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20.10.1972 SF 2 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 29.09.2020 02:36
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972
(Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

Teil 1


Es war nur ein Studiofall in Aktenzeichen xy, es ist aber unter Kriminologen einer der bekanntesten Kriminalfälle. Nur wenige in diesem Forum werden diesen Fall kennen, das liegt wohl daran, dass bei der xy- Fahndung nur die Suche eines PKW in Vordergrund steht- der Opfername wird nicht genannt. Als die Beamten Ende Oktober 1972 zu einem Tatort nach Schenefeld nahe Hamburg gerufen werden, kennen sie noch nicht die Geschichte, die hinter diesem Mord steckt. Zwei Frauen veranlassen den Mord an einem Mann, der ihre Liebe wohl im Weg steht. Nach der Verhaftung der Frauen steht nicht die Tat, sondern die sexuelle Gesinnung der Täterinnen im Vordergrund. Die Boulevardpresse schlachtet den Fall aus, die Bevölkerung ist gespalten; es beginnt eine Hexenjagd wie in früheren Jahrhunderten. Das Fotografien während der Verhandlung wird erlaubt und Eintrittskarten werden verteilt. Es ist aber auch die Geburtsstunde der Aktivistinnen der Frauenrechte. Sie stören zwar den Prozeß, machen aber auch auf die Rechte der Frauen aufmerksam. Und immer beachten: Wir sind im Jahre 1972- Homosexualität war teilweise noch strafbar und in der Gesellschaft verpönt.

(Anm: Opfer- und Täternamen werden nicht genannt, obwohl diese im Internet leicht zu finden sind- die juristische Aufbereitung in diesem Fall steht im Vordergrund. Es gab aber auch Nebenschauplätze außerhalb des Prozesses, auf die ich auch in Grundzügen eingehen werde. Ich möchte betonen: Prozeßreviews geben nicht meine persönliche Meinung wieder. Auch die Wortwahl (zB Lesbenmord) gehört nicht zu meinem Jargon, wurde aber von der Boulevardpresse so eingeführt und geprägt.)

Der Fall

Ort dieses Verbrechen ist Schenefeld, eine Stadt im Kreis Pinneberg im südlichen Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein und ein Teil der Metropolregion Hamburg. Obwohl Schenefeld zu Schleswig-Holstein gehört, gab und gibt es wegen der geografischen Nähe infrastrukturelle Anbindungen an Hamburg. Bis zum 1. Juli 1993 gab es eine gemeinsame Postleitzahl (2000), die Zugehörigkeit zum telefonischen Ortsnetz Hamburgs besteht bis heute. Anfang der 70er hat der Vorort von Hamburg ca. 15000 Einwohner.

Einer der Einwohner dieser Stadt ist auch der 38jährige Gemüsehändler Wolfgang I. Die Familie ist bekannt in Hamburg, da seine Familie seit mehreren Generationen einen Gemüseladen in Hamburg- Hamm betreibt. Wolfgang I. ist verheiratet mit der 29jährigen Marion und hat zwei Kinder. Marion, in Hamburg geboren, kommt als kleines Mädchen nach Kopenhagen zu Pflegeeltern, daher spricht sie Dänisch fast besser als Deutsch. Mit 14 Jahren kehrt das junge Mädchen zurück nach Hamburg und beginnt in einem Bäckerladen eine Lehre als Verkäuferin. Nur wenige Meter entfernt betreibt Wolfgang I. seinen Gemüseladen. Ihm fällt sofort das Mädchen auf, die öfters auch in seinem Laden einkauft und beide verlieben sich schnell ineinander.
Den Eltern von I. ist die Beziehung ein Dorn im Auge, sie halten Marion als Lebenspartnerin von Wolfgang als nicht standesgerecht. Trotzdem müssen beide heiraten, als Marion schwanger wird. Die Eltern von I. kaufen dem Paar in Altona einen Gemüseladen, der allerdings nicht sehr gut geht. Nach kurzer Zeit muss das Ehepaar Insolvenz anmelden und den Laden aufgeben.

Die Familie zieht nach Schenefeld und eröffnet erneut einen Gemüseladen. Dieser Laden läuft besser. Das Familienglück scheint nach der Geburt der zweiten Tochter nach außen hin perfekt. Jedoch häufen sich die Probleme in der Ehe und das Paar schreitet sich immer öfters. Marion fühlt sich in der Kleinstadt unwohl und will der kleinbürgerlichen Welt von Schenefeld entfliehen. Sie nimmt an Gewicht zu und vernachlässigt die Erziehung ihrer Kinder. Die ältere Tochter kommt daher zu den Pflegeeltern von Marion nach Kopenhagen.

Im September 1971- gut ein Jahr vor der Tat- verschwindet Marion. In der Wohnung hinterlässt sie einen Abschiedsbrief mit den Worten: „Ich fange ein neues Leben an." Im Mai 1972 kehrt sie nach Schenefeld und zu ihrem Ehemann zurück. Obwohl Gerüchte im Ort aufkommen, dass die zweite Tochter nicht von ihrem Ehemann stammt, nimmt sie Wolfgang I. wieder auf. Im Sommer 1972 schließt I. sogar eine hohe Lebensversicherung zugunsten seiner Frau ab.

Die Probleme bleiben jedoch, auch nach ihrer Rückkehr ist Marion I. das Leben in Schenefeld „zu klein“. Im Juli/August 1972 bittet sie daher ihren Mann um die Scheidung und reicht eine Klage wegen ehewidriges Verhaltens gegen ihren Mann ein. Wolfgang I. widerspricht jedoch ihren Wunsch und besteht- auch aufgrund seiner religiösen Erziehung und seinem Ansehen in der Gemeinde- auf Fortbestand der Ehe. Er macht deutlich, dass auch Marion nichts anderes übrigbleibt, als die Ehe fortzuführen. Im Falle einer Scheidung würde sie nicht nur die Kinder verlieren, sie stände auch ohne Geld da. Diese Tatsache macht ihr Wolfgang sehr deutlich.

Marion I. ist verzweifelt und bittet eine Freundin aus Dänemark ihr beizustehen. Judy A. kommt nach Schenefeld und zieht in das Haus der Familie I. ein. Im Laufe ihres Aufenthaltes kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen ihr und dem Ehemann von Marion und Judy A. wird Mitte Oktober 1972 von Wolfang I. aus dem Haus geschmissen.

