#1

23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermisstenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 26.10.2008 15:50
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge

Interessante Doku des Schweizer Fernsehens zum Fall Bilkei.
Vielleicht interessiert sie ja noch jemanden :wink:

http://www.sf.tv/var/videoplayer.php?vid...nd=D0:34:37.219


zuletzt bearbeitet 08.01.2014 23:43 | nach oben springen

#2

Re: Der Fall Bilkei

in Studiofälle 26.10.2008 18:29
von bdvogel (gelöscht)
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Danke für den feinen Link, recht spannende Sendung!

Wann war der Fall mal als Studiofahndung bei XY? (Als FF war ers nicht). Ausschnitt ist in der Doku, muß noch von 1996 sein.

Bernhard.
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#3

Re: Der Fall Bilkei

in Studiofälle 26.10.2008 20:15
von Sauerlandlinie • 68 Beiträge
In der jüngst auf YouTube hochgeladenen XY-Folge vom 23.8.96 wurde der Fall erwähnt:

http://www.y*utube.com/watch?v=SNxzaYbK02M (ab 2:14)
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#4

Re: Der Fall Bilkei

in Studiofälle 26.10.2008 20:31
von bdvogel (gelöscht)
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OK super, danke - die Folge steht bei mir noch zur Bearbeitung aus... da paßt die exzellente SRG-Doku ja prima dazu!

Bernhard.
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#5

Re: Der Fall Bilkei

in Studiofälle 26.10.2008 21:01
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Der Schädelfund wurde dann später auch vermeldet.

Hier noch die Komplettübersicht der 7-teiligen Serie:
http://www.sf.tv/sf1/dok/index.php?docid=20070702_2105_SF1

Der "Mitternachtsmörder" wurde auch in XY gesucht, Werner Ferrari dürfte ohnehin bekannt sein.
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#6

Re: Der Fall Bilkei

in Studiofälle 26.10.2008 22:24
von bdvogel (gelöscht)
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Merci! (Das man die Serie komplett online anschauen kann, war mir völlig neu...)

Bernhard.
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#7

Re: Der Fall Bilkei

in Studiofälle 27.10.2008 19:30
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Freut mich.
Ich dachte schon ich poste Oldies, nicht Goodies.
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#8

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 14.08.2010 04:06
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Zum Fall Bilkei gibt es sogar ein wikipedia- Eintrag:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gabor_Bilkei

In 2008 macht der Gesuchte, der nach seiner Entlassung wieder als Tierarzt arbeitete, erneut Schlagzeilen bzgl. der nicht ordnungsgemäßen Haltung von Hunden.

http://www.blick.ch/news/tierwelt/fuer-vier-tiere-kam-jede-hilfe-zu-spaet-88935
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#9

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 18.01.2013 19:16
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 1


Es ist nur ein Studiofall, aber einer der spektakulärsten in der Geschichte von Aktenzeichen xy. Karfreitag, 29.März 1997, Ettenhuserwald bei Hinwil: Ein Spaziergänger findet ein Schädel, der vier Einschüsse aufweist. Der Auftakt einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle in der Schweiz. Mehrere Jahre hat der Fall Justiz und Öffentlichkeit beschäftigt. Von Anfang an ist klar, dass es nur einen Täter geben kann: Den Ehemann. Es folgt ein unglaublicher Prozeß, selten war jedoch die Indizienlage gegen einen Angeklagten so klar. Die Bevölkerung erhält einen Einblick in ein Leben im Spannungsfeld von Schweinezucht und Tierklinik, von Unfällen und sportlichen Höchstleistungen, von Drogen-, Medikamenten- und Alkoholexzessen, aber auch von Fürsorge und Hass, von platonischer Liebe und fremden Liebhabern. Ihren Anfang nimmt diese Geschichte schon Anfang der 80er?


Der Fall

Gabor Bilkei wird 1944 nahe der ungarischen Grenze zur Ukraine als Sohn eines Kavallerie-Offiziers geboren. Nach der Schule studiert er in Budapest Veterinärmedizin und lernt zu dieser Zeit seine erste Frau kennen. Beide heiraten 1966 und immigrieren 1971 zu Fuß über Jugoslawien und Italien in die Schweiz. Bilkei läßt sich als Tierarzt in Dübendorf im Kanton Zürich nieder und eröffnet eine Praxis. Bereits 2 Jahre später folgt jedoch die Scheidung von seiner Ehefrau.

Gabor Bilkei ist sehr sportbegeistert. Da sein Vater Leiter einer Pferdezuchtanstalt ist, wird das Reiten seine große Leidenschaft. Im Alter von zehn Jahren kommt Bilkei durch einen Talentwettbewerb zum Dreikampf. Er hat sehr schnell Erfolg und stößt als moderner Fünfkämpfer- eine Sportart, die das Pistolenschießen, Degenfechten, Schwimmen, Springreiten und ein Crosslauf in Form eines Mehrkampfes kombiniert- in die Weltelite vor. Bereits in jungen Jahren nimmt der Ungar Dopingmittel wie Amphetamine, Anabolika und Psychopharmaka zu sich.

Als er die Betreuung von Nachwuchsfünfkämpfern übernimmt, lernt er 1980 die damals 16-jährige Heike kennen. Sie ist die Freundin eines seiner Schützlinge und beginnt zu dieser Zeit ebenfalls mit dem Fünfkampf- Training. Auch Heike treibt viel Sport, reitet und schwimmt gerne und gilt als Tiernärrin. 1986 nimmt Bilkei sie als Mitarbeiterin in seine Dübendorfer Tierklinik auf, wo sie ua als Buchhalterin arbeitet. Zum Liebespaar werden die beiden im Frühjahr 1987 auf einer Reise nach Kreta. Nachdem sich Gabor Bilkei von seiner zweiten Ehefrau scheiden läßt, heiratet er 1989 Heike. 1990 bringt Heike Bilkei eine Tochter zur Welt, zwei Jahre später folgt das zweite Kind.

Nach Außen hin wird der Schein einer glücklichen Ehe gewahrt, es ist jedoch von Anfang an eine schwierige Beziehung. Es war 1989 keine Liebesheirat, Heike sieht in ihrem Mann eher einen Vater, den sie von ganzen Herzen respektiert. Zum Bruch kommt es 1991 durch einen schweren Unfall von Gabor Bilkei. Er wird von Hunden eine Treppe hinuntergerissen, ist lange bewusstlos. Die Hirnverletzung zwingt ihn zum täglichen Konsum von Psychopharmaka, Schmerzmitteln und weiteren Tabletten. Zudem büßt der Tierarzt intellektuelle und motorische Fähigkeiten ein- er verlernt die Sprache und ist seither 80 Prozent arbeitsunfähig. Nach eigener Aussage war er seit dem Unfall auch nicht mehr in der Lage, seine Frau sexuell zu befriedigen.

Jetzt regeln Absprachen das Zusammenleben von Gabor und Heike Bilkei, während sie nach außen weiter das Bild einer harmonischen Ehe zelebrieren. Bilkei gestattet seiner Frau Liebhaber - sofern sie nicht aus dem gemeinsamen Bekanntenkreis stammen, mindestens 50 Kilometer entfernt wohnen und aus den Schäferstündchen nichts Festes wird.

Im März 1996 verliebt sich die sich die 32-jährige Heike Bilkei jedoch in einen ihrer Reitkollegen. Bis zum 22. April kommt es zu mehreren Treffen, einmal übernachtet Heike bei ihm. Als ihr Ehemann davon erfährt, fordert er die Beendung des Verhältnisses. Er sucht den Liebhaber seiner Frau auf und verlangt, dass der Mann jeden weiteren Kontakt zu Heike unterbinden soll. Am 24.April trennt sich der Liebhaber von Heike Bilkei.

Am 22. April trennt sich Heike Bilkei jedoch von ihrem Ehemann und äußert gegenüber Verwandten, dass sie die Scheidung wolle. Sie zieht mit ihren beiden Kindern in das gemeinsame Ferienhaus nach Emmetten im Kanton Nidwalden. Am 29. April 1996 wird die 32jährige das letzte Mal lebend gesehen. Eine Freundin ist bei Heike von 11 bis 17 Uhr in Emmetten zu Besuch. Gegen 22 Uhr telefoniert eine weitere Freundin mit der jungen Frau. Zu diesem Zeitpunkt ist Gabor Bilkei ebenfalls in der Ferienwohnung im Kanton Nidwalden anwesend. Da Heike Bilkei aufgrund der Anwesenheit ihres Mannes nicht sprechen kann, verabredet man sich für den 1. Mai zum Reiten. Es ist das letzte Lebenszeichen von Heike Bilkei. Das Auto der Vermissten steht bis Ende April in Emmetten und wird dann Anfang Mai von einer Autogarage in Wallisellen zum Verkauf angeboten. Den Auftrag zum Verkauf hatte Gabor Bilkei gegeben.
Mehrere Wochen macht Bilkei keine genauen Angaben über den Aufenthaltsort seiner Frau und verhindert, dass die Verwandten von Heike bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgeben. Freundinnen und Bekannte der verschwundenen Frau können nicht glauben, dass Heike Bilkei einfach so ihre beiden kleinen Kinder im Stich läßt. Der Bruder von Heike erstattet Mitte Juni eine Vermisstenanzeige, da er seit mehreren Wochen zu seiner Schwester keinen Kontakt mehr aufnehmen konnte. Am 4. Juli 1996 wird Gabor Bilkei festgenommen.

In seinen ersten Vernehmungen bestreitet der Verhaftete jedoch, dass seine von ihm getrennt lebende Frau überhaupt verschwunden sei und er will sie bis vor seiner Verhaftung regelmäßig getroffen haben. Heike habe mit seinem Einverständnis im April den gemeinsamen Wohnsitz in Dübendorf verlassen und sei mit ihrem Auto, einem grünen Nissan Patrol, in die Ferienwohnung nach Emmetten gefahren, wo sie von ihrem Mann regelmäßig besucht worden sei. Am 29. April habe seine Frau ihn angerufen und gebeten, die Kinder zu sich zuholen. Heike habe an diesem Abend Besuch von ihrem neuen Liebhaber- eine Person namens Dieter- erwartet. Im Haus seien die beiden Kinder verschüchtert auf dem Sofa gesessen. Heike habe währenddessen mit "Dieter" Drogen und Alkohol konsumiert. Darauf sei ihm schlecht geworden, deshalb habe er Medikamente genommen und anschließend die ganze Nacht fest geschlafen. Am nächsten Morgen habe er mit seinen Kindern das Haus in Emmetten verlassen, weil er angenommen habe, dass Heike und ?Dieter" zu diesem Zeitpunkt noch zusammen im Elternbett schliefen.

In seinen Aussagen vor der Kripo hatte Bilkei mehrmals auf eine angebliche Alkohol- und Drogensucht seiner Ehefrau hingewiesen. Seit Mitte der 90er sei seine Ehefrau zwei bis drei Mal wöchentlich zu Luzerner Freunden gefahren und mit Drogen vollgepumpt zurückkehrt. Dazu kommen Schlafmittel und jede Menge Whisky: Die 76 kg schwere Frau sei in der Lage gewesen, in 30 bis 60 Minuten eine Flasche Whisky zu trinken, ohne dass ihr etwas anzumerken gewesen wäre. Weiter gibt der 52-jährige an, seine Ehefrau am 5. Mai im Raum Luzern und Anfang Mai sowie Mitte Juni in Süddeutschland in der Umgebung von Waldshut getroffen zu haben. Über den aktuellen Aufenthaltsort seiner Frau macht Bilkei zunächst allerdings keine Angaben, in einer zweiten Vernehmung gibt er jedoch an, Heike sei nach Südafrika verreist und dort der Scientology- Sekte beigetreten.

Zudem soll sie seit Jahren Kontakte zur Russen- Mafia und zum KGB gepflegt haben. Während eines Wettkampfes in Moskau habe Heike Kontakte zu ehemaligen KGB-Offizieren geknüpft, die mehrmals in die Schweiz zu Besuch gekommen seien. Heike habe Gelder aus Drogengeschäften für sie bei Schweizer Banken angelegt. Als seine Frau jedoch die Gelder für sich behalten wollte und die Russen es zurückverlangten, sei es zu Problemen gekommen. Auch habe Heike in Fechtsäcken Waffen für die Mafia geschmuggelt und mehrere Liebesbeziehungen zu diesen Leuten unterhalten. Bilkei nennt auch Namen.

Diese Angaben werden tatsächlich erhärtet, als mehrere Bekannte von Heike nach der Festnahme von Gabor Bilkei Briefe aus Südafrika erhalten hatten. In den Briefen heißt es, sie wolle ihre Unabhängigkeit behalten und die Angeschriebenen sollten Gabor Bilkei in Ruhe lassen. Die Briefe wurden alle mit einer Schreibmaschine verfasst und nur von Hand mit Heike unterschrieben. Eine enge Bekannte von Heike erhält einen Brief aus der südafrikanischen Stadt Pretoria, der auf Englisch verfasst wurde- die Empfängerin versteht jedoch kein Englisch. Die Echtheit der Briefe wird daher von der Kripo angezweifelt und im Labor untersucht. Gutachter kommen nach einem Schriftvergleich zu dem Ergebnis, dass die Unterschriften auf den Briefen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefälscht sind. Auch der Speichel auf den Briefen und unter der Briefmarke wird untersucht. Obwohl der Kriminaltechnik damals die heutigen Möglichkeiten der DNA- Analyse nicht zur Verfügung stand, kann festgestellt werden, dass der Speichel nicht von Heike Bilkei stammt. Zudem wird ein Fingerabdruck auf dem Briefcouvert Gabor Bilkei zugeordnet.
6 Wochen nach der Festnahme von Gabor Bilkei bittet die Kapo Zürich die Zuschauer von Aktenzeichen xy um Mithilfe. Die Beamten suchen nach Zeugen, die die Vermisste seit dem 29. April eventuell in Begleitung ihres Gatten gesehen haben. Auch deutsche Zuschauer werden angesprochen, da sich Heike Bilkei Anfang Mai nach Aussagen des inhaftierten Ehemannes im Kanton Luzern und in der Nähe von Waldshut (Baden Württemberg) aufgehalten haben soll. Als Identifizierungshilfe soll der Schmuck der Vermissten dienen, welchen Heike möglicherweise am Tag ihres Verschwindens getragen haben soll. Auch sucht die Kapo Zürich Zeugen, die Angaben über die beiden Autos- ein roter Volvo Kombi, der von Gabor Bilkei im Tatzeitraum gefahren wurde, und den grünen Nissan von Heike Bilkei- machen können.


Gegen Gabor Bilkei ist zu diesem Zeitpunkt vor dem Obergericht ein weiteres Verfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Veterinär vor, bei der Behandlung von Ödemen bei Ferkeln eines Rifferswiler Mästers das Medikament "Weckamin" verschrieben zu haben. Üblicherweise wird unter diesem Begriff eine Gruppe von Amphetaminen - also Betäubungsmittel - verstanden. Die Verschreibung eines Betäubungsmittels wäre zur Behandlung von Ödemen bei Ferkeln völlig ungeeignet und somit nach Ansicht der Anklage ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vor dem Bezirksgericht Uster wurde Bilkei in der Vorinstanz freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Der Angeklagte versichert vor Gericht, das er mit diesem Ausdruck eine von ihm hergestellte Mischung bezeichne, im Wesentlichen ein Vitaminpräparat mit Antibiotika. Zweifel an Bilkeis Verwendung des Begriffs "Weckamin" kamen auch deshalb auf, weil dieser selbst unter genau dieser Bezeichnung Amphetamine bestellt hatte. Allerdings sagen ein Kollege und eine gelegentliche Mitarbeiterin Bilkeis aus, dass dieser in seiner Praxis den Begriff für seine Mischung tatsächlich verwendet habe. Die Mitarbeiterin erinnere sich sogar noch daran, dass sie beim Mischen der Vitamine für die Ferkel geholfen hatte. Auch das Obergericht kommt zu dem Ergebnis, dass Bilkeis Argumentation nicht zweifelsfrei widerlegt ist und spricht "im Zweifel für den Angeklagten" Gabor Bilkei frei.


Trotz der Untersuchungsergebnisse der KTU wird Gabor Bilkei am 3. Februar 1997 gegen eine Kautionszahlung 1, 5 Millionen Franken aus der Untersuchungshaft entlassen. Jetzt wird auch bekannt, dass Bilkei kurz nach dem Verschwinden seiner Gattin in einem Walliseller Reisebüro für sich und seine beiden Kinder Flugkarten nach Südamerika - nur Hinflüge - reserviert hatte. Diese Reservierung wurde jedoch später storniert. Wegen Fluchtgefahr wird der Tierarzt jedoch mit einer mit einer Pass- und Schriftensperre belegt.

Nach seiner Haftentlassung ist Gabor Bilkei ein gerngesehener Gast in Talkshows und in den anderen Medien. In einem Interview im Züricher Lokalfernsehen "Tele Züri" erklärt Bilkei, dass er seine Frau in einem Scientology-Zentrum in Südafrika vermute und zwei voneinander unabhängige Privatdetektive auf ihre Spur angesetzt habe.

Die entscheidende Wende im Fall Bilkei tritt Ostern 1997 ein. Am Karfreitag findet ein Spaziergänger in einem Waldstück im Bezirk Hinwil einen Schädel- es sind die sterblichen Überreste einer Frau. Die Polizei geht aufgrund der Auffindesituation sofort von einem Verbrechen aus. Trotz intensiver Suche findet die Polizei am Fundort in Ettenhuserwald keine weiteren Leichenteile. Zur Identifizierung und zur Feststellung der Todesursache wird der Schädel in Zürich gerichtsmedizinisch untersucht. Durch zahnmedizinische Röntgenaufnahmen können die sterblichen Überreste identifiziert werden. Es ist Heike Bilkei- fast auf den Tag genau ein Jahr nach ihrem Verschwinden ist somit das Schicksal der 32-jährigen geklärt. Der Schädel weist vier Einschüsse auf, Heike Bilkei wurde aus nächster Nähe erschossen. Die Gerichtsmediziner können jedoch im Schädel ein Projektil sicherstellen, das Rückschlüsse auf das Kaliber und das Modell der Tatwaffe ermöglicht. Als Tatwaffe bestimmen die Gutachter eine Pistole der Marke Beretta, Modell 21A, Kaliber .22 Longrifle. Gabor Bilkei hatte eine solche Waffe des gleichen Typs 1990 erworben, welche jedoch bei einer Hausdurchsuchung von der Polizei nicht gefunden wurde.

8 Wochen nach seiner Entlassung aus der U- Haft wird Gabor Bilkei am 2. April in Dübendorf erneut wegen Mordverdacht festgenommen. In den Vernehmungen bestreitet der Tatverdächtige erneut, etwas mit dem Tod seiner Frau zu tun zu haben. Über den Verbleib der mutmaßlichen Tatwaffe verweigert er die Aussage. Aus dem Besitz Bilkei fehlen drei weitere Pistolen mit dem Kaliber 22 Longrifle. Aus diesem Grund wendet sich die Kantonspolizei Zürich erneut an die Öffentlichkeit und fragt, wer Hinweise über den Verbleib der mutmaßlichen Tatwaffe und der drei weiteren Pistolen geben kann.

In der Untersuchungshaft legt Bilkei zweimal Haftbeschwerde beim Bundesgericht ein. Beide Haftbeschwerden werden jedoch zurückgewiesen und gegen den Tierarzt wegen dringend Tatverdacht wegen Mordes und Fluchtgefahr weiter Untersuchungshaft angeordnet.

Im Juni 1999 erhebt die Staatsanwaltschaft gegen Gabor Bilkei Anklage wegen Mordes und Versicherungsbetruges. Im August 1990 hatte Bilkei einen Einbruch in sein Haus in Dübendorf zur Anzeige gebracht und Gemälde und Teppiche im Wert von insgesamt 70000 Franken als gestohlen gemeldet. Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge der Ermittlungen im Mordfall Bilkei wurden diese Gegenstände jedoch bei Bilkei entdeckt. In seinen Aussagen hatte Bilkei jedoch bestritten, dass es sich dabei um die gestohlenen Gegenstände aus dem Einbruch handelte. Gutachter konnten jedoch die Echtheit der Bilder und der Teppiche bestätigen.

Am 15. November 1999 wird unter großen Medienandrang der Prozeß gegen Gabor Bilkei wegen Mordes und Betrug vor dem Geschworenengericht des Kantons Zürich eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, im April 1996 seine damals 32jährige Gattin Heike umgebracht zu haben, weil sie Scheidungsabsichten gehegt habe. Wo und wie der 55jährige Dübendorfer Tierarzt seine um 20 Jahre jüngere Frau getötet haben soll, darauf legt sich die Anklage nicht fest, nur auf den Tatzeitpunkt: die Nacht auf den 30. April 1996. Als Tatort kommt laut Anklageschrift das gemeinsame Ferienhaus der Familie Bilkei in Emmetten oder ein anderer, unbekannter Ort in Betracht. Als Todesursache liege es nah, dass Heike Bilkei durch vier Nahschüsse auf ihren Kopf getötet wurde, es sei jedoch auch nicht auszuschließen, dass der Angeklagte eventuell sein Opfer vorsätzlich auf andere, nicht mehr feststellbare Weise getötet und die die Kopfschüsse nachher abgegeben hat.


Teil 2: Es folgt ein Wahnsinns- Prozeß. Eine Story aus Sex and Crime. Und die Frage, wer mit wem wann wo und wie geschlafen hat. Von Alkohol- und Drogenexzessen, Russenmafia und KGB und von Liebe und Hass. 4 Wochen Verhandlungsdauer, fast 140 Zeugen, über 30 Gutachter, Rededuelle zwischen Angeklagten und Staatsanwaltschft. Die wichtigsten Prozeßaussagen kompakt zusammengefasst, Information zu den Plädoyers und zum Urteil, die Reaktionen in der Öffentlichkeit und einen Einblick in das schweizerische Prozeßrecht.


zuletzt bearbeitet 14.06.2013 18:04 | nach oben springen

#10

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 19.01.2013 14:38
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 2


Der erste Verhandlungstag ist der Befragung des Angeklagten vorbehalten. Gabor Bilkei wird zunächst ausführlich zu seiner Ehe mit Heike und zum Charakter seiner getöteten Ehefrau befragt. Während Bilkei vor Gericht darauf beharrt, niemals zu lügen, niemals eifersüchtig zu sein und niemals in seinem Leben Streit gehabt zu haben, beschreibt er Heike als eine labile, drogensüchtige Ehefrau, die in riskanten Kreisen verkehrte. Er habe seine spätere Frau als erfolgreicher Fünfkampf-Trainer Anfang der 80er näher kennengelernt, zunächst lange Jahre sportlich betreut und sie danach in seiner Tierarztpraxis als Assistentin angestellt. Zu ersten Zärtlichkeiten kommt es 1987 auf einer gemeinsamen Reise nach Kreta, die seine zweite Frau sogar organisiert hatte. Es sei für ihn aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar, weshalb er Heike am 4.Juli 1989 heiratete. 1966 hatte er in Ungarn bereits ein erstes Mal geheiratet, seine erste Frau bezeichnet er vor Gericht als Kinderliebe. 1973 läßt er sich kinderlos scheiden, nachdem sie 1971 zu Fuß über Jugoslawien und Italien in die Schweiz geflüchtet waren. 1974 heiratete er in der Schweiz erneut, eine Witwe mit zwei Kindern. In dieser Ehe wird er 1975 und 1977 zweimal Vater von Söhnen. Seine insgesamt dritte Ehe mit Heike sei jedoch ein großer Fehler gewesen. Zwei Menschen, die traurig gewesen seien und sich nach Liebe gesehnt hätten, hätten sich gefunden. Vom ersten Moment an habe ihm Heike erklärt, sie wolle nur einen Teil ihres Lebens mit ihm verbringen. Sie habe ihm nie gesagt, dass sie ihn liebe. Er habe nie Liebe von ihr gespürt, oft aber Hass. Obwohl Heike angeblich nie Kinder haben wollte, werden 1990 eine Tochter und 1992 ein Sohn geboren. Der Kinderwunsch sei von ihm aus gekommen. Sie hätten damals abgemacht, dass Heike ihn jederzeit verlassen dürfe, unter der Bedingung, dass sie ihm die Kinder zurücklasse.

