#1

07.05.2014 FF 3 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 18.03.2021 02:04
von bastian2410 • 1.678 Beiträge

Mord verjährt nie, heißt ein Grundsatz des Strafrechts. Ein anderer Grundsatz des Strafrechts lautet: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Ich versuche mit meinen Postings bzw. Reviews ja immer euch darzustellen, wie sich ein in Aktenzeichen xy gezeigter Fall nach der TV- Ausstrahlung weiterentwickelt. Sinn ist aber auch, euch das deutsche Strafrecht etwas näher zu bringen. Da kommt es natürlich auch vor, dass gewisse Schwächen des Strafrechts aufgezeigt werden. Das Thema Sicherungsverwahrung, Verjährungsfristen und das vielleicht zu „lasche“ Jugendstrafrecht haben wir bereits zum Teil an anderer Stelle diskutiert. Der Mordfall Erna Ganz aus dem Jahr 1982 zeigt erneut eine große Schwäche der deutschen Gesetzgebung auf.
35 Jahre nach der Tat wird der Fall durch eine DNA- Analyse gelöst und ein Mann festgenommen, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war. Er wird angeklagt und wegen Mordes verurteilt, aber er verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Der Grund: Er hat als Jugendlicher ein weiteres Tötungsdelikt verübt und wurde dafür 1986 bereits einmal verurteilt. Für eine weitere- der Tat angemessene- Verurteilung fehlt die Gesetzesgrundlage.
(Anm: der Name des Täters wurde verfremdet, dh es handelt sich um ein Alternativname. Der Name durfte aufgrund der Persönlichkeitsrechte des Täters in den Medien nicht genannt werden, da der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Schlussfolgerungen auf den wahren Namen wären daher rein zufällig und von mir nicht gewollt)

Teil 1:

Zunächst ein paar Informationen über den Fall Erna Ganz
Erna Ganz ist 73 Jahre alt und vor 10 Jahre in eine Erdgeschosswohnung in die Friedrichstraße in Schleswig gezogen. Sie war als Dienstmädchen in der Hotel- Gastronomie angestellt und ist kurz vor ihrer Rente zu ihrem Sohn gezogen. Eine alte Dame, die nicht viel besaß und die niemanden etwas Böses tat. (Einleitung von Rudi Cerne zum FF)

Der Sohn von Ganz wohnt zwar auch im Haus, ist jedoch unter der Woche regelmäßig auf Montage und daher selten zu Hause. Die Friedrichstraße ist 1982 eine belebte Straße- im Nachbarhaus befindet sich ein Friseur und eine Bäckerei und gegenüber der Wohnung mehrere Einzelhandelsgeschäfte bzw. die Bugenhagenschule (das kommt im FF nicht so rüber). In dem Haus wohnt auch ein junges Pärchen, das den Gang vor dem Altar wagen will. Am 30. Juni 1982 wollen sie zusammen mit Freunden ihren Polterabend feiern und laden auch Frau Ganz ein. Die jungen Leute schätzen die ältere Dame, die immer hilfsbereit ist und auch mal ein Auge zudrückt, wenn die Party etwas länger oder lauter ausfällt.

Erna Ganz wohnt allerdings sehr zurückgezogen- selbst der Friseur aus dem Nachbarhaus kennt die Frau nur vom Sehen. Sie sagt daher den Polterabend ab mit der Folge, dass sie an diesem Mittwoch allein im Haus sein wird.

2 oder 3 Monate vor dem Mord wurde Frau Ganz schon einmal Opfer eines Raubüberfalls. 3 Jugendliche hatten versucht, die ältere Dame zu überfallen. Sie leistete jedoch Widerstand und rief um Hilfe und konnte so die Täter in die Flucht schlagen. Angezeigt hat das Opfer diese Tat jedoch nie. Ein großes Hobby der älteren Dame sind Handarbeiten. Es kommt auch nicht selten vor, dass Frau Ganz kleinere Näharbeiten gegen ein Entgelt aus der Nachbarschaft übernimmt.