Es ist der 20. Oktober 1972. Wolfgang I. macht gegen 8 Uhr seinen Gemüseladen auf. Der Vormittag verläuft normal. Gegen halb 1 schließt Wolfgang I. den Laden für eine Mittagspause für 2 Stunden zu. Die Mittagspause verbringt I. idR im Laden, daher hat er sich im Geschäft auch ein Hinterzimmer eingerichtet. Zunächst verbringt er die Pause mit seiner Ehefrau und seiner jüngeren Tochter Sabine. Als I. jedoch einschläft, bittet Marion ihre Tochter, sie in die Stadt zu begleiten, um Blumen für die Wohnung zu kaufen. Mutter und Tochter verlassen daher um kurz vor 14 Uhr den Gemüseladen.
Als Marion I. mit ihrer Tochter zum Gemüseladen zurückkehrt, ist bereits die Polizei vor Ort. Der Konditormeister Hartmut G.- eine Nachbar und Freund von I.- hatte eine offene Tür bemerkt und die Polizei verständigt. Wolfgang I. liegt tot in seinem Hinterzimmer auf einer Couch. Da er Kopfverletzungen und Stichverletzungen am Körper aufweist, wird sofort eine Soko eingerichtet. Die Beamten stellen fest, daß der Gemüsehändler durch sechs Stiche mit einem Messer ins Herz getötet worden war. Zudem muss sich das Opfer heftig gewehrt haben- ein blutbeflecktes Beil, dessen Stiel abgebrochen war, wird am Tatort ebenfalls gefunden. Vor seiner Flucht hat sich der Täter zudem an der Ladenkasse bedient, da dass Wechselgeld fehlt. Zudem fehlen fünf Automatenschlüssel, ein Opel-Etui mit Autoschlüssel, der Briefkastenschlüssel und vier flachen Sicherheitsschlüsseln sowie die Kienzle- Herrenarmbanduhr des Opfers, silberfarben mit schwarzem Lederarmband.

Nachdem Marion I. von dem Tod ihres Mannes unterrichtet wird, bricht sie zusammen und wird in ein Krankenhaus eingeliefert. Die weitere Tatortuntersuchung ergibt, dass der Täter auf sein Opfer im Haus gewartet haben muss, da eine Bierdose und Essenreste unter der Kellertreppe des Ladens gefunden werden. Auf der Bierdose wird ein Fingerabdruck sichergestellt, der Abgleich mit gespeicherten Fingerabdrücken in der Datenbank des LKA und BKA verläuft jedoch ergebnislos- der Fingerabdruck vom Tatort ist nicht gespeichert.

Zudem ist der Täter mit den Wagen von Wolfgang I. vom Tatort geflohen- einem metallic-braunen Opel Rekord 1900 mit dem Kennzeichen PI-C 213. Die Beamten der Kripo Kiel entscheiden sich, bereits 6 Stunden nach der Tat einen Fahndungsaufruf in Aktenzeichen xy zu starten. In der Sendung vom 20.10.1972 steht alleine die Suche nach dem PKW im Vordergrund- Hintergründe zu Tat werden nicht genannt.

In der Spätsendung berichtet Ede Zimmermann zwar, dass das Gebiet, in dem das Auto zu suchen ist, sich sehr deutlich verengt habe. Aber bereits zum Zeitpunkt der Spätsendung ist der Opel Rekord gefunden- er wurde vom Täter auf St. Pauli abgestellt. In der Sendung meldet sich zudem ein Zeuge, der den Wagen bereits eine halbe Stunde nach der Bluttat gegen 14.30 Uhr vor dem Haus Bernstorffstraße 74 in Altona gesehen haben will und auch den Fahrer begegnet ist. Aufgrund seiner Aussage wird ein Phantombild angefertigt: Der Mann soll 20 bis 25 Jahre alt und 165 bis 175 Zentimeter groß sein, hat dunkelblondes, mittellanges Haar und einen Oberlippenbart. Er trug eine dunkelblaue Stoffjacke, eine dunkle Hose und einen hellen Pullover mit etwa zwei Zentimeter breiten blauen Querstreifen.

Der Wagen des Opfers wir kriminaltechnisch von der KTU untersucht. Auch hier stellen die Beamten Fingerabdrücke sicher. Neben den Fingerabdrücken des Opfers und seiner Ehefrau finden die Beamten Abdrücke, die identisch sind mit den Spuren, die am Tatort vorgefunden wurden.
Die Kripo ermittelt auch im familiären Umfeld von Wolfgang I. und stellt fest, dass sich Marion I. von ihrem Mann scheiden lassen wollte- die Ehefrau hat somit nach Ansicht der Kripo ein Motiv. Der Verdacht lässt sich jedoch zunächst nicht erhärten, da Marion I. zum Tatzeitpunkt ein Alibi hat und die Tatortspuren gegen ihre Täterschaft sprechen.

Eine Woche nach der Tat wird Wolfgang I. unter großer Anteilnahme beigesetzt. Auch die Kripo Kiel ist vor Ort und beobachtet die Trauerfeier. Es wird nicht ausgeschlossen, dass auch der Täter unter den Trauergästen ist. Eigentlich läuft die Beerdigung ohne besondere Vorkommnisse ab, jedoch fällt den Beamten eine Sache auf: die Witwe von Wolfgang I. wird von einer jungen Frau begleitet, die sich von anderen Gästen abhebt: sie ist verschleiert und mit Minirock und Lackstiefeln bekleidet. Zudem fällt das sehr innige und zärtliche Verhalten der beiden Frauen auf. Beide Frauen halten während der ganzen Zeremonie Händchen und streicheln sich öfters über die Haare bzw. Gesicht.

Als die Beamten am nächsten Tag Marion I. für weitere Vernehmungen besuchen wollen, erfahren sie, dass diese Frau bei der Witwe seit dem Mord an Wolfgang I. in das gemeinsame Haus eingezogen ist. Marion I. sagt aus, dass diese Frau eine Freundin sei und ihr seit dem Mord an ihrem Mann zur Seite steht. Die Kripo erfährt, dass die Frau Judy A. heißt, 24 Jahre alt ist und aus Kopenhagen kommt. Beide haben sich bei einem Urlaub der Familie I. in Dänemark kennengelernt. Judy A. gibt an, dass sie lesbisch sei, verneint jedoch eine Beziehung zu Marion I. In einen Urlaub der Familie sei eine Freundschaft entstanden- auch zu Wolfgang I.- und jetzt wolle sie ihre Freundin in dieser Zeit beistehen.

Jetzt werden die Beamten der Kripo Kiel stutzig. Marion I. hat seit ihrer Kindheit Kontakte nach Dänemark- ihre Pflegeeltern wohnen in Kopenhagen- und zudem wohnt einer ihrer Töchter ebenfalls bei Pflegeeltern in Kopenhagen. Die Kripo erbittet bei Interpol ein Rechtshilfegesuch und schickt die vom Tatort gesicherten Spuren nach Kopenhagen.

