#1

25.10.1968 FF2 (Kripo Karlsruhe) "Autobahnpille"

in Filmfälle 07.04.2008 12:14
von blofeld • 111 Beiträge
Na, das war ja mal wieder ein interessantes Wiedersehen nach 40 Jahren, als ich mir diese Clips auf dem gewissen Internetportal anschaute.
Ich war bei der Ausstrahlung dieses Falles noch im Kindesalter und überhaupt nicht aufgeklärt. Die Sexwelle und Kolle waren zu dieser Zeit gerade erst groß im Kommen.
Als ich diesen Filmfall damals sah, dachte ich nur, das ist ein böser Onkel der Mädchen Schlafpillen verabreicht um sie dann auszurauben. Meine Eltern hatten natürlich gewußt um was es da ging.
Das Wort "Vergewaltigung" fiel in diesem Beitrag kein einzigesmal, es war alles total verklausuliert gebracht. Auch die Kripo-Beamtin die den Appell an weibliche Zuschaurinnen richtete, denen dasselbe passiert ist, sich zu melden, sprach von einem "Mißgeschick". Man ging damals noch ganz anders und etwas verschämt an diese Sache heran. Aus der Distanz von 40 Jahren kann man anhand dieser Filmfälle wieder einmal sehen, wie sich der Zeitgeist geändert hat.
Der Täter, ein Franzose, ich glaube der Name war Didier T. wurde damals bald gefaßt.
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#2

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 07.04.2008 17:42
von Heimo • 1.543 Beiträge
Danke, blofeld. Durch Erwähnung des Falls in diesem Forum habe ich mir auch die Verfilmung angeguckt. Ich, der den Fall damals wegen "noch nicht gelebt" nicht sehen konnte, aber in den 80er Jahren im XY-Buch von diesem Fall gelesen habe, wollte diesen - neben Lebach und dem Gaum-Fall - diesen Film immer schon mal gesehen haben.

Das kann ich ja jetzt dann auch als "erledigt" abhaken.
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#3

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 07.04.2008 19:39
von SaZi • 32 Beiträge
Die Naivität der Frauen ist aber auch wirklich unglaublich. Nicht nur wegen der "Wunderpillen", sondern auch wegen Wermut gegen Durst (!!) und dann auch noch für den Fahrer. Schon erstaunlich...
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#4

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 13.01.2012 13:12
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Der Prozess gegen Didier T. wurde im Juli 1970 ausgesetzt, wie der Spiegel berichtete. Weiß eigentlich jemand, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist?
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#5

Re[2]: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 18.01.2012 01:33
von bastian2410 • 1.728 Beiträge
OT>Der Prozess gegen Didier T. wurde im Juli 1970 ausgesetzt, wie der Spiegel berichtete. Weiß eigentlich jemand, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist?

ich kann leider es nicht 100% belegen, aber in dieser Verhandlung ist es wohl zu keiner Verurteilung gekommen. Damals wurde vom Gericht ein psychologisches Gutachten bestellt, welches nach damaligen Recht innerhalb von 14 Tagen hätte vorlegen müssen. Der Prozeß fand in Frankfurt statt, damals war das Gericht und auch die Gutachter ziemlich überlastet, u.a. durch zahlreiche Verfahren aus der Nazi- Zeit. Ich nehme sehr stark an, dass diese Zeit im Jahr 1970- zum Zeitpunkt des Prozesses- überschritten wurde. Juristische Konsequenz war damals, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Diese Gutachten wurden kurz vor den Plädoyers beantragt- wenn man den Prozeßverlauf bis dahin jedoch verfolgt hat, muß man ehrlich sagen, dass die Beweislage gegen Didier T. ziemlich dünn war. Von einer Verurteilung konnte man damals nicht ausgehen.

Insgesamt drei Vergewaltigungen wurden im Falll Didier T. eingestellt, mindestens zwei Vergewaltigungen wurden jedoch vom o.g. Verfahren abgetrennt. Eventuell wurde T. später für die Vergewaltigungen an den beiden anderen Frauen verurteilt, die damals-- T. soll häufig auch ausländische Frauen vergewaltigt haben-- aus logistischen Gründen nicht aussagen konnten.

Die Hand ins Feuer legen kann jedoch nicht. Sorry.
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#6

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 18.01.2012 15:11
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Danke für die Informationen, Bastian! Jetzt leuchtet mir auch ein, warum das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wurde, die Regelung mit der Gutachten-Frist war mir unbekannt.