Mittwoch, 30. Juni 1982: Die jungen Nachbarn feiern ihren Polterabend. Im Treppenhaus an diesem Tag führen sie ein Gespräch mit Erna Ganz. Es wird das letzte Lebenszeichen von der Frau sein- gegen 18 Uhr ist sie allein im Haus. Danach muss sie Besuch von ihren Mörder bekommen haben. Wie der Täter in die Wohnung des Opfers gelangt, ist unklar. Frau Ganz muss ihren Mörder jedoch freiwillig in die Wohnung gelassen haben.
Ein Tag später kehrt der Sohn aus Nienburg an der Weser nach Schleswig zurück und entdeckt die entblößte Leiche seiner Mutter. Erna Ganz wurde zunächst bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen, dann mit einem Kissen erstickt und anschließend- wahrscheinlich nach ihrem Tod- sexuell missbraucht. Der Täter raubt aus der Wohnung des Opfers drei- wenig wertvolle- Armbanduhren und eine Münzsammlung des Sohnes. Nach der Tat schließt der Täter die Haustür ab und flüchtet über das Fenster im Hinterhof.

1982 geht die Polizei von einem Zufallsmord aus. Aufgrund der Spurenlage geht die Kripo davon aus, dass es sich um zwei sehr junge Täter gehandelt haben muss, und zwar "jünger als Soldaten". Die Täter hätten vermutlich an der Wohnungstür der vertrauensseligen und zurückgezogen lebenden Frau geklingelt. Wahrscheinlich sei Erna Ganz geschlagen worden und unglücklich gefallen. Erst dann seien die Täter auf die Idee gekommen, die Seniorin zu vergewaltigen. Die Polizei geht nach dem Mord hunderten von Hinweisen nach - ohne Erfolg, auch ein halbes Jahr später hat die Kripo keine heiße Spur.

10. Juni 1985: Der kleine Malte war am frühen Nachmittag losgeradelt, um Kaugummi aus einem Automaten zu ziehen. Als Malte nach zwei Stunden noch immer nicht von seinem Ausflug zurück ist, suchen Eltern und Nachbarn die Umgebung ab und schalten schließlich die Polizei ein. Gegen halb zehn wird der Junge gefunden. Er liegt tot im Gebüsch am Rande eines Wassergrabens. Eine Tragödie für die Familie: der eigene Vater trägt den toten Jungen aus den Wassergraben, die Mutter ist zu diesem Zeitpunkt im sechsten Monat schwanger.
Die Kleidung von Malte ist vollkommen verschmutzt und nass. Aber er ist nicht ertrunken, vielmehr ergibt die Obduktion, dass er erwürgt wurde. Die Beamten vermuten zunächst, Spielkameraden könnten ihn getötet haben.

Kurz nach dem Fund der Leiche wird ein 20-jähriger Bauhofmitarbeiter als Zeuge vernommen. Für die Polizei ist Werner W. wichtig, weil er Malte als letzter lebend gesehen hat. Zeugen hatten gesehen, dass er mit den Jungen kurz vor dessen Verschwinden gesprochen hatte. W. gibt in seiner Vernehmung das gemeinsame Gespräch zu, bestreitet jedoch, der Täter zu sein. Schnell kommen den Beamten der Mordkommission jedoch Zweifel an den Aussagen des jungen Mannes. Werner W. wird als Tatverdächtiger eingestuft und in Oldenburg vier Tage nach der Tat verhaftet.
Nach seiner Festnahme gibt er an, dass er den Jungen aus den Augen verloren habe, nachdem er vom ihm angesprochen wurde. Später habe er den toten Jungen leblos im Gras liegen vorgefunden. Aus Angst, für den Täter gehalten zu werden, habe er Malte aufgehoben und an der Böschung des Grabens abgelegt.

Der Prozess findet vor der Jugendstrafkammer des Lübecker Landgerichts statt, das Urteil fällt am 4. März 1986. Das Gericht hält die Einlassungen für nicht glaubhaft: „Statt den Jungen zum Graben zu schleppen, hätte nichts näher gelegen, als schnell Hilfe zu holen“, sagt der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Hinzu komme, dass der Angeklagte bei der Kripo wiederholt beteuert habe: „Das habe ich nicht gewollt.“ Das Gericht verurteilt den Angeklagten zu 8 Jahren Haft wegen Totschlags und folgt damit den Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Warum der kleine Junge sterben musste, konnte auch das Gericht nicht klären. Nach 6 Jahren Haft wird Werner W. aus der JVA Lübeck entlassen.

