#16

Re: Mai 91, Fall 1, weiß jemand näheres zur Lösung?

in Filmfälle 27.09.2008 11:26
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Danke Peter
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#17

Re[2]: Mai 91, Fall 1, weiß jemand näheres zur Lösung?

in Filmfälle 11.02.2011 01:16
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Himmelsdorfer>Peter, kannst Du kurz schreiben, was in der Sendung zur Klärung gesagt wurde?

es kommt ein Prozeßreview zu diesem Fall heute nacht bzw. morgen.
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#18

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 11.02.2011 04:50
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Der Prozeßreview Teil 1
Spur 135 war der Täter/Der Sexualmord im Pedro- Jung Park
3.5.1991 FF 1 (Kripo Würzburg) Mordfall Sabine Steffen

Tattag: Dienstag, 26.9.1989
Tatort: Pedro Jung Park in Hanau

Teil 1 Fall, Fahndung, Festnahme

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem Mordfall darf in diesem Forum nicht fehlen. Dieser Fall schreibt xy- Geschichte. Es war der erste Fall in der History von Aktenzeichen xy, der durch ein DNA Analyse geklärt wurde. Als Butz Peters am 3.9.1999 über die Aufklärung des Mordfalls Sabine Steffen berichtet, geht er ausführlich auf diese neue Untersuchungsmethode der KTU ein. Es ist der erste von vielen xy- Fällen, die in der Folgezeit durch diese Methode gelöst werden. Aber der Fall hat auch ein interessantes juristisches Nachspiel. Die DNA Analyse lernte damals bei der Fahndungsarbeit das Laufen, hatte noch nicht diese hohe Akzeptanz wie heute. Die Zuverlässigkeit dieser neuen Methode wurde im Prozess sogar kritisch vom Gericht hinterfragt. Es war mehr ein Gutachterprozeß als ein Mordprozess. Solch ein Prozess ist heute nicht mehr denkbar. Ein interessanter Fall, auch wenn bei der Film- Rekonstruktion ein anderer Fall Hauptmerkmal war.

Der Fall

Die 20 Jahre alte Sabine Steffen aus Düren hat einen großen Wunsch: Sie will Goldschmiedin werden. Um ihren Berufswunsch näher zu kommen, tritt Sabine im September 1988 einen Ausbildungsplatz bei der Staatlichen Zeichenakademie in Hanau an. Für die Zeit ihrer Ausbildung hat das Mädchen eine kleine Wohnung am Kinzigheimer Weg in der Nähe der Zeichenakademie gemietet. Sabine ist bei ihren Mitstudenten sehr beliebt und hat sich in ihrer Studienzeit einen großen Bekanntenkreis aufgebaut. In den letzten Tagen hat Sabine für einen Freund aus ihrer Heimat an einem Sturmfeuerzeug gearbeitet. Das Feuerzeug der Marke Zippo ziert eine irische 2 Pence, auf der eine Harfe abgebildet ist. Dieses Feuerzeug wird in diesem Mordfall eine große Rolle spielen.

Der letzte Abend von Sabine kann von der Polizei sehr genau rekonstruiert werden. Nach dem Werkunterricht in der Zeichenakademie am 25.9.1989 verbringt die junge Frau den Abend zu Hause. Am frühen Abend meldet sich der Freund, für den das Feuerzeug bestimmt ist, telefonisch bei Sabine. Der Freund berichtet später, dass Sabine das Feuerzeug in ihrem Besitz hatte und für das Wochenende geplant hatte, ihre Eltern in Düren zu besuchen. Dort wollte man sich treffen. Später am Abend hatte die Studentin dann noch Besuch von einem Freund aus der Zeichenakademie. Zusammen mit einem Mitbewohner haben die drei eine Folge der Reihe "Allein gegen die Mafia" im Fernsehen angeschaut. Kurz nach Mitternacht hat sich der Freund dann auf den Heimweg gemacht, Sabine ist dann wahrscheinlich zu Bett gegangen.

Sicher ist, dass Sabine am nächsten Tag die Vorlesung geschwänzt hat, was jedoch häufiger vorkam. Am Abend will Sabine Steffen einen Volkshochschulkurs besuchen. Erst mittags macht sie sich auf den Weg von ihrem Appartement zur Zeichenakademie (oder evt. in die Innenstadt), wobei sie eine Abkürzung durch den Pedro Jung Park wählt. 7 Minuten braucht das Mädchen für den Fußweg zur Akademie. Hier trifft Sabine ihren Mörder. Der Trampelpfad liegt zwar mitten in der Stadt, ist aber teilweise schwer einsehbar. Ein Umstand, der sich der Täter bei dieser Tat zu Nutzen macht. Auf diesen Weg wird Sabine Steffen überwältigt, ins Gebüsch gezogen und auf brutale Art und Weise vergewaltigt. Nach der Vergewaltigung erschlägt der Täter Sabine mit einem 25 Kilogramm schweren Sandsteinbrocken, schleift das Opfer 30 Meter ins Gebüsch und versteckt es unter einer Plane neben einer Bahnüberführung. Obwohl der Tatort unweit einer Hauptverkehrsstraße liegt, bleibt das Geschehen einen Tag lang unbemerkt.

