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04.05.1990 SF 8 (Kripo Aachen) Fahndung nach Wolfgang W. (Polizistenmord an Wilfried Zander)

in Studiofälle 30.07.2023 01:18
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

04.05.1990 SF 8 (Kripo Aachen)
Fahndung nach Wolfgang W.
(Polizistenmord an Wilfried Zander)


Im Mai 1990 fahndet Ede nach dem Ausbrecher Wolfgang W., der nach einem Hafturlaub am 27. März 1990 nicht mehr in die JVA-Vierlande (in der Sendung wird Santa Fu genannt- das stimmt jedoch nicht) zurückkehrt. Ein paar weitere Infos, wie es mit dem Fall nach der Festnahme des Täters weiterging.

Wolfgang W. ist in der Gemeinde Berne im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen aufgewachsen. Später ziehen die Eltern mit ihm und seiner zehn Jahre jüngeren Schwester in das kleine Dorf Kirchwalsede in der Nähe von Verden. Er macht eine Lehre zum Schlosser und Schweißer. Ende der 70iger Jahre fängt W. jedoch an, an Geldautomaten zu zocken und verspielt sein Geld in Spielhallen. Am 19. April 1980 überfällt er zusammen mit einem Komplizen die Filiale der Kreissparkasse in Kirchwalsede. Er bedroht die Angestellten mit einem Schreckschußrevolver und erbeutet 28 000 Mark. Am 29. Mai wiederholt er die Tat nach gleichem Muster und flüchtet mit 38 000 Mark.

Von der Beute kauft er sich einen Mercedes und setzt sich nach Südfrankreich ab. Nachdem er dort mehrere Straftaten begangen hatte, kommt er in der Nähe von Bordeaux in Haft. Während seiner Haftzeit lernt er im Gefängnis eine Dolmetscherin kennen. Nachdem er seine Haftstrafe in Frankreich verbüßt hat, wird er nach Deutschland ausgeliefert. Die Beziehung zu seiner Freundin hält trotzdem- sie besucht ihn in Deutschland.
Im Oktober 1988 wird W. vom Landgericht Verden wegen der zwei Banküberfälle zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dieses milde Urteil verdankt er neben seinem Geständnis auch seiner Beziehung zu seiner Freundin.

Nach seinem Urteil wird er in den offenen Vollzug der therapeutischen Anstalt Bergedorf eingeliefert und beginnt eine Therapie gegen seine Spielsucht. Täglich geht er zur Arbeit und verbringt nur die Nächte im der JVA.
Dann wird W. jedoch rückfällig und beginnt wieder mit dem Spielen an Geldautomaten. Er wird daraufhin in die JVA-Vierlande (hier saß der St. Pauli Killer Werner Prinzner ein, der während eines Freiganges im Juni 1984 den ersten Auftragsmord seiner Mordserie beging) verlegt und dort weiter therapiert. Auch hier geht er einer Arbeit als Kurierfahrer nach.

Als ihn seine französische Freundin Dorothee im März besucht, bekommt er sechs Tage Hafturlaub. Die beiden verloben sich und W. beantragt zwei weitere Tage Hafturlaub. Diese weiteren Tage werden ihm jedoch nicht genehmigt, so dass er am 27. März 1990 wieder in die JVA zurückkehren muss.
Obwohl W. nur noch 6 Monate abzusitzen hat und im September mit einer Haftentlassung zu rechnen ist, kehrt er nicht in das Gefängnis zurück. Die Behörden gehen davon aus, dass er zu seiner Verlobten nach Frankreich will.

Er leiht sich von einem Komplizen einen VW- Golf und flüchtet quer durch Deutschland. Am 11. April- 2 Wochen nach seiner Flucht- macht W. gegen 8 Uhr morgens auf dem Rastplatz Königsberg auf A 44 bei Aachen eine Rast. An diesem 11. April 1990 fährt auch der 42-jährige Polizeihauptmeister Wilfried Zander auf den Rastplatz an der A 44 und beschließt, den Wagen zu kontrollieren, ohne zu wissen, dass in diesem Auto ein Knastausbrecher sitzt- das Kennzeichen hatte er vorher über Funk nicht abgefragt. Zu dieser Zeit ist es in NRW noch üblich, dass Beamte auch alleine Streife fahren. Er fragt die Personalien- W. hatte seinen richtigen Ausweis vorgezeigt- über Funk ab und erfährt, dass W. gesucht wird. Zander fordert sofort Verstärkung an, aber in diesem Augenblick fallen 5 Schüsse- drei treffen den Polizeihauptmeister tödlich. Wilfried Zander ist sofort tot. Als weitere Polizeistreifen am Rastplatz eintreffen, ist der Ausbrecher bereits geflüchtet.