2012 werden die Akten im Fall Ganz noch einmal genau unter die Lupe genommen. In Zusammenarbeit mit der operativen Fallanalyse beim LKA Schleswig-Holstein wird zusätzlich ein Täterprofil erstellt. Die Kripo rekonstruiert einen anderen Tatablauf. Der Mörder habe ein Bezug zur Wohnung und kannte sich aus. Es ist naheliegend, dass der Täter sogar in der Umgebung des Tatortes gewohnt hat. Vielleicht wusste er von dem Polterabend, zu dem alle Hausbewohner gegangen waren. Ein Zufallsmord schließt die Kripo nach Sichtung der Unterlagen damit aus. Es gebe auch keinerlei Anzeichen dafür, dass Erna Ganz unglücklich gestürzt sein könnte. Zudem konnte aus einer Spermaspur ein DNA- Profil gezogen werden, die darauf hindeutet, dass der Mord nur von einer Person begangen wurde.

Im Juni 2013 startet die erste öffentliche DNA-Reihenuntersuchung im Landgerichtsbezirk Flensburg. 1055 Männer, die zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 60 Jahre alt waren und in der Nähe des Tatortes wohnten, werden aufgefordert, eine Speichelprobe abzugeben- und zwar direkt gegenüber des Tatortes in der Turnhalle der Bugenhagen-Grundschule.

Vier Monate werten die Fachleute des Landeskriminalamtes die Speichelproben aus. Den Mörder von Erna Ganz finden sie nicht.
Jetzt weitet die Kripo auch ihre Suche nach denjenigen Männern aus, die 1982 oder auch in der Zeit kurz davor im Friedrichsberg wohnten, aber inzwischen außerhalb von Schleswig-Holstein leben. Zudem werden die Zuschauer von Aktenzeichen xy im Mai 2014 um Hilfe gebeten.

20 Hinweise gehen nach der Sendung ein. Die Anrufer hätten auf mögliche Verbindungen zu anderen ungeklärten Taten aufmerksam gemacht, aber auch Hinweise zum Raubgut gegeben. Eine konkrete Spur zu einem möglichen Täter finden die Beamten trotz der Hinweise nicht.
Bis zur Auflösung der Tat dauert es noch 2 Jahre. Mitte 2016 findet die Kripo einen weiteren Mann, der bis 1980 in dem gleichen Haus wie Erna Ganz gewohnt hat und dann nach Flensburg weggezogen ist. Er passt ins ausgewählte Raster hinsichtlich Alter, Wohnortumkreis, Zeitraum und Geschlecht. Die Beamten vereinbaren mit dem heute 51-jährigen Familienvater Werner W. an seinem Wohnort in Ostholstein einen Termin zur Abgabe einer Speichelprobe. Doch zu dem Termin kommt es nicht. Kurz vorher meldete sich jemand aus dem Umfeld des 51-jährigen mit der Nachricht, dass der Mann wahrscheinlich verantwortlich für das Verbrechen ist und deswegen „suizidale Absichten“ habe. Hinweise darauf habe der 51-Jährige in einer Handy-Nachricht formuliert.

Die Kripo leitet sofort die Fahndung ein. Im Juli 2016 wird der Mann in Saarbrücken festgenommen- er hatte gerade seine Flucht nach Frankreich vorbereitet.

In seiner ersten Vernehmung gesteht der Familienvater Werner W. die Tat, streitet allerdings eine Vergewaltigung ab. Eskaliert sei die Situation, weil Erna Ganz gesehen habe, wie er die Schränke durchsuchte. Dann gibt W. zu, die Frau damals ausgeraubt und erstickt zu haben. Vieles, was die Mordkommission schon vermutet hatte, passt - auch, dass der Mann sich gut am Tatort auskannte. Bis 1980 habe er im gleichen Haus wie das Opfer gelebt, 1982 in der unmittelbaren Umgebung.

Zudem entnimmt die Polizei vom Festgenommenen eine Speichelprobe. Sie passt zu den DNA-Spuren des Mordfalls. Die Speichelprobe 1218 im Mordfall Erna Ganz erweist sich somit als Treffer. Einen Tag nach seiner Festnahme erlässt der Haftrichter Haftbefehl wegen Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat. Werner W., der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, wird in die JVA Flensburg verlegt.

