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10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord an Andrea Bergmaier ("Der Porsche aus München")

in Filmfälle 02.01.2012 16:53
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
FF 3 (Kripo Tübingen) 10.9.1993 Mord Andrea B.

Mord im Schwabenländle- Die legendäre Suche nach dem Porschefahrer, die Geschichte eines Putzmann und über das verborgene Leben der Andrea B.
Der Mordfall Andrea B.- Teil 1

Es ist einer der bekanntesten Filmfälle in Aktenzeichen xy. Nehren, Dußlingen, Kusterdingen und Ofterdingen. Orte, die wohl nur Einheimische kennen. Hier ist die Welt noch in Ordnung, ein Verkehrsunfall schon ein großes Ereignis. In den 90er sind diese Orte Schauplätze eines brutalen Mordes. Als die Beamten am Silvestertag 1992 zu diesem Einsatz in Nehren nahe Tübingen gerufen werden, wussten sie noch nicht, dass sich dieser Fall zu einen der spektakulärsten Kriminalfälle der schwäbischen Rechtsgeschichte entwickeln würde. Eine junge Frau wird tot mit durchgeschnittener Kehle aufgefunden, bekleidet nur mit einem Negligé. Schickimicki in der schwäbischen Provinzstadt? Das Opfer wurde kurz vor ihrem Tod mehrmals in Begleitung eines eleganten Porschefahrers aus München gesehen. In der Folgezeit werden insgesamt 4600 Münchner Porschefahrer überprüft, dass bis dahin größte Täterausschluß-Verfahren wird gestartet. Auch Prominente und Rotlichtgrößen geraten in Verdacht und müssen Blutproben abgeben. Das Ergebnis der 10 jährigen Ermittlungsarbeit: Täter war der Putzmann und fährt kein Porsche. Die Geschichte endet somit doch etwas provinziell.

Nehren hat 1992 ca. 3300 Einwohner und liegt im Landkreis Tübingen. Eine von ihnen ist die 24 jährige Andrea B., die als technische Zeichnerin in einer Maschinenbaufirma bei Kusterdingen arbeitet. Seit dem Frühjahr ist sie in der Firma in der Nähe von Tübingen angestellt und gilt bei Kollegen als beliebt und zuverlässig. Im Sommer vor der Tat war die junge Frau noch umgezogen und bewohnt seitdem ein Ein-Zimmer-Appartement im Erdgeschoß eines Mehrfamilienhauses in Nehren. Über ihr Privatleben gibt Andrea nicht viel preis, ihre Freunde wissen aber, als sie viele Bekanntschaften nach München pflegt. An mehr als einem Dutzend Wochenenden hatte sie sich in den Monaten vor ihrem gewaltsamen Ende zu Besuchen in der Landeshauptstadt aufgehalten, Rock-Konzerte besucht, mit Freunden aus dem Tübinger Raum in der Gaststätte 'Thomasbräu' gegessen und die Wies'n im September besucht. Auch ein Grund für die vielen Aufenthalte in München ist ihr Freund Dietmar U. , mit dem sie seit der Schulzeit liiert ist und der in München eine Anstellung in einer Münchner Computerfirma gefunden hat. Obwohl die technische Zeichnerin gerade versucht hat, ihr Leben im Tübinger Umland neu zuordnen, plant sie offenbar für Anfang 1993 nach München umzusiedeln. Eine Bewerbung bei einem Münchner Unternehmen hatte bereits ein Einstellungsgespräch zur Folge gehabt, in dessen Verlauf sie erklärte,
dass es für sie kein Problem sei, in München eine Wohnung zu finden.

Andrea hat eine weitere große Leidenschaft: Aerobic- Seit drei Jahren trainiert die junge Frau im Fitneßclub Pegasus in Dußlingen, einem der ältesten Trimm-Studios in Deutschland, das auch von zahlreichen Polizeibeamten frequentiert wird.

Das Leben von Andrea B. beinhaltet jedoch ein weiteres Geheimnis, welches bis heute nicht geklärt wurde. Seit Sommer 1992 gibt es wahrscheinlich einen zweiten Mann im Leben der 24 jährigen. In dieser Zeit wird sie mehrmals von Nachbarn in Begleitung eines sehr elegant gekleideten 25- bis 35- jährigen Porschefahrer gesehen. Die Besuche des mysteriösen Mannes häufen sich in den Wochen vor dem Mordtag. Zeugen sehen den Wagen mit Münchner Kennzeichen der 911 oder 944- Reihe in Nehren und Tübingen, vor dem Haus der technischen Zeichnerin und ihrem Fitneßclub 'Pegasus'.


Eine Porsche fällt Passanten auch in der Mordnacht am 30. Dezember am Fitneßclub in Dußlingen auf. Andrea B. besucht fast jeden Tag Aerobic- Kurse im Pegasus bzw. hilft als Barkeeperin hinterm Tresen aus. So auch am 30 Dezember 1992. Am nächsten Tag will sie über die Mitfahrzentrale nach München zu ihrem Freund fahren und in der Landeshauptstadt den Jahreswechsel feiern. Diese Pläne ändern sich jedoch, als ihr Freund an diesem Abend im Pegasus anruft und seiner Freundin mitteilt, dass er sie am nächsten Tag am späten Vormittag in Nehren abholen wird.

Der Abend im Pegasus verläuft bis 21 Uhr ohne besondere Vorkommnisse. Dann passiert ein Ereignis, dass sich die Polizei bis heute nicht erklären kann. Gegen 21 Uhr betritt ein Unbekannter das Studio in Dußlingen, bleibt an der Tür stehen und hält Blickkontakt zu Andrea B. Ein weiterer Angestellter deutet das Verhalten des Unbekannten als Interesse am Studio und drückt ihm ein Flyer in die Hand. Der Unbekannte verläßt danach den Fitneßclub, ohne auch nur ein Wort gesprochen zu haben. Zur gleichen Zeit wird vor dem Pegasus wieder ein dunkler Porsche mit Münchner Kennzeichen gesehen. Nach diesem Vorfall ist Andrea wie ausgewechselt. Die Polizei ist sich sicher, dass Andrea diesen Mann gekannt haben muss. Gegen 22 Uhr, 2 Stunden vor Feierabend, bittet sie ihren Kollegen, nach Hause gehen zu dürfen. Um 22.15 Uhr verlässt Andrea das Pegasus und soll nach Angaben des Angestellten vom Parkplatz mit ihrem Peugeot weggefahren sein.