Teil 2: Das Rechtshilfegesuch führt zu einer Festnahme in Dänemark. Eine unglaubliche Geschichte wird aufgedeckt. Mehrere Mordversuche hatte Wolfgang I. bereits überlebt- der letzte war jedoch erfolgreich. Aber die Story geht noch weiter…


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 26.09.2023 16:36 | nach oben springen

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RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 01.10.2020 07:47
von ibbed • 26 Beiträge

Sehr interessanter Fall. ich freue mich schon auf Teil 2. :-)

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RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 02.10.2020 03:44
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972
(Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)
Teil 2

Und dann der Erfolg Ende Oktober 1972: der Fingerabdruck auf der Bierdose führt zu einem Täter. Am 2. November 1972 wird der 23 Jahre alte Däne Denny Swend P. im Hotel „Stadion" in Kopenhagen festgenommen. Er ist wegen mehrfachen Autodiebstahl vorbestraft, daher waren seine Fingerabdrücke gespeichert. Mit der Verhaftung von Denny P. kann auch eine Verbindung zu Judy A. hergestellt werden. Bereits am 15. September 1972 hatte P. versucht, mit einem gestohlenen Auto nach Deutschland einzureisen. An der dänisch- deutschen Grenze hätten Zollbeamte das Fahrzeug aber nicht durchgelassen. Die deutschen Beamten an der Grenze hatten jedoch nicht die Befugnis, P. festzunehmen. Die Grenzbeamten nehmen jedoch die Personalien der Insassen auf. Im Wagen sitzt auch Judy A.

Bereits beim ersten Verhör gesteht der Däne den Mord von Schenefeld. Denny P. behauptet vor der Kriminalpolizei, von der Frau des Gemüsehändlers und Judy A. für einen Lohn von 1500 DM zum Mord angestiftet worden zu sein. Mit Judy A. war er vor Jahren mal in einer Beziehung gewesen. Zwischen den beiden Frauen habe sich nach P.´s Angaben nach einem Urlaub der Familie I. in Dänemark eine intime Beziehung entwickelt, die auch das Motiv für die Anstiftung zum Mord gewesen sein soll. Nachdem das Verbrechen verabredet worden war, reiste P. mit den Frauen nach Hamburg. Am 20. Oktober wurde er von Marion I. um 9 Uhr morgens, als ihr Mann zum Gemüsemarkt gefahren war, durch eine Hintertür in das Haus des Händlers eingelassen. Dort gab ihm die Ehefrau die Mordwaffe, ein Beil, eine Flasche Bier, einen Apfel und eine Banane. Dann machte Marion I. ihm klar, dass sie gegen 12.45 Uhr gemeinsam mit ihrem Mann Mittagspause machen werde. Für diesen Zweck hatte sich das Ehepaar im Geschäft ein Hinterzimmer eingerichtet. Nur wenige Meter von der Kellertreppe entfernt, unter der sich Denny Svend P. versteckt hielt.

Kurz nachdem der Gemüsehändler eingeschlafen war, ging Marion I. mit ihrer Tochter Sabine spazieren. Es sei abgesprochen gewesen, dass dieser Ausflug ihr ein Alibi liefern sollte. Wenige Minuten, nachdem Mutter und Tochter das Haus verlassen hatten, habe er zweimal mit dem Beil auf den Schlafenden eingeschlagen. Als sich das Opfer noch regte, habe er dann mehrmals mit seinem Taschenmesser zugestochen. Nachdem er noch 40 DM aus der Ladenkasse genommen hatte, sei er mit dem Wagen seines Opfers nach Hamburg geflohen. Den Lohn für die Tat habe er allerdings nicht bekommen.
Keine 24 Stunden nach der Festnahme in Kopenhagen werden in Schenefeld Marion I. und Judy A. wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Mord festgenommen. Judy A. gesteht nach 6 Stunden Verhör die Anstiftung. Da sich Wolfgang I. einer Scheidung widersetzte, reifte in den beiden Frauen der Plan, ihn zu töten. In einem Kopenhagener Café im Viertel Österbro war der "Mord auf Bestellung" geplant worden. Denny Svend P., Marion I. und Judy A. hatten sich dort im September 1972 getroffen. Die Freundinnen überredeten den jungen Mann, Wolfgang I. aus dem Weg zu schaffen und boten ihm 1500 DM und die Begleichung seiner Schulden an. Der Mörder wurde allerdings geprellt, denn Judy A. gibt bei der Vernehmung zu, daß der junge Däne nie einen Pfennig für die Tat bekommen habe und er „ohne einen Pfennig in der Tasche“ nach Dänemark zurückgekehrt war.

Bei der Vernehmung erfahren die Beamten zudem, dass beide Frauen bereits vor dieser Anstiftung versucht haben, einen Mörder zukaufen. Dem Mann, von dem nur der Vorname Helge bekannt ist, sollen 30000 Mark versprochen worden sein. "Helge" führte die Tat allerdings nicht aus, sondern informierte Wolfgang I. Der Gemüsehändler glaubte ihm jedoch kein Wort und warf ihn aus dem Haus.

Marion I. streitet eine Tatbeteiligung ab und gibt lediglich zu, dass in ihrem Haus mal ein fremder Mann gewesen sei. Sie wußte lediglich, dass er aus Kopenhagen kam und mit Judy A. bekannt war.

Gegen beide Frauen wird Haftbefehl wegen der Anstiftung zum Mord erlassen und die Tatverdächtigen werden in die JVA Lauerhof in Lübeck eingeliefert.
Am 3. November wird Denny D. in Kopenhagen den Haftrichter vorgeführt und wiederholt sein Geständnis. Er habe seit längerer Zeit im Hotel "Stadion" in Kopenhagen gelebt. Er war arbeitslos und lebte von Unterstützung. Im Hotel "Stadion" habe er auch die Kranführerin Judy A. wieder getroffen, mit der er mal eine Beziehung gehabt habe. Durch Judy A. kam er auch mit Marion I. und ihren in Dänemark lebenden Bekannten zusammen. „Wir müssen uns beeilen, der Mann muss weg!" Diesen Befehl habe ihm Judy A. am 17. Oktober in einem Kopenhagener Café gegeben.

