#16

Re[2]: 9.2.1990 FF3 (Kripo Bad Homburg) Mord an Intendantenwitwe

in Filmfälle 03.11.2009 11:47
von uschi • 132 Beiträge
JB>Ähm...?
JB>erstens ist der Artikel fast 40 Jahre alt und zweitens hat dieser Fall nix mit der Budda-Frau zu tun, um die es hier ging...

ja, schon klar .. mir gings auch eher um den Ort - und nicht den Fall - aber hast recht - wäre unter einer anderen Kategorie sicher besser aufgehoben..

lg
uschi
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#17

Re: 9.2.1990 FF3 (Kripo Bad Homburg) Mord an Intendantenwitwe

in Filmfälle 27.06.2010 04:42
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Liebhaber oder Mörder? Der Mord an der Intendantenwitwe


Der Prozessreview


Im Juni 1989 wird Margarethe „Betsy“ Buckwitz, Witwe des Frankfurter Theaterintendanten Harry Buckwitz, in ihrem Haus in Königstein im Taunus Opfer eines Raubmordes. Der Täter raubt Schmuck im Wert von rund 51 000 Euro und entkommt unerkannt. Nachdem die Tochter ihre Mutter telefonisch nicht erreicht, fährt sie zur Wohnung findet ihre Mutter tot auf dem Bett liegend.
Eine Woche nach der Tat findet ein Motorradfahrer an der B 8 in Höhe der Billtalhöhe eine Brille. Ein Optiker aus dem Ort erkennt die Brille. Sie gehört Margarethe Buckwitz. Anhand dieses Fundes kann die Polizei den Fluchtweg des Täters rekonstruieren. Nach dem Mord dürfte der Täter somit Königstein über die Bundesstraße Richtung Glashütten oder Schmitten verlassen haben. Nachdem die Polizei nicht weiterkommt, bittet die Kripo Bad Homburg im Februar 1990 die Zuschauer von Aktenzeichen xy um Mithilfe. Eine heiße Spur ergibt sich durch die Fernsehfahndung allerdings nicht.
Am 24.10.1990 wird mit der geraubten EC- Karte des Opfers am Hauptbahnhof in Fulda versucht, Geld abzuheben. Es wird die falsche Geheimzahl eingegeben und die Karte wird eingezogen. Der Täter wird bei diesem Vorgang von der Überwachungskamera fotografiert. Mit diesen Fotos fahndet im November 1990 Eduard Zimmermann erneut nach dem Mörder. Aber auch nach dieser Fahndung bleibt der gewünschte Erfolg aus.

1999 sichert das BKA an dem zu einem Strick zusammengeflochtenen Leukoplast-Band, mit dem Margarethe Buckwitz erdrosselt worden war, DNA Material.
Im September 2007 wird der 55j. Busfahrer Horst K. aus Schmitten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zur Bewährung und 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte 2005 eine behinderte junge Frau, die bei ihm im Bus gesessen hatte, in seine Wohnung gelockt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, diese fotografiert und die Fotos auf dem PC gespeichert. Das Verfahren wurde per Strafbefehl erledigt, um dem Opfer eine Aussage bei Gericht zu ersparen. Zudem wird er aufgefordert, eine Speichelprobe zur Speicherung abzugeben. Nach dem der Täter dieses verweigert hatte, erklärt er sich zur Abgabe einer Speichelprobe nach Rechtskraft des Urteils bereit.
Am 8. August 2008 dann der Treffer in der DNA- Datenbank beim LKA. 5 Tage später nehmen Beamte der Kripo den Busfahrer K. in seiner Wohnung in Schmitten fest. Ein Vergleich der nach der Sexualstraftat abgegebenen Speichelprobe mit dem auf dem Leukoplast-Band aus dem bis dato ungeklärten Buckwitz-Mord hatte eine eindeutige Übereinstimmung erbracht. In der Wohnung finden die Beamten Schmuck. Er stammt aus dem Besitz von Margarethe Buckwitz.
Im September 2008 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes. Sie geht von Habgier aus, der Prozeß findet im April 2009 statt.