Ob Andrea dann sofort nach Hause gefahren ist, unklar. 15 Minuten nach dem Andrea den Fitneßclub verlassen hat, macht ein Autofahrer um 22.30 Uhr eine wichtige Beobachtung: Vor dem Haus der jungen Frau in Nehren parkt ein Porsche 944, dessen Farbe er zwar in der Dunkelheit nicht erkennen kann. Als ungewöhnlich fiel ihm allerdings das Münchner Kennzeichen auf, und daß, anders als bei den übrigen Fahrzeugen am Straßenrand, die Scheiben noch nicht mit Rauhreif überzogen waren. Ein Indiz dafür, dass der Wagen erst wenige Minuten vorher abgestellt wurde.

Der Silverstertag 1992 in Nehren. Am späten Vormittag trifft Dietmar U. in Nehren ein, um seine Freundin abzuholen. Sofort fällt ihm die offene Terrassentür der Erdgeschosswohnung auf. Als er auf seine Rufe keine Antwort erhält, betritt er über die Terrassentür die Wohnung. Er findet im Schlafzimmer auf dem Bett seine tote Freundin. Sie hatte mehrere Stichwunden am Hals und hat viel Blut verloren. Dietmar U. schaltet sofort die Polizei ein.

Nach der ersten Tatortuntersuchung ist klar, dass Andrea B. ermordet wurde. Der Täter hatte der jungen Frau mehrmals mit einem Messer in den Hals gestochen und dabei auch die Kehle durchgeschnitten. Andrea B. ist durch diese Verletzungen verblutet.

Viel Spuren findet die Polizei nicht. Im Rest der Wohnung deutet nichts auf ein Verbrechen hin, Einbruchsspuren sind nicht vorhanden. Die Nachbarn haben von der Tat nichts mitbekommen, auch die Tatwaffe oder weitere tatrelevante Spuren werden in der Wohnung nicht gefunden. Ein Sexualdelikt wird schnell ausgeschlossen. Allerdings hatte Andrea B. kurz vor ihrem Tod sexuellen Kontakt. Auf der Leiche und im Mund von Andrea B. werden Spermaspuren gefunden. Das Opfer hatte somit kurz vor dem Mord Oralverkehr, nach Ansicht der Kripo mit dem Täter. Fest steht auch, dass Andrea ihren Mörder gekannt und ihm die Tür aufgemacht hat. Bekleidet war sie zum Tatzeitpunkt nur mit einem Negligé, zudem war sie abgeschminkt. Indizien dafür, dass zwischen Opfer und Täter eine Beziehung bestanden haben muss. Geraubt wurde nichts außer einem querformatigen Büchlein mit Außenmaßen von sieben mal zehn Zentimetern und blauem Stoffdeckel - dem Telefonverzeichnis der Bekannten des Mordopfers. Die Kripo glaubt, dass die Telefonnummer des Mörders in diesem Büchlein steht und so die Identifizierung seiner Person erschwert werden soll.

Die Spermaspur ist der einzige Hinweis auf den Mörder. Die Kripo konzentriert sich zunächst auf das engere persönliche Umfeld der Toten. Jedoch ergeben sich bei dieser Überprüfung keine Hinweise auf den Täter, sämtliche enge Freunde können ausgeschlossen werden. Auch der Freund von Andrea zählt zunächst zum Kreis der Tatverdächtigen, da sein Alibi in der Tatnacht von 1 bis 8.30 Uhr Lücken aufweist. Eine Genanalyse schließt den 29 jährigen jedoch als Täter aus, sein Genmaterial stimmt mit der am Tat vorgefundenen Spermaspur nicht überein.

Durch die Zeugenbefragungen in der Nachbarschaft erfahren die Ermittler, dass das Opfer bereits Monate vor der Tat engen Kontakt zu einem Münchner Porscchefahrer gehabt haben muss. Das enge persönliche Umfeld sowie der Lebenspartner wussten nichts von diesem Kontakt. Es ist die einzige Spur der Kripo in diesem Mordfall. Obwohl der Lebensgefährte die Beziehung als intakt und gefestigt ansieht, da beide 10 Tage vor der Tat noch im Urlaub auf Teneriffa waren, wird die Spur wegen der zahlreichen Beziehungen nach München als „heiß“ eingestuft. Auch als das Opfer in Teneriffa war, wurde der Porsche vor dem Wohnhaus von Andrea in Nehren gesehen. Zum Leidwesen der Polizei können die Zeugen keine genauen Angaben über die Serie der Nobelmarke machen, auch sind Kennzeichen und Farbe unbekannt. Einige Zeugen identifizieren den Wagen als 911 Carrera mit vier Ziffern im Kennzeichen, andere einen Porsche 944 mit ein bis zwei Ziffern.

Die Kripo Tübingen entscheidet sich zu einem sogenannten Täterausschluß- Verfahren, die umfangreichste, die zur damaligen Zeit je in Deutschland unternommen wurde. Im Jahre 1994 ist die Kriminaltechnik noch so weit wie heute. Durch dieses Verfahren kann dem Täter die Tat nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, er kann jedoch bei Nichtübereinstimmung der Proben 100% als Täter ausgeschlossen werden. Die Kripo nimmt also von einer vorher bestimmten Personengruppe, die ein gewisses Täterprofil aufweist, Speichelproben. So kann mit jeder Probe nach und nach eine Person als möglicher Täter ausgeschlossen werden, und zwar solange, bis einer übrigbleibt. Zwar reichte eine Überführung nach dieser Methode nach damaliger Rechtsprechung nicht für eine Verurteilung aus, jedoch könnte die Kripo durch entsprechende Ermittlungen einen Tatverdacht dann gegen eine bestimmte Person erhärten. Aus den lebenden Zellkernen im Blut oder Speichel der betreffenden Person wird im Labor der Träger der Erbsubstanz isoliert, eine mikroskopisch dünne, aber zwei Meter lange Eiweißmolekül-Spirale. So wird der individuelle genetische Fingerabdruck der Person festgestellt. Er wird verglichen mit dem Genprinting aus Spermazellen, die bei dem Mordfall sichergestellt wurden.