Nach außen habe man eine harmonische Ehe vermittelt. Heike sei aber nicht glücklich mit ihm gewesen. Vor allem nach seinem schweren Unfall 1991 habe sie sich um ihr Leben betrogen gefühlt. Damals war Bilkei eine Treppe hinuntergestürzt und erlitt schwere Hirnverletzungen. Der Tierarzt bezeichnet den Unfall als gewaltigen Einschnitt in sein Leben, durch den er seelisch kaputtgegangen sei. Wegen einer Hirnblutung habe er intellektuelle und motorische Fähigkeiten eingebüsst. Er habe Sprachen verlernt, sei seither 80 Prozent arbeitsunfähig und habe keinen Tag ohne Kopfschmerzen verbracht. Ab diesen Tag sei Bilkei täglich auf Medikamente angewiesen. Vor Gericht schildert er auch, wie er bereits in jungen Jahren als Sportler Dopingmittel wie Amphetamine und Anabolika und später Psychopharmaka geschluckt habe.

Nach seiner Aussage vor Gericht war Bilkei Gabor seit dem Unfall nicht mehr in der Lage, körperliche Liebe zu geben. Er habe sich mit seiner Frau geeinigt, dass sie fremdgehen dürfe. Die Bedingungen seien einfach gewesen: ihr Liebhaber durfte kein gemeinsamer Bekannter sein, er durfte nicht mehr als ein Schäferstündchen wollen und musste mindestens 50 Kilometer weit weg wohnen. Er empfinde es als total normal, dass sie mit Fremden ins Bett ging, erklärt Bilkei vor Gericht. Er jedenfalls bevorzuge seit dem Unfall die platonische Liebe, habe damit keine Probleme und sei niemals eifersüchtig gewesen. Über den außerehelichen Sex seiner Frau - mögliche lesbische Beziehungen deutet er nur an - will er jedoch vor Gericht nicht sprechen, aus Pietät und wegen der eigenen emotionalen Barriere.

Die Anklage, die die Impotenz dem Angeklagten nicht abnimmt, hält ihm jedoch vor, sich während der besagten Zeit in einem Hotelzimmer mit einer anderen Frau getroffen sowie zahlreiche Telefongespräche mit einem Bordell geführt zu haben. Der 55jährige Dübendorfer erklärt, er habe jemanden zum Reden gebraucht und mit der Frau im Hotel nie Sex gehabt. Im Bordell habe eine Freundin seiner Frau gearbeitet, die er immer angerufen habe, wenn seine Frau wieder mal verschwunden war. Auch die Angaben seiner Frau, die zu jener Zeit von seiner enormen sexuellen Potenz gesprochen hatte, kontert der Angeklagte, dass seine Ehefrau in diesem Punkt gelogen habe.

Er lüge auch nie und habe niemals Streit mit seiner Frau gehabt. Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob er schon einmal seine Ehefrauen oder seine Kinder geschlagen habe, räumt der Tierarzt ein, dass ihm vor 30 Jahren einmal gegen seine erste Ehefrau die Hand ausgerutscht sei. Seine Ehefrau Heike habe er dreimal in zehn Jahren mit der Hand gestoppt, als sie ihn schlagen wollte, und seine Kinder hätten wenige Male einen Schlag auf den Hintern bekommen.

Gabor Bilkei zeichnet im weiteren Verlauf der Vernehmung von Heike wiederholt das Bild einer kokainsüchtigen Spitzensportlerin und berichtet von angeblichen Kokainexzessen seiner Frau Heike. Seit Mitte der 90er sei Heike zwei bis drei Mal wöchentlich zu Luzerner Freunden gefahren und habe sich mit Drogen vollgepumpt. Außerdem habe sie ein Alkoholproblem gehabt. Sie habe jeweils täglich bereits um 9 Uhr morgens begonnen, Whisky zu trinken. Im Zeitraum von einer halben bis einer Stunde habe die 76 Kilogramm schwere Frau ohne Probleme einen ganzen Liter Whiskey trinken können, ohne dass ein Außenstehender ihr dies danach angesehen habe.

Bilkei wird während seiner Aussage mehrmals vom Gericht auf die Unglaubwürdigkeit seiner Aussage aufmerksam gemacht, zudem weist der Staatsanwalt den Angeklagten auf die Widersprüche zu seinen früheren Aussagen hin. Bilkei kontert jedoch die Vorbehalte des Gerichts und der Anklage mit Vorwürfen an die Untersuchungsbehörden. Diese hätten ihm gezielt Medikamente verweigert und wichtige Ermittlungen unterlassen. Widersprüche in seinen Aussagen während der Untersuchungshaft erklärt Bilkei mit diesem Medikamentenentzug und dadurch hervorgerufenen Gedächtnislücken.

Am zweiten Verhandlungstag wird die Befragung des Angeklagten vorgesetzt. Im Mittelpunkt steht jetzt die eigentliche Mordtat an Heike Bilkei. Der Angeklagte erklärt vor Gericht, mit der Trennung von seiner Frau einverstanden gewesen zu sein. Sie habe nach Südafrika reisen wollen, um dort mit der Hilfe der Scientology-Organisation von ihrer Drogensucht befreit zu werden. Er habe das unterstützt. Seine Ehefrau habe ihre Sachen gepackt und sei zunächst in das Ferienhaus nach Emmetten gefahren. Dort habe er seine Gattin noch mehrmals besucht. Am 29. April habe Heike ihn angerufen und gebeten, die Kinder wieder nach Dübendorf zu holen, weil Dieter, einer ihrer Liebhaber, sie besuchen komme. Daraufhin sei Bilkei nach Emmetten gefahren und habe im Ferienhaus die beiden Kinder verschüchtert auf dem Sofa vorgefunden. Heike habe währenddessen mit "Dieter" Drogen und Alkohol konsumiert. Durch diesen Anblick sei ihm schlecht geworden. Er habe Medikamente genommen und anschließend fest die ganze Nacht geschlafen. Auf die Frage der Ankläger, warum der Angeklagte sich nicht gleich um die Kinder gekümmert habe, erklärt Bilkei, es sei ihm zu schlecht gegangen. Nach dem Aufstehen habe er die Kinder frühmorgens angekleidet und aus dem Haus getragen. Er habe angenommen, dass Heike und "Dieter" zu diesem Zeitpunkt noch zusammen im Elternbett schliefen. Für die Staatsanwaltschaft ist der von Bilkei als sympathischer junger Deutscher beschriebene "Dieter" ein Phantasieprodukt. Niemand im Umfeld Heike Bilkeis kennt diesen Mann. Trotz umfangreicher Ermittlungen auch in Deutschland konnte die Identität "Dieters" nicht geklärt werden. Die Ankläger wollen wissen, weshalb er einer solchen Ehefrau, die Drogen nimmt und mit jedem Mann ins Bett steigt, am 26. April 1996 die beiden gemeinsamen Kinder im Alter von damals vier und sechs Jahren wieder anvertraut hatte. Unerklärlich ist auch, dass sich Heike Bilkei nicht zum 6. Geburtstag der gemeinsamen Tochter am 23. Mai 1996 gemeldet hatte. Was die Staatsanwaltschaft hier vorbringe, sei nach Ansicht des Angeklagten pietätlos und mit der juristischen Ethik unvereinbar. Seine Ehefrau sei eine anständige, liebe Frau gewesen und habe sich immer liebevoll um die Kinder gekümmert.

Mit einer Tankkarte der Firma „Shell“ wurde am 30.April in Wallisellen im Bezirk Bülach des Kantons Zürich ein Auto gewaschen. Gabor Bilkei will damit nichts zu tun haben und mutmaßt, seine Frau müsse von Nidwalden nach Wallisellen gefahren sein. Dort wurde der Wagen des Opfers Anfang Mai von einer Autogarage in Wallisellen zum Verkauf angeboten, obwohl kurz zuvor noch eine Anhängervorrichtung für Pferdewagen montiert worden war. Den Auftrag zum Verkauf hatte Bilkei gegeben und soll dabei von seiner Ehefrau begleitet worden sein. Offen bleibt die Frage und ist vom Angeklagten auch nicht zu beantworten, wie der Angeklagte danach in den Besitz der Tankkarte gelangte. Am 16.Mai tankt er nämlich damit Benzin, als er in Bratislava an einem Wettkampf teilnimmt. Widersprüchliche Aussagen macht der Angeklagte auch bezüglich einer Autofahrt zu einem Rechtsanwalt und einer Fahrt nach Emmetten, als Bilkei von einer Praktikantin seiner Tierarztpraxis chauffiert wurde. Er behauptet vor Gericht, dies sei am 28. April gewesen. Die Praktikantin datiert die Fahrt bei der Polizei jedoch auf den 1. Mai. Der Angeklagte weigert sich, den betreffenden Rechtsanwalt, der über den Zeitpunkt des Termins am 1. Mai Auskunft geben könnte, vom Anwaltsgeheimnis zu entbinden.

Bilkei will seine Ehefrau im Mai und Juni 1996 noch mehrmals getroffen und mit ihr telefoniert haben. In den Vernehmungen vor der Polizei erklärte er, am 5.Mai 1996 mit seiner Frau und den beiden Kindern in Luzern gegessen zu haben. Es sei ein schöner Frühlingstag gewesen. Vor Gericht wird dem Tierarzt jedoch vorgehalten, dass der 5. Mai ein ziemlich bedeckter und kühler Tag war. Vor Gericht will sich der Angeklagte deshalb nicht mehr auf das genaue Datum festlegen und gibt an, es könnte auch ein paar Tage früher oder später gewesen sein. Der Angeklagte will seine Frau auch noch zweimal zusammen mit "Dieter" in Waldshut (Baden Württemberg) getroffen haben, zum ersten Mal am 8. Mai. Dort habe er seine Gattin 40000 Franken übergeben, die sie für die Scientology-Organisation in Südafrika benötigte. Als der Staatsanwalt nachhakt und wissen will, weshalb Bilkei seiner Frau, die auf einer Bank in Waldshut selber über eine Million Franken liegen hatte, ausgerechnet 40000 Franken nach Waldshut bringen sollte, erklärt der Angeklagte, sie habe sich selber nicht in die Bank getraut, weil es ihr damals sehr schlecht gegangen sei, außerdem habe sie einem russischen Freund nicht zeigen wollen, wieviel Geld sie tatsächlich besitze. Gabor Bilkei behauptet, Heike habe Beziehungen zu russischen Mafiakreisen gehabt. Dort seien auch ihre Mörder zu suchen. Laut Bilkei seien oft Russen im gemeinsamen Haus in Dübendorf zu Gast gewesen.

Zwischen April und bis zu seiner Verhaftung im Juni 1996 hatte Gabor Bilkei zudem weitere finanzielle Transaktionen getätigt, die für die Anklage einige Ungereimtheiten aufzeigen und nicht erklärbar sind. Der Tierarzt transferierte Gelder im Betrag von mehreren hunderttausend Franken von Heikes Bankkonten auf Bankkonten vor allem in Liechtenstein, für die Gabor Bilkei, nicht aber seine Frau bevollmächtigt war. In den Befragungen nach seiner Verhaftung hatte Bilkei die Bankkonten und die Geldtransfers zunächst verschwiegen. Vor Gericht sagt er aus, die Transfers seien auf den Wunsch und die Anweisung seiner damals noch lebenden Ehefrau geschehen. Sie habe zum Teil unter Drogeneinfluss gestanden und habe gewollt, dass nur eine ihr gegenüber kritisch eingestellte Person über die Gelder verfügen könne.

Ermittlungen der Kapo Zürich hatten zudem ergeben, dass Bilkei ausgerechnet am Tag der Trennung, dem 22.April 1996, versucht hatte, bei einer Spezialfirma zehn Gramm hochgiftige Blausäure zu bestellen, was jedoch nicht geliefert wurde. Vor Gericht sagt der 55 jährige aus, er habe damit tollwütige Tiere einschläfern wollen. Die Frage des Gerichts, ob die Blausäure für die Tötung seiner Ehefrau bestimmt war, weist Bilkei energisch zurück.

Im Juni 1996 erhalten zahlreiche Bekannte von Heike Bilkei eine Vielzahl von Briefen aus Südafrika, die mit "Heike" unterschrieben waren. Die Unterschriften werden von den Gutachtern der Kantonspolizei als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefälscht beurteilt. Der Speichel auf den Briefmarken stammt nicht von dem Opfer, sondern von einer anderen weiblichen Person. Dies hätte eine DNA- Untersuchung ergeben. Zwei Freundinnen von Heike Bilkeis erhalten weitere Briefe, die am 12. Juni 1996 im deutschen Offenburg aufgegeben worden waren. Auf einem der Couverts wird der Fingerabdruck des Angeklagten und bei der DNA-Analyse auf einer Briefmarke sein Speichel festgestellt. Bilkei erklärt dazu vor Gericht, es handle sich um Couverts aus seiner Praxis, die vorfrankiert gewesen seien.

Am dritten Verhandlungstag werden zwei enge Freundinnen von Heike vor Gericht gehört. Auch sie hatten Briefe des Opfers erhalten. Die Zeuginnen vermitteln in ihren Aussagen ein Persönlichkeitsbild der Getöteten, das in krassem Kontrast zu den Schilderungen Gabor Bilkeis steht. Beide Frauen hatten am 29. April 1996, dem mutmaßlichen Todestag, noch Kontakt zu Heike und dabei keine Anzeichen für einen bevorstehenden Abbruch der Freundschaft bemerkt. Es habe auch nicht dem Charakter von Heike entsprochen, sämtliche Brücken von einem Tag auf den anderen abzureißen. Heike sei ein Mensch für Extreme und sehr belastbar gewesen. Von Drogen- und Alkoholmissbrauch wissen die Freundinnen nichts. Nach Ansicht der Zeugin, die seit ihrer Schulzeit mit Heike Bilkei befreundet war, lüge der Angeklagte hier vor Gericht. Der Tierarzt habe seine Ehefrau als Eigentum betrachtet und sei sehr eifersüchtig gewesen. Einmal habe Heike erzählt, wenn ihr Mann erfahre, dass sie ein Verhältnis mit einem anderen habe, könne man sie mit dem Sarg hinaustragen. Der Angeklagte habe das Sexualleben als Ehepflicht empfunden und täglich mit Heike ins Bett gehen wollen, wozu sie keine Lust mehr gehabt habe. Heike sei auch extrem geschlagen worden. Sie habe sich von ihrem Mann lösen wollen. Erst als sich die Krise zugespitzt habe, sei sie fremdgegangen, und dies nur einmal kurz mit einem Reitkollegen. Heike Bilkei habe dazu gesagt, sie habe getan, was ihr Ehemann während der ganzen Ehe gemacht habe. Das intime Verhältnis zum Reitkollegen sei wohl der Auslöser für den Prozess der Trennung von Gabor gewesen. Von einen "Dieter" habe Heike jedoch nie gesprochen.


Die Reitstallbesitzerin will am 29.April 1996 noch zwei Telefonate mit Heike geführt haben. Am Nachmittag habe Heike das erste Mal angerufen und erklärt, sie müsse unbedingt etwas loswerden. Die Freundin konnte erst nach 22 Uhr zurückrufen. Da sei Gabor bei Heike gewesen. Diese habe die Frage, ob sie reden könne, verneint. Sie hätten dann auf den 1. Mai zum Reiten abgemacht. Wenn man mit Heike etwas abgemacht hat, konnte man sich darauf verlassen. An diesem Tag taucht Heike jedoch nicht im Reitstall auf.

Die zweite Zeugin war am 29.April etwa von 11 bis 17 Uhr mit Heike zusammen. Heike habe ihr erzählt, sie wolle sich scheiden lassen. Gabor hätte sie dreimal derart verprügelt, dass es nicht mehr lustig sei. Auch sie hatte sich mit Heike für den nächsten Tag verabredet und sogar einen Kuchen gebacken. Auch sie bestätigt die Eifersucht des Angeklagten. Gabor sei ihr sogar manchmal beim Einkaufen gefolgt, um zu sehen, mit wem Heike rede.

Die mit Schreibmaschine geschriebenen und mit "Heike" unterschriebenen Briefe, die beide im Juni 1996 erhielten, seien niemals von Heike gewesen. Die Reitstallbesitzerin erhielt einen Brief aus Pretoria, welcher auf Englisch abgefasst war. Sie könne jedoch überhaupt kein Englisch.

Auch der Bruder des Opfers sagt am dritten Verhandlungstag aus. Auch er habe nichts von einer Alkohol- oder Drogensucht bei seiner Schwester bemerkt. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass Heike Beziehungen zu Sekten unterhielt. Er betont, dass Heike eine gute Mutter war, die sehr an ihren Kindern hing. Ihre Kinder würde sie nie alleine bei ihrem Ehemann zurücklassen. Tätliche Auseinandersetzungen nahm der Zeuge, der im selben Haus wie das Ehepaar Bilkei wohnte, jedoch nicht wahr. Der Zeuge hatte Mitte Juni eine Vermisstenanzeige aufgegeben, da er seit mehreren Wochen zu seiner Schwester keinen Kontakt mehr aufnehmen konnte. Dieses Verhalten passte nicht zu Heike. Mehrere Wochen hatte der Angeklagte versucht, dies zu verhindern, wollte jedoch keine Angaben machen, was mit Heike passiert sei. Das Verhalten von Gabor erschien ihm sehr verdächtig, daher habe er die Polizei eingeschaltet.

Die Aussagen der 68-jährigen Mutter des Opfers, die seit dem Tod ihres Mannes im Hause Bilkei wohnt, werden vorgelesen- sie konnte krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen. Sie könne von Gabor Bilkei nur Positives sagen. Er sei großzügig und liebenswert mit den Kindern gewesen. Ihre Tochter beschreibt sie als impulsiv, manchmal launisch und ab 1995 phasenweise verschlossen. Das Verhältnis der beiden habe sie als gut empfunden, auch wenn es wie in jeder Ehe Unstimmigkeiten gegeben habe. Laute oder tätliche Auseinandersetzungen habe sie nicht mitbekommen. Heike habe auch nie von einer Trennung von ihrem Mann gesprochen, nur so im Vorbeigehen öfters gesagt, sie habe genug. Das Verhältnis Heikes zu Männern nennt die Mutter monogam. Sie sei auch eifersüchtig gewesen, wenn Gabor zu charmant zu anderen Frauen war. An ihren beiden Kindern habe Heike gehangen, diese aber nicht verhätschelt. Heike habe ihr gesagt, Gabor sei der bessere Vater und selber sei sie eine schlechte Mutter.

Die Mutter von Heike erklärte vor der Polizei, dass ihr Schwiegersohn am 15. April von dem Verhältnis seiner Frau zu einem Reitkollegen erfahren hat. Er sei an diesem Tag überraschend von einer zweiwöchigen Therapie in Bellikon nach Dübendorf zurückgekehrt und stellte fest, dass seine Ehefrau nicht da war. Gabor habe bis morgens auf Heike gewartet, die in dieser Nacht bei ihrem Liebhaber war, und sie frühmorgens zur Rede gestellt. Er habe die sofortige Beendigung der Beziehung von Heike gefordert. Das ihre Tochter Kontakte zur Russenmafia unterhielt, für diese Gelder auf Schweizer Banken anlegte, Drogen konsumierte, Waffenschmuggel betrieb, Verhältnisse zu mehreren Männern hatte und ihre Kinder nicht liebte, seien Lügen von ihrem Schwiegersohn. Einen Seitensprung vor einer Scheidung habe sie ihrer Tochter jedoch auch nicht zugetraut.

Mit großer Spannung wird die Aussage des letzten bekannten Freund von Heike erwartet. Es ist jedoch nicht der vom Angeklagten erwähnte "Dieter". Er hatte Heike am 29. März 1996 bei einer Springkonkurrenz auf einem Reitturnier näher kennengelernt. Bis zum 22. April sei es zu mehreren Treffen und drei- oder viermal zu Intimitäten gekommen, einmal habe Heike bei ihm übernachtet. Der Angeklagte habe ihn ausfindig gemacht und ein Treffen verlangt. Dabei habe er Bilkei versprechen müssen, Heike nicht mehr zu sehen, woran er sich auch gehalten habe. Bilkei sei beim Treffen bedrohlich, sehr kühl und beherrscht gewesen, er habe Heike ständig nur "das Meitschi" genannt. Der Zeuge erklärt, er habe das Verhältnis mit Heike daraufhin am 24. April aufgelöst. Heike sei sehr traurig gewesen. Auch der Liebhaber will nichts von Alkohol- oder Drogenmissbrauch bemerkt haben. Heike habe ihm aber von Schlägereien mit ihrem Ehemann erzählt, außerdem sei sie vom ihm mehrmals zu Sex genötigt worden. Er habe gespürt, dass Heike ein großes Bedürfnis nach Zärtlichkeit und Geborgenheit hatte. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass sie weitere Verhältnisse gehabt habe.

Die Aussagen des Liebhabers und der Reitstallbesitzerin bezeichnet Bilkei am Ende des dritten Verhandlungstages als wissentliche Falschaussagen.

Teil 3 folgt: Weitere Bekannte und Freunde sagen aus. Lebte Heike nach dem 29. April noch? Und wer schrieb die Briefe? Die wahren Absender werden ausfindig gemacht und sagen aus.
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#11

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 20.01.2013 14:58
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 3



Am vierten Verhandlungstag sagen mit einem 38jährigen Tierarzt, der die Kleintierklinik von Bilkei nach dessen Festnahme übernommen hat, und einer Tierarztgehilfin zwei wichtige Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten vor Geschworenengericht aus. Der 38jährige arbeitet seit 1994 für Bilkei und beschreibt seinen damaligen Chef als sehr guten Freund und autoritären, aber fairen Chef. Er habe schnell festgestellt, dass die Beziehung zwischen Gabor und Heike gestört gewesen sei. Gabor habe nach Heike gerufen wie nach einem Hund. Er sei sehr dominant gewesen und habe sie oft als sein Kind bezeichnet. 1995 sei Heike in eine Krise geraten, habe zugenommen und vermehrt Alkohol getrunken. Betrunken habe er sie aber nie gesehen. Sie habe sich dann aber wieder gefangen, bis zum April 1996 rund 20 Kilogramm abgenommen und keinen Alkohol mehr getrunken. Heike sei unglücklich gewesen, sie habe oft gesagt, dass sie die Kinder packen und fortziehen wolle. Der junge Tierarzt betont dabei, dass sie bestimmt nur zusammen mit den Kindern weggegangen wäre. Sein Chef sei sehr eifersüchtig gewesen. Heike Bilkei durfte zum Beispiel nicht mit seiner Ehefrau in den Urlaub fahren. Sie sei sehr gut mit seiner Frau befreundet gewesen. Angebliche Schläge zwischen dem Ehepaar habe der junge Tierarzt nie bemerkt. Einen Drogenkonsum Heikes stuft er als unvorstellbar ein. Heike und Kokain sei wie Wasser und Öl. Von Besuchen von Russen habe er nichts bemerkt. Vor Gericht sagt der Zeuge, es wäre ihm nicht verborgen geblieben, da er ein sehr neugieriger Mensch sei. Er habe auch nie davon gehört, dass Heike Waffen nach Russland geschmuggelt und verkauft haben soll. Für solche kriminelle Geschäfte habe die Frau des Angeklagten nicht das Format gehabt. Nach der Aussage wird der junge Tierarzt von Gabor Bilkei umarmt.

Eine Patientin behauptet in ihrer Aussage vor Gericht, noch im Juni 1996 in der Praxis in Dübendorf angerufen und mit Heike Bilkei gesprochen zu haben.

Die Tierarztgehilfin, die seit 1989 in der Praxis arbeitet, relativiert jedoch diese Zeugenaussage. Sie berichtet dem Gericht, sie sei hundertprozentig sicher, dass sie selbst es gewesen sei, die mit der Patientin geredet habe. Sie sei am Telefon oft für Heike gehalten worden. Es sei ihr langsam zu blöd geworden, das ständig zu korrigieren. Es sei schlichtweg unmöglich, dass Heike in der Praxis gewesen und von niemandem bemerkt worden sei. Die Zeugin ist auch zu 100% sicher, dass der Angeklagten am 1. Mai 1996 von einer Praktikantin in die Innerschweiz gefahren worden ist. Bilkei bestreitet dies. Die Anklage vermutet, dass Bilkei bei dieser Gelegenheit das Auto seiner toten Ehefrau nach Dübendorf zurückbrachte.

Bilkei sei zu ihr immer freundlich gewesen, habe aber wegen Banalitäten ausrasten können. Dass ihr Chef impotent sei, könne die Tierarztgehilfin nicht glauben. Im Gegenteil. Seit 1995 habe sich der Angeklagte immer wieder über die Lustlosigkeit seiner Ehefrau beklagt. So soll er einmal zu seiner Angestellten gesagt haben: „Heike bumst nicht mehr mit mir!" Heike Bilkei habe sich dagegen oft darüber beschwert, dass Gabor ständig mit ihr schlafen wolle und sie das nerve. Bilkei sei als Frauenheld bekannt gewesen. Es habe auch Patientinnen gegeben, die nicht wegen seiner medizinischen Künste in die Praxis gekommen seien. Bilkei habe mit seinem ungarischen Charme jeder Frau das Gefühl geben können, nur auf sie gewartet zu haben. Gewisse Frauen hätten das geschätzt, andere hätten es als eine sehr schleimige Variante von Charme empfunden. Der Seitensprung Heikes sei für alle überraschend gewesen. Sie sei nicht der Typ zum Fremdgehen, sagt die Zeugin.