Nebenbei liefert der Fall auch je ein Beispiel für guten und für weniger guten Journalismus. In der Zeit vom 19.6.1970 wird die Argumentation des Angeklagten, er habe es aufgrund seines attraktiven Äußeren nicht nötig, Sexualstraftaten zu begehen, kritiklos übernommen: "Der Angeklagte ist ein gutaussehender Mann, ein interessanter Typ, Franzose, fährt große Wagen, hat Geld. [...] Warum also sollte er die Taten begangen haben, die ihm vorgeworfen werden?" Wie sich klein Mäxchen halt so einen Sexualstraftäter vorstellt: arm, hässlich und auf keinen Fall Franzose... Im Spiegel vom 22.6.1970 denkt die Gerichtsreporter-Legende Gerhard Mauz einen entscheidenden Schritt weiter: "Doch das Spiel, den anderen zum wehrlosen Objekt zu machen, kann eine Jagd voller Genüsse sein, nach denen es auf den letzten Genuß nicht einmal mehr ankommt." Darüber hinaus ist dem Zeit-Artikel deutlich der Wille anzumerken, Aktenzeichen XY in möglichst schlechtem Licht erscheinen zu lassen, während Mauz auch diesbezüglich differenziert: Die Rolle der Sendung war für den Prozessverlauf offensichtlich nicht hilfreich (Zeugen verwendeten die Filmfall-Darstellung unbewusst als Modell für ihre Aussagen), Mauz thematisiert das, vermeidet aber Pauschalkritik.

Dem Hamburger Abendblatt vom 7.7.1970 (leider kostenpflichtig) ist noch zu entnehmen, dass Eduard Zimmermann per Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Arbeitsunterlagen gezwungen wurde. Teil der Verteidigungs-Strategie war es, zu behaupten, dass Aktenzeichen XY bei schwachen Menschen Angstpsychosen auslösen könne, die zu falschen Beschuldigungen führen. Der gleiche Artikel berichtet von einem Indiz, das Didier T. belastete: Eine der von T. mitgenommenen Frauen hatte die ihr angebotene Kapsel nicht eingenommen, sondern aufgehoben. Eine chemische Analyse ergab, dass es sich um das schwere Schlafmittel Nembutal handelte. Didier T. hatte die Ausgabe der schwächeren Medikamente Migristene und Aspirin zugegeben, die Ausgabe von Nembutal aber bestritten.
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#7

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 18.01.2012 19:58
von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Meine Informationen beziehe ich ebenfalls aus dem Zeit- Artikel und dem Hamburger Abendblatt. Nach dem Antrag für ein Gutachten wurde der Fall nicht mehr erwähnt- eventuell ein Zeichen dafür, dass das Verfahren gegen Didier T. eingestellt wurde.

Es hat Tradition, dass die "Zeit" dem Format von Aktenzeichen xy sehr kritisch gegenüber steht. Mein Ex- Prof. für Kriminologie (die ZVS hatte mich die ersten zwei Semester nach Gießen verfrachtet) Arthur Kreuzer hatte sich 1995 sehr kritisch über xy in diesem Blatt geäußert. Aber auch zu Beginn von Aktenzeichen xy Ende der 60er (gerade bei der Fahndung nach den Lebach- Mördern) stand die Sendung bei Zeit- Artikeln im Kreuzfeuer der Kritik.

http://www.zeit.de/1995/22/XY_und_der_grosse_Fang
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#8

RE: 25.10.1968 FF2 (Kripo Karlsruhe)

in Filmfälle 03.09.2025 06:10
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

Wir haben lange spekuliert, wie der Fall Didier T. weiterging. Tatsächlich wurde Didier T. für seine Taten in Deutschland nie verurteilt. Der Prozess gegen den Franzosen wurde jedoch nicht eingestellt. Didier T. entzog sich seiner Verantwortung durch Flucht in seine Heimat Frankreich.

In der Oktober- Sendung 1968 wurden drei Sittlichkeitsverbrechen des Franzosen in Aktenzeichen xy nachgestellt, auch das Notzuchtdelikt an zwei Engländerinnen im Juli 1968 in einem hellen Renault F 16.

Durch die Ausstrahlung gingen viele Hinweise ein und auch weitere Opfer meldeten sich bei der Kripo. Da es auch Hinweise auf Straftaten im Ausland- insbesondere Frankreich- gab, wurde von den deutschen Behörden Interpol eingeschaltet.

