in Filmfälle
25.09.2008 18:14
von
uschi
• 132 Beiträge
scheint vor Gericht aber eher eine zähe Sache zu werden
".....Im Übrigen seien ein Gipsabdruck der Reifenspur ebenso wie 176 weitere Hinweise inzwischen auf ungeklärte Art und Weise aus den Akten verschwunden."
in Filmfälle
14.11.2008 16:55
von
bdvogel (gelöscht)
Habe das Posting der Übersicht halber hier in den bereits existierenden Thread reingesetzt und das Doppel dann gelöscht.
Bernhard.
++++
Gepostet von TATORT am 14.11.2008, 17:41 Uhr:
31 Jahre nach dem Mord an einem Postbeamten in der Nähe von Osnabrück sind die drei Angeklagten vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Es gebe zwar Indizien, die gegen die drei Männer sprächen. Die für eine Verurteilung notwendigen Zeugenaussagen hätten aber nicht ausgereicht, sagte der Vorsitzende Richter am Osnabrücker Landgericht. Das hatte zuvor auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt. Auch er hatte einen Freispruch gefordert. "Wir sind bei diesem Verfahren an die Grenzen der Rechtsfindung gestoßen."
Den drei Männern wurde vorgeworfen, am 13. Mai 1977 bei Hilter südlich von Osnabrück den damals 18 Jahre alten Postbeamten mit seinem Dienstwagen in eine fingierte Polizeikontrolle gelockt und überwältigt zu haben. Anschließend seien sie mit dem jungen Mann in ein Waldstück gefahren, wo sie ihn ausgeraubt und getötet hätten, um ihn als Zeugen auszuschalten. Der 18-Jährige hatte insgesamt mindestens 42.500 D-Mark in Geldkassetten bei sich, die er zuvor bei verschiedenen Postämtern abgeholt hatte.
Die Angeklagten waren bereits 1977 ins Visier der Ermittler geraten, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitgeteilt hatte. Allerdings habe sich der Tatverdacht gegen das Trio seinerzeit nicht erhärtet. Aufgrund von Parallelen zu einem anderen Verbrechen und einer erneuten Prüfung der Beweise seien die Ermittler den Männern schließlich auf die Spur gekommen. Das Trio hatte 1978 wegen Mordes an einem Handelsvertreter vor Gericht gestanden. Das Opfer in diesem Fall war nur zehn Tage vor dem Postbeamten ermordet worden, und auch hier hatten die Täter eine Polizeikontrolle vorgetäuscht. Das Landgericht Münster befand zwei der Angeklagten damals für schuldig und verurteilte sie zu lebenslanger Haft. Den dritten Mann sprach es frei. Seit einigen Jahren sind auch die beiden damals Verurteilten wieder auf freiem Fuß.
Es gebe viele Parallelen zwischen den Morden, sagte am Freitag der Staatsanwalt. Aus dem Urteil des Landgerichts Münster gehe eindeutig hervor, dass die drei Angeklagten damals eine kriminelle Bande gebildet hätten, um bei Raubüberfällen Geld zu erbeuten. Dabei hätten sie das Töten von Menschen kaltblütig in Kauf genommen, um Zeugen auszuschalten. Die Verteidiger kritisierten, dass das bereits vor rund 30 Jahren eingestellte Verfahren ohne neue Beweise erneut aufgelegt worden war. Es habe keine neuen Anhaltspunkte für eine Wiederaufnahme gegeben."
in Filmfälle
15.11.2008 10:05
von
uschi
• 132 Beiträge
vielen Dank für die Info!
ich habe mal eine Frage:
Das Gericht konnte den mutmasslichen Tätern den Mord an dem Postfahrer nicht nachweisen. Für einen ähnlich gelagerten Mord wurden sie ja zu lebenslanger Haft (ich nehme an 15+x Jahre) verurteilt - die Strafe haben sie abgesessen und sind dann irgendwann in den 90ern wahrscheinlich wieder freigekommen.
Angenommen sie hätten tatsächlich beide Morde begangen und das Gericht hätte ihnen das jetzt nachweisen können - hätten die Täter jetzt wieder mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe (evtl. mit Sicherungsverwahrung) rechnen müssen oder wäre ihnen die bereits abgesessene Strafe "angerechnet" worden, da sie sich ja mehr oder weniger in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum anderen Mord abgespielt hat?