Am Morgen des 27. September 1989 entdeckt ein Bahnarbeiter um 10.15 Uhr bei Gleisarbeiten im Unterholz zwischen Pedro-Jung-Park und der Bahnüberführung die teilweise unbekleidete Leiche von Sabine. Der Unterkörper ist total entkleidet, Pullover und BH sind zerrissen. Im Umkreis von 30 Metern um den Tatort herum sind Jeans, Slip und weitere Kleidungsstücke von Sabine verstreut. Auf den ersten Blick ist erkennbar, dass die junge Frau Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, der Leichnam ist übel zugerichtet. Der Täter hat mindestens zweimal mit einem sehr schweren Sandstein auf den Kopf des Opfers geschlagen, die Verletzungen im Unterleib deuten auf eine brutale Vergewaltigung hin. Der 25 Kilogramm schwerer Sandsteinblock mit Blutanhaftungen auf der Unterseite finden die Beamten neben der Leiche. Die Tat hat sich nach Ansicht der Rechtsmedizin einen Tag zuvor am späten Nachmittag oder frühen Abend ereignet. Bei der Leichenuntersuchung werden winzige Spermaspuren im und am Körper der Toten gefunden. Die Erfassung eines genetischen Fingerabdrucks ist jedoch Ende der 80er noch nicht möglich.

Zunächst kann die Tote nicht identifiziert werden, es werden keine Ausweispapiere gefunden. Erst am nächsten Tag identifizieren Mitschüler der Akademie anhand der Fotos der Leiche und der Kleidung die Leiche.

Die Bluttat ruft in der Bevölkerung, vor allem bei jungen Menschen, Proteste hervor. Die Schülervertretung der Zeichenakademie fordert einen Tag nach dem Mord die Einführung eines Nachttaxis, um Frauen besser vor Übergriffen zu schützen. Auf der Beerdigung von Sabine protestieren erneut rund 500 meist junge Leute bei einem Trauermarsch, die vor allem Gewalt gegen Frauen anprangern.

Mit bis dahin einmaligem Personaleinsatz bemüht sich die Hanauer Polizei in der Folgezeit, den Täter zu überführen. Alle Anwohner auf dem letzten Weg von Sabine Steffen werden befragt, ebenso ihre Mitschüler der Zeichenakademie. In Verdacht gerät zunächst der Freund von Sabine, der das Opfer am letzten Abend vor ihrer Ermordung in ihrer Wohnung getroffen hat. Die Beamten erfahren, dass er und Sabine an diesem Abend Streit hatten und er für die Tatzeit kein Alibi hat. Ein Tatnachweis gelingt jedoch nicht. Er bleibt jedoch jahrelang einer der Hauptverdächtigen.

Ziemlich schnell gerät auch der damals 23 Jahre alte Jürgen K. ins Visier der Ermittler. Bereits 1982 hatte K. ein elfjähriges Mädchen überfallen, missbraucht und versucht, es zu töten. Er wurde zu vier Jahren Haft und anschließender psychiatrischer Behandlung verurteilt. Im April 1989 wurde er als geheilt auf Bewährung entlassen. Fünf Monate später wurde Sabine Steffen umgebracht. Im fraglichen Zeitraum hielt er sich in der Nähe des Tatortes am Pedro-Jung-Park auf. K. war bei einer Hanauer Baufirma beschäftigt, die in der Nähe des Tatorts arbeitete und Tiefbauarbeiten durchführte. An jenem Dienstag, den Tattag, hatte er sich Urlaub genommen. Für eine Überführung reicht es jedoch (noch) nicht.

19 Monaten nach der Tat, im Mai 1991, bittet die Kripo die Zuschauer in Aktenzeichen xy um Mithilfe. Der Fall Steffen weist Parallelen zu einem Mordversuch in Lohr am Main im Landkreis Main- Spessart auf. Auch in diesem Fall wurde eine junge Frau, nachdem sie als Anhalterin in ein Auto gestiegen war, sexuell missbraucht. Nach der Vergewaltigung versuchte der Täter, sein Opfer ebenfalls mit einem schweren Stein zu töten. Der Opfer überlebte schwer verletzt. Beide Fälle werden zusammen in einem Filmfall rekonstruiert und von der Kripo Würzburg vorgestellt. Der Schwerpunkt in der Film- Rekonstruktion liegt jedoch in dem Fall aus Lohr, über den Fall Steffen erfährt der Zuschauer nicht viele Einzelheiten. Tatort und Tatbegehung werden nicht nachgestellt, lediglich Fragen über den Verbleib des auffälligen Sturmfeuerzeugs bzw. eines Schlüsselanhängers sind für die Kripo im Rahmen der TV- Fahndung interessant.

In der Spätausgabe berichtet Zimmermann von insgesamt 20 Hinweisen im Fall Steffen, vor allem auf den Verbleib des Feuerzeuges gehen die meisten Hinweise ein. So soll ein Mann ein Jahr nach dem Mord im fränkischen Raum das Feuerzeug in seinem Besitz gehabt haben. Wer dieser Mann jedoch war, konnte nicht ermittelt werden.

Die Polizei kommt mit ihren Ermittlungen nicht weiter. Erst 4- 5 Jahre später kommt wieder Bewegung in den Fall. In den USA wird zu dieser Zeit ein Mann festgenommen, der wegen ähnliche Straftaten angeklagt wird und später auch verurteilt wird. Der US- Soldat war zum Tatzeit in Hanau stationiert. Blutuntersuchungen schließen ihn jedoch als Täter aus.

In der Zwischenzeit haben sich die kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden verbessert, die es ermöglichen, an dem Opfer festgestellte Spermareste auch nach einem Jahrzehnt noch mit einer Genauigkeit von 200 Billionen zu eins zu analysieren. Aufgrund der neuen Untersuchungsmethoden werden im September 1998 die geringen Spermaspuren, die damals aber noch nicht für einen exakten genetischen Fingerabdruck ausreichten, analysiert und mit freiwilligen Speichelproben von 54 Verdächtigen verglichen. Unter ihnen ist auch der Freund, der am Abend vor dem Mord Streit mit Sabine Steffen hatte. Alle Proben weisen ein negatives Ergebnis auf, auch der Freund, bis zu diesem Zeitpunkt noch einer der Hauptverdächtigen, scheidet als Täter aus.

