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10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber (später: Fall Stellwag)

in Studiofälle 04.10.2010 02:15
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
Das verhängnisvolles Ohr/ Ein Gutachten und seine Folgen
10.4.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber- Der Fall Donald Stellwag

Es ist einer der größten Justizirrtümer in der deutschen Rechtsgeschichte. Dieser Irrtum ist nicht Grundlage von Spekulationen aus der Boulevardpresse und der juristischen Fachliteratur, dieser Justizirrtum ist erwiesen. Ausgangspunkt ist die Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber in Aktenzeichen xy aus dem Jahre 1982. Ein Polizist glaubt, einen alten Bekannten auf dem Überwachungsbild zu erkennen und informiert seine Kollegen in Nürnberg. Durch Verknüpfung mehrerer unglücklicher Umstände wird der Täter zu 8 Jahren Haft verurteilt. Der Fall war eingetreten, vor dem die Kritiker in den ersten beiden Jahrzehnten bei der Ausstrahlung dieses Formats immer gewarnt hatten. Die Gefahr, dass auch unschuldige Menschen durch Aktenzeichen xy ins Visier der Behörden geraten können, sei sehr groß bei diesem Format. Auch wenn die Fahndung durch Eduard Zimmermann den Stein ins Rollen gebracht hat, liegt die Schuld für diesen Justizirrtum bei anderen Personen. Das Gericht hätte den Angeklagten ganz klar freisprechen müssen. Er hatte ein nachweisbares Alibi und auch Tatortspuren wiesen auf einen anderen Täter hin. Die Verurteilung erfolgt lediglich auf einem anthropologischen Gutachten. Ein fataler Fehler.

Der Fall

Nürnberg, 5 Tage vor Weihnachten. Am 19. Dezember 1991 in der Wölckernstraße, ruft ein Mann, auffällig dick und groß, in einen dunklen Mantel, mit Hut und Sonnenbrille, im Reisebüro "Windrose" ein Taxi. Der Mann steigt in das Taxi und läßt sich in die Scharrerstraße bringen, bittet die Fahrerin, vor der Stadtsparkasse zu warten. Es ist 15.18 Uhr. Der Mann stellt sich vor den Schalter 2, zieht eine Pistole, verlangt Geld, auch Devisen, auch Schweizer Franken. Die Kassiererin füllt eine Plastiktüte mit 54 000 DM und schiebt sie zum Täter. Die Überwachungskamera knipst schwarzweiß durchs Panzerglas. Der Räuber eilt ins Taxi. Fliegerstraße, sagt er und droht mit der Waffe. Er zwingt die Frau in eine Einbahnstraße, über ein Rotlicht hinweg, steigt aus und verschwindet. Bereits kurz nach dem Überfall ist die Polizei vor Ort und ordnet eine Ringfahndung an. Auch die Taxifahrerin ruft sofort die Polizei. Die Beamten sichern auf der Beifahrertür einen Fingerabdruck. Auch 5 Monate nach der Tat fehlt von dem Bankräuber jede Spur.

Im April 1992 fahndet Aktenzeichen xy für unterschiedliche Dienststellen nach 3 unbekannten Bankräubern, auch der Nürnberger Bankraub wird vorgestellt. Das Bild der aus Überwachungskamera zeigt einen dicken Menschen, mit Brille, Hut, Mantel, schwarzweiß, verzerrt, ohne Schärfe. Ein Polizist aus Schweinfurt sieht die Sendung und meldet, dass es sich bei dem Mann mit Hut und Sonnenbrille um Donald Stellwag handeln könnte, einen hochgewachsenen und schwergewichtigen Mann aus einem Dorf bei Würzburg. Die Polizei vergleicht die Schwarz-Weiß-Aufnahmen mit ihrer Verbrecherkartei. Donald Stellwag, der einige kleinere Vorstrafen hat, gerät wegen seines Äußeren in den Kreis der Verdächtigen.

Stellwag hört von diesem Verdacht und betritt wenig später freiwillig das Polizeipräsidium in Nürnberg. Als Alibi gibt er bei der Vernehmung an, dass er sich zur Tatzeit im Hotel "B 91" in Leuna aufgehalten hatte, mehr als 200 Kilometer weit entfernt von der Sparkasse in Nürnberg. Trotzdem wird Stellwag im Mai 1992 festgenommen und in die JVA Straubing gebracht.

