#61

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 04.11.2010 09:03
von Astrid • 149 Beiträge
Das nach einer Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft kein Haftbefehl vollstreckt wurde wundert mich auch.

Ist das Gericht sich seiner Sache so wenig sicher?
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#62

Re[2]: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 04.11.2010 16:23
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Astrid>Das nach einer Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft kein Haftbefehl vollstreckt wurde wundert mich auch.

Astrid>Ist das Gericht sich seiner Sache so wenig sicher?

Wahrscheinlich rechnet das Gericht schon im Vornherein, daß die Revision der Verteidigung Erfolg haben wird. Für mich wäre dies die einzige Erklärung. Wenn der Verurteilte schlau ist setzt er sich ins Ausland ab, "kauft" sich dort eine Frau, heiratet sie und wird dann nicht mehr ausgeliefert. Alles schon da gewesen.
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#63

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 04.11.2010 22:02
von Heimo • 1.534 Beiträge
Hier noch ein etwas ausführlicherer Artikel zum Prozess.


http://www.abendblatt.de/region/article1685056/Mord-verjaehrt-nicht-Swantjes-Moerder-nach-29-Jahren-verurteilt.html

Die Sache mit dem Graben war für mich neu. Das sage ich all jenen, die wissen, dass mir diese Tat aufgrund meiner geografischen Herkunft all die Jahre präsent war. Davon stand nie etwas in der Zeitung und ich habe auch nie davon gehört, dass es einen solchen gab. Bei mir ist nun der letzte Zweifel ausgeräumt.
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#64

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 04.11.2010 22:32
von freemason • 87 Beiträge
Hallo Heimo- leider kann ich den Artikel nicht öffnen. (Mir fehlt das Abo)
Kannst du diesen Kopieren?
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#65

Re[2]: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 04.11.2010 23:08
von Heimo • 1.534 Beiträge
freemason>Hallo Heimo- leider kann ich den Artikel nicht öffnen. (Mir fehlt das Abo)
freemason>Kannst du diesen Kopieren?

Ich komme jetzt auch nicht mehr ran

In dem Artikel stand, dass der Verdächtige durch einen Graben gemusst hätte, wenn er das Opfer hätte berühren wollen. Davon habe er (zumal bei Dunkleheit (meine Anmerkung)) aber nichts erwähnt.


Aber ich habe andere Artikel gefunden.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Swantjes-Moerder-_arid,2285250_regid,2_puid,2_pageid,4293.html

http://www.moz.de/nachrichten/vermischtes/artikel-ansicht/dg/0/1/266243/

kleinen Tippfehler im Link ausgebessert, Grüße Bernhard.
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#66

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 00:17
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
der Artikel vom Hamburger Abendblatt hat folgenden (sehr ausführlichen) Inhalt

HH- Abendblatt vom 4.11.2010

Stade. Ferdinand H. muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Mehr als 29 Jahre nach dem Mord an Swanhild S., genannt Swantje, wurde H. am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt, denn Mord ist das einzige Verbrechen, das nicht verjährt. Nach einem aufwändigen Indizienprozess am Stader Landgericht sah es die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stade als erwiesen an, dass der Angeklagte Ferdinand H. aus Neuenkirchen (Landkreis Cuxhaven) die damals 21-jährige Abiturientin in der Nacht zum 24. August 1981 mit 63 Messerstichen getötet hat.

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich scheinbar unberührt, beherrscht, mit gesenktem Blick zu Boden zur Kenntnis. Nur das Pulsen seiner Halsschlagader und die Bewegungen seiner Wangenmuskeln ließen seine Erregung erkennen. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Behrend Appelkamp folgte mit ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts Arne Wieben. In der Urteilsbegründung sagte Appelkamp: "Es ist die Verkettung vieler Beweise, Zeugenaussagen und Indizien in ihrer Gesamtschau, die zum Beschluss führten, den Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen."

