#1

7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 15.10.2008 15:47
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Hallo Forengemeinde!

Ich habe gerade bei ihr-wisst-schon-wo die Zuschauerreaktionen zur o.g. Sendung gefunden. Darin war unter anderem die Rede davon, dass die Dittmann-Vertreterin noch einen Tag nach ihrem Verschwinden gesehen worden sein soll.

Gab es zu diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt oder an anderer Stelle eventuell noch weitere Infos?
Die Websuche blieb - angesichts des frühen Datums - leider erfolglos.

Grüße von der Alm,
Himmelsdorfer
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#2

Re: Mord an Kerstin Scheib (7.4.89 FF1) - Weitere Infos?

in Filmfälle 15.10.2008 19:08
von bdvogel (gelöscht)
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Ich kenn auch nur die Passage aus der Spätsendung und weiß nicht, ob sich daraus noch weiteres entwickelt hat. In die kleine hessische Ortschaft Obergeis (in ihrer Gemarkung wurde seinerzeit die Leiche der Frau gefunden) hab ich durch Verwandtschaft Beziehungen & hatte da vor 3 Jahren mal nachgefragt; damals hieß es, über eine Klärung sei nichts bekannt und es gäbe immer noch einmal im Jahr ein anonymes Gedenken seitens der Kirchengemeinde.

Bernhard.
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#3

Re: Mord an Kerstin Scheib (7.4.89 FF1) - Weitere Infos?

in Filmfälle 15.10.2008 22:42
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Danke Bernhard!
Warum ist es anonym, das Gedenken?

Ein sehr mysteriöser Fall, so ganz ohne offensichtliches Motiv (auch wenn es denkbar ist, dass ein sexuelles verschwiegen wurde).
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#4

Re: Mord an Kerstin Scheib (7.4.89 FF1) - Weitere Infos?

in Filmfälle 27.03.2010 14:31
von Moskito6 • 78 Beiträge
0
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#5

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 27.03.2010 19:09
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Das könnte interessant werden vor dem BGH. Schließlich hatte ja sogar die StA Freispruch gefordert, da zwar im Auto DNA des Angeklagten gefunden wurde, aber am Opfer nur Fremd- DNA. Hier lohnt sich das Weiterverfolgen des Prozeßes.
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#6

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 27.03.2010 19:26
von bd-vogel • 570 Beiträge
Freilich schien im Verlauf des Prozesses manches sogar "eindeutiger" zu sein als es jetzt das Urteil zuläßt (das ja immerhin die verwirrende Spurenlage zu erklären versucht).
Von Formalia der Juristerei versteh ich zwar nix (bzw. nur das, was mir XY antrainiert hat ), aber auf den Ausgang der wohl fälligen Revision bin ich auch gespannt. Kommt ja nicht alle Tage vor, daß in so nem prominenten Prozeß das Gericht gegen Verteidigung UND Staatsanwaltschaft urteilt.

Bernhard.

PS: Das Gedenken in Obergeis (hab ich in dem andern Thread zu diesem FF mal erwähnt, siehe FF-Linkliste) findet immer noch statt.
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#7

Re[2]: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 28.03.2010 12:53
von kesch • 4 Beiträge
bd-vogel>Kommt ja nicht alle Tage vor, daß in so nem prominenten Prozeß das Gericht gegen Verteidigung UND Staatsanwaltschaft urteilt.

bd-vogel>Bernhard.

bd-vogel>PS: Das Gedenken in Obergeis (hab ich in dem andern Thread zu diesem FF mal erwähnt, siehe FF-Linkliste) findet immer noch statt.

Nun ja es kommt auch nicht alle Tage vor das der Staatsanwalt sich plötzlich als großer
Verteidiger gegen seine eigene Anklage herausstellt!!

Er hat sogar versucht in seinem "Plädoyer" einen Freispruch mit * daraus zu machen,
wie sonst ist der Schachzug mit der Verjährung sonst zu erklären?

Obs was damit zu tun hat das die Schwester des Angeklagten eine politisch sehr hochgestellte
Persönlichkeit ist, was nicht jeder weiß..........?

Ich habe da auf jeden Fall das Gefühl das in D. einiges möglich ist was man garnicht fertigdenken möchte.

Dem Richter kann man nur gratulieren zu der Bewertung des Gremiums zu der Sach und Beweislage, danke!

@bd-vogel: finded das in Obergeis immer am 17.11. statt?

