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2.9.1983 SF 1 (Kripo München) Mord an einem unbekannten Mädchen (Hella Ohr)

in Studiofälle 27.09.2010 03:30
von bastian2410 • 1.664 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
Die schöne Tote aus dem Englischen Garten- Und die lange Suche nach dem Täter
2.9.83 SF 1 Kripo München Mord an einem unbekannten Mädchen (Hella Ohr)


Bayern ist Vorreiter in Sachen DNA Analyse, in keinem anderen Bundesland wird soviel an der Weiterentwicklung der Analyse gearbeitet wie in Bayern. Immer wieder werden Verbrechen aufgeklärt, bei denen eigentlich keine Hoffnung mehr besteht. Unzählige Verbrechen konnten bereits aufgeklärt werden, oft sogar noch nach Jahrzehnten. Genauso war es in diesem Fall. Der Hartnäckigkeit der Beamten ist es zu verdanken, dass ein brutaler Sexualmord nach über 20 Jahren aufgeklärt wurde. Missbraucht, vergewaltigt und brutal ermordet. Die Kurzgeschichte dieses Mordfalls. Der Täter wird zunächst nicht gefasst, auf den Tag genau ein Jahr später begeht dieser erneut eine Vergewaltigung und bringt sein Opfer fast um. Aber erst die DNA- Analyse überführt ihn 21 Jahre später. Für Joseph Wilfling war es einer seiner größten Fälle in seiner Laufbahn.

Der Fall:

Am 31.8.1983 wird im Englischen Garten in München eine weibliche Leiche gefunden. Ein Bäcker findet das Mädchen morgens in einem Gebüsch unterhalb des Monopteros. Die Kleidung liegt verstreut neben ihr, der Büstenhalter ist noch um ihren Hals gewickelt, offenbar hatte sich das Opfer heftig gewehrt. Bei dem Abwehrkampf gelangen Hautpartikel des Täters unter die Fingernägel des Mädchens, ebenso findet die Polizei im Genitalbereich Sperma- Spuren in einer geringen Mengen. Sofort ist klar, dass es sich um ein Verbrechen handelt. Allerdings gelingt es der Polizei nicht, dass Mädchen zu identifizieren, bei der Leiche werden keine Ausweispapiere gefunden. Auch Bernd K., damals 21 Jahre alt und Schaustellergehilfe auf den Oktoberfest, treibt sich die Tage nach dem Mord am Monopteros im Englischen Garten herum. Die Polizei befragt ihn routinemäßig, K. gibt sich jedoch unwissend, und die Kratzer an seinen Armen fallen den Beamten nicht auf.

Um die Identität des Opfers zu klären, entscheidet sich die Polizei, die Öffentlichkeit einzuschalten. Bereits 48 Stunden später wird das Bild der unbekannten Toten in Aktenzeichen xy veröffentlicht.

Zu gleichen Zeit in Binzwangen nahe Rothenburg ob der Tauber (Kreis Ansbach) macht sich eine Mutter Sorgen um ihre Tochter. Sie sollte eigentlich vor zwei Tagen von einer Griechenland- Reise zurückgekehrt sein. Die Eltern erstatten am 2.9.1983 Vermisstenanzeige bei der Polizei. Aber erst 16 Tage nach der Tat wird ihre Vermisstenanzeige in Verbindung mit dem Verbrechen gebracht. Nachdem die Mutter ihre Tochter in der Rechtsmedizin identifiziert hat, steht fest: Das unbekannte Mädchen aus dem Englischen Garten ist die 18 jährige Hella Ohr aus Binzwangen. Die Fachoberschülerin war gerade mit dem Akropolis-Express von einer vierwöchigen Griechenland-Reise zurückgekehrt. In München hatte sie ihren Anschlusszug verpasst. Am Münchner Hauptbahnhof läuft sie ihrem Mörder in die Arme, ihr Gepäck wird in einem Schließfach gefunden. Nachdem die Identität des Opfers feststeht, bittet die Kripo in der Oktober Sendung 1983 erneut die Zuschauer von xy um Mithilfe und fragt, wer Hella Ohr am 31.8. am Hauptbahnhof gegen Mitternacht in Begleitung gesehen hat. Allerdings gehen kaum Hinweise auf den Mordfall ein. Zunächst kommt die Polizei nicht weiter.

