#1

27.03.2013 FF1 (Kripo Bonn) Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 07.09.2013 21:38
von Ede-Fan • 614 Beiträge

In den Fall ist Bewegung gekommen:

http://www.express.de/bonn/krimi-fall-sandra-d---ich-habe-meine-frau-zerstueckelt----polizei-hoerte-horror-aussage-mit-,2860,24234036.html

Auch wenn das Blatt die lokale rheinländische Konkurrenz zu den überregionalen vier großen Buchstaben ist, wollte ich das hier nicht für mich behalten.


zuletzt bearbeitet 07.12.2013 21:44 | nach oben springen

#2

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 11.09.2013 21:28
von Ede-Fan • 614 Beiträge
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#3

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 13.09.2013 16:45
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Laut der Kölner Boulevardzeitung hat die Polizei in dem gemeinsamen Haus und dem Garten nach der Leiche bzw. Leichenteilen der Vermissten gesucht:

http://www.express.de/bonn/garten-des-ehemanns-hier-sucht-die-polizei-sandras-kopf,2860,24299100.html

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#4

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 03.12.2013 20:56
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Nun sucht die Polizei auf einer Müllkipper bei Hersel nach der Vermißten.

Als Quelle dient das übliche Boulevardblättchen: EXPRESS vom 03.12.2013: Polizei sucht Mülldeponie ab - Gräbt dieser Bagger Sandras Leiche aus?

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#5

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 08.04.2014 20:36
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Am 07.04.2014 war Prozeßbeginn.

EXPRESS vom 07.04.2014: Ehefrau getötet und zerstückelt? Jetzt steht Dirk D. vor seinem Richter

Es gibt nun auch eine seriöse Quelle:

Aachener Zeitung vom 07.04.2014: Mordprozess ohne Leiche: Ehemann vor Gericht

Ein Mordprozeß ohne Leiche. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.

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#6

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 17.04.2014 10:03
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Nun wurde die Freundin des Angeklagten als Zeugin befragt.

Bonner General Anzeiger vom 14.04.2014: Sandra D. aus Eitorf spurlos verschwunden - Zeugin schildert weitere grausige Details

Und einen Ortstermin am mutmaßlichen Tatort hat das Gericht auch abgehalten.

WDR Mediathek: Lokalzeit aus Bonn vom 16.04.2014

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#7

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 29.04.2014 23:18
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Und nun wurde ein vermeintlicher Verehrer von Sandra D. als Zeuge befragt:

EXPRESS vom 28.04.2014: Öfters auf Parkplatz abgepasst - Welche Rolle spielt Sandra D.s „Verehrer“?

Leider habe ich nichts seriöseres gefunden.

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#8

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 18.06.2014 08:34
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Um abzuklopfen, inwiefern die Angaben im „Geständnis“ des Angeklagten stimmen können, ließ sich das Gericht von einer Rechtsmedizinerin unter anderem schildern, was beim Tod durch Erwürgen passiert.

express.de vom 16.06.2014: Fall "Vermisste Sandra" - Gruselgeständnis von Dirk D. könnte echt sein

Leider wieder nur Boulevardinformation.

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#9

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 03.07.2014 05:35
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

Gestern wurde das Urteil vom Landgericht Bonn gesprochen:

11 Jahre Haft wegen Totschlag für den Ehemann. Für das Gericht steht somit fest, dass der Krankenhauskoch, der die Begehung der Tat bis zuletzt bestritt, seine Ehefrau im September 2012 nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch tötete, obwohl die Leiche der Frau bis heute nicht gefunden wurde.

Angeklagter und Verteidigung haben bereits angekündigt, dass Urteil vor dem BGH anzufechten.

http://www.ksta.de/obere-sieg/fall-sandr...4,27682658.html


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 03.07.2014 05:37 | nach oben springen

#10

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 11.07.2014 16:26
von Ede-Fan • 614 Beiträge

Entschuldigung, ich war leider über zwo Wochen zwangsweise offline.

In der Mediathek des WDR findet sich ein guter Bericht über den Fall, den Prozeß und das Urteil:

"Das Bonner Schwurgericht hat einen 41-jährigen Koch zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau im Streit die Treppe heruntergestoßen und erwürgt habe. Anschließend habe er die Leiche, die bis heute verschwunden ist, an einem unbekannten Ort entsorgt."

Urteil im "Prozess ohne Leiche": Lokalzeit aus Bonn vom 02.07.2014

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#11

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 22.02.2016 17:19
von vorsichtfalle • 699 Beiträge

Es gibt Neuigkeiten. Das Urteil wurde aufgehoben. Es kann auch sein, dass ich das hier bisher überlesen habe, aber das hier finde ich doch ziemlich außergewöhnlich:

"Seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten hat es maßgeblich auf die Aussage einer Zeugin gestützt, die nach Ausstrahlung des Falles in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" in einem Internetforum über die Täterschaft des Angeklagten spekuliert hatte und später mit dem Angeklagten nicht ausschließbar deshalb ein intimes Verhältnis eingegangen war, um auf diese Weise "etwas aus ihm herauszukriegen". "

Ob es so etwas schon mal bei XY gab?

http://presseservice.pressrelations.de/p...eil-599704.html


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#12

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 17.03.2016 07:50
von Ede-Fan • 614 Beiträge

ksta.de vom 16.03.2016: „Mord ohne Leiche“ Ehemann von verschwundener Sandra D. gegen Kaution auf freiem Fuß

„Mord ohne Leiche“ Ehemann von verschwundener Sandra D. gegen Kaution auf freiem Fuß

Eitorf - Erst vor wenigen Wochen gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekannt, dass der Fall um das spurlose Verschwinden der 42 Jahre alten Sandra D. aus Eitorf vor dem Bonner Landgericht neu aufgerollt werden muss.

Jetzt kam es zu einer spektakulären Folgeentscheidung: Der 43 Jahre alte Ehemann, der weiterhin unter dem Verdacht steht, Sandra D. getötet zu haben, wurde von den Richtern der ersten großen Strafkammer auf freien Fuß gesetzt.

Wie Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts, bestätigte, hat der bislang in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft sitzende Koch eine Kaution in Höhe von 15 000 Euro hinterlegt.

Zudem wurde dem 43-Jährigen auferlegt, dass er sich täglich zu einer bestimmten Uhrzeit bei der Polizei melden muss. Seine Ausweispapiere musste er abgeben und seinen Wohnsitz in Bonn nehmen.

Wie berichtet wurde der Angeklagte im Juli 2014 von den Richtern der Bonner Schwurgerichtskammer wegen Totschlags für elf Jahre ins Gefängnis geschickt. Am Ende des aufsehenerregenden Prozesses um den so genannten „Mord ohne Leiche“ waren sich die Richter und der Staatsanwalt einig darüber, dass sich Sandra D. von ihrem Mann trennen wollte.

Nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch hat der 43-Jährige seine Ehefrau laut Urteil zunächst die Treppe in dem Einfamilienhaus in Eitorf-Bach heruntergestoßen. Anschließend soll er versucht haben, der bewusstlosen Frau das Genick zu brechen. Als dies nicht gelang, habe er sie auf dem Ehebett im Schlafzimmer erwürgt.

Der Ehemann geriet zwar schnell in Verdacht, zunächst konnte ihm jedoch nichts nachgewiesen werden. Erst als sich seine neue Freundin bei der Polizei meldete und berichtete, dass der Koch ihr gegenüber gestanden habe, seine Frau getötet zu haben, wurde er festgenommen.

Die Richter des BGH monierten jedoch, dass die Angaben der neuen Freundin ihrer Meinung nach im Prozess nicht genügend hinterfragt wurden – zumal der Angeklagte behauptet hatte, er habe der neuen Lebensgefährtin eine erfundene Geschichte präsentiert, da sie die Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe.

Kritisiert wurde zudem, dass diesem „Geständnis“ nicht vollständig, sondern nur teilweise gefolgt wurde. Der Behauptung, dass der Koch die Leiche zerstückelt und dann auf seiner Arbeitsstelle entsorgt habe, schenkten die Bonner Richter keinen Glauben. Sie hielten es für wahrscheinlicher, dass die tote Sandra D. irgendwo vergraben wurde.

Die jetzt zuständigen Richter der ersten großen Strafkammer fassten den so genannten Haftverschonungsbeschluss nun, da sie keine andere Möglichkeit sahen: Aufgrund der Vorgaben aus Karlsruhe sei derzeit nicht von einer „hohen“ Verurteilungswahrscheinlichkeit auszugehen.

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#13

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 22.12.2016 10:38
von sklink • 131 Beiträge

Hallo,

das Wiederholungsverfahren ist beendet. Aus Mangel an Beweisen musste der Ehemann freigesprochen werden. Hier der Bericht des Westdeutschen Rundfunks:

Zitat

Freispruch im Bonner Prozess "Mord ohne Leiche"

Von Tobias Al Shomer

- Freispruch nicht überraschend
- Sandra D. bleibt spurlos verschwunden
- Keine Möglichkeit für ihre Kinder, Trauer und Verlust zu verarbeiten

Den Freispruch begründet der Richter vom Bonner Landgericht damit, dass es keine starken Beweise gebe, dass der 43-jährige Koch seine Frau getötet habe.
Viele Fragen bleiben offen

Eine Täterschaft sei "denkbar", sagte der Vorsitzende Richter. Genauso halte es die Kammer aber auch für möglich, dass die Frau das gemeinsame Haus nach einem im Streit verließ. Viele Fragen seien offen geblieben.

Sandra D. verschwindet spurlos

Die Bonner Richter hatte keine einfache Aufgabe. Anfang September 2012 verschwindet Sandra D. spurlos aus Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis. Die Ermittler gehen zuerst von einem klassischen Vermisstenfall aus, wollen auch einen Selbstmord nicht ausschließen. Eine Einschätzung, die dazu führte, dass erst zwei Monate danach die Ermittlungen mit Hochdruck betrieben wurden. Denn seit diesem Zeitpunkt geht die Polizei von einem Verbrechen aus. Im Fokus der Ermittler: der Ehemann. Die Beamten hatten sich gewundert, warum er sich gar nicht mehr nach dem Stand der Ermittlungen erkundigte.

Ehemann gerät ins Visier der Ermittler

Verwunderlich ist das nicht, denn der Ehemann hatte seine Ehefrau gar nicht als vermisst gemeldet. Das taten ihre Arbeitskollegen. Stattdessen beginnt der Ehemann, ein gelernter Koch, kurz darauf mit der Sanierung des Badezimmers. Merkwürdig in den Augen der Ermittler, dass er nur die Wanne und einen Teil des Fliesenspiegels beseitigt und das Bad in diesem Zustand belässt.

Wurden Beweise vernichtet?

Ebenso unerklärlich, dass er eine von zwei Matratzen aus dem gemeinsamen Ehebett auf äußerst spezielle Art entsorgt. Er zerschneidet sie in mehrere Teile und verteilt sie auf blaue Müllsäcke, die er dann später auf seiner Arbeitstelle in einen Container wirft. Beweiswert hat das nicht, denn weder die entsorgten Badgegenstände noch die Matratze konnten die Ermittler sichern und auf Spuren untersuchen. Als die Ermittlungen nach zwei Monaten richtig anlaufen, sind die Sachen schon längst weg. Dass die Ermittlungen doch noch zu einem Prozess führen, dafür sorgt eine Frau im Alleingang.

Neue Freundin zeichnet Geständnis auf

In diversen Internetforen informiert sie sich intensiv über den Fall, recherchiert selbst mit und trifft sich schließlich mit dem verdächtigen Ehemann. Sie beginnt eine Liebesbeziehung mit ihm und fragt ihn immer wieder nach seiner verschwundenen Ehefrau - bis er ihr gesteht, dass er sie umgebracht hat. Was er nicht weiß: sie zeichnet alles mit dem Handy mit und geht zur Polizei. Doch schon kurz bevor er festgenommen wird, erklärt er ihr, dass er all die Mördergeschichten nur erzählt habe, um ihr zu imponieren.

Ehemann wird wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt.

Der Staatsanwaltschaft reicht das trotzdem. Sie erhebt Anklage und hat 2014 Erfolg. Die Richter im ersten Verfahren glauben der neuen Freundin des Angeklagten zwar nicht alles, aber die Fülle der Unstimmigkeiten in Kombination mit Teilen des Geständnisses reichen der Kammer, um den Ehemann zu elf Jahren Haft zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aber ein gutes Jahr später wieder auf, weil das angebliche Geständnis des Angeklagten nicht ausreichend hinterfragt sei. Für den neuen Prozess empfiehlt der BGH ausdrücklich einen Experten für Falschgeständnisse einzubeziehen.

Gutachterin zweifelt an Belastbarkeit des Geständnisses

Diese Aufgabe übernimmt Renate Volbert im Revisionsverfahren. Ihr Gutachten bringt die Wende. Darin kommt sie zum Schluss, dass es sich um ein Falschgeständnis handeln könnte. Es sei aber zumindest ein Geständnis, dass nicht belastbar sei. Damit bricht der einzige belastbare Beweis der Anklage weg. Spätestens seitdem ist klar, dass der Angeklagte freizusprechen ist.