Bis zur Ausstrahlung des Mordes in Aktenzeichen xy werden rund 1000 Porschebesitzer von der Kripo befragt bzw. überprüft. Von 250 Personen, die sich bei den Befragungen verdächtig gemacht haben bzw. kein Alibi vorweisen können, werden Blutproben genommen. Bis September 1993 kann jedoch kein Täter ermittelt werden.

Am 10.9.1993 bittet die Kripo Tübingen in Aktenzeichen xy die Zuschauer um Mithilfe. Der Mord an Andrea B. wird als dritter Filmfall von Eduard Zimmermann vorgestellt. Im Mittelpunkt der Fahndung steht die Frage an die Zuschauer, wer Hinweise zum elegant gekleideten Porscchefahrer aus München machen kann. Bis zur Spätsendung gehen insgesamt 34 Hinweise ein. Viele dieser Hinweise beziehen sich auf die Identität des Porschebesitzers. Ein Anrufer macht konkrete Angaben über einen Halter eines Porsche 944 mit Münchner Kennzeichen, der zuletzt öfter in Begleitung einer Frau gesehen wurde, auf die die Beschreibung von Andrea B. passt. Zudem soll er mehrmals im Fitneßstudio Pegasus trainiert haben und in Gesprächen eine Andrea genannt haben.

Ungewöhnlich ist auch der Anruf einer weiteren Person im Studio. Diese Person betont mit verstellter Stimme, dass der Porschefahrer nicht der Täter sei. Die Fahndung könne abgeblasen werden. Danach legt der Anrufer auf.

In Fall des ersten Anrufs können die Beamten den Porschefahrer nach weiteren Ermittlungen in München vernehmen. Tatsächlich hat er Beziehungen nach Tübingen und auch Beziehungen zum Pegasus, die Freundin des jungen Mann ist jedoch eine Studentin aus Tübingen und nicht Andrea B.. Wer der zweite Anrufer war, wird nicht geklärt. Ob es der wirkliche Täter, der Porschefahrer aus München oder ein Spaßanrufer war, konnte nie geklärt werden.

Weitere Hinweise ergeben sich aus der TV- Fahndung nicht. Der Polzei bleibt nur die Möglichkeit, durch das Täterausschluß- Verfahren weitere Blut- bzw. Speichelproben von Porschebesitzern aus München zu entnehmen. 2000 weiteren Besitzern der Nobelmarke steht diese Prozedur jetzt bevor. Bis 1996 werden insgesamt 3500 Porschefahrer befragt, in gut 900 Fällen wurde eine Blutabnahme angeordnet, alle zeigten sich kooperativ. Im Juni 1996 besuchen die Beamten auch den 30 jährigen Rolf M. aus München, der zum Tatzeitpunkt einen taubenblauen Porsche 928 fuhr. Er liefert den Beamten ein Alibi, nennt einen Zeugen und kann auch für den Tatzeitpunkt eine Quittung vorlegen. Da der Münchner ins Täterprofil passt, bittet ihn die Kripo Tübingen um eine Blutentnahme, die er jedoch verweigert. Für den 30jährigen sei die ganze Aktion reine Willkür und verletze zudem rechtsstaatlich Grundsätze. Er werde aus einem Zeugen zu einem Beschuldigten gemacht. Die Polizisten erwirken jedoch beim Amtsgericht Tübingen einen richterlichen Beschluß nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung, gegen den der Münchner Beschwerde einlegt.

Der Fall geht bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter entscheiden jedoch, dass eine solche Massengenfahndung rechtens sei. Das Gericht räumt der Polizei das Recht ein, zur Aufklärung schwerer Verbrechen auch von einer größeren Personengruppe Blutproben zu verlangen, eine Person kann somit zur Abgabe einer „freiwilligen“ Blutabnahme gezwungen werden. Das Verfahren sei angemessen, um solche schweren Straftaten aufzuklären und stelle kein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers dar. Insbesondere war nicht zu beanstanden, daß das Gericht die vom Beschuldigten angebotene Vernehmung einer Alibi-Zeugin anstelle der Blutprobe nicht habe gelten lassen. Denn daß Zeugenaussagen mehrere Jahre nach der Tat oft sehr ungenau sind, sei allgemein bekannt. Daher sei die Anordnung der Blutprobe weder willkürlich noch unverhältnismäßig. Angesichts eines Tötungsdelikts stelle eine Blutprobe nur einen geringen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, den jeder Beschuldigte hinzunehmen habe. Ob der Mann tatsächlich Beschuldigter sei, könne das Verfassungsgericht nicht überprüfen, dies sei alleine Aufgabe der Fachgerichte. Wer kein sicheres Alibi vorweisen konnte und auch aufgrund seines Alters und anderer Umstände zu dem Täterkreis passen konnte, kann zu einer freiwilligen Blutprobe für eine DNA-Vergleichsanalyse ("genetischer Fingerabdruck") gezwungen werden. In einen Teil gab das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer jedoch Recht: Testverweigerer darf die Staatsanwaltschaft nicht allein wegen der Verweigerung der Teilnahme als Verdächtige und damit als Beschuldigte einstufen. Andernfalls würde sowohl gegen die Unschuldsvermutung als auch gegen das Rechtsstaatsrinzip verstoßen.

