Re: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
29.08.2011 11:41
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bastian2410
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Prozeßauftakt in Stuttgart. Viel passierte nicht am ersten Verhandlungstag. Angaben zur Person, Anklageschrift etc. Danach verweigerte der Angeklagte die Aussage, machte weder Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zum Tatvorwurf. Ihm wird zweifacher Mord und ein Mordversuch vorgeworfen. Das Motiv der Parkplatzmorde ist noch unklar, die Staatsanwaltschaft geht von Rache aus, da sich der 56-Jährige beim Sexurlaub in Kenia Ende der 90er bei einem Transvestiten mit Aids infiziert hatte.
Re: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
31.08.2011 11:07
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bastian2410
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der Angeklagte hat kurz vor Prozeßbeginn im Stuttgarter Landgericht erneut versucht, sich das Leben zu Nehmen. Er soll sich in den Hals geschnitten haben, allerdings war die Wunde nicht tief genug.
Am zweiten Verhandlungstag sagte der Mann aus, der kurz nach der Tat fälschlicher-weise 53 Tage als Mordverdächtiger in U-Haft gesessen hatte. Viel konnte er jedoch nicht beitragen.
Re: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
05.10.2011 09:15
von
bastian2410
• 1.678 Beiträge
den Fall haben wir ein wenig aus den Augen verloren. Bereits 5 Verhandlungstage wurden absolviert. Nachdem der Prozeß zweimal wegen Selbstmordversuche des Angeklagten verschoben werden musste, hat sich dieser dafür entscheiden, vor Gericht gar nichts mehr auszusagen.
Ein Bericht vom fünften Verhandlungstag- Schwerpunkt lag jedoch auf ein Mordversuch in Freudenstadt, der nicht Gegenstand der xy- Fahndung war.
Re: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
27.01.2012 07:19
von
SdB
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Auch fünf Monate und 19 Verhandlungstage nach Prozessbeginn am Landgericht Stuttgart bleibt Detlef S. ein Fremder . Selbst intimste Details wurden öffentlich; Ermittler sagten aus, die die Wohnung des Angeklagten auf den Kopf gestellt und sämtliche seiner Kontakte unter die Lupe genommen hatten; die Schwurgerichtskammer hörte Zeugen aus dem engsten Umfeld von Detlef S . Allein: das Bild des Menschen, das sich dadurch abzeichnet, wirkt wie ein Scherenschnitt. Alle äußeren Umstande, sein Alltag und seine Ehe, die nächtlichen Ausfahrten im 7er-BMW, das verprasste Erbe, die HIV-Infektion sind scharf umrissen. Das Innerste von Detlef S. hingegen bleibt im Dunklen. Mit keinem Wort hat sich der 57-jährige Ex-Postbeamte aus Esslingen zu der Anklage geäußert, die ihm zwei Morde auf als Schwulentreffs bekannten Parkplätzen und einen Mordversuch vorwirft.
Re: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
27.01.2012 10:40
von
Ludwig
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Der SWR vermeldet es im Videotext: Die Staatsanwaltschaft fordert eine zweimal lebenslängliche Freiheitsstrafe und die anschließende Sicherungsverwahrung.
Re[2]: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
27.01.2012 13:09
von
bastian2410
• 1.678 Beiträge
Ludwig>Der SWR vermeldet es im Videotext: Ludwig>Die Staatsanwaltschaft fordert eine zweimal lebenslängliche Freiheitsstrafe und die anschließende Sicherungsverwahrung.
Artikel zum Plädoyer der StA und der Verteidigung. Die Verteidigung fordert, auf die besondere Schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung zu verzichten.
Sorry, "SWR"- in Deutschland werden Gesamtfreiheitsstrafen ausgesprochen, dh. aus zwei Strafen wird eine gemacht. Daher wird der Angeklagte nur "einmal" lebenslang in Haft geschickt. (falls er verurteilt wird)
Re: 6.10.2010 SF1 (Kripo Böblingen) Cruiser-Parkplatz-Morde (Mordfälle Heiko Schmidt und Hans Friedrich Laux)
in Studiofälle
01.02.2012 08:28
von
SdB
• 103 Beiträge
Für die beiden sogenannten Parkplatzmorde muss ein 57 Jahre alter Frührentner aus Esslingen lebenslang in Haft.
Das Stuttgarter Landgericht schloss in seinem Urteil vom Mittwoch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus und beantragte Sicherungsverwahrung. „Dass er die Taten begangen hat, steht zweifelsfrei fest“, sagte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch.
Für die Kammer stand aufgrund der Beweise fest, dass der 57-Jährige Mitte 2010 einen 30 Jahre alten Mann bei Magstadt (Kreis Böblingen) und einen 70-Jährigen bei Mörfelden-Walldorf in Südhessen erschossen hat. Auch eine Messerattacke auf einen Touristen in Freudenstadt lastete das Gericht ihm an.
Der Strafrabatt in Form der "Gesamtfreiheitsstrafe" ist sicher einer der Gründe, warum die Strafen für Serientäter in der Bevölkerung häufig als zu lasch empfunden werden.