In der U- Haft stimmt Stellwag der Anfertigung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens des Gutachters Dr. Cornelius Schott zu. Auch der Polizei ist klar, dass die Zeugenaussagen allein für meine Verurteilung nicht ausreichen. Zwar erkennen 5 Zeugen in Stellwag den Täter, jedoch konnten 10 weitere Zeugen Stellwag nicht identifizieren.

Im Januar 1994 beginnt vor der 7. Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen Donald Stellwag wegen schwerer räuberischer Erpressung. Das Verhalten nach der Tat, das Bedrohen der Taxifahrer mit einer Schusswaffe, wertet das Gericht als Geiselnahme.

Donald Stellwag, der 1957 (andere Quellen sprechen 1958 ) in Fuchsstadt geboren wird, wächst ohne Eltern. Seinen Vater, ein Soldat aus Amerika, hat er nie kennengelernt. Seine Mutter stirbt an Geldsucht, als Stellwag ein Jahr alt ist. Seine Großmutter, die er liebevoll Mama nennt, zieht ihn groß. In seiner Gemeinde gilt Stellwag als Außenseiter, wird als Ami- Bastard beschimpft, weil er unehelich geboren wurde. Eine Lehre zum Kaufmann gibt er auf und wird Malergehilfe. 1979 gründet er eine Firma für Gerüstbau und Montage. Die Firma geht jedoch schnell pleite und Stellwag begeht die ersten Vergehen. Im Mai 1980 dann die erste Verurteilung wegen Diebstahl in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis: 2 Jahre auf Bewährung. In Laufe der Jahre folgen weitere Verurteilungen, immer jedoch wegen kleinerer Delikte.

1984 wird ein Hypophysentumor bei Stellwag diagnostiziert. Die Operation verläuft nicht glatt, die OP beschädigt das linke Auge. Stellwag muss Cortison schlucken und wird drogenabhängig. Im Oktober 1986 wird er deshalb in Neuburg wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. In der Haft macht Stellwag eine Therapie und ihm gelingt der Entzug.

Dann kommt der 19. Dezember 1991, Tatort Stadtsparkasse Nürnberg. Der Angeklagte sagt aus, an diesem Tag in Leuna in dem Hotel B 91 gewesen zu sein. Er sei zu dieser Zeit Chef einer Drückerkolonne gewesen und habe im Osten versucht, westdeutsche Zeitschriften als Abo zu verkaufen. 8 Zeugen bestätigen diese Aussage. Auch der Hotelbesitzer gibt an, dass Stellwag am Tattag in Leuna war.

Viele Zeugen aus der Bank und auch die Taxifahrerin können den Angeklagten nicht als Täter identifizieren. Ein Zeuge sagt aus, er hätte Tage vor der Tat einen großen, dicken Mann in einem alten grünen Mercedes um die Bank kurven sehen. Stellwag besitzt keinen Mercedes, auch niemand aus seinem persönlichen Umfeld. (der wahre Täter hatte zur Tatzeit ein solchen grünen Mercedes, wie sich später herausstellt)

Dann sagt Dr. Cornelius Schott, Experte für anthropologische Vergleichsgutachten, vor der Kammer aus. Er habe das Bild aus der Überwachungskamera mit verschiedenen Lupen nach körperlichen Merkmalen des Täters untersucht. Auf der Welt gibt es keine zwei Menschen, die die gleichen Ohrenmerkmale oder die gleichen Handkriterien aufweisen. Formmerkmale des Gesichts und der Ohren sind so einzigartig, dass sie nahezu die gleiche Beweiskraft besitzen wie die Charakteristika des Hautleistenbildes. Die Kontur des Ohrmuschelrandes ist identisch mit der des Täters. Die Scheitelhelix des linken Ohrs verlaufe bei Täter und Tatverdächtigem gleichmäßig rundbogig und gehe ohne Absetzung in die Helix über. Die Scapha laufe nicht bis in den Bindegewebsanteil des Ohrläppchens, sondern ende auf Höhe des Übergangs der Helix zum Läppchen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte der Täter sei, liege bei 98,8 %. In seinem letzten Satz spricht der Gutachter den Angeklagten direkt an, er solle die Tat doch zugeben, für ihn bestehe kein Zweifel an der Täterschaft. Stellwag bricht nach diesem Satz in Tränen aus.
Die Staatsanwaltschaft fordert wegen „Uneinsichtigkeit“ 15 Jahre Haft, die Höchststrafe für die angeklagten Delikte. Für die Verteidigung kommt nur Freispruch in Betracht. Am 16. Februar 1994 wird Stellwag auf Grundlage des Gutachtens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren wegen räuberischer Erpressung und Geiselnahme verurteilt. Die Revision wird als unbegründet verworfen.