Was wäre der Unterschied gewesen wenn sie schon damals (Ende der 70er) für beide Morde verurteilt worden wären hinsichtlich der Gesamtstrafe?
in Filmfälle
15.11.2008 16:13
von
bdvogel (gelöscht)
Das jetzige war ein neues Verfahren - wäre es zu einem Urteil gekommen, wäre die frühere Strafe (wegen eines anderen Falls) für die neue Strafzumessung daher ohne Belang geblieben. Anders sähe es aus, wenn die neue Tat in direktem Zusammenhang mit der früheren Tat stünde. Dann würde eine Gesamtstrafe gebildet.
Re[2]: 2/12/1977 FF3 (Osnabrück) Mord an Postfahrer
in Filmfälle
15.11.2008 19:27
von
uschi
• 132 Beiträge
ok, sprich wären sie damals für beide Fälle verurteilt worden hätte sich ihre Strafe unwesentlich (oder wenn überhaupt) erhöht, da eh schon lebenslänglich (15 Jahre). Wären sie für den anderen Fall erst heute verurteilt worden hätten sie evtl. 2x lebenslänglich (30 Jahre) erhalten. Klingt ja bisschen nach Roulettespiel .. man entschuldige mir diesen Begriff vor dem Hintergrund der schrecklichen Taten.
bdvogel>Das jetzige war ein neues Verfahren - wäre es zu einem Urteil gekommen, wäre die frühere Strafe (wegen eines anderen Falls) für die neue Strafzumessung daher ohne Belang geblieben.
Re[3]: 2/12/1977 FF3 (Osnabrück) Mord an Postfahrer
in Filmfälle
16.11.2008 20:40
von
GrausigerFund
• 67 Beiträge
uschi>ok, sprich wären sie damals für beide Fälle verurteilt worden hätte sich ihre Strafe unwesentlich (oder wenn überhaupt) erhöht, da eh schon lebenslänglich (15 Jahre). Wären sie für den anderen Fall erst heute verurteilt worden hätten sie evtl. 2x lebenslänglich (30 Jahre) erhalten. uschi>Klingt ja bisschen nach Roulettespiel .. man entschuldige mir diesen Begriff vor dem Hintergrund der schrecklichen Taten.
bdvogel>>Das jetzige war ein neues Verfahren - wäre es zu einem Urteil gekommen, wäre die frühere Strafe (wegen eines anderen Falls) für die neue Strafzumessung daher ohne Belang geblieben.
bdvogel>>Bernhard.
"2 x lebenslänglich = 30 Jahre"? Hä? Hat hier jemand genügend juristische Fachkenntnisse, um mal Aufklärung zu schaffen? Meines Wissens gibt es etwas wie "2 x lebenslänglich" in Deutschland nicht, und schon gar nicht wird in einem solchen Falle eine mindestens zu verbüßende Haftzeit von fünfzehn Jahren verdoppelt. Vielmehr werden in Deutschland in der Regel Strafen "zusammengezogen". Das hat den mißlichen Effekt einer Art Mengenrabatt: Wer schon ein Tötungsdelikt begangen hat, kann sich ruhig auch noch die eine oder andere Körperverletzung, ein Eigentumsdelikt, eine Sachbeschädigung leisten. Auch gibt es für vier Morde nicht unbedingt mehr als für zwei, für zwanzig Überfälle auf der Straße mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr als für zehn. Im vorliegenden Falle wäre, wenn ich es recht verstehe, es daher eventuell klug gewesen, einen möglichen weiteren Mord gleich noch mitzuzugeben. Die Strafe für die Tötung des Postfahrers wäre dann inzwischen auch abgesessen. Aber so lief es für die Angeklagten natürlich noch besser.
