#1

13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 12.12.2008 23:22
von adigreg • 39 Beiträge
Der 14-jährige Beat Gyger klaut Mofas und geht an die Chilbi, anstatt zur Grossmutter. Dort wird er von einem Langhaar-Jonny mit einer Ohrfeige begrüsst ... und wird am nächsten Morgen etwa 15km von Thun entfernt ermordet aufgefunden. Rätselhafte Beobachtungen in der Nacht.

Was hat sich dort noch alles ergeben ... scheint ungeklärt, aber da lag ich heute schon mal falsch.
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#2

Re: FF1 vom 13.9.1974 Mord an Beat Gyger

in Filmfälle 02.11.2012 20:05
von taibra • 3 Beiträge
Der Fall Gyger ist unterdessen unerledigt verjährt. In der Schweiz verjährt Mord nach 30 Jahren.
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#3

Re[2]: FF1 vom 13.9.1974 Mord an Beat Gyger

in Filmfälle 02.11.2012 22:25
von Heimo • 1.534 Beiträge
Hallo Taibra,

ein herzliches Willkommen in die Schweiz. Danke für die traurige Information, dass der Fall nun verjährt ist.

Weißt Du eventuell mehr über den Fortgang der Ermittlungen in diesem Fall bzw. in anderen Fällen aus der Schweiz (abgesehen von den Ferrari-Morden)? Input aus der Schweiz wäre für manche Fälle nicht schlecht.
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#4

Re: FF1 vom 13.9.1974 Mord an Beat Gyger

in Filmfälle 03.11.2012 14:32
von taibra • 3 Beiträge
Hallo Heimo

Danke für Deine Begrüssungsworte...

Ich kann mal versuchen, im verjährten Fall Gyger den Infostand zu aktualisieren. Melde mich wenn ich was weiss.
Betreffend anderen Fällen: Bin noch ganz neu hier. Müsste mal schauen wie sich das so entwickelt... bin beruflich engagiert, könnte aber vielleicht ein neues Hobby werden.
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#5

Re: FF1 vom 13.9.1974 Mord an Beat Gyger

in Filmfälle 03.11.2012 15:52
von Heimo • 1.534 Beiträge
Ich präzisiere dasw mal etwas. Bei einem Forentreffen haben wir mal darüber gesprochen, dass wir die Hoffnung, je einen Kenner in der Schweiz und Österreich zu finden, die in den dortigen Fälle recherchieren könnten. In Deutschland haben wir mittlerweile so einige Fälle ausfindig gemacht, bei denen es eine Klärung gab, die aber bei XY nie verkündete wurde. Wenn wir nun jemanden in der Schweiz auch hätten, der bei den dortigen Fällen Licht ins Dunkel in Bezug auf die Aufklärungstätigkeiten bei älteren Filmfälle bringen kann, dann wäre das super.
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#6

Re: FF1 vom 13.9.1974 Mord an Beat Gyger

in Filmfälle 20.01.2013 16:52
von taibra • 3 Beiträge
Ich habe im Tötungsdelikt Beat Gyger aus Thun nachrechechiert, so gut dies ging. Bei den Amtsstellen gab es keine Akteneinsichten, obschon der Fall bereits 10 Jahre verjährt ist und es keine juristische Verfolgung mehr geben kann. Im Juni 2013 ist es bereits 40 Jahre her und es scheint, dass es zu diesem Fall gar keine Akten mehr gibt und/oder dass diese vernichtet sind. Auch fanden sich keine Personen, welche weitere Auskünfte geben konnten. Die Chronologie der Ereignisse sowie die vorhandenen Fakten verbunden mit einer Fallanalyse weisen jedoch darauf hin, dass mindesten 5 unbekannte Personen seit 40 Jahren wissen, was in der Nacht am Samstag, 9. Juni 1973 mit Beat Gyger genau geschah. Dabei spielt eine Person, welche damals in Basel wohnhaft war, eine wesentliche Helferrolle bei dem Transport der Leiche und der Entsorgung des Mofas. Diese Person dürfte heute zwischen 65 und 70 Jahre alt sein. Mindestens drei Personen, welche heute rund 56 Jahre alt sind, befanden sich damals in einem cliqueähnlichen Verhältnis zueinander. Die fünfte Person wird heute ca. 60 Jahre alt sein und bekleidete damals eine Führungsrolle in den Aktivitäten. Die Fallanalyse ergab, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen Totschlag und keinen Mord handelte. Das sind so die wichtigsten Facts. Wenn jemand noch weitere nicht bekannte Infos hat zu diesem Fall kann er mir diese hier über das Forum oder auf meine Mailadresse umof@gmx.ch mitteilen.
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#7

