwa 25-jährige Frau mit getöntem schwarzem, glattem, kurzem Haar und blaugraue Augen mit einer OP- Narbe am Hals. Die Identität kann zunächst nicht geklärt werden, bei dem Opfer werden keine Ausweispapiere gefunden.

Die Kripo Schweinfurt richtet die SoKo "Mainlände" ein. Nach der Obduktion an der Uni Würzburg steht fest, dass das unbekannte Opfer erdrosselt wurde. Die Soko, die Wasserschutzpolizei und Kriminaltechniker mit einem Leichenspürhund suchen den Umkreis der Fundstelle ab, um Gegenstände zu finden, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten. Auch ein Hubschrauber wird eingesetzt, um nach abgestellten Fahrzeugen oder wilden Campern zu suchen, die möglicherweise etwas beobachtet hatten. Diese Suchaktion erbringt jedoch keinerlei Hinweise.

In den nächsten Tagen überprüft die Polizei sämtliche Vermisstenanzeigen aus der Region und wendet sich mit einem Bild der Toten an die Öffentlichkeit. Auch Aktenzeichen xy berichtet nur zwei Tage nach dem Fund der Leiche über den Fall.

Nur 24 Stunden nach Ausstrahlung der Sendung ist die unbekannte Leiche aus dem Main identifiziert: Es ist eine 29-jährige Russin aus dem Raum Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld). Eine Zeugin identifiziert die Tote im Institut für Rechtsmedizin in Würzburg als Elisa P. Unter dringenden Tatverdacht wird am Nachmittag der Ehemann der Toten festgenommen. Zeugen hatten den Hinweis gegeben, dass der Tatverdächtige seine Frau in der Ehe öfter geschlagen hatte und das Opfer sich von ihrem Ehemann scheiden lassen wollte. Eine Zeugin aus dem Frauenhaus Schweinfurt meldet sich nach dem Aufruf in Aktenzeichen xy bei den Behörden und berichtet, dass Elisa P. mit ihrem Sohn gut drei Monate vor der Tat auf Vermittlung der Schwester ihres Mannes in dem Frauenhaus aufgenommen wurde. Die Körper der zierlichen Frau wies zahlreiche Hämatom auf, u.a. auch ein blaues Auge. Da die Papiere vom Ehemann weggesperrt wurden, nahmen die Betreuerinnen des Frauenhauses Kontakt zur Polizei auf. Mit Unterstützung eines Beamten wollte man die Papiere und weitere persönliche Sachen aus der Wohnung holen. In der Zwischenzeit hatte Elisa P. aber mit ihrem Mann telefoniert. Er sagte ihr zu, die Pässe nach Schweinfurt zu bringen. Sie traf sich mit ihm, er brachte ihr die Ausweise und konnte sie überreden, wieder zu ihm zurückzukehren. Mitbewohnerinnen bestätigten, dass Elisa nicht befürchtete, dass ihr Mann ihr etwas Schlimmes antun würde. Elisa zog aus dem Frauenhaus aus, meldete sich aber zwei Monate später wieder. Sie wollte sich von ihrem Mann scheiden lassen und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Dafür brauchte sie eine Bestätigung über ihren Aufenthalt im Frauenhaus.

Verdächtig für die Ermittler ist zudem, dass der aus der früheren Sowjetunion stammende 32-Jährige mit griechischem Pass keine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte, obwohl seine Frau und Mutter seines 5 jährigen Sohnes die gemeinschaftliche Wohnung bereits längere Zeit verlassen hatte.

Der Tatverdächtige macht in den ersten Vernehmungen keine Angaben zum Tatvorwurf. Vor dem Amtsgericht Schweinfurt ergeht einen Tag nach der Festnahme gegen 32 jährigen Bad Neustädter Haftbefehl wegen Mordverdacht.

Trotz der Festnahme erweitert die Kripo Schweinfurt ihre Öffentlichkeitsfahndung und sucht nach Zeugen, die verdächtige Personen und Fahrzeuge am Tatort vor dem Zollamt beziehungsweise an der Mainlände, auf dem Gebiet der ehemaligen Sandbaggerei Blum, gesehen haben. Auch im Ausland wird ermittelt, da sowohl das Opfer als auch der Tatverdächtige soziale Kontakte nach Russland und Griechenland unterhielten.