Da sich Stellwag nicht mit der Tat identifiziert, muss er in der JVA Straubing die gesamte Strafe absitzen. Er wird als nicht resozialisierbar eingestuft und erhält somit keine Hafterleichterungen, keine Weiterbildungsmaßnahmen, keine frühzeitige Entlassung. Er sitzt 6 Jahre in Einzelhaft.

5 Jahre vergehen. Erneut passiert ein Bankraub. Wieder überfällt ein großer, dicker Mann eine Sparkasse. Auch in diesem Fall erhält die Polizei Bilder aus der Überwachungskamera. Der Verdacht fällt erneut auf Stellwag, obwohl er die JVA zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht verlassen hatte. Stellwag wurde ernsthaft darauf verhört, ob er beteiligt war; das Umfeld der JVA auf evt. Helfer durchkämt. Obwohl auch den Beamten jetzt Zweifel an der Schuld von Stellwag aufkommen, wird seine Forderung, einen Abgleich zu machen, abgelehnt: Die Akte Stellwag wird geschlossen.

Im Gefängnis erblindet Donald Stellwag auf dem linken Auge, erkrankt an Diabetes, Ärzte diagnostizieren zwei Tumore in seinem Kopf. Am 14. Februar 2001 wird er im Alter von 42 Jahren nach 8 Jahren Haft entlassen.

3 Wochen nach der Haftentlassung wird in Stuttgart Frank Michael G. verhaftet. Ein großer, dicker Mann, der sich mit der Tat gebrüstet hat, für die sein Doppelgänger unschuldig sitzen musste. Ein Kollege hatte ihn „verpfiffen“. Der Bankraub von Nürnberg wird neu aufgerollt. Untersuchungen ergeben, dass der Fingerabdruck aus dem Taxi von G. stammt. Zudem besaß er 1991 einen alten grünen Mercedes. Frank Michael G. gesteht schließlich den Banküberfall in Nürnberg und auch jenen Raub, für den Stellwag während seiner Haft in Verdacht geriet. Der wahre Täter wird Mitte 2001 zu 11, 5 Jahren Haft verurteilt und entschuldigt sich bei Stellwag in seinem letzten Wort.

Da jedoch Stellwag juristisch auch durch die Verurteilung nicht automatisch rehabilitiert ist, strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren an und wird vom Landgericht Ansbach freigesprochen. Das spricht ihn für fast 3000 Tage Haft eine Haftentschädigung von ca. 60.000 DM (20 DM pro Hafttag) zu, von denen 20000 DM nach dem Gesetz für die Verköstigung und Unterkunft in der Justizvollzugsanstalt einbehalten werden.

Nach dem Fall Stellwag werden zwei weitere Opfer von Schott strafrechtlich freigesprochen, die aufgrund von Gutachten des Humanbiologen unschuldig verurteilt wurden. Eine Krankenschwester aus Dortmund soll 1994 während ihres Nachtdiensts im einen Krankenhaus einem Patienten dessen Scheckkarte samt PIN- Nummer gestohlen und damit bei mehreren Banken 14 400 Mark aus Geldautomaten gezogen haben. Das Amtsgericht Dortmund verurteilt sie deshalb 1996 zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Strafe wird 2000 aufgehoben, nachdem Gutachter feststellten, dass schwerwiegende Zweifel an den Feststellungen Dr. Schotts angebracht seien.
Auch im zweiten Fall geht es um EC- Karten- Betrug. Ein Hotelier soll 1993 mit einer gestohlenen EC-Karte 4800 Mark aus Geldautomaten der Warburger Volksbank gezogen haben. Das Urteil nach einem Urteil von Schott: eine Geldstrafe. Auch diese Strafe wird wegen erheblicher Zweifel der Gutachtenerstellung aufgehoben.

Für 15 bewaffnete Banküberfälle mit 800 000 Mark Beute verurteilte ein Dortmunder Gericht im Juli 2001 einen voll geständigen 33-Jährigen zu zwölf Jahren Haft. Dabei hätte die Tatserie nach sieben Überfällen ihr Ende finden können. Damals war der Täter von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Schott fertigte das Gutachten an und kam zu dem Ergebnis: unschuldig.

