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07.07.1989 Mord an Annette Kochner (Mord im Kornfeld)

in Filmfälle 02.01.2018 23:32
von Metropolis 1971 • 71 Beiträge

Da ich selber aus Rheinland-Pfalz komme, hat mich der Mordfall Annette Kochner sehr interessiert. Hinzu kommt, dass das Opfer auch mein Geburtsjahrgang war. Klingt komisch, aber irgendwie verbindet einen sowas, auch wenn man sich persönlich nicht kennt, oder gekannt hat. Auch die Präsentation in der XY-Sendung, bei der Eduard Zimmermann anhand eines Modellbaus mit kleinen Spielzeugautos die Situation am mutmaßlichen Tatort erläutert, fand ich sehr interessant. Jedenfalls habe ich etwas im Netz recherchiert und folgende Artikel zu dem Fall gefunden.

N-TV. online vom 27. Oktober 2004:

"Sexualmord an Schülerin nach 16 Jahren aufgeklärt. 16 Jahre nach der Tat konnte die Polizei jetzt einen Sexualmord an einer Schülerin aus Rheinland-Pfalz per Gentest aufklären. Ein 38 Jahre alter Metzger sei am Mittwoch festgenommen worden und habe die Tat gestanden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Der wegen eines Sexualdelikts vorbestrafte Mann wurde anhand von Sperma-Spuren überführt, die sich bei der Leiche der 16-jährigen Schülerin befanden. Das Mädchen, das sich im Juni 1988 mit dem Fahrrad auf dem Schulweg nach Speyer befand, war damals schwer misshandelt worden. Die Leiche wies mehrere Schnittverletzungen am Hals auf.
Die Sperma-Spuren des Täters hatten sich seit 1988 in einem britischen Institut befunden, das die Täter-DNA ermitteln sollte. Die dort gewonnene DNA habe jedoch aus technischen Gründen nicht mit der später beim Bundeskriminalamt eingerichteten DNA-Datei abgeglichen werden können. Erst in der vergangenen Woche führte noch maliges Nachfragen zum Abgleich mit anderen Spuren des Mannes und zur Aufklärung."

Rhein-Zeitung vom 28. Juli 2005:

"Das Frankenthaler Landgericht hat einen 39 Jahre alten Mann wegen eines 17 Jahre zurückliegenden Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte die 16-jährige Annette Kochner 1988 auf einem Feld bei Speyer missbraucht und getötet hat.
Eckard W. hatte ein erstes Geständnis widerrufen und nur einen sexuellen Kontakt zu dem Mädchen eingeräumt. Er war erst 2004 mit einer DNA-Analyse ermittelt worden, nachdem alte Sperma-Spuren aufgetaucht waren.
Der Urteilsschrift ist u.a. zu entnehmen, dass Eckard W. im Jahr 1993 wegen sexuellem Missbrauch seiner Stieftochter verurteilt wurde. Die Verteidigung meinte in ihrem Plädoyer, das es keinesfalls sicher erscheine, dass der verurteilte Mann auch der Mörder sei, selbst dann, wenn das Sperma definitiv von ihm stamme. Es könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass an diesem Tag zwei Männer Annette Kochner kurz hintereinander vergewaltigt haben und sie erst der zweite Täter umbrachte.
Später wurde eine Revision vor dem BGH abgelehnt."

Dann fand ich noch einen Kommentar zum Frankenthaler Urteil auf der Homepage einer Schifferstädter Stadträtin:

http://iwi-willendorf.de/kommentar.htm

Da die Seite aber zeitweilig nicht zu erreichen ist, zitiere ich im nachfolgenden den dort zu findenden Kommentar:

Kommentar zum Urteil im Kochner-Mordprozess im Landgericht Frankenthal am 28.07.2005:

"Das Urteil, lebenslängliche Haft für den Angeklagten Eckard W., ist mehr als unverständlich. Es wurden in der Verhandlung im Landgericht etliche wichtige und wesentliche Punkte, die zu einem ganz anderen Urteil hatten führen müssen, außer Acht gelassen. Dazu gehören u.a.: Die Aussage der Zeugin, die Annette Kochner am 21.06.1988 gegen 10 Uhr mit einem Mann ins Kornfeld gehen sah. Dem entgegen sagt das Gericht jetzt: Der Angeklagte habe darauf geachtet, dass kein Mensch während der Tat in der Nähe war. Die Zeugin hatte weiter ausgesagt, dass der Mann im Kornfeld ein weißes Jackett trug. Das Gericht sagt heute, dass der Täter einen gesprenkelten Soldatenkampfanzug getragen hätte. Die Polizei hatte anfangs davon gesprochen, dass Annette Kochner sich heftig gewehrt und laut geschrien habe. In den zurückliegenden Jahren hieß es, dass Annette Kochner abwehrunfähig dem Täter ausgeliefert war. Es hieß damals, es wäre ein Überraschungsangriff gewesen. In einem RTL 2-Film von 2003 sprach ein Kriminalbeamter von einem Blitzangriff, dem das Opfer wehrlos ausgeliefert war. 1988 war von einem roten Mittelklassewagen als Täterauto, dass auch die Zeugen gesehen hatten, immer wieder die Rede. Nun sagt das Gericht und die Kripo, dass Eckard W. 1988 ein dunkelblaues Auto gefahren habe, dass während der Tat auf der, dem Tatort gegenüberliegenden Straßenseite gehalten hätte. Das dunkelblaue Auto wurde von keinem Zeugen gesehen. Das rote Fahrzeug hingegen wurde von Zeugen in Tatorthöhe zur Tatzeit gesehen. Das Täterauto, denn nur darum kann es sich gehandelt haben, behinderte den Verkehrsfluss, so dass es durch entgegenkommende Fahrzeuge zu einem Verkehrsstau kam.
In dem RTL 2-Film wurde durch Bernd Nachtigall, Leiter der Kripo Ludwigshafen, die Fahrzeugsituation zur Tatzeit und in Tatorthöhe mit dem Fahrzeugstau an einem nachgebauten Modell gezeigt. Der Rentner, der am Tattag gegen 13 Uhr Annette Kochners Fahrrad mit nach hause nehmen wollte (es hatte auf der, dem Tatort gegenüberliegenden, Straßenseite gelegen), sah erneut das rote Auto und den Fahrer in Tatorthöhe halten. Sicher war der Täter zurückgekehrt um die verräterischen Blutspuren vom Fahrrad zu entfernen. Da der Rentner am Fahrrad stand, war das nicht möglich. Dieser Zeuge wurde in den Verhandlungstagen nur wenig erwähnt. Ein anderer Zeuge hatte seinen Acker in Tatortnähe. Er war mit dem Fahrrad dort und hatte auf dem Fahrradweg einige Worte mit dem aufgeregten Täter gesprochen. Der Täter stand an Annette Kochners Fahrrad, dass auf dem Fahrradweg lag, ebenso lag ihr Rucksack auf dem Fahrradweg. Die Nichte des Zeugen hatte den gleichen Rucksack, deshalb fiel er ihm auf. Der Zeuge hatte zu dem Mann auf dem Fahrradweg gesagt: "Was ist denn hier los?" worauf dieser barsch zurückgab: "Mach das Du weiterkommst!" Der Zeuge aus Otterstadt setzte sich auf sein Fahrrad und fuhr weiter. Er hatte den Täter auf etwa 50 Jahre geschätzt. Der jetzt verurteilte war 1988 21 Jahre alt. 1988 wurde der Presse mitgeteilt, dass auf dem Fahrrad von Annette Kochner Blutspuren wären.
Außer den vorgenannten Ungereimtheiten wurden nicht gewertet, zum jetzt verurteilten Eckard W.:

- Die Blutspur von Annette Kochners Fahrrad.
- Die Fingerabdrücke und halbe Handfläche.
- Ein Haar in der Hand von Annette Kochner.
- Die DNA, mit der in der Vergangenheit etwa 6000 Vergleichsanalysen zur Mordaufklärung gefertigt und abgeglichen wurden.
- Drei Zeugenaussagen. Die Zeugen haben den Täter gesehen oder auch kurz gesprochen. Zwei Zeugen sind möglicherweise zwischenzeitlich
verstorben. Allerdings war die Erinnerung damals frischer, als sie es heute hätte sein können.

Es gibt den Passus in der Rechtssprechung: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Passus wäre in diesem Fall wohl eine richtige und unumgängliche Entscheidung gewesen. Wenn das Urteil lebenslänglich in diesem Land bei den bekannten Fakten möglich ist, dann ist gravierend in diesem Staat etwas nicht in Ordnung. Es kann (fast) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass Eckard W. vollkommen unschuldig ist.
Deutschland versteht sich weltweit als Rechtsstaat, dem sollte auch Rechnung getragen werden. Es kann nicht sein, dass durch Fehlentscheidungen, die zu Fehlurteilen führen, Unschuldige zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Die jetzt von der Staatsanwältin angepeilte Sicherungsverwahrung des Verurteilten nach Haftende, bis zu seinem Lebensende, durch Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durch ein Revisionsverfahren, dass von der Staatsanwaltschaft erwogen wird und zur Fristwahrung eingelegt wurde, könnte aus dem Grund erwogen worden sein, um den Verurteilten lebenslang daran zu hindern, das Unrecht, dass ihm widerfahren ist, doch noch mitzuteilen und anzuzeigen. Handelt es sich hier um eine reine Selbstschutzhandlung der an dem Prozess beteiligten Rechtsorgane?"

Soweit der Kommentar der Schifferstädter Stadträtin. Ich habe ihn Wort für Wort von ihrer Homepage übernommen. Nichts weggelassen, nichts hinzugefügt. Was von diesem Kommentar zu halten ist, kann jeder für sich beurteilen. Mir jedenfalls kommt es so vor, als sei ihr das passiert, was sie den Rechtsorganen in ihrem Kommentar vorwirft. Nämlich nur die Aussagen und Beweise gelten zu lassen, welche für ihre Sichtweise der Dinge zweckmäßig sind. Währenddessen beachtet sie Beweise die gegen den damals Verurteilten sprechen, wie zum Beispiel die DNA-Spuren, andere Zeugenaussagen und nicht zuletzt das ursprüngliche Geständnis des Angeklagten, welches, obwohl später widerrufen, doch zumindest als Indiz zu behandeln wäre. Bin gespannt auf eure Meinungen dazu und zu dem Fall im Gesamten.


zuletzt bearbeitet 02.01.2018 23:33 | nach oben springen


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