#1

25.10.1968 FF2 (Kripo Karlsruhe) "Autobahnpille"

in Filmfälle 07.04.2008 12:14
von blofeld • 111 Beiträge
Na, das war ja mal wieder ein interessantes Wiedersehen nach 40 Jahren, als ich mir diese Clips auf dem gewissen Internetportal anschaute.
Ich war bei der Ausstrahlung dieses Falles noch im Kindesalter und überhaupt nicht aufgeklärt. Die Sexwelle und Kolle waren zu dieser Zeit gerade erst groß im Kommen.
Als ich diesen Filmfall damals sah, dachte ich nur, das ist ein böser Onkel der Mädchen Schlafpillen verabreicht um sie dann auszurauben. Meine Eltern hatten natürlich gewußt um was es da ging.
Das Wort "Vergewaltigung" fiel in diesem Beitrag kein einzigesmal, es war alles total verklausuliert gebracht. Auch die Kripo-Beamtin die den Appell an weibliche Zuschaurinnen richtete, denen dasselbe passiert ist, sich zu melden, sprach von einem "Mißgeschick". Man ging damals noch ganz anders und etwas verschämt an diese Sache heran. Aus der Distanz von 40 Jahren kann man anhand dieser Filmfälle wieder einmal sehen, wie sich der Zeitgeist geändert hat.
Der Täter, ein Franzose, ich glaube der Name war Didier T. wurde damals bald gefaßt.
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#2

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 07.04.2008 17:42
von Heimo • 1.534 Beiträge
Danke, blofeld. Durch Erwähnung des Falls in diesem Forum habe ich mir auch die Verfilmung angeguckt. Ich, der den Fall damals wegen "noch nicht gelebt" nicht sehen konnte, aber in den 80er Jahren im XY-Buch von diesem Fall gelesen habe, wollte diesen - neben Lebach und dem Gaum-Fall - diesen Film immer schon mal gesehen haben.

Das kann ich ja jetzt dann auch als "erledigt" abhaken.
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#3

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 07.04.2008 19:39
von SaZi • 32 Beiträge
Die Naivität der Frauen ist aber auch wirklich unglaublich. Nicht nur wegen der "Wunderpillen", sondern auch wegen Wermut gegen Durst (!!) und dann auch noch für den Fahrer. Schon erstaunlich...
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#4

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 13.01.2012 13:12
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Der Prozess gegen Didier T. wurde im Juli 1970 ausgesetzt, wie der Spiegel berichtete. Weiß eigentlich jemand, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist?
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#5

Re[2]: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 18.01.2012 01:33
von bastian2410 • 1.664 Beiträge
OT>Der Prozess gegen Didier T. wurde im Juli 1970 ausgesetzt, wie der Spiegel berichtete. Weiß eigentlich jemand, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist?

ich kann leider es nicht 100% belegen, aber in dieser Verhandlung ist es wohl zu keiner Verurteilung gekommen. Damals wurde vom Gericht ein psychologisches Gutachten bestellt, welches nach damaligen Recht innerhalb von 14 Tagen hätte vorlegen müssen. Der Prozeß fand in Frankfurt statt, damals war das Gericht und auch die Gutachter ziemlich überlastet, u.a. durch zahlreiche Verfahren aus der Nazi- Zeit. Ich nehme sehr stark an, dass diese Zeit im Jahr 1970- zum Zeitpunkt des Prozesses- überschritten wurde. Juristische Konsequenz war damals, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Diese Gutachten wurden kurz vor den Plädoyers beantragt- wenn man den Prozeßverlauf bis dahin jedoch verfolgt hat, muß man ehrlich sagen, dass die Beweislage gegen Didier T. ziemlich dünn war. Von einer Verurteilung konnte man damals nicht ausgehen.

Insgesamt drei Vergewaltigungen wurden im Falll Didier T. eingestellt, mindestens zwei Vergewaltigungen wurden jedoch vom o.g. Verfahren abgetrennt. Eventuell wurde T. später für die Vergewaltigungen an den beiden anderen Frauen verurteilt, die damals-- T. soll häufig auch ausländische Frauen vergewaltigt haben-- aus logistischen Gründen nicht aussagen konnten.