Nach seiner Freilassung verklagt Stellwag Dr. Schott auf Schadensersatz in Höhe von 300000 Euro für die zu Unrecht verbüßte Haftstrafe. In erster Instanz werden Stellwag vor dem LG Hanau einen ein Schmerzensgeld 57000 DM zugesprochen. Beide Parteien legen Berufung ein. Das OLG Frankfurt entscheidet 2007 auf ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro. Das Gutachten des Sachverständigen sei grob fahrlässig fehlerhaft gewesen, da der Fachmann in seiner Einschätzung vor Gericht jegliche Zurückhaltung aufgegeben habe. Ein Gutachter müsse aber mögliche Zweifel und die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich machen. Es war der erste Fall in der deutschen Strafrechtsgeschichte, bei dem ein Sachverständiger für ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten zivilrechtlich haftbar gemacht wurde.

Mittlerweile sind 6 Verfahren bekannt, in denen Dr. Schott ein falsches Gutachten abgeliefert hat. Eine lustige Geschichte brachte der Zivilprozeß gegen Schott noch zu Tage. Er wurde in früheren Jahren mal die Fernsehshow Wetten, dass… gecastet und fiel durch. Er sollte 10 Menschen anhand ihrer Ohren identifizieren und lag sieben Mal daneben.

Eine andere Sache muss jedoch noch erwähnt werden in diesem Zusammenhang. Seit Anfang Juni 2010 besteht erneut ein Haftbefehl gegen Donald Stellwag, der jedoch wegen des Gesundheitszustandes außer Vollzug gesetzt wurde. Kurz vor Weihnachten 2009 ist ein Goldtransporter auf der Fahrt von Neumarkt nach Pforzheim in der Nähe von Ludwigsburg auf der A 81 überfallen worden. Die Täter hatten sich als Polizisten verkleidet, sie erbeuteten Schmuck im Wert von 1,8 Millionen Euro. Als Anführer identifiziert die Polizei einen bekannten Gangster Rapper. Er und vier Komplizen werden nach abenteuerlicher Flucht (bis in den Irak) gefasst und nach deutschland abgeschoben. Den Tipp für den Coup soll der Rapper von Stellwag erhalten haben. Er soll hat sich nach Erkenntnissen der Ermittler an den Uhrmacher des Gold-Händlers herangemacht. Stellwag habe dem Handwerker Informationen zum Goldtransport entlockt und sie eine Woche vor dem Überfall an die Mittäter weitergegeben. Das Verfahren gegen die vier Mittäter wird am 27.10 in Stuttgart eröffnet. Das Verfahren gegen Stellwag ist abgetrennt, wann dieser Prozeß stattfindet, steht noch nicht. Er beteuert erneut seine Unschuld.
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#2

Re: 10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber

in Studiofälle 04.10.2010 03:02
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Ein Fall, der Rechtsgeschichte schrieb. Aber nicht weil ein Falscher verurteilt wurde, sondern weil dieser Fall zur ersten Gutachterhaftung der deutschen Strafrechtsgeschichte führte. In anderen Rechtsgebieten, wie zB im Baurecht oder im Arzthaftungsrecht, führten Zivilprozesse schon vorher zu Schadenersatzleistungen für fehlerhafte Gutachten. Strafgerichte vertrauen blind Sachverständigen, die Justiz sollte mE sensibler sein auf diesem Gebiet. Der Fall zeigt aber auch, dass kriminaltechnische Untersuchungen trotz der Entwicklungen der letzten 10 Jahre nicht ausreichen, einen Täter 100% zu überführen. Diese gelten eigentlich nach Strafprozessordnung auch nur als Indizien, nicht als Beweis. Gerichte sind eigentlich verpflichtet, bei Indizien auch immer weitere Tatumstände in die Gesamtbetrachtung der Tat mit einzuschließen und vor allem auch entlastende Umstände für den Angeklagten zu berücksichtigen. Erst dann, wenn das das Gericht 100% von der Schuld überzeugt, darf eine Verurteilung folgen. (das Gesetz spricht von keinerlei Zweifel bei der Urteilsfindung). Lediglich der Fingerabdruck gilt als 100% Beweis. Wenn eine gewisse Zahl von Merkmalen überstimmen, ist ein Fingerabdruck einzigartig. ME verlassen sich die Gerichte zu sehr auf die KTU, dieses Thema wurde ja schon in einem anderen Thread angesprochen.