Obwohl die Leiche längere Zeit im Wasser gelegen hat, können Gutachter durch aufwendige kriminaltechnische Untersuchungen fremdes DNA- Material an einem Seil, das um den Hals des Opfers geschlungen war, sichern und dem 32-jährigen Tatverdächtigen zuzuordnen. Ende Mai 2006 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes. Die Anklage geht davon aus, dass die 29 jährige in der ehelichen Wohnung in Herschfeld ermordet wurde und dann in das gut 40 Kilometer entfernte Schweinfurt in den Main geworfen wurde.

Im Dezember 2006 wird vor der Schwurgerichtskammer Schweinfurt der Prozeß gegen den 33-jährigen Bad Neustädter eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründe vor. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass das Ehepaar seit Frühjahr 2005 innerhalb der ehelichen Wohnung in Herschfeld getrennt gelebt habe. Die damals 29-jährige Ehefrau klagte über Gewalttätigkeiten ihres Mannes und strebte die Überlassung der Wohnung und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den vierjährigen Sohn an. Zur Klärung war für den 2. August ein Anhörungstermin vor dem Familiengericht in Bad Neustadt anberaumt. Kurz vor diesem Termin habe der Angeklagte seine Frau mit einem Seil erdrosselt und die Leiche bei Schweinfurt im Main entsorgt.

Der Angeklagte gesteht die Tat vor Gericht, gibt jedoch ein anderes Bild der Ehe ab als in der Anklageschrift dargelegt. Geschlagen habe er seine Frau nie. Er schildert seine Ehe als ein Martyrium mit ihm als Leidtragendem. Eine fröhliche und sympathische Frau sei sie gewesen, als er sie im Jahr 2000 in Russland näher kennen lernte. Die beiden heiraten kurz darauf. Ein halbes Jahr später holte der Angeklagte seine schwangere Frau nach Deutschland, wo die Probleme begannen. Sie sei unzufrieden gewesen, habe ständig Forderungen gestellt und täglich Szenen gemacht. Sogar auf ihn losgegangen sei sie.

Am Morgen der Tat habe es im Schlafzimmer erneut einen bösen Streit gegeben. Als die Frau seine Familie beleidigte und erklärte, er sei nicht der Vater des kleinen Sohnes, sei ihm schwarz vor Augen geworden. Er sei wütend gewesen und sei zum Tier geworden. Er habe sie dann aufs Bett geworfen und habe nach einer Schnur gegriffen. Wie er die Schnur um den Hals legte und zuzog, wisse er heute nicht mehr. Erst als sie leblos dalag, sei ihm klar geworden, dass er sie getötet hat.

Zur gleichen Zeit befindet sich der vierjährige Sohn im Wohnzimmer, der ältere Bruder des Angeklagten schläft nebenan. Beide bekommen nichts mit. Der Ehemann begibt sich mit dem Kleinen zu dem Gerichtstermin, wo er höflich und kooperativ wirkt. Seine Frau, behauptet er dort, sei ohne ihn aufgebrochen. Anschließend geht der Täter zur Arbeit in eine Diskothek. Die Leiche seiner Frau liegt noch in der Wohnung. Früh am nächsten Morgen wickelt er die Tote in Decken. Im Kofferraum seines Autos bringt er sie nach Schweinfurt, wo er die Decken um die Leiche schnürt, sie mit Hantelscheiben beschwert und im Main versenkt. Nur wenige Stunden später wird die tote Frau bereits gefunden.