Nachdem der Mord vereinbart worden war, sei er mit dem Zug zusammen mit Judy A. nach Flensburg gefahren. An der Grenze musste er jedoch aussteigen, weil er keinen gültigen Pass mit sich geführt habe. Er habe sich dann allein über die Grenze geschlagen und traf Judy A. und Marion I. in Schenefeld wieder. Durch eine Hintertür wurde er in den Keller des Hauses geführt und ihm das Hinterzimmer gezeigt. Da er den Mann nicht erdrosseln wollte, haben ihm die Frauen ein Beil gegeben. Sie sagten noch: „Mach es gut!" Hinter der Kellertreppe habe er dann über 4 Stunden gewartet. Als Wolfgang I. nach seinem Mittagsschlaf aufwachte, habe er mit dem Beil zweimal zugeschlagen. Als er sich noch regte, habe er sein Taschenmesser gezogen und dem Mann mehrere Male ins Herz gestochen. Danach nahm er aus der Ladenkasse des Geschäftes 40 Mark, die Autoschlüssel von I. und fuhr mit seinem Wagen nach Altona- dort habe er Judy A. getroffen. Judy sei nach Kopenhagen weitergefahren. Da er um seinen Lohn geprellt wurde, musste er sich vom dänischen Konsulat in Hamburg eine Fahrkarte nach Kopenhagen besorgen, da er keinen Pfennig hatte.

In den weiteren Vernehmungen gesteht schließlich auch Marion I. die Tat. Sie gibt zu, den Dänen Denny Swend P. am 17. Oktober 1972- 3 Tage vor der Tat- zusammen mit ihrer Freundin zum Mord an ihren Mann angestiftet zu haben. Ihr Motiv: Ihr Ehemann stand den intimen Beziehungen zu ihrer Freundin im Wege. Seit der Geburt ihrer zweiten Tochter habe sie unter sexuellen Störungen gelitten. Sie habe die Nähe zu ihrem Mann nicht mehr ertragen und wollte der spießigen Welt von Schenefeld entfliehen. Mehrmals habe sie versucht wegzulaufen, kehrte aber immer wieder zurück. Nachdem sie Judy A. bei einem Familienurlaub kennen und lieben gelernt hat, wollte sie die Scheidung. Für ihren Mann kam auch aufgrund seines Ansehens in Schenefeld dieses nicht in Betracht. Ab diesen Zeitpunkt reifte in ihr der Gedanke, ihren Mann zu töten. Ihre Freundin hatte sie schon lange davor versucht zu überzeugen, diesen Schritt zu gehen.

In ihrem Geständnis gibt Marion I. zudem zu, bereits 4 Wochen vor der Tat zusammen mit ihrer Freundin versucht zu haben, ihren Mann durch einen Auftragsmörder zu töten. Die treibende Kraft sei dabei ihre Freundin Judy gewesen. Bereits am 14. September hatte Judy A. versucht, im Kopenhagener Café Tinghuset zwei Auftragsmörder anzuheuern- nämlich Denny Svend P. und einen gewissen Svend Ove Wilhelm H., ein Kanadier dänischer Abstammung. Es sei geplant gewesen, ihren Ehemann mit einem Schlafmittel zu betäuben und seinen Kopf dann gegen einen Heizungskörper zu stoßen, damit es wie ein Unglücksfall aussehe. Am 15. September seien die Drei mit einem von P. in Kopenhagen gestohlenen Wagen Richtung Deutschland gefahren. An der dänisch- deutschen Grenze hätten Zollbeamte das Fahrzeug aber nicht durchgelassen. Die Beamten hatten damals die Personalien aufgenommen und konnten so eine Verbindung von Svend P. zu Judy A. und Marion I. herstellen. Festgenommen wurde jedoch keiner.

Nach dieser Aussage wird Svend Ove Wilhelm H. in Dänemark per Haftbefehl wegen versuchten Mordes gesucht. Er stellt sich keine 24 Stunden nach dem Fahndungsaufruf in Kopenhagen den Behörden und bestätigt die Fahrt nach Deutschland, streitet aber ab, von dem Mordplan gehört zu haben. Für ihn sei die Fahrt nach Hamburg ein Ausflug gewesen. Daher habe er sich auch freiwillig gestellt, weil er hörte, dass die Polizei ihn suche.

Am 2. Mai 1974 beginnt in Dänemark der Prozeß gegen Svend P. Zunächst wiederholt der Däne vor dem Geschworenengericht des Kopenhagener Oberlandesgerichts sein Geständnis, im Oktober 1972 den 38jährigen Gemüsehändler Wolfgang I. im Keller dessen Ladens in Schenefeld ermordet zu haben.

Zudem führt der Angeklagte weiter aus: „Mir ging es sehr schlecht an diesem Tag. Ich nahm vier Vitamintabletten. Halb betäubt von Alkohol und den Tabletten, wartete ich in einer Nische unter der Kellertreppe. Marion, die wir „Mutzi“ nannten, drückte mir erst eine Axt und dann noch ein Bier in die Hand. Danach entfernte sie sich mit den Worten: „Er schläft jetzt, und ich gehe Blumen kaufen. „Ich erinnere mich nur daran, die Axt geschwungen zu haben, nicht aber daran, wie und wie viele Male ich traf.“

Auf die Frage des Gerichts, warum er dann noch mehrmals mit einem Messer zugestochen habe, antwortet P:„ Ich konnte nach den Beilschlägen nicht mehr atmen und öffnete ein Fenster. Als ich den Raum verlassen wollte, vernahm ich plötzlich ein Stöhnen und dachte, dass der Mann mich möglicherweise verfolgen wird. Ich muss dann wohl in Panik geraten sein und stach mit einem Taschenmesser auf Wolfgang I. ein. Von diesem Augenblick an erinnere ich mich an nichts mehr."
P. behauptet allerdings auch, anfangs nur zum Schein auf den Mordanschlag eingegangen zu sein. Er habe die Tat jedoch ausgeführt, weil Marion ihm im Keller unter Druck gesetzt habe und er ohne Geld „verrecken“ würde in Deutschland.

Der Tatablauf in Schenefeld, die Indizien gegen den Angeklagten - wie zB der Fingerabdruck auf der Bierflasche- und Zeugenaussagen- auch von Judy A. und Marion I.- werden aus den Ermittlungsakten aus Deutschland verlesen. Zeugen werden nicht geladen.

