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11.10.1991 SF 7 (Kripo München) Mord an Walter Sedlmayer

in Studiofälle 28.09.2010 01:27
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
11.10.91 SF 7 (Kripo München) Mord an Walter Sedlmayr

Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
Das bizarre Doppelleben eines Volksschauspielers- Der Sedlmayr- Mord
Studiofall 7 Kripo München Mord an Walter Sedlmayr


Teil 1

München war in der Vergangenheit Schauplatz vieler spektakulärer Kriminalfälle. In München verübten Dimitri Todorov und Hans Georg Rammelmayr 1971 den ersten Banküberfall mit einer Geiselnahme. Die Oetker- Entführung, und Serientäter Horst David trieb in dieser Stadt sein Unwesen. Wir alle erinnern uns noch an das Olympia- Attentat von 1972. Auch die Prozesse gegen Vera Brühne und Ingrid van Bergen wurden in München verhandelt. Doch kein Verbrechen bewegte die Münchner Schicki-Micki- Szene so sehr wie der Mord an Walter Sedlmayr. Was nach seinem Tod ans Tageslicht kam, wollten viele seiner Fans nicht glauben. Der Fall erregte deshalb großes Aufsehen, weil im Zuge der Ermittlungen auch die Homosexualität des Vorzeigebayers öffentlich wurde. Anfang der 90er im Bayern eigentlich noch ein Tabu- Thema. Der Fall beherrschte über Jahre die Boulevardpresse, über das Sexualleben von Sedlmayr wurden täglich neue Erfüllungsgeschichten gedruckt, zudem veröffentlichte die Presse (die Neue Revue) Fotos vom Tatort, die den toten Walter Sedlmayr gefesselt auf dem Bett zeigen, der Kopf bedeckt mit einem Bademantel. 2 Jahre nach dem Geiseldrama von Gladbeck zeigte sich die Boulevardpresse wieder von ihrer schlechten Seite.
Das der Fall von Presse so intensiv verfolgt wurde, lag auch daran, dass es durch Ermittlungspannen über ein Jahr dauerte, bis der Fall aufgeklärt werden konnte. Das Verfolgen falscher Spuren ins Strichermilieu und das Festlegen auf einen falschen Täter verhinderten einen schnellen Fahndungserfolg, obwohl es bereits nach der Tat Hinweise auf die Täter gab.
Der Fall schrieb Kriminalgeschichte. Die eingeleiteten Ermittlungen hatten in der Wohnung Sedlmayrs die umfangreichste Spurensicherung der deutschen Kriminalgeschichte zufolge, sogar 8 Monate nach der Tat war die Tatwohnung noch versiegelt. Ebenso wurden in der Bundesrepublik erstmalig in einem Mordfall V-Männer in das Umfeld der Tatverdächtigen eingeschleust. Diese Maßnahme führte schließlich zum Erfolg. Aber sogar während der Haftzeit sorgten die beiden verurteilten Männer immer wieder durch zahlreiche Wiederaufnahmeverfahren für Schlagzeilen, aber auch mit Zivilprozessen gegen Onlinedienste bzw. –archive. Die beiden Männer klagten auf Löschung ihrer Namen im Zusammenhang mit dem Sedlmayr- Mord, im Dezember 2009 sprach das BGH ein Grundsatzurteil. Das Gericht stärkte die Rechte der Onlinedienste und Internetforen, da in diesem Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen.
Der Sedlmayr- Mord gilt als das spektakulärste Verbrechen in München. Zwar erregte der Mord an Rudolf Moshammer, der 2005 im Münchner Vorort Grünwald mit einem Kabel erdrosselt wurde, ein ähnliches Medieninteresse, doch durch den schnellen Fahndungserfolg der Polizei (der Täter wurde 24 Stunden später gefasst) hatte der „Mosi- Fall“ nicht so ein spektakuläres Nachspiel.