Jürgen K., in den Akten der Hanauer Polizei als Spur 135 geführt, sitzt zu dieser Zeit in einer psychiatrischen Klinik in Haina. Kurz nach seiner Entlassung im April 1989 heiratet K., jedoch erleidet seine Frau kurz nach der Heirat eine Fehlgeburt. 6 Monate nach dem Mord an Sabine Steffen sucht er nach einem Streit mit seiner Ehefrau eine Prostituierte auf. Er vergewaltigt diese Frau und versucht anschließend, sie zu ersticken. Nur mit heftigster Gegenwehr gelingt es der Frau, sich zu befreien. Nach der Tat zeigt sie K. an, daraufhin wird er wegen versuchten Totschlags festgenommen und 1991 zu sechseinhalb Jahren Haft mit Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt verurteilt. 1998 hat K. die Freiheitstrafe zwar abgebüßt, aber eine Entlassung kommt für die behandelnden Ärzte damals nicht in Betracht. Das jährliche Gutachten, das darüber entscheidet, fällt negativ aus. Die Ärzte halten K. für eine dauernde Gefahr für die Allgemeinheit , die Gefahr der Begehung weiterer schwerer Straftaten sei sehr hoch, eine Entlassung sei nicht empfehlenswert.

Auf K. werden die Beamten wieder aufmerksam, als dieser von der Psychiatrie in Haina aus einen Leserbrief an den Hanauer Anzeiger verfasst, in dem er sich zu einem anderen Verfahren äußert und darin indirekt eingesteht, ein Verbrechen begangen zu haben, für das er noch nicht verurteilt wurde. Beamte der Kripo Hanau suchen K. in Haina auf und bitten ihn um eine Speichelprobe. Der Verdächtige verweigert jedoch die Speichelprobe. Gegen den richterlichen Beschluss legt K. Beschwerde ein, erst ein Gerichtsbeschluß zwingt den Gewaltverbrecher dazu, im März 1999 eine Speichelprobe abzugeben. Die Speichelprobe wird sofort für weitere Untersuchungen ins Labor geschickt.

Mitte Mai dann das Ergebnis: Spur 135 ist der Täter. Der Vergleich der Speichelprobe mit den vorgefundenen Spuren ergibt, daß K. mit einer Wahrscheinlichkeit von 200 Millionen zu 1 der gesuchte Täter ist. Damit steht fest, dass der Verdächtige zumindest sexuellen Kontakt mit dem Opfer am Tattag gehabt haben muss.

Insgesamt 190 Tatverdächtige überprüfte die Soko in 10 Jahren, 2000 Menschen wurden befragt, sogar aus New York und Hongkong ließ sich die Hanauer Polizei Speichelproben schicken, um einen Abgleich vorzunehmen. Spur 135 war der Volltreffer. Am 19.5.1999 überbringen Beamte Jürgen K. den Haftbefehl in die geschlossene Anstalt nach Haina. K. bestreitet jedoch den Tatvorwurf hartnäckig, beschuldigt die Beamten, dass sie nur einen Schuldigen bräuchten und nur Indizien hätten.

Trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft Mitte 2000 Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit sexuellen Missbrauch in einem besonders schweren Fall. Die Anklage wird zugelassen und auf Anfang Januar terminiert.

Teil 2 mit dem Prozessreview folgt
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#19

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 16.02.2011 04:00
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Teil 2 Der Prozessreview- Mordfall Sabine Steffen


Im Januar 2001 beginnt in Hanau der Mordprozess gegen Jürgen K. Die Anklage wirft dem Angeklagten Mord vor, um die vorangehende Vergewaltigung zu verdecken. Wir sind im Jahr 2001, die DNA- Analyse hat noch nicht diese hohe Akzeptanz wie heute, auch die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift vorsichtig mit dieser neuen Methode um und spricht davon, dass K. am Tattag lediglich sexuellen Kontakt zum Opfer gehabt haben muss. Jedoch sprechen weitere Indizien gegen den Angeklagten, da er im Tatzeitraum in Tatortnähe war und seine kriminelle Vergangenheit für seine Täterschaft sprechen würde. Die Anklage stützt sich somit nicht alleine auf die kriminaltechnischen Untersuchungen.

K. ist massiv wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Schon als 16-Jähriger hatte er mehrere Frauen angegriffen, ein elfjähriges Mädchen überfallen, missbraucht und versucht es zu töten. Damals wurde er zu vier Jahren Haft und anschließender Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt verurteilt, im April 1989 aber als geheilt aus der Anstalt entlassen. 5 Monate später passierte der Mord im Pedro Jung Park. Ein halbes Jahr nach der Tat an Steffen geriet er mit einer Prostituierten in Streit, vergewaltigte sie und versuchte, sie zu erdrosseln. Nur durch verzeifelte Gegenwehr gelang es der Frau sich zu retten. K. wurde daraufhin erneut zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Aufgrund einer negativen Persönlichkeitsprognose sitzt er diese Strafe immer noch in der Anstalt Haina ab.

Der Angeklagte, der in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden war und schwer bewacht wird, verweigert die Aussage und beruft sich auf sein Schweigerecht. Er gibt lediglich an, dass er diese Tat nicht begangen hat. Der Antrag der Verteidigung, die Öffentlichkeit auszuschließen, wird vom Gericht nicht stattgegeben, lediglich die psychologischen Gutachten sollen ohne Publikum und Medienvertreter gehört werden.