Am fünften Verhandlungstag wird Gabor Bilkei eingehend zu seiner eigenen Theorie zum Ableben seiner Ehefrau Heike befragt. In seinen Vernehmungen in der Untersuchungshaft hatte der Angeklagte erstmals am 18. Dezember 1997 angebliche Kontakte Heikes zu russischen Ex-KGB-Leuten ins Spiel gebracht. Sowohl die Anklage als auch das Gericht wollen wissen, wie er zu dieser Annahme gekommen sei. Der Angeklagte bleibt dabei dem Gericht die Antwort schuldig und sagt, er könne keine Auskunft geben, er lasse sich nicht festnageln und könne Heikes KGB-Kontakte nicht beweisen, dies sei Sache der Ermittler. Seine Frau soll während eines Wettkampfes in Russland die Kontakte geknüpft haben und für die Russen- Mafia und dem KGB Gelder in der Schweiz angelegt haben. Welche Art von Geldern- in der U-Haft hatte Bilkei von illegalen Geldern und Drogengeldern gesprochen- dies waren, will Bilkei vor Gericht nicht mehr sagen. Auch von Waffenschmuggel in Fechtsäcken und Bettgeschichten seiner Frau mit Russen war in den Vernehmungen bei der Polizei die Rede gewesen, wozu Bilkei vor Gericht aus Pietätsgründen aber ebenfalls nichts mehr sagen will. Bilkei nannte immer wieder neue Namen von Russen, mit denen Heike Kontakt gehabt haben soll, so auch Igor Novikov, und beschrieb diesen als 60- bis 65jährigen Mann. Der Staatsanwalt erklärt, man habe ermittelt und herausgefunden, dass Novikov erst 41 Jahre alt ist und nie in Deutschland war. Nach Ansicht Bilkei wurde der falsche Novikov von der Kapo ermittelt. Durch das lakonische Verhalten des Angeklagten platzt jetzt auch dem Richter der Kragen. Der Angeklagte nenne andauernd neue Namen, man findet diese Leute und dann heißt es, es seien nicht diese. Genau so sei es auch mit "Dieter" gewesen.

Des weiterem hatte der Angeklagten einem Freund gegenüber geäußert, dass der Schädel von Heike in einen Wald gefunden werde- dies jedoch bereits 17 Tage vor dem Auffinden des Kopfes in Hinwil. Der Angeklagte erwidert, diese Frage werde wohl für immer offen bleiben. Er denke, dass er von der Russen- Mafia erpresst werden sollte, weil diese Leute ihr Geld zurückhaben wollten. Sein Sohn habe einen Anruf erhalten, in dem der Anrufer mitteilte, an welcher Stelle der Schädel seiner Frau versteckt werde. Es sei eine Beleidigung anzunehmen, er habe den Schädel selber im Wald deponiert. Man könne ihn doch nicht für einen Vollidioten halten, der irgendwo einen Kopf ausgrabe und an die Strasse lege, um dann wieder ins Gefängnis zu kommen.

Eine weitere Freundin von Heike Bilkei sagt vor Gericht aus und stützt erstmals die Theorie des Angeklagten. Gegenüber der Zeugin soll das Opfer gesagt haben, sie werde Gabor verlassen und dabei die Kinder nicht mitnehmen.

Eine weitere Zeugin will am 22. Mai 1996 vom angeblich impotenten Gabor Bilkei einen Anruf bekommen haben, in dem er ihr seinen Sexnotstand klagt und fragt, ob sie jemanden kenne, mit dem er locker eine sexuelle Beziehung eingehen könne. Ihr selber gegenüber habe er auch alberne Annäherungen versucht, die sie aber zurückgewiesen habe.

Am sechsten Tag des Mordprozesses gegen Gabor Bilkei wird der Hausmeister des Sechsfamilienhauses in Emmetten geladen, in dem die Familie Bilkei eine Ferienwohnung besaß. Er könne sich noch genau an den 29. April, dem Vorabend der mutmaßlichen Mordnacht, erinnern. Das Datum sei genau bestimmbar, weil an diesem Tag vor dem Haus Aufregung wegen eines in der Nachbarschaft ausgerissenen Schafs herrschte. Der Hausmeister berichtet, dass Heike mit den zwei Kindern in ihrem Nissan Patrol an jenem Abend nur rund drei bis fünf Minuten vor Gabor Bilkei in seinem roten Volvo auf dem Parkplatz vor dem Haus angekommen sei. Dass Bilkei dann mit seinem Hund eine Stunde lang spazieren ging, wie er selber behauptet, hat niemand beobachtet. Auch einen Dieter habe man in diesem Haus nie gesehen. Heike wurde in Emmetten nie in fremder männlicher Begleitung gesehen. Dies bestätigt auch ein Nachbar, der eine Wohnung zwei Etagen unterhalb der Bilkei- Wohnung bewohnt. Zudem sei in der Nacht auf den 30. April gegen 5.30 Uhr wegen Lärms im Treppenhaus aufgewacht und habe beobachtet, wie Gabor Bilkei etwas in sein Auto lud, konnte aber nicht erkennen, was es war. Der Zeuge beschreibt das Haus als sehr hellhörig und er nach dem 30. April keine Geräusche mehr aus der Bilkei- Wohnung vernommen habe. Er sei hundertprozentig sicher, dass nach dem 30. April niemand mehr in der Wohnung gewohnt habe. Die Behauptung des Angeklagten, seine Frau sei bis zum 7. Mai in Emmetten gewesen, könne nicht stimmen.

Die Frau des Hausmeisters entdeckte Anfang Mai im Treppenhaus rote Flecken. Sie habe angenommen, jemand habe Rotwein verschüttet und noch gedacht: "Warum können die nicht in der Wohnung saufen?" Vor Gericht sagt sie, es können aber auch Blutflecken gewesen sein. Sie habe das Treppenhaus danach gereinigt. Eine ihrer Töchter und ihr Freund berichten vor Gericht von einem Schrei, den sie eines Nachts aus dem nahen Wald vernommen hatten. Ein Datum können sie aber nicht angeben. Die Tochter glaubt, es sei der Schrei einer Frau gewesen.

Der Besitzer eines Garagenbetriebs in Wallisellen macht vor Gericht Angaben zum Verkauf von Heike Bilkeis Nissan Patrol am 2. Mai den Angeklagten. Den Geländewagen hatten die Bilkeis 1993 bei der Garage neu für 50 000 Franken gekauft. Ihm kam die Sache seltsam vor, weil Heike noch am 16. April eine Anhängerkupplung für über 1000 Franken hatte an das Auto montieren lassen, um damit Pferdetransporter ziehen zu können. Bilkei begründete den Auftrag mit einem plötzlichen Studienplatz, den seine Frau in den USA gefunden habe. 20 Tage nach dem Auftrag drängte Bilkei den Garagisten, das Auto sofort zu verkaufen - auch für einen schlechteren Preis. Heike Bilkei habe sich stets selber um ihr Auto gekümmert und sei drei- bis viermal jährlich Gast in der Garage gewesen. Gabor Bilkei behauptet, seine Frau Heike habe vor der Garage im Volvo auf ihn gewartet. Dieser Aussage widerspricht jedoch der Besitzer der Garage. Bilkei sei zwar von einer jungen Frau begleitet gewesen, mit Sicherheit aber nicht von Heike. Die Unbekannte habe blonde Haare gehabt und in einem roten Volvo auf Bilkei gewartet. Dies bestätigt auch ein Mitarbeiter der Garage, der an diesem Tag am Wagen von Bilkei vorbeigegangen ist und einen Blick in das KFZ geworfen hatte. Die Frau im Wagen sei auf keinen Fall die Ehefrau des Angeklagten gewesen.

Eine dunkelhaarige Praktikantin- deren Aussage noch vorgelesen wird- von Bilkeis Tierarztpraxis hatte hingegen angegeben, sie habe ihren Chef damals in ihrem weißen Volvo von der Autogarage abgeholt.

Eine Tierärztin, die für eine Arzneifirma arbeitet, bei der Bilkei am 22. April 1996 - dem Tag der Trennung von seiner Frau - 10 Gramm hochgiftige Blausäure bestellt hatte, sagte vor Gericht, sie habe sich aufgrund der Bestellung erschrocken. Es sei ihr keine tiermedizinische Laboruntersuchung bekannt, bei der Blausäure verwendet werde. Als sie bei Bilkei telefonische Auskunft verlangt, habe er erklärt, er benötige das Gift, um böse Hunde umzubringen. Sie habe sich erneut erschrocken und das schlichtweg nicht geglaubt. Vergiftung mit Blausäure sei Tierquälerei. Die Blausäure wurde Bilkei nicht geliefert.

Erneut möchte die Anklage vom Angeklagten wissen, ob die Blausäure nicht zur Ermordung von Heike bestimmt war. Bilkei bestreitet dies und gibt an, dass er am gleichen Tag für seine Ehefrau bestimmte Anti-Baby-Pillen für die nächsten zwei Jahre geordert habe, was einem geplanten Mord widerspreche.

Auch der Frauenarzt des Opfers wird vorgeladen, der sie von 1989 bis 1994 in seiner Praxis betreute und für ihre Geburten 1990 und 1992 die Schwangerschaftskontrolle durchführte. Bei Heike Bilkei habe er keine Feststellungen von Drogenmissbrauch gemacht. Es habe auch keine Hinweise auf eine Entzugssymptomatik bei den Säuglingen gegeben. Diese Symptome hätten bei einem Drogenkonsum der Mutter bei den Neugeborenen auftreten müssen. Bis 1994 habe Heike Bilkei auch nicht an Geschlechtskrankheiten gelitten, wie Gabor Bilkei auf Grund von angeblich häufigen Seitensprüngen seiner Ehefrau dem Gericht erzählt hat.

Am 7. Verhandlungstag stehen die maschinengeschriebene Briefe aus Südafrika im Mittelpunkt. Die Briefe wurden im Labor auf ihre Echtheit hin untersucht. Auch eine DNA- Analyse wurde vorgenommen. Laut DNA-Untersuchung stammt der Speichel auf den Briefmarken von der Ehefrau eines südafrikanischen Autohändlers. Das südafrikanische Ehepaar gibt an, den Inhalt der verschickten Briefe nicht gekannt zu haben, weil die Couverts verschlossen gewesen seien. Bilkei habe ihnen erklärt, es sei geschäftliche Korrespondenz. Bilkei bestätigt den Auftrag und behauptet, es habe sich um Geschäftsbriefe an Schweinezüchter gehandelt. Die Empfänger, deren Namen er weder in der Untersuchung noch im Gerichtssaal nennen konnte, hätten ihn zuvor drangsaliert und glauben sollen, er sei in Südafrika, damit sie ihn in Ruhe ließen. Mit den Heike-Briefen habe er nichts zu tun. Auf die Frage des Staatsanwaltes, wie der Speichel der Frau aus Südafrika auf die Briefmarke kam, antwortet der Angeklagte, dass die Ehefrau seines Bekannten bei einem Besuch in Südafrika im Februar 1996 die von Heike leere Couverts irrtümlich frankiert haben muss. Heike habe dann die Briefe wieder mit in Schweiz mitgebracht und dort in der Praxis abgelegt haben. Dass würde auch seine Fingerabdrücke erklären, die auf den Briefen sichergestellt wurden. Die Südafrikanerin kann diese Angaben allerdings nicht bestätigen.

Zwei Bankiers bestätigen vor Gericht, dass Bilkei noch im Juni 1996, wenige Tage vor seiner Verhaftung, in Südafrika ein Haus gekauft habe. Der Kundenberater einer Waldshuter Bank und ein Bankleiter aus Buochs im Kanton Nidwalden befördern die Behauptung von Gabor Bilkei, wonach er sich nie um Geldgeschäfte gekümmert habe, Heike sämtliche Geldangelegenheiten getätigt und er höchstens in ihrem Auftrag Botengänge erledigt habe, ins Reich der Fabeln. Ein Zeuge sagt aus, der Angeklagte habe wirtschaftliche Zusammenhänge sehr gut beurteilen können und mit eigenen Ideen rentable Aktienkäufe getätigt. Heike hingegen sei eine in Bankgeschäften unbedarfte Person gewesen und habe sich nicht für Geldgeschäfte interessiert. Das Ehepaar Bilkei hatte im Juli 1994 bei der Waldshuter Bank ein Wertschriften- und ein Sparkonto eröffnet, für das beide eine Vollmacht hatten, und gleich 296000 DM bar einbezahlt. Am 14. November 1994 hatte der Bankier letztmalig geschäftliche Kontakte mit Heike Bilkei, danach nur noch mit Gabor Bilkei, der regelmäßig auch kurzfristige Aufträge erteilte. Mit den Konten sei ein sechsstelliger Gewinn erzielt worden. Nach dem Verschwinden seiner Frau habe der Angeklagte alles Geld - rund 984000 Mark – abgehoben und das Konto aufgelöst.

Nach der Vernehmung der Bankangestellten wird durch das Gericht die Aussage einer ungarischen Tierarztpraktikantin verlesen, die heute in Budapest lebt. Sie will Gabor Bilkei am 1. Mai 1996 nach Emmetten gefahren und am 2. Mai bei der Abgabe von Heikes Nissan begleitet haben. Beides hatte Bilkei in seinen Aussagen vor Gericht bestritten und bezeichnet seine ehemalige Praktikantin als nervenkrank. Laut ihrer Angaben hatte Bilkei sie gebeten, ihn am 1. Mai 1996, einen Tag nach der vermuteten Mordnacht in Emmetten, zu einem Schweinezüchter in die Innerschweiz zu chauffieren, weil er an diesem Tag sein eigenes Auto einem Freund ausleihen müsse. Bilkei habe seinen Volvo beim Bahnhof Dübendorf abgestellt. Sie seien mit dem weißen Volvo der Praktikantin und mit leeren Sporttaschen und Plastiksäcken nach Emmetten gefahren. Kurz nach der Orteinfahrt von Emmetten sei ihr Chef ausgestiegen. Sie habe sich noch gewundert, dass weit und breit keine Schweinefarm zu sehen war. Sie habe nicht gewusst, dass die Bilkeis in Emmetten eine Ferienwohnung besaßen. Bilkei habe gesagt, der Schweinezüchter bringe ihn nach Dübendorf zurück. Dann sei sie wieder nach Dübendorf mit ihrem Wagen zurückgekehrt. Die Praktikantin gibt weiter an, am gleichen Abend kurz vor Mitternacht am Bahnhof Dübendorf vorbeigefahren zu sein. Dort sei Bilkeis roter Volvo noch immer gestanden. Vor der Tierarztpraxis sei nun aber Heike Bilkeis Nissan abgestellt gewesen. Am nächsten Morgen habe Bilkei den Nissan zur Autogarage gebracht. Ihr gegenüber habe er erklärt, es sei eine Reparatur notwendig. Sie habe den Tierarzt mit ihrem weißen Volvo bei der Garage abgeholt.

Am gleichen Tag sei sie dann heim nach Ungarn gefahren. Auf Wunsch Bilkeis habe sie dabei dieselben Sporttaschen und Plastiksäcke, die sie bereits nach Emmetten mitgenommen hatte, zu Bilkeis Bruder mitnehmen müssen. Weil sie Schwierigkeiten an der Grenze befürchtet, öffnet die Frau das Gepäck. Sie habe dabei neue Kleider von Heike erkannt und sich auch über ungebrauchte Damenbinden im Gepäck gewundert.

Erneut erklärt Bilkei, dass diese Fahrt nach Emmetten am 28. April stattgefunden habe. Am 1. Mai habe er eine Besprechung bei einem Anwalt gehabt. Der Angeklagte weigert sich jedoch weiterhin, den betreffenden Anwalt, der dies bestätigen könnte, vom Anwaltsgeheimnis zu entbinden.

Am achten Verhandlungstag sagt der Spaziergänger aus, der am Karfreitag den Schädel von Heike im Ettenhuserwald der Bahnlinie entlang in Richtung Hinwil entdeckt hatte. Der 57jährige Maschinenschlosser berichtet, wie an jenem Tag die Sonne durch ein Wolkenfenster grell in das Laub schien und er plötzlich unter einer großen Buche einen Schädel habe liegen sehen. Wie ein Diamant habe dieser aus dem Laub heraus geleuchtet. Das hätte ihm noch bis Abends beschäftigt, dann habe er die Polizei verständigt.

Im Gerichtssaal werden Photos des Schädels gezeigt. Der Schädel war blank und wies kleine Löcher und Risse auf. Der Zeuge bestätigt dass der Schädel lose auf dem Laub gelegen sei. Der weitere Verlauf der Zeugenvernehmung führt zu einer Überraschung. So will er im Ettenhuserwald im Mai 1996 Gabor Bilkei begegnet sein. Erst vor zwei Wochen hatte sich der Zeuge mit dieser Geschichte an die Bezirksanwaltschaft gewandt. Im Gerichtssaal betont er mehrmals, es sei kein Märchen. Nach dem Schädelfund habe er Bilder mit Bilkei aus Presse und Fernsehen in sich eingesogen. Im Sommer 1998 sei ihm nach einem Traum plötzlich klargeworden, dass er diesen Mann bereits früher im Wald gesehen habe. Er glaube, dass der Herrgott ihn geleitet habe.

Verteidigung und der Angeklagte sind schockiert, dass ein solcher Zeuge ohne Filter vor dem Gericht auftreten dürfe. Bilkei betont, nie in diesem Wald gewesen zu sein.

Ein Kollege des Angeklagten sagt aus als Zeuge vor Gericht aus, dass er Heike im Mai oder Juni 1996- also nach dem Verschwinden- am Zürcher Hauptbahnhof gesehen habe. In diesem Punkt wäre er zu 100% sicher. Außerdem habe er von den außerehelichen Beziehungen des Opfers gewusst. Ende 1994 oder 1995 habe er einmal am Greifensee im Kanton Zürich frühmorgens als Ornithologe Vögel beobachtet und dabei gesehen, wie Heike einen jungen Russen geküsst habe. Der Mann habe seine Hand an Heikes entblößter Brust gehabt. Er sei aus einer Staude hervorgeprescht und habe "Guete Morge mitenand" gesagt. Heike habe erklärt, dass ihr der Mann den Puls fühle. Er habe "weitermachen" gesagt und sei gegangen. Die Anklage gibt den Hinweis, dass der Zeuge wegen Irreführung der Rechtspflege rechtskräftig verurteilt ist. Der Zeuge hatte in einem Cabaret 27 Eurocard-Belege für Konsumationen im Gesamtbetrag von 10425 Franken unterschrieben und später bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung gegen das "Cabaret" erstattet, schließlich die Irreführung aber eingestanden.

Bilkei hatte einen Freund 17 Tage vor dem Schädelfund in Hinwil erzählt, dass man Kopf von Heike in einem Wald finden werde. Der Zeuge ist nach Spanien ausgewandert, so dass auch seine frühere Aussage durch das Gericht verlesen wird. Der Zeuge hatte sich dem mit dem Angeklagten nach dessen ersten Haftentlassung in einem Schwimmbad getroffen. Dabei habe Bilkei erzählt, sein ältester Sohn habe einen anonymen Anruf einer hochdeutsch sprechenden Frau erhalten. Dieser Anrufer habe gesagt, dass der Kopf irgendwo in einem Wald deponiert werde.

Der Staatsanwalt konfrontiert den 24jährigen Sohn des Angeklagten, der als Zeuge im Prozeß vorgeladen ist und auf sein Aussageverweigerungsrecht verzichtet, damit, dass er im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gegeben habe, die Frau habe am Telefon erklärt, man habe Heikes "Leiche" in Deutschland gefunden. Der Sohn wollte sich vor Gericht allerdings nicht mehr erinnern, etwas von einer "Leiche" gesagt zu haben. Dies sei anders von den Beamten protokolliert wurden, als er gesagt habe. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, ob er jemandem etwas von dem Anruf erzählte.

Nach der Vernehmung seines Sohnes muss Gabor Bilkei erklären, wie er auf das Wort "Kopf" komme, wenn sein Sohn nur von "Leiche" gesprochen habe. Auch er könne sich heute nicht mehr erinnern. Er wisse nicht, wann, wo und wie konkret über den Kopf geredet worden sei. Es sei eher wahrscheinlich, dass der Zeuge wegen des späteren Medienrummels selber auf "Kopf" gekommen sei. Nach seiner Ansicht sollte er mit diesem Telefonanruf „von den Russen“ erpresst werden, weil diese rund 400000 Franken von Heike Bilkei zurückverlangten. Mit dem Schädelfund hätten die Russen seine Verhaftung provoziert, um ihn stillzulegen. Denn als verurteilter Mörder wäre er unglaubwürdig. "Die Russen" hätten eben gedacht, er wisse etwas über die Herkunft der Gelder, so Bilkei.

Im weiteren Verlauf des achten Verhandlungstages werden Zeugen gehört, die Heike Bilkei nach ihrem Verschwinden noch gesehen haben wollen. Ein LKW- Fahrer will das Opfer nach eigenen Angaben im Dezember 1996 bei einer seiner Fahrten während eines seitlichen Blicks aus dem Fenster für eine bis zwei Sekunden in einem weißen Auto erkannt haben. Zwei Versicherungsberater wollen mit Heike noch im Mai 1996 in ihrer Agentur zusammengesessen sein und Kaffee getrunken haben. Konkrete Geschäfte, die dabei besprochen worden sein sollen, konnten von der Staatsanwaltschaft allerdings anderen Daten zugeordnet werden. Zudem hatte einer dieser Versicherungsberater im Ermittlungsverfahren auch gesagt, sich am 5. Juli 1996 ganz sicher mit Gabor Bilkei getroffen zu haben. An jenem Tag saß Bilkei aber bereits in Haft.

Eine Zeugin, die im Juni 1996 mit Heike Bilkei in der Praxis in Dübendorf telefoniert haben will, räumt vor Gericht sprachliche Missverständnisse ein. Eine Angestellte hatte vor Gericht bereits ausgesagt, dass sie das Gespräch entgegengenommen habe.


Teil 4: Der Prozeß geht in die zweite Hälfte. Die Zeugen der Verteidigung werden gehört. Die Glaubwürdigkeit des Angeklagten wackelt. Ist Bilkei ein Schläger? Und die ersten Gutachter sagen aus.
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#12

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 21.01.2013 20:29
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
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23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 4


Am 9. Verhandlungstag sind Zeugen vorgeladen, die von der Verteidigung bestellt worden sind. Doch auch die eigentlich zur Entlastung des Angeklagten vorgeladenen Personen aus dem Umfeld des Tierarztes bestätigen das Charakterbild nicht, das der Angeklagte von seiner toten Ehefrau abgegeben hat.

Eine Zeugin, die von Bilkei vor und nach der Vernehmung auf die Wangen geküsst wird, versichert, dass der Tierarzt Heike niemals geheiratet hätte, wenn er sie nicht geliebt hätte. Der Angeklagte sei ein toller Tierarzt gewesen, man konnte ihm auch nachts kranke Tiere vorbeibringen, die dann von ihm behandelt wurden. Die Zeugin beschreibt den Angeklagten als einen liebenswürdigen, gefühlvollen, toleranten und gutmütigen Mann, dem sie einen Mord niemals zutrauen würden, trotzdem sei ihr die Eifersucht von Bilkei nicht verborgen geblieben.

Bestätigt wird am diesem Verhandlungstag von mehreren Zeugen, dass über Pläne von Heike und Gabor Bilkei, nach Südafrika auszuwandern, einmal die Rede gewesen sein soll, allerdings nie konkret.

Ein Freund Bilkeis, für den Heike eine Person gewesen wäre, die ihn als Frau auch interessiert hätte, wenn sie nicht schon vergeben gewesen wäre, erzählte, er habe Heike wenige Wochen vor ihrem Verschwinden mit schwarzen Augenringen gesehen, sie habe sehr schlecht ausgesehen, wie damals die schwer drogenabhängigen Personen auf dem Platzspitz (Anm: ist ein Park in Zürich. Weltweites Medieninteresse erregte die behördlich lange tolerierte Anwesenheit von Drogensüchtigen aus ganz Mitteleuropa in diesem Park). Der Freund des Angeklagten beschreibt das Opfer vor Gericht als kalte Person, die nie Herzlichkeit gegenüber ihren Eltern oder ihren Kindern gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft kontert, dass der Angeklagte in den ersten Zeugenvernehmungen auch einmal die Augenringe des Angeklagten beschrieben hatte, die genauso ausgesehen haben sollen. Der Erwiderung des Angeklagten, der die Behauptung der Anklage als Frechheit bezeichnet, kontert der Staatsanwalt, dass er nur darauf wartet, dass der Angeklagte sagt, auch die Ankläger seinen drogensüchtig. Dann würde man sich allerdings noch ein zweites Mal vor Gericht sehen.