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#14

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 16.09.2025 03:30
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

27.03.2013 FF 1 (Kripo Bonn) Vermisstenfall Sandra Doland
Mord ohne Leiche- Ein Ehemann unter Verdacht
Teil 1


Eine unglaubliche Geschichte steckt hinter diesem Vermisstenfall. Eine Frau verschwindet im Dezember 2012 spurlos. Ein weibliches Mitglied der Internetplattform Allmystery bezichtigt öffentlich den Ehemann der Vermissten des Mordes, nimmt Kontakt mit ihm auf, fängt eine Beziehung mit ihm an und überführt den Mann. Nach ihrer Aussage wird der Ehemann wegen Mordverdacht verhaftet und in einem Indizienprozess wegen Totschlags verurteilt. Allerdings ist mit diesem Urteil der Fall noch nicht beendet. Der BGH hebt das Urteil auf und kritisiert das Landgericht Bonn für seine Beweisführung scharf. Im Revisionsverfahren kommt es dann zur Wende.

(Namen der Prozessbeteiligten wurden verfremdet. Die Vornamen der Familienangehörigen des Opfers wurden ebenfalls verfremdet.)

Sandra Doland ist 42 Jahre alt und kommt aus Rostock. Als Ungarn 1989 die Grenzen in den Westen öffnet, flieht die gelernte Chemielaborantin als einer der ersten in die Bundesrepublik. Nur kurze Zeit später öffnet auch die DDR ihre Grenzen. Über Umwegen landet sie in NRW, heiratet das erste Mal und bekommt zwei Kinder.

Im Spätsommer 2005 lernt Sandra über eine Internetplattform Fabian D. kennen. Sie ist zu diesem Zeitpunkt im dritten Monat mit ihrer Tochter schwanger. Vater des Kindes ist ihr damaliger Freund, in dessen Betrieb Sandra angestellt ist und mit dem sie über ca. ein Jahr eine intime Beziehung führt. Diese findet jedoch ein Ende, weil sich die Beiden über die Schwangerschaft zerstritten haben. Ihr Freund hatte damals kein Interesse an einer eigenen Familie gehabt. Vielmehr war er daran interessiert gewesen, seine Karriere voranzutreiben, wobei ihm ein Kleinkind hinderlich erschienen war. Er hatte daher vorgeschlagen, dass Sandra das Kind abtreiben solle, womit diese jedoch nicht einverstanden gewesen war. Sandra hatte daraufhin ihre Stelle gekündigt und die Beiden hatten sich getrennt.

2006 wurde dann die Tochter geboren- die Geburt ist für Fabian ein einschneidendes Ereignis. Er fühlt sich für das Mädchen verantwortlich und unterstützt Sandra bei der Erziehung. Die Tochter wächst - in Absprache mit dem leiblichen Vater - in dem Glauben auf, Fabian sei ihr Vater. Obwohl es in den folgenden Jahren zwischen den Beiden immer wieder Meinungsverschiedenheiten über Sandras Umgang mit Geld gibt, heiraten beide 2008.

2012 lebt die 42-jährige mit ihrem zweiten Ehemann Fabian und der 6-jährigen Tochter in Eitorf in der Ortschaft Bach nahe Bonn- dort hat sich die Familie ein Haus für 130000 € gekauft. Um das Haus zu finanzieren, haben sowohl Sandra als auch ihr Ehemann mehrere Jobs. Fabian Doland arbeitet als Koch in einem Krankenhaus, Sandra züchtet Hunde und verkauft die Tiere über das Internet. Daneben jobbt sie zwei Stunden täglich als Reinigungskraft in einer Kindertagesstätte im Ort. Durch die Jobs kommt die Familie finanziell sehr gut zurecht.

Trotzdem setzen sich die Streitereien über finanzielle Dinge fort. Sandra gibt das Geld gerne aus, ihr Ehemann hingegen ist sparsam veranlagt und findet, dass sie unnötig Geld ausgibt, etwa für die Kleidung der Tochter, die sie über das Internet bestellt, und das Rauchen – Sandra raucht zwei Päckchen Zigaretten am Tag bzw. später E-Zigaretten. Ein weiteres Streitthema ist die Eifersucht von Fabian, die sich u.a. darin äußert, dass er seine Frau regelmäßig dazu befragt, wo, wie und mit wem sie ihre Zeit verbringt. Wenn Sandra unterwegs ist, ruft er sie häufig an und fragt, was sie mache und wo sie sei. Zuletzt hatte Fabian sogar auf seinem Computer auch ein Ortungsprogramm für Sandras Handy installiert, um sehen zu können, wo sie sich aufhält.

Sandra ist unglücklich mit der Beziehung zu Fabian, es gibt sehr viel Streit mit ihrem Ehemann und am Ende scheitert die Beziehung auch. Trotz der Trennung wohnt das Ehepaar weiterhin in einem Haus, jedoch will Sandra so schnell wie möglich ausziehen und sucht eine Wohnung. Die Rostockerin braucht eine Auszeit und hofft, durch den Umzug ihre Probleme wieder in den Griff zu kriegen. Schließlich findet Sandra Ende Juli 2012 mit Hilfe ihrer Freundin eine Wohnung in Eitorf- der Umzug ist für den 15. September geplant.

Der Ehemann ist von dieser Entscheidung nicht begeistert, vor allem weil Sandra die gemeinsame Tochter Yvonne mitnehmen will. Fabian Doland macht sich Sorgen, wie er allein die Raten für das Haus aufbringen soll.

Sandra Doland hat zudem einen Teilzeitjob in einem Supermarkt als Kassiererin in Eitorf. Ihre Kolleginnen kriegen von der privaten Misere nichts mit, allerdings bleibt ihnen nicht verborgen, dass Sandra vermehrt Nachrichten auf ihr Handy bekommt. Die Nachrichten stammen von einem ehemaligen Bekannten, mit dem Sandra Doland wieder Kontakt aufgenommen hat. Nach Ermittlungen der Polizei kommt es sogar zu einem Flirt, jedoch zu keiner Beziehung, obwohl sich Sandra wahrscheinlich mehr erhofft hat.

Trotz ihres Streites hilft der Ehemann beim Umzug, da er auch hofft, dass seine Frau über kurz oder lang wieder zu ihm zurückkehrt. Am 8.9.2012- einem Samstag und eine Woche vor dem geplanten Einzug- will Sandra Doland zunächst ihre Wohnung herrichten und hat dann bis 22 Uhr Spätschicht im Supermarkt. Der Supermarkt schließt an diesem Tag pünktlich und die Mitarbeiterinnen sehen Sandra zum letzten Mal.