Es war das erste Urteil in einem konkreten Fall zum Thema Massengentest und kann somit als Grundsatzurteil eingestuft werden. Die Karlsruher Richter legitimieren mit diesen Urteil den § 81 StPO, der die rechtlichen Grundlagen für diese Art von Massengentest regelt. Aber auch der 30 jährige Münchner kann nach Genanalyse als Mörder im Fall Andrea B. ausgeschlossen werden. Der Kripo bleibt somit nichts anders übrig, als weitere Porschebesitzer im Raum München zu überprüfen. Sie werden per Telefon, Fragebogen oder persönlich durch Kripobeamte befragt, wer sich verdächtig macht oder kein Alibi vorweisen kann, wird zur Blutabnahme gebeten. Diese Prozedur erreicht jetzt auch die Prominenten- Szene der Münchner Schickeria, 4 Prominente und eine große Anzahl von Rotlichtgrößen erhalten Besuch von der Polizei. Jetzt berichtet auch die Boulevardpresse über den Mordfall aus der schwäbischen Provinz. Der Schauspieler Claude-Oliver Rudolph, bekannt aus einem James Bond Film und als Bösewicht in vielen Krimis, wird ebenfalls von der Tübinger Kripo zur Blutprobe gebeten. Die Bild- Zeitung berichtet ausführlich über den Besuch der Polizei bei dem Schauspieler im Jahr 2000. Aber auch Rudolph scheidet erwartungsgemäß als Täter aus.


Teil 2 heute abend
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#2

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 02.01.2012 17:38
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Teil 2 Mordfall Andrea B.

Seit dem Mord sind sieben Jahre vergangen, 4000 Porschebesitzer wurden befragt, 1000 Blutproben wurden untersucht, aber keine Spur führt zum Mörder. Die Polizei entschließt sich dazu, auch die Porschebesitzer nochmal zu überprüfen, die am Anfang aufgrund eines Täterprofil durch das Raster gefallen sind. Aber auch soll nochmal das persönliche und erweiterte Umfeld des Opfers untersucht werden, die Beamten stufen die Münchner Spur nicht mehr als primär ein.

Diese Ermittlungen führen die Beamten der Tübinger Polizei auch nach Ofterdingen zu einer Frau, die zur damaligen Zeit im Wohnhaus des Opfers als Putzfrau gearbeitet hat. Viel versprechen sich die Polizisten von diesem Besuch nicht, Hinweise auf einen Kontakt zwischen Andrea B. und der Reinigungskraft gab es bereist zum damaligen Tatzeitpunkt nicht und eine Frau als Täterin konnte ausgeschlossen werden. Bei der Vernehmung jedoch im Frühjahr 2002 erfährt die Kripo, dass der Ehemann der Putzfrau öfter das Treppenhaus in Nehren geputzt hat. Sofort wird auch der 44 jährige Ehemann vernommen. Der Frührentner gibt zu, zur Tatzeit mehrmals das Treppenhaus in Nehren geputzt zu haben, da seine Frau neben der Tätigkeit als Reinigungskraft einen Job in einer Metzgerei angenommen hatte. Kurz nach Weihnachten sprach ihm Andrea B. an und fragte ihn, ob er der neue Hausmeister sei. Nachdem er diese Frage verneint hatte, bat ihm die attraktive Frau dennoch, nach einem klemmenden Rollladen zu sehen. Danach sei er zu einem Kaffee eingeladen worden. Weitere Kontakte stritt er ab. Die Kripo bittet ihn dennoch um eine freiwillige Speichelprobe und schickt diese in Labor des LKA.

Am 8. Juli 2002 liegt das Ergebnis der DNA Analyse vor: Der 44 jährige Frührentner Holger M. ist der Mörder von Andrea B., das sichergestellte Sperma stammt von ihm.

Am Abend des gleichen Tag wird Holger M. in seinem Haus in Ofterdingen festgenommen. Nach 9,5 Jahren ist einer der spektakulärsten Mordfälle im Schwabenländle aufgeklärt. Der Täter kommt nicht aus München, sondern aus Ofterdingen, nur 4 Kilometer vom Tatort entfernt. Der Täter fährt nicht Porsche und kommt auch nicht aus High Society, er putzt und fährt Golf. In den Vernehmungen gesteht M. den Mord aus Nehren. Er hatte mit Andrea B. ein kurzes Verhältnis. Als er sich nach einer Liebesnacht wieder auf den Weg zu Frau und Kind machen wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Er griff nach einem Messer und stach Andrea B. in den Hals, danach verlässt er die Wohnung durch die Terrassentür. Gegen den Familienvater wird am 10. Juli 2002 Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Obwohl keine Anzeichen auf ein Sexualdelikt vorliegen, klagt ihm die Staatsanwaltschaft im Februar 2003 wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und Vergewaltigung an.

Am 7. Mai 2003 wird in Tübingen der Prozeß wegen Mordes und Vergewaltigung gegen M. eröffnet. Die Anklageschrift wirft dem 44 jährigen Angeklagten vor, in der Nacht zum 31.12.1992 die 24 Jahre Bauzeichnerin Andrea B. in ihrer Erdgeschosswohnung in dem kleinen Ort
Nehren (Kreis Tübingen) unter Androhung von Gewalt erst vergewaltigt und dann mit einem
Küchenmesser ermordet zu haben, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Der Angeklagte lernte das Opfer kurz nach Weihnachten bei seiner Putzarbeit kennen. Man kann ins Gespräch, er reparierte den Rollladen und wollte mehr. Seine Annäherungsversuche wurden von Andrea B. jedoch abgeblockt. Am 30.Dezember fuhr M. mit dem Ziel nach Nehren, mit Andrea zu schlafen, koste es was es wolle. In dieser Nacht stach der Täter insgesamt achtmal in den Hals des Opfers und schnitt ihr dabei die Kehle durch. Motiv war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte sich einer Anzeige durch das Opfer entziehen wollte und seine Ehe retten wollte. Diese wäre zerbrochen, wenn die Vergewaltigung ans Tageslicht gekommen wäre. Die Tat sei deshalb als Mord einzustufen.