Erschütternd ist die Aussage der Schwester des Angeklagten, die eine Vertrauensperson des Opfers war und ihren Bruder schwer belastet. Bei ihrer Vernehmung erleidet die Zeugin einen Schwächeanfall und muss medizinisch versorgt werden. Ihre Schwägerin habe oft über eine brutale Behandlung durch den Ehemann geklagt und später auch um ihr Leben gefürchtet. Sie habe Fotos von den Verletzungen im Gesicht ihrer Schwägerin gemacht und sie auch zur Polizei und ins Frauenhaus begleitet. Dort habe die 29-Jährige ihre Fingerabdrücke registrieren lassen wollen, damit man - falls ihr etwas zustoßen würde- ihre Leiche identifizieren kann. Die Zeugin hatte auch über die Gewalttätigkeiten gegenüber ihrer Schwägerin eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Als der Angeklagte dies mitbekam, habe er auch ihr gedroht. Auch von ihrem zweiten Bruder wurde sie im Vorfeld der Gerichtsverhandlung bedroht, falls sie zuungunsten des Angeklagten aussagen sollte. In der Nacht vor ihrem Tod Anfang August 2005 habe die Schwägerin bei ihr übernachten wollen, weil sie Angst vor dem anstehenden Termin beim Familiengericht hatte. Am Morgen ihres Todes telefonierten die beiden noch einmal miteinander. Die 29-Jährige habe nicht ängstlich geklungen, sie habe nur auf den anstehenden Gerichtstermin gewartet. Dazu kam es nicht mehr- 15 Minuten nach dem Telefonat starb sie.

Der Bruder des Angeklagten, der in Griechenland lebt, erscheint nicht vor Gericht. Am Telefon habe er mitgeteilt, dass er arbeiten müsse und er ohnehin von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

Einen Freund habe der Angeklagte die Rückkehr seiner Ehefrau vorgegaukelt. Der Zeuge, der den Angeklagten zwei Tage nach der Tat besucht hatte, habe der 33- Jährige erzählt, dass er mit der Rückkehr seiner Frau zum Wochenende rechne. Wo sie sich aufhalte, wisse er nicht. Er habe den Angeklagten allerdings noch nie so abwesend und bedrückt gesehen und glaubte, auch Tränen in den Augen gesehen zu haben.

Von Eheproblemen wusste auch ein Beamter der Polizei in Bad Neustadt zu berichten. Das spätere Opfer habe sich über körperliche Auseinandersetzungen beklagt und auch von Drohungen ihres Mannes berichtet. "In Russland kann ich jemanden besorgen, der dich für 1000 Euro beseitigt", soll er gesagt haben. Dabei habe sie aber nicht den Eindruck erweckt, Todesangst zu haben, so der Polizist. Der Beamte konnte sich allerdings nicht erinnern, dass die Frau für den Fall ihrer Tötung um die Registrierung ihrer Fingerabdrücke gebeten habe.

Ein Cousin des Angeklagten wußte nichts von Familienproblemen. Das gehe ihn auch nichts an. Bei ihm hatte der 33-Jährige nach der Tat seinen kleinen Sohn untergebracht, um in der Zwischenzeit die Leiche beseitigen zu können. Danach habe er nervös gewirkt, bei einer Feier am nächsten Tag jedoch schon wieder Witze erzählt.

Für die Frau des Cousins waren der Angeklagte und dessen Bruder unheimlich. Als die beiden Männer nach der Tat den kleinen Sohn der Getöteten bei ihr unterbringen wollen, möchte die Zeugin den 33-Jährigen nicht in der Wohnung haben. Sie habe "zu viel gehört", druckst sie zunächst herum und wird dann deutlicher: Ihr Schwager habe sie "so komisch" von unten bis oben gemustert. Sie habe befürchtet, er könne zudringlich werden.

Der Anwalt, der den Angeklagten bei der Scheidung vertreten hat, beschreibt seinen Mandanten als freundlich und besonnen- er habe sich schließlich sogar bereit gefunden, seiner Frau und dem gemeinsamen Sohn die Wohnung zu überlassen

Eine Verwaltungsangestellte im Einwohnermeldeamt berichtet, dass der Angeklagte wenige Monate vor der Tat seine Frau abgemeldet habe. Sie sei urplötzlich über Nacht einfach verschwunden und habe den kleinen Buben dagelassen- dabei soll der Ehemann geweint haben. Darauf erscheint seine Ehefrau im Einwohnermeldeamt in Bad Neustadt und bittet um Rücknahme der Abmeldung. Auch der Zeugin gegenüber habe die junge Russin immer wieder über die Gewaltausbrüche des Angeklagten erzählt. Ausgerechnet sie musste dann auch die Sterbeurkunde ausstellen.