Teil 2: Der Prozess und die Tücken des Jugendstrafrechts


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 24.09.2023 22:35 | nach oben springen

#2

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 18.03.2021 22:05
von Punker • 605 Beiträge

@bastian2410
Ist ein sexueller Mißbrauch an einer Leiche juristisch gesehen mit einer üblichen Vergewaltigung gleichzusetzen, oder handelt es sich nicht um Leichenschändung?


zuletzt bearbeitet 18.03.2021 22:07 | nach oben springen

#3

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 18.03.2021 23:23
von bastian2410 • 1.678 Beiträge

@Punker

nein. Eine tote Frau kann man nicht sexuell missbrauchen. Genauso wie du eine tote Person nicht töten kannst. Bei beiden Delikten ist nur ein strafbarer Versuch möglich, dh wenn du denkst, dass Opfer lebt noch. Bei Mord passiert das schon mal ab und zu (zB zwei Einbrecher erschlagen die Ehefrau, nachdem die Männer weg sind, will der Ehemann die Frau töten und denkt sie lebt noch. Er drückt der Toten ein Kissen ins Gesicht- versuchter Mord mit Tötungsabsicht) Eine Vergewaltigung einer toten Frau, bei der der Täter denkt, die Frau lebt noch- davon habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Kann ich mir auch nur scher vorstellen.

Hier zum Fall: ein Sexualmord hätte ein weiteres Mordmerkmal bedeutet- die Befriedigung des Sexualtriebs. Diese ist idR gegeben:
Erstens: der Täter befriedigt der Mord (Triebtäter), dh die Tötung erhöht sein sexuelles Verhalten (sorry für den Ausdruck, den aber auch die Gerichte teilweise benutzen: die Geilheit wird erhöht durch die Tötung). Schwierig, wenn nur Spuren auf dem Körper (nicht im Intimbereich) gefunden werden.

zweite Möglichkeit: Nekrophilie. Der Täter tötet, um sich an dem Opfer zu vergehen. Dann muss er bei der Tötung den Vorsatz haben, dass Opfer nach dem Tod zu missbrauchen. Dass war hier in diesem Fall nicht zu beweisen, wenn der Täter als Motiv angibt, seinen Diebstahl zu vertuschen.

Die Anklage ging daher davon aus, dass der Täter nach der Tat- aus welchen Gründen auch immer- ornaniert hat. Daher war das eine Totenschändung oder besser bekannt als Störung der Totenruhe, dh diese Tat steht nicht im Zusammenhang mit der Tötung. Der Entschluss, sich selbst durch den Tod der Frau zu befriedigen, wurde erst nach dem Mord getroffen. Die verjährt nach drei Jahren (glaube ich, ohne jetzt nachzuschauen). Aber auch die Vergewaltigung wäre verjährt, hier war alleine das Mordmerkmal entscheidend


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#4

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 18.03.2021 23:48
von Punker • 605 Beiträge

@bastian2410
Vielen Dank für die Aufklärung !

Von Fällen, wo ein Mann sich an Leichen bewusst (!) vergeht bzw. die Totenruhe stört, habe ich schon öfters (leider) gelesen.
Inhaltlich verwenden Journalisten in dem Zusammenhang den Begriff der Vergewaltigung.

VG

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#5

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 19.03.2021 00:20
von bastian2410 • 1.678 Beiträge

@Punker

du hast Recht. Von Leuten, die zB Leichen auf dem Friedhof ausgraben, habe ich auch schon gehört. Das Beispiel der versuchten Vergewaltigung oben von mir war blöd gewählt. Steht das nachträgliche Sexualdelikt aber in Zusammenhang mit der Tötung, ist es nekrophil und damit idR ein Mordmerkmal. Aber juristisch hier das Wort "Vergewaltigung" zu nehmen, ist falsch.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 19.03.2021 00:25 | nach oben springen

#6

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 19.03.2021 10:00
von Ludwig • 595 Beiträge

Hallo zusammen!

Mir als studiertem Mathematiker erschließt sich die Juristenmathematik nicht so ganz. Ohne jetzt spoilern zu wollen glaube ich, dass es im vorliegenden Fall so war: Die maximal mögliche Gesamtjugendfreiheitsstrafe für alle Taten zusammen beträgt höchstens 10 Jahre. 8 Jahre waren bereits verhängt (und galten als verbüßt), weswegen der Täter nur noch zu maximal zwei Jahren verurteilt werden konnte. Und diese Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden!
Unabhängig davon, und da bitte ich Dich, Bastian, mich zu korrigieren, falls ich mich irre, gilt folgende Regelung: Falls ein Täter wegen einer/mehrerer Straftaten verurteilt wird und wird er wegen weiterer Straftaten, die zum Zeitpunkt des Ersturteils zwar begangen, aber noch nicht bekannt sind, später erneut verurteilt, so darf die Summe dieser Einzelstrafen nicht höher sein als eine Gesamtstrafe, die verhängt worden wäre, wenn alle begangenen Straftaten in einem Verfahren abgeurteilt worden wären. Das sind jetzt ein bisschen viel Konjunktive auf einmal, aber ich hoffe, es ist zu verstehen, was ich meine.
In diesem Zusammenhang erwarte ich mit Spannung das Urteil im Mordfall Brigitta Jacobi. Hartmut M. wurde ja bereits wegen der Tötung von Magdalena Heinrich (und der Erpressung des Shell-Konzerns) verurteilt und hat diese Strafe auch verbüßt.

