Astrid>>>Es verbleiben 44 ungeklärte Fälle in der die gesuchten Personen spurlos verschwunden bleiben:Astrid>>>18 19.02.1988 Petra Dreier und Hans Bolchertxyzuschauerseit72>>Ergänzend hierzu zwei Links:xyzuschauerseit72>>http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/0120/allgemeines/0008/index.htmlxyzuschauerseit72>>http://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_DettmarAstrid>Ja vielen Dank!Astrid>Soweit ich es recherchieren konnte gab es kein Urteil gegen Dettmer und Sieloff wegen des Verschwindes von Dreier und Bolchert.Astrid>Also muss ich ihn den Fall unter ungeklärt und verschwunden belassen.Astrid>Beide Täter sind noch in Haft?richtig, Astrid. Es wurde Anklage gegen Dettmer und Sieloff erhoben und auch ein Verfahren eröffnet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde dieses Verfahren vom Schwurgericht jedoch eingestellt, dh es gab kein Urteil.
Grund: Die Staatsanwaltschaft war zwar von der Schuld der beiden überzeugt, jedoch war die Beweisführung ohne Leiche extrem schwierig. Zudem fiel auch ein Zeuge um. Beide Vermissten waren wohl im Rauschgifthandel mit Dettmat und Sieloff verstrickt und wollten aussteigen. Ihr Todesurteil.
Das Problem des Staatsanwalt: Ein Wiederaufnahme zuungunsten(!!!) des Angeklagten ist nach deutschen Recht kaum möglich. Da reicht noch nicht mal der Beweis der eindeutigen Täterschaft (zB DNA Spur). (im Gegensatz zur Wiederaufnahme zugunsten (!!!) des Verurteilten: Hier reicht der eindeutige Beweis für die Entlastung des angeblichen Täters)
Dieses Risiko wollte die StA nicht eingehen, denn jetzt kann sie einen neuen Prozess jederzeit ohne Voraussetzungen neu ansetzen. Dafür wäre jedoch das Auffinden der Leichen sehr hilfreich.
Beide Täter werden noch mind. 5- 8 Jahre in Haft sitzen