Der Fall
Sedlmayr, 1926 in München geboren, gilt als Münchner Original. Nach dem Krieg begann seine Karriere bei den Münchner Kammerspielen. Dem Ensemble blieb er über 25 Jahre lang treu, seinen Erfolg erklärte der stämmige Münchner auch mit seiner Leibesfülle: Dicke seien in den Nachkriegsjahren eher Mangelware gewesen.
Zu zweifelhafter Popularität gelangte Walter Sedlmayr 1971 im Raubfall der „Blutenburger Madonna". Das gestohlene Objekt wurde in seinem Haus in Feldmoching gefunden. Sedlmayr wurde verhaftet und saß wegen des Verdachts auf Diebstahl und Hehlerei 5 Tage in Untersuchungshaft. Später wurde er jedoch von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Dieser Vorfall machte ihn schlagartig bekannt und verhalf ihm zu größeren Rollen. Seinen Durchbruch hatte er 1972 mit dem Film „Theodor Hierneis oder Wie man ehem. Hofkoch wird“ von Hans-Jürgen Syberberg. In der Folgezeit spielte Sedlmayr in zahlreichen Fernsehserien, darunter in „Münchner Geschichten, die heute noch Kultstatus genießt unter den bayerischen Fans.
Den meisten Forumsmitgliedern werden Sedlmayr wohl aus ARD- Serie „Polizeiinspektion 1" kennen. Als gemütlicher Hüter des Gesetzes mit ein wenig grantigem Humor spielte er als Inspektor Franz Josef Schöninger in 130 Episoden mit.
Außerhalb des Films hatte er bei der Starkbierprobe auf dem Münchner Nockherberg zwischen 1982 und 1990 seine Starauftritte als beliebter Redner. Aber auch seine Werbeauftritte für die Paulaner- Brauerei waren legendär, er war Ende der 80er das Werbegesicht der Brauerei.
Doch Sedlmayr tat sich nicht nur als Volksschauspieler hervor, sondern auch als Hobbykoch. 1989 richtete ihm die eine Großbrauerei in der Nähe des Münchner Viktualienmarkts das Gasthaus "Beim Sedlmayr" ein. Der Schauspieler führte das Lokal damals zusammen mit seinem Ziehsohn, Wolfgang W. . Er avancierte durch sein gelungenes öffentliches Auftreten zum Vorzeigebayer. Doch besonders diese Rolle übte angesichts seiner zunächst weithin unbekannten Homosexualität enormen Druck auf ihn aus.
Bereits wenige Monate nach der Eröffnung des Gasthauses kam es allerdings zum Streit, da Wolfgang W. Lieferungen für Sedlmayrs Lokal an sein eigenes Wirtshaus abgezweigt haben soll - zwischen den beiden kam es zum Zerwürfnis. Sedlmayr war nicht zu einer Versöhnung bereit und änderte sein Vorhaben, seinem Ziehsohn die Hälfte seines Vermögens zu vermachen, was 7 Millionen Mark gewesen wären. Dieser Streit soll am 14. Juli 1990 eskaliert sein. Einen Tag später wurde Sedlmayr gefesselt, auf den Bauch liegend von seinem Privatsekretär Werner Dahms tot aufgefunden. Allein die Brutalität, mit der der damals 64-jährige Schauspieler ermordet wurde, war für die Öffentlichkeit ein Schock. Seine Leiche wies zahlreiche Stichverletzungen auf. Sedlmayr war vor seinem Tod mit Messerstichen in Hals und Nieren gefoltert worden. Erst danach wurde er mit mindestens vier Schlägen mit einem ein Kilo schweren Hammer getötet. Der Todeszeitpunkt wird auf ca. 15 Uhr festgelegt. Aus dem Besitz des 64jährigen fehlten etwa 7.500 Mark Bargeld, wertvoller Familienschmuck und einige Münzen.
In Verdacht geriet zunächst Werner Dahms, weil er in den Vernehmungen häufig falsche Aussagen machte. Zudem wurden ihm Kontakte in die homosexuellen Stricherszene nachgesagt. Der Verdacht erhärtete sich, als Dahms ein Testament vorlegt, dass ihn als Alleinerbe ausweist. Später stellt sich heraus, dass dieses Schriftstück gefälscht war. Allerdings bleibt Dahms auf freien Fuß. Zum Eklat kommt es auf der Beerdigung von Sedlmayr, als Dahms von Trauergästen tätlich angegriffen wird. Viele Kollegen bleiben der Beerdigung (ähnlich wie bei Moshammer) fern.
Da durch die Ermittlungen- und auch durch die Berichterstattung in der Presse- die Homosexualität des Opfers bekannt wird, geht die Polizei am Anfang auch von einem Sexualmord aus. Dafür spricht, daß seine Leiche teilweise unbekleidet war, Hände und Füße mit braunem Paketband gefesselt waren. Dies deutet die Polizei evt. als freiwillige oder unfreiwillige Sexualpraktiken des homosexuellen Schauspielers. Auch befand sich unter einer Tischdecke im Flur ein 500-Mark-Schein, möglicherweise das Honorar für einen Strichjungen. Neben den Tatwerkzeugen fand sich unter dem Mahagonibett auch eine mehrschwänzige Lederpeitsche. Auf dem Nachtkästchen lagen frische Kondome und Seidentücher sowie eine Dose Creme - Utensilien aus einem Geheimfach im Bücherregal, von dem nur intime Vertraute Sedlmayrs Kenntnis gehabt haben konnten. Auch die Wohnungseinrichtung ließ schnell auf eine Homosexualität schließen, da Sedlmayr wohl eine Vorliebe für männliche Aktfotografie hatte.