Den Abend verbringt die 42-jährige dann nach Aussage von Fabian Doland mit der Familie zuhause. Bis zu ihrem Einzug muss Sandra Doland einen Teil der Kaution aufbringen, allerdings fehlen ihr noch 600 €. Als sie ihren Mann um das Geld bittet, dieser aber ablehnt, kommt es zu einem heftigen Streit. Wahrscheinlich noch aus Verärgerung kündigt sie an, dass sie am nächsten Tag nicht zuhause sei und am Morgen abgeholt wird- von wem verrät sie jedoch nicht.

Als ihr Mann am nächsten Tag- einen Sonntag- gegen 9 Uhr aufsteht, ist seine Frau bereits verschwunden. Sandra Doland kommt an diesen Sonntag nicht nach Hause, über den ganzen Tag ist sie auch telefonisch nicht erreichbar.

Auch am Montag bleibt die Frau verschwunden. An ihrem Arbeitsplatz machen sich ihre Mitarbeiterinnen Sorgen, als Sandra nicht zu ihrer Schicht im Supermarkt erscheint. Sandra gilt als zuverlässig und hätte sich im Krankheitsfall gemeldet. Als eine Mitarbeiterin beim Ehemann anruft und erfährt, dass Sandra bereits seit Sonntag verschwunden ist, erstatten die Kolleginnen bei der Polizei Vermisstenanzeige.

Bereits eine Woche nach dem Verschwinden der Frau bildet die Kripo in Siegburg eine Sonderkommission. Die Kripo Siegburg setzt zunächst bei der Fahndung auf die Öffentlichkeit und bittet die Bevölkerung über Printmedien um Mithilfe. Sie veröffentlichen zunächst ein Foto der Vermissten und fragen: Wer hat Sandra Doland seit dem 9.9. gesehen? Wer kann Angaben zu ihrem aktuellen Aufenthaltsort machen?

Durch die Ermittlungen erfährt die Polizei, dass Sandra unter Depressionen und Angstzuständen litt, so dass zunächst auch ein Suizid nicht ausgeschlossen werden kann. Da jetzt auch von einer möglichen Eigengefährdung der 42-Jährigen ausgegangen wird, veröffentlicht die Kripo am 7. Oktober erneut eine Suchmeldung, in der auf die Suizidgefährdung der Vermissten hingewiesen wird.

Der Anfangsverdacht einer Selbsttötung erhärtet sich nicht. Eine Nachbarin sagt aus, Sandra hätte niemals ihre Kinder verlassen. Zudem habe sie bei ihr keine auffälligen Gemütsschwankungen feststellen können. Das Gegenteil sei der Fall gewesen: „Die Frau verströmte viel Lebensfreude.“

Zudem erfährt die Polizei jetzt, dass Sandra kurz vor ihrem Verschwinden plante, die Gemeinschaft mit ihrem Mann zu verlassen, in eine eigene Wohnung zu ziehen, um dort allem Anschein nach ein neues Leben zu beginnen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse schließt die Polizei jetzt auch ein Tötungsdelikt nicht mehr aus. Fabian Doland gerät jetzt in den Fokus der Kripo. Seine anfängliche Aussage, dass seine Ehefrau aus freien Stücken verschwunden sei, glauben die Beamten nicht mehr. Zudem verschwieg er auch die familiären Probleme und die Polizei erhält immer mehr Anhaltspunkte dafür, dass es offenbar um die Beziehung von Sandra nicht zum Besten stand.

Aus diesem Grund übernimmt am 31. Oktober die Mordkommission der Kripo Bonn den Fall, auch wenn konkrete Hinweise auf ein Tötungsdelikt fehlen. Das jetzt eine Mordkommission die Ermittlungen übernimmt, ist auch eine Konsequenz aus dem Fall Trudel Ulmen, der zur gleichen Zeit die Bevölkerung und Medien in Bonn beschäftigt. Der Fall Ulmen wurde 17 Jahre nach dem Verschwinden der Frau aufgrund von Recherchen eines Journalisten des Bonner Generalanzeiger gelöst und der Ehemann als Täter überführt.

Am 7. November- zwei Monate nach dem Verschwinden von Sandra Doland- durchkämmt die Kripo ein Waldstück im benachbarten Krabachtal zwischen Eitorf und Hennef. Die Suche mit Spürhunden hat jedoch kein Erfolg. Am 16.11. wird die Sieg mit Hilfe der Bundespolizei abgesucht, ein 155,2 km langer rechter Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und der zwischen Bonn und Niederkassel in den Rhein mündet. 3 Tage dauert die Suche, bei der erneut Suchhunde zum Einsatz kommen und der Flusslauf bis zum Siegburger Stauwehr unter die Lupe genommen wird. Auch diese Suche nach dem Leichnam von Sandra bleibt ohne Erfolg.


Für die Kripo ist der Ehemann weiterhin der Hauptverdächtige im Fall Doland. Im November wird Fabian Doland mehrmals verhört, beteuert aber in sämtlichen Verhören seine Unschuld. Da auch die Bewohner von Eitorf gegenüber Fabian misstrauisch sind, zieht er zu seinen Eltern nach Bonn. Dort unternimmt er am 20.11. einen Selbstmordversuch, den er überlebt.

Die Polizei überwacht aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn ab November die Telefonate von Fabian Doland und bringt einen Sender an seinem Wagen an, um so über das Bewegungsbild des Ehemannes ggfls. den Fundort von Sandras Leiche zu ermitteln. Zudem wird erneut das gemeinsame Haus durchsucht, wobei auch Mantrailer-Hunden im Haus und in der Umgebung um das Haus eingesetzt werden- allerdings ohne Erfolg.

Nach einem halben Jahr geht die Polizei endgültig von einem Verbrechen im Fall Doland aus, obwohl die Leiche der Frau bisher nicht gefunden wurde. In dieser Zeit gab es kein Lebenszeichen der Vermissten, keine Kontobewegungen oder Geldabhebungen und auch keinen Kontakt zu Freunden und vor allem nicht zur 6-jährigen Tochter.

Aus diesem Grund wendet sich die Kripo Bonn im März 2013 an Aktenzeichen xy. Der Zuschauer erfährt von den privaten Problemen der Vermissten und ihre Pläne, ohne ihren Ehemann ein neues Leben zu beginnen. Im Fokus steht die Frage, wer Sandra Doland am 8.9.2012 nach 22 Uhr bzw. die Tage danach noch gesehen hat. Zudem möchte die Kripo gerne wissen, ob eventuell auch Gegenstände aus dem Besitz der Vermissten nach dem 8. September aufgetaucht sind. Es fehlen insbesondere ein schwarzes Handy der Marke Sony-Ericsson mit einer Prepaid-Karte von E-Plus und eine schwarze Sporttasche der Marke Adidas.

Das Hinweisaufkommen ist allerdings sehr schwach, es geht kaum ein brauchbarer Hinweis im Studio ein.