Zwei Angehörige der Kantonspolizei, die den Schädel Heike Bilkeis am 28. März 1997 im Ettenhuserwald sichergestellt hatten, machen vor Gericht Präzisierungen zum Fund. Der Schädel habe leicht eingebettet im Laub gelegen und sei eindeutig nicht von Laub bedeckt gewesen. Vom der Bahntrassee aus war er leicht zu sehen. Direkt neben dem Schädel habe der abgetrennte Unterkiefer gelegen. Er habe den Schädel zusammen mit der Laubunterlage in einen Plastiksack gepackt und auf den Polizeiposten mitgenommen. Dort habe er den Fund auf eine Zeitung gelegt und grob untersucht. Dabei sei eine Spinne aus dem Schädel gekrochen, und er habe plötzlich ein Metallstück in der Hand gehabt, das sich als Projektil herausstellte. Der Schädel wurde dann in der Rechtsmedizin untersucht. Am nächsten Tag wurde der Fundort genauer abgesucht. Dabei wurde noch ein Halswirbel des Opfers gefunden. Mehr Leichenteile seien jedoch nach einer großen Suchaktion nicht gefunden worden.

Der Richter erteilt den Hinweis, dass das Gericht auf die Aussagen der zwei gemeinsamen Kinder verzichten wird. Die beiden Kinder, zum Tatzeitpunkt 4 bzw. 6 Jahre alt, waren in der mutmaßlichen Tatnacht in der Ferienwohnung in Emmetten anwesend und müssten den ominösen "Dieter" eigentlich gesehen oder eben nicht gesehen haben. Sie wurden zwar polizeilich einmal in Anwesenheit einer Psychologin und eines Beistands befragt, dabei ist aber nichts Tatrelevantes herausgekommen. Das Gericht und die Anklage nehmen an, dass die Kinder zum Tatzeitpunkt geschlafen haben.

Am zehnten Verhandlungstag werden weitere Zeuge der Verteidigung gehört. Gabor Bilkei ist aus gesundheitlichen Gründen nicht der Lage, den kompletten Verhandlungstag zu begleiten.

Ein weiterer Zeuge will Heike nach ihrem Verschwinden noch gesehen haben. Bei einer polizeilichen Einvernahme am 29. Juli 1996 hatte der Taxifahrer erstmals erzählt, Heike Bilkei höchstens eineinhalb bis zwei Monate zuvor, also im Mai oder Juni 1996, bei einer Tankstelle getroffen und gegrüßt zu haben. Sie sei mit ihrem Nissan dort gewesen. Der Zeuge bleibt auch bei seiner Aussage, als er darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Nissan zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz von Heike war. Er schließe aus, dass der Zeitpunkt der Begegnung bereits im April gewesen sein könne.

Die Schwester und die beiden erwachsenen Kinder des Angeklagten vermittelten in ihren Zeugenaussagen ein sehr negatives Bild von Heike. Alle drei beschrieben Heike als sehr kühl, vor allem auch im Umgang mit ihren Kindern. Bilkeis Schwester erklärt, Heike habe in der Beziehung das Sagen gehabt. Sie sei launisch, unfreundlich und nie eine richtige Ehefrau, Mutter und Hausfrau gewesen. Als Heike verschwunden war, seien die Kinder richtig aufgeblüht und hätten sich seither positiv verändert. Gabors Charakter wird von allen drei Verwandten zwar als streng beurteilt, sonst aber in den höchsten Tönen gelobt. Eine Verwandte bricht sogar in Tränen aus, als sie davon erzählt, wie Gabor völlig uneigennützig die ganze Verwandtschaft in Ungarn unterstützte.

Der Neffe des Angeklagten berichtet, dass Heike in früheren Jahren viel Haschisch geraucht habe. Der Zeuge, der während seines Medizinstudiums kurz bei Heike und Gabor Bilkei in Dübendorf gewohnt hatte, bestätigt bisher als einziger Zeuge die Existenz eines Laptops im Hause Bilkei. Er habe diesen Laptop im Haus gesehen. Er behauptet genauso wie der Angeklagte, dass das Opfer in der Schweineforschung tätig gewesen sei, selbständig eigene "Schweine"-Kunden betreut und wissenschaftliche Arbeiten geschrieben habe. Ihre ganzen Unterlagen dazu seien auf diesem Laptop gespeichert, von dem jedoch jede Spur fehlt. Sämtliche Mitarbeiter der Tierarztpraxis sowie Heikes Verwandtschaft hatten ausgesagt, nichts über diese Schweineforschung und die Existenz eines solchen Laptops zu wissen.

Eine weitere Zeugin gibt an, wie sie das Ehepaar Bilkei zusammen mit den Kindern im April 1996, also kurz vor dem Verschwinden Heikes, an einem Skitag einmal zufälligerweise beim Parkplatz der Seilbahnstation in Engelberg getroffen habe. Gabor Bilkei brachte diese Begegnung vorher in Zusammenhang mit den angeblichen Russen-Geschäften seiner Frau. Sie habe ihn an jenem Tag aus Engelberg angerufen und gesagt, sie habe Streit mit zwei Leuten, die ihren Nissan wegnehmen wollten. Er habe sofort seine Kinder und den Hund ins Auto gepackt und sei nach Engelberg gefahren, um ihr zu helfen. Er habe sogar noch seine Turnschuhe angezogen, weil er eine tätliche Auseinandersetzung befürchtet habe. Die Kinder und den Hund habe er mitgenommen, weil solche Leute Respekt vor Kindern und Hunden haben. Als er angekommen sei, sei ein unangenehmer russischer Jugendlicher namens Pawel mit dem Nissan seiner Frau bereits weg gewesen. Er sei mit Heike dann in seinem Auto heimgefahren. Ihren Nissan habe Heike am nächsten Tag wieder zurückbekommen.

Mit dem elften Verhandlungstag geht der Prozeß gegen den Tierarzt Gabor Bilkei in die dritte Verhandlungswoche.

Eine 76jährige Wetzikerin will kurz vor dem Fund des Schädels im Ettenhuserwald- nur 200 Meter vom Fundort entfernt- ein merkwürdiges Pärchen gesehen haben. Sie fürchte sich nicht so rasch, aber diese beiden jungen Männer in dunklen Mänteln, mit breitkrempigen schwarzen Hüten und langen dunklen Haaren seien ihr nicht geheuer gewesen, so die rüstigen Rentnerin vor dem Zürcher Geschworenengericht. Es sei nicht möglich gewesen, die Gesichter dieser seltsamen Männer zu erkennen. Sie hätten immerzu in Richtung Wald geschaut, dabei sei da nur ein Weiher gewesen, vor dem sie schon ihre Eltern gewarnt hätten, weil es ein bodenloser Weiher sei. Allerdings tauchen in dieser Gegend immer wieder verdächtige Personen auf, bei deren Erscheinen die Anwohner demonstrativ auf die Strasse träten, um ihre Wachsamkeit zu signalisieren. Vielleicht habe sie sogar die deutsche Autonummer der beiden Unbekannten notiert. Bloß habe sie den Zettel weggeworfen, nachdem nirgends eingebrochen worden war. Sie schreibe viele Nummern auf, erklärt die Frau, und das seltsame Paar sei ihr aufgefallen, weil die beiden bestimmt kein normales Liebespärchen gewesen seien. Die rätselhaften Männer seien zunächst die "Hohle Gasse" hinaufgefahren in Richtung des späteren Fundorts von Heike Bilkeis Schädel, um danach längere Zeit auffällig am Waldrand herumzustreifen. An nähere Umstände wie den Zeitpunkt der Beobachtung könne sie sich jedoch nicht mehr erinnern. Bloß, dass es an jenem Tag früh dunkel wurde, als die Männer in dunklen Mänteln beim Wald auftauchten.

Ein 50jähriger Sportkollege des Ehepaars, der als Zeuge der Verteidigung geladen wurde, erinnert sich, dass Heike Bilkei an einem gemeinsamen Abend einmal mehrere Bier sowie drei Viertel einer Whiskey-Flasche getrunken habe. Auf Nachfragen der Anklage räumt der Zeuge ein, dass die Flasche wahrscheinlich schon angebrochen gewesen sei und Heike die Flasche nicht ganz ausgetrunken habe. Aber insgesamt habe Heike damals schon viel getrunken, ohne dass sie danach betrunken gewesen sei. Ansonsten sei der Angeklagte ein väterlicher Freund gewesen und habe großzügig Talente gefördert. Man habe Gabor nachts um zwei um Hilfe bitten können und wäre nicht enttäuscht worden.

Und weiterer Sportkollege betont, dass er Heike durchaus zugetraut habe, dass sie ohne ihre Kinder untertauchen könnte. Sie sei ganz schön hart gewesen, manchmal auch gegenüber den Kindern. So habe sie ihr Baby drei Nächte lang weinen lassen, um dieses zu disziplinieren. Von einer Eifersucht habe er bei Gabor nichts bemerkt. Er habe sowieso das Gefühl gehabt, die Ermittler seien gegen Gabor im Ermittlungsverfahren voreingenommen gewesen.

Am 12. Verhandlungstag sagt ein Beamter der Kantonspolizei aus und berichtet über die Befragung des Stiefsohns des Angeklagten aus zweiter Ehe. Gemäß der Schilderung des Beamten habe der 33jährige Stiefsohn ihm gegenüber zunächst sachlich und präzise erzählt, wie er und sein Bruder von ihrem Stiefvater drangsaliert worden seien. Gabor Bilkei habe unvermittelt wegen Kleinigkeiten zugeschlagen. Etwa wenn sie im Haus keine Finkli (übersetzt Hausschuhe) anziehen wollten. Dann habe es „plötzlich geknallt“, oder aber er habe den Kindern in „einem Zeremoniell den Hintern versohlt.“ Beim Durchlesen seiner Aussagen habe der Stiefsohn die Fassung verloren und dem Beamten unter Tränen erklärt, er könne das Protokoll nicht unterschreiben. Nach einer Haftentlassung Bilkeis müsse er sonst um seine Familie fürchten. Der besorgniserregend aufgewühlte Mann habe dann mit Hilfe des Polizisten das Protokoll zurückgestutzt und die Aussagen abgeschwächt.

Der Stiefsohn, der ebenfalls vom Gericht geladen wurde, hat noch heute dermaßen Angst vor Gabor Bilkei, dass er nicht vor Gericht zu seinen Aussagen über die Gewaltbereitschaft Bilkeis stehen will.

Die Verteidigung sieht in den Aussagen des Stiefsohnes ein "Revanchefoul" gegen den ungeliebten Stiefvater. Der Angeklagte erklärt, dass er seinen Söhnen tatsächlich manchmal eins auf den Hintern gegeben habe. Nachdem die Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien, habe er nach seiner Ansicht einen gewissen Psychoterror anwenden müssen.

Ein Sportkollege, der dem Angeklagten die Adresse eines Bordells in Siegen (Nordrhein-Westfalen) gegeben hatte, sagt aus, Gabor Bilkei habe ihn ganz generell gefragt, ob er nicht die Adresse eines Bordells in der Nähe von Kassel oder Frankfurt wisse. Er erinnere sich gut daran, weil Bilkei zunächst in Singen statt in Siegen nach dem Etablissement gesucht habe und sie deshalb zweimal über das Thema geredet haben. Bilkei hatte telefonischen Kontakt zu diesem Bordell in Siegen. Die Kapo hatte das Telefon des Angeklagten überwacht. Bilkei hatte den eruierten Anruf vor Gericht mit Recherchen nach dem Verbleib seiner Frau erklärt. Nach der Ansicht des Zeugen habe Bilkei bloß sein privates Vergnügen gesucht. Der -angeblich impotente- Angeklagte erklärt hierzu, dass er dem Kollegen die wahren Gründe nicht habe nennen können, weil das seine Frau gefährdet hätte.

Auch der Besitzer des Bordells in Siegen wurde vom Gericht verhört. Der deutsche Kaufmann erinnert sich vage, dass eine seiner Damen in dem Klubhaus im Sommer 1996 in Begleitung einer Schweizerin gewesen sei. Er glaube sich auch zu erinnern, dass diese Frau möglicherweise blond war, einen Hund hatte und vielleicht Heike geheißen habe. Im Spätsommer 1996 sei die Frau dann verschwunden und nicht mehr in Siegen aufgetaucht.

Am Ende des Tages beklagt sich Gabor Bilkei beim Gericht darüber, dass der Staatsanwalt seine geistige Überlegenheit ausspiele, um Entlastungszeugen der Verteidigung zu beeinflussen. Zuvor hatte der Staatsanwalt einer 57jährigen Katzenzüchterin Widersprüche nachgewiesen und sie mit einem Versuch zur Absprache der Aussagen einer Zeugin konfrontiert, der im Protokoll eines abgehörten Telefongesprächs festgehalten war.

Am 13. Prozeßtag steht zunächst der Bericht der Gerichtsmedizin in Mittelpunkt. Die Gutachter konnten jedoch nur wenige Rückschlüsse aus dem Fund des skelettierten Schädels ziehen. Die Wirbelsäule sei im Bereich des zweiten Halswirbels instrumentell abgetrennt worden. Die Identifizierung erfolgte durch eine DNA- Untersuchung und durch einen Abgleich mit zahnmedizinischen Röntgenaufnahmen. Ein größeres Loch in der hinteren linken Schädelgrube sei vermutlich dadurch entstanden, dass ein Knochenteil vom Aufprall der Projektile herausgeschlagen worden sei. Über die Schussdistanz könne jedoch keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Jeder Einschuss sei für sich tödlich. Ob die Schüsse aber die Todesursache seien, könne nicht festgestellt werden, weil die Weichteile fehlen. Die Schüsse könnten auch auf die bereits tote Frau abgegeben worden sein. Aus dem gleichen Grund könne die Todeszeit nicht eingegrenzt werden, vage bleiben auch die Angaben darüber, wie lange der Schädel im Wald gelegen hatte. Das Kaliber der Munition liege aufgrund der Größe der Einschusslöcher zwischen 5,6 und 8 Millimetern.

Ein Polizeibeamter, der vor dem Fund des Schädels im dem Vermisstenfall Bilkei ermittelte, sagt aus, dass es bereits zum Zeitpunkt des Verschwindens der Frau kaum Anhaltspunkte gab, die für ein freiwilliges Verschwinden Heike Bilkeis sprachen. So wurde die Visa- Karte der Vermissten nach dem 29. April 1996 nicht mehr benutzt, und mit ihrer Esso-Karte wurde am 26. April zum letzten Mal getankt. Ihre Shell-Karte wurde im Mai von Gabor Bilkei mehrmals eingesetzt. Als auffällig bezeichnet es der Beamte zudem, dass Heike mehrere Bankkarten nicht mitgenommen hatte. Diese konnten bei einer Hausdurchsuchung in Dübendorf sichergestellt werden. Gemäß Telefonkontrolle wurde am 28. April das letzte Telefongespräch aus dem Ferienhaus in Emmetten geführt, danach gab es bis zum 7. Mai keine ausgehenden Telefonate mehr.

Die Untersuchungsrichterin weist vor Gericht die Anschuldigungen des Angeklagten zurück, wonach die Ermittlungen schlecht geführt worden seien. Man sei wirklich fast jedem von Bilkei vorgebrachten Punkt nachgegangen und habe ermittelt, so gut man konnte. Die Angaben Bilkeis hätten aber immer mehr Gebiete betroffen und seien zu vage und zu unkonkret geblieben. Sie habe auch den Eindruck gehabt, Bilkeis Gedächtnislücken könnten vorgespielt gewesen sein. Sie seien immer dann aufgetreten, wenn Bilkei neue Erkenntnisse relativ unvorbereitet vorgehalten worden seien, vor allem bei seine Finanzen und die Briefe aus Südafrika. Als Bilkei eröffnet wurde, dass seine Frau tot sei, sei er sehr kalt geblieben und habe bloß gesagt, er glaube es nicht, und keine Gefühlsregung gezeigt, wie wenn es ihn nichts angehen würde, dass seine Frau tot ist. Dieses Verhalten habe die Untersuchungsrichterin überrascht. Nur bei einer Befragung habe sie Gabor Bilkei emotional und aufgewühlt mit Tränen erlebt, als er einmal zum Ablauf der Nacht vom 29. auf den 30. April 1996 befragt worden sei. Nach Erledigung dieses Themenkomplexes sei er aber in derselben Einvernahme wieder sehr gefasst gewesen.

Der Angeklagte übt während der Vernehmung der Untersuchungsrichterin wieder scharfe Kritik an den Ermittlungsmethoden. Er sei mit Falschbehauptungen aus Dummheit und Naivität laufend zu Aussagen verleitet worden, die er bereue.

An diesem Verhandlungstag wurde bekannt, dass Bilkei 1997 nach seiner ersten Entlassung aus der Untersuchungshaft dreimal kurz überwacht worden, unmittelbar nach seiner Entlassung für knapp drei Stunden, als Besuch aus Südafrika kam für knapp viereinhalb Stunden und an den beiden Tagen vor seiner erneuten Verhaftung.


Am 14. Prozeßtag hören die Prozeßbeteiligten den Bericht der Spurensicherung. Mit dem Luminol- Verfahren wurde die ganze Ferienwohnung in Emmetten auf mögliche Blutspuren abgesucht. Vier Stellen wurden gefunden, bei denen in engen Betracht zu ziehen ist, dass Blutkontaminationen vorlagen. Im Lavabo des Dusch- und WC-Raums, an Türe und Türfalle zur Dusche, innen und außen, sowie auf dem Boden des Schlafzimmers, dort ein sehr großer Fleck. An anderen Stellen wurden keine kontaminierten Stellen festgestellt, weder im Treppenhaus noch an der Stelle, an der der Angeklagte am 29. April gehustet und Blut gespuckt haben will. Festgestellt werden konnte hingegen, dass an mehreren Stellen in der Wohnung intensiv geputzt worden sein muss. Es konnte ein Reinigungsmittel nachgewiesen werden, welches eine Reaktion von Blutrückständen mit Luminol verunmöglicht macht. Die Packung des Reinigungsmittels wurde im Hausmüll von Gabor Bilkei gefunden.

Der Bericht der ballistischen Untersuchungen stellt fest, dass es sich bei dem stark verformten Projektil, das im Schädel Heike Bilkeis gefunden worden war, um ein mit einem Messingüberzug versehenes Geschoss des Kalibers 22 Longrifle handeln muss. Durch die Stadtpolizei wurden 51 Waffentypen eruiert, die für eine Schussabgabe in Frage kommen. Darunter befindet sich auch ein Modell, das Gabor Bilkei zusammen mit drei anderen Waffen des Kalibers 22 Longrifle bei einem Waffenhändler erworben hatte und das seit der Tat verschwunden ist: eine Beretta Modell 21A. Seltsam sei nach Ansicht des Zeugen, dass bei einer Hausdurchsuchung im Hause Bilkeis trotz den nachweislich erworbenen Longrifle- Waffen keine einzige Longrifle- Patrone sichergestellt werden konnte, nur Short- Munition des gleichen Kalibers, was den Verdacht nahelegt, Bilkei habe die Munition absichtlich verschwinden lassen. Der Angeklagte behauptet auf Nachfrage des Gerichts, er habe mit seinen Longrifle- Waffen und einem speziellen Magazin auch Short- Munition verschießen können. Nach Ansicht des Gutachters sei dies jedoch absolut unmöglich.

Ein weiterer Gutachter der Rechtsmedizin berichtet, dass Untersuchungen am Schädel keinen Drogenkonsum der Toten nachweisen konnten. Alle toxikologischen Tests seien negativ gewesen.

Ein Schrift- und Urkundenexperte referiert zu den Unterschriften mit dem Namenszug der Getöteten auf Briefen, die nach ihrem Verschwinden zwischen Mai und Juni 1996 verschickt worden waren. Sowohl die Unterschriften auf Briefen aus Südafrika und Offenburg an Freundinnen als auch die Unterschriften auf den Briefen, mit denen ein neuer Pass bestellt und eine Visa- Karte gekündigt worden war, seien zweifelsfrei gefälscht. Ob der Angeklagte jedoch der Fälscher ist, könne nicht festgestellt werden.

Die Verteidigung stellte die Fachkompetenz der Gutachter in Frage. Massive Zweifel äußert die Verteidigung an der Kompetenz des Schriftenexperten. Als Laie komme er beim Vergleich der Unterschriften zu anderen Schlüssen. Nach Ansicht des Richters seien Gutachten gerade deshalb sinnvoll und nötig, weil wir mit unserem Laienverständnis nicht mehr weiterkommen. Dem Gutachter der Rechtsmedizin wird seitens der Verteidiger vorgeworfen, dass bei der Untersuchung des Schädels zunächst falsche Ergebnisse durch eine Fremdkontamination mit Ecstasy zum Vorschein gekommen waren. Die Wissenschafter hatten dieses Ergebnis aber sofort als falsch erkannt. Weitere Untersuchungen seien negativ gewesen.

Teil 5 folgt: Die Ex-Frauen des Angeklagten sagen aus. Er soll mehrmals zugeschlagen haben. Ist Bilkei aufgrund der Folgen seines Unfalles zurechnungsfähig? Auch der zweite Anklagepunkt des Betruges wird verhandelt. Schuldig oder nicht schuldig? Die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft
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#13

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 23.01.2013 01:21
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 5



Am fünfzehnten Gerichtstag werden weitere Gutachter gehört. Zudem steht der Vorwurf des Versicherungsbetruges im Mittelpunkt.

Die Hinweise, dass Gabor Bilkei Urheber der gefälschten Briefe ist, haben sich durch weitere Indizien wie Fingerabdrücke und textanalytische Resultate verdichtet. Sämtliche 15 Briefe, die im Zeitraum nach Heike Bilkeis Verschwinden von Ende April 1996 bis Ende Juni 1996 verschickt worden waren, waren maschinengeschrieben und trugen den handschriftlichen Namenszug "Heike" oder "Heike Bilkei- Slominski". Auf mehreren Briefen seien die Fingerabdrücke des Angestellten festgestellt worden. Auch auf dem Kündigungsschreiben für Heike Bilkeis Visa- Karte hinterließ Gabor Bilkei ohne Zweifel einen Fingerabdruck.

Eine Textanalyse der angeblich von Heike Bilkei nach ihrem Verschwinden verfassten 15 Schreiben bringt zusätzlich in sämtlichen Briefen Anhaltspunkte einer Urheberidentität mit von Gabor Bilkei privat oder geschäftlich verfassten Briefen. Eine Analyse der Texte habe ergeben, dass sie viele Besonderheiten enthielten, die bei Briefen von Heike nie auftauchten. Alle Briefe weichen in der Form der Adresse, der Anrede, der Grußworte von der Norm ab, in der das Opfer vor ihrem Verschwinden Briefe verfasst hatte. So pflegt beispielsweise Gabor Bilkei in der Adresse seiner Briefe die Straßenbezeichnung mit einem Leerschlag und ohne Punkt zu schreiben. Genauso sind auch die Straßennamen in den Adressen der gefälschten Briefe geschrieben, nicht aber jene, die nachweislich in die Zeit vor dem 29. April 1996 fallen und von Heike Bilkei selbst stammen. Festgestellt werden konnte ferner, dass beim Schreiben zur Kündigung von Heikes Visa- Karte das Korrekturband der Schreibmaschine aus Bilkeis Tierarztpraxis verwendet worden war. Das Korrekturband wurde also noch nach dem Verschwinden von Heike Bilkei benutzt. Die Farbbänder waren jedoch zum Zeitpunkt der Sicherstellung entsorgt. Der Angeklagte erwidert darauf, dass seine Frau am 3. und 5. Juni selbst in der Tierarztpraxis war und die Briefe selber geschrieben hat.

Am 3. August 1990 war in der Tierarztpraxis und der Wohnung Gabor Bilkeis in Dübendorf angeblich ein Einbruchdiebstahl verübt worden. In der Wohnung sollen dabei Teppiche, Bilder, Schmuck und Silber, in der Tierarztpraxis Futterzusatz im Wert von 24000 Franken, Medikamente, Instrumente und Apparate erbeutet worden sein. Der Gesamtwert der gestohlenen Gegenstände wurde damals mit 214000 Franken angegeben. Bei der Hausdurchsuchung nach der Verhaftung Bilkeis am 4. Juli 1996 wurden aus der Einbruchsbeute vier Seidenteppiche und zwei Bilder im Besitz des Angeklagten sichergestellt. In den Vernehmungen bestritt Bilkei vehement, dass es sich um dieselben Gegenstände aus dem Einbruch handelt. Vor Gericht schloss er es nun nicht mehr aus, weil zwei unabhängige Experten die Echtheit der gestohlenen Gegenstände bestätigten.