Während des gesamten Prozesses hatte der Angeklagte geschwiegen

Nach Überzeugung der Kammer hat Ferdinand H. Swanhild S. getötet, um eine zuvor begangene, sexuell motivierte Straftat zu verdecken, womit eines der klassischen Mordmerkmale erfüllt ist. Es seien keine Anzeichen für eine Tat im Affekt erkennbar und auch sei nicht davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig war, so der Vorsitzende Appelkamp.

"Wir sind überrascht und entsetzt, dass die Kammer alle Beweise so gewürdigt hat", sagte H.s Verteidiger Horst Wesemann nach dem Urteil. Es sei für seinen Mandanten sehr bitter, so Wesemann. Schon seit Tagen sei Ferdinand H. fix und fertig gewesen, auch wenn man ihm das nicht ansehe. Denn auch in seinem sozialen Umfeld gelte H. nun als überführter Mörder, so der Verteidiger. "Wir werden das schriftliche Urteils abwarten und dann Revision einlegen", sagt Wesemann.

Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt H., der als Straßenbauer einer regelmäßigen Arbeit nachgeht und einen festen Wohnsitz hat, wie auch während des Prozesses auf freiem Fuß. Er muss jedoch seinen Ausweis abgeben und sich jede Woche bei der Polizei in Otterndorf melden. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er die lebenslange Haftstrafe antreten.

Ferdinand H. hatte während des gesamten Prozesses von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. So blieben die Ereignisse der Mordnacht in vielen Punkten undurchschaubar.

In früheren Vernehmungen hatte H. eingeräumt, am Tatort gewesen zu sein. Er habe die Leiche dort in jener Nacht gefunden, Swanhild S. jedoch nicht getötet. Allerdings machte er diese Aussagen erst, nachdem DNA-Experten seinen genetischen Fingerabdruck an Swantjes T-Shirt eindeutig nachweisen konnten. Auch zwei Haare von Ferdinand H. wurden am Tatort sichergestellt. Mit modernen rechtsmedizinischen Verfahren wurde es nun möglich, DNA-Spuren auszuwerten und nachzuweisen, dass H. in jener Mordnacht am Tatort gewesen ist.

Was genau dort geschah, hat der Angeklagte bis heute verschwiegen. "Völlig unverständlich", nannte das der Stader Staatsanwalt Arne Wieben, "denn jeder, der unschuldig ist, würde alles tun und erklären wollen, was zur Aufklärung führt, um seine Unschuld zu beweisen".

Bis zum Jahr 2008 tappte die Polizei in der Mordsache Swantje im Dunkeln. Alle Verdächtigen, die überprüft wurden, konnten aufgrund der vorliegenden DNA-Spuren nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden.

Erst der zunächst anonyme Hinweis einer Zeugin bei der Polizei brachte Ferdinand H. 2008 in den Fokus der Ermittler der Sonderkommission "Alte Mordfälle". Nach langem Überlegen hat er daraufhin freiwillig eine Speichelprobe abgegeben.

Seine damalige Partnerin Kerstin H. sagte während des Prozesses als Zeugin aus, dass H. danach verändert wirkte und er sie gefragt habe, wie lange solch eine DNA-Auswertung dauere. Er habe Angst gehabt, dass man ihn mit der Tat in Verbindung bringen würde, denn es könnte sein, dass er die Tote und ihre Sachen angefasst habe, als er sie fand", sagte die Zeugin aus.

Die Schwester der ermordeten Frau kam zur Urteilsverkündung nach Stade

Für das Gericht war dies ein Glied in der Indizienkette, die sich aus DNA-Analysen, Zeugenaussagen und dem auffälligen Verhalten des Angeklagten zusammensetzte. H. habe Brechreiz bekommen, als man ihm ein ganz normales Portraitfoto von Swantje gezeigt habe, so der Richter.