Bis Juni 2013 hat die Polizei trotzdem über 200 Hinweise und Spuren überprüft, eine heiße Spur ist jedoch nicht dabei. Am 12. Juni beginnt die dritte große Suchaktion: Eine Einsatzhundertschaft durchkämmt erneut ein Wald bei Mittelscheid, nicht weit entfernt von der Eitorfer Ortschaft Bach, dem Heimatort der 42-Jährigen. Auch diese Suche ist erfolglos.

Mitte August erhält die Kripo Bonn einen unerwarteten Hinweis. Die Polizei hatte seit längerer Zeit eine Telefonüberwachung beim Ehemann geschaltet. Dabei haben die Ermittler herausgefunden, dass Fabian Doland seit Anfang des Jahres eine neue Beziehung eingegangen ist. Die Kripo hatte die neue Freundin bereits vorher schon befragt, die damals jedoch ausgesagt hatte, dass Fabian mit der Tat nicht zu tun habe. Diese Bekannte des Ehemannes von Sandra erscheint Mitte August bei der Polizei in Bonn und sagt nun aus, er habe ihr gestanden, seine Frau getötet zu haben und dabei den Tatablauf detailliert geschildert.

Um ihre Aussage zu bekräftigen, bitten die Beamten die Frau, ihren Bekannten erneut dazu zu bringen, über die Tat zu sprechen und ihm erneut zu einem Geständnis zu bewegen. Für dieses Gespräch wird die Bekannte von der Polizei verkabelt, damit die Aussagen von Fabian Doland auf Band aufgenommen werden können. Bei einem Treffen bringt die Zeugin Fabian Doland tatsächlich dazu, ihr noch einmal zu schildern, was er im September 2012 getan haben will: Er habe seiner Frau, die er verabscheut habe, nachts in Wasser aufgelöste Beruhigungstabletten eingeflößt, und als sie morgens aufgewacht und noch benommen gewesen sei, habe er sie die Treppe hinuntergestoßen. Dann habe er die Verletzte wieder hoch ins Schlafzimmer getragen, ins Bett gelegt und erwürgt. Zudem erzählt der 51-Jährige seiner Freundin, er habe die Leiche seiner Frau anschließend zerstückelt und zusammen mit den Küchenabfällen des Krankenhauses, in dem er als Koch arbeitet, entsorgt. Nur den Kopf will er an anderer Stelle versteckt haben. Danach will er die Matratze im Schlafzimmer zerschnitten und entsorgt haben, als er erfahren hatte, dass die Polizei bei der Suche nach Sandra auch Leichenspürhunde einsetzt.

Am 30.8. 2013 wird der Ehemann festgenommen, ein Tag später erlässt der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Mordes. Aufgrund der Ermittlungen der Kripo geht der Richter davon aus, dass der bisher nicht polizeibekannte Ehemann die Arg- und Wehrlosigkeit von Sandra ausgenutzt und sie heimtückisch getötet hat. Fabian Doland verweigert nach seiner Festnahme jede Aussage. Als die Polizisten ihn die Tonbandaufnahmen vorspielen, gibt er zwar das Geständnis gegenüber seiner Bekannten zu, relativiert die Aussage allerdings und behauptet, in dem Geständnis nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Er habe seiner Geliebten diese Horrorgeschichte nur erzählt, weil sie darauf gestanden habe und so etwas habe hören wollen.

Auch nach der Verhaftung des Ehemannes sucht die Kripo weiter nach der Leiche. Am 13.09. durchkämmen Bereitschaftspolizisten ein Waldstück nahe der Eitorfer Ortslage Hausen. Die Beamten suchen gezielt nach dem abgetrennten Kopf- die Suche in Hausen verläuft jedoch erfolglos. Anfang Dezember suchen Beamte der Kripo das Gebiet einer ehemaligen Mülldeponie in Bornheim-Hersel erneut nach Leichenteilen und der entsorgten Matratze ab- ohne Erfolg.

Im Dezember 2013 und Januar 2014 legt der Tatverdächtigte über seinen Verteidiger (ein sehr bekannter Jurist, der u.a. auch in Gerichtsshows aufgetreten ist) Haftbeschwerde ein und begehrt die Aufhebung des Haftbefehls. Sowohl das Landgericht Bonn als auch das Oberlandesgericht Köln weisen die Haftbeschwerden des 51-Jährigen zurück und bejahen dringenden Tatverdacht.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft halten das Geständnis für echt. Obwohl die Leiche von Sandra Doland in mehreren Suchaktionen nicht gefunden wird, erhebt die Staatsanwaltschaft Bonn im Februar 2014 Anklage wegen Mordes aus Heimtücke. Die Bonner Staatsanwaltschaft ist sicher, dass der Ehemann seine Frau getötet und ihre Leiche beseitigt hat. Für die Justiz in Bonn ist es der dritte Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem nach dem angeblichen Verschwinden der Ehefrau deren Mann als Täter in Verdacht gerät und angeklagt wird. Sowohl im Fall Trudel Ulmen, deren Tod nach 17 Jahren aufgeklärt wurde, als auch im Fall der fünf Jahre lang verschwundenen Sigrid Paulus aus Königswinter-Ittenbach wurden die Leichen der Frauen jedoch gefunden. In beiden Fällen gestehen die Ehemänner die Taten bereits vor dem Prozess.

Teil 2: Der Prozess beginnt in Bonn. Wer ist die geheimnisvolle Geliebte, die den Ehemann schließlich vor Gericht gebracht hat? Ein spektakulärer Indizienprozess beginnt.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 16.09.2025 03:31 | nach oben springen

#15

RE: 27.03.2013 FF1 Vermisstenfall Sandra D.

in Filmfälle 18.09.2025 02:34
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

27.03.2013 FF 1 (Kripo Bonn) Vermisstenfall Sandra Doland
Mord ohne Leiche- Ein Ehemann unter Verdacht
Teil 2


Am 7. April beginnt der Prozess gegen den 41-jährigen Angeklagten Fabian Doland vor der großen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bonn. An zehn Verhandlungstagen bis zum 8. Mai will das Schwurgericht klären, ob der Ehemann seiner Frau tatsächlich in jener Nacht Beruhigungstabletten einflößte und die am folgenden Morgen benommene Frau die Treppe hinabstieß, sie zurück ins Schlafzimmer schleppte und dort erwürgte.