Am 25. Oktober guckt auch ein Mädchen in Kassel die Sendung. Als der Fall von dem Mann mit der Pille geschildert wird, erinnert sich die junge Frau an eine Reise nach Frankreich, die sie mit zwei Freundinnen 1964 unternommen hatte. Damals hatte ein junger Mann mit französischem Akzent die drei Deutschen in seinem Auto mitgenommen. Unterwegs lachte man viel und trank Alkohol. Und auch ihnen wurden die Pillen angeboten, die angeblich den Alkohol abbauen. Aber nur das Mädchen aus Kassel schluckte die Pille, die beiden anderen hatten Verdacht geschöpft und das Pillenschlucken nur vorgetäuscht. Als der Fahrer merkte, dass nur das eine Mädchen benommen wurde, die beiden anderen aber nicht, bat er die Anhalterinnen unter einem Vorwand, wieder auszusteigen und fuhr davon.

Da der Mann das Gepäck der Mädchen aber mitnahm, notierten die drei sich die Autonummer: eine deutsche Nummer mit dem Kennzeichen von Bad Homburg.

Die Spur führt zum damals 32-jährigen Didier T. aus Le Havre, der mit einer Deutschen verheiratet ist und in Oberreifenberg im Taunus lebt. Am 2. Dezember 1968 wird der Vater von zwei Kindern vor seinem Büro in Bad Homburg verhaftet.

In den Vernehmungen schweig T., er wird jedoch bei einer Gegenüberstellung von 10 seiner Opfer identifiziert. Auch die beiden Engländerinnen, deren Fall in der Sendung nachgestellt wurde, reisen von Manchester nach Bad Homburg und identifizieren Didier T. als Täter. Bei einer Hausdurchsuchung in der Oberreifenberger Wohnung des Festgenommenen wird eine größere Menge rezeptpflichtiger Schlafmittel sichergestellt, die von den Zeuginnen als die ihnen eingegebenen Mittel wiedererkannt werden. Zudem findet die Kripo die Adressen von zwei Mädchen, die der Kaufmann zu einer Autofahrt eingeladen hatte. Die Mädchen hatten während der Fahrt jedoch ihre Pläne geändert und waren rechtzeitig ausgestiegen. Dabei hatte sich T. die Adressen der beiden Mädchen geben lassen.

Gegen den Diplomkaufmann wird am 4. Dezember Haftbefehl wegen Notzucht (so hieß das damals, heute wäre das Vergewaltigung), Körperverletzung und Freiheitsberaubung erlassen. Eine Kaution i.H.v. 10000 DM wird abgelehnt, der 32-jährige kommt in der JVA Frankfurt Hammelsgasse in Untersuchungshaft.

Anfang April 1969 kommt Didier T. dann überraschend frei- das Landgericht Frankfurt setzt ihn gegen eine Kaution i.H.v. 50000 DM gegen Auflagen auf freien Fuß. Mitte Dezember 1969 erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen den Franzosen.

In der Anklage geht die Staatsanwaltschaft von weit mehr Fällen aus als schließlich verhandelt werden. Bis zum Prozessbeginn im Juni 1970 stellt das Gericht das Verfahren in Bezug auf eine englische Studentin ein, da das mutmaßliche Opfer seine Anschuldigungen zurückgenommen hatte. Auch ein Fall mit drei deutschen Studentinnen 1964 in Frankreich trennt das Gericht vom Hauptverfahren ab, da in diesem Fall ein französisches Gericht zuständig ist. Auch die zwei Zeuginnen aus England hatten sich geweigert, nach Deutschland zum Prozess zu kommen, weil sie nicht wollten, dass ihre Namen bekannt werden- auch dieser Fall wurde abgetrennt.

Für die Verhandlung am 10. Juni bleiben nur vier Vorfälle mit 7 Opfern, die sich auf den Autobahnen Frankfurt- Würzburg und Frankfurt- Kassel zugetragen haben sollen. Vollendete und versuchte unzüchtige Handlungen (heutiger Sprachgebrauch: sexueller Missbrauch), Körperverletzung und Aussetzung von Hilflosen werden dem Franzosen daher laut Anklageschrift vorgeworfen. Der Vorwurf der Notzucht wurde vor Prozessbeginn fallengelassen.