Über den Vorwurf zeigt sich Bilkei vor Gericht dennoch empört. Das Gericht und die Anklage solle ihm nicht eine solche plumpe und beschämende kriminelle Handlung unterschieben. Denn so etwas habe er nicht nötig. Die Teppiche und Bilder müssten um 1993/94 herum von seiner Frau Heike in die Wohnung gebracht worden sein. Heike habe ihm gesagt, die Bilder seien nur Wachsdrucke. Er könne sich das Ganze nur so erklären, dass jemand die gestohlenen Bilder und Teppiche wohl entdeckt habe und sie wieder zurückgebracht worden seien. Als das Gericht ihm unglaubwürdige Aussagen unterstellt, sagt der Angeklagte, es sei ihm so egal, was mit den Teppichen gewesen sei, er wolle damit nichts zu tun haben. Über die Frage des Staatsanwaltes, weshalb Einbrecher, die Schmuck und Teppiche stehlen, auch Futtermittelzusätze mitnehmen, wolle Bilkei nicht spekulieren.

Zur Zeit des angeblichen Einbruchs waren Praxis und Wohnung bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert. Bei der für die Praxis zuständigen Versicherung reichte Bilkei Rechnungsbelege für den Ersatzkauf von angeblich gestohlenen Instrumenten ein. Drei Rechnungen konnten damals als gefälscht entlarvt werden, was Bilkei auch zugibt. Es sei ihm sehr peinlich, aber er sei damals sehr krank gewesen und habe wohl ein Durcheinander verursacht. Die Versicherung leistete keine Zahlungen und verzichtete auf ein gerichtliches Nachspiel. Für den abhanden gekommenen Hausrat in der Wohnung im angeblichen Wert von 144000 Franken zahlte die zweite Versicherung deshalb auch nur eine Pauschalabfindung von 50000 Franken.

Am sechzehnten Gerichtstag steht der Gesundheitszustand des Angeklagten und weitere Aussagen zum Versicherungsbetrug im Mittelpunkt.

Der Gefängnisarzt, der Bilkei während der ersten Untersuchungshaft von Juli 1996 bis Februar 1997 betreut hatte, erklärt vor Gericht, die Dosisreduktion bei Medikamenten sei mit dem Angeklagten abgesprochen gewesen und auf dessen Wunsch erfolgt. Bilkei hatte im Gerichtssaal immer wieder geltend gemacht, widersprüchliche Aussagen und Gedächtnislücken während der Untersuchung seien auf einen zwangsweisen Medikamentenentzug zurückzuführen. Diese Aussagen des Angeklagten relativiert der Arzt jedoch.

Die Symptome sollen von einem Unfall herrühren, bei dem sich Bilkei am 23. März 1991 in einer Hundeleine verheddert hatte und von den Hunden eine Treppe hinuntergerissen wurde. Er stürzte auf den Kopf und erlitt schwere Hirnverletzungen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt jedoch die gesundheitlichen Folgen des Unfalls. Der Hausarzt des Angeklagten bestätigt jedoch, dass Bilkei seit dem Unfall unter einem hirnlokalen Psychosyndrom leide und arbeitsunfähig sei. Bilkei habe von diesem Tag an nicht mehr gewusst, wie einfache Operationen gehen, nur noch zwei Stunden pro Tag in der Praxis gearbeitet und ab 1992 eine IV-Rente bezogen. Bilkeis Gedächtnisleistung sei klar reduziert. Die Medikamenteneinnahme bis zur Verhaftung sei an der Grenze des Verantwortbaren gewesen. Eine Impotenz hätte die Medikamenteneinnahme jedoch nicht zur Folge gehabt.

Ein Schadeninspektor der Winterthur-Versicherungen wirft Bilkei vor Gericht in seiner Aussage Lügen und Ausreden vor. Er schildert, wie Bilkei nach dem angeblichen Einbruch in die Tierarztpraxis vom 3.August 1990 gefälschte Rechnungen für Ersatzkäufe von angeblich gestohlenen Instrumenten eingereicht hatte. Als die Fälschungen erkannt wurden, habe sie Bilkei mit der Begründung zurückverlangt, wegen außerordentlicher Arbeitsüberlastung sei ihm ein Fehler unterlaufen. Die Versicherung leistete keine Zahlungen, kündigte die Verträge, verzichtete aber auch auf eine Strafanzeige. Auf die Frage des Verteidigers, warum der Schadeninspektor nicht auf den richtigen Rechnungen insistiert habe, schüttelt der Angesprochene ungläubig den Kopf. Er wollte den Angeklagten nicht dazu zwingen, noch mehr Fälschungen einzureichen.

Vier Teppiche und zwei Bilder, die bei der Hausdurchsuchung 1996 sichergestellt worden waren, werden vor Gericht von einem Kunsthistoriker und einem Teppichexperten klar als solche identifiziert, die beim Einbruch angeblich gestohlen worden sein sollen.

Auch der Angeklagte wird noch mal intensiv durch Anklage befragt. Der Staatsanwalt will wissen, ob es sein könnte, dass er am Abend des 29.April 1996 bei der Ferienwohnung in Emmetten mit seiner Frau Heike im Wald joggen war. Sicher nicht, erklärt Bilkei sofort. Dann hätte seine Frau ja die beiden Kinder in der Ferienwohnung einschließen müssen. Das Gericht und der Staatsanwaltschaft wollen es genauer wissen: ob man die Kinder hätte einschließen müssen, damit ihnen nichts passieren würde. Als Bilkei bejaht kontert die Anklage, dass aber Dieter doch da war, der hätte ja auf die Kinder aufpassen können. Oder gibt es doch keinen Dieter. Der Angeklagte schweigt.

Am siebzehnten Verhandlungstag wurden unter anderen die beiden Exfrauen vom Gericht gehört.

Die erste Ehefrau von Gabor Bilkei, eine in der Schweiz lebende 59jährige Ungarin, mit welcher der 55jährige Dübendorfer Tierarzt von 1966 bis 1973 verheiratet gewesen war, gibt im Saal des Geschworenengerichts im Angesicht ihres Ex-Mannes gefasst Auskunft über ihr Eheleben. Einmal sei sie von ihrem Exmann in der Ehe geschlagen geworden. Bei dem Schlag habe er ihr das Nasenbein gebrochen. Der Polizei habe sie dann zu Protokoll gegeben, sie habe beim Autofahren die Nase verletzt, weil sie zu stark gebremst habe. Die Frau beschreibt den Angeklagten als zwiespältige Persönlichkeit, mal extrem herzlich, mal extrem lieblos und hart.

Auch die zweite Ehefrau, die große Liebe des Angeklagten, erscheint vor Gericht. Als die zierliche Sechzigjährige in den Saal tritt, zeigt Bilkei deutliche emotionale Regungen und hat sogar Tränen in den Augen. Blickkontakt zum Angeklagten verweigert die Zeugen jedoch. Sie beschreibt die zehnjährige Ehe, die 1985 geschieden worden war, als eine von A bis Z schwierige Zeit, in der eine Atmosphäre der Gewalt und Unsicherheit geherrscht habe. Der Angeklagte sei eifersüchtig gewesen und habe ihr mit dem Tod gedroht. Falls sie jemals einen Freund habe, sei ihr Leben verwirkt. Sie habe dies ernst genommen. Weil Fremdgehen für sie kein Thema gewesen sei, habe sie aber keine Angst gehabt. Die Zeugin schildert auch physische und seelische Gewalt gegen die beiden Stiefsöhne und die zwei gemeinsamen Söhne. Gabor habe eine sehr intensive Ausstrahlung von Wut und Gewalt zeigen können und habe alle dominiert. Wenn man ihm nicht gehorcht habe, habe er zu brüllen begonnen. Er habe gesagt, man könne mit ihm zwar über alles diskutieren, aber nur er entscheide, nur er wisse, was richtig und was falsch sei. Die Frau hatte in ihren ersten Vernehmungen vor der Polizei anfänglich keine belastenden Aussagen gemacht. Im Gericht erklärt sie, sich erst dazu entschlossen zu haben, als Bilkei dem Stiefsohn Falschaussagen und Drogenmissbrauch unterstellte. Das habe sie nicht akzeptieren können, und sie wolle nun klarmachen, dass ihr ältester Sohn richtig ausgesagt habe.

Diese Einvernahme des ältesten Stiefsohnes wird im Gerichtssaal verlesen, weil der heute 35jährige Zeuge in Kalifornien lebt. Er beschreibt den Angeklagten als Tyrannen, der zwar stets großzügig, aber auch jähzornig und unberechenbar gewesen sei. Die kleinsten Dinge hätten große Konsequenzen nach sich ziehen können und umgekehrt. Er habe einmal eine derart starke Ohrfeige erhalten, dass er durch den ganzen Raum geflogen sei. Sein Stiefvater habe auch Schwäche an anderen Menschen nicht ausstehen können. Als er einen Nervenzusammenbruch erlitt, soll ihm Gabor Bilkei aus dem Arm Blut entnommen und ins Bein gespritzt haben, um eine Schwellung hervorzurufen und gegenüber Dritten einen anderen Krankheitsgrund vorzutäuschen. Auch habe der Angeklagte einen Hund, der den Befehl "Sitz" nicht befolgte, derart zusammengeschlagen, dass er blind geworden sei. Eine andere Hündin sei von Bilkei die Treppe hinuntergestoßen worden, so dass sie beide Beine brach. Als ein Bruder ein Vögelchen mit gebrochenem Flügel nach Hause gebracht und erwartet habe, dass der Vater es verarzte, habe Gabor Bilkei dem Vogel vor den Augen des Stiefsohns den Hals umgedreht.

Bilkei hält im Gerichtssaal fest, die Aussagen des Stiefsohns und der zweiten Ehefrau seien inhaltlich und von der Intensität her mehrere hundert Prozent übertrieben. Dass er seine Ehefrau mit dem Tod bedroht habe, sei unvorstellbar. Es müsse ein Missverständnis gewesen sein. Er trage ihr aber nicht nach, dass sie zu seinem Nachteil aussagte.

Erneut stehen die gesundheitlichen Folgen des Angeklagten infolge des Unfalls im Mittelpunkt bei der Vernehmung drei weiterer Ärzte. Ein Arzt der Rehabilitationsklinik Bellikon, wo Bilkei im Jahre 1996 dreimal eine Therapie besuchte, sowie eine Neuropsychologin, die Bilkei nach seinem Unfall 1991 untersucht hatte, sprechen von massiven geistigen Defiziten als Folge des behaupteten Unfalls. Bilkei sei nicht mehr fähig gewesen, sich mehr als eine halbe Stunde lang zu konzentrieren, und habe Gedächtnisstörungen gehabt. Die Neuropsychologin diagnostizierte damals anhand eines Tests eine frontale Gehirnläsion. Bilkei sei dadurch schwer handicapiert gewesen, weiter zu arbeiten. Beide Experten zeigen sich überrascht, als Staatsanwalt ihnen erklärt, während der Gerichtsverhandlung habe der Angeklagte stets einen fitten Eindruck gemacht. Die Neuropsychologin könne dies aber mit dem starken Willen Bilkeis erklären.

Ein Oberarzt des Instituts für Rechtsmedizin, der im Frühjahr 1997 auf Grund der behaupteten Gehirnstörung Bilkeis Fahrtauglichkeit für Autos abklären musste, kam zu einem gegenteiligen Befund. Es seien absolut keine Anzeichen von Defiziten, Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen aufgefallen.

Schließlich erzählt eine ehemalige Praxisangestellte Bilkeis, die sich erst auf Grund der Prozessberichterstattung in der Zeitung "Blick" gemeldet hatte, Bilkei habe ihr schon 1990 erzählt, eine Scheidung von Heike komme für ihn nie in Frage. Er bringe Heike eher um und verstreue sie überall, so dass man sie nicht mehr finde.

Am 18. Prozeßtag berichtet ein Gerichtspsychiater über die möglichen Folgen des Treppensturzes und über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Im Laufe des Untersuchungsverfahrens gegen den 55jährigen Tierarzt hat der Gerichtspsychiater von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich als Experte zwei Gutachten erstellt. Zunächst wurde untersucht, ob bei Bilkei tatsächlich Konzentrations- und Gedächtnisstörungen vorliegen, die durch eine Hirnverletzung hervorgerufen sein könnten. Der Gerichtspsychiater hält fest, dass sich mehrere Ärzte und Neuropsychiater, die Bilkei seit 1991 begutachteten, eine organische Persönlichkeitsstörung feststellten und Bilkei therapierten, sich hauptsächlich auf die Äußerungen Bilkeis gestützt hatten. Das Unfallereignis als solches lasse sich aber gar nicht belegen. Bilkei war im Frühstücksraum eines Hotels zusammengebrochen und anschließend mit der Ambulanz ins Spital gebracht worden. Im Austrittsbericht des Spitals ist kein Unfallereignis angegeben. Es wurde eine Bewusstseinstrübung durch eine Unterzuckerung oder einen Medikamentenmissbrauch angenommen. Dass der Spitalaufenthalt im Zusammenhang mit einem Unfall stehen soll, wurde erstmals am 22.Mai 1991 in einem Bericht eines Neurologen erwähnt. Der angebliche Treppensturz kam erst später ins Spiel. Gerade in der Zeit, als Bilkei 1992 von seinem Hausarzt wegen der angeblichen Gehirnverletzung arbeitsunfähig geschrieben worden war, habe er in Budapest noch seinen Habilitationsvortrag gehalten. Der Angeklagte behauptet auf Nachfrage des Gerichts, der Vortrag sei größtenteils von Heike geschrieben worden.

Bei seiner diagnostischen Beurteilung sieht der Psychiater eine große Diskrepanz zum Stapel von Zeugnissen und Befunden renommierter Ärzte und Institutionen, die zwischen 1991 und 1996 erfolgten. Er habe bei einem achtstündigen Gespräch mit Bilkei keine Störungen feststellen können. Bilkei habe ihm zwar gesagt, er könne sich nicht konzentrieren, aber er hat sich konzentrieren können. Neuropsychologische Tests, welche die schwachen kognitiven Leistungen belegen sollen, seien nur aussagekräftig, wenn der Proband auch mitmache. Die Ergebnisse seiner Ärzte-Kollegen hätten zudem auf schwere Schädigungen, auf Demenz, eine Verblödung Bilkeis, hingewiesen, die aber klar nicht ersichtlich seien. Zur Frage, ob Bilkei simuliert habe, will der Psychiater nicht Stellung nehmen. Die Glaubwürdigkeit des Angeklagten müsse vom Gericht beurteilt werden.

Im zweiten Gutachten geht es um die Frage einer möglichen Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten im Bezug auf den Mordvorwurf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit und der Steuerungsfähigkeit, also auf eine Unzurechnungsfähigkeit hinwiesen. Die Gefahr einer neuerlichen Tötungshandlung bestehe nicht, deshalb seien auch keine therapeutischen Maßnahmen zu diskutieren. In den Gesprächen mit Bilkei habe er zweimal eine wirkliche Betroffenheit gespürt, einmal als er erwähnt habe, dass auch übergroße Liebe eine Tötung nicht ausschließe. Bilkei habe Selbstbeherrschung als größte Tugend bezeichnet. Beim Schiesswettbewerb im Fünfkampf könne ihm eine Biene über das Auge kriechen und er ziele trotzdem genau. Zur Frage der Qualifikation der behaupteten Tötungshandlung als Totschlag oder Mord, sagt der Gutachter, Affekthandlungen könnten zwar charakteristisch für Leute sein, die sehr beherrscht sind. Der in der Anklageschrift behauptete Tathergang setze aber ein planendes Handeln einschließlich des Mitnehmens einer Waffe voraus.

Das Gericht erteilt den Hinweis, dass die Beweisaufnahme mit der Vernehmung des Gerichtspsychiaters abgeschlossen ist und keine weiteren Zeugen geladen sind. Die Plädoyers werden auf den 13. Dezember 1999 terminiert. Danach ziehen sich die drei Berufsrichter und die neun Geschworenen zur Urteilsberatung zurück. Die Dauer der Beratung ist nicht absehbar. Die Urteilseröffnung zum Schuldpunkt ist vorläufig auf Donnerstag, 16. Dezember terminiert. Für die Bejahung der Schuldfrage ist eine Mehrheit von acht Stimmen aus dem zwölfköpfigen Gremium erforderlich. Falls das Gericht zu einem Schuldspruch kommt, wird der Prozess im Februar mit den Verhandlungen, Plädoyers und Beratungen zum Strafmass und den Nebenpunkten fortgesetzt.

Am 13. Dezember werden nach achtzehn Verhandlungstagen die Plädoyers gehalten. Nach Ansicht der Verteidigung habe die Beweisaufnahme keinen Beweis erbracht, der für die Schuld des Angeklagten spricht. Statt Beweise für die Ermordung Heike Bilkeis durch ihren Mann zu präsentieren, habe der Staatsanwalt Bilder von wackligen Indizien in Übergröße auf die Wand des Gerichtssaals projizieren lassen. Jede Anklage müsse einige Grundanforderungen erfüllen. Dazu gehöre, dass der Tatablauf bewiesen werden müsse. Wann, wo, wie Gabor Bilkei seine dritte Ehefrau getötet haben soll, sei in der vorliegenden Anklageschrift überhaupt nicht klar, und auch der Prozess habe zur Wahrheitsfindung in diesem fundamentalen Punkt nichts beigetragen. Stattdessen habe der Staatsanwalt dem Gericht eine ganze Palette von Versionen als Auswahlsendung unterbreitet. Offenbar sei selbst der Ankläger von keiner seiner Geschichten überzeugt. Niemand, auch nicht Gabor Bilkei, darf wegen Mordes verurteilt werden, weil es ein Mord gewesen sein könnte. Die Anklage sei den Beweis für die besondere Skrupellosigkeit Bilkeis schuldig geblieben. Genauso gut könnte man aus den präsentierten Indizien auf Totschlag oder einen tödlichen Unfall schließen. Die Behauptungen des Staatsanwalts konzentrierten sich nicht auf den angeblichen Mord, sondern auf den Vorwurf der Vertuschung von Heike Bilkeis Verschwinden.

Der Staatsanwalt habe versucht, Gabor Bilkeis Glaubwürdigkeit im Prozeß zu untergraben. Auch ihm sei aufgefallen, dass sich sein Mandant während der Verhandlung in Widersprüche verwickelt habe. Aber selbst wenn Bilkei zum Teil gelogen hätte, rechtfertige das noch keine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Mordes. Dass Gabor Bilkei zum Teil die Daten durcheinandergerieten, sei typisch für jemanden, der unter den Folgen einer Hirnläsion leide. Die vom psychiatrischen Gutachter kritisierten Ärzte seien absolut empört über die Selbstherrlichkeit des Gutachters, der überhaupt nicht kompetent sei, um die objektiv feststellbare Hirnverletzung zu beurteilen. Typischerweise wirke ein Patient wie Bilkei im Gespräch nicht beeinträchtigt.

Kein angebliches Motiv könne einen fehlenden Beweis ersetzen. Die Verteidigung stellt vor allem das mögliche Motiv Eifersucht in Abrede. Die Drohung des Angeklagten gegenüber seiner zweiten Frau im Fall ihrer Untreue liege 25 Jahre zurück, und dass er seiner ersten Frau das Nasenbein gebrochen hatte, sei sogar 27 Jahre her. Selbst die damals geschlagene erste Frau habe vor Gericht erklärt, dass sie nicht beurteilen könne, was für ein Mensch Gabor heute sei. Heike Bilkei habe ein Doppelleben geführt und das Extreme geliebt. Die Verteidigung fordert die Geschworenen auf, sie sollen sich vorstellen, sie wären plötzlich in der Situation, dass die eigene Frau verschwinde und sie verhaftet würden. Bis vor Gabors Verhaftung habe Heike Bilkei jedenfalls noch gelebt. Bezeichnenderweise sei ein Privatdetektiv, der die KGB-Verbindungen von Bekannten Heike Bilkeis abklären wollte, vom britischen Geheimdienst davor gewarnt worden, weiter zu forschen.

Für Gabor Bilkei spricht laut seinem Verteidiger unter anderem auch der Schädelfund. Nachdem Bilkei aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, weil auch die Ermittler am Tod seiner Frau zu zweifeln begannen, habe der Angeklagte sicher kein Interesse an einem Beweis für ihren Tod haben können. Hingegen sei das Auftauchen des Schädels für einen unbekannten Täter sehr interessant gewesen. Tatsächlich sei dann Gabor Bilkei erneut verhaftet worden, und die Ermittlungen hätten sich ausschließlich auf ihn als angeblichen Mörder konzentriert.

Nur weil den Fahndern der 29. April als Tatzeitpunkt ins Bild passte, heiße das aber noch lange nicht, dass die Tötung dann geschehen sein soll. Alle Zeugen hätten sich in diesem langen Verfahren in Widersprüche verwickelt. Den Belastungszeugen werden vom Gericht und der Staatsanwaltschaft Irrtümer nachgesehen. Gabor Bilkei hingegen werde jeder Widerspruch als Lüge angekreidet. Dabei könne ihm nicht ernstlich angelastet werden, dass er die Behörden erst dann mit Informationen über Heike Bilkeis Kontakte zu russischen Mafiosi oder Geheimdienstoffizieren versorgte, als er entdeckte, dass Heike während seiner Haft ermordet worden war. Ebensowenig spreche gegen den Angeklagten, dass er über diese Leute nur wenig wusste.

Der Staatsanwalt sei für die Verteidigung und den Angeklagten der bester Entlastungszeuge, weil er selbst zugeben musste, dass die Anklage keinen Beweis für den Tatort habe und statt einer Tatwaffe 51 mögliche Pistolentypen nennen müsse. Ebensowenig sei der Tathergang bekannt, und es gebe letztlich keinen Beweis dafür, dass Gabor Bilkei bei der angeblichen Tötung absichtlich vorgegangen sei. Statt Beweisen habe der Staatsanwalt versucht, mittels Luminol- Verfahren bei den Geschworenen den Eindruck zu erwecken, man hätte in der Ferienwohnung in Emmetten ein blutverschmiertes Lavabo und einen blutverschmierten Teppich gefunden. In Tat und Wahrheit sei aber bekannt, dass dieser Test auch auf Urin, Speisereste und sogar Putzmittel reagiere - und was liege näher, als dass sich Waschmittelreste in einem Lavabo oder Kotspuren beim Schlafplatz von Bilkeis Hund fänden?

Zum Schluss des Plädoyers weist der Verteidiger daraufhin, dass es in der jüngeren Schweizer Justizgeschichte drei ähnliche Fälle von Indizienprozessen gegeben habe. In allen diesen Fällen hätten die Gerichte trotz besseren Indizien die Angeklagten schließlich freigesprochen. Im Ergebnis müsse sein Mandat freigesprochen werden. Bei einer sachlichen Bewertung der im Prozeß vorgebrachten Indizien müssen auch die Geschworenen zu diesem Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung für seinen Mandanten stellt die Verteidigung ins Ermessen des Gerichts.

Dann plädiert der Staatsanwalt. „Wenn ich jemals verschwinden sollte, forsche nach mir." Ein Satz, den Heike Bilkei einer ihrer Freundinnen nahegelegt hatte. Der Ankläger erinnert daran, wie die Freundinnen sich nach dem spurlosen Verschwinden der 32jährigen Heike von den Erklärungen ihres Ehemannes nicht abspeisen ließen und dass ohne die Hartnäckigkeit der Freundinnen lange nichts passiert wäre. Lassen Sie sich von der Fassade des netten, freundlichen, beherrschten Herrn Doktors nicht täuschen. Dieser Mann hat zwei Gesichter. Der Angeklagte sei zu allem fähig.

Der Staatsanwalt listet eine Menge von Indizien und Beweisen auf, die durch den Prozeß zum Vorschein kamen und für eine Verurteilung des Angeklagten sprechen. Da sind zunächst die mit "Heike" unterschriebenen Briefe aus Südafrika und Offenburg, deren Urheber aufgrund von Fingerabdrücken, Speichel, Aufgabeort,des Begleitschreibens, des Speichels einer Bekannten und der englischen Sprache zweifelsfrei Gabor Bilkei sei. Die weiteren die nach dem 30. April verfassten Schreiben mit gefälschten Unterschriften, die zum Teil Fingerabdrücke Bilkeis aufweisen und deren Textanalyse auf Gabor Bilkei als Urheber hinweisen.

