Danke Bastian für die nochmalige Erklärung. Ich hatte dies etwas verklausuliert, weil nicht nur auf die Verjährung abzielend, formuliert:
JB>Der neue Ansatz beruht wohl weniger auf das Auffinden von neuen (unbeteiligten) Zeugen, als vielmehr auf die Ansprache von Mitwissern, die aufgrund der mittlerweile vergangenen Zeit ein anderes Verhältnis zur Tat bzw. Täter haben, als zur Tatzeit. Neben der Verjährung kommen aber weniger starke Beziehungen zwischen (Haupt)täter und Mitwisser in Frage (zerbrochene Freundschaften, Scheidung etc.).
Ein weiterer Ansatz bietet sich, wenn die Polizei für dringend Verdächtige entsprechende Überwachungsmaßnahmen genehmigt bekommen hat und deren Verhalten nach der Sendung dann beobachtet

Dennoch vertrete ich auch eher die Auffassung, dass die Fälle möglichst schnell in XY auftauchen sollten und nicht nach Jahrzehnten.
JB