Die Hand ins Feuer legen kann jedoch nicht. Sorry.
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#6

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 18.01.2012 15:11
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Danke für die Informationen, Bastian! Jetzt leuchtet mir auch ein, warum das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wurde, die Regelung mit der Gutachten-Frist war mir unbekannt.

Nebenbei liefert der Fall auch je ein Beispiel für guten und für weniger guten Journalismus. In der Zeit vom 19.6.1970 wird die Argumentation des Angeklagten, er habe es aufgrund seines attraktiven Äußeren nicht nötig, Sexualstraftaten zu begehen, kritiklos übernommen: "Der Angeklagte ist ein gutaussehender Mann, ein interessanter Typ, Franzose, fährt große Wagen, hat Geld. [...] Warum also sollte er die Taten begangen haben, die ihm vorgeworfen werden?" Wie sich klein Mäxchen halt so einen Sexualstraftäter vorstellt: arm, hässlich und auf keinen Fall Franzose... Im Spiegel vom 22.6.1970 denkt die Gerichtsreporter-Legende Gerhard Mauz einen entscheidenden Schritt weiter: "Doch das Spiel, den anderen zum wehrlosen Objekt zu machen, kann eine Jagd voller Genüsse sein, nach denen es auf den letzten Genuß nicht einmal mehr ankommt." Darüber hinaus ist dem Zeit-Artikel deutlich der Wille anzumerken, Aktenzeichen XY in möglichst schlechtem Licht erscheinen zu lassen, während Mauz auch diesbezüglich differenziert: Die Rolle der Sendung war für den Prozessverlauf offensichtlich nicht hilfreich (Zeugen verwendeten die Filmfall-Darstellung unbewusst als Modell für ihre Aussagen), Mauz thematisiert das, vermeidet aber Pauschalkritik.

Dem Hamburger Abendblatt vom 7.7.1970 (leider kostenpflichtig) ist noch zu entnehmen, dass Eduard Zimmermann per Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Arbeitsunterlagen gezwungen wurde. Teil der Verteidigungs-Strategie war es, zu behaupten, dass Aktenzeichen XY bei schwachen Menschen Angstpsychosen auslösen könne, die zu falschen Beschuldigungen führen. Der gleiche Artikel berichtet von einem Indiz, das Didier T. belastete: Eine der von T. mitgenommenen Frauen hatte die ihr angebotene Kapsel nicht eingenommen, sondern aufgehoben. Eine chemische Analyse ergab, dass es sich um das schwere Schlafmittel Nembutal handelte. Didier T. hatte die Ausgabe der schwächeren Medikamente Migristene und Aspirin zugegeben, die Ausgabe von Nembutal aber bestritten.
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#7

Re: Die Autobahnpille von 1968

in Filmfälle 18.01.2012 19:58
von bastian2410 • 1.664 Beiträge
Meine Informationen beziehe ich ebenfalls aus dem Zeit- Artikel und dem Hamburger Abendblatt. Nach dem Antrag für ein Gutachten wurde der Fall nicht mehr erwähnt- eventuell ein Zeichen dafür, dass das Verfahren gegen Didier T. eingestellt wurde.

Es hat Tradition, dass die "Zeit" dem Format von Aktenzeichen xy sehr kritisch gegenüber steht. Mein Ex- Prof. für Kriminologie (die ZVS hatte mich die ersten zwei Semester nach Gießen verfrachtet) Arthur Kreuzer hatte sich 1995 sehr kritisch über xy in diesem Blatt geäußert. Aber auch zu Beginn von Aktenzeichen xy Ende der 60er (gerade bei der Fahndung nach den Lebach- Mördern) stand die Sendung bei Zeit- Artikeln im Kreuzfeuer der Kritik.

http://www.zeit.de/1995/22/XY_und_der_grosse_Fang
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