Die Spur eines Sexualmordes verfolgte die Polizei ein Jahr lang. Auch wird eine Postkarte mit einer Morddrohung gefunden. "Wir bringen dich um, du geiles Schwein. Wir finden dich“ . 8 Jahre vor dem Mord wurde Sedlmayr bereits schon mal überfallen und von Jugoslawen zusammengeschlagen. Die Beamten ließen in sämtlichen Städten die Stricherszene überprüfen. Bei keiner der 136 überprüften Personen aus der Szene ergab sich auch nur ein vager Tatverdacht. Alle früheren Sexpartner des Schauspieler bekundeten, sie hätten mit ihm nie Zoff gehabt und seien stets großzügig bedacht worden.
Bei der Sachlage verdichtete sich die Erkenntnis der Polizei, daß die Situation am Tatort manipuliert worden war, um die Kripo auf falsche Spuren zu führen. Auch dafür kam nur ein Täter in Frage, der mit den Lebensgewohnheiten und der Wohnung Sedlmayrs bestens vertraut gewesen sein muß. Auch der Ziehsohn, Wolfgang W., stand aufgrund der Auseinandersetzung mit Sedlmayr von Anfang an unter Tatverdacht. Die Beweise reichten aber auch bei ihm nicht für eine Festnahme. Die einzigen Hinweise auf einen Täter hatte die Polizei durch Zeugenaussagen, die am Tattag vor der Wohnung drei Männer in einem grünen BMW gesehen hatten. Sowohl Dahms als auch W. konnten Alibis vorweisen Sämtliche Bekannte, die in einem Notizbuch von Sedlmayr notiert waren, wurden überprüft. Die Spur führte dann in JVA Werl (NRW) und zu einem früheren Freund, der in Werl eine Haftstrafe wegen schweren Raubes absitzt. Der Inhaftierte hatte zur Tatzeit Hafturlaub und wurde von einem Zeugen als einer der Männer identifiziert. Jedoch auch er konnte eine Alibi vorweisen.
Verhaftet wird aber zunächst Werner Dahms im Oktober 1990, nachdem ein gefälschter Mietvertrag auftaucht, der Dahms in einer Münchner Luxuswohnung ein lebenslanges Wohnrecht einräumt. Als Mörder wird er jedoch von der Polizei ausgeschlossen. Er gesteht schließlich die Taten und wird später wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung bzgl. des gefälschten Testaments verurteilt.
Als die Polizei nicht weiterkommt, entschließen sich die Beamten zu einem Novum in der deutschen Kriminalgeschichte. Sie setzen einen V- Mann auf W. an, dies war bis dahin nur bei Fällen der organisierten Kriminalität geschehen. Der Einsatz von V- Leuten war damals juristisch umstritten, da V- Leute in den meisten Fällen zu Straftaten anstiften, um so die Täter zu überführen. Auf diese Weise werden auch sämtliche Belehrungspflichten umgangen, wenn der Überwachte gegenüber den V- Mann vertraulich Angaben macht. (auch hier spricht das Bundesverfassungsgericht 2000 ein Urteil- nach Klagen der Sedlmayr- Mörder, dass Erkenntnisse von V- Leuten gerichtsverwertbar sind).
Nachdem ein V-Mann das Vertrauen der Verlobten von Manfred L., der Halbbruder von Wolfgang W. , erworben hatte, erzählte diese ihm ungefragt, daß die Tatwaffe aus ihrem Haushalt stamme und berichtete auf Nachfragen weitere Details. Sie identifizierte die Tatwaffe anhand eines Pressefotos. Er stammt aus einem Einbruch bei einer Autowerkstatt und trägt, eingeritzt, die Initialen des Werkstattpächters. Exakt dieses Detail, das auf veröffentlichten Fahndungsfotos nicht zu erkennen war, beschrieb die Verlobte und verriet auch, daß ein solcher Hammer immer in L.s Auto gelegen habe und daß beide ihn für eine gemeinsame Freizeitbeschäftigung, Steineklopfen in fossilienhaltigen Kalksteinbrüchen, verwendet hätten.
Jetzt hat die Polizei die ersten Ansatzpunkte gegen W. und L. Sofort entschließen sich die Beamten, die Wohnungen der beiden Hauptverdächtigen zu durchsuchen und stellt u.a. Kleidungsstücke sicher. Diese werden kriminaltechnisch untersucht. 8 Monate nach der Tat untersucht die Polizei erneut die Tatwohnung. Sie finden schließlich an der Lederpeitsche und auf der Tatwaffe rote flockstoff-Fasern. Auch an der Kleidung von W. und L. werden diese Fasern gefunden, die von den Einlegeböden einer Münzkassette stammen, die am Mordtag aus Sedlmayrs aufgebrochenem Schmucktresor gestohlen und bei W. wiedergefunden worden war. (im Prozeß werden 10 Zeugen vorgeladen, die bestätigten, dass die Angeklagten diese Kleidung am Tattag trugen)
Das reicht der Staatsanwaltschaft, die Indizienkette scheint geschlossen. Gegen Wolfgang W. und Manfred L. wird ein Haftbefehl ausgestellt. Am 1.Juli 1991, fast ein Jahr nach der Tat, wird Wolfgang W. in München verhaftet. Manfred L. gelingt zunächst die Flucht, am 12.7. wird aber auch er verhaftet.

