#1

21.04.1978 (Schweinfurt) Mord an Cornelia H. - Verdächtiger festgenommen

in Kriminalität 08.07.2023 10:24
von Heimo • 1.544 Beiträge

https://www.bild.de/regional/nuernberg/n...07162.bild.html

Aufgrund von DNA-Spuren ist ein Tatverdächtiger in den USA festgenommen worden. Von Aufklärung in diesem Mordfall bei Kolitzheim zu sprechen, ist es zu früh, aber man könnte einen Schritt weiter sein.


#Wirsindmehr #FCKAFD

zuletzt bearbeitet 23.09.2023 23:44 | nach oben springen

#2

RE: 21.04.1978 (Schweinfurt) Mord an Cornelia H. - Verdächtiger festgenommen

in Kriminalität 23.09.2023 23:50
von Heimo • 1.544 Beiträge

Hier neuere Infos (noch nicht abgehört)

https://www.mainpost.de/regional/schwein...er-art-11218709


#Wirsindmehr #FCKAFD
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#3

RE: 21.04.1978 (Schweinfurt) Mord an Cornelia H. - Verdächtiger festgenommen

in Kriminalität 30.07.2025 14:06
von bastian2410 • 1.738 Beiträge

Fast 50 Jahre nach der Tat wurde das Urteil gesprochen: lebenslange Haft

https://www.br.de/nachrichten/bayern/col...-mordes,UsLagZQ


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#4

RE: 21.04.1978 (Schweinfurt) Mord an Cornelia H. - Verdächtiger festgenommen

in Kriminalität 30.06.2026 17:45
von bastian2410 • 1.738 Beiträge

Revision im Fall Cornelia H.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/col...eil-auf,VNTM9eh

Cold Case Cornelia Hümpfer: BGH hebt Mordurteil auf

Der Fall um die Tötung einer 18-Jährigen in Unterfranken geht juristisch in die nächste Runde. Ein Ex-US-Soldat war zuvor wegen Mordes verurteilt worden. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun aufgehoben. Der Fall muss neu verhandelt werden.


Der Fall liegt inzwischen 48 Jahre zurück: Am 20. April 1978 wird die 18-jährige Cornelia Hümpfer in der Nähe von Kolitzheim in Unterfranken getötet, mit mehreren Messerstichen in Rücken und Nacken. Ende Juli vergangenen Jahres schien der Cold Case dann abgeschlossen. Das Landgericht Schweinfurt verhandelte den Fall und verurteilte einen inzwischen 72-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Doch der Angeklagte, ein ehemaliger US-Soldat, ging in Revision – und hatte damit jetzt Erfolg.

Mordfall muss neu verhandelt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun entschieden: Das Verfahren zum Tod der jungen Frau muss neu aufgerollt werden. "Der Angeklagte hat mit Erfolg geltend gemacht, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit im Auslieferungsverfahren als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in dieser Strafsache kraft Gesetzes ausgeschlossen war", begründet der BGH seine Entscheidung. Das neue Verfahren soll demnach am Landgericht Würzburg stattfinden.

Gericht sah Mordmerkmale gegeben

Das vorherige Mordurteil hatte das Landgericht Schweinfurt getroffen. Aus damaliger Sicht der Kammer gab es keinen Zweifel an der Täterschaft des Mannes. Zum Tatzeitpunkt 1978 war der Angeklagte 24 Jahre alt. Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an.

Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Schlusswort auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des Opfers verwiesen. Zudem gebe es zwei voneinander unabhängig zustande gekommene Aussagen von Zeugen, denen der Angeklagte die Tat vor Jahren gestanden haben soll.

Die Ermittler glaubten zudem, dass der zur Tatzeit verheiratete Mann mit dem Opfer eine Affäre hatte. Das Motiv laut Anklage: Die 18-Jährige soll damit gedroht haben, der damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen.

Angeklagter beteuert Unschuld

Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Seine Verteidiger forderten einen Freispruch, es gebe keinen einzigen Beweis, dass ihr Mandant die Tat begangen habe. Das Urteil des Schweinfurter Landgerichts nahm der Angeklagte regungslos auf. In seinem letzten Wort sagte er, er sei unschuldig.

Der ehemalige US-Soldat aus Nebraska war im Juni 2024 von den US-Behörden nach Deutschland ausgeliefert worden. Er war in den 70er Jahren als US-Soldat in Schweinfurt stationiert.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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