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05.12.1980 SF 1 (Kripo Waldshut) Entführungsfall Eva St. (und Entführungs-/Mordfall Cornelia Becker)

in Studiofälle 24.03.2020 03:09
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

05.12.1980 SF 1 (Kripo Waldshut)
Entführungsfall Eva St. (und Entführungs-/Mordfall Cornelia Becker)


Neben dem RAF- Terrorismus und Banküberfälle bildeten in den 70/80er auch immer wieder Entführungsfälle einen Schwerpunkt in Aktenzeichen xy. Gerade Ende 70/Anfang 80er waren v.a. sehr oft Kinder Opfer von Entführungsfällen. Am 5.12.1980 berichtet Eduard Zimmermann daher auch über zwei Kindesentführungen in Karlsruhe und Waldshut. Beide Verbrechen wurden geklärt, aber nur ein Fall endete mit einem glücklichen Ausgang- Eva St. konnte sich selbst nach drei Tagen Geiselhaft befreien. Die 11jährige Cornelia Becker wurde dagegen bereits an ihrem Entführungstag erschlagen und erst 5 Wochen später tot aufgefunden.

Eva, Tochter eines Möbelfabrikanten aus Tiengen, ist 19 Jahre und arbeitet als Kindergärtnerin. Sie hat an diesem Donnerstag, den 27.11.1980 gegen 21 Uhr Feierabend und verlässt kurz darauf das Kinderheim der Stadt Remscheid in Bernau, in dem sie seit einigen Monaten arbeitet. Mit ihrem Auto will sie zu ihrer rund drei Kilometer entfernten, ebenfalls in Bernau gelegenen Wohnung fahren, wo sie im Haus „Annehof" der Familie St. zusammen mit ihrem 23jährigen Freund wohnt. Dort kommt sie jedoch nicht an.

Kurz nach ihrer Abfahrt von dem Parkplatz am Kinderheim springt ein Mann auf die Straße und zwingt sie anzuhalten. Der Entführer, dessen Gesicht von einer besonders großen Skimütze zum Teil verdeckt ist, bedroht die Neunzehnjährige mit einer Pistole und fordert sie auf, auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen. Dann wird ihr vom Täter ein abgeschnittenes, an einem Ende zugenähtes Hosenbein über den Kopf gestülpt.
Der Kidnapper fährt dann mit seinem Opfer in ein Waldstück bei Waldshut, wo er sie zwingt, in ein offensichtlich für diesen Zweck vorbereitetes Erdloch zu kriechen. Mit zwei Ketten, die mit Vorhängeschlössern verschlossen sind, wird sie an den Baumwurzeln angekettet. Um Fluchtversuchen vorzubeugen, droht der Entführer Eva St., dass er ihrem Freund, den er ebenfalls in seiner Gewalt habe, etwas antun werde. Zudem wird der Eingang der Erdhöhle vom Täter mit einem zwei Zentner schweren Felsen verschlossen.

Die entführte junge Frau, die neben ihrer Kleidung lediglich eine Decke gegen die Kälte vom Täter erhält, kann sich in der etwa 1,20 mal 0,80 Meter großen Höhle nur gekrümmt aufhalten. Während der Entführung wird Eva mehrmals vom Täter aufgesucht und mit Lebensmittel versorgt, hauptsächlich Mandarinen und Bananen, sowie Cola in Dosen.
Der Wagen der Frau, ein Renault, wird später in der Innenstadt von Bernau verlassen aufgefunden. Noch am Abend der Entführung gegen 23 Uhr meldet sich der Kidnapper mit seinen Forderungen bei dem 23jährigen Freund Eva St. telefonisch. Sowohl bei diesem Anruf als auch bei zwei weiteren Telefonaten am Freitag und Sonnabend, die er mit den Eltern der Kindergärtnerin führte, verlangt der Unbekannte ein Lösegeld von 600 000 DM. Über die Übergabemodalitäten soll bei einem weiteren Anruf gesprochen werden. Dazu kommt es jedoch nicht mehr.