Didier T. weist sämtliche Vorwürfe zurück und zieht eine große Show vor Gericht ab. Er findet die Anklage „absurd und beschämend – nicht für mich, sondern für diejenigen, die sie formuliert haben". Er habe häufig junge Anhalterinnen mitgenommen; er habe ihnen auch Wein angeboten; er habe ihnen auch Tabletten gegeben, die er selber gegen Alkoholwirkungen wie Kopfschmerzen oder Magenbeschwerden einnahm. „Aber mein Verhalten war immer korrekt“. Seit 11 Jahren sei er glücklich mit einer Deutschen verheiratet. Er habe ein Mädchen von neun und einen Jungen von sechs Jahren. Er wohne in einen Bungalow in Oberreifenberg im Taunus und sei Direktor einer Lebensmittel- Importfirma. „Wenn ich meine Frau hätte betrügen wollen, dann hätte ich es tun können.“ Als gastfreundlicher Franzose habe er auf seinen vielen Geschäftsreisen junge und ältere Anhalter mitgenommen, auch Mädchen, und sie eingeladen, wenn er gegessen und getrunken habe. Seit mehreren Jahren sei er 70000 Kilometer im Jahr mit dem Auto unterwegs gewesen. Da habe er ein Bedürfnis nach Gesellschaft gehabt. „Wenn man in einem französischen Haus eingeladen ist, ist das erste, dass ein Aperitif angeboten wird.“ Er habe auch stets ein französisches Medikament bei sich gehabt, weil er sowohl an einer Nasenallergie als auch an Magenschmerzen leide. Das Präparat helfe gegen Allergien, Magenschmerzen und Kopfweh. Er habe es den Mädchen gegen einen „Kater“ gegeben, wenn sie zu viel getrunken haben.

Vor der Polizei habe er geschwiegen, weil die Beamten ihm erklärt haben, dass er schuldig sei. Der Kommissar habe ihn bei der ersten Vernehmung zehn Mal gefragt, was man denn empfinde, wenn man mit einer Frau schlafe, die betäubt sei und keine Reaktion zeige. „Sein Interesse war auffällig und abstoßend. Ich habe ihm schließlich gesagt: Wenn das Problem Sie derart beschäftigt, rate ich Ihnen, einen Psychiater aufzusuchen." Jetzt sei er jedoch bereit, sich zu äußern.

(Anm: T. galt nach seiner Festnahme auch als Verdächtiger in 3 Mordfällen- die sogenannten Taten des Autobahnwürgers aus xy-Sendung vom Dezember 1968. Dies soll in den Vernehmungen auch eine Rolle gespielt haben. Die Beamten sollen ihn in diesen Fällen zu einem Geständnis gedrängt haben. Auch der Haftrichter soll laut seiner Aussage auf ihn eingewirkt haben)

Er habe die Mädchen aber immer an ihrem Ziel abgesetzt, aber manche hätten an Park- oder Rastplätzen zum erneuten Autostopp aussteigen wollen. Niemals habe er den Mädchen ein Schlafmittel, welches er gelegentlich im Koffer mit sich führte, gegeben.

„Ich bin nicht hässlich, ich habe Charme“, sagt T. aus. Die Behauptung der Anklage, er habe sich nicht nur an einzelne, sondern sogar an zwei oder drei Mädchen herangemacht, ist für ihn der Gipfel der Kulturlosigkeit: „Glauben Sie, dass es sinnvoll ist, mit zwei oder drei Mädchen zugleich etwas anzufangen? Man sagt, dass die Franzosen besondere Fähigkeiten haben. Aber trotzdem, Herr Richter- zwei Mädchen auf einmal: Das ist zu viel Ehre.“

Die Anklage weiß jedoch nicht, mit welchem Medikament die Opfer betäubt wurden- die Opfer sprachen immer von gelben Pillen. Zwar wurden beim Angeklagten mehrere verschiedenen Medikamente gefunden. T. gab auch zu, während seinen Reisen Medikamente bei sich gehabt zu haben, schreitet jedoch den Vorwurf ab, Schlafmittel seinen Beifahrerinnen gegeben zu haben- laut seiner Aussage soll es sich nur um das harmlose Medikament „Migristene“ gehandelt haben.

