nein, sie haben es nicht gemacht.
Nach 9 Jahren ist Akte Gabriele und Jacqueline Hutter auch juristisch geschlossen. Der BGH in Karlsruhe hat gestern die lebenslange Haft von Reinhold H. vom Juli 2010 des LG Freiburg bestätigt, dass Urteil ist somit rechtskräftig.
Zweimal hatten die Karlsruher Richter die Urteile der Vorinstanzen kassiert und zurückverwiesen. Im Mai 2006 wurde H. vom LG Waldshut-Tiengen zur einer lebenslangen Haft verurteilt. Im Februar 2008 lautete das Urteil wegen zweifachen Totschlags vor dem LG Freiburg 10 Jahre Haft.
Auch dieses Urteil wurde aufgehoben und nach Freiburg zurückverwiesen. Am 15 Juli 2010 wird H. erneut nach über 50 Verhandlungstagen zur lebenslanger Haft verurteilt.
H. meldete seine Frau und Tochter im Mai 2002 bei der Polizei als vermisst. Wenig später wird das Auto von Gabriele Hutter am Brenneter Badeplatz aufgefunden.
Im August 2005 werden die Leichen vom Pilzsammlern in einem Waldstück bei Bürchau im Kleinen Wiesental gefunden. 48 Stunden später wird der Ehemann an der Grenze zu Schweiz vom Baseler Zoll verhaftet.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Hutter-Urteil-rechtskraeftig;art372624,4789101H. kommt in den Genuss der sogenannten Vollstreckungslösung,dh auf hochdeutsch, dass auf seine Untersuchungshaft ein Jahr angerechnet wird aufgrund der langen Verfahrensdauer. Eine zu lange Prozeßdauer kann nämlich gegen die Menschenwürde verstoßen. Da die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurde, kann H. 2019 einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung stellen.