E.F.
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#8

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 28.03.2010 15:45
von Moskito6 • 78 Beiträge
0
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#9

Re[3]: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 28.03.2010 16:20
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
kesch>Obs was damit zu tun hat das die Schwester des Angeklagten eine politisch sehr hochgestellte
kesch>Persönlichkeit ist, was nicht jeder weiß..........?


Keine Ahnung, von wem hier überhaupt die Rede ist. Und selbst wenn die Frau als Bundespräsidentin, Kanzlerin, Justizministerin oder als sonstwas aktiv wäre: Davon wird sich ein redlicher Anwalt/Richter sicherlich nicht beeindrucken lassen.
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#10

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 28.03.2010 23:35
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
also dieser Ansicht muss ich auch widersprechen. Die Rechtsgeschichte hat gezeigt, dass es keinen Promi- und Politiker- Bonus gibt und sich Juristen von sowas auch nicht beeindrucken lassen.

Beispiele gibt es: Pfahls oder Möllemann. Aktuell siehe Kachelmann.

Also ich will nicht schon wieder den Klugscheisser (sorry, werde mich bessern) raushängen lassen. Aber ob das Urteil in Karlsruhe durchgeht, dass können wir, auch anhand Presseartikel, gar nicht beurteilen. Entscheidend ist, wie das Gericht das Urteil begründet und wie die Verteidigung dieses Urteil anfechten will.

Vor dem BGH dürfen keine neue Beweise eingebracht werden, sondern es findet eine Überprüfung der Beweiswürdigung des Schwurgericht durch den BGH statt.

Das Gericht muss also hauptsächlich begründen, wie sie zu einem Schuldig gekommen sind, obwohl nur Fremd- DNA am Körper des Opfers gefunden wurde. Frage ist, ob die Fremdspuren und Gegenbeweise genug "gewürdigt" worden. Kann ein gericht fremdes DNA nicht zuteilen, ist das nicht Problem des Angeklagten, sondern des Gerichts. Das kann ihm nicht zum Nachteil gereicht werden. Das Gericht muss schlüssig begründen, warum auch wegen Fremd DNA der Angeklagte schuldig ist. Wenn diese Spuren nicht verfolgt wurden, ist dies ein klarer Revisiongrund und das Urteil muss aufgehoben werden.

Gleiches gilt i.E. auch im Fall Hermann

So, das war erstmal mein letzter Kommentar in Sachen Revision, weil es im Endeffekt im Vorfeld der Entscheidung immer nur Vermutungen sein können.
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#11

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 09.07.2010 06:22
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Aus aktuellen Anlass ein Prozessreview zum Mordfall Scheib. Für alle überraschend wurde der Angeklagte trotz geforderten Freispruch seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zu 12 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.

Der Fall wird aktuell vor dem BGH verhandelt. Das Urteil könnte evt. aufgehoben werden, Fachleute sind geteilter Meinung. Ein paar Erläuterungen meinerseits zur juristischen Einordnung des Falles nach dem Review heute abend.
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#12

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 09.07.2010 06:33
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Kurioses aus deutschen Gerichtssälen- Zweimal Freispruch gefordert- dennoch verurteilt. Der Mordfall Scheib und sein juristisches Nachspiel.


Der Fall:

Am 17.11.1988 wird die damals 21-Jährige Kerstin Scheib als vermisst gemeldet. Sie war an diesem Tag als Außendienst- Mitarbeiterin für eine Feinkostfirma mit dem Auto unterwegs. Zwei Tage nach ihrem Verschwinden entdeckte am 19. November 1988 eine Polizeistreife den unverschlossenen Pkw auf einem Parkplatz der Rastanlage Herborn-Dollenberg an der A 45. 3 Wochen später, am 8. Dezember 1988, wird die Frau in einem Waldstück in der Nähe von Neuenstein-Obergeis, im Landkreis Bad Hersfeld-Rotenburg erschlagen aufgefunden. Eine tatverdächtige Person konnte in all diesen Jahren nicht ermittelt werden. Im April 1989 bittet die Kripo die Zuschauer von Aktenzeichen xy um Mithilfe. In Zentrum der Fragen steht der genaue Tagesablauf des Opfers, da nicht alle Termine der Frau rekonstruiert werden konnten. Sehr mysteriös: 1 km vom Fundort der Leiche entfernt wird eine Radkappe der Marke Subaru gefunden. An dieser Radkappe befindet sich menschliches Blut.(jedoch kein Zusammenhang zu der Tat, wie sich später herausstellte) Auch die Fernsehfahndung verläuft ergebnislos.