Drittens die finanziellen Transaktionen nach dem 30.April 1996, als Heikes Vermögen von über einer Million Franken durch Gabor sukzessive auf Konten in Buochs, Liechtenstein und Pretoria transferiert wurde. Geldbezüge durch Heike gab es nach ihrem Verschwinden nicht mehr. Viertens die Fahrt Bilkeis mit einer Praktikantin am 1. Mai zur Ferienwohnung nach Emmetten, um Heikes Nissan abzuholen, und die Abgabe des Autos am 2. Mai in einer Garage. Fünftens die vom Angeklagten benutzten Benzinkarten, die indirekt die Aussagen der Tierarztpraktikantin belegen.

Auch sei es seltsam, dass bei der Hausdurchsuchung keine Kleider von Heike gefunden wurden. Die Praktikantin musste Schachteln voller Damenkleider nach Ungarn bringen. Ein weiteres Indiz gegen den Angeklagten sei der Seitensprung Heikes mit einem Reitkollegen, was Gabor Bilkei in seinem Stolz verletzt habe. Ungewöhnlich sei auch die Bestellung von 10 Gramm Kaliumzyanid (Blausäure), ausgerechnet am Tag, als Heike Bilkei auszog. Hierfür konnte Bilkei keine glaubhafte Erklärung liefern und verwickelte sich hier vor Gericht in Widersprüche.

Sehr belastenden für den Angeklagten seinen Beobachtungen in Emmetten. Am 29. April wurde die Ankunft Heike und Gabor Bilkeis von Zeugen beobachtet, nicht aber die Ankunft eines "Dieter". Das Telefonat einer Freundin am Abend um 22.15 Uhr, als Heike nicht reden konnte; die Beobachtung am Morgen des 30. April, als Gabor etwas in seinem Auto verstaute. Die Wahrnehmung, dass die Wohnung anschließend leer stand; die Beobachtung eines Nachbarn, dass Bilkei die Wohnung putzte. Feststellungen von Gutachtern über intensives Reinigen und wahrscheinliche Blutkontaminationen in der Wohnung. Zudem fehle kein Schlüssel der Ferienwohnung, alle konnten sichergestellt werden.

Des weiterem wies der Schädel vier Einschüssen des Kalibers 22 Longrifle auf. Der Angeklagte hatte nachweislich eine Waffe dieses Typs gekauft. Seit dem Verschwinden seiner Frau fehlt die Waffe. Auch die anderen Waffen aus dem Besitz des Angeklagten mit einen Kaliber 22 Longrifle fehlen. Auch hier machte Bilkei widersprüchliche Angaben. Er wollte einfach das stärkste Indiz gegen sich, nämlich die Tatwaffe, verschwinden lassen. Nach dem Verschwinden von Heike hatte der Angeklagte bereits seine Flucht nach Südafrika mit einem Hauskauf vorbereitet. Er hatte bereits Geldtransaktionen getätigt und ein Einfach-Ticket nach Pretoria für sich und seine Kinder gebucht. Er wußte bereits vor dem Schädelfund, dass seine Frau nie mehr zurückkehren wird- weil sie schon tot war.

Schließlich geht die Staatsanwaltschaft auch auf die Entlastungszeugen ein, die alle aus dem Umfeld Bilkeis stammen und Heike nach dem 30. April noch gesehen oder gesprochen haben wollen. Sämtliche ihrer Aussagen seien durch den Prozess entkräftet worden. Zudem hätten die Zeugen der Verteidigung sogar dazu beigetragen, dass die Glaubwürdigkeit des Angeklagten zerstört wurde.

Der Staatsanwalt betont zwei Auffälligkeiten der Ereignisse vor und nach dem 30. April. Heike habe außer dem Wegzug nach Emmetten nicht die geringsten Anstalten getroffen, sich aus ihrem Beziehungsfeld zu lösen, und Bilkei habe plötzlich seltsame Aktivitäten entwickelt. Diese Betriebsamkeit habe genau dort begonnen, als alle Verbindungen Heikes mit einem Schlag abbrachen. Die Aktivitäten hätten das Ziel verfolgt, Befürchtungen, wonach Heike etwas zugestoßen sein könnte, entgegenzuwirken. Heike sei eine zuverlässige Frau gewesen und habe immer alle Termine eingehalten Die Person "Dieter" sei nichts anderes als ein Konstrukt des Angeklagten, um das angebliche Durchbrennen Heikes zu untermauern. Alle Angaben über Heikes Verbleib nach dem 30. April hätten sich als erlogen erwiesen.

Die Feststellung, dass Heike etwas mit einem anderen Mann hatte, muss Gabor Bilkei empfindlich getroffen haben. Er sei sehr eifersüchtig und verliere schon bei geringen Anlässen die Beherrschung. Bilkei, der immer das Sagen hatte, habe dann zusehen müssen, wie Heike ihn verließ. Es ist anzunehmen, dass Bilkei am 29.April 1996 versuchte, seine Frau umzustimmen, jedoch zum Äußersten entschlossen war. Was dann passierte, sei nicht geklärt. Ob er sie erschoss, erwürgte, vergiftete oder erstach, bleibe im Dunkeln, sicher sei jedoch, dass sie in jener Nacht starb. Eine fahrlässige Tötung sei auszuschließen. Bilkeis Verschleierungsversuche, Tricks und Lügen seien nur damit zu erklären, dass er ein Gewaltverbrechen zu vertuschen hat.

Bilkei habe im Prozess gezeigt, dass für ihn Lügen "Business as usual" ist. Er habe dabei auch nicht davor zurückgeschreckt, die Ehre seiner Frau mit Vorwürfen wie Sexsucht, Drogen- und Alkoholmissbrauch zu besudeln. Herr Bilkei, Sie haben Ihre Frau in diesem Prozess zum zweiten Mal umgebracht. Den Betrug habe er angeklagt, weil dies die Verlogenheit Bilkeis aufzeige und erinnert der die Geschworenen eindringlich an ihre Verantwortung. Es lauere die Versuchung, einem unangenehmen Entscheid auszuweichen, indem der Grundsatz "in dubio pro reo" für den Angeklagten großzügig ausgelegt werde.

Maßgebend sei jedoch die persönliche Gewissheit der Geschworenen. "In dubio pro reo" könne nur zur Anwendung kommen, wenn vernünftige Zweifel auftauchten, die in einer Gesamtwürdigung aller Indizien und Beweise nicht überwunden werden könnten. Man dürfe einzelne Beweise, die für sich betrachtet wenig aussagen, nicht beiseite schieben. Das Wesen des Indizienprozesses sei ja, dass man das Gesamtbild beurteilen müsse. „Ich bin seit 22 Jahren Staatsanwalt, aber es ist mir noch nie - noch gar nie - ein Angeklagter von einer solchen Verlogenheit unter die Augen gekommen.“ Bei ihren Beratungen können sie nur zu einem Urteil kommen: Schuldig im Sinne der Anklage.

In seinem Schlusswort beteuert der angeklagte Tierarzt seine Unschuld, er habe mit dem Tod seiner Frau nichts zu tun. Im Gegenteil, er hätte sogar sein Leben für sie geopfert. Alle Spekulationen des Staatsanwaltes seien falsch. Es sei mit blindem Eifer Belastungen gesucht worden, ohne den entlastenden Hinweisen nachzugehen. Die Untersuchung habe zu einer unüberblickbaren Menge von Resultaten geführt, die zum Teil irrelevant, zum Teil widersprüchlich seien. Schon kurz nach seiner Verhaftung hätten sich hingegen vier Punkte herauskristallisiert, die eine Einstellung des Verfahrens hätten bewirken müssen. Erstens existiere nicht der geringste Beweis dafür, dass er mit dem Tod Heikes etwas zu tun habe. Zweitens sei die Flut von Beweisen erdrückend, dass seine Frau im April 1996 nicht gestorben sein könne. Drittens seien auch die Auswanderungspläne für Südafrika lange vorbereitet gewesen. Viertens habe seine Frau noch Geschäfte in die Wege geleitet, die erst im Mai stattfanden. Diese vier Punkte seien maßgeblich, alle anderen total irrelevant. Er habe sein Leben bereits hinter sich, sagte Bilkei, große Sprünge könne er sowieso nicht mehr machen; wenn er nun um einen Freispruch bitte, dann nur um der Gerechtigkeit willen, die mit Füssen getreten worden sei, und für seine Kinder, damit diese ein normales Leben führen könnten. Zum Schluss bedankt sich Bilkei beim Richter für die faire Prozessführung.

Der letzte Teil: Das Urteil der Geschworenen. Der zweite Prozess über die Haftdauer. Und einen Einblick in das Prozessrecht der Schweizer.
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#14

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 23.01.2013 01:22
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 5



Am fünfzehnten Gerichtstag werden weitere Gutachter gehört. Zudem steht der Vorwurf des Versicherungsbetruges im Mittelpunkt.

Die Hinweise, dass Gabor Bilkei Urheber der gefälschten Briefe ist, haben sich durch weitere Indizien wie Fingerabdrücke und textanalytische Resultate verdichtet. Sämtliche 15 Briefe, die im Zeitraum nach Heike Bilkeis Verschwinden von Ende April 1996 bis Ende Juni 1996 verschickt worden waren, waren maschinengeschrieben und trugen den handschriftlichen Namenszug "Heike" oder "Heike Bilkei- Slominski". Auf mehreren Briefen seien die Fingerabdrücke des Angestellten festgestellt worden. Auch auf dem Kündigungsschreiben für Heike Bilkeis Visa- Karte hinterließ Gabor Bilkei ohne Zweifel einen Fingerabdruck.

Eine Textanalyse der angeblich von Heike Bilkei nach ihrem Verschwinden verfassten 15 Schreiben bringt zusätzlich in sämtlichen Briefen Anhaltspunkte einer Urheberidentität mit von Gabor Bilkei privat oder geschäftlich verfassten Briefen. Eine Analyse der Texte habe ergeben, dass sie viele Besonderheiten enthielten, die bei Briefen von Heike nie auftauchten. Alle Briefe weichen in der Form der Adresse, der Anrede, der Grußworte von der Norm ab, in der das Opfer vor ihrem Verschwinden Briefe verfasst hatte. So pflegt beispielsweise Gabor Bilkei in der Adresse seiner Briefe die Straßenbezeichnung mit einem Leerschlag und ohne Punkt zu schreiben. Genauso sind auch die Straßennamen in den Adressen der gefälschten Briefe geschrieben, nicht aber jene, die nachweislich in die Zeit vor dem 29. April 1996 fallen und von Heike Bilkei selbst stammen. Festgestellt werden konnte ferner, dass beim Schreiben zur Kündigung von Heikes Visa- Karte das Korrekturband der Schreibmaschine aus Bilkeis Tierarztpraxis verwendet worden war. Das Korrekturband wurde also noch nach dem Verschwinden von Heike Bilkei benutzt. Die Farbbänder waren jedoch zum Zeitpunkt der Sicherstellung entsorgt. Der Angeklagte erwidert darauf, dass seine Frau am 3. und 5. Juni selbst in der Tierarztpraxis war und die Briefe selber geschrieben hat.

Am 3. August 1990 war in der Tierarztpraxis und der Wohnung Gabor Bilkeis in Dübendorf angeblich ein Einbruchdiebstahl verübt worden. In der Wohnung sollen dabei Teppiche, Bilder, Schmuck und Silber, in der Tierarztpraxis Futterzusatz im Wert von 24000 Franken, Medikamente, Instrumente und Apparate erbeutet worden sein. Der Gesamtwert der gestohlenen Gegenstände wurde damals mit 214000 Franken angegeben. Bei der Hausdurchsuchung nach der Verhaftung Bilkeis am 4. Juli 1996 wurden aus der Einbruchsbeute vier Seidenteppiche und zwei Bilder im Besitz des Angeklagten sichergestellt. In den Vernehmungen bestritt Bilkei vehement, dass es sich um dieselben Gegenstände aus dem Einbruch handelt. Vor Gericht schloss er es nun nicht mehr aus, weil zwei unabhängige Experten die Echtheit der gestohlenen Gegenstände bestätigten.

Über den Vorwurf zeigt sich Bilkei vor Gericht dennoch empört. Das Gericht und die Anklage solle ihm nicht eine solche plumpe und beschämende kriminelle Handlung unterschieben. Denn so etwas habe er nicht nötig. Die Teppiche und Bilder müssten um 1993/94 herum von seiner Frau Heike in die Wohnung gebracht worden sein. Heike habe ihm gesagt, die Bilder seien nur Wachsdrucke. Er könne sich das Ganze nur so erklären, dass jemand die gestohlenen Bilder und Teppiche wohl entdeckt habe und sie wieder zurückgebracht worden seien. Als das Gericht ihm unglaubwürdige Aussagen unterstellt, sagt der Angeklagte, es sei ihm so egal, was mit den Teppichen gewesen sei, er wolle damit nichts zu tun haben. Über die Frage des Staatsanwaltes, weshalb Einbrecher, die Schmuck und Teppiche stehlen, auch Futtermittelzusätze mitnehmen, wolle Bilkei nicht spekulieren.

Zur Zeit des angeblichen Einbruchs waren Praxis und Wohnung bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert. Bei der für die Praxis zuständigen Versicherung reichte Bilkei Rechnungsbelege für den Ersatzkauf von angeblich gestohlenen Instrumenten ein. Drei Rechnungen konnten damals als gefälscht entlarvt werden, was Bilkei auch zugibt. Es sei ihm sehr peinlich, aber er sei damals sehr krank gewesen und habe wohl ein Durcheinander verursacht. Die Versicherung leistete keine Zahlungen und verzichtete auf ein gerichtliches Nachspiel. Für den abhanden gekommenen Hausrat in der Wohnung im angeblichen Wert von 144000 Franken zahlte die zweite Versicherung deshalb auch nur eine Pauschalabfindung von 50000 Franken.

Am sechzehnten Gerichtstag steht der Gesundheitszustand des Angeklagten und weitere Aussagen zum Versicherungsbetrug im Mittelpunkt.

Der Gefängnisarzt, der Bilkei während der ersten Untersuchungshaft von Juli 1996 bis Februar 1997 betreut hatte, erklärt vor Gericht, die Dosisreduktion bei Medikamenten sei mit dem Angeklagten abgesprochen gewesen und auf dessen Wunsch erfolgt. Bilkei hatte im Gerichtssaal immer wieder geltend gemacht, widersprüchliche Aussagen und Gedächtnislücken während der Untersuchung seien auf einen zwangsweisen Medikamentenentzug zurückzuführen. Diese Aussagen des Angeklagten relativiert der Arzt jedoch.

Die Symptome sollen von einem Unfall herrühren, bei dem sich Bilkei am 23. März 1991 in einer Hundeleine verheddert hatte und von den Hunden eine Treppe hinuntergerissen wurde. Er stürzte auf den Kopf und erlitt schwere Hirnverletzungen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt jedoch die gesundheitlichen Folgen des Unfalls. Der Hausarzt des Angeklagten bestätigt jedoch, dass Bilkei seit dem Unfall unter einem hirnlokalen Psychosyndrom leide und arbeitsunfähig sei. Bilkei habe von diesem Tag an nicht mehr gewusst, wie einfache Operationen gehen, nur noch zwei Stunden pro Tag in der Praxis gearbeitet und ab 1992 eine IV-Rente bezogen. Bilkeis Gedächtnisleistung sei klar reduziert. Die Medikamenteneinnahme bis zur Verhaftung sei an der Grenze des Verantwortbaren gewesen. Eine Impotenz hätte die Medikamenteneinnahme jedoch nicht zur Folge gehabt.

Ein Schadeninspektor der Winterthur-Versicherungen wirft Bilkei vor Gericht in seiner Aussage Lügen und Ausreden vor. Er schildert, wie Bilkei nach dem angeblichen Einbruch in die Tierarztpraxis vom 3.August 1990 gefälschte Rechnungen für Ersatzkäufe von angeblich gestohlenen Instrumenten eingereicht hatte. Als die Fälschungen erkannt wurden, habe sie Bilkei mit der Begründung zurückverlangt, wegen außerordentlicher Arbeitsüberlastung sei ihm ein Fehler unterlaufen. Die Versicherung leistete keine Zahlungen, kündigte die Verträge, verzichtete aber auch auf eine Strafanzeige. Auf die Frage des Verteidigers, warum der Schadeninspektor nicht auf den richtigen Rechnungen insistiert habe, schüttelt der Angesprochene ungläubig den Kopf. Er wollte den Angeklagten nicht dazu zwingen, noch mehr Fälschungen einzureichen.

Vier Teppiche und zwei Bilder, die bei der Hausdurchsuchung 1996 sichergestellt worden waren, werden vor Gericht von einem Kunsthistoriker und einem Teppichexperten klar als solche identifiziert, die beim Einbruch angeblich gestohlen worden sein sollen.

Auch der Angeklagte wird noch mal intensiv durch Anklage befragt. Der Staatsanwalt will wissen, ob es sein könnte, dass er am Abend des 29.April 1996 bei der Ferienwohnung in Emmetten mit seiner Frau Heike im Wald joggen war. Sicher nicht, erklärt Bilkei sofort. Dann hätte seine Frau ja die beiden Kinder in der Ferienwohnung einschließen müssen. Das Gericht und der Staatsanwaltschaft wollen es genauer wissen: ob man die Kinder hätte einschließen müssen, damit ihnen nichts passieren würde. Als Bilkei bejaht kontert die Anklage, dass aber Dieter doch da war, der hätte ja auf die Kinder aufpassen können. Oder gibt es doch keinen Dieter. Der Angeklagte schweigt.

Am siebzehnten Verhandlungstag wurden unter anderen die beiden Exfrauen vom Gericht gehört.

Die erste Ehefrau von Gabor Bilkei, eine in der Schweiz lebende 59jährige Ungarin, mit welcher der 55jährige Dübendorfer Tierarzt von 1966 bis 1973 verheiratet gewesen war, gibt im Saal des Geschworenengerichts im Angesicht ihres Ex-Mannes gefasst Auskunft über ihr Eheleben. Einmal sei sie von ihrem Exmann in der Ehe geschlagen geworden. Bei dem Schlag habe er ihr das Nasenbein gebrochen. Der Polizei habe sie dann zu Protokoll gegeben, sie habe beim Autofahren die Nase verletzt, weil sie zu stark gebremst habe. Die Frau beschreibt den Angeklagten als zwiespältige Persönlichkeit, mal extrem herzlich, mal extrem lieblos und hart.

Auch die zweite Ehefrau, die große Liebe des Angeklagten, erscheint vor Gericht. Als die zierliche Sechzigjährige in den Saal tritt, zeigt Bilkei deutliche emotionale Regungen und hat sogar Tränen in den Augen. Blickkontakt zum Angeklagten verweigert die Zeugen jedoch. Sie beschreibt die zehnjährige Ehe, die 1985 geschieden worden war, als eine von A bis Z schwierige Zeit, in der eine Atmosphäre der Gewalt und Unsicherheit geherrscht habe. Der Angeklagte sei eifersüchtig gewesen und habe ihr mit dem Tod gedroht. Falls sie jemals einen Freund habe, sei ihr Leben verwirkt. Sie habe dies ernst genommen. Weil Fremdgehen für sie kein Thema gewesen sei, habe sie aber keine Angst gehabt. Die Zeugin schildert auch physische und seelische Gewalt gegen die beiden Stiefsöhne und die zwei gemeinsamen Söhne. Gabor habe eine sehr intensive Ausstrahlung von Wut und Gewalt zeigen können und habe alle dominiert. Wenn man ihm nicht gehorcht habe, habe er zu brüllen begonnen. Er habe gesagt, man könne mit ihm zwar über alles diskutieren, aber nur er entscheide, nur er wisse, was richtig und was falsch sei. Die Frau hatte in ihren ersten Vernehmungen vor der Polizei anfänglich keine belastenden Aussagen gemacht. Im Gericht erklärt sie, sich erst dazu entschlossen zu haben, als Bilkei dem Stiefsohn Falschaussagen und Drogenmissbrauch unterstellte. Das habe sie nicht akzeptieren können, und sie wolle nun klarmachen, dass ihr ältester Sohn richtig ausgesagt habe.

Diese Einvernahme des ältesten Stiefsohnes wird im Gerichtssaal verlesen, weil der heute 35jährige Zeuge in Kalifornien lebt. Er beschreibt den Angeklagten als Tyrannen, der zwar stets großzügig, aber auch jähzornig und unberechenbar gewesen sei. Die kleinsten Dinge hätten große Konsequenzen nach sich ziehen können und umgekehrt. Er habe einmal eine derart starke Ohrfeige erhalten, dass er durch den ganzen Raum geflogen sei. Sein Stiefvater habe auch Schwäche an anderen Menschen nicht ausstehen können. Als er einen Nervenzusammenbruch erlitt, soll ihm Gabor Bilkei aus dem Arm Blut entnommen und ins Bein gespritzt haben, um eine Schwellung hervorzurufen und gegenüber Dritten einen anderen Krankheitsgrund vorzutäuschen. Auch habe der Angeklagte einen Hund, der den Befehl "Sitz" nicht befolgte, derart zusammengeschlagen, dass er blind geworden sei. Eine andere Hündin sei von Bilkei die Treppe hinuntergestoßen worden, so dass sie beide Beine brach. Als ein Bruder ein Vögelchen mit gebrochenem Flügel nach Hause gebracht und erwartet habe, dass der Vater es verarzte, habe Gabor Bilkei dem Vogel vor den Augen des Stiefsohns den Hals umgedreht.

Bilkei hält im Gerichtssaal fest, die Aussagen des Stiefsohns und der zweiten Ehefrau seien inhaltlich und von der Intensität her mehrere hundert Prozent übertrieben. Dass er seine Ehefrau mit dem Tod bedroht habe, sei unvorstellbar. Es müsse ein Missverständnis gewesen sein. Er trage ihr aber nicht nach, dass sie zu seinem Nachteil aussagte.

Erneut stehen die gesundheitlichen Folgen des Angeklagten infolge des Unfalls im Mittelpunkt bei der Vernehmung drei weiterer Ärzte. Ein Arzt der Rehabilitationsklinik Bellikon, wo Bilkei im Jahre 1996 dreimal eine Therapie besuchte, sowie eine Neuropsychologin, die Bilkei nach seinem Unfall 1991 untersucht hatte, sprechen von massiven geistigen Defiziten als Folge des behaupteten Unfalls. Bilkei sei nicht mehr fähig gewesen, sich mehr als eine halbe Stunde lang zu konzentrieren, und habe Gedächtnisstörungen gehabt. Die Neuropsychologin diagnostizierte damals anhand eines Tests eine frontale Gehirnläsion. Bilkei sei dadurch schwer handicapiert gewesen, weiter zu arbeiten. Beide Experten zeigen sich überrascht, als Staatsanwalt ihnen erklärt, während der Gerichtsverhandlung habe der Angeklagte stets einen fitten Eindruck gemacht. Die Neuropsychologin könne dies aber mit dem starken Willen Bilkeis erklären.

Ein Oberarzt des Instituts für Rechtsmedizin, der im Frühjahr 1997 auf Grund der behaupteten Gehirnstörung Bilkeis Fahrtauglichkeit für Autos abklären musste, kam zu einem gegenteiligen Befund. Es seien absolut keine Anzeichen von Defiziten, Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen aufgefallen.

Schließlich erzählt eine ehemalige Praxisangestellte Bilkeis, die sich erst auf Grund der Prozessberichterstattung in der Zeitung "Blick" gemeldet hatte, Bilkei habe ihr schon 1990 erzählt, eine Scheidung von Heike komme für ihn nie in Frage. Er bringe Heike eher um und verstreue sie überall, so dass man sie nicht mehr finde.

Am 18. Prozeßtag berichtet ein Gerichtspsychiater über die möglichen Folgen des Treppensturzes und über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Im Laufe des Untersuchungsverfahrens gegen den 55jährigen Tierarzt hat der Gerichtspsychiater von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich als Experte zwei Gutachten erstellt. Zunächst wurde untersucht, ob bei Bilkei tatsächlich Konzentrations- und Gedächtnisstörungen vorliegen, die durch eine Hirnverletzung hervorgerufen sein könnten. Der Gerichtspsychiater hält fest, dass sich mehrere Ärzte und Neuropsychiater, die Bilkei seit 1991 begutachteten, eine organische Persönlichkeitsstörung feststellten und Bilkei therapierten, sich hauptsächlich auf die Äußerungen Bilkeis gestützt hatten. Das Unfallereignis als solches lasse sich aber gar nicht belegen. Bilkei war im Frühstücksraum eines Hotels zusammengebrochen und anschließend mit der Ambulanz ins Spital gebracht worden. Im Austrittsbericht des Spitals ist kein Unfallereignis angegeben. Es wurde eine Bewusstseinstrübung durch eine Unterzuckerung oder einen Medikamentenmissbrauch angenommen. Dass der Spitalaufenthalt im Zusammenhang mit einem Unfall stehen soll, wurde erstmals am 22.Mai 1991 in einem Bericht eines Neurologen erwähnt. Der angebliche Treppensturz kam erst später ins Spiel. Gerade in der Zeit, als Bilkei 1992 von seinem Hausarzt wegen der angeblichen Gehirnverletzung arbeitsunfähig geschrieben worden war, habe er in Budapest noch seinen Habilitationsvortrag gehalten. Der Angeklagte behauptet auf Nachfrage des Gerichts, der Vortrag sei größtenteils von Heike geschrieben worden.