Viele Grüße,
Ludwig


Hier hält aber auch der Bus zur Siedlung Muckensturm, den Anja benutzt, wenn sie bei Dunkelheit allein nach Hause kommt.
(Sendung vom 15.01.1988, Filmfall 1, Mord an Anja A.)
Ihr Interesse gilt, so wie das von Tausenden Gleichaltriger, heißer Musik und effektvoll ausgeleuchteten Discotheken.
(Sendung vom 06.04.1979, Filmfall 1, Sexualmord an Christiane "Kiki" M.)

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#7

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 19.03.2021 17:37
von bastian2410 • 1.678 Beiträge

Teil 2

Am 10. Januar 2017 findet vor der Jugendkammer des Landgerichtes Flensburg der Prozess statt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Angeklagten wegen Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat an. Die Anklage wirft dem Familienvater aus Ostholstein vor, die damals 73 Jahre alte Frau im Juni 1982 in ihrer Wohnung in der Friedrichstraße erstickt zu haben, nachdem sie ihn erwischt hatte, wie er ihre Schränke durchwühlte. Das Mordopfer befand sich allein in dem Mehrfamilienhaus, weil alle Nachbarn auf einer Feier waren. Opfer und Täter kannten sich. Sie hatten bis 1980 sogar im selben Mehrfamilienhaus in der Friedrichstraße gewohnt. Deswegen, so das Ergebnis der Vernehmung des Angeklagten, hatte Erna Ganz den drogenabhängigen Jugendlichen am Mordabend arglos in ihre Wohnung gelassen, nachdem er bei ihr geklingelt und darum gebeten hatte, telefonieren zu dürfen. Er hatte sich daher unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung von Erna Ganz verschafft, und zwar in der Absicht, stehlenswerte Gegenstände aus der Wohnung zu entwenden, um seine Drogensucht zu finanzieren. Dabei habe die Rentnerin ihn überrascht, woraufhin er sie tötete, um nicht entdeckt zu werden. Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass er den versuchten Diebstahl verdecken wollte. Die Situation ist dann laut der Aussage des Angeklagten aus dem Ruder gelaufen. Der Täter erbeutete mehrere Silbermünzen und drei Armbanduhren. Er verließ die Wohnung der alten Dame über ein Fenster auf der Rückseite des Hauses. Anschließend habe Werner W. ihre Kleidung mit einem Küchenmesser aufgeschnitten und sich an der Leiche vergangen. Den Raubmord gestand der Angeklagte in seiner Aussage, ein Sexualdelikt bestritt er jedoch. Ob eventuell auch ein Sexualmord vorliege, müsse der Prozess klären. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat jedoch erst 17 Jahre alt war, kann er nur nach dem Jugendstrafrecht angeklagt war.

Dann erteilt die Kammer den Prozessbeteiligten einen rechtlichen Hinweis. Der Angeklagte wurde bereits als Jugendlicher 1986 wegen Totschlags zu 8 Jahren Haft verurteilt- drei Jahre nach der Tötung von Erna Ganz. Die Verurteilung erfolgte auf Grundlage des Jugendstrafrechts. Diese Verurteilung müsse das Gericht bei der rechtlichen Würdigung dieses Falles möglicherweise mitberücksichtigen, denn das Jugendstrafrecht sieht grundsätzlich eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren vor. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, gilt der Jugendschutzgedanke. Das Gericht wird sich daher nicht nur mit der Tat, sondern auch mit der Persönlichkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt auseinandersetzen. Welche Auswirkungen die erste Verurteilung auf das Strafmaß hat, könne das Gericht jetzt noch nicht abschätzen.