Jedoch wurden Spuren am Auto des Opfers gesichert. Im Sommer 2009 werden die gesicherten Spuren aus dem bisher ungeklärten Mordfall mit Hilfe moderner Untersuchungsmethoden erneut untersucht. So finden sich unter anderem DNA-Spuren im Auto der Toten, die zum mutmaßlichen Täter führten. Im August 2009 wird im niederrheinischen Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) ein 46 jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Einen Tag später erlässt das Amtsgericht Fulda Haftbefehl wegen Mordes aus Habgier gegen den mehrfach vorbestraften Beschuldigten.

Im September 2009 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen Wilfried v. E.. Am 19.11.2009 wird der Prozeß vor der Schwurgerichtskammer des Landgericht Fulda eröffnet.

Der Prozeß:

Angeklagter: Wilfried v. E.
Kammer: Schwurgerichtskammer des LG Fulda
Anklage: Werner Stock
Verteidigung: Jochen Kreissl
Richter: Peter Krisch
Nebenklage: Sven Bromba
Dauer: 19.11.2009- 23.12.2009 (11 Verhandlungstage)

Die Anklageschrift:

Die Anklage wirft dem damals 25-Jährigen vor, Kerstin Scheib aus Südhessen am 17. November 1988 aus Habgier ermordet zu haben. Er sei als Tramper in dem Auto der damals 21-Jährigen mitgenommen worden. Im Raum Cölbe an der Bundesstraße 3 stieg der Angeklagte in den Wagen des Opfers und zwang sie auf der A 7 bei Bad Hersfeld-West ab und in Richtung Neuenstein- Obergeis zu fahren.
In einem Waldstück soll er Kerstin Scheib dann getötet haben, um sich in den Besitz deren Wertgegenstände zu bringen. Mehrfach soll er ihr mit einem harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben, sodass sie Hirn-, Gesichts- und Schädelzertrümmerungen erlitt. An diesen Verletzungen starb sie wenig später vor Ort.
Danach flüchtet der Angeklagte mit dem Wagen des Opfers. Als ihm das Benzin ausgeht, stellt der den Wagen an Autobahn-Raststätte Herborn und trampt per Anhalter nach Wesel, seinem damaligen Wohnort.
Der Angeklagte wollte die Wertgegenstände des Opfers in seinen Besitz nehmen. Dieses Ziel konnte er nur durch die Tötung von Kerstin Scheib erreichen. Diese Tat erfüllt den Tatbestand des Mordes. Die Anklage geht von den Mordmerkmalen der Habgier und der Ermöglichkeitsabsicht einer anderen Straftat aus.

Der Angeklagte wird zunächst zu seinen persönlichen Angaben befragt. Danach erfolgt der Auszug aus dem Bundeszentralregister. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, u.a. wegen Körperverletzungen und Vergewaltigungen. 5 Tage nach dem Mord an Kerstin Scheib wurde der Angeklagte wegen Raubes, Körperverletzung und Drogendelikten festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Er hatte alte Damen überfallen und bestohlen und war in eine Wohnung eingestiegen, um seine schwere Drogensucht zu finanzieren. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn Anfang 1989 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Frühere Straftaten dienten u.a. zur Finanzierung der Drogensucht. Seit seinem 14. Lebensjahr konsumierte er Haschisch, mit 17 Jahren spritzte er Heroin. Seine Verurteilung erfolgte wegen sexueller Nötigung auf Bewährung. 1984 wurde er wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Vier Wochen vor dem Mord an Kerstin Scheib wurde der Angeklagte aus der Haft entlassen. Seit der Verurteilung 1989 und der Haftentlassung 1994 kam es lediglich wegen kleinere Delikten zu Bewährungsstrafen.