Der Angeklagte will zu den Vorwürfen Stellung nehmen und aussagen. Die Vergewaltigung streitet der Angeklagte ab. 1958 war er in Dußlingen geboren worden, aufgewachsen ist er in der
Nachbargemeinde Ofterdingen. Wegen einer Schreibschwäche und eines Sprachfehlers muss er die Sonderschule besuchen. Er schließt eine Mechanikerlehre ab, lernt am Arbeitsplatz seine spätere Frau kennen. Er war Hausmann und kümmerte sich um den Sohn. Heute ist er Frührentner und habe kaputte Hüften. Er hilft mitunter seiner Ehefrau bei ihren Putzjobs, die sie neben ihrer Arbeit eine Anstellung in einer Metzgerei angenommen hat. Er putzte zum Tatzeitpunkt auch das Treppenhaus in einen Wohnblock in Nehren.
Weihnachten 1992 spricht ihn Andrea B. an: "Sind Sie der Hausmeister?" Er verneinte, die attraktive Frau bat ihn offenbar dennoch, nach einem klemmenden Rollladen zu sehen. Danach sei er zu einem Kaffee eingeladen worden. Auch noch ein zweites und drittes Mal. Er habe von seinen Eheproblemen erzählt, geflirtet und sich mit "Küsschen auf die Wange" verabschiedet. Beim dritten Treffen wollte Andrea dann seine Telefonnummer. Am nächsten Tag dann am frühen Abend der Anruf. Die Technische Zeichnerin bittet ihn, zu ihr nach Hause zu kommen. Ab 22 Uhr sei sie bestimmt von der Arbeit aus dem Fitneßclub zurück. Er fuhr nach 22 Uhr nach Nehren, als seine Ehefrau eingeschlafen war. Sie habe ihm geöffnet. Auf nette Worte folgten Küsse, es kam zum Oral- und danach zum Geschlechtsverkehr. Als gehen wollte, drohte ihm das Opfer: "Wenn du nicht bleibst, erzähl ich alles deiner Frau und mache dein Leben kaputt". Auf seine Bitten, das zu unterlassen, habe sie nicht gehört. Plötzlich hätte er das Messer in der Hand gehalten. "Feigling" und "Versager" habe sie ihn genannt. Er legte ihr das Messer an die Kehle, "dann kam es zu ein oder zwei Schnitten". Dann sei er heimgefahren, habe sich ins Bett zu seiner Frau ins Bett gelegt- und 10 Jahre lang geschwiegen.

Er könne bis heute nicht glauben, dass er diese Tat begangen habe, dass er zu so etwas fähig sei. Zehn Jahre lang hat er das Wissen um sein Tun mit sich herumgetragen. Als die Polizei ihm im vergangenen Sommer über eine DNA-Analyse auf die Spur kam, sei er erleichtert gewesen.

Der Prozeß verläuft ziemlich unspektakulär. Die Ehefrau, die mit Perücke verkleidet im Gerichtssaal erscheint, verweigert sich Aussage.

Die Gutachter der Rechtsmedizin sagen aus. Andrea B. ist in den frühen Morgenstunden des 31.12.1992 gestorben. Das Opfer wies 8 Einstiche im Hals auf, dabei wurde auch die Kehle durchgeschnitten. Der enorme Blutverlust führte schließlich zum Tod von Andrea B. Die 24 jährige hatte zudem vor ihrem Tod Geschlechtsverkehr, Spermaspuren wurden im Mund des Opfer gefunden. Allerdings wurden keine Verletzungen im Vaginalbereich gefunden, der sexuelle Kontakt erfolgte freiwillig.

Beamte der Kripo Tübingen berichten von den Ermittlungen in München vor Gericht. Hinweise auf den Angeklagten gab am Anfang der Mordermittlungen nicht. Die Polizei wußte zwar, dass die Ehefrau des Angeklagten als Reinigungskraft Zutritt zur der Wohnanlage hatte, eine Frau schied jedoch als Täter aus, daher wurde die Ehefrau des Angeklagten kurz nach der Tat nicht weiter vernommen. Erst bei Vernehmungen im Jahre 2002 habe man den Hinweis erhalten, dass der Angeklagte ebenfalls Zutritt zur Wohnung hatte. In den Jahren davor habe man fast 5000 Porschebesitzer aus München überprüft und 1000 Blut- bzw. Speichelproben entnommen. Zeugen hatten das Opfer kurz vor der Tat mehrmals in Begleitung eines eleganten gekleideten Porschefahrer mit Münchner Kennzeichen gesehen. Auch heute glaubt die Kripo, dass es im Leben von Andrea B. einen zweiten Mann gab und dieser Mann der Porschebesitzer aus München sei. Die Identität wurde jedoch nie geklärt.

Der Freund wird vorgeladen. Am frühen Nachmittag des Silverstertages 1992 sei er nach Nehren gefahren und sei Freundin für eine Silversterparty in München abzuholen. Eigentlich wollte sie mit der Tübinger Mitfahrzentrale für Studenten in die Landeshauptstadt kommen, hatte jedoch keine Fahrgelegenheit gefunden. So entschloß sich der Angestellter eines Computerunternehmens, seine Freundin abzuholen. Auf sein Klingeln reagierte niemand, dann entdeckte er die offene Terrassentür in der Erdgeschosswohnung. Seine Freundin fand er blutüberströmt im Schlafzimmer. Dass ihn die Kripo durch eine Blutentnahme schnell als Täter ausschließen konnte, war für ihn eine Erleichterung. An einen zweiten Mann im Leben von Andrea glaubt er nicht, auch das seine Freundin Sex mit dem Angeklagten hatte, konnte er zunächst nicht glauben. Beide waren eine Woche vor dem Mord noch auf Teneriffa. Die Beziehung war gefestigt, Sie kannten sich schon aus Schulzeiten. Andrea wollte zu ihm nach München ziehen. Sie habe sich bereits um einen Job bemüht, für das neue Jahr standen weitere Vorstellungsgespräche an. Auch eine Fitneßclub in München habe sie bereits gefunden, um ihre Leidenschaft- den Aerobic- nachzugehen.

Freunde und Arbeitskollegen beschreiben Andrea B. als zuverlässig und hilfsbereit, die aber über ihr Privatleben nicht viel preisgab. Keiner der Zeugen kann sich an Äußerungen des Opfers erinnern, in dem ein Porschebesitzer als möglicher Mann im Leben von Andrea genannt wurde.