Und noch eine Ungereimtheit stand im Raum: Der Angeklagte gab vor, in dunkler Nacht zum Leichenfundort gegangen zu sein, weil er zufällig einen dunklen Mantel auf einem Straßenpfosten hängen gesehen hatte. Die Polizei hingegen hat Swantje im Sommer 1981 trotz intensiver Suche und bei Tageslicht erst zwei Tage später gefunden. Sogar ein Hubschrauber war im Einsatz, ohne Erfolg.

H. hingegen sagte, er habe seinen Wagen gestoppt und sei 18 Meter von der Straße weg in ein Kohlfeld gegangen. Dort sei er auf Swantjes Kleidung gestoßen, habe die Tote gesehen und berührt. Weil er Alkohol getrunken hatte, habe er den Leichenfund nicht bei der Polizei gemeldet.

Swantje hatte, bereits von mehreren Messerstichen verletzt, noch versucht, ihrem Mörder durch einen Wassergraben neben dem Kohlfeld zu entkommen, wie die Ermittlungen der Polizei und Gerichtsmediziner ergaben. An der Böschung des Grabens brach sie zusammen und verblutete. Ferdinand H. hätte also durch den Graben gemusst, um Swantje zu berühren, davon hatte er nie etwas gesagt.

Nach einem Ortstermin am Leichenfundort zwischen Scholien und Brünighemm, bei dem die Situation der Mordnacht nachgestellt wurde, kam die Kammer zur Überzeugung, dass Verhalten und Aussagen des Angeklagten "wenig plausibel" seien. Die Kammer schloss zudem aus, dass Swantje einvernehmlich Sex mit dem Angeklagten gehabt haben könnte.

Während des gesamten Prozesses, der am 22. Juli begann, war Swantjes jüngere Schwester anwesend. "Das klare Urteil hat mich letztlich sehr überrascht. Mir wäre es lieber gewesen, dass Ferdinand H. ein Geständnis abgelegt hätte. Zu viele Sachen scheinen mir zweifelhaft und ungeklärt", sagt die heute 47-Jährige.

Der Familie gehe es nach so vielen Jahren weder um Sühne oder Rache. Das Beste wäre, wenn es diese Tat nie gegeben hätte und Swantje noch leben würde, so ihre Schwester.
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#67

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 00:53
von bd-vogel • 570 Beiträge
Noch ein Artikel aus der "Nordsee-Zeitung" (Online) vom 3.11.2010:
http://www.nordsee-zeitung.de/index.php?Mord-nach-29-Jahren-gesuehnt-&arid=459599&puid=1&pageid=133

Bernhard.
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#68

Re[2]: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 00:56
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Astrid>Das nach einer Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft kein Haftbefehl vollstreckt wurde wundert mich auch.

Astrid>Ist das Gericht sich seiner Sache so wenig sicher?

ob das jetzt wirklich der Grund war, möchte ich bezweifeln. Dann hätte das Gericht hier den Angeklagten freisprechen müssen. Ein Anzeichen, dass ein Gericht Bauchschmerzen bei einer Verurteilung hat, ist immer, wenn bei Mord (!) eine zeitige Freiheitsstrafe verhängt wird. Das Gesetz sieht nur eine Strafe für diese Straftat vor, und das ist lebenslang. Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann bei Mord auf eine zeitige Freiheitsstrafe entschieden werden. Hier aber hat das Gericht lebenslang verhängt.

Grds. kann der Staatsanwalt vor dem Prozeß (auch die Polizei) die sogenannte vorläufige Festnahme erklären. Der Festgenommene ist dann dem Haftrichter vorzuführen, der dann über die Haftfortdauer entscheidet. Liegen Haftgründe vor (Flucht- , Verdundelungsgefahr- oder Wiederholungsgefahr) vor, kann Haft vom Richter angeordnet werden. Der Festgenommene hat dann die Möglichkeit der Haftprüfung in gewissen Abständen, bei denen dann über die Haftgründe neu entschieden wird. In diesem Fall wurde der Haftbefehl durch das LG Stade aufgehoben.