Bei seiner diagnostischen Beurteilung sieht der Psychiater eine große Diskrepanz zum Stapel von Zeugnissen und Befunden renommierter Ärzte und Institutionen, die zwischen 1991 und 1996 erfolgten. Er habe bei einem achtstündigen Gespräch mit Bilkei keine Störungen feststellen können. Bilkei habe ihm zwar gesagt, er könne sich nicht konzentrieren, aber er hat sich konzentrieren können. Neuropsychologische Tests, welche die schwachen kognitiven Leistungen belegen sollen, seien nur aussagekräftig, wenn der Proband auch mitmache. Die Ergebnisse seiner Ärzte-Kollegen hätten zudem auf schwere Schädigungen, auf Demenz, eine Verblödung Bilkeis, hingewiesen, die aber klar nicht ersichtlich seien. Zur Frage, ob Bilkei simuliert habe, will der Psychiater nicht Stellung nehmen. Die Glaubwürdigkeit des Angeklagten müsse vom Gericht beurteilt werden.

Im zweiten Gutachten geht es um die Frage einer möglichen Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten im Bezug auf den Mordvorwurf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit und der Steuerungsfähigkeit, also auf eine Unzurechnungsfähigkeit hinwiesen. Die Gefahr einer neuerlichen Tötungshandlung bestehe nicht, deshalb seien auch keine therapeutischen Maßnahmen zu diskutieren. In den Gesprächen mit Bilkei habe er zweimal eine wirkliche Betroffenheit gespürt, einmal als er erwähnt habe, dass auch übergroße Liebe eine Tötung nicht ausschließe. Bilkei habe Selbstbeherrschung als größte Tugend bezeichnet. Beim Schiesswettbewerb im Fünfkampf könne ihm eine Biene über das Auge kriechen und er ziele trotzdem genau. Zur Frage der Qualifikation der behaupteten Tötungshandlung als Totschlag oder Mord, sagt der Gutachter, Affekthandlungen könnten zwar charakteristisch für Leute sein, die sehr beherrscht sind. Der in der Anklageschrift behauptete Tathergang setze aber ein planendes Handeln einschließlich des Mitnehmens einer Waffe voraus.

Das Gericht erteilt den Hinweis, dass die Beweisaufnahme mit der Vernehmung des Gerichtspsychiaters abgeschlossen ist und keine weiteren Zeugen geladen sind. Die Plädoyers werden auf den 13. Dezember 1999 terminiert. Danach ziehen sich die drei Berufsrichter und die neun Geschworenen zur Urteilsberatung zurück. Die Dauer der Beratung ist nicht absehbar. Die Urteilseröffnung zum Schuldpunkt ist vorläufig auf Donnerstag, 16. Dezember terminiert. Für die Bejahung der Schuldfrage ist eine Mehrheit von acht Stimmen aus dem zwölfköpfigen Gremium erforderlich. Falls das Gericht zu einem Schuldspruch kommt, wird der Prozess im Februar mit den Verhandlungen, Plädoyers und Beratungen zum Strafmass und den Nebenpunkten fortgesetzt.

Am 13. Dezember werden nach achtzehn Verhandlungstagen die Plädoyers gehalten. Nach Ansicht der Verteidigung habe die Beweisaufnahme keinen Beweis erbracht, der für die Schuld des Angeklagten spricht. Statt Beweise für die Ermordung Heike Bilkeis durch ihren Mann zu präsentieren, habe der Staatsanwalt Bilder von wackligen Indizien in Übergröße auf die Wand des Gerichtssaals projizieren lassen. Jede Anklage müsse einige Grundanforderungen erfüllen. Dazu gehöre, dass der Tatablauf bewiesen werden müsse. Wann, wo, wie Gabor Bilkei seine dritte Ehefrau getötet haben soll, sei in der vorliegenden Anklageschrift überhaupt nicht klar, und auch der Prozess habe zur Wahrheitsfindung in diesem fundamentalen Punkt nichts beigetragen. Stattdessen habe der Staatsanwalt dem Gericht eine ganze Palette von Versionen als Auswahlsendung unterbreitet. Offenbar sei selbst der Ankläger von keiner seiner Geschichten überzeugt. Niemand, auch nicht Gabor Bilkei, darf wegen Mordes verurteilt werden, weil es ein Mord gewesen sein könnte. Die Anklage sei den Beweis für die besondere Skrupellosigkeit Bilkeis schuldig geblieben. Genauso gut könnte man aus den präsentierten Indizien auf Totschlag oder einen tödlichen Unfall schließen. Die Behauptungen des Staatsanwalts konzentrierten sich nicht auf den angeblichen Mord, sondern auf den Vorwurf der Vertuschung von Heike Bilkeis Verschwinden.

Der Staatsanwalt habe versucht, Gabor Bilkeis Glaubwürdigkeit im Prozeß zu untergraben. Auch ihm sei aufgefallen, dass sich sein Mandant während der Verhandlung in Widersprüche verwickelt habe. Aber selbst wenn Bilkei zum Teil gelogen hätte, rechtfertige das noch keine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Mordes. Dass Gabor Bilkei zum Teil die Daten durcheinandergerieten, sei typisch für jemanden, der unter den Folgen einer Hirnläsion leide. Die vom psychiatrischen Gutachter kritisierten Ärzte seien absolut empört über die Selbstherrlichkeit des Gutachters, der überhaupt nicht kompetent sei, um die objektiv feststellbare Hirnverletzung zu beurteilen. Typischerweise wirke ein Patient wie Bilkei im Gespräch nicht beeinträchtigt.

Kein angebliches Motiv könne einen fehlenden Beweis ersetzen. Die Verteidigung stellt vor allem das mögliche Motiv Eifersucht in Abrede. Die Drohung des Angeklagten gegenüber seiner zweiten Frau im Fall ihrer Untreue liege 25 Jahre zurück, und dass er seiner ersten Frau das Nasenbein gebrochen hatte, sei sogar 27 Jahre her. Selbst die damals geschlagene erste Frau habe vor Gericht erklärt, dass sie nicht beurteilen könne, was für ein Mensch Gabor heute sei. Heike Bilkei habe ein Doppelleben geführt und das Extreme geliebt. Die Verteidigung fordert die Geschworenen auf, sie sollen sich vorstellen, sie wären plötzlich in der Situation, dass die eigene Frau verschwinde und sie verhaftet würden. Bis vor Gabors Verhaftung habe Heike Bilkei jedenfalls noch gelebt. Bezeichnenderweise sei ein Privatdetektiv, der die KGB-Verbindungen von Bekannten Heike Bilkeis abklären wollte, vom britischen Geheimdienst davor gewarnt worden, weiter zu forschen.

Für Gabor Bilkei spricht laut seinem Verteidiger unter anderem auch der Schädelfund. Nachdem Bilkei aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, weil auch die Ermittler am Tod seiner Frau zu zweifeln begannen, habe der Angeklagte sicher kein Interesse an einem Beweis für ihren Tod haben können. Hingegen sei das Auftauchen des Schädels für einen unbekannten Täter sehr interessant gewesen. Tatsächlich sei dann Gabor Bilkei erneut verhaftet worden, und die Ermittlungen hätten sich ausschließlich auf ihn als angeblichen Mörder konzentriert.

Nur weil den Fahndern der 29. April als Tatzeitpunkt ins Bild passte, heiße das aber noch lange nicht, dass die Tötung dann geschehen sein soll. Alle Zeugen hätten sich in diesem langen Verfahren in Widersprüche verwickelt. Den Belastungszeugen werden vom Gericht und der Staatsanwaltschaft Irrtümer nachgesehen. Gabor Bilkei hingegen werde jeder Widerspruch als Lüge angekreidet. Dabei könne ihm nicht ernstlich angelastet werden, dass er die Behörden erst dann mit Informationen über Heike Bilkeis Kontakte zu russischen Mafiosi oder Geheimdienstoffizieren versorgte, als er entdeckte, dass Heike während seiner Haft ermordet worden war. Ebensowenig spreche gegen den Angeklagten, dass er über diese Leute nur wenig wusste.

Der Staatsanwalt sei für die Verteidigung und den Angeklagten der bester Entlastungszeuge, weil er selbst zugeben musste, dass die Anklage keinen Beweis für den Tatort habe und statt einer Tatwaffe 51 mögliche Pistolentypen nennen müsse. Ebensowenig sei der Tathergang bekannt, und es gebe letztlich keinen Beweis dafür, dass Gabor Bilkei bei der angeblichen Tötung absichtlich vorgegangen sei. Statt Beweisen habe der Staatsanwalt versucht, mittels Luminol- Verfahren bei den Geschworenen den Eindruck zu erwecken, man hätte in der Ferienwohnung in Emmetten ein blutverschmiertes Lavabo und einen blutverschmierten Teppich gefunden. In Tat und Wahrheit sei aber bekannt, dass dieser Test auch auf Urin, Speisereste und sogar Putzmittel reagiere - und was liege näher, als dass sich Waschmittelreste in einem Lavabo oder Kotspuren beim Schlafplatz von Bilkeis Hund fänden?

Zum Schluss des Plädoyers weist der Verteidiger daraufhin, dass es in der jüngeren Schweizer Justizgeschichte drei ähnliche Fälle von Indizienprozessen gegeben habe. In allen diesen Fällen hätten die Gerichte trotz besseren Indizien die Angeklagten schließlich freigesprochen. Im Ergebnis müsse sein Mandat freigesprochen werden. Bei einer sachlichen Bewertung der im Prozeß vorgebrachten Indizien müssen auch die Geschworenen zu diesem Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung für seinen Mandanten stellt die Verteidigung ins Ermessen des Gerichts.

Dann plädiert der Staatsanwalt. „Wenn ich jemals verschwinden sollte, forsche nach mir." Ein Satz, den Heike Bilkei einer ihrer Freundinnen nahegelegt hatte. Der Ankläger erinnert daran, wie die Freundinnen sich nach dem spurlosen Verschwinden der 32jährigen Heike von den Erklärungen ihres Ehemannes nicht abspeisen ließen und dass ohne die Hartnäckigkeit der Freundinnen lange nichts passiert wäre. Lassen Sie sich von der Fassade des netten, freundlichen, beherrschten Herrn Doktors nicht täuschen. Dieser Mann hat zwei Gesichter. Der Angeklagte sei zu allem fähig.

Der Staatsanwalt listet eine Menge von Indizien und Beweisen auf, die durch den Prozeß zum Vorschein kamen und für eine Verurteilung des Angeklagten sprechen. Da sind zunächst die mit "Heike" unterschriebenen Briefe aus Südafrika und Offenburg, deren Urheber aufgrund von Fingerabdrücken, Speichel, Aufgabeort,des Begleitschreibens, des Speichels einer Bekannten und der englischen Sprache zweifelsfrei Gabor Bilkei sei. Die weiteren die nach dem 30. April verfassten Schreiben mit gefälschten Unterschriften, die zum Teil Fingerabdrücke Bilkeis aufweisen und deren Textanalyse auf Gabor Bilkei als Urheber hinweisen.

Drittens die finanziellen Transaktionen nach dem 30.April 1996, als Heikes Vermögen von über einer Million Franken durch Gabor sukzessive auf Konten in Buochs, Liechtenstein und Pretoria transferiert wurde. Geldbezüge durch Heike gab es nach ihrem Verschwinden nicht mehr. Viertens die Fahrt Bilkeis mit einer Praktikantin am 1. Mai zur Ferienwohnung nach Emmetten, um Heikes Nissan abzuholen, und die Abgabe des Autos am 2. Mai in einer Garage. Fünftens die vom Angeklagten benutzten Benzinkarten, die indirekt die Aussagen der Tierarztpraktikantin belegen.

Auch sei es seltsam, dass bei der Hausdurchsuchung keine Kleider von Heike gefunden wurden. Die Praktikantin musste Schachteln voller Damenkleider nach Ungarn bringen. Ein weiteres Indiz gegen den Angeklagten sei der Seitensprung Heikes mit einem Reitkollegen, was Gabor Bilkei in seinem Stolz verletzt habe. Ungewöhnlich sei auch die Bestellung von 10 Gramm Kaliumzyanid (Blausäure), ausgerechnet am Tag, als Heike Bilkei auszog. Hierfür konnte Bilkei keine glaubhafte Erklärung liefern und verwickelte sich hier vor Gericht in Widersprüche.

Sehr belastenden für den Angeklagten seinen Beobachtungen in Emmetten. Am 29. April wurde die Ankunft Heike und Gabor Bilkeis von Zeugen beobachtet, nicht aber die Ankunft eines "Dieter". Das Telefonat einer Freundin am Abend um 22.15 Uhr, als Heike nicht reden konnte; die Beobachtung am Morgen des 30. April, als Gabor etwas in seinem Auto verstaute. Die Wahrnehmung, dass die Wohnung anschließend leer stand; die Beobachtung eines Nachbarn, dass Bilkei die Wohnung putzte. Feststellungen von Gutachtern über intensives Reinigen und wahrscheinliche Blutkontaminationen in der Wohnung. Zudem fehle kein Schlüssel der Ferienwohnung, alle konnten sichergestellt werden.

Des weiterem wies der Schädel vier Einschüssen des Kalibers 22 Longrifle auf. Der Angeklagte hatte nachweislich eine Waffe dieses Typs gekauft. Seit dem Verschwinden seiner Frau fehlt die Waffe. Auch die anderen Waffen aus dem Besitz des Angeklagten mit einen Kaliber 22 Longrifle fehlen. Auch hier machte Bilkei widersprüchliche Angaben. Er wollte einfach das stärkste Indiz gegen sich, nämlich die Tatwaffe, verschwinden lassen. Nach dem Verschwinden von Heike hatte der Angeklagte bereits seine Flucht nach Südafrika mit einem Hauskauf vorbereitet. Er hatte bereits Geldtransaktionen getätigt und ein Einfach-Ticket nach Pretoria für sich und seine Kinder gebucht. Er wußte bereits vor dem Schädelfund, dass seine Frau nie mehr zurückkehren wird- weil sie schon tot war.

Schließlich geht die Staatsanwaltschaft auch auf die Entlastungszeugen ein, die alle aus dem Umfeld Bilkeis stammen und Heike nach dem 30. April noch gesehen oder gesprochen haben wollen. Sämtliche ihrer Aussagen seien durch den Prozess entkräftet worden. Zudem hätten die Zeugen der Verteidigung sogar dazu beigetragen, dass die Glaubwürdigkeit des Angeklagten zerstört wurde.

Der Staatsanwalt betont zwei Auffälligkeiten der Ereignisse vor und nach dem 30. April. Heike habe außer dem Wegzug nach Emmetten nicht die geringsten Anstalten getroffen, sich aus ihrem Beziehungsfeld zu lösen, und Bilkei habe plötzlich seltsame Aktivitäten entwickelt. Diese Betriebsamkeit habe genau dort begonnen, als alle Verbindungen Heikes mit einem Schlag abbrachen. Die Aktivitäten hätten das Ziel verfolgt, Befürchtungen, wonach Heike etwas zugestoßen sein könnte, entgegenzuwirken. Heike sei eine zuverlässige Frau gewesen und habe immer alle Termine eingehalten Die Person "Dieter" sei nichts anderes als ein Konstrukt des Angeklagten, um das angebliche Durchbrennen Heikes zu untermauern. Alle Angaben über Heikes Verbleib nach dem 30. April hätten sich als erlogen erwiesen.

Die Feststellung, dass Heike etwas mit einem anderen Mann hatte, muss Gabor Bilkei empfindlich getroffen haben. Er sei sehr eifersüchtig und verliere schon bei geringen Anlässen die Beherrschung. Bilkei, der immer das Sagen hatte, habe dann zusehen müssen, wie Heike ihn verließ. Es ist anzunehmen, dass Bilkei am 29.April 1996 versuchte, seine Frau umzustimmen, jedoch zum Äußersten entschlossen war. Was dann passierte, sei nicht geklärt. Ob er sie erschoss, erwürgte, vergiftete oder erstach, bleibe im Dunkeln, sicher sei jedoch, dass sie in jener Nacht starb. Eine fahrlässige Tötung sei auszuschließen. Bilkeis Verschleierungsversuche, Tricks und Lügen seien nur damit zu erklären, dass er ein Gewaltverbrechen zu vertuschen hat.

Bilkei habe im Prozess gezeigt, dass für ihn Lügen "Business as usual" ist. Er habe dabei auch nicht davor zurückgeschreckt, die Ehre seiner Frau mit Vorwürfen wie Sexsucht, Drogen- und Alkoholmissbrauch zu besudeln. Herr Bilkei, Sie haben Ihre Frau in diesem Prozess zum zweiten Mal umgebracht. Den Betrug habe er angeklagt, weil dies die Verlogenheit Bilkeis aufzeige und erinnert der die Geschworenen eindringlich an ihre Verantwortung. Es lauere die Versuchung, einem unangenehmen Entscheid auszuweichen, indem der Grundsatz "in dubio pro reo" für den Angeklagten großzügig ausgelegt werde.

Maßgebend sei jedoch die persönliche Gewissheit der Geschworenen. "In dubio pro reo" könne nur zur Anwendung kommen, wenn vernünftige Zweifel auftauchten, die in einer Gesamtwürdigung aller Indizien und Beweise nicht überwunden werden könnten. Man dürfe einzelne Beweise, die für sich betrachtet wenig aussagen, nicht beiseite schieben. Das Wesen des Indizienprozesses sei ja, dass man das Gesamtbild beurteilen müsse. „Ich bin seit 22 Jahren Staatsanwalt, aber es ist mir noch nie - noch gar nie - ein Angeklagter von einer solchen Verlogenheit unter die Augen gekommen.“ Bei ihren Beratungen können sie nur zu einem Urteil kommen: Schuldig im Sinne der Anklage.

In seinem Schlusswort beteuert der angeklagte Tierarzt seine Unschuld, er habe mit dem Tod seiner Frau nichts zu tun. Im Gegenteil, er hätte sogar sein Leben für sie geopfert. Alle Spekulationen des Staatsanwaltes seien falsch. Es sei mit blindem Eifer Belastungen gesucht worden, ohne den entlastenden Hinweisen nachzugehen. Die Untersuchung habe zu einer unüberblickbaren Menge von Resultaten geführt, die zum Teil irrelevant, zum Teil widersprüchlich seien. Schon kurz nach seiner Verhaftung hätten sich hingegen vier Punkte herauskristallisiert, die eine Einstellung des Verfahrens hätten bewirken müssen. Erstens existiere nicht der geringste Beweis dafür, dass er mit dem Tod Heikes etwas zu tun habe. Zweitens sei die Flut von Beweisen erdrückend, dass seine Frau im April 1996 nicht gestorben sein könne. Drittens seien auch die Auswanderungspläne für Südafrika lange vorbereitet gewesen. Viertens habe seine Frau noch Geschäfte in die Wege geleitet, die erst im Mai stattfanden. Diese vier Punkte seien maßgeblich, alle anderen total irrelevant. Er habe sein Leben bereits hinter sich, sagte Bilkei, große Sprünge könne er sowieso nicht mehr machen; wenn er nun um einen Freispruch bitte, dann nur um der Gerechtigkeit willen, die mit Füssen getreten worden sei, und für seine Kinder, damit diese ein normales Leben führen könnten. Zum Schluss bedankt sich Bilkei beim Richter für die faire Prozessführung.

Der letzte Teil: Das Urteil der Geschworenen. Der zweite Prozess über die Haftdauer. Und einen Einblick in das Prozessrecht der Schweizer.
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#15

Re: 23.8.1996 Studiofall (Fall 11, Aufnahmestudio Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei/Fallkomplex Gabor Bilkei

in Studiofälle 23.01.2013 14:44
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
23.8.1996 Fall 11 (Kantonspolizei Zürich) Vermißtenfall Heike Bilkei
Der Gattenmord von Emmetten
Teil 6


Am 16. Dezember spricht das Geschworenengericht in Zürich nach 48 Stunden Beratung gegen den wegen Mordes angeklagten 55jährigen Dübendorfer Tierarzt Gabor Bilkei das Urteil. Für das Gericht ist belegen, dass Gabor Bilkei seine dritte Ehefrau, Heike, in der Nacht auf den 30. April 1996 umgebracht hat.

Da über den genauen Tathergang keine Anhaltspunkte bekannt sind, wird der Angeklagte nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Zwar seien keine Beweismittel vorhanden gewesen, die den eingeklagten Sachverhalt direkt zu beweisen vermochte, indirekte Beweismittel hätten die Anklage aber gestützt. Bilkei habe in seiner generellen Glaubwürdigkeit beim Gericht einen äußerst zwiespältigen Eindruck hinterlassen. Von einem intelligenten Angeklagten wäre ein einheitlicheres Aussageverhalten zu erwarten gewesen. Der Angeklagte habe wie ein Schauspieler gewirkt, der dem Gericht eine Rolle vorgespielt habe. Er habe nie spontane Antworten gegeben, sich im Gerichtssaal während vier Wochen äußerst konzentriert verhalten und ein gutes Gedächtnis bewiesen. Seine geltend gemachten Gedächtnislücken seien unglaubhaft, und die von Gerichtspsychiater erfolgten Ausführungen zum Gesundheitszustand überzeugten. Bilkei überschätze sich selber und unterschätze andere. Es müsse angenommen werden, dass er gezielt mit falschen Angaben operiert habe.

Dass Bilkei eifersüchtig sei, habe er selber bewiesen, indem er nach dem Seitensprung Heikes den Liebhaber zur Rede gestellt und diesem eine Weiterführung der Beziehung untersagt habe. Klar sei widerlegt worden, dass Heike drogen- oder alkoholabhängig gewesen sei, und es habe sich ergeben, dass sie eine gute, normale Mutter war, die ihre Kinder nicht verhätschelt habe. Es gebe keine Hinweise auf tierärztliche Tätigkeiten und Aktivitäten in der Schweineforschung von Heike und dafür, dass sie alles hinter sich abbrechen wollte. Fest stehe hingegen, dass Heike Trennungsabsichten geäußert habe und eine Trennung auch erfolgt sei. Das Gericht listet noch mal die Indizien auf, die nach der Beweisaufnahme gegen den Angeklagten sprechen und bereits vom der Anklage in ihrem Plädoyer angesprochen wurden. Das Gericht habe alle wesentlichen Zeugenaussagen und die Aussagen des Angeklagten gewürdigt. Daraus sei der einzige Schluss zu ziehen, dass Heike nach dem 30. April nicht mehr am Leben gewesen war. Nach dem 30. April sei die Ferienwohnung in Emmetten verlassen gewesen. Außer den unglaubwürdigen Angaben des Angeklagten finden sich keine gegenteiligen Anhaltspunkte. Heike habe sich kurz vor ihrem Verschwinden unter anderem noch nach einer neuen Stelle umgesehen, Treffen mit Freundinnen abgemacht und Waren bestellt. Sie habe sich nicht verabschiedet, ihre Nachfolgerin nicht eingearbeitet und sich beim Geburtstag ihres Kindes nicht gemeldet.

Im Ergebnis kommt das Geschworenengericht zu dem Schluß, dass das Verhalten Bilkeis nur damit erklärt werden könne, dass Gabor vom Tod seiner Frau wusste und alles dafür spricht, dass er selber seine Frau tötete. Mit der Eifersucht habe er ein klares Motiv. Im Fall einer Scheidung sei er auch finanziell bedroht gewesen. Heike habe zu einer Freundin zudem gesagt, sie habe allerhand gegen Gabor in den Händen. Der Schädel habe für die Beurteilung des Falls untergeordnete Bedeutung, weil aus dem Schädelfund nichts hergeleitet werden könne. Er belege bloß, dass Heike gewaltsam ums Leben gekommen sei. Eine Dritttäterschaft und auch ein Suizid oder ein Unfall seien auszuschließen. Aus den Indizien habe sich ein durch und durch abgerundetes Bild ergeben, zwar fehlen im Mosaik einzelne Steine, das Bild sei aber klar erkennbar. Und falsche Steinchen gebe es nicht.

Bei der Qualifikation der Tat handelt es sich um eine vorsätzliche Tötung. Weil der eigentliche Tathergang nicht klar sei, ließen sich die Umstände eines besonders skrupellosen Verhaltens, wie sie für eine Verurteilung wegen Mordes notwendig sind, nicht belegen. Ein Totschlag liege auch nicht vor. Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass Bilkei in einer außerordentlichen Gemütsbewegung gehandelt habe. Eine für die Qualifikation des Totschlags notwendige Entschuldbarkeit der Gemütsbewegung sei aber sicher nicht gegeben.