Die Anklage und die Nebenklage fordern in ihren Plädoyers lebenslange Haft für den 44 jährigen. Die Indizienkette reiche aus für einen Mordvorwurf. Der Mann habe ein Messer bei sich gehabt, als er die Frau besuchte, und sei mit brachialer Gewalt über sie her gefallen. Zudem spreche die Spurenlage für einen Mord. Dagegen sei die Version der Affekthandlung eine vom Täter erdachte
Geschichte. Für Mord gebe es nur eine Strafe: Lebenslang.

Die Verteidigung plädiert auf eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Nach Darstellung des Anwalts war sein Mandant nach einem freiwilligen sexuellen Kontakt zu dem Opfer aus Angst in hohe affektive Erregung geraten. Denn die 24-Jährige habe gedroht, die Ehefrau des Angeklagten zu informieren. Anzeichen für eine Vergewaltigung wurden durch die Gutachter klar widerlegt, für einen Verdeckungsmord liegen keine Beweise vor. Der Angeklagte habe einfach aus Angst die Nerven verloren, juristisch sei dies nicht als Mord zu werten.

Am 23.5.2003 wird nach 7 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Tübingen das Urteil gesprochen. Die Schwurgerichtskammer verurteilt den Angeklagten zu 11 Jahren Haft wegen Totschlags und widerspricht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Eine Vergewaltigung und somit eine Vertuschung der Tat liege eindeutig nicht vor. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hatte die 24-Jährige den Angeklagten zu sich in die Wohnung eingeladen. Es sei dann zu einem freiwilligen sexuellen Kontakt gekommen, das typische Verletzungsbild einer Vergewaltigung liege nicht vor. Die Frau habe dann gedroht, den Seitensprung der Frau des Angeklagten zu berichten. Dieser habe daraufhin der jungen Frau die Kehle durchgeschnitten, weil er fürchtete seine Familie zu verlieren. Die Spurenlage spreche klar für eine Affekthandlung des Angeklagten. Jedoch habe der Angeklagte sein Opfer auf furchtbare und brutale Art und Weise getötet und aus sehr eigennützigen Motiven gehandelt, weil er sein Fehlverhalten verdecken wollte. Das verhängte Strafmaß sei tat- und schuldangemessen.

Im Frühjahr 2004 wird das Urteil rechtskräftig, der BGH bestätigt die Verurteilung wegen Totschlags.

Einer der bekanntesten Tötungsdelikte in Aktenzeichen xy, die Fahndung nach dem Münchner Porschefahrer durch Zimmermann in der September Sendung 1993 ist legendär. Der Fall ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle in Baden Württemberg. Aber nicht wegen der Motivlage in diesem Tötungsfall- Tötungsdelikte, um einen Seitensprung zu vertuschen, sind nicht selten. Die kriminaliste Suche nach dem Täter ist ungewöhnlich. Nehren hat sich durch diesen Fall einen Platz in den Geschichtsbüchern der deutschen Rechtsgeschichte verschafft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sprach ein Grundsatzurteil zum Thema Massengentest, legte die rechtlichen Grundlagen fest und legitimierte diese Fahndungsmethode der Kripo. Um Willkür bei der Tätersuche zu vermeiden, muss der Reihenuntersuchung ein Täterprofil zugrunde liegen. Im Jahre 2002 gab das Landgericht Regensburg aufgrund der Entscheidung der Karlsruher Richter in diesem Mordfall einer jungen Frau Recht, die sich geweigert hatte, eine Speichelprobe abzugeben. Im Sommer 2000 wurde im Main-Donau-Kanal im niederbayrischen Essing ein totes neugeborene Mädchen aufgefunden. Die junge Frau konnte anhand eines ärztlichen Attests nachweisen, dass sie noch Jungfrau war. Das LG entschied, dass sie aus begreiflichen Gründen nicht als Täterin in frage kommt und somit auch die Verweigerung einer Speichelprobe rechtens war. Heute ist eine DNA Reihenuntersuchung bei entsprechender Spurenlage in der Fahndungsarbeit der Polizei Standard, viele Straftaten- auch xy- Fälle- konnten durch diese Massengentests aufgeklärt werden.

Ungewöhnlich ist sicher auch, dass zwei Methoden der Reihenuntersuchung angewendet wurden: Die heute bekannte DNA Analyse konnte erst 1998 durchgeführt werden. Bei dieser Methode reicht für die Untersuchung Speichel, bei einem entsprechenden Treffer wird dies als schwerwiegendes Indiz gegen die Person gewertet. Am Anfang der Reihenuntersuchung in diesem Mordfall konnten die Beamten der Kripo Tübingen lediglich ein sogenanntes Täterausschluß- Verfahren anwenden, hierfür muss der Person Blut abgenommen werden. Ein Treffer bei dieser Methode reichte jedoch nicht, um die Person zu überführen, da die Wahrscheinlichkeit, dass andere Personen mit dieser Analyse das gleiche Blutbild aufweisen, zu hoch war. Jedoch konnten Personen, deren Blutbild nicht mit den vorgefundenen Spuren übereinstimmte, als Täter zu 100% ausgeschlossen werden- daher auch der Name Täterausschluß- Verfahren.

10 Jahre verfolgte die Polizei eine falsche Spur, nur durch Zufall wurde der Täter gefaßt. Er fuhr kein Porsche und war kein Prominenter. Er war der Putzmann und fuhr Golf. Man kann der Polizei mE jedoch keinen Vorwurf machen. Erst die Ermittlungen der Kripo zeigten das andere Gesicht des Opfers, welches sie gut vor Freunden und ihrem Lebensgefährten verbergen konnte. An die Existenz des Porschefahrers aus München glaubt die Kripo bis heute. Unbegreiflich ist jedoch auch für die Ermittler, wie sich die attraktive junge Frau auf diesen unscheinbaren Mann hat einlassen können. Fragen, die in diesem Fall unbeantwortet blieben.