Wolfgang W. nimmt dem Polizisten die Dienstwaffe ab und flüchtet in die Innenstadt von Aachen. Er zwingt einen BMW-Fahrer, ihm den Wagen zu überlassen, läßt das Fahrzeug jedoch bald wieder stehen, weil der Tank fast leer ist. Er stiehlt erneut einen VW- Golf und flüchtet nach Eschweiler. Dort bringt er die 22 Jahre alte Taxifahrerin Sabine D., die ein Kind erwartet, in seine Gewalt. Er zwingt die Frau, ihn mit ihrem Wagen kreuz und quer durch den Großraum Aachen zu fahren.
Über Funk erfährt die Taxizentrale von der Geiselnahme und informiert die 25-jährige Schwester der Taxifahrerin, die ebenfalls schwanger ist. Die Polizei verfolgt das Taxi zwar mit zivilen Polizeifahrzeuge, hat jedoch den Auftrag, zum Schutz der Geisel nicht einzugreifen. Auch die Schwester der Taxifahrerin verfolgt das Taxi quer durch NRW und bittet bei einem Zwischenstopp an einer Tankstelle den Täter, sich gegen die Schwester austauschen zu lassen.
Doch Wolfgang W. bedroht auch sie mit einer seiner beiden Pistolen und zwingt die ebenfalls schwangere Frau - beide Schwestern sind im fünften Monat - einzusteigen.

Bei einem kurzen Funkgespräch mit der Polizei stellt er keine Forderungen, verlangt jedoch, in Ruhe gelassen zu werden. Die Beamten ziehen sich daraufhin zurück, um das Leben der beiden Geiseln nicht zu gefährden. Doch das Taxi wird weiterhin in größerem Abstand mit einem Hubschrauber und zahlreichen Polizeiwagen verfolgt.
Gegen kurz vor 12 Uhr- vier Stunden nach den Schüssen auf den Rastplatz- überquert Wolfgang W. mit seinen Geiseln nahe der Ortschaft Lichtenbusch die belgische Grenze. Auch die belgischen Grenzbeamten sind angewiesen, den Polizistenmörder nicht aufzuhalten- übernehmen jedoch die Verfolgung mit Zivilfahrzeugen.

Doch in Lüttich kann W. entkommen- die Beamten verlieren das Taxi aus den Augen. Der Wagen wird später in einem Hinterhof vor einer Garage gefunden. Die beiden Geiseln hatte der Entführer bereits früher an einer Bushaltestelle freigelassen- sie bleiben unverletzt.
Nach dem Auffinden des Wagens wird die Innenstadt und die Autobahnzufahrten von Lüttich abgeriegelt. An jeder größeren Straßenkreuzung sind Polizisten postiert. Auch die belgische Polizei geht davon aus, dass W. versuchen wird, nach Frankreich zu seiner Freundin zu flüchten.
Jedoch kann W. entkommen. Wie die Polizei später erfährt, ist der Täter mit einem Taxi zum Bahnhof gefahren, dort mit einem Zug in Richtung Brüssel gefahren und in der belgischen Stadt Waremme in der Region Wallonien ausgestiegen.

In Waremme kommt es dann zur nächsten Geiselnahme. Er bringt eine 30 Jahre alte Frau und ihren kleinen Sohn in seine Gewalt und nötigt sie, ihn nach Paris zu fahren. Obwohl die Polizei ahnt, dass W. sich nach Frankreich absetzen will, und die Grenzposten verstärkt worden waren, kann der Geiselgangster über die Grenze flüchten. Wahrscheinlich hatten auch die französischen Beamten zum Schutz der Geiseln den Befehl, den Polizistenmörder nicht aufzuhalten.

