Hier ein weiterer Bericht zum Kinderschänder-Prozess:
Trierer Missbrauchsprozess wieder vertagt
23. März 2010
Trierer Missbrauchsprozess wieder vertagtDas Urteil gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder aus Mayen in der Eifel ist am Dienstag erneut verschoben worden. Die Beweisaufnahme soll nun am 7. April mit der erneuten Anhörung einer Gutachterin für Straf-, Zivil- und Sozialrechtsfragen fortgeführt werden. Das Gericht folgt damit einem Antrag der Nebenklage, die zwei Zwillingsbrüder vertritt, die der 38-jährige Angeklagte missbraucht haben soll.
Neben der Anhörung sind für den 7. April auch die Plädoyers geplant. Der Termin für die Urteilsverkündung hingegen steht noch nicht fest. Ursprünglich waren Plädoyers und Urteil bereits für den sechsten Verhandlungstag vor eineinhalb Wochen angekündigt gewesen, waren aber nach einer langwierigen Auseinandersetzung zwischen Gericht und Nebenklage vertagt worden.
Am Dienstag nun wies das Gericht zunächst einen von den Nebenklägern gestellten Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin zurück. Die Nebenklage hatte moniert, das Gutachten zur Frage der Notwendigkeit einer Sicherheitsverwahrung des Angeklagten sei widersprüchlich. Der Richter hielt dagegen, das Gutachten sei nicht widersprüchlich, sondern erörtere ausführlich das Für und Wider einer zu erwartenden «allgemeinen künftigen Gefährdung» durch den Angeklagten.
Den daraufhin gestellten Antrag auf erneute Anhörung der Gutachterin begründete die Nebenklage mit der möglichen zeitlichen Ausweitung des Missbrauchs. Hintergrund ist die Aussage einer ebenfalls am Dienstag gehörten Zeugin, der zufolge die Zwillinge noch bis in den Mai 2008 hinein missbraucht worden sein sollen. Die Sachverständige hatte nur einen Zeitrahmen bis Juli 2007 bewertet. Hier sah dann auch das Gericht Klärungsbedarf und stimmte dem Beweisantrag auf eine ergänzende Befragung der Gutachterin zu.
Die beiden Kinder selbst müssen dagegen nun doch nicht aussagen. Ein psychologischer Gutachter lehnte dies am Dienstag ab, weil keine neuen Aussagen mit Beweiswert zu erwarten seien, zugleich aber die Gefahr einer Destabilisierung der Kinder bestehe.
Dem Angeklagten Christoph G., der Übungsleiter in mehreren Sportvereinen war, wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, unter anderem von zwei heute elfjährigen Zwillingsbrüdern aus dem Landkreis Vulkaneifel. Zudem wird ihm vorgeworfen, Videos von sich und den Kindern gemacht und ins Internet gestellt zu haben. Laut Staatsanwalt geht es um 18 Straftaten. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Verlauf der bisher sechs Verhandlungstage eingeräumt.
Der Fall hatte im August 2009 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, als in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY ungelöst» nach einem Mann gefahndet wurde, von dem Videos mit Missbrauchsopfern im Internet entdeckt worden waren. Am Tag nach der Ausstrahlung stellte sich Christoph G. in Sonthofen im Allgäu der Polizei.
na/ddp
Quelle:
http://www.news-adhoc.com/trierer-missbrauchsprozess-wieder-vertagt-idna2010032390885/