Bevor es zu einem weiteren Kontakt kommt, gelingt es Eva St., sich nach 60 Stunden Geiselhaft zu befreien. Sie kann ein Vorhängeschloss, mit dem die Ketten gesichert waren, mit einem Stein zerschlagen und den zwei Zentner schweren Felsen mit Hilfe ihrer Füße zur Seite schieben. Eva St. schlägt sich bis zur Bundesstraße 500 durch, wo sie von einem zufällig vorbeifahrenden Ehepaar- 3 km von Waldshut und 25 km von ihrem Wohnort- aufgenommen und zur Polizei nach Waldshut gebracht wird.

Die Polizei nimmt sofort die Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft ist zunächst davon überzeugt, dass mehrere Personen an dem Kidnapping beteiligt waren. Zudem wird geprüft, ob es Zusammenhänge zum Entführungsfall Cornelia Becker gibt und es sich in Bernau um einem Nachahmungstäter handelt. Beide Entführte sind Töchter von mittelständischen Unternehmern, beide Erpresser meldeten sich jeweils kurz nach der Tat telefonisch bei den Angehörigen. Beide Entführungsorte liegen im badischen Landesteil, der eine nahe der deutsch-französischen, der andere nahe der deutsch-schweizerischen Grenze. Die 11jährige Cornelia war wie jeden Morgen auf dem Weg zur Schule, die 19jährige Kindergärtnerin Eva war wie jeden Abend auf der Rückkehr in ihre Wohnung nach Bernau. Die Beamten haben die Vermutung, dass offenbar die menschlich verständliche Zahlungsbereitschaft der Eltern Becker in Millionenhöhe auf andere Täter negativ animierend gewirkt hat.

Die Kripo Waldshut dehnt ihre Ermittlungen auch auf das Schweizer Staatsgebiet aus, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der -nach Angaben des Opfers- mit ausländischem Akzent sprechende Entführer in die nahegelegene Schweiz abgesetzt hat. Das Erdloch bei Waldshut, in dem Eva fast 3 Tage verbringen musste, liegt zudem nur wenige Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Weitere Untersuchungen an der Höhle ergeben, dass diese schon vor einiger Zeit gebaut worden ist. Steine, die diese nach oben abdeckten, waren bereits von Moos bewachsen.
Am 3. Dezember 1980 passiert in Hamm ein ähnliches Verbrechen. Die Entführung eines 17 Jahre alten Schülers, der sich auf seinem Moped auf dem Weg zur Schule befand, scheitert jedoch. Der Sohn eines Bauunternehmers war in der Innenstadt plötzlich von zwei Männern angehalten worden, die versuchten, ihn in einen an der Straße abgestellten Personenwagen zu zerren. Der Junge, der sich mit Händen und Füßen wehrte, konnte einen Autofahrer und ein LKW- Fahrer auf sich aufmerksam machen. Daraufhin flüchteten die beiden Täter zu Fuß. Ein dritter Mann brauste mit dem abgestellten Fahrzeug davon.

Jetzt schalten die Behörden in Baden-Württemberg die Öffentlichkeit in die Fahndung nach dem noch immer unbekannten Entführer ein und veröffentlichen die auf Band aufgenommene Stimme des Erpressers. Auch in der Sendung Aktenzeichen xy am 5.12.1980 wird das Tonband mit der Erpresserstimme abgespielt.
Der Fall geht den Zuschauer nach der Ausstrahlung besonders nah; die meisten Hinweise gehen zu der unterschiedlich verstellten Stimme des Täters auf Tonband ein. Es meldet sich auch ein Mann, der glaubt, die Handschuhe zu kennen, die der Entführer dem Mädchen zum Schutz gegen die Kälte überlassen hatte. Er gab an, die Lederfäustlinge an seiner Schweizer Arbeitsstelle in Leibstadt bis Ende Oktober zeitweise benutzt und dann in seinem Spind verwahrt zu haben. Von dort seien sie verschwunden. Bei einer Vernehmung der Kriminalpolizei glaubt er, die gestohlenen Handschuhe wiederzuerkennen. Die Arbeitsstätte des Mannes liegt direkt an der Schweizer Grenze, nur wenige Kilometer von Waldshut entfernt.
Drei Wochen nach der Entführung meldet sich ein pensionierter Kriminalhauptwachtmeister aus Eschbach bei Waldshut. Im Bamberg wird am 18. Dezember der 25jährige arbeitslose Hans- Peter Z. festgenommen. Dem Kriminalisten waren vor der Tat die hohen Geldausgaben des Festgenommenen, die er offenbar mit Hilfe des Lösegeldes wieder ausgleichen wollte, aufgefallen. Auch hatte er vor der Entführung in Bernau einen ortsfremden Ford Fiesta beobachtet, der sich jetzt als das Fahrzeug des Kidnappers herausstellt.