Der Angeklagte ist bereit, vor Gericht Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Er könne sich konkret nicht mehr an den Tattag erinnern. Er weiß nur noch, dass er eine Therapie abgebrochen habe, die er begonnen hatte, weil er stark drogenabhängig war. Von Marburg-Cölbe aus sei er dann per Anhalter zu seinen Eltern nach Wesel getrampt, wo er auch aufgewachsen sei. Am Morgen des 17. November 1988 sei er aus einer Drogeneinrichtung in Cölbe abgehauen. Mit wem und in wie vielen Etappen er den Weg zurückgelegt hat, vermochte er nicht zu sagen. Er kenne die ermordete Frau nicht. Das seine Spuren in Auto vorgefunden wurden, könne er sich nur so erklären, dass er als Anhalter in dem Wagen an diesem Tag, entweder beim Opfer oder beim späteren Täter, ein Stück mitgefahren sei. Möglicherweise habe er sie auch nur angesprochen, ob sie ihn mitnehmen könne.
Zu seiner Drogenabhängigkeit befragt, gibt er an, sich erst im Alter von 35 Jahren zumindest von den harten Betäubungsmitteln losgerissen zu haben. Danach habe ein normales Leben geführt. Er hatte Arbeit und heiratete. Allerdings ging die Ehe in die Brüche. Er sei Vater eines Sohns (7 Jahre).

Ein Gutachterin des LKA Wiesbaden sagt aus und erläutert das vorgefundene DNA Material. Im Wagen der 21-Jährigen waren damals Haare und Hautpartikel sichergestellt worden. DNA-Material, das viele Jahre später untersucht wurde. Bei einem Abgleich in der Datenbank des LKA hatte es einen Treffer gegeben: Drei DNA-Spuren auf Fahrer- und Beifahrersitz stammen zweifelsfrei vom Beschuldigten. Die Übereinstimmung des Genmaterials betrage eins zu mehr als hundert Milliarden. Das LKA habe Hunderte von Spuren untersucht, auch am Mantel und den Stiefeln der Toten sowie am abgerissenen Rückspiegel. Dabei wurden auch auf Spuren von fünf weiteren Menschen gefunden, die keinem zugeordnet werden konnten, weil ihre Gene nicht in der zentralen Datenbank gespeichert sind.
Dass die Spuren des Beschuldigten allein durch ein kurzes Gespräch durch das Autofenster ins Wageninnere gelangt sind, hält die Gutachterin für wenig wahrscheinlich. Sie geht davon aus, dass es einen direkten Kontakt gegeben haben muss – dass der Beschuldigte also tatsächlich im Auto gesessen hat. Nach dem Gutachten ist somit klar, dass Angeklagte sowohl auf dem Beifahrer- als auch auf dem Fahrersitz gesessen hat.
Die Verteidigung erwidert, dass der Angeklagte damals nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und somit gar nicht in der Lage war, ein KFZ im normalen Straßenverkehr zu führen. Der Anwalt stellt die Frage, ob nicht auch ein Dritter die Spuren vom Beifahrersitz auf den Fahrersitz übertragen haben könnte. Dies sei denkbar, aber ziemlich unwahrscheinlich.

Die Mutter ist als Zeugin vorgeladen und sagt aus, dass sich ihr Sohn vor der Fahrt zum Drogenentzug nach Cölbe von ihr verabschiedet habe, zwei Tage später in der gleichen, völlig sauberen Kleidung nach Wesel zurückgekehrt sei. Daher könne ihr Sohn gar nicht das Opfer im Wald versteckt haben.
Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Aussage und warf der Mutter Widersprüche in ihrer Aussage vor. 1988 machte sie andere Angaben, als sie nämlich ihren Sohn wegen Diebstahl anzeigte. Die Zeitangaben stimmen nicht, aus den Akten läßt sich ein anderer Schluss ziehen.

Die damalige Bewährungshelferin sagt aus, der Angeklagte habe im Jahr des Mordes hoch aggressiv gewirkt; von ihm sei eine Bedrohung ausgegangen. Dies sei hauptsächlich auf seine Drogenabhängigkeit zurückzuführen. Wenn er auf Entzug war, sei ihm alles zu zutrauen.