Im Prozeß kann nur der Richter die Festnahme veranlassen, zB auch nach Antrag der Staatsanwaltschaft im Prozeß. Der Richter entscheidet dann, je nach Entscheidung steht dann sowohl der Anklage als auch dem Angeklagten Beschwerde vor dem Oberlandgericht zur Verfügung.

Bei Mord und Totschlag (auch vor einer Verurteilung) liegen sogenannte absolute Haftgründe vor, dh die U- Haft ist idR auf jeden Fall zu verhängen. Dieser Haftgrund lebt natürlich nach einer Verurteilung wieder auf.

Warum das Gericht keine Haft festgesetzt hat, kann ich leider persönlich noch juristisch erklären. Es ist auch der erste Fall, den ich ein wenig mitverfolgt habe, auch bei Mordfällen in Aktenzeichen xy, bei denen ein lebenslang- Verurteilter auf freien Fuß bleibt.

ich weiß jetzt nicht ohne Nachlesen, ob für den Haftbefehl in diesen Fall gewisse Zuständigkeitsvoraussetzungen gegeben sein müssen. Dafür bin ich jetzt solange weg vom Studium. Aber auch der BGH hat die Möglichkeit, sofort nach ihrer Entscheidung (also mit Rechtskraft) einen Haftbefehl auszusprechen. Das wird idR bei einem Mordvorwurf auch gemacht.
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#69

Re[2]: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 16:47
von Heimo • 1.534 Beiträge

bastian2410>HH- Abendblatt vom 4.11.2010

bastian2410>Swantje hatte, bereits von mehreren Messerstichen verletzt, noch versucht, ihrem Mörder durch einen Wassergraben neben dem Kohlfeld zu entkommen, wie die Ermittlungen der Polizei und Gerichtsmediziner ergaben. An der Böschung des Grabens brach sie zusammen und verblutete. Ferdinand H. hätte also durch den Graben gemusst, um Swantje zu berühren, davon hatte er nie etwas gesagt.

Danke Bastian. Genau den Artikel meinte ich und ich beziehe mich zudem auf diese Stelle.

Da ich mich in der Gegend allgemein (allerdings nicht am Tatort im speziellen) ganz gut auskenne, weiß ich, dass die Gräben dort recht breit und mitunter auch recht tief sind (wobei der Wasserspiegel manchmal deutlich unterhalb der Grasnarbe ist). Die gezielte Erwähnung in der Zeitung deutet für mich daraufhin, dass man diesen Graben hätte bemerken müssen und sich auch entsprechend vorsehen müssen - zumal nachts.


zuletzt bearbeitet 14.12.2013 00:19 | nach oben springen

#70

Re[3]: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 19:08
von Astrid • 149 Beiträge
bastian2410>>HH- Abendblatt vom 4.11.2010

bastian2410>>Swantje hatte, bereits von mehreren Messerstichen verletzt, noch versucht, ihrem Mörder durch einen Wassergraben neben dem Kohlfeld zu entkommen, wie die Ermittlungen der Polizei und Gerichtsmediziner ergaben. An der Böschung des Grabens brach sie zusammen und verblutete. Ferdinand H. hätte also durch den Graben gemusst, um Swantje zu berühren, davon hatte er nie etwas gesagt.

Heimo>Danke Bastian. Genau den Artikel meinte ich und ich beziehe mich zudem auf diese Stelle.

Heimo>Da ich mich in der Gegend allgemein (allerdings nicht am Taort im speziellen) ganz gut auskenne, weiß ich, dass die Gräben dort recht breit und mitunter auch recht tief sind (wobei der Wasserspiegel manchmal deutlich unterhalb der Grasnarbe ist). Die gezielte Erwähnung in der Zeitung deutet für mich daraufhin, dass man diesen Graben hätte bemerken müssen und sich auch entsprechend vorsehen müssen - zumal nachts.

