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11.01.1985 Studiofall 2 (Kripo Augsburg/Aufnahmestudio Wien) Fahndung nach Hartmut Görs wegen dreifachen Mordes

in Studiofälle 12.09.2010 23:43
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Kategorie spektakuläre Studiofälle.

Nicht nur die Filmfälle in xy schrieben Geschichte, sondern auch viele Studiofälle. Nach der Nachbetrachtung des Geldtransportfahrer Kieselhorst hier jetzt eine ernste Fallanalyse einer Familientragödie aus Bayern. Trotzdem hat der Fall eine faszinierende Vorgeschichte und ein spektakuläres Nachspiel.

Es geht um den Fall des Regierungsbeamten Hartmut Görs aus Augsburg. Nach der Festnahme eines KGB- Spion gerät Görs unter Spionageverdacht. Er verschwindet mit seiner Ehefrau und seinen zwei Kindern. Alles sieht nach Flucht aus. Dann werden nacheinander die Leichen seiner Ehefrau und der Kinder gefunden. Abgelegt im Umkreis von mehreren hundert Kilometern. 4 Monate nach der Tat wird Görs in Basel verhaftet und ausgeliefert.

Dann der Prozeß in Augsburg. Der zweite Teil der Geschichte fängt an. Zweimal hebt der BGH die Urteile aus der Vorinstanz auf. Im dritten Prozeß in München wird der Regierungsbeamte dann zu 10 Jahren Haft wegen dreifachen Totschlags verurteilt.

5 Jahre nach der Tat und 1 Jahr nach dem Urteil gesteht Görs in einem Brief die Verbrechen.

Der Fall:

Am 20.9. 1984 wird der mutmaßliche KGB Spion Manfred R. in München verhaftet. Er war an der Entwicklung des Kampfflugzeugs Tornado beteiligt und geriet in Verdacht, nachdem er als KGB-Spion enttarnt wurde, Entwicklungsgeheimnisse verraten zu haben. Bereits kurz nach dessen Verhaftung fällt in diesem Zusammenhang der Name Görs. Als dem Verdacht nachgegangen wird, ist die gesamte Familie Görs verschwunden, nachdem Görs sich am 24.9 bei seiner Dienststelle in München krank gemeldet hatte.

Am 25. September wird an der Autobahn Fulda -Würzburg, auf der Höhe der Ausfahrt Bad Brückenau die Leiche eines kleinen Mädchens entdeckt. Vergleiche mit Fingerabdrücken in der Wohnung der Augsburger Familie ergeben, dass das Mädchen die dreijährige Tochter des Regierungsbeamten ist.

Zwei Tage später findet die Polizei 300 Kilometer entfernt in einem Waldstück bei Dittmern (Schweinfurt) eine unbekleidete, tote Frau. Sie war erwürgt, mit Benzin übergössen und angezündet worden. Der Zahnarzt der vermissten Ingrid Görs identifiziert nach Gebißvergleichen die Leiche, es ist die Ehefrau. Von seinem einjährigen Sohn Michael fehlt bis dahin jede Spur.

Nach dem Fund der Leichen wird Interpol eingeschaltet, ein internationaler Haftbefehl wird ausgestellt. Im Dezember wird an der Autobahn bei Seesen die verweste Leiche eines Kindes entdeckt. Nach langwierigen Untersuchungen kann die Identität nicht festgestellt werden, wahrscheinlich ist der Junge der einjährige Michael.

Kurz vor Weihnachten taucht Görs in einem Hotel in Südtirol auf. Als Urlauber aus Augsburg das Hotel aufzusuchen, verschwindet Görs ohne die Hotelrechnung zu bezahlen.

Am 11.1.1985 bittet die Kripo Augsburg die Zuschauer in Aktenzeichen xy um Mithilfe. Obwohl die Kripo Augsburg zuständig ist und die Verbrechen in Deutschland verübt wurden, stellt das Studio Wien diesen Fall vor.

10 Tage nach der Ausstrahlung wird Görs in der Schweiz auf dem Bahnhof Basel festgenommen und ausgeliefert. Ein Schweizer Grenzpolizist hatte den Gesuchten im Baseler Grenzbahnhof erkannt, als er einen Zug aus Luxemburg verlassen wollte.

