Zwei Unterweltsbanden - eine deutsche und eine polnische - rivalisierten miteinander. Es kam am 15. Mai 1995 zu einer tödlichen Auseinandersetzung - das sog. "Syburg-Attentat". In das Auto der Polen flog eine Handgranate - ein Mann war sofort tot. Ein weiterer konnte sich schwerverletzt aus dem Auto befreien, wurde aber von einem Mitglied der deutschen Gruppe getötet.
Nach zwei Männern der deutschen Gruppe wurde in der Sendung namentlich gefahndet. Einer der beiden wurde in Osnabrück von einem Spezialkommando verhaftet. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihm gelang aber die Flucht aus dem Gefängnis und er ist - nach weiteren Begehen von Tötungsdelikten - einer der am meisten gesuchten deutschen Verbrecher.
Hingegen blieb es um den zweiten Täter vergleichsweise ruhig. Er floh nach der Tat nach Marokko. Dort wurde ihm - Zeitpunkt habe ich bisher nicht feststellen können - der Prozess gemacht, und er wurde freigesprochen. Allerdings befand er sich dort vier Jahre in Untersuchungshaft. Er kehrte nach Europa zurück - angeblich schwamm er bei Gibraltar nach Spanien - und wurde in Deutschland festgenommen. Ihm wurde 2011 der Prozess gemacht. Er erhielt zwar eine lebenslange Haftstrafe, durfte aber das Gericht zunächst als freier Mann verlassen. Die U-Haft in MArokko wurde ihm dreifach angerechnet. Den Rest sollte er dann in Deutschland verbüßen.
Quelle: https://www.derwesten.de/staedte/dortmun...-id4514332.html
Auszug:
"Wegen Mordes, versuchten Mordes und Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion verurteilte das Schwurgericht am Mittwoch den sechsten Mann des Syburg-Attentats vom 15. Mai 1995 zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Trotz der lebenslangen Haftstrafe konnte Syburg-Attentäter Salem K. (43) zunächst zu Frau und Kind nach Hause gehen: Das Gericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug, in Kürze wird Salem K. dann antreten, um seine Reststrafe abzusitzen.
Hintergrund des ungewöhnlichen Urteils: Salem K. ist zwar in seiner Heimat Marokko vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden, hat jedoch fast vier Jahre dort unter menschenunwürdigen Verhältnissen in U-Haft gesessen. Diese Zeit wurde ihm im Verhältnis eins zu drei angerechnet. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass Salem K. in die Mordpläne eingebunden war. Die Clique rund um Bandenchef Christian K. traf sich am späten Abend des 15. Mai 1995, um im Wannebachtal eine tödliche Rechnung mit drei Polen zu begleichen.
Der Bandenchef warf eine Handgranate in den Golf der Polen, Norman F., der am meisten gesuchte Verbrecher Deutschlands und noch immer auf der Flucht, schoss einem zweiten Polen in den Kopf. Der dritte Mann überlebte schwer verletzt. Von all diesen Plänen hat Salem K., der nach der Tat nach Marokko flüchtete, nach Überzeugung der Kammer gewusst. „Wir haben es hier mit einer Besprechung von Kriminellen zu tun, in der es darum ging, dass andere Menschen umgebracht werden sollen“, so der Vorsitzende Richter (...). Das letzte Wort des Angeklagten: „Ich kann mir selbst nicht vergeben, dass ich damals versagt habe.“