Im Pariser Vorort Saint-Denis wechselt W. dann deutsches und belgisches Geld in französische Währung um und lässt die 30jährige und ihr Kind frei. Nach Aussagen der Belgierin soll W. am Bein verletzt sein. Dann verliert sich zunächst (scheinbar) seine Spur.
Am 18. April wird der Polizeihauptmeister Wilfried Zander auf dem Friedhof von Baesweiler-Oidtweiler beigesetzt. Außer seiner Frau hinterlässt der 42-jährige drei Kinder - zwei Mädchen im Alter von 14 und zwei Jahren sowie einen Jungen im Alter von elf Jahren. Hunderte von Kollegen und auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Schnoor geben dem Toten das letzte Geleit.
Ende April setzt die Staatsanwaltschaft Aachen eine Belohnung von 10000 DM für die Ergreifung von Wolfgang W. aus. Am 4. Mai erfolgt dann ein Fahndungsaufruf in Aktenzeichen xy.

Teil 2
Die weitere Entwicklung in diesem Fall. Wie wurde der Polizistenmörder aufgespürt?
Und ein kurzer Überblick über den Prozeß….


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#2

RE: 04.05.1990 SF 8 (Kripo Aachen) Fahndung nach Wolfgang W. (Polizistenmord an Wilfried Zander)

in Studiofälle 01.08.2023 06:05
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

04.05.1990 SF 8 (Kripo Aachen)
Fahndung nach Wolfgang W.
(Polizistenmord an Wilfried Zander)
Teil 2

Am 11.5.1990- genau 1 Monat nach den Schüssen auf dem Rastplatz der A 44- wird W. in Südfrankreich widerstandslos festgenommen. Die Polizei hatte seit einem Monat das Telefon und die Wohnung seiner Verlobten Dorothea K. überwacht. Am Abend vor der Festnahme folgen ihr die Fahnder in den Badeort Saint Cyprien, denn die Beamten wissen, dass sie sich mit Wolfgang W. treffen will. Die Frau bezieht ein Zimmer- von W. ist noch nichts zu sehen. Die Frau verbringt die Nacht dort, die Wohnung wird die ganze Nacht bewacht.

Am nächsten Morgen kurz nach acht Uhr verlassen ein Mann und Dorothea K. das Apartment und steigen in das Auto der Frau. Die Beamten nehmen in Zivilfahrzeugen die Verfolgung auf, während sie den Mann an der Seite von Dorothea K. identifizieren- es ist der Ausbrecher Wolfgang W.

Als die beiden in einem wenig belebten Gebiet in Perpignan an einer roten Ampel halten müssen, schlagen die Beamten blitzschnell zu: Einer reißt die Fahrertür auf, ein anderer zerrt den Straftäter heraus. W. hat keine Chance- er und seine Freundin werden festgenommen. Am 11.Mai 1990 kurz nach 9 Uhr morgens ist die Flucht von W. beendet. Wolfgang W. und seine Freundin werden in die Haftanstalt von Perpignan gebracht werden. Deutschland stellt sofort einen Auslieferungsantrag.

Nach der Festnahme werden auch weitere Details der Flucht bekannt. Sowohl in Hamburg als auch in Frankreich waren während der Fahndung nach dem Geiselnehmer und Polizistenmörder sogenannte "Beziehungspersonen" überwacht worden. So beobachtet die Polizei tagelang mehrere Wohnungen in Steilshoop (Stadtteil von Hamburg), auch die seiner Schwester. W. fühlte sich offenbar in Südfrankreich sehr sicher. Das Apartment in Perpignan hatte W. selbst angemietet. Die Polizei war geradezu überrascht, bei seiner Festnahme trug er keine Pistole bei sich.

Zudem wird jetzt auch ein weiteres Verbrechen bekannt. Drei Tage vor den tödlichen Schüssen auf dem Rastplatz in der Nähe von Aachen, hatte W. zusammen mit zwei Freigängern aus der JVA Vierlande und zwei weiteren Komplizen die Familie eines wohlhabenden Finanzberaters in Bad Berleburg überfallen und ausgeraubt. Beute 170000 DM. W. hatte den Raub bereits im Gefängnis geplant. Nach der Tat waren die zwei Hafturlauber in die Anstalt zurückgekehrt. Bei dem Überfall in Bad Berleburg war den Gangstern auch der Revolver in die Hände gefallen, mit dem später der Polizist erschossen wurde. Nach seiner Festnahme führt W. die französischen Ermittlungsbeamten zu dem Versteck, wo die Tatwaffe und die Pistole des getöteten Polizisten lagen.
Drei der vier Mittäter, die am Überfall in Bad Berleburg beteiligt waren, werden festgenommen. Es handelt sich dabei um zwei 30 und 42 Jahre alte Mitinsassen von W., die wegen schweren Raubes und Einbruch einsaßen und zur Tatzeit Hafturlaub hatten, sowie um einen 44-jährigen Hehler aus Lübeck. In seiner Wohnung wird auch Diebesgut aus dem Überfall sichergestellt.