Der Prozess

Gericht: Große Strafrechtskammer des Landgericht Frankfurt
Beginn: 21. April 2009
Verteidigung: Ulrich Endres/ Achim Groepper
Richter: Klaus Drescher
Staatsanwalt: Sandra Dittmann

Anklageschrift: (kurz gefasst)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus Habgier vor. Die 74 Jahre alte Margarethe „Betsy“ Buckwitz war in der Nacht zum 11. Juni 1989 in ihrem Bett in einer Einliegerwohnung in Königstein erdrosselt worden. Es fehlte eine Kassette, in der sie Schecks, Ausweise und Schmuck im Wert von rund 100.000 Mark aufbewahrt hatte. Der Täter war über eine angelehnte Terrassentür in die Wohnung eingedrungen. Er erdrosselte Margarethe Buckwitz mit einem Seidenschal, den er durch einen Leukoplaststreifen verstärkt hatte, nachdem er das Opfer offenbar im Flur überwältigt hatte. Der Angeklagte hatte seinen genetischen Fingerabdruck auf Heftpflaster, einem Gummihandschuh und einem Fingernagel der Ermordeten in Form von winzigen Hautschuppen zurückgelassen. 1 ½ Jahre nach dem Mord hat Angeklagte mit der Hilfe der EC- Karte des Opfers versucht, Geld an einem Automaten abzuheben. Bei diesem Vorgang wurde der Angeklagte gefilmt und anhand von Fotos in seiner Wohnung identifiziert. Der Angeklagte ist deshalb des Raubes mit Todesfolge sowie wegen Mordes aus Habgier angeklagt.

Nachdem der Angeklagte persönliche Angaben gemacht hat, äußert er sich zum Mordvorwurf. Er sei nicht der Mörder von Betsy Buckwitz. 1989 war er als Busfahrer angestellt und fuhr Linien- und Kaffeefahrten. Er hatte gerne ältere Menschen und Witwen als Fahrgäste. Er habe sich als Entertainer verstanden, und mit seinen Passagierinnen bald auch ohne fahrbaren Untersatz Umgang gepflegt. Kennengelernt habe er Frau Buckwitz auf einem Parkplatz, wo er ihr defektes Auto wieder funktionsfähig gemacht habe. Es sei zu sexuellen Kontakten gekommen, er sei häufig bei ihr in der Königsteiner Wohnung gewesen. Beim nächsten Treffen tranken beide Tee, machten dann Petting. Er habe sie mit der Hand befriedigt, bei diesem Akt sei er auch in sie eingedrungen. Sie empfing ihm dann auch mal im Bademantel und er habe sie wieder mit der Hand in der Badewanne befriedigt.
Das Spuren von ihm in der Wohnung gefunden wurden, lässt sich ganz einfach erklären. Einmal sei ihr Abfluss bei ihr im Bad verstopft gewesen. Da habe er hilfsbereit den Siphon mit einem Leukoplastreifen umwickelt, bevor beide gemeinsam in den Baumarkt fuhren und ein Ersatzteil für 80 Pfennig erstanden. Das war das letzte Mal, wo ich sie lebend sah. Aus Dankbarkeit für seine Dienste habe sie ihn mit Geld und Geschenken entlohnt.
Die EC- Karte ist ihr wohl während einer Fahrt in seinem Auto aus der Tasche gefallen. Er konnte sie dann nicht zurückgeben, denn Buckwitz fiel kurz danach dem Gewaltverbrechen, mit dem er nichts zu tun habe, zum Opfer. Als die Karte eingezogen wurde, sei er froh gewesen, weil er sie eigentlich habe loswerden wollen.

Sowohl Nebenklage (die Tochter Sybille tritt als Nebenklägerin auf) und StA sind empört über diese Ausführungen des Angeklagten. Sybille Buckwitz gibt zu Protokoll: Das ist grauenhaft! Ein Verhältnis mit einem halb so alten Mann von diesem Niveau? Meine Mutter war kultiviert, sie hätte ihn ausgelacht! Das ist abenteuerlich, absurd und infam. Sie habe die Nase voll von Männern gehabt, nie hätte sie sich auf eine Affäre eingelassen. Der Schmuck sei ihr Ein und Alles gewesen, sie hätte ihn bestimmt nicht verschenkt.

Dann wird die Tochter des Opfers, Sybille (67 Jahre), vom Gericht vernommen. Sie schildert zunächst das Auffinden ihrer Mutter. Ich habe es noch wie gestern in Erinnerung: „Meine Mutter lag im Morgenrock unter der Bettdecke. Mit verzerrtem, entstellten Gesicht. Sie war eiskalt und hatte das Tuch um den Hals – diesen Anblick vergesse ich nie.“
Auch die Geschichte mit dem Abflussrohr glaubt sie nicht. Sie habe täglich mit ihrer Mutter telefoniert. Davon hätte sie erfahren.

