#1

27.03.2013 FF1 (Kripo Bonn) Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 07.09.2013 21:38
von Ede-Fan • 605 Beiträge

In den Fall ist Bewegung gekommen:

http://www.express.de/bonn/krimi-fall-sandra-d---ich-habe-meine-frau-zerstueckelt----polizei-hoerte-horror-aussage-mit-,2860,24234036.html

Auch wenn das Blatt die lokale rheinländische Konkurrenz zu den überregionalen vier großen Buchstaben ist, wollte ich das hier nicht für mich behalten.


zuletzt bearbeitet 07.12.2013 21:44 | nach oben springen

#2

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 11.09.2013 21:28
von Ede-Fan • 605 Beiträge
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#3

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 13.09.2013 16:45
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Laut der Kölner Boulevardzeitung hat die Polizei in dem gemeinsamen Haus und dem Garten nach der Leiche bzw. Leichenteilen der Vermissten gesucht:

http://www.express.de/bonn/garten-des-ehemanns-hier-sucht-die-polizei-sandras-kopf,2860,24299100.html

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#4

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 03.12.2013 20:56
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Nun sucht die Polizei auf einer Müllkipper bei Hersel nach der Vermißten.

Als Quelle dient das übliche Boulevardblättchen: EXPRESS vom 03.12.2013: Polizei sucht Mülldeponie ab - Gräbt dieser Bagger Sandras Leiche aus?

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#5

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 08.04.2014 20:36
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Am 07.04.2014 war Prozeßbeginn.

EXPRESS vom 07.04.2014: Ehefrau getötet und zerstückelt? Jetzt steht Dirk D. vor seinem Richter

Es gibt nun auch eine seriöse Quelle:

Aachener Zeitung vom 07.04.2014: Mordprozess ohne Leiche: Ehemann vor Gericht

Ein Mordprozeß ohne Leiche. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.

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#6

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 17.04.2014 10:03
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Nun wurde die Freundin des Angeklagten als Zeugin befragt.

Bonner General Anzeiger vom 14.04.2014: Sandra D. aus Eitorf spurlos verschwunden - Zeugin schildert weitere grausige Details

Und einen Ortstermin am mutmaßlichen Tatort hat das Gericht auch abgehalten.

WDR Mediathek: Lokalzeit aus Bonn vom 16.04.2014

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#7

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 29.04.2014 23:18
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Und nun wurde ein vermeintlicher Verehrer von Sandra D. als Zeuge befragt:

EXPRESS vom 28.04.2014: Öfters auf Parkplatz abgepasst - Welche Rolle spielt Sandra D.s „Verehrer“?

Leider habe ich nichts seriöseres gefunden.

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#8

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 18.06.2014 08:34
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Um abzuklopfen, inwiefern die Angaben im „Geständnis“ des Angeklagten stimmen können, ließ sich das Gericht von einer Rechtsmedizinerin unter anderem schildern, was beim Tod durch Erwürgen passiert.

express.de vom 16.06.2014: Fall "Vermisste Sandra" - Gruselgeständnis von Dirk D. könnte echt sein

Leider wieder nur Boulevardinformation.

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#9

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 03.07.2014 05:35
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Gestern wurde das Urteil vom Landgericht Bonn gesprochen:

11 Jahre Haft wegen Totschlag für den Ehemann. Für das Gericht steht somit fest, dass der Krankenhauskoch, der die Begehung der Tat bis zuletzt bestritt, seine Ehefrau im September 2012 nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch tötete, obwohl die Leiche der Frau bis heute nicht gefunden wurde.

Angeklagter und Verteidigung haben bereits angekündigt, dass Urteil vor dem BGH anzufechten.

http://www.ksta.de/obere-sieg/fall-sandr...4,27682658.html


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 03.07.2014 05:37 | nach oben springen

#10

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 11.07.2014 16:26
von Ede-Fan • 605 Beiträge

Entschuldigung, ich war leider über zwo Wochen zwangsweise offline.

In der Mediathek des WDR findet sich ein guter Bericht über den Fall, den Prozeß und das Urteil:

"Das Bonner Schwurgericht hat einen 41-jährigen Koch zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau im Streit die Treppe heruntergestoßen und erwürgt habe. Anschließend habe er die Leiche, die bis heute verschwunden ist, an einem unbekannten Ort entsorgt."