Fortsetzung folgt
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#2

Re: 11.10.1991 SF 1 (Kripo München) Mord an Walter Sedlmayer

in Studiofälle 28.09.2010 02:03
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Teil 2

Beide Festgenommenen verweigern die Aussage und machen keine Angaben zum Tatvorwurf. Obwohl die Halbbrüder in U- Haft sitzen, bittet die Kripo 3 Monate nach der Festnahme im Oktober 1991 die Zuschauer in Aktenzeichen xy um Mithilfe. Im Besitz von Wolfgang W. wird ein sogenannter Pilotenkoffer gefunden, der insgesamt über 500 Schmuckstücke enthält, ua. auch ungeschliffene Diamanten in Wert von 200000 DM. Die Polizei fragt nach der Herkunft dieser Schmuckstücke, ist aber auch sicher, dass ein Teil des Schmucks aus dem Besitz von Sedlmayr stammte. Daher wird gebeten, Fotos, die Sedlmayr mit Schmuck zeigen, der Kripo zu übersenden. Zudem fehlt nach der Tat die Uhr des Opfers, Marke Audemars Piguet. Zwar konnten wenige Schmuckstücke anderen Besitzern zugeordnet werden, ein Erfolg war die Ausstrahlung des Falles für die Kripo aber nicht. Vor allem der Verbleib der Uhr bleibt ungeklärt. (diese spielt jedoch bei einem Wiederaufnahmeantrag 2005 eine wichtige Rolle s.u.)
W. schweigt bis zum Prozeßbeginn bei den Vernehmungen. Sein Halbbruder macht im März 92 durch einen Trick der Beamten eine Aussage und bezichtigt seinen Bruder sowie einen Jugoslawen der Tat. Die Beamten hatten ihm gegenüber erwähnt, dass Wolfgang W. ausgesagt habe, er habe Sedlmayr getötet. Am Tag darauf wiederholte er dieses Geständnis, zwei Tage später widerruft er seine Aussage. L. wurde allerdings nicht gesagt, daß diese „Aussage" nicht von W. selbst, sondern nur von einem Mithäftling stammte. Tatsächlich soll W. in die U- Haft den Mord einem Mithäftling gegenüber gestanden haben. Dieses Geständnis in der Untersuchungshaft führte schließlich zur Anklage.
Am 23. November 1992 beginnt dann vor dem Landgericht München I ein spektakulärer Indizienprozess gegen die beiden Halbbrüder. 127 Zeugen werden vernommen, 14 Sachverständige angehört. Der Prozeß dauert mehr als ein halbes Jahr. Für die Anklage kommen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nur die beiden Brüder in Betracht. Der Ziehsohn und einstige Sexpartner, der Sedlmayr gelegentlich frische Kontakte vermittelte, kannte sich zweifellos wie kein anderer in der Privatsphäre des Schauspielers aus. Er habe, so die Anklage, die angeblichen Erpressungen und Morddrohungen aus dem Strichermilieu inszeniert und falsche Spuren gelegt.
Motiv sei das Zerwürfnis mit dem Opfer gewesen. Am 16. Juli 1990, zwei Tag nach dem Mord, hatte Sedlmayr Strafanzeige stellen, die Kommanditgesellschaft auflösen und sich aus dem Geschäft zurückziehen wollen. Einem Rechtsanwalt wollte er eidesstattliche Versicherungen des Personals übergeben. Sedlmayr fürchtet, um 150 000 bis 200 000 Mark betrogen worden zu sein.
Mitte der 70er lernte W. Sedlmayr kennen. Er entstammt aus einer zerrütteten Familie mit sechs Kindern aus dem bayerischen Odelzhausen, kam mit fünf Jahren ins Heim, lernte dort, was es heißt, schwul zu sein, und vor allem, wie man sich am besten verkauft. Beruflich hatte er keinen Erfolg, arbeitete als Tankwart und Kellner. Als er 24 Jahre alt war, wurde er von einer wohlhabenden, kinderlosen Witwe adoptiert; sie war die Freundin von Sedlmayr´s Mutter (gestorben 1988 ). Als die Adoptivmutter starb, erbte er ihr Vermögen.
Seitdem der Schauspieler sich nicht mehr selbst ins Milieu begibt, weil ihn jeder kennt, besorgt ihm W. junge Männer. Sedlmayr läßt sich auf Geschäfte mit W. ein. Er gibt zum Schluß eine halbe Million Mark und seinen Namen für eine Gaststätte „Beim Sedlmayr“ am Viktualienmarkt, die W. betreiben soll. Es geht nicht lange gut. Sedlmayr waren Klagen des Personals aus der Gaststätte zu Ohren gekommen. Er hatte erfahren, daß Ware, für das Lokal am Viktualienmarkt eingekauft, laufend in den "Freisinger Hof" verschoben worden war, den W. in eigener Regie betrieb. Die Ertragslage stellte sich als undurchsichtig dar. W. zahlt das Personal nicht mehr aus. Sedlmayr läßt schließlich die Tageseinnahmen abholen, um die Angestellten persönlich zu entlohnen. W. erteilt Sedlmayr daraufhin Hausverbot.
Manfred L. war im Restaurant seines Bruders angestellt. Seine Vorstrafenliste ist lang. In einer Vernehmung bezichtigte er plötzlich seinen Bruder sowie einen Jugoslawen der Tat. Wenige Tage später hat L. diese Aussage widerrufen. Auf ihn sei Druck ausgeübt wurden, gab er vor Gericht an.
(bei Wolfgang W. wurde ein Schrottgewehr gefunden, welches der o.g. Jugoslawe bei einem Raubüberfall auf einen Förster, der bei der Tat 1989 zu Tode gequält wurde, gestohlen hatte. Der Jugoslawe wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. 1995 erschoss er nach einem Tankstellenüberfall einen Polizisten und verletzte eine Beamtin schwer. 1996 wurde er zur lebenslanger Haft verurteilt)
Als der Bericht der Rechtsmedizin (übrigens der gleiche Mediziner wie im Fall Moshammer 15 Jahre später) vorgetragen wird, ist klar, dass Sedlmayr vor seinem Tod brutal gequält wurde. Seine Fußknöchel waren mit Klebeband umwickelt. Irgendwer hatte die Fesseln dann durchgeschnitten. Auch seine Hände waren gefesselt, diese Fesseln wiederum waren durchgerissen. Die Täter hatten ihrem Opfer am Hals eine 24 Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt und Stiche in die Nieren: links einen, rechts acht. Sieben dieser Stiche sahen aus, als ob das Opfer gepiekst worden sei, bevor der äußerst schmerzhafte Stich in die Tiefe gesetzt wurde. Sedlmayr hat gelebt, als er gestochen wurde. Er hat sogar noch weitergelebt, als ihm die ersten Schläge auf den Kopf versetzt wurden. Die Schläge werden vor Gericht nachgestellt anhand der (Original- )Schädeldecke von Sedlmayr. Der Kopf des Opfers wurde nachgebildet und mit dieser Nachbildung beerdigt. Große Schwierigkeiten bereitet die Festlegung auf den Todeszeitpunkt. Nach Ansicht der Rechtsmedizin (und auch der zahlreichen Gutachtern) trat der Tod von Sedlmayr zwischen 15 und 17 Uhr ein.