Vor Gericht passiert dann eine Überraschung. Eine 21-jährige Krankenschwester sagt aus, dass der Angeklagte ihr eine gelbe Kapsel während einer Fahrt nach Würzburg im Sommer 1967 angeboten habe, um die Auswirkungen von Alkohol zu beseitigen. Sie hat die Kapsel damals jedoch nicht zu sich genommen, sondern in die Tasche gesteckt, zu Hause aber verlegt und erst kürzlich wiedergefunden. Diese Kapsel übergibt sie nach ihrer Aussage dem Gericht. Eine Untersuchung beim BKA ergibt, dass diese Kapsel 100 Milligramm des hoch dosierten Schlafmittels Nembutal enthält.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung sagen dann viele der Opfer aus und identifizieren Didier T. als den Autofahrer. Sie wurden von einem Mann mit französischem Akzent mitgenommen. Ihnen ist Alkohol im Wagen oder beim Essen in einem Rasthaus angeboten worden, zu dem sie der charmante Weghelfer eingeladen hatte. Einige von ihnen haben dann die angebotenen Kapseln genommen, die „den Alkohol zersetzen sollten.“ Und jene, die diese Kapseln schluckten, wurden später unerklärlich müde oder bewusstlos.

Auch Eduard Zimmermann wird am 6.7.1970 als Zeuge gehört. Die Verteidigung hat auf die Vorladung des Moderators bestanden, da sie durch die Berichterstattung von Aktenzeichen xy eine Vorverurteilung des Angeklagten sehen. Sie versucht nachzuweisen, dass Zimmermann sich nicht an die Ermittlungen der Polizei hielt, sondern eigene Formulierungen und Wertungen in die Sendung und in sein Buch „Das unsichtbare Netz“ einfließen ließ. Da sei zum Beispiel die Rede gewesen, der damals noch gesuchte Franzose habe „seine bewusstlosen Opfer an den Händen ins Unterholz des Waldes geschleift.“ Zimmermann erklärt, diese und andere Formulierungen stimmten inhaltlich mit den Polizeiermittlungen überein, aber die sprachliche Fassung stamme als „szenische Darstellung“ von ihm. In einer populären Fernsehsendung könne er sich nicht in der Form von Gesetzestexten ausdrücken.

Es kommt zu einem richtigen Schlagabtausch zwischen den beiden. Der Verteidiger bezeichnet Aktenzeichen xy als „schlechten Kintopp“ und wirft dem Moderator vor, Zeugen durch seine Sendung zu beeinflussen und unglaubwürdige Zeugen zu „beschaffen“. Als Zimmermann schließlich Zweifel an der Aufnahmefähigkeit des Verteidigers anmeldet, schreitet der Richter ein und ermahnt beide Seiten. Die Strafkammer beschlagnahmt schließlich die Akten der Redaktion des ZDF und Aufzeichnungen von Zimmermann, die er während der Vernehmung vor Gericht als Gedächtnisstütze benutzte. Auch das Drehbuch zum Filmfall wird eingezogen. (dort lautet eine Regieanweisung, die im Prozess vorgetragen wurde: „Die Kamera schwenkt auf den Busen des Mädchens, die Hände des Fahrers zeigen erregte Reflexe")

Didier T. sieht in den Methoden von Zimmermann einen Anstoß zur Auslösung von Rachefeldzügen gegen Unschuldige und vergleicht diese mit der Vernichtung von 11 Millionen Juden. „Daß es wieder einen Zimmermann in diesem Land geben kann, ist erstaunlich- wie zu Zeiten der Nationalsozialisten.“

Ein Gerichtsmediziner sagt aus, dass bei den meisten Opfer eine mittelgradige Vergiftung im Blut festgestellt wurde. Diese Wirkung werde durch das Zuführen von Alkohol verstärkt. Welches Medikament verabreicht wurde, könne nicht mehr festgestellt werden. Das Schlafmittel Nembutal würde jedoch bei einer Überdosierung zu einer starken Bewusstlosigkeit führen und in Verbindung mit Alkohol könne sogar eine Gefahr fürs Leben eintreten. Auch dieses Medikament wurde beim Angeklagten sichergestellt.

Am 11.7.1970 sollen dann die Plädoyers gehalten werden. Für die Anklage gibt es keinen Zweifel, dass Didier T. die angeklagten Taten begangen hat. T. soll 1968 junge Anhalterinnen in seinem Wagen mitgenommen, sie mit Wein bewirtet und ihnen anschließend unter dem Vorwand, es handele sich um ein Aufmunterungsmittel, starke Schlafmittel gegeben haben. Nachdem die Mädchen bewusstlos geworden seien, habe er an einsamen Rastplätzen an ihnen unzüchtige Handlungen vorgenommen und anschließend die Opfer im nahen Wald mit mittelschweren Vergiftungen ihrem Schicksal überlassen. Die Anklage fordert daher für drei vollendete und vier versuchte derartige Sittlichkeitsdelikte, Körperverletzung und Freiheitsberaubung 2,5 Jahre Haft.