Wegen Betruges könne der Angeklagte nicht verurteilt werden, es fehle das notwendige Tatbestandsmerkmal der Arglist. Die Arglist konnte von der Anklage nicht nachgewiesen werden, die Anklageschrift wird daher mit der Aufforderung zur Ergänzung der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts komme nur eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs in Betracht.

Anfang Februar 2000 geht es in einem zweiten Prozeß vor dem Geschworenengericht in Zürich um das Strafmaß des bereits wegen Mordes verurteilten Mörders. Für die zweite Prozessrunde, in der es darum geht, Bilkeis Zuchthausstrafe innerhalb des gesetzlichen Rahmens von fünf bis zwanzig Jahren Zuchthaus festzulegen, ist dabei entscheidend, ob dem Angeklagten für die Tatnacht eine leicht, mittel oder schwer verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert werden kann.

Der Gerichtspsychiater, der bereits im ersten Prozeß zur Zurechnungsfähigkeit ausgesagt hatte, erklärt, dass er den Angeklagten nicht für vermindert zurechnungsfähig und schon gar nicht für geisteskrank halte. Natürlich habe Bilkei im Zustand starker Erregung gehandelt, aber das treffe auf die meisten vorsätzlichen Tötungen zu, daher unterscheide er sich so gesehen nicht wesentlich von anderen Männern, die ihre Ehefrauen getötet hatten. Der Angeklagte habe die Tat geplant und sei bewaffnet ins Ferienhaus nach Emmetten gefahren. Eine Affekttat wäre gegeben, wenn Bilkei jahrelang unter seiner Frau Heike gelitten und das Martyrium in der Ehe durch eine Gewalttat beendet hätte. Dies sei vorliegend nicht der Fall.

Bereits im ersten Prozeß hatte der Psychiater grundsätzlich das Vorhandensein einer Geisteskrankheit bei Bilkei verneint und auch hinter die geltend gemachten Leiden auf Grund einer Hirnverletzung ein Fragezeichen gesetzt. Bilkeis Leiden seien psychiatrisch schwer nachweisbar, und er habe sich diesbezüglich auf die Aussagen des Angeklagten abstützen müssen. Allerdings sei nicht anzunehmen, dass der Verurteilte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Deshalb sei weder eine Verwahrung noch eine Therapie sinnvoll.

Eine Therapeutin berichtet, wie die Kinder des Angeklagten mit dem Tod der Mutter und der Verurteilung ihres Vaters umgehen. Die Psychotherapeutin hatte die Kinder längere Zeit betreut, weil sich die Großmutter und die Kindergärtnerin um die beiden gesorgt hatten. Gemäß ihren Ausführungen sind die Kinder über die Ereignisse informiert. Auf den Tod der Mutter angesprochen, habe der damals sechsjährige Sohn sie korrigiert. Seine Mutter sei nicht tot, sondern „ermordet" worden, und sein Papi sitze deswegen im Gefängnis. Die Situation überfordere die Kinder, der Sohn sei verwirrt, und die Tochter habe Mühe, noch jemandem zu vertrauen. Deutlich geworden sei eine immense Verunsicherung, ein völliger Zusammenbruch jeglichen Vertrauens in ihre Umwelt. Laut ihren Schilderungen war vor allem anfänglich das Spiel beider Kinder dadurch gekennzeichnet gewesen, dass die Figuren unvermittelt Opfer von Gewalt wurden. Beide Kinder würden ihr Leben lang am Trauma zu tragen haben.

Mit tränenerstickter Stimme erzählt Gabor Bilkei, dass er seinen Kindern täglich geschrieben und von diesen immer wieder Zeichnungen mit großen Herzen erhalten habe. Doch seit seiner Verurteilung wollten die Kinder seine Briefe nicht mehr lesen. Zudem werden sie in der Schule gehänselt. Auf die Bitte um Rat erklärt ihm die Psychologin, er solle der Großmutter vertrauen, die sich sehr gut um die Kinder kümmere.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Angeklagte die Strapazen des Mammut-Prozesses in der letzten Runde durchstehen werde, erwiderte Gabor Bilkei, er fühle sich wie ein Marathonläufer bei Kilometer 32. Da meine man auch, man werde sterben, halte dann aber doch nochmals zehn Kilometer durch. Der Schuldspruch vor Weihnachten habe ihn allerdings wie ein Blitz völlig unvorbereitet getroffen.

Dann werden die Plädoyers zum Straßmaß vorgetragen. Mit 18 Jahren Zuchthaus verlangt der Staatsanwalt für die "brutal und gefühlskalt" ausgeführte Tötung eine Strafe am oberen Limit. Nie zuvor in seiner 22jährigen Berufstätigkeit sei ihm ein so verlogener Angeklagter begegnet. Besonders makaber sei die Tatsache, dass Bilkei der Leiche den Kopf abgetrennt, den Schädel präpariert und im Wald ausgesetzt habe. Jede Milde wäre nach Ansicht der Staatsanwalt in diesem Fall unangebracht, daher sei ein Strafantrag von 18 Jahren Zuchthaus tat- und schuldangemessen- knapp unter der vom Gesetz vorgegebenen Obergrenze von 20 Jahren. Außerdem verlangt die Anklage, dass ein Grundpfand in der Höhe von 1,5 Millionen Franken auf Bilkeis Haus zur Deckung der Kosten für die Ermittlungen, den Prozess und die Zuchthausstrafe herangezogen werde.

Verwerflich sei auch, dass Bilkei die Ehre seines Opfers beschmutzte, um seinen eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Von einer Tat im Affekt könne keine Rede sein, das belegt der Versuch des Angeklagten, Gift zu bestellen, aber auch seine Drohungen bereits gegenüber seiner zweiten Ehefrau, er würde sie umbringen, wenn sie ihn betrüge. Mit tödlicher Konsequenz habe Bilkei diese Ankündigung gegenüber seiner dritten Frau in die Tat umgesetzt. Heike Bilkei habe mit ihrem Entschluss, das von Eifersucht überschattete Eheleben zu beenden, ihr Leben verwirkt. Zum Betrugsvorwurf geht die Anklage er davon aus, dass Bilkei einen tatsächlichen Einbruch genutzt habe, um vier Seidenteppiche und zwei Gemälde im Wert von 70000 Franken anzumelden, die gar nicht gestohlen worden waren. Da die Versicherung diesen Betrag jedoch nicht auszahlte, sei es beim Versuch geblieben.

Danach plädiert die Verteidigung und weist zunächst den Betrugsvorwurf zurück. Es sei unzulässig, dass der Staatsanwalt nach seinem Plädoyer noch eine zweite Chance zur Verbesserung der Anklage erhalten habe. Außerdem müsse man auch Versicherungen eine minimale Eigenverantwortung zumuten. Die Verteidiger bitten um eine Bestrafung, die vielleicht nicht der Tat, dafür aber dem Verschulden des Täters angemessen sei. Wesentlich unter acht Jahren Zuchthaus müsse das Verdikt des Gerichts ausfallen. Gabor Bilkei sei massiv unter Druck gestanden, seine Illusion eines intakten Familienlebens sei zerstört worden, und er habe sich um seine Zukunft und die seiner Kinder gesorgt. Auch ohne harte Bestrafung sei er bereits heute finanziell, beruflich und sozial ruiniert. Und was die angeblich fehlende Reue betreffe, so könne niemand in den Angeklagten hineinsehen.

In seinem Schlusswort beklagt sich der Verurteilte über den Staatsanwalt, dessen Beruf es sei, andere Menschen kaputt zu machen. Im Gegensatz zu diesem habe er sein Leben den Idealen von Verantwortung und Gemeinschaftssinn gewidmet, wie sie in der Schweiz die Aktivdienstgeneration noch gelebt habe. Nochmals beteuert Bilkei seine Unschuld und kündigt an, nach seiner Entlassung werde er den wahren Mörder aufspüren und auf den Tisch des Staatsanwalts tragen. "Gott gebe ihnen Kraft, dann mit ihrem schlechten Gewissen umzugehen", mahnt er die Geschworenen.

Am 3.2.2000 verkündet das Geschworenengericht in Zürich das Straßmaß und verurteilt Gabor Bilkei zu 14 Jahren Zuchthaus. Der Verurteilte wird zusätzlich auch im Anklagepunkt des versuchten Betrugs schuldig gesprochen. Darüber hinaus wird Gabor Bilkeis Vermögen eingezogen. Die eine Hälfte wird den Kindern als Erben der getöteten Heike Bilkei übergeben, die andere zur Deckung der Ermittlungs- und Prozesskosten vom Staat beansprucht. Für die Bezahlung der Gerichtskosten wird eine Grundpfandverschreibung von 1,5 Millionen Franken auf Bilkeis Haus in Dübendorf verwendet.

In einer kurzen Begründung findet das Gericht deutliche Worte. Gabor Bilkeis Tat sei kaum zu überbieten. In krass egoistischer Weise habe er seine junge Frau getötet und sei dabei auch nicht davor zurückgeschreckt, den gemeinsamen Kindern im Alter von vier und sechs Jahren damit die Mutter zu rauben. Als Motiv macht das Gericht Bilkeis Unfähigkeit aus, sich das Scheitern seiner Ehe einzugestehen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Bilkei die Tötung seiner Frau schon früher erwogen hat. Gerade bei einer Persönlichkeit wie Bilkei, der stets höchsten Wert auf Selbstkontrolle legte, sei ein plötzlicher Durchbruch lange zurückgehaltener Aggressionen denkbar. Der minimale Strafantrag der Verteidigung kommt für die Geschworenen bei dieser Einschätzung der Tat nicht in Betracht. Dass die Strafe dennoch vier Jahre unter dem Antrag des Staatsanwalts ausfällt, erklärt sich damit, dass das Gericht Bilkei die Anrechnung einer leicht verminderten Zurechnungsfähigkeit nicht verweigern wollte. Weil die Tat auch durch die Anhörung von über hundert Zeugen und die aufwendigen Untersuchungen nicht rekonstruiert werden konnte, läßt sich nicht abklären, ob Bilkei die Tötung seiner Frau geplant hatte. Demzufolge geht das Gericht zu seinen Gunsten davon aus, dass er möglicherweise spontan und in erheblicher Erregung gehandelt hatte.

Im Unterschied zum Staatsanwalt möchte das Gericht auch Bilkeis Lügen im Gerichtssaal und die fehlende Reue nicht gegen ihn werten. Kein Angeklagter müsse sich selbst belasten. Auch dass er die von ihm getötete Heike in ein möglichst schlechtes Licht rückte, sei zwar moralisch verwerflich, aber eine legitime Verteidigungsstrategie. Diesen Vorbehalten zum Trotz sind sich auch die Geschworenen und die Richter einig, dass sich eine Strafe im oberen Bereich des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens aufdrängt.

Was den Nebenanklagepunkt des versuchten Betrugs seiner Hausratversicherung betrifft, besteht das Gericht darauf, dass die Präzisierung der Anklageschrift formal zulässig gewesen war. Auf Grund dieser ergänzten Anklageschrift spricht das Gericht Bilkei auch in diesem Punkt schuldig. Als er wahrheitswidrig seiner Versicherung vier Seidenteppiche und zwei Gemälde als gestohlen meldete, habe Bilkei arglistig gehandelt. Es wäre lebensfremd, einer Versicherung zuzumuten, dass sie die Angaben eines offenbar integren Kunden gegenüber der Polizei nochmals überprüfen müsse. Da die Versicherung dennoch Verdacht geschöpft und den fingierten Schaden nicht ersetzt hatte, bleibt es beim Betrugsversuch. Dieser Nebenpunkt der Anklage habe jedoch keine wesentliche Auswirkung auf das Strafmass.

Noch im Gerichtssaal kündigt der Verurteilte an, dass er Nichtigkeitsbeschwerde anmelden und das Kassationsgericht anrufen werde.

In einer ersten Stellungsnahme nach dem Urteil berichtet der Verteidiger vor Journalisten, dass weniger die Höhe der Strafe, als vielmehr der Schuldspruch für seinen Mandanten unannehmbar sein. Bei den Nichtigkeitsbeschwerden werde er vor allem auf das Plädoyer der Anklage beziehungsweise deren Beweiswürdigung eingehen. Seiner Ansicht nach genügen die Indizien nicht für einen Schuldspruch. Fast vier Jahre hatte der Fall Bilkei die Öffentlichkeit in der Schweiz beschäftigt und gerade der Prozeß hatte monatelang die Titelseiten der Boulevardpresse beherrscht. Bilkei selbst ließ sich eine halbe Stunde nach der Urteilseröffnung von Kantonspolizisten an den Medienleuten vorbei aus dem Gerichtsgebäude führen, ohne einen weiteren Kommentar abzugeben. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft muß der Tierarzt eine Reststrafe von zehneinhalb Jahren verbüßen.

Gabor Bilkei meldet mit einem neuen Verteidiger form- und fristgerecht Nichtigkeitsklage an. In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass bezüglich der vorsätzlichen Tötung das Anklageprinzip verletzt worden sei und das Geschworenengericht willkürlich und unter der Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" eine fahrlässige Tatbegehung oder einen Unfall ausgeschlossen habe. Todesursache, Tatort und der genaue Zeitpunkt der Tötung waren im Urteil offen gelassen worden. Es wird somit die Aufhebung des Urteils und eine Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung ans Geschworenengericht verlangt.

Im Januar 2001 weist das Kassationsgericht die Nichtigkeitsbeschwerde ab und bestätigt das Urteil des Geschworenengerichts. Das Anklageprinzip sei nicht verletzt worden. Der Verurteilte habe gewusst, welches historische Ereignis ihm vorgeworfen wurde und wogegen er sich zu verteidigen hatte. Im Entscheid des Kassationsgerichts ist zudem festgehalten, dass für das Geschworenengericht die Gesamtheit der Indizien ausschlaggebend war und die Indizien zusammen Beweisgrundlage waren. Dass eine vorsätzliche Tatbegehung zum Tod der Frau geführt hatte, habe das Geschworenengericht eingehend und unter Darlegung aller belastenden Indizien begründet. Das komplexe Verhalten Bilkeis nach der Tat ließe sich im Falle einer fahrlässigen Tatbegehung oder eines Unfalls nicht erklären. Eine Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" liege deshalb nicht vor.

Bilkei und sein Verteidiger legen gegen Entscheid des Zürcher Kassationsgerichts eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Die Erste Öffentlich-Rechtliche Abteilung des Bundesgerichts mit Sitz in Lausanne entscheidet als letzte Instanz über Beschwerden in Strafsachen gegen strafprozessuale Zwischenentscheide sowie gegen Nichteröffnungen und Einstellungen. Die Abteilung entscheidet jedoch am 17. Juni 2002 einstimmig, dass die Zürcher Justiz im Falle des wegen der vorsätzlichen Tötung seiner Frau vom Geschworenengericht zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilten Dübendorfer Tierarztes Gabor Bilkei weder das Anklageprinzip, noch den Anspruch auf rechtliches Gehör oder den Grundsatz „In dubio pro reo“ verletzt hat, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist.

Mit der saatrechtlichen Beschwerde hatte die Verteidigung versucht, die für das Geschworenengericht maßgebliche Indizienkette zu lösen und deren Glieder einzeln in Frage zu stellen. Dem hält das Bundesgericht entgegen, dass die verschiedenen Indizien für das Geschworenengericht nur zusammen beweisbildend gewesen und daher vom Kassationsgericht zu Recht nur in ihrer Gesamtheit gewürdigt worden seien. Ein einzelnes Indiz weist immer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Täterschaft hin und enthält daher - für sich allein betrachtet - zwangsläufig auch einen gewissen Zweifel. Alle Indizien zusammen können aber vollen Beweis und volle Überzeugung bringen und jeden vernünftigen Zweifel ausschließen. In diesem Fall sind die Indizien aus Sicht des Bundesgerichts auch nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu würdigen.

Es wird seitens des Gerichts eingeräumt, dass auch bei einer solchen Gesamtwürdigung der Indizien theoretisch ein Zweifel verbleibe, ob Gabor Bilkei seine Frau vorsätzlich getötet hat, da sich eine fahrlässige Tatbegehung nicht mit absoluter Gewissheit ausschließen lasse. Bloß abstrakte und theoretische Zweifel haben indes laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung noch nicht zur Folge, dass der Grundsatz "In dubio pro reo" zur Anwendung gelangt. Es braucht vielmehr erhebliche und nicht zu unterdrückende Zweifel, die sich nach objektiver Sachlage geradezu aufdrängen, damit zugunsten des Angeklagten entschieden werden muss. Und solche schlechterdings nicht zu unterdrückenden Zweifel daran, dass Bilkei seine Frau vorsätzlich getötet hat, kann das Bundesgericht nicht auszumachen.

2004 legt Gabor Bilkei bei der Revisionskammer des Zürcher Obergerichtes ein Revisionsgesuch ein und verlangt, dass der Mordprozess gegen ihn neu aufgerollt wird. Im April 2004 lehnt die Revisionskammer das Revisionsgesuch ab.


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Die Schweizer hatten viele große Kriminalfälle: Werner Ferrari, der „Öko-Terrorist“ Marco Camenisch, der sogenannte Babyquäler René O., der Mitternachtsmörder Mischa E. und natürlich nicht zu vergessen unser Walter Stürm. Der Mordfall Bilkei ist jedoch für Rechtsexperten der größte und durch die ausführliche Berichterstattung im TV und in den printmedien auch der bekannteste Kriminalfall in der Schweiz. Die Story aus Sex und Crime, die Beziehung eines deutlich älteren Mannes zu einer jüngeren und schönen Frau förderte natürlich den Voyeurismus der Bevölkerung. Die Geschichte wurde vor allem in der Boulevardpresse bis ins letzte Detail ausgeschlachtet. Der Fall führte, bedingt durch das Verhalten des Angeklagten vor und während des Prozesses, zu heftigen Kontroversen in der Öffentlichkeit. Bilkei suchte gerade nach seiner ersten Haftentlassung den Weg in die Öffentlichkeit, beklagte sich später jedoch während des Prozesses über die Voreingenommenheit der Geschworenen durch die negative Berichterstattung. Dabei hatte sich Bilkei bereits bei seinen Auftritten in Talkshows in Widersprüche verwickelt. Der lächerliche Versuch des Verurteilten, sich als Opfer seiner Frau darzustellen und den Charakter und die Ehre seiner Frau vor Gericht in den Schmutz zu ziehen, ist durch Zeugenaussagen widerlegt worden und führte dazu, dass das Lügengebäude von Bilkei vor Gericht Stück für Stück zusammenbrach. Auch wenn viele Fragen nicht geklärt werden konnten, habe ich selten eine so starke Indizienlage gegen einen Angeklagten gesehen wie im Fall Bilkei.

Der Mordfall wurde vor dem Geschworenengericht verhandelt. Verhandlungen vor dieser Gerichtsbesetzung sind (bzw. waren) aus juristischer Sicht immer etwas Besonderes. Kennzeichnend für diese Art eines Gerichts ist durch die Zusammenarbeit von Berufsrichtern und Laien. Besetzt sind sie durch einen Gerichtspräsidenten, zwei Berufsrichtern und 9 Geschworenen, die meist von den größeren Gemeinden gestellt werden. Die Geschworenen sind juristische Laien. Sie werden nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren ausgelost. In einem Kanton bestellt jede Gemeinde in der Regel auf je 1000 Einwohner und einen allfälligen Rest von mehr als 500 Einwohnern einen Geschworenen. Aus diesen Namen ermittelt der Gerichtspräsident spätestens drei Wochen vor dem Prozess in öffentlicher Sitzung durch das Los 28 Geschworene. Sowohl der Angeklagte als auch der Ankläger können ohne Angabe von Gründen je vier Geschworene ablehnen, gegenüber anderen können Ausstandsgründe geltend gemacht werden. Nach einem weiteren Auswahlverfahren werden unmittelbar vor dem Beginn der Verhandlung schließlich jene neun Geschworenen ausgelost, die den Prozess begleiten.

Im Geschworenengericht gilt das Unmittelbarkeitsprinzip, dh weder die beiden Berufsrichter noch die 9 Geschworenen haben Aktenkenntnis. Sie dürfen für ihre Urteilsfindung nur die im Prozeß vorgebrachten Zeugenbefragungen, Indizien und Tatsachen berücksichtigen. Lediglich der Gerichtspräsident kennt die Akten aus dem Ermittlungsverfahren. Nur Kapitalverbrechen werden vom Geschworenengericht beurteilt. Dazu gehören Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, besonders schwerer Raub, gewerbsmäßige Erpressung, schwere Freiheitsberaubung, Entführung oder Geiselnahme, Brandstiftung bei wissentlicher Gefährdung von Menschen und vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch Sprengstoffe oder giftige Gase. Dass ein Angeklagter die Vorwürfe ganz oder in wichtigen Teilen bestreitet, ist allerdings Voraussetzung für eine Zuteilung ans Geschworenengericht. Bei einem Geständnis des Angeklagten ist dann das Obergericht als erste Instanz zuständig. Außerdem muss sich nur vor Geschworenengericht verantworten, wer zur Tatzeit über 25 Jahre alt war.

Für einen Schuldspruch sind aus der Besetzung von Gerichtspräsident, Berufsrichter und Geschworenen (insgesamt 12 Stimmen) 8 Stimmen (im Kanton Zürich) notwenig, dh mindestens 5 Geschworene müssen von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Es kommt daher nicht selten vor, dass sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft durch juristisches Geschick, Rhetorik und Verhandlungstaktik versuchen, die Laienrichter zu beeinflussen. Brisante und kontroverse Rededuelle zwischen den Prozessbeteiligten sind die Folge. Die Arbeitsweise von Geschworenengericht dürfte vielen aus Amerika bekannt sein. Und das ist das Besondere an diesen Gerichten: Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Anklage und die Geschworenen können immer für eine Überraschung gut sein.

In der Regel wird ein sogenannter Schuldinterlokut durchgeführt. Das bedeutet, dass nach dem Beweisverfahren zuerst nur über die Schuldfrage verhandelt und beraten wird. Erst nach der Eröffnung des Gerichtsentscheids über die Schuldfrage wird im Falle einer Verurteilung über die Strafhöhe und die Nebenpunkte verhandelt und beraten. Für freigesprochene Angeklagte bringt diese den Vorteil, dass Details aus dem Privatleben mit Bedeutung für die Strafzumessung, wie eventuelle Vorstrafen, Einkommen oder Details aus dem Privatleben oder Zurechnungsfähigkeit nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Dies war im Fall Bilkei jedoch anders, da die Beantwortung dieser Fragen bereits für die Urteilungsfindung der Schuld bedeutsam war.

Geschworenengerichte gehören jetzt in der Schweiz nach 160 Jahren der Vergangenheit an. Im Kanton Zürich wurde 2010 das letzte Fall vor dieser Gerichtsbesetzung in Zürich verhandelt. Die neue Schweizerische Strafprozessordnung sieht jetzt zwei kantonale Instanzen vor. In erster Instanz ist jetzt das Bezirksgericht zuständig. In Deutschland wurden bereits Mitte der 20er die Geschworenengerichte abgeschafft.

Gabor Bilkei verbüßte seine Haftstraße in Zürich. Im Herbst 2003 wurde in den offenen Vollzug verlegt. Anfang Januar 2006 wurde der Tierarzt wegen guter Führung entlassen und ein Drittel der Strafe erlassen. Zwei Wochen nach seiner Entlassung heiratet Bilkei erneut. Es ist seine vierte Ehe. Heute führt der mittlerweile 69-jährige Gabor Bilkei wieder die Tierarztpraxis in Dübendorf. Das Versprechen von Bilkei, nach seiner Haftentlassung den wahren Täter zu finden und ihn in das Büro der Staatsanwaltschaft zu tragen, hat der Tierarzt nach jetzt 7 Jahren in Freiheit immer noch nicht eingelöst.




Und das nächste Mal: Der Mordfall Konrad H. ist einer längsten und spektakulärsten Indizienprozesse nach Jugendstrafrecht in Deutschland. Zwei Mal kassiert der BGH die Schuldsprüche der Vorinstanzen- obwohl es an der Schuld des Täters keinen Zweifel gibt. Die Tat löst nicht nur Bayern großes Entsetzen aus, Trauer, Wut und viele Fragen. Der Täter: Eiskalt und skrupellos und erst 18 Jahre alt. Warum tötet er ohne Motiv einen Mann? Auf politischer Ebene führt der Fall zu heftigen Kontroversen, die Bevölkerung fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts.

Der Westparkmord- der Mordfall Konrad H.
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