Auf den Tag genau ein Jahr später, am 31.8.1984, versucht ein Täter in München hinter der Glyptothek am Königsplatz eine 23 jährige Amerikanerin zu vergewaltigen. Auch in diesem Fall wehrt sich das Opfer, die Vergewaltigung misslingt. Aus Wut über das Scheitern sticht der Täter seinen Opfer sechsmal in den Oberkörper. Das Opfer überlebt jedoch und kann bei der Polizei ein Phantombild anfertigen lassen. Dank der Aussagen des Opfers kommt man den obdachlosen Bernd K. schnell auf die Spur. Aufgrund der gleichen Vorgehensweise gerät Bernd K. auch im Fall Ohr ins Visier der Ermittler, die Polizei kann ihn mit den damaligen Methoden jedoch nicht überführen. Bernd K. erhält wegen versuchter Vergewaltigung und versuchten Mord zehn Jahre Haft. Nach Verbüßung der Haftstrafe kommt Bernd K. in die geschlossene Psychiatrie in Mainkofen (Kreis Deggendorf). 1996 wird er entlassen und kehrt in seine Heimat nach Nordrhein-Westfalen zurück. K. macht eine Malerlehre, heiratet und führt ein straffreies Leben. In den Jahren nach seiner Haftentlassung baut er sich in der Nähe von Warendorf eine neue Existenz auf.

1998 wird die DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt eingerichtet. 2001, Rechtsmedizinisches Institut in München: Hier arbeiten inzwischen in der ganzen Republik gefragte Experten an der Identifizierung von DNA-Mustern. Ihre Arbeit ist inzwischen Routine. Neben den aktuellen Verbrechen werden jetzt auch nach und nach die alten Fälle aufgearbeitet. Jedes Schwerverbrechen soll aufgeklärt werden. Im Jahr 2002 erwirken die Beamten einen richterlichen Beschluss zur Speichelabgabe gegen Bernd K., da er als Sexualverbrecher vorbestraft ist. Sein DNA Profil wird beim BKA gespeichert. In ihrer Asservatenkammer hatten die Münchner Mordfahnder die Hautpartikel aufbewahrt, die sie an den Fingernägeln der ermordeten Hella Ohr entdeckten. Seit 2003 ist es technisch möglich, auch aus solchen Minispuren die DNA, also das unverwechselbare Erbgut eines Menschen, zu rekonstruieren. Im April 2004 gibt die Polizei die DNA-Spur zum Abgleich in die Gendatei des Bundeskriminalamts. Der Abgleich hat Erfolg. Die DNA von Bernd K. ist mit der Genspur des Würgers vom Englischen Garten identisch.

Sofort machen sich bayerische Polizeibeamte auf den Weg nach Ennigerloh im NRW-Kreis Warendorf. Den 42-jährigen Gelegenheitsarbeiter finden sie auf einem Hof. Er renoviert gerade den Wagen eines Schaustellers. Die Polizisten sprechen ihn an und eröffnen Bernd K. den Haftbefehl. Bernd K. nickt und nimmt im Polizeiwagen Platz. Bei der Hausdurchsuchung findet die Polizei sogar noch den gelben Rucksack des Opfers, und das nach 21 Jahren. Im Auto fragt ihn ein Beamter, ob er nach 21 Jahren noch mit der Polizei gerechnet habe. Bernd K. erwidert lakonisch, er habe die Sache irgendwie im Hinterstübchen gehabt, aber mit einer Festnahme nicht mehr gerechnet.

In den Vernehmungen gesteht K., die damals 18 Jahre alte Schülerin am 31. August 1983 im Englischen Garten mit ihrem Büstenhalter erdrosselt zu haben. An Details der Tat errinnt sich der Festgenommenen allerdings nicht mehr. Demnach hatte er Hella Ohr am Hauptbahnhof kennen gelernt. Die Rucksack-Touristin soll ihn mit einem Stadtplan in den Händen angesprochen haben, erklärt Bernd K. Was genau sie wollte, wisse er heute nicht mehr. Schnell seien sie ins Gespräch gekommen. Sie sei hübsch gewesen, sie habe ihm gefallen. Gemeinsam hätten sie den Abend in einer Schwabinger Disco verbracht, wo er viel Bier getrunken habe. Ab dann fehle ihm jegliche Erinnerung.

