bastian2410>Wenn man sich die ganze Beweisaufnahme vor Augen führt, könnte man evt. doch auch über ein in dubio reden, oder. Ich wäre nicht 100% überzeugt. Naja, dazu müßte man aber in der Tat die Originalprotokolle der Verhandlungen studieren, und die ungekürzten Urteilsbegründungen. Nur aufgrund von Zusammenfassungen derselben (ob in der Presse oder andernorts) können, denke ich, solch weitreichenden Schlüsse nicht ohne weiteres gezogen werden. Da der Fall Scheib aber ja offenbar wegen des "Overruling" der Staatsanwaltschaft durch das Gericht auch bei Fachjuristen Aufsehen erregt hat, könnte ich mir vorstellen, daß es dazu noch ein paar entsprechende diskutierende Fachveröffentlichungen geben wird, oder?
bastian2410>Aber wir sollten einen neuen Thread aufmachen zu dem Thema. Das macht bestimmt Bernhard, mir fällt z:zt. leider keine passende Überschrift ein
LOL - momentan fiele mir nur die Überschrift "Schwarzer Peter" ein

Aber gut, ich überleg mir was...
Bernhard.