Um den Geisteszustand von P. zu untersuchen, hat das Gericht Gutachter bestellt, um auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten festzustellen. In dem Gutachten wird Svend P. als „charakterschwach und gefühlsarm" bezeichnet Er sei unreif, wenig widerstandsfähig und könne die Folgen seines Handelns nur in geringem Maße übersehen. Nach den Feststellungen der Mediziner hat P. ein zusätzliches X-Cromosom, dessen Träger nach einer bisher umstrittenen kriminologischen Auffassung von Natur aus zu kriminellen Handlungen neigen kann.
Der Däne, der als Dreijähriger Meningitis (Hirnhautentzündung) hatte, blickt außerdem auf eine schwere Kindheit zurück. Von der Mutter nicht geliebt und früh verstoßen, verbringt er die meiste Zeit seiner Kindheit in Heimen. Für eine Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit liegen jedoch keine Anzeichen vor, da P. trotz seiner Charakterschwächen durchschnittlich intelligent sei und auch Gut von Böse unterscheiden könne.

Die Anklage fordert in ihrem Plädoyer lebenslange Haft für den Angeklagten. Der „Mord auf Bestellung“ sei eindeutig bewiesen und P. aufgrund der Indizien und seines Geständnisses der Täter. Die Tat sei heimtückisch gewesen, da sein Opfer von diesem Angriff überrascht wurde und keine Chance gehabt hätte, sich zu wehren. Milderungsgründe seien nicht ersichtlich, wie auch von den Gutachtern ausgeführt wurde.

Die Verteidigung sieht den Anklagepunkt Mord ebenfalls für bewiesen an, fordert jedoch aufgrund der Einschätzung der Gutachter eine Sicherheitsverwahrung (in Deutschland würde das Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bedeuten). Es sei nicht auszuschließen, dass P. zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Zudem sei der Angeklagte in diesem Fall das kleinste Rad- die treibenden Kräfte seien in Deutschland inhaftiert. Eine zeitliche Strafe sei daher gerechtfertigt und tat- und schuldangemessen.

Die Geschworenen ziehen sich zur Beratung zurück, kommen aber in einer ersten Abstimmung nicht zu einem Urteil. Sie bitten das Gericht um eine Kopie der Gutachterberichte, um den genauen Wortlaut nachvollziehen zu können und sich ein genaues Bild über die Schuldfähigkeit des Angeklagten machen zu können. Gegen den Protest des Staatsanwaltes und mit Zustimmung der Verteidigung überlässt der Richter den zwölf Geschworenen eine Kopie des medizinischen Untersuchungsergebnisses.

Die zweite Abstimmung führt dann zum Schuldspruch: Der Angeklagte Denny Svend P. ist schuldig des Mordes an dem 38jährigen Gemüsehändler Wolfgang I. aus Schenefeld. Er wird von den 12 Geschworenen zu 16 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Geschworenen folgen im weitesten Sinne den Interpretationen der Verteidigung und können eine verminderte Schuldfähigkeit um Tatzeitpunkt nicht ausschließen. Auch sind sie der Ansicht, dass der Angeklagte mehr als Werkzeug von seinen Anstifterinnen benutzt wurde und nicht die treibende Kraft war. Eine Sicherungsverwahrung sei jedoch nicht erforderlich.
Nach kurzer Bedenkzeit nimmt P. das Urteil an. Eine Berufung in Dänemark kann sich nicht gegen den Schuldspruch, sondern nur gegen das Strafmaß richten.

Teil 3: Jetzt geht es los- der Prozess gegen die zwei Frauen in Itzehoe. Die Gerichtsbarkeit, die Presse und auch die Bevölkerung haben kurze Zeit nach dem Prozess von Lebach nichts gelernt. Es folgt ein Schauprozess. Das Filmen und Fotografieren während (!!!) des Prozesses ist erlaubt; das Liebesleben der Angeklagten wird vor Gericht und in der Öffentlichkeit ausgeschlachtet. Aktivistinnen stören den Prozess und sprechen von einem Hexenprozess, der mit der Frauenliebe abgerechnet habe. Und es tritt zum ersten Mal eine Frau auf, die später einmal sagen wird: „Wegen Schenefeld habe ich die Zeitschrift Emma gegründet“.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 02.10.2020 03:47 | nach oben springen

#4

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 12.10.2020 02:42
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972
(Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)
Teil 3


In den weiteren Ermittlungen und Vernehmungen der Tatverdächtigen deckt die Kripo insgesamt 5 Mordaufträge auf. Im Juli 1971 wirft Marion I. ihrem Mann ehewidriges Verhalten vor und reicht die Scheidungsklage ein, weil die Ehe unheilbar zerrüttet sei. Das ehewidrige Verhalten ihres Mannes begründet Marion I. so: Er habe ihr vorgehalten, sie hätte ein lesbisches Verhältnis mit Judy A.. Doch Wolfgang I. wollte sich nicht scheiden lassen. Ab diesen Zeitpunkt planten die beiden Frauen den Komplott.

Ihre Suche nach einem Mörder ist nicht vergeblich. Im Sommer 1972 kreuzt ein Däne in Schenefeld auf. Ein Transvestit (der sogenannte Helge). Er warnt Wolfgang I.: „Deine Frau will dich umbringen lassen." Doch der Gemüsehändler lacht nur und schlägt die Warnung in den Wind.
Im Spätsommer 1972 mischt ihm seine Frau ein Schlafmittel in den Abendtrunk. Judy A. sollte ihn dann mit einer Rohrzange im Schlaf töten. Doch die Dänin traut sich nicht, der Plan wird aufgegeben. Jetzt ist den beiden Frauen klar, dass ein anderer für die Ausführung der Tat gefunden werden muss.
Für den 2. September wird ein weiterer Mordplan ausgeheckt. Man hatte einen Dänen angestiftet, der mit Wolfgang I. Streit beginnen und ihn dann erschlagen sollte. Der Plan platzte: Der Killer war zu betrunken.

Am 15. September wird dann Denny P. zum ersten Mal angeheuert. Zusammen mit Judy A. und einem weiteren Dänen (Svend Ove Wilhelm H.) fahren sie in einem gestohlenen Volkswagen in Richtung Deutschland. An der Grenze endet das Unternehmen mit der Zurückweisung des Trios. Bei dieser Gelegenheit werden Denny P. die Fingerabdrücke abgenommen. Sie wandern in die Kartei der dänischen Polizei.

Am 18. Oktober soll ein weiterer Mordanschlag verwirklicht werden. In einem Café in Kopenhagen wird am 17.10.1972 zwischen den Parteien der Komplott vereinbart. Am Morgen des 18. Oktober 1972 fahren Denny P. und die zwei Frauen nach Hamburg. Der Däne hat Probleme bei der Anreise, schafft es jedoch ohne gültigen Pass über die Grenze. Am Abend soll sich Denny P. in der Garage des Gemüsehändlers verstecken und auf dessen Heimkehr warten. Doch Wolfgang I. stellt den Wagen so ab, dass P. sich nicht aus seinem Versteck rühren kann. Er flieht schließlich durch ein Garagenfenster.