Sofort wird Z. von der Kripo Waldshut verhört. Obwohl seine Frau, die ebenfalls Kindergärtnerin ist, ihm mit einem falschen Alibi zu helfen versucht, durchsuchen die Beamten seine Zweitwohnung in Waldshut-Eschenbach. Sie finden dabei zwei Revolver und das als Maske benutzte abgeschnittene Hosenbein. Nachdem er mit den vorgefundenen Beweisstücken konfrontiert wird, gesteht er die Entführung Eva S. und wird festgenommen. Z. hatte nach eigenen Angaben von der Selbstbefreiung seines Opfers aus der Zeitung erfahren.

Gegen Z. ergeht Haftbefehl wegen erpresserischen Menschenraubes. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde der mutmaßliche Entführer auf Eva St. offenbar über seine Frau aufmerksam, die mit Eva in Waldshut zeitweilig gemeinsam zur Schule gegangen war. In den letzten Jahren habe die Bekanntschaft nicht mehr bestanden.

Hans- Peter Z. selbst lebte lange Jahre in Waldshut, wo er die Schule mit der mittleren Reife abschloss. Er lebte sowohl vom Verdienst seiner Frau, als auch von Vorschusszahlungen auf das Erbe, die ihm die Adoptivmutter in Waldshut-Eschbach gab.
Jetzt geht die Polizei davon aus, dass der mutmaßliche Entführer die Tat allein begangen hat, da sich auch die sofort nach der Selbstbefreiung von Eva St. vor der Polizei zu Protokoll gegebenen Darstellungen „in allen wesentlichen Punkten" mit dem Geständnis von Z. decken. Zudem identifiziert das 19jährige Opfer bei einer Gegenüberstellung den Festgenommenen mit Einschränkungen als den Täter. Eine persönliche Beziehung zwischen Eva und Z. bestand jedoch vor der Tat nicht, lediglich die Ehefrau kannte das Opfer persönlich.

Da es sich bei den Festgenommenen nach Ansicht der Anklage um einen mit Problemen geplagten Einzelgänger handelt, ordnet sie ein psychiatrisches bzw. forensisch-psychologisches Gutachten an. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass Z. strafrechtlich schuldunfähig ist und daher in einem psychiatrischen Krankenhaus in Sicherungsverwahrung kommen muss. Die psychiatrische Untersuchung des 25jährigen habe hinreichende medizinische Anhaltspunkte für eine krankhafte seelische Störung ergeben, so dass Z. wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden könne.
Am 26. August 1981 beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen der Prozess. Hans- Peter Z. sagt aus und gesteht auch vor Gericht, dass er Eva St. im November 1980 entführt hat. Zudem erklärt er, dass nicht eine klassische Entführung beabsichtigt war, sondern er nur „absurdes Theater" gespielt habe. Durch die Entführung habe er zudem gehofft, seine zerrüttete Ehe zu retten und seiner Ehefrau wieder näher zu kommen.

Auch das Opfer sagt als Zeugin aus und erkennt den Angeklagten als ihren Entführer wieder. Sie schildert die Entführung und ihre Selbstbefreiung aus der 60 Stunden dauernden Gefangenschaft in der Höhle. Aufgefallen sei ihr das widersprüchliche Verhalten des Kidnappers, der einerseits gedroht, sie andererseits zu trösten versucht habe.

Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung fordern die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Z. war nach einem medizinischen Gutachten zur Tatzeit krankhaft seelisch gestört und hat die Tat daher im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Auch seien Anzeichen einer schizophrenen, gefühlskalten Geisteskrankheit erkennbar.