Re: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 22.01.2013 01:14
von bd-vogel • 570 Beiträge
Danke für die sicher mühevolle Nachrecherche und die spannenden Infos, Taibra - Dein Bericht klingt auch terminologisch recht interessant. Du faßt in Deinem Post eine offenbar kürzlich(?) erfolgte Fallanalyse zusammen - wäre natürlich toll zu erfahren, wann und durch wen eine solche Fallanalyse stattgefunden hat, auch um deren Erkenntnisse besser einschätzen zu können. Kannst Du dazu eventuell noch etwas sagen?

Im XY-Filmfall wurde ja 1974 die durch Zeugen bestätigte Szene thematisiert, in der Beat auf der Chilbi durch einen (damals) unbekannten "per Ohrfeige zum Mitkommen" veranlaßt wurde. Verbunden mit dem, was Du schreibst: die "Cliquentheorie" hat sich also bestätigt? --

Daß angesichts der gesetzlichen Verjährung des Falls die Akten der Schweizer Ermittler inzwischen ggf vernichtet worden sind, klingt logisch.
Ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich generell so ist, oder gar so vorgeschrieben ist, daß Akten verjährter Fälle ggf vernichtet werden müssen? Gibt es solche Vorschriften in der Schweiz, oder ist das im Ermessen der jeweiligen Aktenaufbewahrer?

Nochmals Dank & viele Grüße,
Bernhard.
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#8

Re[2]: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 22.01.2013 01:59
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
bd-vogel>Daß angesichts der gesetzlichen Verjährung des Falls die Akten der Schweizer Ermittler inzwischen ggf vernichtet worden sind, klingt logisch.
bd-vogel>Ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich generell so ist, oder gar so vorgeschrieben ist, daß Akten verjährter Fälle ggf vernichtet werden müssen? Gibt es solche Vorschriften in der Schweiz, oder ist das im Ermessen der jeweiligen Aktenaufbewahrer?

bd-vogel>Bernhard.

Doch, wahrscheinlich. In Deutschland beträgt die Aufbewahrungspflicht für Ermittlungsakten bei schweren Straftaten im Falle einer Verjährung idR 5 Jahre. Bei einer Verurteilung beträgt die Frist für Ermittlungs- und Gerichtsakten bei Erledigung der Sache (also bei Rechtskraft) bei leichten Straftaten (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter 3 Monaten) 5 Jahre- das geht hin bis zu 30 Jahren bei Mord oder Totschlag.

Urteile und -begründungen werden 30 Jahre aufbewahrt.

Danach werden die Akten vernichtet, außer sie werden an Landes- bzw. Staatsarchive zur Archivierung weitergegeben. Das sind idR große und bekannte Kriminalfälle, die aus historischen Gründen archiviert werden. Die Akten aus dem Lebach- Prozeß zB sind nicht vernichtet worden.

Wie das in der Schweiz ist, weiß ich nicht so ganz genau. In Deutschland lägen die Akten noch vor, da ja keine Verjährung eingetreten ist. Da der Fall jetzt fast 40 Jahre zurückliegt, könnte es sein, dass die Akten vernichtet wurden.
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#9

Re: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 22.01.2013 03:48
von bd-vogel • 570 Beiträge
Danke Bastian - mit den deutschen Aufbewahrungsfristen kenn ich mich auch ein wenig aus ("Archiv" gehört ja zu meinem Berufsfeld), manchmal gibt es da auch Konflikte, was als "bedeutend genug" eingeschätzt werden soll, um nicht "kassiert" zu werden ("Kassation" ist der Fachbegriff für "Aussortierung=Vernichtung nicht als erhaltenswert eingestuften Materials). Aber das Kassieren unterliegt in diesen Fällen gesetzlichen Vorgaben, die es erlauben, daß Akten "bei Widerspruch" nicht kassiert werden.