Nach Ansicht eines Nachbarn hatte das Ehepaar unterschiedliche Ansichten über ihre weitere Familienplanung. Während der Angeklagte außer dem mittlerweile fünfjährigen Sohn gerne noch weitere Kinder gehabt hätte, lehnte seine Frau dies nachdrücklich ab. Zudem soll ihr Ehemann in kriminelle Machenschaften verwickelt gewesen sein. Nach Aussage des Nachbarn wollte das Opfer in der für den 2. August anberaumten Gerichtsverhandlung darüber auspacken.

Auch der Anwalt der Toten, der das Opfer vor dem Familiengericht vertreten sollte, bestätigt die Angaben des Nachbarn. Ihr Ehemann soll bei einer Explosion in einer Diskothek die Finger im Spiel gehabt haben. Ob sie allerdings tatsächlich nach wie vor plante, die Vorwürfe vor Gericht vorzubringen, wusste er nicht. Dafür konnte er aber von ihrer Angst vor dem Ehemann berichten. Trotz dieser Angst habe sie sich entschlossen, bis zur Verhandlung an dem betreffenden Dienstag zu Hause wohnen zu bleiben.

Die Rechtsmediziner berichten, dass am Seil, welches um den Hals des Opfers geschlungen war, DNA- Material des Angeklagten gefunden wurden. Dies spreche für einen intensiven Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem Opfer. Zudem widerlegen die Gutachter die Tatversion des Angeklagten. Der angeklagte Grieche will seine Frau im August 2005 im Schlafzimmer rücklings aufs Bett geworfen und dann mit einem Seil erdrosselt haben. Der Mediziner hält es für wahrscheinlicher, dass das Opfer auf dem Bauch lag und von hinten erdrosselt wurde. Dafür sprechen Verletzungen, die nahelegen, dass jemand auf dem Rücken gekniet hat. Abwehrverletzungen konnte der Mediziner nicht finden.

Mit Spannung wird das psychiatrische Gutachten erwartet. Eine forensisch bedeutsame psychische Erkrankung konnte der Gutachter bei dem Angeklagten nicht feststellen. Der 33-Jährige sei gut durchschnittlich intelligent, verfüge über gute soziale Kompetenzen und handle im Ganzen planvoll und überlegt. Der Ehemann sei in seiner Persönlichkeit leicht – keinesfalls krankhaft – narzisstisch veranlagt. Das Scheitern seiner Ehe könne sein Selbstwertgefühl verletzt haben. Auch der bei einer Scheidung drohende Verlust des Kindes könne in diese Richtung weisen. Nicht zuletzt bedingt durch seinen kulturellen Hintergrund und eine sehr strenge Erziehung, neige der Mann dazu, Konflikte mit Machtmitteln zu bereinigen. Eine Affekttat oder eine verminderte Schuldfähigkeit liege jedoch nicht vor.

In ihrem Plädoyer rückt die Anklage vom Mordvorwurf ab und beantragt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags. Keines der drei Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Verdeckungsabsicht sei dem Angeklagten nachzuweisen. Die Verteidigung, die der Staatsanwaltschaft eine objektive und faire Beweiswürdigung bescheinigt, beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als elf Jahren und drei Monaten.