Danach sagt der Mann aus, der Kerstin Scheib im Dezember 1989 im Wald tot aufgefunden hatte. Er berichtet von seinem Arbeitstag an jenen Tag und das er eher zufällig die Frau gefunden hat. Er sei im Wald unterwegs gewesen, um einen Weihnachtsbaum für die Festtage zu schlagen. Für ihn ein schrecklicher Anblick, den er nie vergessen wird. Er rief sofort nach Entdecken die Polizei.
Auch der damalige Polizeiermittler wird geladen. Er berichtet von der erfolglosen Suche nach dem Mörder bis zu seiner Pensionierung. Es seien damals zahlreiche Spuren gesichert worden. Als auffällig schilderte er unter anderem einen sternförmigen Riss in der Frontscheibe auf der Fahrerseite samt eines Abdrucks vom Schuh des Opfers. Der Wagen war bei Auffinden auf dem Rastplatz unverschlossen. Das könnte auch bedeuten, dass zwischen Ablegen der Leiche und Auffinden des Wagens andere Personen auf dem Rastplatz in der Zwischenzeit in dem Pkw gesessen haben könnten.
Am nächsten Verhandlungstag stehen die Gutachten der Rechtsmedizin im Vordergrund. Die Gutachter gehen von einem gezielten Töten aus, das nur wenige Sekunden gedauert hat. Ein Gewaltexzess des Täters. Der Täter schlug in Sekundenschnelle und mit derart extremer Brutalität auf den Kopf der jungen Frau ein. Todesursache waren die schweren Schädelverletzungen der Frau, die Schädeldecke war total zertrümmert. Die Tat begann bereits im Wagen. Demnach deuten die Verletzungen an Händen und Unterarmen darauf hin, dass das Opfer zunächst im Auto festgehalten wurde. Wahrscheinlich habe es im Wagen einen Kampf gegeben, bei dem die junge Frau bereits Todesangst gehabt habe. Denkbar sei, dass der Täter sie mit einem Schlag kampfunfähig gemacht habe und sie dann 80 Meter vom Auto entfernt getötet habe. Fest stehe aber, dass der Fundort der Leiche auch der Tatort sei.
Nicht beantworten kann der Gutachter die Frage nach dem Todeszeitpunkt. Die Liegezeit des Opfer im Wald war zu lang, um eine 100% Aussage zu treffen. 1988 war der November kalt, teils hatte es Frost gegeben. Man kann nur sagen, dass der 17. November als Tattag in Betracht kommt.
Auf die Frage des Verteidiger, ob auch ein späterer Todeszeitpunkt möglich wäre, gibt der Gutachter an, dass auch der 18. in Betracht kommt.
Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde angefertigt, welches vor Gericht erläutert wird. Der Gutachter gibt jedoch zu Bedenken, dass die Tat 21 Jahre zurückliegt und eine Einschätzung auch teilweise auf Vermutungen beruhe. Jedoch verneint das Gutachten eine drogenbedingte Einschränkung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit. Die Art der Schläge spreche für eine schwere Impulsstörung des Täters. Es sei denkbar, dass der heute so kontrolliert wirkende Angeklagte vor 21 Jahren eine solche Tat hätte begehen könnte. Seine Vorstrafen von damals sind sehr gewaltträchtig und geben ein negatives Frauenbild des Angeklagten wieder.
Auch der damalige Drogenberater des Angeklagten wird vorgeladen. Er hatte den damals 25-Jährigen im November 1988 in eine Entzugsklinik nach Hessen gefahren. Noch auf dem Weg dorthin habe der Angeklagte Drogen genommen. Der Berater beschrieb ihn als jemanden, der zu dieser Zeit zielgerichtet nur auf die Beschaffung von Drogen fixiert gewesen sei.

Am nächsten Verhandlungstag gibt der damalige Freund des Opfers zu Protokoll, dass er und Kerstin heiraten wollten. Er könne sich auch gar nicht vorstellen, dass Kerstin einen Anhalter mitnehmen würde. Kerstin Scheib sei viel zu zurückhaltend gewesen und würde so was nicht machen.

(Anm. Auch Mehrere frühere Freundinnen des Opfers sagten dies im Prozess aus)

Die Mutter des Opfer schildert den schlimmsten Tag in ihren Leben. Sie erinnere sich an alles. Es ist, als wäre es gestern gewesen. Sie habe all die Jahre nicht aufgehört, Spuren und Hinweisen nachzugehen, den Täter zu finden und den letzten Tag im Leben ihrer Tochter zu rekonstruieren. Auf einer Straßenkarte schildert sie den möglichen Weg an diesem Tag. Die 21-Jährige war damals im Außendienst in Nordhessen unterwegs. Nach einem Besuch in einem Kasseler Lebensmittelmarkt verlor sich ihre Spur.
Kerstin war sehr zurückhaltend. Nie, niemals hätte sie einen Fremden mitgenommen. Wahrscheinlicher sei es, dass ihre Tochter im Auto überwältigt wurde und sich gewehrt habe. Kerstin sei zwar klein und mit 43 Kilo sehr zierlich gewesen, aber sie habe sich energisch zur Wehr setzen können.
Dies bestätigt auch der Bruder, der früher mit seiner Schwester gemeinsam Judo trainierte. Der Tod seiner Schwester habe ein großes Loch in seine Familie gerissen.