Deswegen dachte ich mir schon, daß es sicher in der Schweiz auch entsprechende Gesetze gibt. Wie die genau ausschauen, würde mich schon interessieren - das betrifft ja auch andere für alle unvergeßliche und unaufklärte XY-Fälle, wie etwa den 1992 verübten Doppelmord Meier/Gattiker (8.7.1993 FF1, Kripo St. Gallen, "Appenzeller Radtour"/"Kristallhöhle").

Gibt es in der Schweiz Möglichkeiten, mit archivarischen Argumenten die Kassation der Akten verjährter Kriminalfälle zu verhindern?

Und (das kann vielleicht auch Bastian schon beantworten): Wie ist es dann eigentlich, wenn nach einer Verjährung noch ein Täter unzweifelhaft (DNA) überführt wird (zB, mal angenommen, hier in diesem tragischen Fall, einer der Personen, die Taibra oben in der Nachrecherche erwähnt) - kann der dann definitiv nicht mehr belangt werden? (Sorry falls das eine juristische Laienfrage ist, aber ich habe da wirklich kaum Ahnung und lerne daher aus Deinen Beiträgen hier immer dementsprechend viel dazu.)

Bernhard.
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#10

Re[2]: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 22.01.2013 11:43
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
bd-vogel>Danke Bastian - mit den deutschen Aufbewahrungsfristen kenn ich mich auch ein wenig aus ("Archiv" gehört ja zu meinem Berufsfeld), manchmal gibt es da auch Konflikte, was als "bedeutend genug" eingeschätzt werden soll, um nicht "kassiert" zu werden ("Kassation" ist der Fachbegriff für "Aussortierung=Vernichtung nicht als erhaltenswert eingestuften Materials). Aber das Kassieren unterliegt in diesen Fällen gesetzlichen Vorgaben, die es erlauben, daß Akten "bei Widerspruch" nicht kassiert werden.

Danke für die Erläuterungen. Ich glaube, auf dem Gebiet kennst du dich besser aus als ich.


bd-vogel>Deswegen dachte ich mir schon, daß es sicher in der Schweiz auch entsprechende Gesetze gibt. Wie die genau ausschauen, würde mich schon interessieren - das betrifft ja auch andere für alle unvergeßliche und unaufklärte XY-Fälle, wie etwa den 1992 verübten Doppelmord Meier/Gattiker (8.7.1993 FF1, Kripo St. Gallen, "Appenzeller Radtour"/"Kristallhöhle").

bd-vogel>Gibt es in der Schweiz Möglichkeiten, mit archivarischen Argumenten die Kassation der Akten verjährter Kriminalfälle zu verhindern?

Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Werde mal nachschauen.


bd-vogel>Und (das kann vielleicht auch Bastian schon beantworten): Wie ist es dann eigentlich, wenn nach einer Verjährung noch ein Täter unzweifelhaft (DNA) überführt wird (zB, mal angenommen, hier in diesem tragischen Fall, einer der Personen, die Taibra oben in der Nachrecherche erwähnt) - kann der dann definitiv nicht mehr belangt werden? (Sorry falls das eine juristische Laienfrage ist, aber ich habe da wirklich kaum Ahnung und lerne daher aus Deinen Beiträgen hier immer dementsprechend viel dazu.)

eine strafrechtliche Verfolgung ist weder in Dtschl. noch in der Schweiz möglich. Bei Eintritt der Verjährung darf in dem Fall durch die Polizei nicht mehr ermittelt werden und das Verfahren ist sofort einzustellen. Ein DNA Abgleich ist in so einem Fall unzulässig. Unter KEINEN Umständen kann nach der Verjährung eine Person strafrechtlich belangt werden. Er ist trotz Nachweis der Schuld nach Eintritt der Verjährung juristisch als unschuldig anzusehen.
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#11