Nachdem W. bereits 3 Monate nach seiner Festnahme im August 1990 nach Deutschland ausgeliefert wurde, findet im Juni 1992 der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder vor dem Landgericht Aachen statt. Die Anklage wirft dem Angeklagten Mord, Geiselnahme in drei Fällen, versuchte Geiselnahme und schwere räuberische Erpressung vor.

Bereits am ersten Prozesstag gesteht W., im April 1990 auf den Rastplatz Königsberg die tödlichen Schüsse auf den 42-jährigen Polizeibeamten abgegeben zu haben. Bei seinen Vernehmungen in Frankreich und Deutschland hatte er die Aussage noch verweigert.

Er sei von dem einzeln Streife fahrenden Beamten auf dem Rastplatz kontrolliert und gestellt worden. Der Angeklagte berichtet, er habe dann fliehen wollen, doch der Beamte habe trotz vorgehaltener Pistole versucht, ihn aufzuhalten. Bei einem kurzen Handgemenge haben sich dann unbeabsichtigt 5 Schüsse gelöst. Der erste Schuss sei in sein Bein gegangen, die übrigen Schüsse hätten den Polizisten getroffen. Danach sei er in Panik geraten und geflohen. In der Annahme, die Polizei kenne jetzt sein Auto, habe er mehrmals versucht, die Autos zu wechseln- so sei es auch zur Geiselnahme in Eschweiler gekommen. Ein Taxi sei nach seiner Auffassung unauffälliger, was seine Flucht erleichtert hätte.

Laut Bericht der Gerichtsmedizin durchschlug eine Kugel den linken Arm des Beamten, drei weitere Schüsse trafen den Brustkorb. Diese drei Schüsse seien tödlich gewesen.

Es folgen weitere Aussagen- u.a. sagt die Witwe des Mordopfers und die als Geiseln genommenen Frauen aus. Die Witwe sagt aus, wie schlecht es ihr ging, als ein Kollege ihres Mannes, der mit ihm eine Fahrgemeinschaft gebildet hatte, ihr die schreckliche Nachricht überbringen musste. In der kleinen Gemeinde Oidtweiler bei Baesweiler, in der die Familie ein Einzelhaus bewohnt, herrschte nach dem Bekanntwerden des Geschehens auf der Raststätte große Bestürzung. Ihr Mann habe die Musik geliebt und in zwei Kapellen Trompete gespielt. Er sei ein guter Trompeter gewesen. Ihren Job bei der Kreissparkasse in Baesweiler konnte sie eine längere Zeit nicht ausüben.

Die Frauen, die von W. als Geiseln genommen wurden, sagen überraschend positiv für den Angeklagten aus. Er habe sie nie ernsthaft mit der Pistole bedroht. Während der Irrfahrt durch Deutschland und nach Belgien bzw. Frankreich habe W. immer freundlich gewirkt und sich für seine Taten entschuldigt. Nach der Freilassung habe er den Geiseln viel Glück und alles Gute gewünscht.

In seinem Plädoyer fordert die Anklage dann lebenslange Haft für Wolfgang W. Es sei bewiesen, dass der Angeklagte am 11.April 1990 auf einen Autobahnrastplatz auf der A 44 bei einer Kontrolle absichtlich den Polizisten Wilfried Zander erschossen und mit mehreren Geiselnahmen seine Flucht erzwungen habe. Die Aussagen von W., die Schüsse hätten sich bei einem Handgemenge versehentlich gelöst, weist der Staatsanwalt zurück. Zum Abdrücken der Pistole sei ein erheblicher Kraftaufwand nötig gewesen- dies sei eine reine Schutzbehauptung des Angeklagten. Zudem habe das Opfer nach dem ersten von drei Schüssen nicht mehr reagieren können, da bereits dieser Schuss- wie die weiteren Schüsse- tödlich war.