Im Mai 2005 beginnt in München der Prozeß wegen Mordes. Die Anklage geht dabei von folgenden Sachverhalt aus: Am 31. August 1983 hatten sich Hella Ohr und der damals 21 Jahre alte Schausteller-Gehilfe am Hauptbahnhof kennen gelernt. Die junge Frau aus Mittelfranken hatte nach einer Griechenland-Tour in München ihren Anschlusszug nach Hause verpasst. Hella Ohr und Bernd K. deponierten das Gepäck der Schülerin in einem Schließfach und feierten dann in einer Schwabinger Diskothek. Später gingen die beiden in den Englischen Garten, wo Bernd K. die Schülerin offenbar sexuell bedrängte. Da sie sich nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dagegen wehrte, entkleidete Bernd K. die junge Frau gewaltsam und erdrosselte sie dann mit ihrem Büstenhalter.

Obwohl der Angeklagte in den Vernehmungen Aussagen zur der Tat machte, schweigt er vor Gericht. In seinem Plädoyer fordert der Staatsanwalt eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den Angeklagten und spricht vom absoluten Vernichtungswillen, den K. an den Tag gelegt habe. Er habe das Mädchen mit List in den Englischen Garten gelockt. Als er von ihm abgewiesen wurde, habe er die günstige Gelegenheit erkannt, bei Frau Ohr zu dem Ziel zu kommen, zu dem er sonst nicht gekommen wäre. Zudem habe K. seinem Opfer, obwohl er es bereits wehrlos geschlagen und gewürgt hatte, nochmals gegen das Kinn geschlagen. Die Schülerin hatte sich durch diesen Schlag die Zunge fast durchgebissen.
Die Verteidigung regt an, unter der geforderten Höchststrafe zu bleiben. Der Verteidiger spricht von einer tiefen Beklemmung, weil heute - 22 Jahre nach der Tat - eine andere Persönlichkeit auf der Anklagebank sitze. K. habe sich in der Zwischenzeit eine bürgerliche Existenz aufgebaut, habe geheiratet, sich um seine Stieftochter gekümmert. Das sind Züge, die nicht mit dem schauerlichen Bild übereinstimmen.

Im Juli 2005 spricht das Schwurgericht München das Urteil und schickt den Angeklagten lebenslang in Haft. Auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtet die Kammer. Den Ausschlag, darauf zu verzichten, hätte die Lebensführung des Angeklagten gegeben.: Er habe ein Jahrzehnt ein bürgerliches, unauffälliges Leben geführt. Die Verhandlung habe jedoch ganz klar erwiesen, dass der damalige Schaustellergehilfe die Internatsschülerin sexuell genötigt und - nachdem sie ihn zurückgewiesen hatte - mit ihrem Büstenhalter erdrosselt habe. Er, der "kräftige Hüne" habe der "schmächtigen Hella Ohr" den Büstenhalter doppelt um den Hals gewickelt und dann vorne verknotet. Das beweise: Er habe sichergehen wollen, dass die Schülerin stirbt. Ob der Angeklagte nach 15 Jahren freikommt, liegt jetzt an ihm. Beide Parteien nehmen das Urteil an, Bernd K. hat somit die Möglichkeit, im Jahre 2018 freizukommen.


Ein Fall, der zeigt, wie wichtig die DNA Analyse für die Verbrechensbekämpfung ist. Dieser Mord wäre ohne die Möglichkeiten der KTU nie aufgeklärt worden. Seit dem Mord an Rudolf Moshammer im Jahre 2005 fordert gerade die bayerische Polizei, DNA-Proben der Erkennungsdienstlichen Behandlung, also Fingerabdruck und Lichtbild, gleich zu setzen. Dann müssten Täter auch bei leichteren Delikten ihren Speichel abgeben. Bisher dürfen DNA-Spuren nur nach richterlichem Beschluss und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung genommen werden - etwa bei Gewalt- und Sexualdelikten, schwerem Diebstahl oder Erpressung. Ich persönlich, gerade auch als Jurist, bin eigentlich gegen solch eine umfassende Erfassung auch bei Kleinkriminellen. Aber in solch einem Fall gehen mir die Argumente aus. Bernd K. war vor dem Mord an Hella Ohr wegen Einbruchs und Diebstahls aktenkundig, der Mordversuch an der Amerikanerin ein Jahr später wäre also vermeidbar gewesen....