Als erster Zeuge wird Chefermittler der Kripo vernommen. Er berichtet vom Fund der Getöteten und der ebenso aufwendigen wie mühsamen Spurensuche in den darauf folgenden Monaten und Jahren. Von Anfang hatte die Kripo drei Verdächtige im Visier. Den Angeklagten, ein Freund des Opfers und einen US- Soldaten, der zum Tatzeitpunkt in Hanua stationiert war. Der Soldat und der Freund konnten durch eine DNA Abgleich ausgeschlossen werden. Insgesamt 190 Speichelproben wurden untersucht, sogar aus New York und Hongkong wurden speichelproben angefordert. Nach Recherchen der Kripo wurde die 20-Jährige aus Düren am Abend vor der Tat zum letzten Mal lebend gesehen. Dies bestätigten auch ihr Mitbewohner und ein weiterer Bekannter, der ehemals zu den Hauptverdächtigen gezählt hatte. In der Wohnung des Opfers konnten diese drei Personen Fernsehen.
Aus den Ergebnissen der Obduktion und nach Zeugenbefragungen konnte die Kripo lediglich rekonstruieren, dass die junge Frau an ihrem Todestag die Schule schwänzte, was offenbar mehrfach vorkam. Etwa acht Stunden vor ihrer Ermordung, die auf den Zeitraum zwischen 13.30 und 20 Uhr datiert wird, hatte sie gefrühstückt und sich dann irgendwann am Nachmittag auf den Weg von ihrem Appartement am Kinzigheimer Weg zur Zeichenakademie oder in die Innenstadt machte, wobei sie eine Abkürzung über den Hafenplatz nehmen wollte.
Am Abend hätte Sabine Steffen einen Volkshochschulkurs besuchen wollen. Da aber lag ihr toter, geschändeter und teilweise entkleideter Körper mit zerschmettertem Kopf bereits von einer Plane verdeckt in einem Gebüsch unterhalb der Gleise. Die Leiche wurde am nächsten Tag von einem Bahnarbeiter entdeckt. Mögliche Spuren hatte ein nächtlicher Regenguss weggewaschen. Auf den Angeklagten Jürgen K. wurden die Beamten erneut aufmerksam, als dieser von der Psychiatrie in Haina aus einen Leserbrief an den Hanauer Anzeiger verfasste. Den DNA-Test verweigerte der Angeklagte und musste per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden. Der Vergleich mit den gefundenen Spermaspuren erwies sich in seinem Fall aber als Volltreffer.

Danach sagt der Bruder des Angeklagten aus. Er macht von seinem Schweigerecht als Angehöriger keinen Gebrauch. Er spricht von der gemeinsamen Kindheit und beschreibt seinen Bruder als zurückhaltend. Die Ehe, die sein Bruder nach seiner Entlassung geschlossen hatte, sei in Ordnung gewesen. Ob sie durch eine Fehlgeburt belastet gewesen sei, vermochte er nicht zu sagen. Außerdem war sein Bruder offenbar im Besitz eines mit einer Münze verzierten Sturmfeuerzeuges, das von Sabine Steffen angefertigt worden war. Der Bruder konnte sich genau daran erinnern, da er so ein Feuerzeug noch nie gesehen hatte. Auf die Frage an seinen Bruder, woher dieses Feuerzeug habe, antwortete er, dass er dieses gefunden hatte. Über den Verbleib des Feuerzeuges wisse er jedoch nichts. Hinzu kommt nach Angaben des Bruder, dass der Angeklagte in der Nähe des Tatortes arbeitete und dabei den täglichen Weg der jungen Frau von und zur Zeichenakademie beobachten konnte.

Danach sagen mehrere Freunde des Opfer aus. Sie berichten von dem letzten Zusammentreffen mit ihr. Darüber, ob die junge Frau den Angeklagten kannte, wissen sie nichts. Auch der Freund, der nach der Tat in Verdacht geriet, wird vernommen. An letzten Tag im Leben von Sabine sei es zu einem kleinen Streit gekommen. Warum, wisse er nicht mehr. Man sei aber nicht im Streit an diesem Abend auseinandergegangen.

Dann werden mehrere Gutachter der Rechtsmedizin gehört. Der medizinische Sachverständige bemängelt dabei, dass bei der ersten Untersuchung der Leiche von Sabine Steffen mehrere Faktoren nicht berücksichtigt worden seien. Zudem habe die Wissenschaft seit den inzwischen vergangenen elf Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Im Gegensatz zu damals gehen die Gerichtsmediziner heute davon aus, dass die 20 Jahre alte Kunststudentin nicht erst in den Abendstunden des 27. September 1989, sondern schon am Nachmittag, zwischen 13 und 16 Uhr, überfallen und erschlagen wurde. Die Tat am Pedro-Jung-Park sei somit am helllichten Tag geschehen, wahrscheinlich sogar um die Mittagszeit. Anzeichen einer Gegenwehr seien nicht festgestellt worden. Der Täter habe mindestens zweimal mit einem 25 Kilogramm schweren Sandsteinblock auf den Hinterkopf des am Boden liegenden Opfers eingeschlagen. Sabine Steffen erlitt dabei multiple Schädelbrüche und Hirnverletzungen. Dennoch, so der Mediziner, könne es bis zu einer Viertelstunde gedauert haben, bis sie tot war. Zumindest seien einige Lebensfunktionen auch nach den Schlägen noch intakt gewesen. Darauf deute das Einatmen des eigenen Blutes hin. Das Mädchen sei mehr oder weniger gleichzeitig verblutet und erstickt. Außerdem hätten die zentralen Hirnfunktionen versagt. Das Opfer war am Leben, als es vergewaltigt wurde. Dies beweisen zahlreiche Blutergüsse bzw. Einblutungen im und am Unterleib des Opfers. Obwohl die Vergewaltigung ziemlich brutal war, habe das Opfer diesen Akt fast ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen. Spuren des Täter wurden am Körper des Opfer gefunden.