Der Mithäftling, dem gegenüber W. in der U- Haft die Tat gestand, sagt aus, dass W. ihm gegenüber im März 1992 aus freien Stücken ein Geständnis ablegte.
Die Frau von Manfred L., die durch Bemerkungen einem V- Mann gegenüber den Stein ins Rollen brachte, beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Das Gericht ordnet das Verlesen der Vernehmungsprotokolle bzgl. der Aussagen des V- Mannes auf Antrag der Anklage an. Somit werden auch die Äußerungen der Verlobten, die sie im Vertrauen dem V- Mann gegenüber abgegeben hat, Gegenstand der Hauptverhandlung. Diese Aussage wird noch jahrelang die Gerichte beschäftigen, nämlich die Frage, ob Aussagen von V- Leuten in einen Prozeß eingeführt werden dürfen. Erst ein Urteil des BVerfG jahrelang später klärt diese Sachlage zugunsten der Gerichte.
(ich persönlich halte diese Entscheidung des BVerfG für falsch. Wie man in diesem Fall sehr gut erkennen kann, wird hier deutlich ein Aussageverweigerungsrecht umgangen. Wäre der V- Mann in seiner Eigenschaft als Beamter der Verlobten gegenübergetreten, wäre die Aussage der Frau nicht verwertbar, da er als Polizist belehren muss. Tritt er unter Tarnung auf, soll auf einmal die Aussage verwertbar sein? Mit dieser Entscheidung werden fundamentale Rechte des Angeklagten bzw. dessen Verwandten untergraben, vor allem das Recht, sich bzw. einen Verwandten nicht zu belasten zu müssen. )
Zu erwähnen ist noch der Bericht der Spurensicherung, denn die Untersuchungen in der Tatwohnung, welche über 1 Jahr nach der Tat noch versiegelt war, sind bis heute einzigartig. So mußte Sedlmayrs Putzfrau, die noch einen Tag vor dem Mord in der Wohnung geputzt hatte, den Ermittlern vor laufenden Videokameras demonstrieren, wie gründlich sie sich mit dem Mobiliar des Hausherrn, speziell einem Butlertisch, befaßt hatte. Der Grund: An der Unterseite des Tisches war ein Fingerabdruck W.s gesichert worden. Die Vorführung legte den Schluß nahe, daß mögliche ältere Fingerspuren W.s, der sich nach eigener Einlassung sieben Wochen vor der Tat zuletzt in der Wohnung aufgehalten haben will, am Putztag weggewienert worden sein müssen. Den gefundenen Abdruck werteten die Ermittler deshalb als Täterspur und als Indiz gegen W., der seine Fingerabdrücke an dem Tisch offenbar nur oberflächlich beseitigt hatte.
Trotzdem asservierte die Münchner Polizei eine Unmenge von Fingerspuren. Zum Erstaunen der Beamten stellte sich heraus, daß die daktyloskopische Sammlung des Polizeipräsidiums bei einigen Hundert Abdrücken bereits identische Vergleichsexemplare besaß - Belege für Sedlmayrs heimlichen Hang zum Verkehr mit Kriminellen.
Gefunden wurde auch ein genetischer Fingerabdruck in der Wohnung. Dieser war jedoch für eine exakte Bestimmung ungeeignet, konnte deshalb den Angeklagten durch die KTU nicht zugeordnet werden.
Dann die Plädoyer nach fast 6 Monaten Verhandlungszeit. Die Verteidigung fordert Freispruch. Die Aussagen des V- Mann seien nicht gerichtsverwertbar, daher nicht prozessrelevant. Die Fasern an der Kleidung seien auch kein Indiz für die Schuld der Angeklagten. Der Verteidiger stellte fest, die Faserspuren am Pullover könnten aus einer Zeit im März oder April vor der Tat herrühren, als er - was nachweislich stimmt - noch selber die später an Sedlmayr vermachten Münzen besaß. Ein Fingerabdruck W.s auf der Unterseite eines Tisches könnte für eine Verurteilung auch nicht ausreichen, die Putzfrau könnte auch vergessen haben, an diesem Tag den Tisch von unten gewienert zu haben. Sie sei halt besonders gründlich gewesen bei der Vorführung vor Kripobeamten.
Die Verteidigung fragt sich auch, ob ein Täter, der es auf Wertgegenstände abgesehen hat, nicht doch eher rasch tötet, um mit der Beute schnellstmöglich zu verschwinden. W. soll gewußt haben, wo sich Tresor und Schlüssel befanden; er hätte nichts aus Sedlmayr herauspressen müssen. Bleibt eigentlich nur die Aussage des Mithäftling, der jedoch vor Gericht einen unglaubwürdigen Eindruck für die Verteidigung hinterlassen hat.
Die Anklage fordert für beide Angeklagte lebenslange Haft, für Wolfgang W. zusätzlich die besondere Schwere der Schuld. Er hat seinen Halbbruder in diese Tat mithereingezogen, dies sei besonders verwerflich. Die Anklage stützt sich im wesentlichen auf das widerrufene Geständnis, Zeugenaussagen von Mithäftlingen des Wolfgang W., und Indizien wie rote Fasern an der Kleidung von Manfred L.
Am 21. Mai 1993 dann das Urteil vor der Schwurgerichtskammer in München. Beide Angeklagten sind schuldig des Mordes und des schweren Raubes. Beide werden zur lebenslanger Haft verurteilt, für Wolfgang W. wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht folgt den Ausführungen der Anklage und stellt zusätzlich fest, dass die Aussagen des V- Mann verwertbar sind. Das Fasergutachten spricht eine klare Sprache und die Aussagen der Mithäftlinge sind für das Gericht glaubhaft. Das Gericht ist von der Schuld der beiden Angeklagten 100% überzeugt.
Die Urteilsverkündung selbst geriet zum Eklat: Die Angeklagten, die weiter jede Schuld bestritten, riefen lauthals immer wieder „Sauerei!“, „Pfui Teufel!“ und „Wo bleibt die Würde des Menschen?“, sodaß sie von der Urteilsbegründung ausgeschlossen wurden.
Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde am 21. Juli 1994 als unbegründet zurückgewiesen, das Urteil wurde rechtskräftig.
Mitte 1996 tritt Wolfgang W. in einen Hungerstreik, um auf seine Haftbedingungen aufmerksam zu machen.
Um das Erbe des Schauspielers beginnt ein erbitterter Kampf. Die Tante des Opfers und Alleinerbin, Paula R. ; der Nachlaßverwalter Hans A. K. und ein entfernter Cousine streiten um Millionen. Das beste Stück der Sedlmayr-Erbschaft, ein stattliches Mietshaus in München aus der Gründerzeit, hatte der Cousine der zuletzt halbblinden und schwerhörigen Paula R. für 500 000 Mark abgeluchst. Tatsächlicher Wert der Immobilie: acht Millionen Mark!
Mitte 1997 stirbt die Tante im Alter von 95 Jahren. Kurz bevor sie starb, hatte sie K. vor Gericht gezerrt und wollte die Herausgabe des größten Teils des Erbe erzwingen. Es handelte sich um vier Immobilien im Wert von 17 bis 20 Millionen Mark. Beim Tod der Tante beträgt das Vermögen nur ca. 2 Millionen, welches der Obdachlosenstiftung der Stadt München vermacht wird.
Der Rechtsanwalt und Nachlaßverwalter Hans K., der durch die Streitigkeiten viele Mandanten und an Reputation verlor, begeht im August 1997 Selbstmord. Er hatte sich in seinem Auto mit Auspuffgasen vergiftet, wird auf einen Parkplatz tot aufgefunden.
Das Bundesverfassungsgericht weist am 24. März 2000 eine Beschwerde der Brüder wegen Stützung des Urteils auf Aussagen eines V-Manns ab und spricht ein Grundsatzurteil.
Ein Wiederaufnahmeverfahren (während der Haft wurden insgesamt drei Anträge auf Wiederaufnahme gestellt) der beiden Brüder wird Anfang 2007 vor dem Oberlandesgericht München und dem Landgericht Augsburg zurückgewiesen. Grund für den Antrag auf Wiederaufnahme waren neue Spuren im Mordfall Sedlmayr, welche 2005 ans Licht kamen. Dabei geht es um einen vorbestraften 44-Jährigen, dessen Fingerabdruck in der Sedlmayr-Wohnung 1998 eindeutig identifiziert werden konnte. Diese Spur war einer der wenigen unter 240 Fingerabdrücken, die die Kripo zunächst nicht zuordnen konnte. Der Mann aus Ingolstadt hatte sich einen Tag nach dem Mord nach Spanien abgesetzt. Bei einem Verhör hatte er damals aber eine Beteiligung an der Tat abgestritten. Außerdem ist ein Bekannter eines der Verurteilten ins Visier der Fahnder geraten, der mit einer Uhr von Sedlmayr gesehen worden sein soll. Er hatte zur Tatzeit Hafturlaub und konnte kein Alibi vorweise. Beide möglichen Komplizen sollen sich von gemeinsamen Gefängnisaufenthalten kennen. Der Verdacht ließ sich jedoch nicht erhärten.
Im August 2007 kommt Manfred L. nach 16 Jahren Haft auf freien Fuß, im Januar 2008 kommt auch der zweite Mörder frei.
Nach der Entlassung gehen die Brüder gerichtlich gegen ihre Nennung ihrer Namen in Online- Archiven vor und wollen deren Löschung erzwingen. Der BGH weist auch diese Klage im Dezember 2009 zurück. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung zwar einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedeutet, aber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen. Die Meldungen sind insbesondere nicht geeignet, die Kläger 'ewig an den Pranger' zu stellen oder in einer Weise 'an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren', die sie als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. Mit ihrer Klage wollten sie u.a. dem Deutschlandradio, Spiegel.de und einem Internetdienst in Österreich verbieten lassen, auf deren Internetseite über sie im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Angesichts der Schwere des Verbrechens, der Bekanntheit des Opfers, des erheblichen Aufsehens, das die Tat in der Öffentlichkeit erregt hatte und des Umstands, dass sich die Verurteilten bis weit über das Jahr 2000 hinaus um die Aufhebung ihrer Verurteilung bemüht hatten, sei die Mitteilung zum Zeitpunkt ihrer Einstellung ins Internet zulässig. Hieran hat sich trotz der zwischenzeitlich erfolgten Entlassung der Kläger aus der Haft nichts geändert. Wenn Medien verpflichtet wären, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Der Fall bzgl. der Nennung der Namen in Online- Archiven liegt z.Zt. zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Auch in den USA ist ein Verfahren anhängig, um die amerikanische Wikimedia Foundation zu zwingen, die Namensnennung der Mörder auf der englischsprachigen Seite von Wikipedia zu verbieten. Die Anbieter dieser Seite berufen sich jedoch auf den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
Aber auch polizeilich tritt einer der Halbbrüder wieder in Erscheinung und steht ab Oktober wieder vor Gericht. Hintergrund der aktuellen Anklage ist ein Vorfall vom 12. März 2010. Der Beschuldigte soll mitten in der Nacht einen damals 19-jährigen, betrunkenen Anhalter sexuell belästigt haben. Dem Studenten gelang es, aus dem Fahrzeug des 55-Jährigen zu flüchten. Bei dem Versuch, per Handy die Polizei zu alarmieren, wurde dem jungen Mann jedoch das Mobiltelefon vom Fahrer des Wagens aus der Hand geschlagen. Dann verschwand der Mann mit seinem Auto im Dunkel der Nacht.
Bei der späteren Vorlage mehrerer Fotos erkannte der Student eindeutig einen der beiden Sedlmayr-Mörder als mutmaßlichen Täter wieder. Dieser reagierte weder auf Vorladungen bei der Polizei, noch wollte er sich bisher zu den Vorwürfen äußern
Sollte es in diesem Fall zu einer Verurteilung kommen, droht der Widerruf der Bewährung, der Täter müßte dann die Reststrafe für den Sedlmayr Mord absitzen. Das könnten durchaus 5 Jahre sein.