Die Anklage wirft dem Angeklagten heimtückischen Mord vor. Sandra Doland traf gegen 22.30 Uhr zu Hause ein. Der Angeklagte hatte – wie regelmäßig – gekocht, machte eine Portion Essen warm und setzte sich zu ihr an den Tisch in der Küche. Im Laufe der Mahlzeit kam es zwischen beiden erneut zu einem Streit: Das Opfer sprach den Angeklagten darauf an, ob er ihr bei der Kaution für die Wohnung helfen könne. Daraufhin hielt der Angeklagte ihr vor, dass er das nicht könne, weil sein Konto im Minus sei, woran sie selbst nicht unschuldig sei. Sandra schlug vor, dass sie das restliche Geld in Höhe von 600 € aus dem Verkauf des letzten Hundewurfs nehmen könne. Dies lehnte der Angeklagte aber kategorisch ab, weil er dieses Geld für den Ausgleich des Kontos verwenden wollte. Ferner rechnete der Angeklagte seiner Frau erneut vor, dass sie sich den geplanten eigenen Haushalt nicht würde leisten können. Darauf reagierte sie gereizt und „pampig“, wurde laut und bezeichnete den Angeklagten als „Geizhals“ und „Schlappschwanz“. Der Angeklagte reagierte daraufhin wie so oft mit Rückzug. Er ging in das Schlafzimmer im Obergeschoß und begab sich zu Bett. Sandra Doland folgte ihm 10 bis 15 Minuten später, und beide schliefen zunächst ein.

Gegen 2 Uhr nachts wurde der Angeklagte wach und machte sich – angesichts der Entschlossenheit seiner Frau- Gedanken über die Trennung und wie es sein würde, wenn sie mit der Tochter ausziehe. Auch befürchtete er, dass Sandra andere Männer kennenlernen und diese dann die Vaterrolle übernehmen würden. Diese Überlegungen ließen die gesamte Situation für ihn dramatisch erscheinen. Der Angeklagte hatte das Gefühl, verhindern zu müssen, dass Sandra mit der Tochter auszieht, und überlegt sich, wie er seine Frau umstimmen und sich mit ihr versöhnen könne. Dazu wollte er sich am nächsten Morgen mit ihr an einen Tisch setzen und in Ruhe über eine Versöhnung reden. Da er allerdings davon ausging, dass Sandra am nächsten Tag in ihre Wohnung fahren würde, um diese weiter für den Einzug vorzubereiten, und außerdem ein Gespräch mit ihr kaum zu führen war, ohne dass sie sich aufregte und dann mit ihr nicht mehr zu reden war, kam der Angeklagte auf den Gedanken, seiner Frau Tavor einzuflößen. Er hatte mitbekommen, dass seine Frau davon immer müde wurde und wollte sie daher mit den Tabletten in einen Zustand versetzen, indem er sie dazu bringen könne, sich am nächsten Morgen mit ihm an einen Tisch zu setzen und in Ruhe über eine Versöhnung zu reden. Den Plan, Sandra umzubringen, falls diese einer Versöhnung nicht zustimmen würde, hatte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Vielmehr ging er optimistisch davon aus, dass er seine Frau schon würde umstimmen können.
(Anm.: Tavor ist ein stark wirksames Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine. Es hat eine schnell einsetzende, angstlösende und beruhigende Wirkung und wird zur Behandlung von Angst-, Spannungs- und Erregungszuständen sowie dadurch bedingten Schlafstörungen eingesetzt)

Der Angeklagte holte Tavor- Tabletten, die seine Frau aufbewahrte, und löste eine Tablette mit etwas Wasser auf. Sodann träufelte er seiner Frau das Tavor-Wasser-Gemisch mittels einer Einwegspritze und einem schmalen Schlauch aus dem Krankenhausbedarf tröpfchenweise in den Mund. Dies zog sich über einen längeren Zeitraum hin. Dabei wurde die Geschädigte einmal wach und klagte gegenüber dem Angeklagten schlaftrunken über einen schlechten Geschmack im Mund. Sie stand auf, trank etwas Wasser, legte sich dann aber wieder ins Bett und schlief auch sofort wieder ein. Der Angeklagte setzte die Verabreichung des Tavors fort, wobei er insgesamt ca. drei bis fünf Tabletten auflöste.

Jedenfalls wartete der Angeklagte am nächsten Morgen darauf, dass seine Frau aufwachen würde, um mit ihr das geplante Versöhnungsgespräch zu führen. Sandra schlief jedoch sehr lange. Um 11.01 Uhr rief er Sandra auf ihrem Handy an, welches jedoch ausgeschaltet war, gegen 11.12 Uhr kaufte er bei einer benachbarten Tankstelle ein Milka-Herz und zahlte per EC- Karte. Als Sandra am späten Vormittag erwachte – die genaue Uhrzeit konnte die Kripo nicht feststellen, jedenfalls aber nach 11.22 Uhr -, bemerkte sie erschrocken, wie spät es schon war und stand auf, weil sie noch in ihre neue Wohnung fahren und den Umzug weiter vorbereiten wollte, bevor die Tochter – wie mit den Großeltern verabredet - am Abend wieder zurückgebracht werden würde. Als sie – verschlafen und wackelig auf den Beinen - um das Ehebett herumging - sprach der Angeklagte, der wieder nach Hause zurückgekehrt war, sie an und schlug ihr vor, gemeinsam zu frühstücken und über alles noch einmal zu reden. Dabei gab er Sandra auch das Milka-Herz. Diese wies indessen entgegen den Hoffnungen des Angeklagten den Versöhnungsversuch schroff zurück und ging weiter in Richtung der Schlafzimmertüre, um über die Treppe hinunter ins Erdgeschoss zu gelangen. Der Angeklagte folgte ihr, holte sie im Türrahmen der Schlafzimmertüre ein und hielt sie fest, um die Unterhaltung fortsetzen zu können. Daraufhin beschimpfte Sandra den Angeklagten und riss sich los.

Dem Angeklagten wurde nunmehr klar, dass sein Plan betreffend der Versöhnung nicht funktionieren würde. Eine Trennung erschien ihm damit unvermeidlich, was ihn frustrierte und wütend machte. Der Angeklagte und das Opfer bewegten sich – weiterhin streitend - von der Schlafzimmertüre bis zu dem ca. zwei Schritte vor der Schlafzimmertüre liegenden Treppenabsatz des Obergeschosses. Wie sie dorthin gelangten - ob es ein Gerangel gab, Sandra Doland sich Richtung Treppe bewegte, um nach unten zu gehen und der Angeklagte ihr folgte oder ob der Angeklagte seine Frau dorthin schob -, konnte nicht mehr festgestellt werden. Jedenfalls gab der Angeklagte seiner Frau am Treppenabsatz des Obergeschosses einen Stoß; sie sollte die Treppe hinunterstürzen und sich dabei das Genick brechen, so hoffte er.