Und schließlich die erfolgreiche Tat vom 20.10.1972, als Denny P. sein Opfer in dessen Gemüseladen tötet. Wegen diesem Fall erhebt die Staatsanwaltschaft Itzehoe im Frühjahr 1974 gegen Judy A. und Marion I. Anklage wegen der Anstiftung des Mordes an Wolfgang I. Aufgrund der eindeutigen Beweislage in diesem Fall verzichtet die Staatsanwaltschaft auf die Anklage der versuchten Fälle der Anstiftung in den Monaten vor dem 20. Oktober 1972. Die Anklage wegen Anstiftung wird stattgegeben und der Prozessbeginn für den 19. August 1974 datiert. Das Gericht lädt insgesamt 14 Zeugen und 4 Gutachter vor.

Am 19.8.1974 wird der Prozess gegen Marion I. und Judy A. vor dem Schwurgericht Itzehoe eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen einen heimtückischen Mord aus Habgier vor. Da sich Wolfgang I. einer Scheidung widersetzte, reifte in den beiden Frauen der Plan, ihn zu töten. Sie wollten frei sein für ihre lesbische Liebe, der Wolfgang I. im Wege stand. In einem Kopenhagener Kaffee im Österbro war der „Mord auf Bestellung" geplant worden. Die Freundinnen überredeten einen jungen Mann aus Dänemark, Wolfgang I. aus dem Weg zu schaffen. Sie boten ihm 1500 Mark und die Begleichung seiner Schulden an. Svend P. brachte Wolfgang I. dann durch Beilhiebe und Messerstiche um und floh mit einem Bahnticket der dänischen Botschaft in Hamburg nach Kopenhagen.

Inzwischen hatte die Mordkommission Itzehoe die Suche nach dem Mörder des Gemüsehändlers aufgenommen. Für die Tatzeit hatte Marion I. ein wasserdichtes Alibi. Das machte die Kripo stutzig und ermittelte im näheren Umfeld von Marion I., aber noch gab es keine Verdachtsmomente gegen die Angeklagte. Am Tatort hatte die Polizei auf einer Bierflasche einen Fingerabdruck entdeckt- dieser musste vom Mörder stammen. Aber bei der deutschen Polizei war der Abdruck nicht registriert. Erst als dann Judy A. bei der Beerdigung auftauchte- auffällig gekleidet mit Lackstiefeln und Minirock- konnte die Beamten eine Verbindung nach Dänemark aufspüren. Nachdem die Tatortspuren an Interpol geschickt worden waren, konnte der Täter Denny P. in Kopenhagen festgenommen werden. Nachdem P. schließlich in Dänemark verhaftet worden war und ein erstes Geständnis abgelegt hatte, wurden auch die beiden Frauen festgenommen. Die Polizei überraschte sie in den frühen Morgenstunden des 2. November 1972 in der Schenefelder Wohnung der Kaufmannsfrau. Beide legten im Laufe der Zeit zumindest ein Teilgeständnis ab. Judy A. gab zu, die Anstifterin gewesen zu sein. Beide Frauen seien daher der Anstiftung zum Mord aus Heimtücke und Habgier anzuklagen.

In den ersten Verhandlungstagen steht zunächst die private Beziehung der Frauen im Vordergrund. Die beiden Frauen auf der Anklagebank würdigen sich kaum eines Blickes. Aus ihrer verhängnisvollen Liebe, die einst so stark war, dass sie alle Hemmungen auslöschte und vor einem Mord nicht zurückschreckte, scheint Hass geworden zu sein.

Zunächst sagt Judy A. aus. Im September 1972 nahm sie Kontakt mit dem Killer auf. "Es ging Marion nicht schnell genug", sagt sie aus "ich musste sie jeden Tag aus Kopenhagen anrufen und ihr über den Stand der Verhandlungen mit dem Mörder berichten. Wenn ich es einmal nicht tat, rief sie zurück und fragte: „Liebst du mich nicht mehr?'" Sie habe ihr Schallplatten geschickt. Eine von ihnen trug den Titel „Es fährt ein Zug nach nirgendwo“. „Spiel sie dir oft genug ab, damit du weißt, was es bedeutet“ habe Marion dazu geschrieben. In einer anderen Plattenhülle steckte ein Rosenkranz.
Marion I. habe ihr auch Briefe geschickt, in denen sie auf Vollstreckung des Mordplanes drängte. "Beweis mir deine Liebe, Judy", schrieb sie, „wenn Wolfgang nicht bald umgebracht wird, gehe ich mit meiner kleinen Tochter in den Tod."

Dann redet Judy A. über ihr eigenes Leben. Seit dem Tod ihrer Mutter habe sie immer Ersatz für Liebe gesucht. In Marion habe sie diese gefunden. Ihre Mutter habe sich immer mehr um Männer gekümmert als um ihr Kind. Marion I. habe daher große Macht über sie gehabt. „Ich sah in Marion meine verstorbene Mutter. Aber natürlich auch eine Frau. Die anderen Kinder lachten immer über mich, weil ich keinen richtigen Satz zusammenbrachte. Mit viereinhalb Jahren wurde ich von einem Bäckermeister missbraucht. Ich bekam ein Stück Kuchen und war ganz blutig. Ich hatte zudem viele Stiefväter. Meine Mutter war schwer krank. Sie hatte Blutkrebs. Vielleicht suchte sie auch nur das Glück wie ich."

Dann sagt am ersten Verhandlungstag Marion I. aus. Zunächst berichtet sie vor Gericht, während der Untersuchungshaft zum katholischen Glauben übergetreten zu sein. Marion I. gibt zwar zu, den Mordplan mit ihrer damaligen Geliebten ausgeheckt zu haben. Doch sie behauptet, von Judy gedrängt worden zu sein. „Ich sagte ihr, ich will nicht mehr. Lieber mache ich selbst Schluss. Aber Judy bestand auf dem Mord. „Ich lasse mir meinen Plan durch dich nicht zerstören'" soll sie gesagt haben.
Als ihre Geliebte dann einen Mörder gefunden hatte, versuchte sie weiterhin, die Tat zu verhindern. Sie habe Denny P. gebeten, den Mordplan fallen zu lassen. Er habe aber geantwortet, er brauche das Geld und werde das jetzt machen. Sie sei froh gewesen, dass der erste Versuch im Oktober 1972 nicht funktioniert hätte.