Auch die folgenden Geiselnahmen von drei Frauen und einem Kind seien trotz der für W. positiven Zeugenaussagen nicht „als persönliche Kaffeefahrt“ zu interpretieren.

Die Verteidiger sehen in den Fall ein Unfall und werten die Schüsse auf den Rastplatz als fahrlässige Tötung. Zudem hätten sich die Geiseln während ihrer Gefangenschaft nie in Gefahr befunden. Insgesamt beantragt die Verteidigung eine Haftstrafe von 5 Jahren.

W. entschuldigt sich in seinen letzten Worten für seine Taten bei den Angehörigen und Opfern. „Ich kann mir das alles nicht erklären“. Ich wäre doch bald rausgekommen. Und ich hatte schon Zukunftspläne gemacht, wollte nach meiner Entlassung zu meiner Verlobten nach Frankreich, um mir dort eine neue Existenz aufzubauen."

Am 15.6.1992 verurteilt das Schwurgericht den Angeklagten wegen Mordes an Wilfried Zander, Geiselnahme und schweren Raubes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Nach Ansicht des Gerichts ist dies jetzt das Ende eines Dramas, welches am 27. März 1990 in Hamburg seinen Anfang nahm. Genau an diesem Tag nämlich hätte der Angeklagte, der in der Justizvollzugsanstalt Vierlande eine dreieinhalbjährige Strafe wegen Bankraubs verbüßte, aus seinem Hafturlaub zurückkehren sollen. Er tat es nicht.

Was damals aber noch niemand ahnte: W. Fernbleiben war mehr als ein bloßes Überziehen seines Freigangs, es waren seine ersten Schritte auf dem Weg zurück in die Kriminalität, der in einem Strudel der Gewalt enden sollte. Erst Wochen nach der Festnahme des Angeklagten wurde klar, dass W. bereits im Gefängnis mit seinen Mithäftlingen Karl-Heinz W. und Werner K. einen Coup in Bad Berleburg geplant hatte. Der Angeklagte überfiel dort mit weiteren Komplizen in den frühen Morgenstunden des 8. April einen Unternehmer, erbeutete 170 000 Mark und eine Pistole- die spätere Mordwaffe.

Das Schwurgericht sieht es auch als erwiesen an, dass der Angeklagte mit dieser Waffe absichtlich Wilfried Zander erschoss, als dieser ihn auf einen Rastplatz bei Aachen kontrollieren wollte. Die Einlassung des Angeklagten, die insgesamt fünf Schüsse hätten sich versehentlich in einem Handgemenge gelöst, wertet die Kammer als reine Schutzbehauptung. Für jeden einzelnen Schuss sei bei der Tatwaffe ein erheblicher Kraftaufwand nötig gewesen- mehrere versehentliche Schüsse hintereinander hätten sich aus dem Revolver nicht lösen können.

Motiv der Schüsse sei nach Ansicht der Kammer die Absicht des Angeklagten, sich seiner drohenden Festnahme zu entziehen. Der Beamte habe kurz vor den Schüssen für W. hörbar über Funk erfahren, dass der Angeklagte aus seinem Hafturlaub nicht mehr zurückgekehrt sei.
Im Ergebnis habe der Angeklagte nicht nur aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sondern auch zur Verdeckung einer anderen Straftat und sich deshalb des Mordes schuldig gemacht.

Mit der Geiselnahme zweier Taxifahrerinnen sowie einer Belgierin und deren Kind habe sich der Angeklagte nach dem Mord an den Polizisten seine Flucht nach Frankreich „erzwungen“. Der Angeklagte handelte insgesamt kaltblütig und überlegt, berechnend, aber keineswegs kopflos oder reflexartig.
Für das Gericht sei angesichts dieser Umstände nur die lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gekommen, zumal der Angeklagte ein Höchstmaß an krimineller Energie und Professionalismus an den Tag gelegt habe. Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe folgt das Gericht somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Damit ist die Geschichte noch nicht ganz zu Ende. Wolfgang W. sitzt seine Strafe in der JVA Wuppertal ab- dort wird im Oktober 1992 in letzter Minute erneut ein Ausbruch von W. vereitelt. In seiner Zelle werden bei einer Durchsuchung zwei scharfe Waffen entdeckt sowie in Teebeuteln, Zahnbürsten und anderen Gebrauchsgegenständen so viel Schrotmunition, dass er daraus einen hochexplosiven Sprengsatz bauen konnte.
Zudem soll er eine sogenannte „Totmann- Schaltung" konstruiert haben. Eine solche Vorrichtung hängen Geiselnehmer ihren Opfern um, um ein Eingreifen der Polizei zu verhindern: Sie explodiert, sobald der Gangster einen Schalter loslässt.