Schätzungen zufolge ist jedes 10. Urteil in Deutschland falsch, dass schließt aber auch die „falschen“ Freisprüche mit ein. Und meistens sind es die kleineren Verbrechen, bei denen es zu Fehlurteilen kommt. Bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Menschenraub ist die Fehlerquote, auch wegen dem Fortschritt der Kriminaltechnik, niedriger. Im Endeffekt ist immer ein Abwägen, aber ich bleibe dabei: Lieber mal einen „Schuldigen“ bei Zweifel freisprechen, als einen Unschuldigen verurteilen. Zudem wird seit Jahren auch darüber diskutiert, eine Kontrollinstanz für Gutachter einzurichten. Passiert ist auf den Gebiet noch nichts.

Interessant zu erwähnen ist auch noch der Umstand, dass Aktenzeichen xy erst nach der Verurteilung von Stellwag über die Aufklärung im Februar 1993 berichtet und dabei auch das anthropologische Gutachten hervorgehoben hat. Vielleicht hätte man 2001, nachdem die Unschuld von Stellwag festgestellt wurde, auch mal einen Satz zu diesem Fall in der Sendung sagen können.


Zu dem neuen Fall, bei dem erneut ein Haftbefehl gegen Stellwag ausgestellt wurde, hier ein aktueller Bericht des Focus

http://www.focus.de/panorama/welt/goldraub-die-suche-nach-der-beute-des-gangster-rappers_aid_558433.html
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#3

Re: 10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber (später: Fall Stellwag)

in Studiofälle 20.10.2010 15:58
von bd-vogel • 570 Beiträge
Danke für das tolle Review, Bastian!

Bernhard.
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#4

Re: 10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber (später: Fall Stellwag)

in Studiofälle 03.11.2010 00:29
von bd-vogel • 570 Beiträge
Ein Artikel zum jetzt gestarteten Prozeß in Stuttgart:
Ein Räuber als Gendarm (Kölner Stadtanzeiger vom 29.10.2010).

Bernhard.
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#5

Re: 10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber (später: Fall Stellwag)

in Studiofälle 04.11.2010 02:10
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Danke für den Link, Bernhard. Laß uns den Prozeß ein wenig verfolgen, auch wenn es kein xy- Fall war. Könnte ne interessante Sache werden.
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#6

Re: 10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber (später: Fall Stellwag)

in Studiofälle 25.12.2010 23:11
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Donald Stellwag wird wegen dem Goldraub von Ludwigsburg nicht vor Gericht gestellt. Sein Gesundheitszustand läßt solch ein Prozeß nicht zu. Zudem liegt wohl nur eine "fährlässige" Weitergabe von Informationen vor, Stellwag hat wohl unbewußt in seinem Umfeld ein wenig zu viel gequatscht. Einen fährlässige Beihilfe oder einen fahrlässigen Raub gibt es jedoch nicht im dt. Strafrecht.

http://www.abendzeitung.de/nuernberg/lokales/223235

Im Rapper- Prozeß geht es zwischen Verteidigung, Richter und StA richtig ab. Der Prozeß ist bis Mai 2011 terminiert.

http://www.boennigheimerzeitung.de/bz1/news/stadt_kreis_artikel.php?artikel=5387168
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#7

Re: 10.04.1992 SF 7 (Kripo Nürnberg) Fahndung nach einem unbekannten Bankräuber (später: Fall Stellwag)

in Studiofälle 23.03.2011 04:03
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
der Goldraub von Ludwigsburg ist jetzt wohl endgültig aufgeklärt. Ein sechster Tatverdächtiger wurde diese Woche in Bonn festgenommen. Auch gegen den Donald Stellwag wurde anfangs ein Haftbefehl ausgestellt, dieser jedoch wegen Haftunfähigkeit außer Vollzug gesetzt. Eine Anklage wird gegen S. nicht erhoben.

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article12902338/Goldraub-Polizei-nimmt-in-Bonn-sechsten-Tatverdaechtigen-fest.html

Der Prozeß gegen die 5 Komplizen, unter ihnen auch ein bekannter Rapper, wird z.Zt. in Stuttgart fortgesetzt und wird voraussichtlich noch das ganze Jahr dauern.
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