Am 28 Februar 2007 spricht die Schwurgerichtskammer das Urteil und verurteilt den Angeklagten zu 14 Jahren Haft wegen Totschlags. Die Kammer bekräftigt, dass sie den Angaben des Angeklagten Glauben schenkt. Demnach war es am Morgen der Tat zwischen dem 33-Jährigen und seiner 29-jährigen Frau wieder einmal zu einem Streit gekommen. . Die Ehefrau sparte nicht an Beleidigungen: Ihr Mann sei ein Päderast, außerdem sei er nicht der Vater des vierjährigen Sohnes. Getrieben von Wut habe der Angeklagte seine Frau- nicht zum ersten Mal- geschlagen und mit einem Seil erdrosselt. Einen Angriff von hinten, wie der Rechtsmediziner zunächst vermutet hatte, hält die Kammer für unwahrscheinlich- damit liege auch keine Heimtücke vor. Es fanden sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frau kriminelle Machenschaften ihres Mannes aufdecken wollte. Daran scheiterte das Merkmal der Verdeckungsabsicht. Auch niedrige Beweggründe sind nicht ersichtlich. Es deutet nichts darauf hin, dass der Angeklagte sich seiner lästigen Ehefrau entledigen wollte, um Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung zu entgehen.

Indessen deutete nichts an der Tat auf ein geplantes Vorgehen hin: der ungünstige Zeitpunkt kurz vor dem Gerichtstermin mit Sohn und Bruder in der Wohnung, und die zahlreichen Spuren, die der Ehemann bei der Beseitigung der Leiche hinterlassen hatte – alles eher Anhaltspunkte für eine Spontantat. Er habe als Macho ausgedient, die Ehe war zerbrochen, sein patriarchalisch geprägtes Weltbild durch das Verhalten seiner Frau sei erschüttert gewesen. Schwer wiegt nach Ansicht des Gerichts die Tatsache, dass der kleine Sohn nun ohne Eltern aufwachsen muss. Der Angeklagte habe sich kopflos der eigenen Familie beraubt.


Der 33-jährige Grieche verbüßt seine Haftstrafe in der JVA Schweinfurt. Ende 2015 kann er einen Antrag nach der 2/3 Klausel stellen, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

(Orts- und Datumsangaben entsprechen dem wirklichen Fall, Opfername abgekürzt, Tätername verfremdet)

Ein schnelles Kurzreview für schildi zum Geburtstag, unser Experte für die Identifizierung unbekannter Toter. Diesmal nicht so spektakulär wie gewohnt- daher kein eigener Thread. Der Fall wurde jedoch sehr intensiv von der lokalen Presse verfolgt, so dass man sehr gut die Ermittlungen und den Prozessverlauf zusammenfassen kann. Aber am Wochenende kommt von mir noch ein weiterer SF über die Identifizierung eines unbekannten Toten in der Zusammenfassung- allerdings die wohl traurigste Geschichte in Aktenzeichen xy. Jeder wird sich wohl an dieses schreckliche Bild einer unbekannten Kinderleiche aus der September Sendung 1995 erinnern. Die Hintergründe der Tat und der Prozess dann am Wochenende.

Quelle:

Main- Post mehrere Artikel von August 2005 bis Februar 2007
Nachruf des Frauenhauses Schweinfurt auf das Opfer
Fallsammlungen der bayerischen Landgerichte Quartal 4/2006 und Quartal 1/20
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#20

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 01.11.2012 06:30
von Gelöschtes Mitglied
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Hallo Bastian!
Vielen Dank für das Review. Es war sehr interressant gewesen. Ich bin schon sehr auf den neuen Fall gespannt.
So denn, einen schönen Gruß von schildi
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#21

Re[2]: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 13.11.2012 03:15
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
bastian2410>SF1 (vor den Rückblick) BKA Wiesbaden Bombenanschlag in Alkmaar (Zusammenarbeit mit der holländischen Polizei, Anschlag auf ein Exhäftling am Ostersamstag 1993, ein Toter und zwei deutsche Verletzte)

Viele können sich vielleicht noch an den Bombenanschlag in Alkmaar am Ostersamstag 1993 erinnern, bei dem der bekannte Drogendealer Jaap van der H. getötet und zwei deutsche Touristen schwer verletzt wurden. Berühmt ist Alkmaar durch den seit 1622 abgehaltenen Käsemarkt. Dieser Markt wird zwischen Ostern und dem Herbst jeden Freitag gehalten. Das Schauspiel mit den in Weiß gekleideten „Käseträgern“ zieht immer viele Schaulustige an. Der Tatort der Explosion war nur wenige Meter von diesem Marktplatz entfernt. Hätten die Täter die Bombe 24 Stunden früher gezündet, wäre es zu einer Katastrophe gekommen.