Am zweiten Verhandlungstag werden hauptsächlich Leute aus dem persönlichen Umfeld der Dame vernommen. Viele Zeugenaussagen mussten jedoch vorgelesen werden, weil die engsten Freunde von Betsy Buckwitz bereits verstorben sind.
Zunächst wird die damalige Haushaltshilfe, die einmal in der Woche bei Buckwitz geputzt hat, geladen. Diese sagt aus, bei ihrer Arbeit habe sie keinerlei Spuren irgendwelcher Besucher bemerkt, schon gar nicht von einem Mann.
Eine Bridge-Freundin beschreibt das Opfer als eine Person, die sehr auf ihre Sicherheit bedacht war. Die 74-Jährige habe das Kartenspiel nur mit ausgewählten Partnern gespielt und äußerst selten Runden bei sich zu Hause organisiert.
(Anm: auch die Aussagen der bereits verstorbenen Freundinnen bestätigen diese Annahme. Anzeichen für eine Beziehung zu einem Mann lassen sich aus sämtlichen Aussagen nicht entnehmen).

Auch der Hausarzt von Betsy Buckwitz sagt aus. Er wurde von der Tochter kurz nach dem Auffinden der Leiche angerufen und verständigte die Polizei. Die Frau lag zugedeckt im Bett. Er stellte fest, dass sie keines natürlichen Todes gestorben war, als er Reste von Leukoplast an dem Hals entdeckte.

Als Sachverständiger berichtete ein Rechtsmediziner, welcher das Opfer obduziert hat, über die Todesursache. Danach wurde Buckwitz erdrosselt. Die festgestellten Verletzungen vor allem in der Halsregion zeugten von großer Gewaltanwendung. Möglicherweise habe der Täter auf dem Rücken der am Boden liegenden Frau gekniet. Buckwitz ist von ihrem Mörder geschlagen oder getreten worden. Das Leukoplastband, das sie um den Hals hatte, als man sie fand, könne auch als Knebel benutzt worden sein. Der Täter hatte sich anscheinend mehrere Stunden in der Zwei-Zimmer-Wohnung seines Opfers in Königstein aufgehalten. Laut Obduktionsbericht wurde die Leiche einige Stunden nach der Tat in eine andere Position gelegt. Betsy Buckwitz scheint sich gegen ihren Mörder gewehrt zu haben, entsprechende Spuren waren an ihren Händen zu sehen. Eine Sexualstraftat schloss der Gutachter aus.

Auch der Chef des Angeklagten, der damals als Busfahrer für eine regionale Verkehrsgesellschaft beschäftigt war, wurde geladen. Der Zeuge sagte, er sei mit dem Angeklagten befreundet. Als Busfahrer habe Horst K. bei den Kollegen, vor allem auch bei den Kunden hohes Ansehen genossen. Vor allem Damen hätten ihn als Fahrer immer wieder angefordert. Auf Befragen sagte der Zeuge auch, dass es Horst K. gewesen sei, der über amouröse Abenteuer mit weiblichen Fahrgästen berichtet habe. Er habe aber nicht damit geprahlt. Im Betrieb, wo oft Damen nach ihm gefragt hätten, habe man über das Liebesleben des Kollegen geschmunzelt.

Am dritten Verhandlungstag erklärt der Leiter der Fachgruppe DNA beim LKA das Verfahren bei einem DNA- Abgleich. Am Tatort wurde DNA Material am Fingernagel der Toten gefunden, sowie auf einem Gummihandschuh und Heftpflaster in Form von winzigen Hautschuppen zurückgelassen. Es stehe mit allergrößter Wahrscheinlichkeit fest, dass es sich bei demjenigen, der in der Königsteiner Wohnung von Margarethe Buckwitz sowie an ihrer Leiche gesicherten Genspuren hinterlassen hat, auch um denjenigen handele, der im Jahr 2005 wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde. Das war niemand anders als der Busfahrer Horst K.– der Angeklagte.

Auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten wurde an diesem Verhandlungstag überprüft. Laut Einschätzung von Experten sei Horst K. voll schuldfähig. Der Gutachter erläuterte, dass er den Angeklagten als in hohem Maße narzisstisch veranlagt diagnostiziert habe. Ihm gegenüber habe er in den Gesprächen von zahllosen Seitensprüngen sowie 1000 Frauenbekanntschaften gesprochen und sich als „Don Juan“ und notorischen Fremdgänger beschrieben.