Am 28. August 1981 spricht die Schwurkammer das Urteil und erklärt den Angeklagten für schuldunfähig. Zwar habe der Angeklagte gestanden, die damals 19jährige Eva St. am 27. November 1980 auf ihrem Heimweg in dem Schwarzwaldort Bernau entführt und in einer nahegelegenen Erdhöhle angekettet zu haben. Zu der Übergabe des von ihm geforderten Lösegelds in Höhe von 600 000 Mark war es nicht gekommen, weil sich die junge Frau nach rund 60stündiger Gefangenschaft selbst befreien konnte. Das Gericht betont allerdings, dass Z. an einer seelischen Erkrankung leide und im Zustand der Schuldunfähigkeit den erpresserischen Menschenraub begangen habe. Daher ordnet die Kammer auch die Einweisung von Z. in ein psychiatrisches Krankenhaus an. Die Einweisung wird mit der Gefahr begründet, dass Hans- Peter Z. infolge seiner Krankheit erneut Straftaten begehen könnte. Auch habe er sich außerstande gezeigt, Schuldgefühle zu entwickeln. Kein Zweifel besteht für das Gericht darin, dass der in einer „gespaltenen Welt" lebende und an Halluzinationen leidende Mann die Entführung vorsätzlich begangen und sich dabei objektiv brutal verhalten habe. Das eigentliche Motiv sah die Strafkammer in einer Ehekrise des Beschuldigten, der in „skurriler Weise" geglaubt habe, über die Entführung von Eva St., die eine Schulfreundin seiner Frau war, wieder Zugang zu seiner Frau zu finden.

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Nach dem Urteil werden nun Ärzte zu entscheiden haben, ob und wann Z. wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden kann. Juristisch liegt ein Freispruch vor. Denn wer ohne Schuld handelt, also schuldunfähig ist, kann in Deutschland nicht bestraft werden. Stellt der Täter jedoch aufgrund seiner Krankheit eine Gefahr für andere dar und sind weitere Straftaten zu befürchten, wird durch das Gericht die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. So wie in diesem Fall. Die Dauer der Einweisung liegt allein in den Händen der Ärzte und Gutachter und kann durchaus lebenslang andauern.

Die Entführung von Eva war innerhalb von 3 Monaten bereits die 6. Kindesentführung. Das Verschwinden von Bernau fällt in die Zeit, in der auch in Köln Nina von Gallwitz und Johannes Erlemann entführt werden. Zur gleichen Zeit wird nur ein paar 100 Kilometer entfernt Cornelia Becker entführt und ermordet. Kurz vor diesem Fall behandelt Aktenzeichen xy die Entführungsfälle Beate K. und Elke P. Diese Art der Verbrechen, die man eigentlich nur von der Mafia in Italien bzw. aus Südamerika kennt, hatten Anfang der 80er Hochkonjunktur in Deutschland. Die Rahmenbedingungen in Entführungsfällen hatten sich in dieser Zeit deutlich zugunsten der Täter verändert, da Angehörige immer öfter dazu übergingen, mit den Menschenräubern ohne die Polizei ins Geschäft zu kommen. Diese Verhaltensweise wurde vor allem durch die Entführung Kronzucker/Wächtler begünstigt.

Jedoch muss auch gesagt werden, dass sämtliche Entführungen an Kindern - bis auf den Fall von Gallwitz- aufgeklärt sind. Diese Art von Verbrechen hatte daher auf längere Sicht keine Aussicht auf Erfolg in Deutschland.

Teil 2: Es war zwar kein (richtiger) xy- Fall. Der Fall Cornelia Becker wurde im Rahmen der Entführung von Eva St. nur kurz erwähnt. Er ist aber einer der bekanntesten Entführungsfälle in Deutschland, da es wirklich ein sehr grausames Verbrechen war. Und da das Corona- Virus herrscht, gibt es die wichtigsten Infos und Prozessereignisse zum Fall Becker im zweiten Teil.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 26.09.2023 23:54 | nach oben springen



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