Am 07. Mai 1976 wurde der Polizist Fritz S. mit seinem Kollegen nach Sprendlingen gerufen. Dort treibe sich angeblich ein Exhibitionist herum. Dort trifft man auf einige Personen. Im Laufe der Begegnung kommt es zu einem Schusswechsel, bei dem ein Polizist schwer verletzt wird und der andere, Fritz S., von einer Kugel tödlich getroffen wird. Die Täter können entkommen.
Der erschossene Polizist hält in seinen Händen den Ausweis eines der Täter. Demnach stammt der Täter aus Wien. Am selbsen Abend wird nach dem Täter bei XY Sendung gefahndet. Der Mann, nach dem in der Sendung vom Mai 1976 wird schnell ausfindig gemacht. Er lebt in Wien und hat mit der Tat nichts zu tun. In der Sendung vom 04.06. 1976 befindet er sich im Wiener Studio und erklärt, dass ihm der Ausweis nach einem Saunabesuch in Wien entwendet wurde. Anschließend wurde sein Foto gegen ein Fot des Täters ausgetauscht. Diese Fälschung wurde zunächst von der Polizei nicht bemerkt.
In der Sendung vom 04.06.1976 wurde nochmals nach den richtigen Tätern gefahndet. Diese Suche war zunächst von Erfolg gekrönt. Zwei mögliche Täeter wurden festgenommen. Einer gibt auch zu, am Tatort gewesen zu sein. Dem anderen kann mindestens nicht nachgewiesen werden, dass er dort war. Der Rest ist in diesem Artikel nachzulesen (https://www.fnp.de/lokales/kreis-offenba...l-10403582.html).
Weil man damit rechnen muss, dass dieser Artikel irgendwann zum Bezahl-Artikel mutieren könnte, poste ich hier kursiv Auszüge:
"Zwei Wochen nach dem tödlichen Schuss auf den Polizisten Fritz S. im Sprendlinger Norden wird der Student Detlev S. (...) festgenommen, einen Tag später ein zweiter Verdächtiger, Johannes R. (...). Beide rechnete der damalige Oberstaatsanwalt Helmut W. (....) der Terroristenszene zu. Ihnen konnte die Tat jedoch nicht nachgewiesen werden.
(...)Auch in Dreieich gab es ein spektakuläres Gewaltdelikt, das der Terrorgruppe zugeordnet wurde. Der Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte, ist bis heute mysteriös. Am 7. Mai 1976 wird die Sprendlinger Polizei in das Freizeitgelände im Sprendlinger Norden, hinter dem Berliner Ring gerufen. Angeblich treibt sich an dem kleinen Weiher am Rande eines Spielplatzes ein Exhibitionist herum. Der 22 Jahre alte Polizeimeister Fritz S. (...) und sein ein Jahr älterer Kollege (...) treffen in Sprendlingen ein. Was dann geschah, konnte nie lückenlos aufgeklärt werden.
Die Frankfurter Neue Presse schrieb ein paar Tage nach dem Vorfall, dass die Polizisten aus einer Gruppe von drei Männern und zwei Mädchen einen Mann an ihr Dienstauto führen. Als er in das Polizeiauto steigen soll, kommt es zu einem Handgemenge und dann schnell zu einer Schießerei. Fritz S. (...)l wird von den Schüssen in Brust, Bauch und in den Kopf getroffen und tödlich verletzt. Sein Kollege ist schwer verletzt. Die Täter fliehen.
(...)
Am 21. Mai 1976, zwei Wochen nach dem Tod S. (...), wird der Student Detlev S. (...) in Straßburg festgenommen. Der Mann war bei einem Handtaschenraub bewaffnet und wurde damals zum Baader-Meinhof-Komplex gezählt. Am 22. Mai wird ein zweiter Verdächtiger, Johannes R. (...) nach einem Autodiebstahl in Neu-Isenburg festgenommen. Im Januar 1978 kommt es zu einem Prozess – aus Sicherheitsgründen hinter den Mauern des Preungesheimer Gefängnisses. Im Prozess sagt der überlebende Polizist (...) aus, dass er auf die Täter geschossen habe, und dass er es ausschließen kann, seinerseits seinen Kollegen (...) aus Versehen getroffen zu haben. S. (...) wiederum erklärt vor dem Richter, dass er an jenem 7. Mai in Sprendlingen dabei war, aber nicht geschossen habe. Er sagt auch aus, dass R. (...) damals überhaupt nicht am Tatort dabei gewesen sei. Die Namen der beiden Männer, die an dem Nachmittag in Dreieich tatsächlich bei ihm waren, verriet er nicht.
Nach einigen Prozessunterbrechungen wird im Mai 1978 weiterverhandelt. Oberstaatsanwalt Helmut W. (...) vom Darmstädter Schwurgericht beantragt für beide Angeklagten den Freispruch. Er ließ im Prozess keinen Zweifel daran, dass er beide Männer der Terroristenszene zurechne. Das Treffen im Sprendlinger Wald sei ein „konspiratives“ gewesen. Aber es sei eben nicht nachzuweisen, dass R. (...) am Tatort dabei war, noch dass S(...)z die tödlichen Schüsse abgegeben habe.
Eine überraschende Wendung bekommt das Verfahren durch einen Gutachter des Bundeskriminalamtes: Mit einer neuen Untersuchungsmethode stellt der Fachmann „zweifelsfrei“ fest, dass die tödliche Kugel im Kopf von Fritz S. (...) aus der Dienstwaffe des Kollegen (...) stammt. Richter Willi S. (...) spricht die beiden Männer frei. Lediglich wegen Urkundenfälschung und verbotenem Waffenbesitz werden die beiden potenziellen Terroristen verurteilt.
In die Netakte kann der Vermerk "ungeklärt".