Dann werden Kripobeamte zu den Ermittlungen befragt. Sie berichteten von der lange Zeit erfolglosen Ermittlungsarbeit. 114 Spuren sei damals nachgegangen worden, ohne dass eine zur Ergreifung des Täters geführt hätte. Erste heiße Spur sei dann das Auftauchen der EC-Karte der Getöteten gewesen. 18 Monate nach der Tat wurde die Karte am Hauptbahnhof in Fulda eingezogen. Die Aussagen des Angeklagten stimmten jedoch nicht. Die Karte wurde sofort eingezogen, nicht erst durch mehrfaches Eingeben einer falschen PIN-Nummer. Die Karte war unmittelbar nach dem Mord gesperrt worden, dies habe automatisch dazu geführt, dass sie beim nächsten Einsatz an einem Geldautomaten bereits beim ersten Versuch eingezogen wurde.
Außerdem sei das Opfer sehr vorsichtig und Fremden gegenüber zurückhaltend gewesen. Allerdings hatte die Ermordete die Angewohnheit, spät in der Nacht vor dem Zubettgehen die Terrassentür zum Lüften zu öffnen. Vermutlich drang der Täter in der Nacht zum 12. Juni 1989 durch diese Tür ein. Eine Frau, die in der Wohnung über Buckwitz wohnte, hörte um Punkt 2.24 Uhr einen Schlag und einen Schrei.
Die Wohnung war aufgeräumt, der Täter muss sie sehr gründlich geputzt haben. Nirgendwo fanden sich Fingerabdrücke.

Ein weiterer Kripobeamter berichtet über die Verhöre mit dem Angeklagtren. Danach soll der Angeklagte ihm erzählt haben, dass ein Spanier Betsy Buckwitz umgebracht hat und dass er selbst noch am Abend kurz vor dem Mord mit ihr Sex hatte.
Jetzt ergreift der Angeklagte das Wort und wirft das Polizei eine Hetzkampagne vor. Er selbst sei im Gefängnis zusammengeschlagen worden, bei der Festnahme sei er trotz seines Bandscheibenvorfalls rüde behandelt worden, und der Polizist habe ihn bei der Vernehmung angeschrieen, beschwerte er sich. Einem wegen Rauschgifthandels zu 11,5 Jahren verurteilten Zellengenossen sei, wenn er Gespräche in der Zelle weitergebe, Strafnachlass versprochen worden. Der Polizist wiederum berichtete von einer Vernehmung, bei der besagter Zellennachbar gesagt habe, das K. die Ermordete intim kannte und von ihr für Liebesdienste mit Schmuck entlohnt.
Diese Aussagen überführen den Angeklagten der Lüge. Er gab zum Prozessbeginn an, das Opfer mehrere Tage vor der Tat zuletzt lebend gesehen zu haben.
Nach fünf Verhandlungstagen wird die Beweisaufnahme geschlossen, die Plädoyers werden gehalten

Die Plädoyers

Die Verteidigung fordert Freispruch. Ein Tatnachweis habe die Beweisaufnahme nicht erbracht. Der Angeklagte sei beliebt gewesen in seinem Umfeld. Das er eine Schwäche für ältere Frauen habe, kann ihm jetzt nicht zum Nachteil gereicht werden. Für die Spuren am Tatort habe er eine glaubhafte Erklärung geliefert, die nicht widerlegt wurde. Das der Freundeskreis nichts von den Kontakten zum Angeklagten wusste, war vom Opfer gewollt. Auch ein Indiz dafür, dass das persönliche Umfeld des Opfers Frau Buckwitz nicht richtig kannte. Sie sei doch eine ganz andere Frau gewesen. Im Ergebnis sei der Angeklagte in allen Punkten freizusprechen.

Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern eine lebenslange Haft wegen Mordes aus Habgier und Raubes mit Todesfolge. Die Angaben des Angeklagten sind nicht glaubhaft. So sei es seltsam, dass er über die Persönlichkeit einer Frau, mit der er ein monatelanges Verhältnis gehabt haben will, kaum Angaben gemacht habe. Weiterhin sei es merkwürdig, dass diese dem 37 Jahre alten Mann Schmuck geschenkt haben soll. Das Gleiche gelte für die angebliche Verwendung des später am Hals der Leiche gefundenen Leukoplast-Bandes. Damit will der Angeklagte notdürftig einen Abfluss in der Wohnung des Opfers repariert und das Band zwei Tage vor dem Tod entfernt haben.
Wie der Angeklagte das Opfer schildere, widerspreche allen anderen Zeugenaussagen. Es sei unvorstellbar, dass die misstrauische und männerfeindliche Betsy Buckwitz ausgerechnet eine Zufallsbekanntschaft von einem Parkplatz in ihre Wohnung gelassen und dieser auch noch ihren heiß geliebten Schmuck geschenkt habe.
Auch die behauptete ec-Karte-Entsorgung in einem Bankautomaten sei nicht glaubhaft. Dass der Angeklagte hier keine Fragen beantwortet habe, spricht auch nicht für seine Glaubwürdigkeit.

Auch die Nebenklage fordert Lebenslang. Betsy Buckwitz wurde bestialisch und brutal getötet. Für ein paar Schmuckstücke. Ihre Tochter leide bis heute unter dieser Tat. Der Angeklagte trete mit seinen Ausführungen hier als widerwärtiger Mensch auf. Die Tat verdiene nur eine lebenslange Haft.

Der Anklagte beteuert in seinem letzten Wort seine Unschuld. "Ich habe mit dem Tod von Frau Buckwitz nichts zu tun, absolut nichts", sagte er zum Schluss.

Am 2. Mai 2009 spricht das Landgericht Frankfurt im Namen des Volkes folgendes Urteil:

1). Der Angeklagte ist schuldig des Mordes und des Raubes mit Todesfolge. Er wird deshalb zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
2). Der Haftbefehl bleibt im Vollzug, Haftfortdauer wird angeordnet.
3). Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens

Urteilsbegründung:

Das Gericht ist von der Schuld des Angeklagten absolut überzeugt. Die Kammer zweifelt nicht daran, dass K. im Juni 1989 Margarethe Buckwitz, in ihrer Königsteiner Wohnung erwürgt und ihren Schmuck geraubt hat. Das ist Mord aus Habgier und Raub mit Todesfolge. Eine andere Rechtsfolge als Lebenslang sieht das Gesetz dafür nicht vor. Schon die einzelnen Darstellungen sind alle völlig unwahrscheinlich. Zusammen genommen werden sie auch nicht besser. Dass der Angeklagte geglaubt habe, das Gericht könne dieser Geschichte glauben, sei schon fast beleidigend. Auch grenzt sie an eine Verhöhnung des Opfers. Das Gericht weiß nicht, was schlimmer ist. Dass der Angeklagte so etwas erfindet, oder dass der Angeklagte die Intelligenz des Gerichts so gering schätzt, dass er annahm, die Kammer würde den Unsinn glauben.
Die Einlassung, mit der der Angeklagte dem Gericht ein intimes Verhältnis mit der damals 74 Jahre alten Frau, die ihn dafür auch noch mit Schmuck entlohnt haben soll, habe verkaufen wollen, sei nicht nur widerlegt, sie stempele selbst Baron Münchhausen zum Anfänger. Die Geschichte mit der EC-Karte ist ein solcher Unsinn, dass er sich weitere Einzelheiten dazu erspare.
Auch dass der Angeklagte das später an der Leiche gefundene Leukoplast Tage zuvor für eine Abflussreparatur genutzt haben will, ist völlig unglaubhaft. Leukoplast ist dafür gar nicht geeignet. Und wenn man es später abmacht, gibt es einen Wulst, den man auseinanderknibbeln müsste. Der Angeklagte ist mit Hilfe der modernen DNA-Technik überführt.
Der Angeklagte ist voll schuldfähig. Eine Affinität zu älteren Damen ändert daran nichts. Infolgedessen bleibt nur eine lebenslange Haft.
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#18

Re: 9.2.1990 FF3 (Kripo Bad Homburg) Mord an Intendantenwitwe

in Filmfälle 29.06.2010 22:27
von bd-vogel • 570 Beiträge
Vielen Dank für den spannenden Prozeßbericht, Bastian!

Bernhard.
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#19

RE: Re: 9.2.1990 FF3 (Kripo Bad Homburg) Mord an Intendantenwitwe

in Filmfälle 28.09.2016 09:15
von vorsichtfalle • 698 Beiträge

Hallo,

der HR hat zu diesem Fall einen kurzen Beitrag im Kriminalreport veröffentlicht :-)

http://www.hr-online.de/website/fernsehe...d_103382&type=v

VG

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