Morde in der Münchner Schicki-Micki- Szene sind immer etwas Besonderes. Immer spannend, mysteriös und spektakulär. Die ARD befasst sich mit dem Mord in ihrer Reihe „Die großen Kriminalfälle“. Der Fall liefert natürlich auch Stoff für das Fernsehen. Helmut Dietl bringt 2000 den Film Wambo heraus, mit Jürgen Tarrach in der Hauptrolle. Der Sedlmayr- Mord bewegt heute noch die Öffentlichkeit, durch die vielen Verfahren genießt die Tat immer noch ein hohes Medieninteresse. Das der Fall so ein großes Interesse weckte und wohl als der spektakulärste Mordfall in Bayern gilt, hängt wohl auch damit zusammen, dass das Opfer seine Homosexualität bis zu seinem Tod verborgen hielt. Das dieser Fall ausgeschlachtet wurde in der Presse, war klar, allerdings zeigte gerade die Boulevardpresse, zwei Jahre nach Gladbeck, wieder ihr wahres Gesicht. Über sämtliche Sexualpraktiken des Opfer wurde berichtet. Die Münchner Zeitungen haben nach dem Tod des Volksschauspielers nichts ausgelassen. Dass Sedlmayr sich in einen Sack stecken und peitschen ließ, daß er sich, während er mit einem Mann beschäftigt war, von einem anderen beschimpfen ließ und ähnliches. Die Zeitschrift „Neue Revue“ zeigte ein Bild von Tatort, mit dem toten Sedlmayr auf den Bett. Die Bildzeitung schrieb von einer Folterkammer in einem Wandschrank. Das Wichtigste geriet in den Hindergrund: Zwei Brüder haben aus Habgier einen sympathischen, lebenslustigen und netten Mann auf brutaler Weise ermordet.
Würden sie heute nicht diese absurden Prozesse gegen sämtliche Informationsquellen führen, keiner würde sich mehr an sie erinnern.
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#3