Re: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 22.01.2013 14:02
von Heimo • 1.534 Beiträge
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Taibra für die Informationen aber auch für die Mühe bedanken.
Dass gerade bei Schweizer Fällen wegen der Verjährungsfrist die Recherche alles andere als ein Zuckerschlecken ist, kann ich mir vorstellen. Dennoch sindoch einige Facts dabei herausgekommen, die bislang unbekannt gewesen sein dürften.
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#12

Re: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 22.01.2013 22:00
von Nadine • 24 Beiträge
Was ich nicht so ganz verstehe, warum man mit den heutigen technischen Möglichkeiten die Akten vor der Zerstörung nicht digitalisiert und in Datenbanken "archiviert". Ich weiß kostet Geld.
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#13

RE: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 04.11.2013 19:38
von vorsichtfalle • 698 Beiträge

Hallo an alle, zu diesem Fall ist gut einem Jahr nach der Verjährung ein Buch erschienen.

http://www.bernerzeitung.ch/region/thun/.../story/22464385

Von Barbara Schluchter-Donski. Aktualisiert am 04.11.2013

«Ich hatte kurz die naive Hoffnung, dass sich die Tat aufklären lässt»

Franziska Streun hat für ihr neues Buch «Mordfall Gyger – Eine Spurensuche» intensive Recherche betrieben, bei der sie auch an ihre Grenzen kam. Für die TT-Redaktorin hat sich aber der Aufwand gelohnt.


Franziska Streun, Ihr Buch ist keine angenehme Bettlektüre. Es wühlt auf. Haben Sie während Ihrer Recherche gut geschlafen?

Franziska Streun: Geschlafen habe ich gut. Doch es gab Phasen, in denen die Geschichte in meinen Gedanken weiterlief, weil ich zu verstehen versuchte, was wirklich vorgefallen war. Es war eine intensive Zeit und ist es immer noch.

Sie haben bei Ihrer Recherche auch mit Verdächtigen gesprochen. Vielleicht sogar mit dem Täter

Ja, ausschliessen kann ich das nicht. Zu Beginn hatte ich kurz die naive Hoffnung, dass sich der Fall vielleicht aufklären lässt. Doch ich realisierte bald, dass das unrealistisch ist und ich mich emotional nicht allzu sehr auf die Aussagen einlassen darf. Deshalb gebe ich die Zitate im Buch lediglich weiter, im Wissen darum, dass mich der eine oder andere der Befragten womöglich angelogen hat. Immerhin liegt der Fall 40 Jahre zurück, und da können sich gewisse Erinnerungen auch verschieben oder verändern. Mir war einfach wichtig, dass die damalige Situation aus möglichst vielen Perspektiven abgebildet wird.

Und was trieb Sie an?

Es gibt mehrere Elemente: Ich war zur Tatzeit 10 Jahre alt, und wir lebten im Dürrenastquartier, nur unweit vom Budenplatz entfernt. Beats Tod war eine Riesensache für Thun. Ich kannte ihn zwar nicht, aber allein die Tatsache, dass vor unserer Haustüre ein Knabe in meinem Alter umgebracht wird, war beängstigend. Ich habe diese intensiven Gefühle bis heute nicht vergessen. Und viele Leute sagten mir, sie bekämen noch heute Gänsehaut, wenn sie an den Fall zurückdenken würden. Es schien mir, als müsste die Geschichte über das ungeklärte Tötungsdelikt unbedingt erzählt werden. Auch deshalb, weil so viele Fragen offen blieben. Bei meiner Recherche bekam ich zudem das Gefühl, dass bei den Ermittlungen einiges nicht optimal gelaufen war.

Der Fall ist sehr komplex. Wie gingen Sie bei Ihrer Recherche vor? Wo fingen Sie an, wo hörten Sie auf?

Ich habe die Akten des verstorbenen Fahnders studiert, welche mir die Familie Gyger übergeben hat. Dieser hat sich damals ziemlich in den Fall verbissen und privat Dokumente gesammelt. Seine Unterlagen beinhalten zum Beispiel Fahndungsprotokolle, den Autopsiebericht oder Zusammenfassungen des Einsatzleiters. Sie waren die Grundlage und gleichzeitig Ausgangspunkt meiner Recherche. Dass ich am Schluss mit über 250 Personen sprechen würde, konnte ich mir zu Beginn nicht vorstellen.