Der Fall W. hatte auch auf der politischen Ebene in Hamburg und NRW Auswirkungen. Der damalige Innenminister Schnoor geriet in die Kritik. Seit dem Mord an Wilfried Zander ist es auch in NRW üblich, dass immer zwei Beamte zusammen Streife fahren. Seitdem steht auch die Eigensicherung der einzelnen Beamten im Vordergrund.

Auch sein Kollege in Hamburg- Justizsenator Wolfgang Curilla- musste sich einen Untersuchungsausschuss stellen. Allein im Jahr 1990 kehrten in Hamburg insgesamt 235 Häftlinge aus ihren Haftausgängen, Urlaube etc. nicht zurück. Gerade im Fall Wolfgang W. wurde den Behörden Vollzugsversagen vorgeworfen. So wurde kritisiert, dass W. nach Haftverstößen in der JVA Bergedorf nach seiner Verlegung in die JVA Vierlande wieder in den offenen Vollzug durfte. Zudem bescheinigte eine Auswahlkommission Wolfgang W. „für Vollzugslockerungen ungeeignet" und "erheblich rückfallgefährdet" zu sein. Somit hätte W. auch kein Urlaub genehmigt werden dürfen. Nach einem Monat in der JVA Vierlande erhielt er jedoch erneut Urlaub, um die Beziehung zu seiner in Südfrankreich lebenden Freundin zu festigen- und kehrte nicht mehr zurück.

Das ganze System des offenen Vollzugs stand nach diesem Fall zur Diskussion. Ob es zum Erfolg geführt hat? Auch nach diesem Fall erfreuten sich Gefängnisausbrüche in Hamburg- gerade aus Santa Fu- in Aktenzeichen xy weiterhin großer Beliebtheit.

Und das nächste Mal ein ganz bekannter xy- Fall. Über diesen Fall haben wir viel diskutiert und gerätselt- wie ging es in diesem Fall weiter? Jetzt bringen wir in diesem Forum (etwas) Licht ins Dunkeln. Eine junge Frau lebt nach Außen hin den Traum einer glücklichen Familie. Sie ist verheiratet, hat drei Kinder und hat finanziell keine Sorgen. Aber sie ist sehr einsam und sucht nach Anerkennung. Im August 1977 wird sie tot in einem Waldstück im Sauerland aufgefunden. Trieb sie die Einsamkeit in die Hände ihres Mörders? Bei Ausstrahlung des Falles in xy ist bereits ein Tatverdächtiger ermittelt. Gelingt mit Hilfe der Ausstrahlung die Überführung des Täters?
Mord an einer Unternehmensgattin- der Fall Doris Gosselke


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 01.08.2023 06:06 | nach oben springen

#3

RE: 04.05.1990 SF 8 (Kripo Aachen) Fahndung nach Wolfgang W. (Polizistenmord an Wilfried Zander)

in Studiofälle 01.08.2023 06:13
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Auch die Tagesschau berichtete über diesen Fall am 11,4,1990.

https://www.tagesschau.de/inland/wendeherbst-ts-114.html
(Der Fall wird ab. ca.7.30 Minuten behandelt)


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#4

RE: 04.05.1990 SF 8 (Kripo Aachen) Fahndung nach Wolfgang W. (Polizistenmord an Wilfried Zander)

in Studiofälle 02.08.2023 07:28
von Metropolis 1971 • 71 Beiträge

Hallo Bastian,

danke für den Link, die Seite kannte ich noch gar nicht. Ist ja auch außerhalb des Themas Kriminalität sehr interessant alte Tagesschau-Folgen anzusehen.

Gruß Sascha


zuletzt bearbeitet 02.08.2023 07:29 | nach oben springen



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