Wie tief und wie breit war der Graben in der Tatnacht ?
Mit wieviel Wasser war der Graben gefüllt?

Allgemeine Erkenntnisse über allgemeine Gräben habe ich auch... .
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#71

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 19:28
von Heimo • 1.534 Beiträge

Dazu kann ich leider nichts sagen. Ich meinte damit, dass ich in der Gegend durchaus Grabenkenntnisse habe, aber ich weiß nicht genau, wo der Tatort ist.


Mit wie viel Wasser der Graben gefüllt war, kann ich auch nicht sagen, da ich nicht mehr weiß, ob 1981 ein heißer oder eher milder Sommer war.


zuletzt bearbeitet 14.12.2013 00:20 | nach oben springen

#72

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke GEKLÄRT

in Filmfälle 05.11.2010 20:47
von bd-vogel • 570 Beiträge
Ganz interessant in dem Zusammenhang (und ein weiteres Beispiel für die damals bei XY übliche minutiöse Rekonstruktion), daß der Wassergraben und die Auffindesituation schon im FF und anschließend nochmal von Ede ausdrücklich erwähnt wurden.

Bernhard.
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#73

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke

in Filmfälle 07.11.2010 18:54
von Bolano • 5 Beiträge
Hallo,
auf den Punkt gebracht, bedeutet das Urteil des Gerichts: die Version des Angeklagten (...Verurteilten) ist widerlegt - die DNA ist immer noch da. Die Entscheidung konnte also kaum eine andere sein.
Problematisch sehe ich nur, wie schon in meinem letzten Beitrag angedeutet, dass sich die Beweisführung sehr an dieser Version des Angeklagten entlanghangelte. Es ist nun wohl damit zu rechnen, dass entweder der Verteidiger es schafft, dass diese Geschichte des Angeklagten nicht anerkannt wird oder es eine neue (diesmal sicher wasserdichte Version) geben wird.
Dann könnte dieser vermeintliche Charakterzug des Angeklagten (Verurteilten) eine Rolle spielen, es mit der Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen. Diese charakterliche Schwäche könnte ihn also quasi retten, weil sie seine eigene Aussage entkräftet.
Es ginge dann auch um die von Heimo aufgebrachte These: darf der Angeklagte "lügen dass sich die Balken biegen"? Den gegensätzlichen Standunkt nimmt der Staatsanwalt ein, der ja sogar sein Schweigen gegen diesen wertete. Die Frage wird also dann möglicherweise sein, wie sehr die Lügengeschichte Nr 1 die Glaubwürdigkeit von Version Nr 2 beeinträchtigt...
Dass man FH noch nicht seinen Platz im Gefängnis zugwiesen hat, finde ich vor allem völlig verantwortlungslos. Jeder kann sich vorstellen wie fürchterlich der Druck für ihn und seine Familie da nun in diesem kleinen Dorf sein muss. Es gibt sicher nicht die Gefahr, dass er sich absetzt. Aber klar ist für mich, dass man einen Menschen in dieser verzweifelten Situation nicht mit sich allein lassen darf. Das Gefängis sollte man hier als geschützten und betreuten Raum sehen.
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#74