Und was beschäftigte Sie bei Ihrer Recherche am meisten?

Sicher die Dramatik, welche sich abgespielt hat und welche das Leben der Familie Gyger von einem Tag auf den andern auf den Kopf stellte. Ich glaube, dass dieses traumatische Erlebnis die Grenzen dessen sprengte, was ein Mensch eigentlich aushalten kann. Und dass diese Extremsituation die Wahrnehmung der Direktbetroffenen für immer verschoben hat. Ich ging deshalb sehr behutsam mit den Familienangehörigen um und hielt sie immer über meine Fortschritte und Ergebnisse auf dem Laufenden.

Erlebten Sie auch Sachen, die Sie erschreckt haben?

Ja, vor allem die Recherche in der Pädophilenszene erlebte ich als heikel. In der Thuner Szene verkehrten damals offenbar auch sehr einflussreiche Leute, die durchaus interessiert gewesen sein könnten, dass die Wahrheit über ihr Tun nie ans Licht kommt, und die Beat deshalb eine Lektion erteilen wollten. Vielleicht auch um zu verhindern, dass der 14-Jährige vor dem Jugendrichter auspackt. Denn vier Tage nach seinem Tod hätte Beat Gyger dort wegen eines Bootsdiebstahls einen Termin gehabt. Aber letztlich bleibt die Geschichte auch nach meiner Spurensuche ungeklärt.

Sie haben auch nicht die Erwartung, dass sich plötzlich jemand meldet und die Tat gesteht?
Erwartung ist das falsche Wort. Ich wünschte es mir natürlich für die Familie. Doch schliesslich muss jeder, der eine wichtige Beobachtung gemacht hat oder an der Tat beteiligt war, selber mit seinem Gewissen ins Reine kommen.

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Buch einen Wunsch?

Mein grösster Wunsch ist bereits in Erfüllung gegangen: Für die Eltern Adelheid und Otto Gyger und den Bruder Bernhard Gyger ist das Buch eine Unterstützung zur weiteren Aufarbeitung der Ereignisse. Ihre Version der Geschehnisse konnten sie in der Öffentlichkeit bis jetzt nirgends darlegen. Als Otto Gyger die Rohfassung gelesen hatte, rief er mich an und sagte mir zutiefst bewegt, dass er in den vergangenen 40 Jahren noch nie so gut geschlafen habe wie nach dieser Lektüre. Das war für mich das grösste Geschenk!

Dann sind die Eltern und der Bruder von Beat Gyger darauf vorbereitet, dass die Geschichte jetzt wieder zum Thema wird...

Ja, sie sind bereit.


zuletzt bearbeitet 04.11.2013 19:38 | nach oben springen

#14

RE: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 04.11.2013 23:23
von uschi • 132 Beiträge

Hallo vorsichtfalle,

vielen Dank für die Information.

In der Berner Zeitung erschien heute ein weiterer Artikel zum Mordfall Gyger.

http://tt.bernerzeitung.ch/region/thun/D.../story/13264132


bg uschi

P.S.: Merkwürdigerweise war ich heute zufällig in Bern und habe den Artikel beim Zeitungslesen in einem Café entdeckt - nachdem man sonst fast gar nichts zu dem Fall im Internet finden konnte, war ich doch ziemlich überrascht...

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#15

RE: 13.9.1974 FF1 (Kantonspolizei Thun) Mordfall Beat Gyger

in Filmfälle 05.11.2013 19:47
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Danke Uschi für den Artikel. Hochinteressant. Gerade weil über diesen Fall nichts in den Medien zu finden ist, ein richtiges Schmuckstück.

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in der Schweiz ist. In Deutschland dürfte nach der Verjährung nicht von den Behörden in diesem Fall ermittelt werden. Daher würde nur ein Geständnis des Täters Licht ins Dunkeln bringen. (auch bei einem Geständnis findet keine strafrechtliche Verfolgung statt)


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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