Der Fall wurde in der November Sendung 1993 in Aktenzeichen xy als Studiofall 1 noch vor dem Rückblick gezeigt. Auch die holländische Schwestersendung Opsporing verzocht hatte über diesen Fall berichtet. Die Bombe hing an der Eingangstür am Haus der Familie von van der H. und wurde ferngezündet, als der Kriminelle nach einer Haftentlassung seine Familie besuchen wollte.

Jahrelang ermittelte die holländische Kripo undercover im Milieu. 2006 konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden. Alle drei verdienten in den 90ern Millionen mit dem Handel von Drogen und Waffen.

Einer Tatverdächtigen war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Jan F. wurde am 23. September 2000- wahrscheinlich von der jugoslawischen Mafia- durch einen Kopfschuss in seinem Auto in Amsterdam erschossen.

Der zweite Tatverdächtige soll Stanley H. gewesen sein, der im Februar 2006 festgenommen, jedoch kurze Zeit später wieder freigelassen wurde. Zunächst ging er zur Fremdenlegion nach Frankreich. Danach machte sich einen Namen als Bankräuber und Knastausbrecher. Nach einem Ausbruch gab er in den 90ern im holländischen Fernsehen verkleidet mit Perücke und Brille ein TV- Interview, wurde kurze Zeit später wieder verhaftet. Nach seiner Verhaftung 2006 konnte man ihm die Tat jedoch nicht nachweisen und setzte ihn wieder auf freien Fuss. Er galt auch in einem anderen Mordfall als Tatverdächtiger.
Am 21.2.2011 wurde auch Stanley H. in Amsterdam in seinem Auto erschossen, als er einen Mann treffen wollte. Die Polizei hatte von dem Treffen Wind bekommen und war bei der Tötung nur wenige Meter entfernt. In einem Zivilwagen sollten die Gespräche abgehört werden.

Der dritte Tatverdächtige war Mink K., der ebenfalls 2006 verhaftet wurde. Gegen ihn erhob die Staatsanwaltschaft wegen des Mordes an Jaap van der H. Anklage. Am 20. Juli 2007 wurde er jedoch in Rotterdam mangels Beweise freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Rechtsmittel eingelegt, diese jedoch im Mai 2008 zurückgezogen.

Seit August 2011 sitzt Mink K. im Libanon in Haft, weil mit Komplizen 53 kg Kokain schmuggeln wollte. Dort droht ihm die Todesstrafe.

Über alle Tatverdächtige gibt es ein Wikipedia- Eintrag, allerdings auf holländisch. Als weitere Quelle dienten holländische Zeitungen. Ich musste diese Quellen über den Google- Übersetzer jagen, um diese einigermaßen zu übersetzen. Das Ergebnis war manchmal etwas unverständlicher als der eigentliche Artikel auf holländisch. Der Sinn war jedoch zu verstehen. Die Rolle von Stanley H. ist mir nicht ganz klar geworden, ich glaube, dass er nach seiner Verhaftung als Informant für die Polizei gearbeitet hat. Im Prozeß gegen K. war auch von einem R.R die Rede, der mitangeklagt wurde. Was dieser jedoch mit Sache zu tun hat, war nicht zu erfahren. Auch wurde freigesprochen.
Fazit: 3 Tatverdächtige ermittelt, zwei tot und einer freigesprochen
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#22

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 09.12.2012 04:30
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Schweizer Studiofall der Sendung vom 06.12.02 geklärt. Mordfall Agens Brügger geklärt.
http://www.20min.ch/print/story/14571051
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#23

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 26.12.2012 09:45
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
SF 10 der Sendung vom 01.12.2000(Überfall auf Fabrikantenfrau in Erlangen am helllchten Tag incl. Raub deren BMW Cabrio) kann auch als geklärt betrachtet werden, wenn man diesem Bericht glauben schenken darf.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-gangster-trio-entfuehrte-reiche-forchheimerin.aeb4c50c-0eee-4d96-8825-5ad70288a4e6.html
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#24