Ein weiterer Bruder, die Mutter und der Vater des Angeklagten, die ebenfalls als Zeugen geladen wurden, machen als direkte Verwandte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Eine weitere Zeugin, eine Bekannte der Familie, erklärt dazu, die Familie negiere die Existenz von Jürgen K., seitdem dieser straffällig geworden sei. Die Familie, vor allem die Eltern, hätten den Kontakt zum Angeklagten, wahrscheinlich aus Scham, abgebrochen. Die Zeugin erinnert sich auch an eine Erzählung der Mutter des Angeklagten, wonach ihr dieser zur fraglichen Zeit mit zerkratzten und blutverschmierten Armen gegenüber getreten sei.


Dann schließt das Gericht die Öffentlichkeit aus, da psychologische Gutachter verlesen werden. Von den Ärzten wird der Angeklagte als schizoide Persönlichkeit, getrieben von sexuellem Sadismus, beschrieben. Selbst wenn Jürgen K. in diesem Verfahren nicht verurteilt wird, dürfte er die Anstalt auf absehbarer Zeit nicht verlassen. K. stellt als Triebtäter eine dauernde Gefahr für die Allgemeinheit dar, der jederzeit wieder Verbrechen begehen würde.

Dann werden Experten aus dem LKA Hessen gehört, im Vordergrund steht die Zuverlässigkeit der DNA Analyse. Die Gutachter erinneren daran, dass es bei den Untersuchungen unmittelbar nach der Tat noch nicht gelungen war, die Kleinstspuren zuzuordnen. Im vergangenen Jahrzehnt seien in dieser Hinsicht allerdings gewaltige Fortschritte gemacht worden, die vor zwei Jahren eine genauere Analyse ermöglichten. Der Vergleich mit den alten Spuren vom Tatort und der Speichelprobe ergibt, daß der Angeklagte mit einer Wahrscheinlichkeit von 200 Millionen zu 1 der Täter sei. Die Experten konnte jedoch keine Angaben machen, wie groß dieses Verhältnis bei Verwandten ist. Die Verteidigung beantragt, dass die Brüder und der Vater einem gleichartigen Test unterzogen werden und ein Biostatistiker beauftragt wird, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Das Gericht stimmt diesem Antrag zu, läßt sich jedoch von den Experten erklären, wie zuverlässig die DNA Analyse sei. Die Gutachter erklären, dass es seit wenigen Jahren möglich sei, aus sehr geringen Spuren, wie z.B. Blut, Speichel oder auch Sperma, ein komplettes DNA Profil zu erstellen, wenn eine entsprechende Vergleichsprobe, wie zB Speichel, vorhanden sei. Eine Person, die mit dem Verbrechen nichts zu tun hat, könne zu 100% als Täter ausgeschlossen werden. Eine Person, dessen DNA Profil übereinstimmt, sei mit einer Wahrscheinlichkeit von über 95% der Täter. Früher sei solch eine Erstellung des Profils nur mit Hilfe von Blutproben möglich, die Wahrscheinlichkeit, ob der Proband der Täter sei, hänge dann von der Häufigkeit der in der Bevölkerung vorhandenen Blutgruppe ab.

Weitere Gutachter, die das Gericht zusätzlich geladen, schließen aus, dass die Spermaspuren, die im Slip und am Körper des Opfer gefunden worden waren, von einem Fremden stammen könnten, der zufällig den gleichen genetischen Code aufweist wie der Beschuldigte. Der Vergleich der Geninformationen läßt die Gutachter zu dem Fazit kommen, dass K. mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,999725 Prozent derjenige war, der mit Sabine Steffen unmittelbar vor oder nach ihrem Tod Verkehr hatte.

Nachdem der Gutachter vom Gericht entlassen wird, meldet sich der Angeklagte zu Wort und gesteht die Tat. Weitere Angaben, etwa zu seinen Motiven, macht er nicht. Diese Einlassung läßt der Angeklagte über sein Verteidiger verkünden. Auf Nachfragen des Richters antwortet der Angeklagte nicht.

Das Gericht schließt die Beweisaufnahme und bittet Anklage und Verteidigung um die Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft sieht den Mordvorwurf nicht als erwiesen an. Die Anklage plädiert schließlich auf Totschlag. Auch ohne das Geständnis in der vergangenen Woche habe die StA keinen Zweifel an der Täterschaft von Jürgen K. gehabt. Zwar habe es keine Tatzeugen gegeben, doch die zusammengetragenen Indizien hätten keinen anderen Schluss zugelassen: Der Angeklagte hatte in Tatortnähe gearbeitet und an jenem Tag frei. Er hatte schon zuvor junge Frauen angegriffen, wobei er Spuren verwischte und eine "Vorliebe" für Fesselungen zeigte. Die Ausübung von Macht erregt ihn. Er versuchte seinen abartigen Sexualtrieb bei Prostituierten zu befriedigen, seitdem seine Frau schwanger war. Und schließlich der DNA-Vergleich mit dem Spermaspuren, die an der Leiche gefunden wurden, die mit einer Wahrscheinlichkeit von einer Billiarde zu eins gegen ihn sprächen. Was genau an jenem Tag geschah, welches Motiv K. hatte, die junge Frau zu töten, sei nicht geklärt worden. Mangels eindeutiger Mordmerkmale sei daher von Totschlag auszugehen, begangen von einem psychisch Kranken, dessen Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Dem stehe die Brutalität des Verbrechens gegenüber, und dass K. während einer Bewährungszeit erneut straffällig wurde.
Für die Tat beantragt die Anklage elf Jahre Haft, zusammen mit der weiteren Verurteilung wegen eines Gewaltverbrechens nur sechs Monate später eine Gesamtstrafe von 14 Jahren, dazu wegen der bestehenden Wiederholungsgefahr die Unterbringung auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. In seinem Schlusssatz spricht der Oberstaatsanwalt von einem ungewöhnlichen Kriminalfall, nachdem es zehn Jahre gedauert hatte, bis es aufgrund neuer serologischer Untersuchungsmethoden möglich wurde, die Anklage gegen den Verdächtigen zu erheben. Er danke der Polizei für ihre engagierte Ermittlungsarbeit, die viele positive Reaktionen in der Bevölkerung, auch über die Region hinaus, verbunden mit einem Gefühl der Sicherheit, hervorgerufen habe.