Am 10. und 11. Verhandlungstag werden die Plädoyers der Anklage, der Nebenklage und der Verteidigung vorgetragen.

Die Staatsanwaltschaft fordert in dubio pro reo Freispruch für den Angeklagten. Die Beweise sind für eine Verurteilung nicht ausreichten und auch nicht ausräumbare Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten bestehen. Im dem Fahrzeug von Kerstin Scheib seien zwar DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Allerdings seien an dem Mantel der ermordeten Frau "Unmengen an Haaren, aber keine Haare des Angeklagten" gefunden worden. Zudem fehlten sonstige Spuren beispielsweise Fingerabdrücke des Angeklagten im Fahrzeug, wo es zu Kampfhandlungen kam und in dessen Folge Kerstin Scheib ermordet wurde.
Die DNA-Analyse hat für die Anklage auch dafür gesorgt, dass nicht ausräumbare Zweifel an der Täterschaft des 46-Jährige bestünden. Im Auto waren auch Spuren fünf unbekannter männlicher Personen gefunden worden – möglicherweise sei einer davon der Täter.
Selbst wenn der Angeklagte die Frau getötet hat, hat die Beweisaufnahme keinen Mord aus Habgier bewiesen, da im Portmonee des Opfers Geld gewesen sei. Bei einem Streit bereits im Auto fehlt des auch am Merkmal der Heimtücke, das Opfer war somit im Zeitpunkt der Tötung nicht mehr arg- und wehrlos. Totschlag indes verjährt nach 20 Jahren. Eine Strafe sei bei diesem Schulspruch mithin nicht möglich. Die Anklage kann keinen Mord nachweisen und fordert somit Freispruch.

Die Nebenklage sieht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und fordert eine lebenslange Haft. Zu 100 Prozent habe sich bestätigt, dass der Angeklagte des Mordes schuldig sei. Dieser habe nur ein Ziel gehabt – nach Wesel zu fahren, um sich Geld und Drogen zu besorgen. Die Brutalität weise dasselbe Muster auf, wie Überfälle auf zwei alte Damen, die er mit Schlägen auf den Kopf niederstreckte. Diese Taten beging der Angeklagte 1988 nur wenige Tage, nachdem Kerstin Scheib in einem "Gewaltexzess", wie es der Gerichtsmediziner nannte, getötet worden war.

Die Verteidigung fordert Freispruch aus Mangel an Beweisen und zeigt sich überrascht von dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung ist die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Mandaten für den Täter hält. Aber der Antrag der StA sei richtig, zu viele Fragen seien offen und konnten im Prozess nicht geklärt werden. Die Verteidigung kritisierte in erster Linie das psychiatrische Gutachten. Dieses sei eine Unverschämtheit. Es wurde erstellt, ohne ein Wort mit dem Angeklagten zu sprechen.
Vieles passe in diesem Fall auch nicht zusammen. So soll das Opfer am Tattag noch gegen 15.30 Uhr an einer Tankstelle gesehen worden sein, unweit des Herborner Rasthofs, wo ihr Auto gefunden worden war.

In seinem letzten Wort beteuert der Angeklagte seine Unschuld. Er könne sich zwar an Kerstin Scheib nicht mehr erinnern, aber einen Menschen habe er nicht getötet. Er sei unschuldig.

Das Urteil:

Am 23.12.2009 wird vor der Schwurgerichtskammer des LG Fulda im Namen des Volkes folgendes Urteil gesprochen.
1). Der Angeklagte ist schuldig des Mordes. Er wird deshalb zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt.
2). Der Haftbefehl bleibt im Vollzug
3). Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens

Sofort nach dem Urteilsspruch griff der Angeklagte das Gericht an. "Herr Vorsitzender, ich hoffe, dass sie das mit Ihrem Gewissen verantworten können. Ich habe das nicht gemacht. Ich muss 12 Jahre in den Knast für nichts", sagte der Angeklagte. Zudem wolle er sich die Urteilsbegründung nicht länger mit anhören. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurde der Angeklagte von der Verhandlung ausgeschlossen und die Urteilsbegründung in seiner Abwesenheit vorgetragen.