Als ihr Mann dann am 20. Oktober erschlagen wurde, habe sie die Zeit in einem Café mit ihrer Tochter verbracht. Als sie in das Gemüsegeschäft zurückkehrte, war die Mordkommission schon da. Sie sagt aus: „Als ich Wolfgang da so liegen sah, konnte ich es nicht fassen. Ich dachte, er ist nur verletzt. Mir kam alles so unwirklich vor. Ich war zu keiner Reaktion fähig. Ich fühlte mich wie eine Puppe."

Auch Marion I. berichtet von ihrer Kindheit. Sie sei ein unerwünschtes Kind gewesen. Ihre Mutter habe ihr das immer wieder zu verstehen gegeben. Der Vater war 1942 im Krieg gefallen. Nur Bilder habe sie von ihm. Zwei Jahre war sie dann bei einem dänischen Pflegevater. Ihn habe sie geliebt, habe sich das erste Mal in ihren Leben geborgen gefühlt. Aber dann musste sie wieder nach Hause zurück. Vielleicht wäre dann ihr Leben anders verlaufen.

Dann fragt das Gericht Judy A., was sie während der Tatzeit gemacht habe. Sie sei spazieren gegangen. In dieser Zeit seien ihr viele Gedanken im Kopf herumgeschwirrt. Sie habe immer überlegt, ob sie Wolfgang nicht anrufen sollte. Aber er hätte ihr wohl nicht geglaubt. Er wusste, dass sie lesbisch sei und mit Marion zusammenziehen wollte. Dann habe sie aber gedacht: „Wenn du A gesagt hast, musst du auch B sagen. Was soll Marion von dir denken? Sie hat große Macht über mich."

Am zweiten Tag in dem Prozess um den Mord an dem Gemüsehändler schildert die zierliche Dänin, wie sie ihre Mitangeklagte Marion kennenlernte. Sie liebte schon als kleines Mädchen Hosen. Röcke mochte sie nicht. Nur bei anderen Mädchen. „Aus Sparsamkeit musste ich die Röcke und Kleider meiner älteren Schwester auftragen." Sie wäre viel lieber ein Junge gewesen. Und auch ihre Mutter hätte sich einen Jungen gewünscht, weil ihr schon zwei Söhne gestorben waren. Aber sie war verurteilt, ein Mädchen zu sein. "Wenn ich mal eine Puppe kriegte, warf ich sie an die Wand", sagt sie aus. "Ich spielte am liebsten mit Autos und alten Radios. Auf die Frage des Gerichts, warum sie lieber Hosen getragen und sich als ein Junge gekleidet habe, antwortet sie, dass sie sich in Hosen besser abreagieren konnte beim Spielen.

Mit 18 Jahren habe sie ihre erste Geliebte, ein rothaariges Stubenmädchen, kennengelernt. „Ich weiß auch nicht, wie es kam, aber eines Morgens wachte ich in ihrem Bett auf,“ sagt A. aus. Ab diesem Zeitpunkt haben viele Frauen ihren Lebensweg gekreuzt, doch es sei nie die richtige Frau dabei gewesen- bis sie Marion kennenlernte.

Zunächst habe sie nach ihrer Ansicht einen sehr hochnäsigen Eindruck gemacht. Aber irgendwie habe sie sich von ihr angezogen gefühlt. Dann sei die erste gemeinsame Nacht passiert. „Mir war ein Knopf von meiner Hose abgegangen. Marion wollte ihn unbedingt selbst annähen. Ich genierte mich ein bisschen; aber dann zog ich die Hose aus. Sie umarmte mich, und da fing alles an."

Danach haben sich die Frauen öfter in St. Pauli getroffen, bei ihr -unter den Vorwand die Tochter von Marion zu treffen- in Kopenhagen oder bei Marion in Schenefeld. Sie habe immer ein schlechtes Gewissen gehabt, da sie verheiratet war, und ihr Mann jeden Augenblick auftauchen konnte. Aber Marion habe sie immer beruhigt und gesagt, sie habe ein Spezialschloss, ihr Mann müsse immer erst klingeln.

Dann bricht Judy A. in Tränen aus. Sie habe sich dann im Sommer 1972 mit Marion verlobt. Sogar Ringe seien ausgetauscht worden. „Marion hatte mich nach der Verlobung mit ihrem Mann betrogen. Ich stellte sie vor die Entscheidung: Entweder dein Mann oder ich." Der Richter fragt nach: „Ging es Ihnen bei einer Frau um eine Verbindung auf Dauer oder nur um eine kurze Lusterregung?" Judy erwidert: „Es ging mir nur um Zärtlichkeiten, das Sexuelle war nicht das wichtigste. Ich wollte jemanden haben, der immer für mich da war."

Am dritten Verhandlungstag sagt erneut Marion I. aus und berichtet über ihre Zeit vor der Beziehung mit Judy. Sie habe vor ihrer Liebe zu Judy A. 6 Männerbekanntschaften gehabt. Der erste Mann sei ein Bekannter ihrer Mutter gewesen und habe sie vergewaltigt. Marion war neun Jahre alt. Der zweite Mann sei ein gewisse Erwin gewesen. Er fuhr Motorrad, versprach sie zu heiraten und ging mit ihr ins Bett. Aber sie habe den Sex schrecklich gefunden und habe jedes Mal geweint. Als sie ihn an die versprochene Heirat erinnerte, lachte er nur. Sie sagt aus: „Ich war 15 Jahre alt. Ich liebte Erwin. In meiner Verzweiflung ging ich zu meiner Mutter. Aber sie lachte mich aus und sagte: So dämlich kannst du doch nicht gewesen sein, Mädchen, von wegen heiraten.“
Der dritte Mann sei ein Fernfahrer gewesen. Sie dachte, es sei die große Liebe. Aber dann habe sie ihn überrascht, wie er mit ihrer älteren Schwester im Bett lag. Dann stand ihre Mutter plötzlich hinter ihr. Sie haben alle gelacht. Marion I. bricht während ihrer Aussage in Tränen aus und die Verhandlung muss unterbrochen werden.

Nach einer Unterbrechung wird die Verhandlung fortgesetzt. Der nächste Mann im Leben von Marion war ein Trinker. Er wollte sie heiraten und versprach, dem Alkohol zu entsagen. Aber er schaffte es nicht. „Ich hoffte, in ihm den Mann gefunden zu haben, der es ehrlich mit mir meint. Ein Mann, der mich brauchte und glücklich machen würde. Aber ich musste die Verlobung lösen und war wieder allein."