Urteil im "Prozess ohne Leiche": Lokalzeit aus Bonn vom 02.07.2014

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#11

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 22.02.2016 17:19
von vorsichtfalle • 698 Beiträge

Es gibt Neuigkeiten. Das Urteil wurde aufgehoben. Es kann auch sein, dass ich das hier bisher überlesen habe, aber das hier finde ich doch ziemlich außergewöhnlich:

"Seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten hat es maßgeblich auf die Aussage einer Zeugin gestützt, die nach Ausstrahlung des Falles in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" in einem Internetforum über die Täterschaft des Angeklagten spekuliert hatte und später mit dem Angeklagten nicht ausschließbar deshalb ein intimes Verhältnis eingegangen war, um auf diese Weise "etwas aus ihm herauszukriegen". "

Ob es so etwas schon mal bei XY gab?

http://presseservice.pressrelations.de/p...eil-599704.html


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#12

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 17.03.2016 07:50
von Ede-Fan • 605 Beiträge

ksta.de vom 16.03.2016: „Mord ohne Leiche“ Ehemann von verschwundener Sandra D. gegen Kaution auf freiem Fuß

„Mord ohne Leiche“ Ehemann von verschwundener Sandra D. gegen Kaution auf freiem Fuß

Eitorf - Erst vor wenigen Wochen gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekannt, dass der Fall um das spurlose Verschwinden der 42 Jahre alten Sandra D. aus Eitorf vor dem Bonner Landgericht neu aufgerollt werden muss.

Jetzt kam es zu einer spektakulären Folgeentscheidung: Der 43 Jahre alte Ehemann, der weiterhin unter dem Verdacht steht, Sandra D. getötet zu haben, wurde von den Richtern der ersten großen Strafkammer auf freien Fuß gesetzt.

Wie Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts, bestätigte, hat der bislang in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft sitzende Koch eine Kaution in Höhe von 15 000 Euro hinterlegt.

Zudem wurde dem 43-Jährigen auferlegt, dass er sich täglich zu einer bestimmten Uhrzeit bei der Polizei melden muss. Seine Ausweispapiere musste er abgeben und seinen Wohnsitz in Bonn nehmen.

Wie berichtet wurde der Angeklagte im Juli 2014 von den Richtern der Bonner Schwurgerichtskammer wegen Totschlags für elf Jahre ins Gefängnis geschickt. Am Ende des aufsehenerregenden Prozesses um den so genannten „Mord ohne Leiche“ waren sich die Richter und der Staatsanwalt einig darüber, dass sich Sandra D. von ihrem Mann trennen wollte.

Nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch hat der 43-Jährige seine Ehefrau laut Urteil zunächst die Treppe in dem Einfamilienhaus in Eitorf-Bach heruntergestoßen. Anschließend soll er versucht haben, der bewusstlosen Frau das Genick zu brechen. Als dies nicht gelang, habe er sie auf dem Ehebett im Schlafzimmer erwürgt.

Der Ehemann geriet zwar schnell in Verdacht, zunächst konnte ihm jedoch nichts nachgewiesen werden. Erst als sich seine neue Freundin bei der Polizei meldete und berichtete, dass der Koch ihr gegenüber gestanden habe, seine Frau getötet zu haben, wurde er festgenommen.

Die Richter des BGH monierten jedoch, dass die Angaben der neuen Freundin ihrer Meinung nach im Prozess nicht genügend hinterfragt wurden – zumal der Angeklagte behauptet hatte, er habe der neuen Lebensgefährtin eine erfundene Geschichte präsentiert, da sie die Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe.

Kritisiert wurde zudem, dass diesem „Geständnis“ nicht vollständig, sondern nur teilweise gefolgt wurde. Der Behauptung, dass der Koch die Leiche zerstückelt und dann auf seiner Arbeitsstelle entsorgt habe, schenkten die Bonner Richter keinen Glauben. Sie hielten es für wahrscheinlicher, dass die tote Sandra D. irgendwo vergraben wurde.

Die jetzt zuständigen Richter der ersten großen Strafkammer fassten den so genannten Haftverschonungsbeschluss nun, da sie keine andere Möglichkeit sahen: Aufgrund der Vorgaben aus Karlsruhe sei derzeit nicht von einer „hohen“ Verurteilungswahrscheinlichkeit auszugehen.