Ein halbes Jahr nach der Festnahme beginnt in Augsburg der Prozeß gegen Hartmut Görs. Die Anklage wirft ihm jetzt allerdings „nur noch“ dreifachen Totschlag vor. Bis dahin war das Motiv der Taten unklar. Görs gesteht die Tötung bzgl. seiner Ehefrau, die Tötung seiner Kinder streitet er ab und beschuldigt stattdessen seine Ehefrau Ingrid, die Kinder in der Nacht zum 23.9.1984 getötet zu haben. Im Mittelpunkt des Prozesses stehen Briefe des Angeklagten, die er während seiner Flucht an seine (tote) Familie geschickt hat.

Wörtlich werden die Briefe durch das Gericht im Prozeß vorgelesen.

„Ich schüttelte sie (die Kinder) noch kurz, weil ich es einfach nicht fassen konnte - aber sie waren tatsächlich tot. Da packte mich eine grausame Wut gegen Dich (Ehefrau). Ich wollte in diesem Augenblick nichts anderes, als Dich auch totmachen - Rache."
Auf den insgesamt 43 losen Zetteln schildert der Jurist, wie er die drei Leichen am Rand von Autobahnen versteckte. Den Körper seiner Frau verbrannte er.
An seine toten Kinder schrieb Görs: "Ich konnte Euch erstens aus Sicherheitsgründen nicht ohne Verpackung transportieren und außerdem, wenn ich einen Sack trage und wegwerfe, dann ist das viel unpersönlicher. Es erinnert mich nicht unmittelbar daran, daß Ihr es seid. Für mich war es bisher das einzige wesentliche Glück, bei Euch zu sein. Immer wieder frage ich mich, was ich hier noch zu suchen habe ohne Euch."
Unter dem Datum des 22. November 1984 schreibt Görs an seine Frau: „Vor elf Jahren, elf Monaten und elf Stunden haben wir uns das erste Mal geküßt. Ich muß jetzt weinen. Das hört auf, wenn ich mich ganz betrinke."

Oder in einem Brief an die tote Tochter: "Wenn der christliche Glaube stimmt, dann bist du und Michi jetzt im Himmel, Mammi und ich sind dann in der Hölle . . . Sie hatte nicht das Recht, dich zu töten, du hast ihr sicher schon verziehen . . . meine liebe Maus, wie gerne ich dir beim Spielen zugeschaut habe . . ." Und dann wieder ziemlich banal an seine tote Frau: "Liebe Maus! Ihr fehlt mir so . . . habe vor kurzem in Florenz an der Piazza de Signora hervorragenden Kalbsbraten gegessen ..."

Stille herrscht in Saal beim Gutachten der Rechtsmedizin. Der Rechtsmediziner beschrieb die Obduktion „eines weitgehend verwesten Kleinkindes", und seine nüchterne Sprache gab eine Reihe grausiger Details über den Zustand es Leichnams wieder, der den Fachleuten keine Möglichkeit einer Identifizierung bot. Nicht einmal das Geschlecht war festzustellen. Bei dieser Leiche eines Kleinkindes, die am 3. Dezember bei Seesen im Harz gefunden wurde, handelt es sich wahrscheinlich um Michael Görs.

Im November 1985 wird Görs dann vom Landgericht Augsburg wegen dreifachen Totschlags zu 10 Jahre Haft verurteilt. Sowohl die Verteidigung als auch die Anklage legen Revision beim BGH ein, 8 Monate später heben die Karlsruher Richter das Urteil auf. Begründung: Der rätselhafte Brief sei nicht genug gewürdigt worden.