Die Verteidigung hält die beantragte Strafe für zu hoch und weist darauf hin, dass es ohne das Geständnis des Angeklagten wohl kaum gelungen wäre, eine Verurteilung zu erreichen. Die belastenden Zeugenaussagen der Familie bezeichnet der Anwalt als durchweg gelogen. Auch die Vorstrafen seien kein Indiz für die Schuld seines Klienten. Die Tat liege bereits über ein Jahrzehnt zurück. Schon deshalb sei der Antrag der Staatsanwaltschaft weit überzogen. Eine deutlich niedriger Strafe sei tat- und schuldangemessen.

In seinem Schlußwort sagt der Angeklagte wörtlich: "Ich sehe mich als Täter und Opfer zugleich. Es belastet mich nicht so sehr, eingesperrt zu sein. Was mich mehr belastet hat, ist, dass es zu viele Opfer gegeben hat"

Mitte Februar 2001 verurteilt das Gericht den Angeklagten K. zu einer Haftstrafe zu 9,5 Jahren wegen Totschlag und unter Einbeziehung des ersten Urteil zu 14 Jahren Haft. Auch das Gericht sieht in der Tat keinen Mord. Zudem wird der Angeklagte weiterhin auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, weil er als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Es gebe keinen Zweifel für das Gericht an der Schuld des Angeklagten. Allerdings blieben viele Fragen offen, vor allem zum Motiv des Täters. Es bleiben die Mosaiksteinchen, die die Ermittler in jahrelanger Kleinarbeit gesammelt hatten und zu einem Bild zusammenfügten. Außer seinen sexuellen Neigungen sprechen weitere Indizien dafür, dass K. am Tattag mit Sabine Steffen zusammengetroffen war. Die DNA Analyse läßt nur den Schluss zu, dass K. der Täter sei. Der Vergleich mit den an der Leiche gefundenen Spermaspuren erwies sich als Treffer. Er soll zudem ein von ihr gefertigtes Feuerzeug besessen haben. Die Aussage des Bruder sei absolut glaubwürdig.

Die Schwurkammer folgt somit dem Antrag der Anklage, was die Gesamtstrafe angeht, wenn auch die die Einzelstrafe niedriger anzusetzen sei. Das Gericht räumt dabei ein, dass das Geständnis K. den Ausschlag gegeben habe. Das Verfahren sei auch an die Grenzen des wissenschaftlich Möglichen gestoßen. Die Unterbringung auf Dauer sei erforderlich, da bei dem Angeklagten trotz einer langjährigen Behandlung keine Besserung seines psychischen Zustandes eingetreten sei.

Der Angeklagte nimmt das Urteil an, es wird somit schon im Gerichtssaal rechtskräftig.

Der erste Prozess in der Geschichte von Aktenzeichen xy, der durch eine DNA Analyse geklärt wurde. Erkennbar ist, welchen schweren Stand diese neue Methode in ihrer Anfangzeit hatte. Eine Parallele zur der Sendung von Aktenzeichen xy. Am Anfang kritisiert, heute ist dieses Format nicht mehr wegzudenken aus unserer Gesellschaft. Die DNA Analyse ist heute ein wichtiger Bestandteil der Fahndungsarbeit der Polizei. Viele schlimme Verbrechen wurden Dank dieser neuen Methode gelöst, die Täter gefaßt und ihrer gerechten Strafe zugefügt. Aber es war ein langer Weg, der Prozeß zeigt, dass ohne Geständnis des Angeklagten das Gericht ohne Tatzeugen durchaus an der Täterschaft des Angeklagten gezweifelt hat und ihn evt. freigesprochen hätte. Heute ist solch ein Prozess undenkbar. Kritische Fragen von Gerichten zur damaligen Zeit und die Weiterentwicklung der DNA Analyse haben heute zu einer hohen Akzeptanz dieser Methode geführt.
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#20

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 16.02.2011 13:06
von Ludwig • 595 Beiträge
Hallo Bastian !
Wie immer ein großartiger Artikel ! "Allgemeinbildend" dabei ist er kurze Abriss über die Entwicklung, den Einsatz und die heutige Bedeutung der DNA-Analyse für die Arbeit der Polizei und der Gerichte. Hier hat es bahnbrechende technologische Fortschritte gegeben, wenn man sich vor Augen hält, welche minimalen Spuren heute dafür ausreichen. Dennoch möchte ich noch ganz allgemein ergänzen, dass ähnliche Fortschritte auch im Bereich der Informationstechnologie bei den sich wechselseitig bedingenden Hard- und Softwareentwicklungen gemacht worden sind (und die, nebenbei bemerkt, nahezu alle unsere Lebensbereiche so durchdrungen und verändert haben, dass wir uns dessen schon fast nicht mehr bewußt sind). Eben dadurch ist es möglich geworden, riesige Datenbestände zu archivieren, verwalten, durchsuchen, übertragen, vergleichen etc. Zum einen wird dadurch der Routineabgleich von DNA-Profilen zumindest deutlich erleichtert, zum anderen die Fahndungsarbeit selbst auch in anderen Bereichen verändert: so z.B. können viel größere "Ausgangspopulationen" (siehe Fall Mirco S. und die vielen VW Passats) betrachtet werden.

viele Grüße
Ludwig
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#21

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 19.02.2011 20:45
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Danke Bastian.