Re[2]: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke

in Filmfälle 09.11.2010 04:09
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Bolano>Hallo,
Bolano>auf den Punkt gebracht, bedeutet das Urteil des Gerichts: die Version des Angeklagten (...Verurteilten) ist widerlegt - die DNA ist immer noch da. Die Entscheidung konnte also kaum eine andere sein.
Bolano>Problematisch sehe ich nur, wie schon in meinem letzten Beitrag angedeutet, dass sich die Beweisführung sehr an dieser Version des Angeklagten entlanghangelte. Es ist nun wohl damit zu rechnen, dass entweder der Verteidiger es schafft, dass diese Geschichte des Angeklagten nicht anerkannt wird oder es eine neue (diesmal sicher wasserdichte Version) geben wird.
Bolano>Dann könnte dieser vermeintliche Charakterzug des Angeklagten (Verurteilten) eine Rolle spielen, es mit der Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen. Diese charakterliche Schwäche könnte ihn also quasi retten, weil sie seine eigene Aussage entkräftet.
Bolano>Es ginge dann auch um die von Heimo aufgebrachte These: darf der Angeklagte "lügen dass sich die Balken biegen"? Den gegensätzlichen Standunkt nimmt der Staatsanwalt ein, der ja sogar sein Schweigen gegen diesen wertete. Die Frage wird also dann möglicherweise sein, wie sehr die Lügengeschichte Nr 1 die Glaubwürdigkeit von Version Nr 2 beeinträchtigt...
Bolano>Dass man FH noch nicht seinen Platz im Gefängnis zugwiesen hat, finde ich vor allem völlig verantwortlungslos. Jeder kann sich vorstellen wie fürchterlich der Druck für ihn und seine Familie da nun in diesem kleinen Dorf sein muss. Es gibt sicher nicht die Gefahr, dass er sich absetzt. Aber klar ist für mich, dass man einen Menschen in dieser verzweifelten Situation nicht mit sich allein lassen darf. Das Gefängis sollte man hier als geschützten und betreuten Raum sehen.

sorry. Bolano. Aus Deinem Posting werde ich nicht so recht schlau. Natürlich ist die Version des Verurteilten (aus Sicht dieses Gerichts) widerlegt. Das hat aber mE damit zu tun, dass die vorgefundenen Spuren am Tatort mit der Version des Angeklagten nicht übereinstimmen können. Und nicht mit den Lügengeschichten des Angeklagten. Schließlich hielt das LG diese Geschichte (trotz der Spuren) vor Prozeß für glaubhaft, sonst hätte sie den Haftbefehl nicht aufgehoben. Und das die Anklage sich an der Version des Angeklagten "entlanghangelte", ist absolut verständlich, schließlich gilt es, diese Version vor Gericht zu widerlegen. Und das ist gelungen. Es ging bzgl. der Schuld des Angeklagten allein um die Frage, was ihn getrieben hat, bei Nacht tief ins Gebüsch zu gehen, wohl auch gewisse Hindernisse zu bewältigen (Graben), ohne einen Grund für diesen Entschluß zu haben. Mit der im Vorfeld geschilderten Version konnte dieser Entschluß vom Täter nicht dargelegt werden, dies hat die Anklage im Prozeß klargemacht, weil sie sich an der Version "entlanghangelt" hat. Das reicht dann, bei den vorhandenen Spuren, mE auch für eine Verurteilung.

Das Verteidigung in einem evt. zweiten Prozeß zum Wohl ihres Mandanten eine andere Version vorbringt, ist ihr gutes Recht und sogar ihre Aufgabe. Aber sollte der Verurteilte irgendwie von seiner Tatschilderung abweichen, dient dies nicht seiner Glaubwürdigkeit, selbst wenn die zweite Version stimmen sollte.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob du auch von der Schuld des Verurteilten überzeugt bist. ME widersprichst du dich in deinen Postings... Nix für ungut. LG Bastian
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#75

Re: 26.2.1982 FF3 (Cuxhaven) Mord an Swantje Starke

in Filmfälle 06.05.2011 18:50
von Heimo • 1.534 Beiträge
Zu diesem Fall gibt es nichts Neues. Allerdings, wenn man dem unten stehenden Link glauben darf, könnte jetzt der Zeitraum anbrechen, in dem der BGH über die Revision entscheidet. Nach dem Urteilsspruch habe ich nirgends mehr einen Artikel oder eine Bemerkung über den Fall noch über die Revision mitbekommen. Weiß da jemand mehr?


http://www.nez.de/nez-galerie/urteil-im-mordfall-swantje-starke-lautet-lebenslaenglich-1.html
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