Holger M. saß seine Haftstrafe ab und wurde vorzeitig wegen guter Führung entlassen und befindet sich heute wieder in Freiheit.

Ach ja, die Identität des Porscchefahrer wurde nie geklärt.

(Anm: Da es in letzter Zeit öfter zu ungewollten Postings von Tatbeteiligten in diesem Forum gekommen ist, wurde der Name des Täters und von weiteren Prozeßbeteiligten verfremdet, sprich es handelt sich um Alternativnamen. Der Opfername wurde abgekürzt, Forumsmitglieder wissen sicherlich, um wenn es sich hier handelt. Weitere Angaben wie Ort und Zeit etc. entsprechen den wahren Begebenheiten)

Das nächste Mal ein weiterer Meilenstein der deutschen Rechtsgeschichte. Innerhalb 72 Stunden erschüttern zwei Trampermorde im Juli 1985 die Bevölkerung im Raum Koblenz. Noch vor der Ausstrahlung der Fälle in Aktenzeichen xy ist sich die Kripo sicher, den Täter gefaßt zu haben; festgenommen bei seiner eigenen Hochzeit auf dem Standesamt. Durch einzigartige kriminaltechnische Untersuchungen wird der Mann entlastet und vor Gericht freigesprochen- eine Familien- Intrige tritt zu tage. Ein Trampermord wird 17 Jahre nach der Tat doch aufgeklärt- wieder ein DNA Treffer. Vor Gericht gibt der Angeklagte eine unglaubliche Geschichte preis. Er gibt eine Vergewaltigung am Nachmittag zu, den Mord in der Nacht bestreitet er. Traf das Opfer erst ihren Vergewaltiger, Stunden später dann ihren Mörder? Unglaublich, aber wahr. Die Tatortspuren lassen diesen Schluß durchaus zu.

Tanz in den Tod- Die Anhaltermorde von Koblenz- Die Fälle Anja Fiedler und Anke S.
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#3

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 02.01.2012 17:41
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Quellennachweis:

Süddeutsche Zeitung – Artikel vom 9.1.1993- 13.7.2002
Südkurier- Artikel vom 06.02.2003, 22.05.2003 und 24.05.2003
Stuttgarter Zeitung- Artikel vom 09.02.2000 und 08.05.2003
Nürnberger Nachrichten- Artikel vom 25.1.1994
Urteil des Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 200/9) Beschluß vom 27.2.1996
Urteilskommentierungen in Neuen juristische Wochenschrift (NJW) 1996 und 2003
Pressemitteilungen des LG Tübingen 2002- 2003
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#4

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 02.01.2012 19:19
von Punker • 605 Beiträge
@bastian2410
Hey Du, super-interessant zu lesen!
An den Fall kann ich mich noch ganz gut erinnern.
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#5

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 02.01.2012 19:24
von Waldmeister • 61 Beiträge
@bastian2410

Vielen Dank für die Aufarbeitung!

Die Ermittlungen mit denen Rechtsgeschichte geschrieben worden ist haben also letzten Endes nicht zur Aufklärung der Tat geführt.

Allein das ist sehr interessant. Aber egal, letzten Endes wurde der Täter doch noch überführt.
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#6

Re[2]: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 03.01.2012 00:24
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Waldmeister>@bastian2410

Waldmeister>Vielen Dank für die Aufarbeitung!

Waldmeister>Die Ermittlungen mit denen Rechtsgeschichte geschrieben worden ist haben also letzten Endes nicht zur Aufklärung der Tat geführt.

Waldmeister>Allein das ist sehr interessant. Aber egal, letzten Endes wurde der Täter doch noch überführt.

Nein, diesmal war es Kommissar Zufall. Aber die Suche nach dem Täter, insgesamt 10 Jahre lang, ist mE hoch interessant. Aus juristischer Sicht ist natürlich auch das Grundsatzurteil des BVerfG, das Erste zum Thema Massengentests überhaupt, erwähnenswert. So gesehen, doch ein wenig "Rechtsgeschichte", oder?

Und es gab auch schon Genanalysen vor der DNA. Der Fortschritt der KTU ist in den letzten 10- 15 Jahren (hoffentlich) deutlich erkennbar.
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#7

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 03.01.2012 14:03
von Jiri Brei • 618 Beiträge
Interessante Aufarbeitung des Falles mit vielen neuen Informationen. Danke für die investierte Arbeit!

JB
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#8

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 03.01.2012 14:52
von Konrad Gedöns • 69 Beiträge
Grüezi Bastian,

auch von mir an dieser Stelle ein herzlichen Dank für diese ausführliche Aufarbeitung und natürlich die vielen anderen vorher.

Da Du anscheinend Jurist bist oder zumindest über juristische Fachkenntnisse zu verfügen scheinst, beschäftigt mich jedoch eine Frage, nicht nur im Zusammenhang mit Deiner aktuellen Aufarbeitung: Du schreibst ständig vom "Mord an Andrea B...", "Mordfall Andrea B..." etc. obwohl der Täter anscheinend eindeutig nicht wegen Mord, sondern wegen Totschlag verurteilt wurde. Nun mag man der zeitgenössischen Presse die Mordschlagzeile noch durchgehen lassen, denn bis zum Gerichtsurteil stand ja durchaus noch der Mordvorwurf im Raum. Nach Kenntnis des Urteils und der Zusammenhänge sieht die Sache m. E. jedoch anders aus, der Mordvorwurf ist ja offenbar eindeutig entkräftet worden. Deshalb meine Frage(n): Ist es eigentlich juristisch und sachlich korrekt, trotz einer Verurteilung wegen Totschlags die ganze Zeit von Mord zu reden bzw. zu schreiben? Und kann ein wegen Totschlags Verurteilter dagegen angehen, hinterher ständig noch als Mörder bezeichnet zu werden?

