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21.08.1998 SF 3 (Stadtpolizei Bern) Fahndung nach Urs B.

in Studiofälle 28.07.2023 05:40
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Im August 1998 wird in Aktenzeichen xy nach dem Drogenschmuggler Urs B. gefahndet. B. war am 11. Juni 1998 zusammen mit 6 weiteren Mitinsassen aus dem Bezirksgefängnis Frutigen im Kanton Bern geflohen. In der Netakte und der wiki steht zu diesem Fall nichts, der Fall wurde aber im Jahr 2000 aufgeklärt. Ein paar Infos zu dem Fall, der gar nicht so uninteressant ist.

Nach dem Frühstück wurden die Häftlinge der JVA Frutigen in einem Aufenthaltsraum eingeschlossen. Sie zersägten die Gitterstäbe und gelangten so auf den Gang. Über den Putzraum kletterten die Häftlinge auf das Vordach und ließen sich über eine acht Meter lange Dachrinne hinuntergleiten und flohen dann zu Fuß.

Der Ausbruch sorgte für Aufsehen in der Bevölkerung. Erstens waren die 7 Insassen die einzigen Gefangenen in Frutigen, sodass also die gesamte „Belegschaft“ floh. Zweitens war das Gefängnis zum Zeitpunkt des Ausbruches komplett unbesetzt, kein Wärter war im Gefängnis (kein Scherz!!!). Das gesamte Aufsichtspersonal war im Urlaub. Zuständig waren daher die Beamten des Bezirksgefängnisses Wimmis. Nach der Verpflegung der sieben Insassen fuhren die zwei Beamten wieder nach Wimmis, um dort das Frühstück an die Inhaftierten auszugeben. Als ein Beamter nach Frutigen zurückkehrte, um die Insassen in ihre Zellen zurückzuführen, waren diese schon mehrere Stunden auf der Flucht. Drittens war es bis zu diesem Zeitpunkt (Juni 1998) bereits der 18. Ausbruch aus einem Gefängnis im Kanton Bern. Sogar privates Sicherheitspersonal wurde zur Unterstützung des Gefängnispersonals hinzugezogen- in Deutschland unvorstellbar.

Nach dem Ausbruch fahndet die Polizei sofort nach den Ausbrechern. Ein Häftling wird bereits am Abend in einem Zug nach Thun festgenommen. Ein zweiter Insasse wird zwei Monate nach dem Ausbruch gefasst.

Unter den Ausbrechern ist aber auch eine sehr bekannte Persönlichkeit- der 48-jährige Urs B. Der gebürtige Österreicher war in Bern ein gern gesehener, großzügiger Sportmäzen. In den 80er-Jahren sponserte er unter anderen den Berner Fußballclub Young Boys und den Autorennfahrer Marc Surer. Zudem war er Präsident des Berner Box-Clubs. B. gehörte in dieser Zeit zum Berner Jet-Set und frönte den Luxus. Teure Anzüge, Luxus- Uhren und Autos gehörten zu seiner Grundausstattung. In eine Fernsehkamera sagte er mal: „Eine Million habe ich immer in der Tasche“.

Doch bald stellte sich heraus, dass seine Geldquellen oft keine legalen waren. 1985 wurde er in Südafrika wegen Kokainbesitzes (0,69 Gramm Kokain) zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ende 1989 stand er auch in der Schweiz vor Gericht- auch wegen Drogendelikte. B. hatte zugegeben, unregelmäßig und ohne süchtig zu sein, verschiedene Drogen konsumiert zu haben- den Handel hatte er aber stets bestritten. So sagte er vor dem Geschworenengericht: „Ich bin kein Musterschüler, aber, meine Damen und Herren, ich bin weder ein Drogenhändler noch ein skrupelloser Geldjäger“. Drogenhandel konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden, er wurde daher nur wegen Hehlerei (wegen Erwerbs und Verkaufs eines aus der Kunsthalle Bern gestohlenen Bildes von Max Ernst) und Erschleichens einer falschen Beurkundung zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt.
1995 verurteilte ihn dann das damalige Geschworenengericht Bern- Mittelland zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus wegen Kokainhandels und Anstiftung zu falschem Zeugnis (auf Deutsch: Falschaussage). Er war gemeinsam mit einem Händlerring aufgeflogen. Zudem wurde seine Bewährung aus der ersten Verurteilung widerrufen.

1998 dann der Ausbruch zusammen mit sechs Mithäftlingen aus dem Bezirksgefängnis Frutigen. 2 Jahre taucht B. ab, es fehlt jede Spur von ihm. Im Jahr 2000 taucht er dann in Südamerika wieder auf, als er mit falschem Pass und 780 Gramm Kokain im Gepäck von Puerto Rico nach Buenos Aires fliegt. Er wird verhaftet und in Argentinien zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Am 25. Februar 2004 hat Urs B. seine Strafe verbüßt. Da die Schweiz einen Auslieferungsantrag gestellt hat, kommt B. aber nicht auf freien Fuß, sondern wird in Auslieferungshaft genommen. Nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft ist und ein argentinisches Gericht die Auslieferung bewilligt, wird B. 2006 an die Schweiz ausgeliefert.

Urs B. sitzt bis 2008 seine Reststrafe in der Schweiz ab. Für weitere Taten wird er nicht vor Gericht gestellt, obwohl gegen ihn vor seinem Ausbruch wegen weiterer Drogendelikte ermittelt wurde.

2011 wird Urs B. im Wallis erneut verhaftet, zu einer Anklage kommt es jedoch nicht. 2012 wird B. erneut verhaftet und wegen Drogenhandels, versuchten Betrugs, Fälschung von Ausweisen und Urkunden angeklagt. Im Januar 2013 wird er dann in Bern zu 58 Monaten Haft wegen Drogenhandels verurteilt und wegen Betrug und Urkundenfälschung zusätzlich zu einer Geldstrafe. Vergehen, die der Verurteilte vor 1998 begangen hatte, wurden nicht verhandelt und waren mittlerweile nach Schweizer Recht verjährt. Da die Untersuchungshaft und auch die Auslieferungshaft in Argentinien angerechnet werden, wird Urs B. nach 10,5 Monaten entlassen.

Das Bezirksgefängnis in Frutigen wurde nach dem Ausbruch geschlossen.

(Quelle: Der Bund und Berner Zeitung vom 18. Januar 2013, 5. Dezember 2012, 24. August 1998, 12. Juni 1998)


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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