Die Begründung:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Winfried v. E. an jenem 17. November 1998 die damals 21-jährige Außendienstmitarbeiterin eines Feinkost-Betriebes ermordet hat. Der damals drogensüchtige Angeklagte war nach Ansicht des Schwurgerichts jedoch in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Deshalb wurde er nicht zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Unter Berücksichtigung aller Umstände entschied die Kammer auf 12 Jahre Haft wegen Mordes aus Habgier.
Nach der Beweisaufnahme in dem Prozess ergibt sich für das Gericht folgender Ablauf der Geschehnisse: der Mann war am 17. November 1988 irgendwo zwischen Cölbe, Kassel und Bad Hersfeld in das Auto der jungen Frau zugestiegen. Er traf auf Kerstin Scheib, die in und sah in ihr ein geeignetes Opfer. Der Angeklagte habe sie von der Autobahn Richtung Neuenstein dirigiert, weil er sich ihres Geldes und ihres Autos bemächtigen wollte. In dem Waldstück sei es dann zum Kampf im Auto gekommen, bei dem sie keine Chance hatte. Er erschlug sie, um sie als Zeugin auszuschalten und seine Tat zu verdecken. Und er tötete aus Habgier. Nach Überzeugung des Gerichts fuhr er das Auto bis zum Rastplatz Herborn, stellte es ab, weil der Tank leer war, und suchte sich eine neue Mitfahrgelegenheit. Der Heroinsüchtige hatte nach nur zwei Tagen Aufenthalt in einer Drogenentzugseinrichtung bei Cölbe seine Behandlung abgebrochen und wollte zurück in seine Heimat nach Wesel. Kerstin Scheib war im Firmenfahrzeug unterwegs, um einige Kundentermine in Nordhessen zu absolvieren. Am Abend wollte sie mit ihrem Freund telefonieren und später unter anderem mit ihrem Bruder in ein Schwimmbad gehen. Doch untypischerweise kam die junge Frau diesen Verabredungen nicht nach und rief auch nicht an. Das konnte sie nicht mehr, weil sie zu diesem Zeitpunkt schon tot war.
Aufgrund der massiven Drogenabhängigkeit muss das Gericht zu Gunsten des Angeklagten jedoch von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen und hält deshalb 12 Jahre für eine gerechte Strafe.

Die Verteidigung form- und fristgerecht Revision beim BGH eingelegt. Zur Zeit wird die Revision in Karlsruhe durchgeführt.
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#13

Re[2]: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 24.09.2010 13:07
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
bastian2410>Die Verteidigung form- und fristgerecht Revision beim BGH eingelegt. Zur Zeit wird die Revision in Karlsruhe durchgeführt.

Hierzu die Fuldaer Zeitung vom 22.09.2010:

Mordfall Scheib: Urteil rechtskräftig

NEUENSTEIN Das Urteil gegen einen 46-Jährigen aus Dinslaken wegen des Mordes 1988 an der 21 Jahre alten Kerstin Scheib in Neuenstein (Kreis Hersfeld-Rotenburg) ist rechtskräftig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Am 23. Dezember 2009 hatte die Schwurgerichtskammer am Landgericht Fulda unter Vorsitz von Richter Peter Krisch den Schuldspruch verkündet und den Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dieser hatte daraufhin Revision eingelegt. „Der BGH hat den Mordvorwurf bestätigt, das Strafmaß aber auf zehn Jahre reduziert“, erklärte gestern Peter Krisch gegenüber unserer Zeitung. Im Nachhinein sei zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, dass er vor längerer Zeit eine fünfjährige Haftstrafe vollständig abgesessen hat.
Das Urteil hatte seinerzeit für Aufsehen gesorgt, zumal Staatsanwalt Werner Stock auf Freispruch plädiert hatte. Entsprechend war der 46-Jährige davon ausgegangen, dass er das Weihnachtsfest in Freiheit würde feiern können. Als der Richter das Urteil verkündete, war er fassungslos: „Ich hoffe, Sie können das mit Ihrem Gewissen vereinbaren. Ich bin das nicht gewesen. Das muss doch hier jemand mitgekriegt haben“, schleuderte der Mann dem Gericht entgegen.

Der Mord an der 21-jährigen Kerstin Scheib blieb 20 Jahre lang ungeklärt. Die junge Frau aus Taunus war 1988 in einem Waldstück bei Neuenstein-Obergeis erschlagen aufgefunden worden. Ihren Wagen fand man später an einem Autobahnrastplatz an der Sauerlandlinie.
Jahre später landeten die Ermittler bei erneuten Untersuchungen einen Treffer: Drei Spuren im Auto der Toten passten zur DNA des Dinslakeners, der seit seinem 14. Lebensjahr polizeibekannt ist und viele Jahre in Haft war. 15 Jahre lang hatte er allerdings straffrei gelebt, als er im Alter von 46 mit dem Mordvorwurf konfrontiert wurde. Am Tattag hatte er einen Drogenentzug in Marburg abgebrochen und wollte ohne einen Pfennig nach Wesel trampen. „Damals traf er Kerstin Scheib und wollte sich ihres Auto bemächtigen. Sie hatte keine Chance“, resümierte Richter Krisch.