Zunächst liest der Verteidiger eine schriftliche Einlassung des Angeklagten vor. In dieser Erklärung gesteht Werner W. die Tötung von Erna Ganz und bittet die Angehörigen um Entschuldigung. Dann sagt W. persönlich aus. „Mir ist das die ganzen Jahre nicht aus dem Kopf gegangen,“ und die Tat habe ihn verfolgt. Dabei ging es nicht nur um die Schuld, die er auf sich geladen hatte, sondern auch um die Angst, entdeckt zu werden. Diese Angst nahm zu, als er 2013 im Radio vom Massen-DNA-Test im Friedrichsberg hörte, mit dem die Polizei die Suche nach dem Mörder von Erna Ganz wieder aufnahm. Er selbst blieb an seinem Wohnort in Ostholstein zunächst unbehelligt. Erst im vergangenen Sommer ermittelte die Kripo seine aktuelle Anschrift. „Dann rief auf einmal die Polizei an und wollte eine Speichelprobe von mir. Sie wollten nächste Woche nach Ostholstein kommen. Da bekam ich Panik und ergriff die Flucht,“ sagt Werner W. aus. Anstatt eine Speichelprobe abzugeben, wollte er nach Frankreich flüchten. Per Handy-Ortung fand die Polizei ihn jedoch in Saarbrücken. Nach Frankreich war er vor rund 20 Jahren schon einmal abgehauen und hatte sich mit Gelegenheitsarbeiten durchgeschlagen – als er nach einer Zeit der beruflichen Selbstständigkeit Steuerschulden angehäuft hatte, die er nicht begleichen konnte.

Nach seiner Rückkehr gründete er eine Familie und fand eine feste Arbeitsstelle. Mit dem Gesetz kam er aber immer wieder in Konflikt. Sein Strafregister umfasst zehn Einträge. Neben der Verurteilung wegen Totschlags folgten weitere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Versicherungsschutz und Trunkenheit im Verkehr.

Der Angeklagte sagt weiter aus, er habe zur Zeit der Tat, „in den Tag hineingelebt“ und die meiste Zeit damit verbracht, mit Freunden im Park hinter dem Amtsgericht herumzulungern, Bier, Wodka und Korn zu trinken und Marihuana zu rauchen. Demnach brach er bei Erna Ganz ein, weil er Geld brauchte, um seine Sucht zu finanzieren. Seit seiner Kindheit sei er auf sich allein gestellt gewesen. Mit seiner Schwester wohnte er jahrelang in einem Heim. Er habe das Opfer gekannt, da er bis 1980 im gleichen Haus gelebt hatte. Wie schon bei seiner Vernehmung bei der Kripo beschreibt der Angeklagte, dass er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung verschafft und diese dann nach Wertsachen durchsucht habe. Als Erna Ganz dann nach Hilfe rief und mit der Polizei drohte, habe er sie zum Schweigen bringen wollen und ein Kissen auf ihr Gesicht gedrückt. „Ich wollte aber nicht, dass sie stirbt. Ich habe gedacht, dass sie danach bewusstlos war und nicht tot.“ Dass er auch sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen haben soll, sei für ihn „nicht mehr nachvollziehbar“. „Besonders vor dem Hintergrund, dass ich damals erst 17 war.“

Die Tat habe ihn jahrelang verfolgt und er wisse, dass er schweres Unrecht getan habe. „Auf der Arbeit habe ich immer an die ältere Frau gedacht, nach der Arbeit habe ich regelmäßig mich zulaufen lassen. Ich kam damit nicht fertig“, sagt Werner W. vor Gericht aus. Was das Verbrechen innerlich bei ihm auslöste, will die Kammer wissen. „Trauer.“ Die Vernehmung bei der Polizei sei befreiend gewesen. Was in der Wohnung der Rentnerin genau abgelaufen ist, daran konnte sich der Angeklagte vor Gericht aber nicht mehr genau erinnern. „Das ist auch eine ganz schöne Zeit her, über 30 Jahre.“ Hinzu komme, dass es ihm nicht leichtfalle, über die Tat zu reden, sagt der Angeklagte. „Ich spreche nicht mal mit meiner eigenen Familie.“ Seine Festnahme riss ihn plötzlich aus Familie und Beruf. Kraft, diese schwere Zeit zu überstehen, habe ihm ein Brief seiner Lebenspartnerin gegeben, der ihn in der Untersuchungshaft erreichte. „Egal, was dabei rauskommt, ich liebe Dich.“

Dann berichtet eine Gerichtsmedizinerin über den Obduktionsbefund, den ihre Kollegen vor 35 Jahren verfasst hatten. Demnach ist das Opfer erstickt. An der Leiche entdeckten die Mediziner seinerzeit zwar Hinweise auf kleinere altersbedingte Beschwerden, aber keine Vorerkrankungen, die mit zu ihrem Tod beigetragen haben könnten. Hätte der Täter von ihr abgelassen, sobald sie bewusstlos war, hätte die Atmung wieder einsetzen können – und Erna Ganz hätte überlebt. Spermaspuren zeigen, dass der Täter auch sexuelle Handlungen an dem Opfer vornahm. Allerdings wurden diese Spuren nur auf den entblößten Körper des Opfers gefunden, nicht im Intimbereich.