Zudem zeigt der Fall, wie Täter ihr Verhalten ändern, wenn sie einen familiären Rückhalt haben. Ein typisches Verhalten, das bei den meisten Serientäter erkennbar ist. Ändert sich das familiäre Umfeld, wirkt sich dieser Umstand meistens auch auf ihre Taten aus. Bernd K. sagte selbst in den Vernehmungen, ohne den Rückhalt seiner Familie nach seiner Entlassung hätte er wohl weiter Frauen angegriffen.


Auch bei der nächsten Fallbetrachtung bleiben wir in München und behandeln den spektakulärsten Mord der bayerischen Kriminalgeschichte. Das bizarre Doppelleben eines Volksschauspielers, bei dem die Boulevardpresse leider ihr schlechtes Gesicht zeigt- Der Sedlmayr- Mord.
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#2

Re: 2.9.1983 SF 1 (Kripo München) Mord an einem unbekannten Mädchen (Hella Ohr)

in Studiofälle 27.09.2010 23:46
von bd-vogel • 570 Beiträge
bastian2410>Ein Fall, der zeigt, wie wichtig die DNA Analyse für die Verbrechensbekämpfung ist. Dieser Mord wäre ohne die Möglichkeiten der KTU nie aufgeklärt worden. Seit dem Mord an Rudolf Moshammer im Jahre 2005 fordert gerade die bayerische Polizei, DNA-Proben der Erkennungsdienstlichen Behandlung, also Fingerabdruck und Lichtbild, gleichzusetzen. Dann müssten Täter auch bei leichteren Delikten ihren Speichel abgeben. Bisher dürfen DNA-Spuren nur nach richterlichem Beschluss und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung genommen werden - etwa bei Gewalt- und Sexualdelikten, schwerem Diebstahl oder Erpressung.

bastian2410>Ich persönlich, gerade auch als Jurist, bin eigentlich gegen solch eine umfassende Erfassung auch bei Kleinkriminellen. Aber in solch einem Fall gehen mir die Argumente aus. Bernd K. war vor dem Mord an Hella Ohr wegen Einbruchs und Diebstahls aktenkundig, der Mordversuch an der Amerikanerin ein Jahr später wäre also vermeidbar gewesen....

Danke für das wie immer spannende Review, Bastian (da wird noch ein Buch draus, wenn ich Deine bisherigen Reviews so zusammenzähle, plus die Reviews von Heimo plus die Sachen aus dem XY-Buch mit einzelnen Update-Reviews hier... sind jetzt schon über 200 Seiten Fallreviews! )

Die beiden oben von mir zitierten Passagen beschreiben, wie ich finde, sehr gut das Dilemma, in dem sich alle Beteiligten (Richter, Ermittler und Beobachter) in solchen Fällen befinden und für das es eben leider keine Patentlösung gibt.

Auf den ersten Blick spricht ja vielleicht wenig dagegen, die DNA wie einen Fingerabdruck zu betrachten bzw. im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung "einzufordern" - als das für den Fingerabdruck vor vielen Jahrzehnten Gesetz wurde, gabs ja auch schon entsprechende Debatten, die heute im Rahmen der DNA-Debatte nachzulesen im übrigen recht spannend ist, was Pro und Contra betrifft. Und da ein DNA-Datensatz letztlich gar nichts anderes ist als ein "genetischer Fingerabdruck"... folgt man dieser Logik, könnte man sagen, warum nicht gleich von allen Bürgern immer alles speichern, dann würde ja noch viel mehr aufgeklärt & "wer nix tut, hat auch nichts zu befürchten"?

Auf der anderen Seite - und die hat meiner Meinung nach ein sehr schweres Gewicht - sind wir eben kein "Überwachungsstaat", und dürfen m.E. auch nie ein solcher werden, wollen wir nicht die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungssystems aufgeben. Aus wie ich persönlich finde sehr gutem Grund gibt es Schranken bei Fingerabdrücken, und höhere Schranken bei der DNA - und das muß auch so bleiben.