"Lebenslang - Mord verjährt nicht" - der Titel einer ziemlich interessanten Dokumentation, unter anderem über den Fall Sabine Steffen. Damalige Ermittler kommen ebenso zu Wort, wie ihr Mörder, der die Tat schildert.
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#22

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 20.02.2011 14:01
von freitag2015 • 23 Beiträge
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob der Zusammenhang mit dem Fall der Kripo Würzburg nachgewiesen wurde? Oder sind es getrennt zu bewertende Fälle.

Besten Dank!

M.
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#23

Re[2]: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 20.02.2011 14:29
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
freitag2015>Hallo,

freitag2015>kann mir jemand sagen, ob der Zusammenhang mit dem Fall der Kripo Würzburg nachgewiesen wurde? Oder sind es getrennt zu bewertende Fälle.

freitag2015>Besten Dank!

freitag2015>M.

Nein, es besteht kein Zusammenhang. Habe ich aber auch erst bei der Recherche zu diesem Fall erfahren, dass für die Taten zwei verschiedene Täter verantwortlich sind. Ich dachte auch zuerst, dass evt. nur ein Täter in Betracht kommt. Zum Würzburger Fall habe ich leider keine Informationen.
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#24

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 20.02.2011 16:37
von freitag2015 • 23 Beiträge
Besten Dank!
Schöne Grüße von der Ostsee.
Matthias
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#25

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 16.11.2011 13:22
von CriMentor • 70 Beiträge
Die Klärung des Würzburger Falles wird in der Sendung vom 18.01.2002 bekannt gegeben. Durch eine DNA-analyse konnte ein 31-jähriger Metallarbeiter aus dem Raum Hanau überführt werden.
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#26

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 25.08.2012 01:27
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
kleine Info zum Review:

der Mordfall Sabine Steffen wurde gestern in der Serie" Anwälte der Toten" auf Vox vorgestellt. Der Abend vor dem Mord hat sich etwas anderes abgespielt als von mir beschrieben.

Der Exfreund war am Abend vor dem Mord zu Gast bei Sabine in Hanau, nicht irgendein Freund aus der Zeichenakademie. Es kam zum Streit, ein Nachbar beschwerte sich. Der Mitbewohner war in London für ein Vorstellungsgespräch und guckte nicht zusammen mit Sabine ein Video. Leider haben die printmedien, die mir zur Verfügung standen anders über diesen Abend berichtet.

Das die Leiche am nächsten Morgen von einem Jungen gefunden wurde, ist unpräzise dargestellt worden. Die Polizei hat ein Bahnmitarbeiter verständigt- der Park liegt an einem Bahnübergang. Dieser Bahnarbeiter gab seine Eindrücke vom Leichenfund an die Presse weiter- das kann nicht von den printmedien erfunden worden sein. Evt. hat der Junge die Leiche entdeckt und sich an den Bahnmitarbeiter gewandt. Dieser hob dann die Plane über der Leiche hoch und verständigte die Polizei.

Falsch ist jedoch die Annahme, dass Sabine das Feuerzeug geschenkt bekommen hat. Sie hat es selbst für einen Freund fertigen lassen. Ich hoffe doch sehr, dass dieser Umstand auch in xy so geschildert wurde. Die Sendung ist leider nicht mehr verfügbar, bin mir jedoch sicher, dass dies angesprochen wurde. Auch im Fall Hildegard Göstel gab es Abweichungen zum realen Fall. Warum dies sein muß, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der Verlauf der Ermittlungen und die Suche nach dem Täter im Review stimmen überein. Der Gerichtsverlauf ist sowieso exakt anhand Fachliteratur dokumentiert.

Der Sendung ist auf Voxnow für eine Woche kostenlos abrufbar.

PS: Ich habe mehrmals "Printmedien" verbessert, aber ein großes "P" will dieses Forum bei diesem Wort nicht akzeptieren. Printmedien
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#27

Re: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 25.08.2012 08:40
von peterhohl • 23 Beiträge
Im XY-Beitrag wurde die Sache mit dem Feuerzeug korrekt dargestellt. Sie hatte es für einen Freund angefertigt, konnte es ihm aber nicht mehr übergeben. Einen Tag nachdem sie es fertiggestellt hatte geschah die schreckliche Tat. Der Täter hatte mehrere Sachen aus ihrem Besitz mitgenommmen, darunter auch das Feuerzeug.
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#28

Re[2]: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg) "Irische Harfe" (u.a. Mordfall Sabine Steffen)

in Filmfälle 29.08.2012 16:18
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
CriMentor>Die Klärung des Würzburger Falles wird in der Sendung vom 18.01.2002 bekannt gegeben. Durch eine DNA-analyse konnte ein 31-jähriger Metallarbeiter aus dem Raum Hanau überführt werden.

Es hat etwas gedauert, leider waren mir weder Opfer- noch Tätername bekannt. Hier ein paar Infos zur Festnahme und Urteil in Würzburger Fall wegen Vergewaltigung und versuchten Mord. Der Fall wurde neben dem Mordfall Steffen in Aktenzeichen xy rekonstruiert.

Es ist der 18. August 1990 als eine 31 Jährige Frau an einer Bushaltestelle in Frammersbach (Landkreis Main-Spessart) bemerkt, dass sie ihren Bus nach Lohr verpasst hat. Es ist Viertel vor 12, als ein junger Mann mit seinen Ford die junge Frau an der Haltestelle bemerkt und fragt, ob er sie mitnehmen soll. Die Frau überlegt nicht lange, packt ihre Sporttasche ins Auto und steigt auf der Beifahrerseite ein.

