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21.03.1997 FF 3 (Kripo Osnabrück) Mord an Michael F. (Sado-Maso-Mord von Bad Iburg)

in Filmfälle 01.04.2020 13:17
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

kurz ein, zwei Sätze zu diesem ungewöhnlichen Mordfall der Kripo Osnabrück. Wir können uns sicher alle noch daran erinnern, wie peinlich berührt Ede bei der Anmoderation zu diesem Fall war (" In die Welt der sogenannten SM-Typen"). Der Fall wurde jedoch sehr schnell nach der Ausstrahlung aufgeklärt.

Am 20. August 1996 wird in Bad Iburg bei Osnabrück der 51jährige Gastwirt Michael F. erstochen und erschlagen in seinem SM- Studio in seiner Wohnung gefesselt auf einer Folter- Streckbank von einem Maler aufgefunden. Der Täter hatte zahlreiche Schmuckgegenstände des Opfers gestohlen.

Die Polizei konzentrierte sich bei ihren Ermittlungen auf den letzten Gast in der Gaststätte an diesem Abend, welcher von Zeugen beobachtet wurde. Und tatsächlich war dieser letzte Gast auch der Mörder. Ende Mai 1997 wird nach einem Einbruch in eine Gaststätte ein damals 20jähriger Russlanddeutscher in Heide (Schleswig Holstein) festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Soldat absolviert zu dieser Zeit seinen Wehrdienst in Heide. In der Wohnung von Michael F. wird ein Fingerabdruck auf der Streckbank im SM-Studio sichergestellt und dem Festgenommenen zugeordnet.

Der Soldat gesteht daraufhin die Tat und gibt als Tatmotiv an, dass er vom Opfer sexuell in diesem SM-Studio bedrängt wurde. Er habe diese Art von sexuellen Praktiken nicht gewollt und habe daraufhin Michael F. erstochen. Dann habe er sein Opfer auf die Streckbank gefesselt, habe den Schmuck mitgenommen und sei geflohen.

Im sogenannten Sado-Maso-Prozess spricht die Jugendstrafkammer des LG Osnabrück im November 1997 ein sehr mildes Urteil und verurteilt den Russlanddeutschen zu 3,5 Jahren Haft wegen Totschlags in einen minderschweren Fall (und Einbruchsdiebstahl). Das Gericht glaube i.W. dem Angeklagten und sah in der Tötung des Gastwirten aufgrund des emotionalen Drucks in der Tatsituation nur einen minderschweren Totschlag.

(Quelle Urteil: NWZ- Zeitung vom 22.11.1997)


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

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