Im März 1987 dann der zweite Prozess, diesmal in München. Auch in diesem Prozeß werden die Briefe in den Mittelpunkt gestellt, aber auch das Umfeld der Familie. Der Angeklagte schweigt erneut, wie im ersten Prozess in Augsburg.
Es traten Freunde auf, die Hartmut Görs seit seiner Jugend kennen. Sie alle schilderten ihn als einen zurückhaltenden Menschen, zurückhaltend in allem, was er tat. Ein Mensch, der nicht in Rage zu bringen war, ein sehr duldsamer Mann. Seine Frau Ingrid sei dagegen der lebhafte Pol gewesen, wesentlich temperamentvoller als ihr Mann und vielleicht auch nicht so duldsam.

Erneut schenken die Richter dem Inhalt der Briefe keinen Glauben und verurteilen Görs auch wegen Totschlag an seinen Kindern in drei Fällen im April 1987 zu 15 Jahre Haft. Diesmal legt nur die Verteidigung Revision beim BGH ein, erneut hebt das Gericht das Urteil auf, wieder mit der Begründung, dass die Briefe rechtlich nicht ausreichend gewürdigt wurden.

Wieder wird in München verhandelt. Mehrere Gutachter werden bzgl. der Briefe gehört, eine psychiatrische Untersuchung hatte Görs abgelehnt. Auch im dritten Prozeß wird Görs wegen dreifachen Totschlags zu 10 Jahren verurteilt. Die Richter hielten es für erwiesen, dass Görs seine Frau Ingrid (30) und seine Kinder Stefanie (3) und Michael (1) auf nicht mehr feststellbare Weise getötet hat. Ein Motiv konnte die Kammer nicht feststellen.
Der Vorsitzende konnte dazu nur sagen, die Kammer sei überzeugt, dass sich da irgendetwas Besonderes zugetragen haben muß, dass der Angeklagte sich zu diesen Taten hat hinreißen lassen. Dem Angeklagten müsse allerdings eine „verminderte Schuldfähigkeit" zugesprochen werden, weil es nicht ausschließbar ist, dass eine Situation gegeben war, die wir nicht kennen, die aber so stark gewesen sein muß, dass sie Hartmut Görs aus der Bahn werfen konnte. Als er Frau und Kinder getötet habe, müsse er die Kontrolle über sich verloren haben.
Für das Gericht stand freilich fest, dass Ingrid Görs unter keinen Umständen ihre eigenen Kinder umgebracht habe. Da war ja dieses Telefonat, das sie noch kurz vor ihrem Tod mit einer Freundin führte, die als Zeugin aussagte, während des Gesprächs müßten die Kinder noch gelebt haben, weil die kleine Stefanie im Hintergrund zu hören gewesen sei. Außerdem sei Ingrid Görs guter Laune gewesen, weshalb es das Gericht „für ausgeschlossen hält", daß die Frau „einen derartigen Stimmungsumschwung erlebt haben könnte", der sie dazu hätte bringen können, ihre Kinder zu töten. Im Übrigen habe sich durch Zeugenaussagen „kein ungewöhnliches Verhalten der Mutter ihren Kindern gegenüber" feststellen lassen.
Hartmut Görs traut das Gericht freilich mehr zu: Wer, wie er es getan habe, die nackten Leichen seiner Kinder entlang einer Autobahn hinter Gebüschen ablege und der Witterung preisgibt, der könne sich auch vorher seinen Kindern gegenüber ungewöhnlich verhalten haben.

Diesmal bestätigt der BGH den Schuldspruch aus München. In der Begründung hieß es, dass es weder in der Person noch in der Lebensgeschichte Görs einen Grund für die Tat gab. Gleichwohl habe das Münchner Landgericht mit außerordentlich sorgfältigen Überlegungen alle anderen Versionen des Hergangs ausgeschlossen. Im März 1989 war das Urteil rechtskräftig.

In allen drei Prozessen schwieg Görs. 5 Jahre nach der Tat erreicht das Landgericht Augsburg ein Brief aus der JVA. Görs legte in diesem Brief ein volles Geständnis ab. "Es ist unentschuldbar, daß ich meine Frau und meine beiden Kinder getötet habe."

Dies war der Abschluss eines Falles, der 5 Jahre die Medien bewegte. Und die Erkenntnis, dass auch Studiofälle ein interessantes Nachspiel haben können.

PS: Der Spionageverdacht gegen Görs stellte sich als falsch heraus.
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