Von unserem Redaktionsmitglied
Leoni Rehnert

Quelle: http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/regional/Fulda-Region-Mordfall-Scheib-Urteil-rechtskraeftig;art25,346178
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#14

Re: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 24.09.2010 13:48
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
ich habe auch schon gehört, dass der BGH das Urteil bestätigt hat. Für mich- ehrlich gesagt- überraschend. Ich bin ja der Ansicht, die ich auf den xy- Treffen ja auch kurz erläutert habe, dass der Angeklagte juristisch hätte freigesprochen werden müssen.

"Juristisch Freisprechen" heißt, dass die im Prozeß eingebrachten Beweise mE nicht zu einem Schuldspruch hätten führen dürfen, auch wenn man persönlich evt. ein anderes Bauchgefühl hat.

Der BGH hat jetzt aber anders entschieden, somit ist der Fall Scheib jetzt endgültig geklärt.
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#15

Re[2]: 7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mordfall Scheib (GEKLÄRT)

in Filmfälle 24.09.2010 15:46
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
bastian2410>ich habe auch schon gehört, dass der BGH das Urteil bestätigt hat. Für mich- ehrlich gesagt- überraschend. Ich bin ja der Ansicht, die ich auf den xy- Treffen ja auch kurz erläutert habe, dass der Angeklagte juristisch hätte freigesprochen werden müssen.

bastian2410>"Juristisch Freisprechen" heißt, dass die im Prozeß eingebrachten Beweise mE nicht zu einem Schuldspruch hätten führen dürfen, auch wenn man persönlich evt. ein anderes Bauchgefühl hat.

bastian2410>Der BGH hat jetzt aber anders entschieden, somit ist der Fall Scheib jetzt endgültig geklärt.

Hallo Bastian,

ich denke ein entscheidendes Detail für die Verurteilung war, daß die DNA des Herrn v. E. als einizige der fremden DNA Spuren auf dem Fahrersitz gefunden wurde. Alle anderen wurden nur auf dem Beifahrersitz gefunden. Warum sollte Frau S. ihn ans Steuer gelassen haben? Auch der Zeitpunkt der Flucht, die Fahrtroute, die Persönlichkeit des Angeklagten(speziell sein Frauenbild) passten einfach zu gut ins Bild. Bei einem reinen Indizienprozess gibt es keine 100prozentige Sicherheit, bei Taten älteren Datums schon erst recht nicht. Aber sicher sind Deine Einwände nicht gänzlich unberechtigt. Der Fall ist sicherlich genauso schwer zu entscheiden gewesen, wie sie die Fälle Swantje S. und Sonja A. bald sein werden.
Ein schönes Wochenende wünscht Dir Thomas!
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Aus der XY-Gefriertruhe: Filmfall-Review 4 - XY-Sendung vom 14. Januar 1983, FF1 (Kripo Würzburg) FEUERWEHRFEST-AUTOFALLE
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21 17.08.2021 18:22goto
von XYzuseherinseit1970 • Zugriffe: 6783
Sendung vom 15.11.2007
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4.7.1997 FF2 (Kripo Bonn) Mordfall Claudia Ruf
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21 14.04.2023 09:31goto
von XYmittendrin • Zugriffe: 5955
11.10.1991 FF3 (Kripo Bonn) Mordfall Bettina Pluta (Mord am Wahlabend)
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von Waldmeister • Zugriffe: 8630
9.10.1987 FF 1 (Kripo Hamburg) Mordfall Helga Roberts
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3 30.12.2010 21:08goto
von TheWhite1961 • Zugriffe: 4780
7.4.1989 FF1 (LKA Wiesbaden) Mord an Feinkostvertreterin - GEKLÄRT
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07.09.2001 FF2 (Kripo Hamburg) Mordfall Annett Ouattara (Die Tote im Fleet)
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von Oma Thürmann • Zugriffe: 2913
1.12.1995 Studiofall 7 (Fall 10, Kripo Flensburg) Mordfall Dennis Rostel
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