Zur Abrundung ein paar Informationen zur Vergewaltigungsserie in Frankfurt, die ich in ein paar hessischen Zeitungen gefunden habe.
Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung in Aktenzeichen xy im Mai 1999 wurden den Täter insgesamt 10 Vergewaltigungen am Frankfurter Flughafen vorgeworfen. Die gleiche Vorgehensweise bei diesen Verbrechen ließen die Beamten der Kripo Frankfurt zum Entschluss kommen, dass alle Vergewaltigungen vom gleichen Täter ausgeführt wurden. Tatort war zunächst immer die Tiefgarage des Frankfurter Flughafens. Er bot mehrmals Frauen in der Tiefgarage seine Hilfe an, die auf der Suche nach ihrem Auto, einem bestimmten Ausgang oder einem Terminal waren. Dann wurden die Frauen mit einem Messer bedroht und brutal misshandelt und vergewaltigt
Die Serie begann Anfang Juni 1998 zunächst mit einem Versuch. Das Opfer blieb verschont, weil es sich gegen den Täter heftig zur Wehr setzte ihn so zur Flucht veranlasste. 2 Wochen später- am 19. Juni 1998- beging der Täter eine Vergewaltigung, die juristisch am schwersten wiegte: Er überfiel in der Flughafengarage eine Amerikanerin, als sie mit ihrem 14 Tage alten Baby ins Auto einsteigen wollte. Aus Angst um ihr Kind ließ die Frau mehrere demütigende Geschlechtsakte über sich ergehen. Nach dem Verbrechen flüchtete der Täter mit der Handtasche des Opfers.
Die Flughafenpolizei verstärkte daraufhin ihre Präsenz. Zudem wurde nach dem sogenannten Flughafenvergewaltiger öffentlich gefahndet. Durch die Öffentlichkeitsfahndung wechselte er den Tatort. Am 6. Juli 1998 drang er bei einer jungen Frau im Stadtteil Frankfurt/Sachsenhausen in die Wohnung ein, die er unter Drohung mit einem Messer mehrfach sexuell missbrauchte.
Im Dezember sprang der Vergewaltiger an einer Ampel in den Wagen einer Frau und zwang sie, ins Mörfeldener Gewerbegebiet zu fahren. Dort wurde die Frau mehrmals sexuell missbraucht.
Dann folgte eine Pause von vier Monaten. Im April 1999 verlegte er seinen Tatort wieder an den Frankfurter Flughafen. Er versuchte, eine 18jährige zu vergewaltigen, und verletzte die junge Frau dabei erheblich, als er sie zu Boden warf. Kurz darauf überfiel er eine Frau in einem Treppenhaus in der Tiefgarage des Frankfurter Flughafens und versuchte, die Frau zu vergewaltigen.
Nach der Ausstrahlung in Aktenzeichen xy drang er in die Wohnung einer Prostituierten in Sachsenhausen ein, versuchte sie zu vergewaltigen und beraubte sie.
Nach der erneuten Vergewaltigungsserie am Flughafen in Frankfurt wurde wiederum die Präsenz der Polizei und des Bundesgrenzschutzes verstärkt. Am 9. Juni 1999 fiel der Mann Beamten des Bundesgrenzschutzes auf, weil er planlos im Parkhaus am Flughafen herumlief und Ähnlichkeit mit den Phantombildern zeigte, welches auch in der Mai- Sendung von Aktenzeichen xy veröffentlicht wurde. Als die BSG-Beamten ihn kontrollieren wollten, konnte der Mann flüchten.
Nach diesem Vorfall konnte der Mann jedoch schnell identifiziert werden. Am 29 Juni 1999 konnte er durch ein SEK in seiner Wohnung in Mörfelden-Walldorf festgenommen werden. Bei dem Täter handelte es sich um einen in Deutschland geborenen 23- jährigen Türken, der in der Airport- Klinik des Frankfurter Flughafens eine Ausbildung zum Arzthelfer absolvierte. Nach Abschluss der Ausbildung wurde er jedoch wegen disziplinarischer Auffälligkeiten nicht übernommen. Seine speziellen Ortskenntnisse am Flughafen nutzte er für seine Taten aus.
Nach seiner Festnahme wurde der Täter vielen Opfer gegenübergestellt. Zudem wurde in einigen Fällen ein genetischer Fingerabdruck sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage in insgesamt vier Fällen der Vergewaltigung, der versuchten Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung in vier Fällen, der Körperverletzung, der räuberischen Erpressung, des Raubes und in einem Fall der Beleidigung. In der JVA hatte er einer Vollzugsbeamtin unter Verwendung von Schimpfwörtern angedroht, sie werde sein nächstes Vergewaltigungsopfer sein. Der Prozeß begann Mitte Mai 2000. Der 24- jährige Türke legte bei Prozeßbeginn ein Geständnis ab, so konnte der Prozeß abgekürzt werden. Viele seiner Opfer sagten vor Gericht aus, dass sie auch heute noch unter Angstzuständen leiden würden. Die Aussage der Amerikanerin, das schwerste Delikt, wurde vorgelesen. Allein für diese Tat erhielt der Angeklagte eine Einzelstrafe von den acht Jahren und neun Monate.
Am 5.6.2000 verurteilte das Landgericht Frankfurt den Angeklagten zu insgesamt 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem musste er einer Frau, die er in Sachsenhausen in ihrer Wohnung überfallen hatte, über 17000 DM Schmerzensgeld zahlen. Das Gericht stufte den Türken als gemeingefährlichen Hangtäter ein, vor dem die Öffentlichkeit geschützt werden muss. Die Neigung des Angeklagten zu schwersten Straftaten ergab sich für das Gericht aus der Serie von Vergewaltigungen. Zudem führten die Verbrechen des Vergewaltiger zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung, gerade unter Frauen. Ein weiterer Grund für die hohe Strafe war, dass der Täter nach der Öffentlichkeitsfahndung den Tatort gewechselt hat.
Die Anklage hatte 15 Jahre und Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung 8 Jahre und keine Sicherungsverwahrung. Die Revision beider Seiten wurde verworfen.
Noch immer sitzt der jetzt 36 jährige in Haft.
die einzige (kostenfreie) Info im WWW zum Urteil:
http://saarland.sz-sb.de/Elias/detail_it.jsp?number=1