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15.04.1983 FF 3 (Kripo Verden) Bankraub mit Geiselnahme

in Filmfälle 09.03.2020 02:10
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Der Bankraub mit Geiselnahme ist (höchstwahrscheinlich) nicht aufgeklärt.

In der Nacht zum 31. Mai 1982 hatten zwei maskierte und bewaffnete Männer die Eltern und später andere Familienmitglieder eines Bankangestellten der Volksbank Posthausen bedroht und sie als Geisel genommen.
Sie zwangen so den Filialleiter, Tresorschlüssel und die Tresorkombination preiszugeben. Beute: 310 000 DM Bargeld und für 160 000 DM Barschecks.
Bereits bei Ausstrahlung des Falles am 15.04.1983 wurde nach dem 28jährigen Gustav S. aus Berlingerode (damalige DDR) gefahndet. Durch das Fluchtauto- ein BMW 528i, der nach der Tat auf dem Rastplatz Grundbergsee gefunden wurde- und die Waffe konnte die Kripo Verden eine Verbindung zu S. herstellen.

S. war 1980 aus der JVA Verden ausgebrochen, da er wegen Raubes in Untersuchungshaft saß. Nach seiner Flucht soll er insgesamt 3 Raubüberfälle- u.a. auf zwei Geldboten- in Posthausen, Bremen und Verden begangen haben. S. wird Anfang 1985 in der Wohnung eines Jugendfreundes n der Immermannstraße in Düsseldorf festgenommen.
Bei seiner Festnahme steht er auch unter Mordverdacht. Am 8. November 1984 wird der 25 Jahre alte Italiener Roberto Luigi R. ermordet in einem Kühlschrank in seinem Campingbus in Bremen aufgefunden. Er soll der Komplize von S. bei diesem Bankraub mit Geiselnahme in Posthausen gewesen sein. Die Kripo findet in dem Campingbus fünf selbstgebastelte Rohrbomben, eine Luftpistole, einen geladenen Revolver, eine Pistole sowie ein abgesägtes doppelläufiges Schrotgewehr.

4 Italiener werden unmittelbar nach dem Mord festgenommen und führen die Beamten auf die Spur von Gustav S. Der Mieter einer Wohnung, in der das Opfer und S. öfter übernachtet haben, sagt aus, dass es zwischen S. und R. zu einem Streit gekommen ist und R. auf einmal eine Pistole in der Hand hatte. Es kam zu einem Handgemenge und dann löste sich ein Schuss, der R. tödlich traf.
Der Mordvorwurf wird später fallengelassen, da der Verdacht aufkommt, dass R. Opfer von Schutzgelderpressungen wurde, da er in Bremen eine Pizzeria betrieb und die Rohrbomben etc. zur Einschüchterung des Restaurantbesitzers gedient haben können.
Im Oktober 1986 beginnt gegen S. vor der Bremer Großen Strafkammer der Prozess. Er wird angeklagt wegen drei bewaffneter Raubüberfälle mit Komplizen in Posthausen, Bremen und Verden, Geiselnahme, Autodiebstahl und unerlaubten Waffenbesitz.
Am 11.2.1987 wird Gustav S. von der Großen Strafkammer wegen der drei Raubüberfälle- und damit auch von der Tat mit Geiselnahme in Mai 1982- freigesprochen. Kein Opfer konnte den Angeklagten identifizieren. Er erhält lediglich wegen Urkundenfälschung, KFZ- Diebstahl und unerlaubten Waffenbesitz eine Haftstrafe von 3 Jahren.

Gustav S. ist wegen des Freispruchs somit in diesem Fall als unschuldig anzusehen. Der ermordete Roberto Luigi R. galt in diesem Fall ebenfalls als tatverdächtig, durch seinen Tod konnte der Fall aber nicht juristisch aufgeklärt werden.

(Anm: Gustav S. wird jedoch noch in weiteren Fällen in Laufe der 80er verurteilt. Haftstrafe insgesamt um die 12 Jahre)
(Quelle Urteil: Nordwest- Zeitung Ausgabe vom 12.2.1987)


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

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