Die Verteidigung will nicht plädieren, sondern stellt den Antrag, dass der Angeklagte neurologisch- psychiatrisch untersucht wird. Die Einholung eines Gutachtens sei erforderlich, weil es Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten gebe. Die Anklage habe dies versäumt, weil sie nach der Festnahme des Angeklagten dachte, sie hätten den Autobahnwürger gefasst. Beim Vorwurf solcher Taten sei jedoch die Einholung eines Gutachtens erforderlich, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu bewerten.

Am 15.7. setzt das Gericht das Verfahren gegen den Angeklagten aus und ordnet eine neurologisch- psychiatrische Untersuchung an. Auf Beschluss des Gerichts wird der Hamburger Sexualforscher Hans Giese als Gutachter bestellt. Didier T. bleibt weiterhin auf freien Fuss.

Am 21. Juli 1970 stirbt Hans Giese jedoch bei einer Bergwanderung unter mysteriösen Umständen an der Côte d’Azur tödlich. Giese, der sich in der Nachkriegszeit sehr für die Rechte Homosexueller eingesetzt hatte, hatte sich nach einem Streit mit seinem Lebensgefährden auf eine Bergwanderung begeben und war abgestürzt. Da Giese an einen seiner Lieblingsplätze verstarb, wurde viel spekuliert, sogar ein Mord wurde in Betracht gezogen (es war wohl Selbstmord).

Dadurch verschiebt sich der Prozess um Didier T. erneut. Im August wird dann schließlich der Kölner Gerichtsmediziner Winfried Rasch mit der Untersuchung beauftragt. Erst Ende 1971 ist das Gutachten erstellt und bescheinigt die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten.

Im Januar 1972 soll dann der Prozess gegen Didier T. vor der 12. Großen Frankfurter Strafkammer neu angesetzt werden. Am 19.1.1972 erhält der Vorsitzende Richter einen Anruf aus Frankreich. Didier T. teilt dem Juristen aus Paris mit, dass er sich nicht mehr vor einem deutschen Gericht verantworten werde, denn die Publizität seines Prozesses schade seinem Delikatessenhandel.

Die Staatsanwaltschaft erwirkt sofort einen Haftbefehl gegen T. und schaltet Interpol ein. Didier T. wird zwar in Frankreich aufgespürt, wird jedoch von den Behörden nicht ausgeliefert. Die französische Justiz weigert sich auch, ein Verfahren gegen T. in Frankreich einzuleiten, da die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen. Solange T. Frankreich nicht verlässt, droht ihm somit keine Auslieferung.

Und das macht Didier T. auch nicht bzw. falls er aus Frankreich ausgereist ist, wird er nicht gefasst. Nach 10 Jahren- also spätestens 1978- waren die angeklagten Taten in Frankfurt verjährt und Didier T. kann für diese Taten nicht mehr angeklagt werden. Didier T. kehrte nach der Verjährung wieder nach Deutschland zurück und arbeitete sogar wieder in seinem alten Beruf.

Quellen

FAZ-Ausgabe vom 16.9.69; 6.6.70; 11.6.70; 16.6.70; 27.6.70; 30.6.70; 7.7.70; 10.7.70; 13.7.70; 16.7.70; 29.7.70; 16.1.72; 20.1.70

Weser- Kurier Ausgabe vom 4.12.68; 6.12.68; 11.1.70; 7.7.70; 20.1.72; 28.1.72


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#9

RE: 25.10.1968 FF2 (Kripo Karlsruhe)

in Filmfälle 03.09.2025 14:36
von Jiri Brei • 639 Beiträge

Ich ziehe meinen Hut vor so viel Recherche-Arbeit!

Vielen Dank dafür.
JB


Mord verjährt nicht.
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#10

RE: 25.10.1968 FF2 (Kripo Karlsruhe)

in Filmfälle 15.09.2025 18:13
von Rob_19 • 5 Beiträge

Ganz großes Kino!

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#11

RE: 25.10.1968 FF2 (Kripo Karlsruhe)

in Filmfälle 17.09.2025 00:30
von Heimo • 1.543 Beiträge

Danke Bastian,

dass der Verdächtige nie verurteilt wurde, war mir wohl bekannt; der Rest ist aber neu.


#Wirsindmehr #FCKAFD
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