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 07.01.2013 16:06
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Erneut ist ein Studiofall geklärt worden, der Mord an einer Boutiquebesitzerin am Tegernsee. Es war ein Studiofall der Sendung vom Dezember 2012.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.mord-am-tegernsee-rottach-mord-geklaert-mit-handtasche-erwuergt.70485409-b8eb-4cec-b4ba-76f5952223a2.html
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#25

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 02.02.2013 10:08
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Ganz sicher bin mich mir nicht, aber ich glaube der Auftragsmord an dem Berliner Bauunternehmer Friedhelm S, wurde als Studiofall vorgestellt. Hier ein Bericht über die Verurteilung des Auftragsmörders. Die Auftraggeber wurden schon vor 3 Jahren zu lebenslang verurteilt.

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/kopfschuss-killer-lebenslang-fuer-den-fischerinsel-mord,7169126,21613028.html
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#26

Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 29.10.2009 15:47
von Heimo • 1.534 Beiträge
Wie sieht es aus? Gibt es das Projekt? Oder hat sich bislang noch niemand an die Umsetzung herangewagt?
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#27

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 29.10.2009 19:48
von Gelöschtes Mitglied
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Heimo>Wie sieht es aus? Gibt es das Projekt? Oder hat sich bislang noch niemand an die Umsetzung herangewagt?
Also, ich habe in diesem Forum schon ein paar Daten zu Studiofälle"Unbekannte Tote" bekanntgegeben. Das könnte man ja in der neuen Netakte Studiofälle einfließen lassen. Ich würde mich weiter um dieses Thema kümmern und weitere Daten bekanntgeben-bezogen auf Studiofälle"Unbekannte Tote". Diese Art von Studiofällen wäre schon abgedeckt. Ich könnte schon Angaben zu allen Studiofällen machen, die in den Jahren von 1980-1989 in XY behandelt wurden, da ich alle Sendungen in dem betreffenden Zeitraum kenne. Ich besitze noch andere Sendungen, außer die, die aus den genannten Zeitraum kommen. Ich würde auch aus diesen Sendungen die Studiofälle bekanntgeben. Ich hoffe, ich kann etwas dazu beisteuern, das es bald eine Netakte "Studiofälle" gibt. Einen schönen Gruß von Schildi
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#28

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 31.10.2009 14:13
von Kuller • 80 Beiträge
Schöne Idee. Sie könnte mit den Aufklärungsinfos oder Updates zu Vorsendungen, welche immer zum Sendungsanfang ausgestrahlt werden, verbunden werden. Wird aber ein Haufen Arbeit sein.
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#29

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 31.10.2009 16:28
von Heimo • 1.534 Beiträge
Das ist doch was. Ich kann ja von der FF-Netakte die Sendedaten zur Verfügung stellen und einbringen.
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#30

Re: Projekt Studiofall-Netakte

in Studiofälle 01.11.2009 00:01
von Gelöschtes Mitglied
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Also, ich würde in den kommenden Tagen damit beginnen die Daten für die Studiofälle aus den Jahren 1980-1989 in diesem Forum bekanntzugeben. Hier ein Vorschlag, wie ich mir das vorstellen könnte: XY 100 vom 07.10.1977
Studiofall(ich würde dann gerne die Abkürzung SF verwenden wollen) 1: Kripo Münster-Fahndung nach Mann-Betrug
SF 2: Sicherheitsbüro Wien-Unbekannter Bankräuber
SF 3: Stadtpolizei Zürich- Fahndung nach Mann-Unterschlagung
SF 4: Kripo Hamburg-Fahndung nach Mann-Raub
Wie gesagt, das ist nur ein Vorschlag. Ich würde es gut finden, wenn man hinter dem Verbrechen ein "Geklärt" vermerkt, wenn z.B. ein gesuchter Verbrecher verhaftet wurde. Bei der Netakte zu den Filmfällen wurde das ja auch gemacht. Zum Abschluß habe ich noch eine Frage:" Wo soll ich meine Angaben zu den SF bekanntgeben?" Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Bis dahin einen schönen Gruß von Schildi
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