Ergänzend hier noch ein interessanter Artikel im Spiegel zu diesem und anderen Fällen aus der Sicht der Familienangehörigen der Täter:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50828217.html


Beängstigend finde ich die Haltung der Kripo und Staatsanwaltschaft: Solange es ein Porschefahrer zu sein schien, war von Vergewaltigung keine Rede, als aber der Golf fahrende Mann der Putzfrau im Zentrum der Ermittlungen stand, hieß es plötzlich, er habe sie zur Verdeckung einer Vergewaltigung ermordet, denn mit SO einem habe sie sich bestimmt nicht freiwillig abgegeben...
Merke: Wer als Golffahrer Sex mit einer attraktiven Frau hat, die kurze Zeit später eines unnatürlichen Todes stirbt, macht sich offenbar schon mal der Vergewaltigung und des Mordes verdächtiger als ein Porschefahrer, aber seit dem Fall Kachelmann wundere ich mich nicht mehr über die Gedankenwelten mancher Staatsanwälte. Nur gut, dass wenigstens der Richter offenbar seiner Aufgabe gewachsen war.

Über eine sachkundige Antwort zu meiner o. a. Frage würde ich mich freuen.

Auf wiaderluage

Konrad Gedöns
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#9

Re[2]: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 03.01.2012 18:22
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
KG>Da Du anscheinend Jurist bist oder zumindest über juristische Fachkenntnisse zu verfügen scheinst, beschäftigt mich jedoch eine Frage, nicht nur im Zusammenhang mit Deiner aktuellen Aufarbeitung: Du schreibst ständig vom "Mord an Andrea B...", "Mordfall Andrea B..." etc. obwohl der Täter anscheinend eindeutig nicht wegen Mord, sondern wegen Totschlag verurteilt wurde. Nun mag man der zeitgenössischen Presse die Mordschlagzeile noch durchgehen lassen, denn bis zum Gerichtsurteil stand ja durchaus noch der Mordvorwurf im Raum. Nach Kenntnis des Urteils und der Zusammenhänge sieht die Sache m. E. jedoch anders aus, der Mordvorwurf ist ja offenbar eindeutig entkräftet worden. Deshalb meine Frage(n): Ist es eigentlich juristisch und sachlich korrekt, trotz einer Verurteilung wegen Totschlags die ganze Zeit von Mord zu reden bzw. zu schreiben? Und kann ein wegen Totschlags Verurteilter dagegen angehen, hinterher ständig noch als Mörder bezeichnet zu werden?

Ja, juristisch unbedenklich, aber eigentlich sachlich nicht ganz korrekt. Mord stellt den Oberbegriff im Bereich der Tötungsdelikte dar, das ergibt sich aus der Stellung im Gesetz. § 211 Mord, § 212 Totschlag bis § 222 fahrlässige Tötung. Juristen sind da etwas faul, machen bei Mord und Totschlag (im Bezug auf die Tat) eigentlich keinen Unterschied.

Einen Anspruch auf Löschung etc. hat man nicht, wenn deutlich ist, dass der Begriff "Mord" eindeutig als Oberbegriff verwendet wird und man auch eindeutig hinweist, dass eine Verurteilung nur wegen Totschlags erfolgt ist. So die juristische Seite.

Lediglich die direkte Bezeichnung des Täters als Mörder bei einer Verurteilung wegen Totschlag könnte problematisch werden und einen Löschungsanspruch herbeiführen.

Muss aber auch sagen, dass Deine Aussagen durchaus zum Überlegen anregen. Ich persönlich halte es auch für besser, nachdem ich das Urteil zitiert habe, von einem Tötungsdelikt zu sprechen. Habe daher mein persönlichen Schlußteil etwas nachkorrigiert, aus einem Mordfall wurde ein Tötungsdelikt.


Danke für den Hinweis, Konrad



KG>Beängstigend finde ich die Haltung der Kripo und Staatsanwaltschaft: Solange es ein Porschefahrer zu sein schien, war von Vergewaltigung keine Rede, als aber der Golf fahrende Mann der Putzfrau im Zentrum der Ermittlungen stand, hieß es plötzlich, er habe sie zur Verdeckung einer Vergewaltigung ermordet, denn mit SO einem habe sie sich bestimmt nicht freiwillig abgegeben...
KG>Merke: Wer als Golffahrer Sex mit einer attraktiven Frau hat, die kurze Zeit später eines unnatürlichen Todes stirbt, macht sich offenbar schon mal der Vergewaltigung und des Mordes verdächtiger als ein Porschefahrer, aber seit dem Fall Kachelmann wundere ich mich nicht mehr über die Gedankenwelten mancher Staatsanwälte. Nur gut, dass wenigstens der Richter offenbar seiner Aufgabe gewachsen war.

Der Fall ist der klassische Totschlagsfall- eine Tötung nach einer heftigen Auseinandersetzung. Die Verurteilung zu 11 Jahren finde ich sogar für einen Ersttäter etwas hoch, darüber kann man aber immer streiten.

Ich persönlich kann die Anklage wegen Mordes nicht nachvollziehen, auch juristisch nicht erklären. Die Süddeutsche schrieb bereits zwei Wochen nach der Tat, dass überhaupt keine Anzeichen für ein Sexualmord vorliegen, obwohl sicher war, dass das Opfer kurz vor ihrer Ermordung sexuellen Kontakt hatte. Der Kontakt muss freiwillig erfolgt sein.
In der Prozeßzusammenfassung beziehe ich mich hauptsächlich immer auf juristische Fachliteratur, die den Prozeßverlauf ausführlicher (gerade Gutachten) darstellen als die printmedien. Auch andere Rechtsexperten konnten diese Anklage nicht nachvollziehen.

Das Mord angeklagt wurde, liegt aber nicht daran, dass der Angeklagte nur Golf fährt. An der Annahme, dass das Opfer wohl eine Nummer zu groß für den Angeklagten war, obwohl er in den früheren Jahren durchaus ein Playboy war, könnte was dran sein.
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#10

Re: 10.9.1993 FF 3 (Kripo Tübingen) Mord Andrea B. (Der Porsche aus München)

in Filmfälle 10.01.2012 06:43
von SdB • 103 Beiträge
Vielen Dank Bastian für das ausführliche Review und die Antworten auf die fachlichen Fragen
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