Als weiterer Zeuge sagte ein Polizist der Flensburger Mordkommission aus, der den Angeklagten kurz nach seiner Verhaftung vernommen hatte. Nach wenigen Anläufen und bei Vorliegen des DNA- Abgleichs habe der Mann schließlich ein Geständnis abgegeben. Ob ihr Tod auch noch mit einem Sexualdelikt einherging, blieb jedoch auch in den Vernehmungen offen. „Sobald wir das Thema ansprachen, war Schluss“, sagte der Beamte. Wir gehen daher statt von einem Sexualmord von dem für den Angeklagten günstigeren Fall aus - dass er sexuelle Handlungen erst nach dem Tod der Frau vorgenommen hat.
Der Sohn der ermordeten Rentnerin äußerte sich noch immer gezeichnet vom gewaltsamen Tod seiner Mutter. „Das kann man nicht aufarbeiten, das vergisst man nicht. Das Bild meiner toten Mutter habe ich heute noch immer jeden Tag im Kopf. Wie sie da lag, nackt, war ein schrecklicher Anblick für mich“, sagte der heute 75-Jährige.

In ihren Plädoyers fordern sowohl die Anklage als auch die Verteidigung für den Angeklagten 2 Jahre auf Bewährung. Das Werner W. den Mord an Erna Ganz zu verantworten hat, hat das Gerichtsverfahren ganz eindeutig und ohne Zweifel ergeben. Kriminaltechnische Spuren und das Geständnis des Angeklagten lassen keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkommen. Mord verjährt nie, dass hat dieser Mordfall gezeigt. Und erwachsene Täter erhalten bei Mord lebenslange Haft- und hier liegt das Dilemma dieses Falles. Das Jugendstrafrecht sieht bei Minderjährigen bzw. Heranwachsende eine maximale Haftstrafe von 10 Jahren vor. „Ich muss jetzt schlucken und mich sammeln, aber die Staatsanwaltschaft kann aufgrund der Gesetzeslage nur eine Haftstrafe von 2 Jahren beantragen.,“ erläutert der Staatsanwalt. Die Sozialprognose ist gut, mit erzieherischen Gründen kann man bei einem über 50-Jährigen nicht argumentieren - und die Schwere der Schuld, mit der bei Erwachsenen von der Bewährung abgesehen werden kann, greift bei Jugendlichen nicht. Die Anklage sieht die Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat- hier der versuchte Diebstahl- als erfüllt an. Ob zusätzlich auch ein Sexualmord vorliegt, muss zugunsten des Angeklagten verneint werden. Nach dieser langen Zeit lässt sich nicht mehr feststellen, wie die Spermaspur entstanden ist. Dieser Umstand spielt jedoch bei der Strafzumessung aber auch keine Rolle mehr. Im Ergebnis heißt das, dass der Angeklagte wegen Mordes zu verurteilen ist, aber er kann heute Abend nach Hause fahren.

Die Verteidigung argumentiert ähnlich und beantragt eine maximale Bewährungsstrafe in Höhe von 2 Jahren. Es tue ihm leid. Der Angeklagte bereue, was er der Familie des Opfers angetan habe. Die Schuld trägt er sein Leben lang mit sich. Auch nach 35 Jahren.

Am vierten Verhandlungstag verurteilt die Jugendkammer des Landgerichtes Flensburg den Angeklagten wegen Mordes zu 2 Jahren auf Bewährung. Daran, dass der angeklagte Familienvater die Rentnerin umgebracht hat, gibt es aus der Sicht der Kammer keine Zweifel. Der Angeklagte wollte sein Opfer zum Schweigen bringen. Aus Angst, dass sein Opfer ihn anzeigt. Er verschloss ihre Atemwege auch dann noch, als sie bereits in Ohnmacht gefallen war und würgte. Dennoch kann die Kammer den Angeklagten nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilen. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 17 war, gilt für ihn Jugendstrafrecht. Und da eine Jugendstrafe höchstens zehn Jahre betragen darf, bleiben der Kammer nur noch maximal zwei Jahre für eine Verurteilung.