Tatsächlich stürzte das Opfer durch den Stoß die Treppe zum Erdgeschoss hinunter. Ob und ggfls. inwieweit sie dabei durch das eingeflößte Tavor in ihrem Reaktionsvermögen eingeschränkt war und der Angeklagte dies erkannte und ausnutzte, konnte nicht mehr festgestellt werden. Am Fußende der Treppe im Eingangsbereich des Erdgeschosses blieb Sandra Doland liegen, hatte sich aber – entgegen den Erwartungen des Angeklagten – nicht das Genick gebrochen, sondern versuchte, sich aufzusetzen. Als der Angeklagte dies sah, stürmte er die Treppe hinunter auf das auf dem Boden liegende Opfer zu, packte seinen Kopf und riss ihn hin und her, um ihm das Genick zu brechen. Das Opfer wehrte sich und sagte, er solle aufhören, sie habe ihm doch nichts getan. Dieser Satz brachte den Angeklagten noch mehr in Rage, er wurde wütend, weil er sich daran erinnerte, wie häufig Sandra ihn im Streit beschimpft und ihn mit ihrem Verhalten verärgert hatte. Er packte Sandra am Hals, presste sie auf den Boden und würgte sie in der Absicht, sie nunmehr auf diese Weise zu töten- so lange, bis ihr Gesicht und ihre Zunge blau anliefen. Als sich die Geschädigte nicht mehr bewegte, trug der Angeklagte sie zunächst die Treppe hoch ins Schlafzimmer im Obergeschoss, weil er sie nicht im Flurbereich liegen lassen wollte. Er hatte Angst, es könnte jemand klingeln. Außerdem liefen die Hunde im Untergeschoß umher. Während er das Opfer nach oben schleppte, hörte er leise Röchelgeräusche und befürchtete, dass sie noch nicht tot sei. Deshalb legte er sie oben auf seine zur Tür liegende Seite des Ehebettes, setzte sich auf sie und würgte sie – um ihren Tod sicherzustellen - erneut, bis er keine Körpergeräusche mehr wahrnehmen konnte. Dabei ließ der Körper von Sandra Urin ab, der in eine der beiden Matratzen des Ehebettes floss. Spätestens jetzt war Sandra Doland tot.

Die Anklage wertet dieses Tatgeschehen als heimtückischen Mord, da Sandra zum Zeitpunkt des Angriffes arglos, und durch die Zuführung der Medikamente auch wehrlos war.

Der Verteidiger erwidert, dass der Angeklagte Stellung zur Anklageschrift nehmen wird, und stellt aber auch klar, dass man nicht vergessen dürfe, unter welchen Umständen das angebliche Geständnis zustande gekommen sei. So habe diese Frau schon Monate zuvor im Internet als "Jäger des Mörders" von Sandra D. den Ehemann als Täter ausgemacht. Sie habe sich an den Angeklagten herangemacht, und der habe sich schließlich „einer Frau offenbart, die ihn wie einen Hund an der Leine“ geführt habe. „Und welche Frau“, so fragt der Anwalt, „legt sich nach einem solchen Geständnis anschließend noch wochenlang neben ein solches Monster ins Bett und schläft neben ihm?“ Im Übrigen gebe es keinen Hinweis darauf, dass ein Mensch zu Tode kam, und auch die Leichenhunde hätten in dem Haus nichts gefunden.

Fabian D. sagt aus und beteuert seine Unschuld. Er habe mit dem Verschwinden seiner Frau nichts zu tun. Der Angeklagte schildert, er und Sandra, die er 2008 heiratete, hätten ständig Streit um Geld gehabt. Denn sie habe kaum etwas verdient, aber viel gebraucht. Als er sie 2005 kennenlernte, war sie von einem anderen Mann schwanger. Aber er habe sie trotzdem gewollt und das Mädchen als sein eigenes Kind angesehen und sich auch mehr um sie gekümmert als Sandra selbst. Kurz vor Sandras Verschwinden habe sie ihm eröffnet, dass sie ausziehe und schon eine Wohnung gemietet habe. Er habe geglaubt, dass das sowieso nicht funktioniere und sie schon zurückkommen werde. Deshalb habe er ihr auch bei der Wohnung geholfen und am 8. September Sachen in die neue Wohnung gebracht.

Doch dann habe sie ihn, als sie abends gegen 22.30 Uhr von der Arbeit kam, gefragt, ob er ihr 600 Euro für die Kaution gebe. Und als er abgelehnt habe, sei sie sauer, laut und beleidigend geworden. Er habe nur seine Ruhe haben wollen und auch nicht weiter gefragt, als sie ihm im Bett gesagt habe: "Rechne morgen nicht mit mir, ich werde abgeholt." Und von wem, gehe ihn nichts an. Obwohl dies sehr ungewöhnlich gewesen und so noch nie vorgekommen sei, habe er dazu nichts weiter gesagt. Zwar habe er schon wissen wollen, mit wem sie verabredet gewesen sei. Diese Sache habe ihn zwar auch sehr beschäftigt, dennoch sei er dann irgendwann eingeschlafen und habe auch die ganze Nacht über geschlafen.

Als er am nächsten Morgen gegen 9 Uhr wach geworden sei, habe Sandra schon nicht mehr im Bett gelegen. Er sei aufgestanden und ins Erdgeschoss gegangen, wo er festgestellt habe, dass seine Frau weg sei. Er habe sich dann überlegt, wo sie sein könne, und habe dann im Lauf des Sonntages mehrfach vergeblich versucht, seine Frau auf dem Handy zu erreichen. Irgendwann sei er zur Tankstelle gefahren und habe ein Milka-Herz gekauft. Das habe er ihr nach ihrer Rückkehr zur Versöhnung schenken wollen. Den Rest des Tages habe er sich irgendwie beschäftigt. Was er genau gemacht habe, könne er nicht mehr sagen. Möglicherweise habe er den Rasen gemäht.

Nachdem er abends die Tochter ins Bett gebracht hat, sei er ins Erdgeschoss gegangen, habe im Wohnzimmer ferngesehen und auf Sandras Rückkehr gewartet. Er sei dann auf der Couch im Wohnzimmer eingeschlafen und um 3.30 Uhr von seinem Handywecker geweckt worden. Der Handywecker sei auf diese Uhrzeit eingestellt, weil er um diese Zeit immer aufstehe, um die Zeitungen auszutragen. Er sei dann zunächst nach oben gegangen und habe festgestellt, dass seine Frau nach wie vor nicht da sei. Dann habe er sich überlegt, dass er wohl das Haus verlassen und die Zeitungen austragen könne, weil die Tochter in der Regel nachts nicht wach werde. Er habe daher die Zeitungen ausgetragen, was ungefähr eine Stunde gedauert habe, wobei er zwischendurch auch nach Hause gefahren sei, um nach dem Kind zu sehen. Er habe im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nichts von dem Zeitungsaustragen erzählt, weil er befürchtet habe, er bekäme das Sorgerecht für die Tochter nicht, wenn er zugebe, dass er sie nachts allein zu Hause gelassen habe. An dem Montagmorgen sei ihm auch aufgefallen, dass Sandras altes grünes Portemonnaie in der Küche auf dem Tisch gelegen habe, obwohl dies am Tag vorher nicht da gewesen sei. Auch seien 600 € Bargeld aus der Kassette, in der das Geld aus den Welpenverkäufen aufbewahrt worden sei, verschwunden gewesen. Er habe deshalb überlegt, dass Sandra wohl in der Nacht noch einmal nach Hause gekommen sei.