Als die beiden in Lohr ankommen, denkt der Fahrer jedoch nicht daran anzuhalten. Er zückt eine Waffen- Attrappe und fährt weiter in Richtung Rechtenbach: Er bieg dort in der Nähe des Rexroth- Schlösschens auf einen Waldweg ein und zwingt sein Opfer, sich auszuziehen. Auf dem Waldweg kommt es unter Waffengewalt zum Oralverkehr. Nach der Tat muss das Opfer mit einen Handtuch noch seine Kleidung waschen. Dann bekommt der Täter Angst, sein Opfer könnte die Tat anzeigen. Er zwingt die junge Frau zum Aussteigen und dirigiert sie mit seiner Pistole in den Wald. Dort stranguliert er sein Opfer, bis die junge Frau das Bewusstsein verliert und schlägt ihr schließlich mehrmals mit einem 3,5 Kilo schweren Stein auf den Kopf. Als sein Opfer sich nicht mehr bewegt, glaubt er, sie wäre tot und verlässt mit seinen Wagen das Waldstück. Auf der Flucht wirft er den Inhalt der Sporttasche und das Handtuch aus dem Fenster.

Zwei Stunden später finden Spaziergänger die übel zugerichtete 31-Jährige. Schädeldach, Schädelbasis und Hirngewebe waren verletzt, sie wird sofort mit dem Hubschrauber in ein Schweinfurter Krankenhaus geflogen. Mehrere Operationen sind nötig, um das Leben der Frau zu retten. Wochenlang ist sie nicht vernehmungsfähig.

Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen werden damals veranlasst. In der Nähe des Tatorts finden die Beamten einen zurückgelassenen Stofffetzen(das Tuch) mit Körpersekreten des Täters. Eine Isolierung des DNA- Musters ist 1990 noch nicht möglich.

Die Kripo aus Würzburg arbeitet im Laufe der weiteren Ermittlungen sehr eng mit Polizeibehörden der angrenzenden Bundesländer zusammen. Unzählig viele Personen werden aufgesucht und deren Alibi für die Tatzeit überprüft. Eine Spur finden die Beamten nicht. Auch ein Aufruf in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" erbringt nicht den erhofften Fahndungserfolg.

Der ständige Austausch, insbesondere mit den hessischen Kriminalpolizeidienststellen, führt im Jahr 1994- vier Jahre nach dem Verbrechen- schließlich auf die Spur eines damals 24-jährigen Mannes. Er war bei einem Besuch in Hessen aufgefallen, als er eine Joggerin abgepasst und gewaltsam in sein Auto gezogen hatte. Die Kripo Würzburg sieht Parallelen zu der Tat in Lohr. Ein Tatnachweis gelingt jedoch nicht, die Kriminaltechnik ist auch 1994 noch nicht soweit, den aus Hessen stammenden Mann zu überführen.

Es wird noch sieben Jahre dauern. 2001 wird der sichergestellte Stofffetzen als Spurenträger aus dem Asservatenschrank geholt und im Institut für Rechtsmedizin in Würzburg auf DNA untersucht. Tatsächlich können die Mediziner das DNA-Muster bestimmen. Über das Amtsgericht Würzburg wird ein Beschluss erwirkt, und der Mann aus Hasselroth in der Nähe von Hanau, der 1994 eine Joggerin überfallen hatte, zum Speicheltest vorgeladen.

Die gerichtsmedizinische Analyse der Speichelprobe mit dem Muster auf dem Stofffetzen ergibt folgendes Ergebnis: Die DNA auf dem Stückchen Stoff war dieselbe wie die des Mannes, der in Hessen die Joggerin überfallen hatte. Für die Ermittler ist nun klar, dass der Mann aus der Nähe von Hanau auch für den versuchten Mord am Rexroth- Schlösschen verantwortlich ist. Das Amtsgericht Würzburg erlässt daraufhin Haftbefehl, am 12. Dezember 2001 wird der Mann an seinem Wohnsitz in Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis mit Unterstützung von örtlichen Polizeibeamten festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.

Im November 2002 beginnt vor dem Landgericht Würzburg der Prozeß wegen versuchten Mordes und sexueller Nötigung. Das Gericht tagt als Jugendgerichtskammer, da der Angeklagte zur Tatzeit 21 Jahre alt war und somit Heranwachsender war.

Am 26. November 2002 wird der 32 jährige Angeklagte 12 Jahre nach der Tat wegen versuchten Mordes und sexueller Nötigung zu 8 Jahren Jugendhaft verurteilt. Das Opfer hatte ihren Peiniger vor Gericht identifiziert. Hauptindiz im Prozeß war das Tuch, mit dem das Opfer die Spermaspuren von der Hose des Angeklagten reiben musste und das er dann aus dem Auto warf. Das Gericht sieht in der Tat einen Mord zur Verdeckung einer Straftat. Die Richter sprechen in ihrem Urteil von einer brutalen, kaltblütigen und berechnenden Tatausführung. Sinn der Jugendstrafe sei es, auf den Täter einzuwirken, am besten durch eine Sexualtherapie.

Die Anklage hatte die Höchststrafe von 10 Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte wegen erheblicher Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten auf Freispruch.

Das Opfer ist heute 54 Jahre alt und kann seit der Tat kein selbständiges Leben führen. Sie ist seit der Tat arbeitsunfähig, kann weder riechen noch schmecken und ihr Gesicht ist von Narben gezeichnet. Würden sich ihr Freund und die Familie nicht um sie kümmern und versorgen, müsste sie in ein Pflegeheim.
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#29

RE: 3.5.1991 FF1 (Kripo Würzburg)

in Filmfälle 14.01.2014 09:50
von MIRACLE • 21 Beiträge

Hallo Bastian
Auch wenn schon geschehen durch Andere möchte ich Dir meinen Dank ausrichten für Deine Beiträge. Ohne diese Details wären die FF nur halb so spannend und interessant.


zuletzt bearbeitet 14.01.2014 09:50 | nach oben springen


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