Im sogenannten Geldbotenmord von Bernau ist gestern, 20 Jahre nach der Tat, das Urteil gesprochen worden. Klaus- Dieter L. wurde wegen Raub mit Todesfolge unter einer Beziehung einer weiteren Strafe von über 13 Jahre zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.
Der Fall wurde am 12.2.1993 als FF 2 vorgestellt. Auch wenn ich den Namen abgekürzt habe, die eingefleischten xy-Fans kennen den Namen, nach ihm wurde mehrmals in Aktenzeichen xy gefahndet. Er war in den 80er und Anfang der 90er der Chef der sogenannten Hammerbande. Die bereits rechtskräftige Verurteilung wurde wegen eines Überfalls auf einen Geldboten ausgesprochen, der u.a in xy in der Januar 2005 vorgestellt wurde. (Flexbande)
Im genannten Fall wurde damals beim Raub der Geldbote Horst K. ermordet. L. gestand zwar den Raub, über den Ablauf der Tat und über mögliche Komplizen schwieg der Angeklagte. Mord war dem Angeklagten im Endeffekt nicht nachzuweisen, somit erfolgte nur eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge.
2007 konnte der Täter anhand von DNA Spuren überführt werden, als er wegen des Überfalls aus der Januar und der Juni Sendung 2005 (FF 4) von Aktenzeichen xy in U-Haft einsaß.
Quelle Berliner Mopo 19.3.2011
„HAMMERBANDE“
15 Jahre Haft für tödlichen Überfall vor 20 Jahren
Montag, 19. März 2012 15:33
Sie erbeuteten 3,5 Millionen Mark, erschossen einen Wachmann und entkamen. Fast 20 Jahre nach dem Überfall auf eine Sparkasse ist zumindest einer der Täter verurteilt. Viele Fragen bleiben offen.
20 Jahre nach einem tödlichen Geldtransporter-Überfall in Brandenburg ist ein 61-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Es blieben jedoch „viele offene Fragen“, sagte Staatsanwältin Anette Bargenda in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). So habe sich nicht klären lassen, wer den Schuss in Bernau abgab, an dem ein 40 Jahre alter Wachmann starb. Auch wie viele Täter beteiligt waren oder wer ihnen den Tipp mit dem 3,5 Millionen Mark (etwa 1,8 Millionen Euro) schweren Geldtransport an der Sparkasse gab, blieb offen.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses die Beteiligung an der Tat gestanden, sonst aber geschwiegen. Ihm war zugesichert worden, dass ihm eine mögliche lebenslange Haftstrafe erspart würde, wenn er die Tat einräume. Zurzeit sitzt er in Berlin eine 2007 vom Landgericht Halle verhängte Strafe von gut 13 Jahren ab, die sich nun zu insgesamt 15 Jahren Haft summiert. Damals war er ebenfalls wegen eines Überfall auf einen Geldtransporter verurteilt worden, bei dem ein Wachmann schwer verletzt wurde.
Ohne das Geständnis wäre die Verhandlung zumindest „wesentlich komplizierter“ geworden, sagte die Staatsanwältin. Möglicherweise hätten sich die Geschehnisse gar nicht aufklären lassen: Die Zeugen erinnerten sich vor Gericht kaum noch an Details. Der Mord konnte dem Angeklagten nicht angelastet werden: DNA-Spuren wiesen laut Staatsanwaltschaft nicht auf den Angeklagten als Todesschütze hin.
Das Gericht berücksichtigte das Geständnis strafmildernd. Die erheblichen Vorstrafen des Mannes wirkten jedoch strafschärfend - zumal der Mann die Tat in Bernau in seiner Bewährungszeit beging.
Auf die Spur des nun Verurteilten waren die Ermittler mit Hilfe von DNA-Spuren gekommen. Im Zuge der Ermittlungen stieß die Polizei auch auf Konten in Österreich, die unmitelbar nach dem Überfall eingerichtet worden waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article1931795/15-Jahre-Haft-fuer-toedlichen-Ueberfall-vor-20-Jahren.html