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Eigentlich ein unfassbares Urteil. Für 2 Morde wurde der Familienvater zu insgesamt 10 Jahren verurteilt und hat nur 6 Jahre verbüßt. Unfassbar und eigentlich für niemanden mit einem auch nur geringfügig ausgeprägten Gerechtigkeitsgefühl zu verstehen. Für die Hinterbliebenen des Opfers, für Familienangehörige, für Freunde und Bekannte muss es sogar ein Schlag ins Gesicht sein. Auch in mir kommt natürlich die Wut hoch, wenn ein verurteilter Mörder das Gericht wieder als freier Mann verlassen darf. Zwei Tote und ein Schuldiger, der nach dem Prozess unbehelligt auf die Straße geht, ein Mörder mitten unter uns. Das ist Recht, wenn auch auf keinen Fall gerecht. Gerechtigkeit ist aus juristischer Sicht einzig und allein eine moralische Größe. Das Gesetz hat für Jugendliche die Haftzeit begrenzt, um ihnen eine zweite Chance zu ermöglichen. Im Jugendstrafrecht stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund und nicht das „für immer“ Wegsperren- auch nicht bei Morden. Sie will den Jugendlichen wieder integrieren und eine helfende Hand sein, die Hand vielleicht, die er in seinem jetzigen Leben nicht gehabt hat. Daher steht bei diesen Verbrechen nicht die Schwere der Tat, sondern das Alter und bei Heranwachsenden zusätzlich noch die geistige Reife im Vordergrund. Wäre das Verbrechen an Erna Ganz bereits 1986 bekannt gewesen und wäre er dann für zwei Morde im Alter von 20 Jahren verurteilt worden, hätte die Strafe 10 Jahre nicht übersteigen dürfen. Daher waren in diesem Fall dem Gericht die Hände gebunden, auch wenn der Schutz des Jugendstrafrechts ursprünglich nicht dafür gedacht war, einem 50-jährigen Mörder, der erst nach Jahrzehnten gefasst wird, vor Strafe zu schützen. Hätte Werner W. die zweite Tötung als Erwachsener (also nur ein Jahr später) begangen, wäre eine Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht bis zur Maximalhöhe möglich gewesen. Werner W. erhält daher aufgrund der Gesetzeslage eine zweite Chance. Allerdings erst nach einem zweiten Verbrechen und obwohl er diese nicht verdient hätte.

Werner W. wurde nach dem Urteil auf freien Fuß gesetzt und zog wieder zu seiner Familie. Wie es in seinem Leben weiterging, ist unbekannt und soll hier auch nicht thematisiert werden. Die wahre Identität des Angeklagten wurde geschützt und durfte öffentlich in den Medien nicht genannt werden.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#8

RE: FF 3 07.05.2014 (Kripo Flensburg) Mord an Erna Ganz

in Filmfälle 19.03.2021 18:00
von bastian2410 • 1.678 Beiträge

Moin, Moin Ludwig,

genauso ist es. Und bei Jugendlichen gibt es halt nur eine maximale Gesamtstrafe von 10 Jahren, dh wenn ein Angeklagter bereits zu 8 Jahren verurteilt wurde, bleiden lediglich 2 Jahre übrig. Jugendliche, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, sitzen also insgesamt nur 10 Jahre, egal wieviel sie angestellt haben.

Bei Erwachsenen ist es etwas anders, da wird dann entweder eine Gesamtstrafe gebildet oder bei lebenslanger Haft eine Mindestverbüßungsdauer.

Im Fall Jacobi - ich bin jetzt aber nicht sicher, obwohl ich zum ersten Fall des Angeklagten ja auch ein Review geschrieben habe- erfolgte zuvor wegen Totschlag eine zeitige Verurteilung. Sollte das Gericht die Tat als Mord einstufen, gibt es natürlich lebenslang. Dann wird von den Vollstreckungsbehörden eine Mindestverbüßungsdauer für die beiden Taten festgelegt. Und sollte eine Verurteilung erfolgen, gibt es wohl auch eine Sicherungsverwahrung.

Ich schätze mal, dann sitzt der Angeklagte 10-12 Jahre in Haft und wandert dann wahrscheinlich 10 Jahre in die SV.

Interessant wird es aber, wenn das Gericht nur wegen Totschlag verurteilt. Zwar ist bei Totschlag auch eine lebenslange Haft möglich, aber halt auch eine zeitige Haft. Dann könnte hier ne hitzige Diskussion entstehen.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 19.03.2021 18:02 | nach oben springen



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