Ja, das ist Roulette, oder wie es seit je her heißt: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
in Filmfälle
16.11.2008 22:27
von
AndreasR
• 6 Beiträge
Doch in der BRD gab es früher mal mehrfach lebenslängliche Freiheitsstrafen. Z.B. wurden Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar im April 1985 hauptsächlich für die Morde im Terrorjahr 1977 zu 5 mal lebenslang plus 15 Jahre verurteilt. Ich glaube 1986 wurde das StGB reformiert, sodass es "nur" noch lebenslang gibt. Alle bis dahin gefällten Urteile wurden dann entsprechend dem neuen Recht angepasst u.a. auch das von Klar und Mohnhaupt zu lebenslang umgewandelt. Da das BVG entschieden hat, dass jeder Verurteilte prinzipiell die Chance haben muss wieder frei zu kommen, legt das Gericht eine Mindesthaftdauer fest, sodass lebenslang eingentlich nie lebenslang ist. Zu dem Mord an dem Postbeamten wäre es tatsächlich so gewesen, dass die Angeklagten noch einmal ins Gefängnis hätten gehen müssen, weil sie für diesen Mord zuvor noch nicht verurteilt worden sind. So wurde z.B. gegen Wisniewski erneut ermittelt, nachdem ihn Boock als möglichen Täter des Buback-Mordes genannt hatte, weil er für den Buback-Mord nie verurteilt wurde. Sollte z.B. herauskommen, dass Klar geschossen hat, wird er nicht noch einmal angeklagt, weil er für den Buback-Mord schon verurteilt wurde. Ich bin zwar kein Jurist, doch durch intensives Beschäftigen mit der RAF lernt man auch in diesem Bereich dazu.
in Filmfälle
16.11.2008 23:54
von
bdvogel (gelöscht)
Vielmehr werden in Deutschland in der Regel Strafen "zusammengezogen". Das hat den mißlichen Effekt einer Art Mengenrabatt: Wer schon ein Tötungsdelikt begangen hat, kann sich ruhig auch noch die eine oder andere Körperverletzung, ein Eigentumsdelikt, eine Sachbeschädigung leisten. Auch gibt es für vier Morde nicht unbedingt mehr als für zwei, für zwanzig Überfälle auf der Straße mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr als für zehn. Im vorliegenden Falle wäre, wenn ich es recht verstehe, es daher eventuell klug gewesen, einen möglichen weiteren Mord gleich noch mitzuzugeben. Die Strafe für die Tötung des Postfahrers wäre dann inzwischen auch abgesessen. Aber so lief es für die Angeklagten natürlich noch besser.
Das stimmt nicht, wie AndreasR schon ansatzweise dargelegt hat - ansonsten sei empfohlen, sich mal mit der geltenden Gesetzgebung der BRD und ihren Grundlagen vertraut zu machen. Das XY-Forum ist im übrigen KEINE Plattform für private Juristerei! Die Angeklagten im Mordfall Postfahrer wurden freigesprochen, also haben sie als unschuldig zu gelten - fertig.
Re[4]: 2/12/1977 FF3 (Osnabrück) Mord an Postfahrer
in Filmfälle
17.11.2008 08:32
von
uschi
• 132 Beiträge
GrausigerFund>"2 x lebenslänglich = 30 Jahre"? Hä? Hat hier jemand genügend juristische Fachkenntnisse, um mal Aufklärung zu schaffen? Meines Wissens gibt es etwas wie "2 x lebenslänglich" in Deutschland nicht, und schon gar nicht wird in einem solchen Falle eine mindestens zu verbüßende Haftzeit von fünfzehn Jahren verdoppelt.
Hi GrausigerFund,
natürlich meinte ich nicht dass für 2 Morde an einem Stück 2x15 Jahre verhängt worden wären, sondern die Frage war ob nach den bereits abgesessenen 15 Jahren bei einer zweiten Verurteilung heute nochmal 15 Jahre möglich gewesen wären. Aber der nachfolgende Teil der Antwort beantwortet ja genau diese Frage.
@Bernhard: Tschuldigung - ich glaube ich habe mich nur unverständlich ausgedrückt, aber ich gebe dir natürlich insofern recht dass für Juristerei auf Hobbythekniveau hier kein Platz sein sollte und es war auch nicht meine Absicht die Rechtmässigkeit des Urteils anzuzweifeln. So jetzt aber genug :-)
in Filmfälle
18.11.2008 04:36
von
GrausigerFund
• 67 Beiträge
@ Uschi: Stimmt: Da hatte ich Dich mißverstanden.
@ Bernhard: Ich würde es begrüßen, wenn es möglich wäre, hier auch seine juristischen Kenntnisse auszubauen, was anläßlich dieses Falles ja geschehen ist. (Vielen Dank, Andreas.) Und da die Angeklagten freigesprochen worden sind, hatte ich ganz bewußt von einem MÖGLICHEN weiteren Mord geschrieben und der Frage, ob es hinsichtlich des Gesamtstrafmaßes klug gewesen WÄRE, diesen gleich zuzugeben, wenn die bewußten Herrschaften ihn denn begangen hätten.