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#13

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 22.12.2016 10:38
von sklink • 131 Beiträge

Hallo,

das Wiederholungsverfahren ist beendet. Aus Mangel an Beweisen musste der Ehemann freigesprochen werden. Hier der Bericht des Westdeutschen Rundfunks:

Zitat

Freispruch im Bonner Prozess "Mord ohne Leiche"

Von Tobias Al Shomer

- Freispruch nicht überraschend
- Sandra D. bleibt spurlos verschwunden
- Keine Möglichkeit für ihre Kinder, Trauer und Verlust zu verarbeiten

Den Freispruch begründet der Richter vom Bonner Landgericht damit, dass es keine starken Beweise gebe, dass der 43-jährige Koch seine Frau getötet habe.
Viele Fragen bleiben offen

Eine Täterschaft sei "denkbar", sagte der Vorsitzende Richter. Genauso halte es die Kammer aber auch für möglich, dass die Frau das gemeinsame Haus nach einem im Streit verließ. Viele Fragen seien offen geblieben.

Sandra D. verschwindet spurlos

Die Bonner Richter hatte keine einfache Aufgabe. Anfang September 2012 verschwindet Sandra D. spurlos aus Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis. Die Ermittler gehen zuerst von einem klassischen Vermisstenfall aus, wollen auch einen Selbstmord nicht ausschließen. Eine Einschätzung, die dazu führte, dass erst zwei Monate danach die Ermittlungen mit Hochdruck betrieben wurden. Denn seit diesem Zeitpunkt geht die Polizei von einem Verbrechen aus. Im Fokus der Ermittler: der Ehemann. Die Beamten hatten sich gewundert, warum er sich gar nicht mehr nach dem Stand der Ermittlungen erkundigte.

Ehemann gerät ins Visier der Ermittler

Verwunderlich ist das nicht, denn der Ehemann hatte seine Ehefrau gar nicht als vermisst gemeldet. Das taten ihre Arbeitskollegen. Stattdessen beginnt der Ehemann, ein gelernter Koch, kurz darauf mit der Sanierung des Badezimmers. Merkwürdig in den Augen der Ermittler, dass er nur die Wanne und einen Teil des Fliesenspiegels beseitigt und das Bad in diesem Zustand belässt.

Wurden Beweise vernichtet?

Ebenso unerklärlich, dass er eine von zwei Matratzen aus dem gemeinsamen Ehebett auf äußerst spezielle Art entsorgt. Er zerschneidet sie in mehrere Teile und verteilt sie auf blaue Müllsäcke, die er dann später auf seiner Arbeitstelle in einen Container wirft. Beweiswert hat das nicht, denn weder die entsorgten Badgegenstände noch die Matratze konnten die Ermittler sichern und auf Spuren untersuchen. Als die Ermittlungen nach zwei Monaten richtig anlaufen, sind die Sachen schon längst weg. Dass die Ermittlungen doch noch zu einem Prozess führen, dafür sorgt eine Frau im Alleingang.

Neue Freundin zeichnet Geständnis auf

In diversen Internetforen informiert sie sich intensiv über den Fall, recherchiert selbst mit und trifft sich schließlich mit dem verdächtigen Ehemann. Sie beginnt eine Liebesbeziehung mit ihm und fragt ihn immer wieder nach seiner verschwundenen Ehefrau - bis er ihr gesteht, dass er sie umgebracht hat. Was er nicht weiß: sie zeichnet alles mit dem Handy mit und geht zur Polizei. Doch schon kurz bevor er festgenommen wird, erklärt er ihr, dass er all die Mördergeschichten nur erzählt habe, um ihr zu imponieren.

Ehemann wird wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt.

Der Staatsanwaltschaft reicht das trotzdem. Sie erhebt Anklage und hat 2014 Erfolg. Die Richter im ersten Verfahren glauben der neuen Freundin des Angeklagten zwar nicht alles, aber die Fülle der Unstimmigkeiten in Kombination mit Teilen des Geständnisses reichen der Kammer, um den Ehemann zu elf Jahren Haft zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aber ein gutes Jahr später wieder auf, weil das angebliche Geständnis des Angeklagten nicht ausreichend hinterfragt sei. Für den neuen Prozess empfiehlt der BGH ausdrücklich einen Experten für Falschgeständnisse einzubeziehen.

Gutachterin zweifelt an Belastbarkeit des Geständnisses

Diese Aufgabe übernimmt Renate Volbert im Revisionsverfahren. Ihr Gutachten bringt die Wende. Darin kommt sie zum Schluss, dass es sich um ein Falschgeständnis handeln könnte. Es sei aber zumindest ein Geständnis, dass nicht belastbar sei. Damit bricht der einzige belastbare Beweis der Anklage weg. Spätestens seitdem ist klar, dass der Angeklagte freizusprechen ist.

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