Die geplante Trennung von Sandra sei aus seiner Sicht auch nicht endgültig gewesen. Als seine Frau ihm von der neuen Wohnung erzählt habe, habe sie gesagt, sie benötige eine Auszeit und wisse noch nicht, für wie lange. Er habe das Ganze für eine Schnapsidee gehalten und sei davon ausgegangen, dass Sandra ganz schnell wieder nach Hause zurückkehren werde.

Es sei zutreffend, dass er seiner Geliebten über den Verlauf mehrerer Gespräche geschildert habe, dass und wie er seine Ehefrau getötet und wie er anschließend deren Leiche beseitigt habe. Grund für diese Schilderungen sei allerdings die Fragerei von ihr gewesen, die losgegangen sei, nachdem sie mit ihm die Strafakten gelesen habe. Dies sei im Juni 2013 gewesen. Sie habe ihm - auch unter Hinweis auf seine Tätigkeit beim Sicherheitsdienst - dauernd vorgehalten, er habe damit doch etwas zu tun. Er habe sich daher gedacht: „Dann erzähle ich mal, was du hören willst“, und zunächst behauptet, er habe dafür gesorgt, dass Sandra in ein Bordell geschafft werde, wo sie festgehalten werde.

Zu der Schilderung des Erwürgens sei es später gekommen, als seine Geliebte ihn beim Geschlechtsverkehr nach Sandras sexuellen Vorlieben gefragt habe. Er habe ihr daraufhin zunächst berichtet, dass Sandra nicht auf „Blümchensex“ gestanden habe, sondern auch gerne mal hart angepackt wurde, auch am Hals. Darauf sei seine Geliebte direkt „angesprungen“ und habe gesagt: „Dann weiß ich es ja jetzt: Du hast sie erwürgt“. Darauf habe er „Ja“ geantwortet. Er habe damals gedacht, dass er sie lieben würde und habe zunächst auch vorgehabt, sie zu heiraten. Die ganze Fragerei seien ihm zwar schon komisch vorgekommen, wegen des Verschwindens von Sandra habe er aber Angst gehabt, dass sich keine Frau mehr mit ihm abgeben werde, und es daher umso mehr genossen, dass sich seine Geliebte so um ihn gekümmert habe.

Dann sei die Fragerei jedoch weitergegangen: Was er mit der Leiche gemacht und wie er die aus dem Haus geschafft habe? Sie habe dann gefragt: „Zerstückelt?“, worauf er gesagt habe: „Ja“. Als sie dann gefragt habe, ob da nicht das Blut gespritzt sei, habe er gesagt, er habe an den Händen und am Hals die Pulsadern aufgeschnitten und sie ausbluten lassen. Sie habe dann weitergefragt: „Wie er das Tavor zugeführt habe? Ob die nicht blau angelaufen sei? Die Schilderung, Sandra habe „unter sich gelassen“ sei ihm eingefallen, weil seine ehemalige Lebensgefährtin ihm das einmal vom Einschläfern eines Hundes erzählt habe. Auf die Sache mit dem Tavor sei er gekommen, weil seine Geliebte ihn direkt nach Abwehrspuren gefragt und er darauf keine Antwort gewusst habe. Da habe er sich erinnert, dass Sandra von dem Tavor immer müde geworden sei. Seine Geliebte habe dann immer wieder darüber reden wollen, weil sie damit klarkommen wollte. Es sei ihm wichtig gewesen, dass sie noch bei ihm bliebe, um mit ihr Spaß zu haben. Der Sex mit ihr sei „richtig gut“ gewesen, er habe schließlich auch seine Bedürfnisse gehabt.

Er habe seiner Freundin das Geständnis nur erzählt und immer weiter ausgeschmückt, um sie an sich zu binden. Denn sie sei regelrecht süchtig nach solchen Horrorgeschichten gewesen. Er behauptet, er habe seiner Partnerin diese Geschichte nur erzählt, weil sie auf solche Horrorgeschichten stehe.

Das Gericht nimmt die Geschichte des Angeklagten, dass er, der sonst stets so eifersüchtig war, in der Situation so ruhig geblieben sein will, nicht ab. Das Gericht macht Fabian D. klar, dass wenn er was zu sagen habe, solle er es jetzt sagen. Denn es sei ja vorstellbar, dass etwas im Streit geschehen sei, und dann sehe es für ihn günstiger aus, als wenn man am Ende zu dem Ergebnis komme, er sei wegen Mordes zu verurteilen, wie die Anklage es sehe. Doch auf die Frage des Richters: „Wo ist ihre Frau?“, antwortet der Angeklagte nur: „Ich weiß es nicht.“ Seine Frau habe er entgegen seiner Schilderungen gegenüber seiner Geliebten geliebt. Natürlich habe es in seiner Ehe auch schlechte Zeiten und Streit gegeben. An sich habe ihm an seiner Frau aber immer gefallen, dass sie ihm „Paroli“ geboten habe. Es mache ihn auch an, wenn Frauen ihn im Streit „angingen“. Frauen, die kein „Kontra“ gäben, seien ihm zu langweilig. Seiner Geliebten habe er erzählt, dass er seine Frau hasse, weil er ihr gegenüber ja wohl kaum hätte sagen können, dass er seine Frau liebe.

Die Matratze habe er ausgetauscht, weil er schon längere Zeit Rückenschmerzen gehabt habe. Die alte Matratze habe er zerschnitten und über die Arbeitsstelle entsorgen wollen, weil er sie weder habe aufbewahren wollen noch extra den Sperrmüll dafür habe bestellen wollen.

Die Kammer gibt dem Angeklagten noch die Chance, seine Aussage im Verlauf des Prozesses zu ändern. Der Eindruck des Gerichts sei nach seiner Aussage, dass da jemand auf der Anklagebank sitze, der Roulette spielt und guckt, ob es gut geht oder nicht. Irgendwann sei es dafür aber zu spät.

Teil 3: Die Geliebte sagt aus. Beim Sex flüstert er ihr das Geständnis ins Ohr. Und hatte Sandra Doland einen Geliebten? Ein Kunde im Supermarkt und SMS- Nachrichten auf ihrem Handy werfen für das Gericht Fragen auf.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 18.09.2025 02:35 | nach oben springen



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