Denn ansonsten müßte man irgendwann quasi die Gesamtbevölkerung unter Generalverdacht stellen - das widerspräche nicht nur allem, auf das sich unser gesamtes Gemeinwesen gründet (in den Grundrechten ebenso wie in der Rechtssprechung), sondern würde auch eine Sicherheit vor Kapitalverbrechen vorgaukeln, die es niemals geben kann. Im Gegenteil - die Geschichte hat gezeigt, daß in "Überwachungsstaaten" das Verbrechen genauso präsent ist.

Eduard Zimmermanns Meinung zur aktuellen Debatte können wir leider nicht mehr hören - allenfalls können wir aus seinen Fallmoderationen und Stellungnahmen vergangener Zeiten heraushören, wie er über diese Prinzipien dachte. Ich meine, sein Urteil fiel eindeutig aus - sicher auch deswegen, weil er selbst in der damaligen DDR einmal Opfer von nichtfreiheitlicher Justiz geworden war.

So weit, so allgemein - es bleibt aber natürlich die Frage, was man denn in konkreten Fällen wie diesem hier den Betroffenen sagen soll. Der Mordversuch an der Amerikanerin wäre vielleicht vermeidbar gewesen mit "lascheren" DNA-Erfassungshürden, ja.

Aber entscheidend ist doch eher, was Bastian am Schluß so prägnant formuliert:

bastian2410>Zudem zeigt der Fall, wie Täter ihr Verhalten ändern, wenn sie einen familiären Rückhalt haben. Ein typisches Verhalten, das bei den meisten Serientäter erkennbar ist. Ändert sich das familiäre Umfeld, wirkt sich dieser Umstand meistens auch auf ihre Taten aus. Bernd K. sagte selbst in den Vernehmungen, ohne den Rückhalt seiner Familie nach seiner Entlassung hätte er wohl weiter Frauen angegriffen.

So ist es - aus meiner Sicht der entscheidende Punkt all solcher Debatten. Die "Entwurzelung", die man bei so vielen Straftätern beobachten kann, ist ein gesellschaftliches Problem - kein Problem der Gesellschaft, weil sie freiheitlich ist, sondern ein Problem derjenigen Gesellschaften, die ihre Kleinstrukturen vernachlässigen: Kinderspielplätze, Jugendheime, Freizeitangebote, usw. Und das geht uns alle an - nicht nur die Polizei, die Gerichte und die "große" Politik. Auch in diesem Sinne können, und sollten, XY-Fälle zum Nachdenken anregen.

Bernhard.
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#3

Re: 2.9.1983 SF 1 (Kripo München) Mord an einem unbekannten Mädchen (Hella Ohr)

in Studiofälle 28.09.2010 01:07
von bastian2410 • 1.664 Beiträge
du sprichst sehr wichtige Punkte an. Das sind die Argumente der Kritiker, die sich gegen eine umfassende Erfassung von DNA Muster aussprechen. Wir müssen aber aufpassen, den halben gläsernen Bürger haben wir schon in Deutschland. Wir kriegen jetzt z.Bsp. einen neuen Pass, auf den unsere Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei jeden Flug kann man damit rechnen, dass diese überprüft werden. Da reicht dann ein Scan. Du stehst also unter Generalverdacht. Wir hatten das Thema auch mal in einem anderen Thread, bei der Überwachung der IP Adressen. Natürlich hat man nichts zu befrüchten, aber auch hier besteht ein Generalverdacht. Das sind mE fundamentale Grundrechtseingriffe. Noch kann man damit leben, im Gegensatz zu den Amis, da ist ja ganz krass. Aber trotzdem müssen wir aufpassen, sonst haben bald den ganzen gläsernen Menschen. Diese Eingriffe sind dann auch nicht mehr mit Verbrechens- bzw. Terrorismusbekämpfung zu rechtfertigen. (dies by the way)


Aber eins darf auch nicht vergessen(wieder zum Fall zurück): Das DNA Profil hat in seiner Beweiskraft den Fingerabdruck noch nicht abgelöst. Der Fingerabdruck ist immer noch einmalig bei einem Menschen. Das ist auch einer der Gründe, warum eine Wiederaufnahme nach einer DNA Überführung nach derzeitigen Recht auch nicht beschlossen wurde durch den Gesetzgeber (sorry, wieder ne Parallele zum Scheib Fall).
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