Re[2]: 11.10.1991 SF 1 (Kripo München) Mord an Walter Sedlmayer

in Studiofälle 01.10.2010 12:45
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
http://www.mittelhessen.de/lokales/top_news_aus_regionen/top_news_aus_der_region_marburg/246256_Moerder_darf_keinen_Bus_lenken.htmlr

Toller Beitrag über einen wirklich spektakulären Fall. Dazu passt auch diese aktuelle Meldung. Es handlet sich hierbei um den Täter mit der besonderen Schwere der Schuld, den Namen traue ich mich aus rechtlichen Gründen nicht mal verkürzt zu schreiben.
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#4

Re[3]: 11.10.1991 SF 1 (Kripo München) Mord an Walter Sedlmayer

in Studiofälle 02.10.2010 02:58
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
TheWhite1961>http://www.mittelhessen.de/lokales/top_news_aus_regionen/top_news_aus_der_region_marburg/246256_Moerder_darf_keinen_Bus_lenken.htmlr

TheWhite1961>Toller Beitrag über einen wirklich spektakulären Fall. Dazu passt auch diese aktuelle Meldung. Es handlet sich hierbei um den Täter mit der besonderen Schwere der Schuld, den Namen traue ich mich aus rechtlichen Gründen nicht mal verkürzt zu schreiben.

sehr interessanter Artikel. Die beiden klagen auch z. Zt. gegen alles. Ich habe diesmal- ausnahmsweise- auch auf die volle Namensnennung der Täter verzichtet, obwohl die Rechtsprechung und auch die Gesetzgebung eine volle Namensnennung erlauben. Ich habe deshalb auch sehr ausführlich die Grundsatzentscheidung des BGH geschildert. Aber diese Fallanalyse soll als Informationquelle dienen, bei denen die Täternennung eigentlich unwichtig ist. Die amerikanische Wikipedia nennt übrigens auch die Namen der Täter. Einfach Walter Sedlmayr googlen und die englische Seite anklicken...
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#5

Re: 11.10.1991 SF 7 (Kripo München) Mord an Walter Sedlmayer

in Studiofälle 14.07.2011 15:54
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
einer der Sedlmayr- Mörder steht die Wochen wieder vor Gericht in Freising. Die Anklage lautet auf Diebstahl, versuchter Sachbeschädigung, Beleidigung und Nötigung. Er soll im März einen 18 jährigen sexuell belästigt und geschlagen haben.

Da er erst 2007 entlassen wurde und wahrscheinlich noch unter Bewährung steht, droht ihm im Falle einer Verurteilung der Widerruf dieser Bewährung im Mordfall Sedlmayr.

Der Prozeß wurde im Mai der Prozeß eröffnet, jedoch wegen nicht Erscheinen des Opfers verschoben

http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-freising/sedlmayr-moerder-wieder-gericht-1231773.html
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