Dann sei sie Wolfgang I. begegnet. Er sei ein leidenschaftlicher Tänzer gewesen. Aber er sagte, er sei impotent.- wegen zu vieler „Weibergeschichten.“ Eines Tages wollte er es beweisen, dass er doch noch ein ganzer Mann sei. Zum Sex sei es zwar gekommen, jedoch habe sie nichts dabei empfunden. Doch sei er glücklich gewesen, dass er es geschafft hatte. Dann wurde sie schwanger vom Wolfgang. Er meinte darauf: „Na schön, dann müssen wir eben heiraten.“ Seine Eltern waren gegen eine Heirat. Sie meinten: „Du bist kein Mädchen, das man heiratet. Mit dir amüsiert man sich bestenfalls. Außerdem hast du nichts. Du bist eine Halbwaise!"
Dann habe sie Wolfgang geheiratet und Tochter Caren wurde geboren. Ihre Schwiegereltern schickten nicht einmal eine Postkarte. Caren war zum Zeitpunkt des Prozesses 17 Jahre alt und lebte bei dänischen Pflegeeltern. Ihre Ehe sei ein Martyrium gewesen. Sie sei oft schwanger geworden, da ihr Mann Verhütungsmittel immer ablehnte. Wolfgang habe sie immer zur Abtreibung gezwungen. Sie sagt aus: „Ich hatte schreckliche Angst, mit ihm zusammen zu sein. Einmal hatte ich eine Fehlgeburt. Es war ein Junge. Und ich hatte mir immer einen Jungen gewünscht."

Während ihrer Ehe hatte Marion I. ein Verhältnis- und wurde schwanger. Damit bestätigt die Angeklagte, was jahrelang in Schenefeld ein offenes Geheimnis war. Die zweite Tochter war nicht das leibliche Kind ihres Ehemannes. Sabine war damals zum Tatzeitpunkt neun Jahre alt und lebte ebenfalls bei Pflegeeltern.

(Anm: Während des Mordes wohnte Sabine allerdings noch bei ihrer Mutter und Stiefvater in Schenefeld. Ob Wolfgang I. wusste, dass Sabine nicht seine leibliche Tochter war, ist nicht bekannt. Evtl. hat er jedoch gegenüber Dritten- besorgt um sein Ansehen in dem Dorf- bestätigt, dass er der Vater von Sabine sei)

Die Schwangerschaft war nicht geplant. Der Bekannte von Marion hatte vorher ein ärztliches Attest gezeigt, dass er zeugungsunfähig sei. Jedoch habe die Angeklagte immer gespürt, dass er der Vater von Sabine sei. Er habe sie zum ersten Mal richtig glücklich gemacht. Sie wollte sich scheiden lassen, um ihn zu heiraten. Marion I. bringt minutenlang kein Wort heraus und sagt sie schließlich: „Aber er verunglückte mit seinem Motorrad tödlich. Warum musste er so grausam umkommen?"

Und dann spricht Marion I. über die Beziehung zu Judy: „Sie hatte etwas in mir ausgelöst, dass ich nicht kannte. Ich war wie berauscht, wenn sie mich anfasste. Manchmal liebten wir uns heimlich den ganzen Tag. Ich war immer glücklich, wenn Judy mich liebte. Aber ich hatte auch immer ein schlechtes Gewissen, weil ich doch einen Mann und zwei Kinder hatte."

Der Richter unterbricht zunächst die Vernehmung der Angeklagten, weist aber darauf hin, dass das Gericht evtl. zu einem späteren Zeitpunkt auf die Aussagen der Angeklagten erneut eingehen will.

Der erste Zeuge, der vom Gericht geladen wird, ist der Bäckermeister Hartmut G. Er hatte die Leiche von Wolfgang I. am 20.10.1972 gefunden. Ihm sei die offene Tür aufgefallen und das alles ziemlich durchwühlt war. Trotzdem sei ihm zunächst nichts aufgefallen. Als er schon gehen wollte, fiel ihm jedoch ein, dass Wolfgang I. in der Mittagspause immer einen „Mittagsschlaf“ im Hinterzimmer machte. Er sah nach und fand die Leiche. Als Marion I. dann von ihren Einkäufen zurückkehrte, habe er sie über den Tod ihres Ehemannes informiert. Das Gericht fragt, wie die Angeklagte reagiert habe. Sie habe sich die Hände vors Gesicht geschlagen und leise „nein“ gestöhnt. Der Bäckermeister ein Freund der Familie, beschreibt Wolfgang I. als sehr ruhig und als alles andere als gewalttätig. Er sei jedem Streit aus dem Wege gegangen und habe auch von dem lesbischen Verhältnis seiner Frau zu Judy A. gewußt, aber nichts dagegen unternommen. Er sei bereit gewesen, sich mit seiner Frau auszusöhnen und an der Ehe festzuhalten.

Auch am vierten Verhandlungstag steht hauptsächlich das Liebesleben der Angeklagten im Vordergrund. Der Mord an Wolfgang I. rückt erneut in den Hintergrund. Jetzt wird das Liebesleben auch öffentlich ausgeschlachtet. Die Boulevardpresse veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift „Lesbenmord“. Auch die Öffentlichkeit findet die gleichgeschlechtliche Liebe der Frauen „abartig“. Erste Demonstrationen finden vor dem Gerichtsgebäude statt. Aktivistinnen der Frauenrechte kritisieren die Prozessführung des LG Itzehoe und empfinden die Berichterstattung in den Boulevardmedien als skandalös.

Teil 4: Der weitere Prozessverlauf. Das Liebesleben der beiden Frauen rückt immer mehr in den Vordergrund. Und dann haben auch die Gutachter das Wort. Ist die gleichgeschlechtliche Liebe eine Krankheit?


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 12.10.2020 02:43 | nach oben springen

#5

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 09.02.2022 15:34
von QueerCrimes • 1 Beitrag

Hallo, ich interessiere mich sehr für diesen Fall. Wird hier noch der vierte Teil erscheinen? Ich würde mich sehr freuen!

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#6

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 13.04.2022 04:26
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

Hallo Tobi,

du hast mir ja auch privat geschrieben. Ja, der Fall wird natürlich fortgesetzt. Dauert aber noch etwas. Ich war jetzt längere Zeit hier nicht mehr online. Ich hatte Ende letzten Jahres einen Sportunfall und habe mir im rechten Knie so ziemlich alles gerissen, was da vorhanden ist. Ich hätte wohl nach 2 Jahren Skipause wegen Corona vielleicht erstmal den Idiotenhügel herunterfahren sollen. Folge war ne ziemlich komplizierte Reha, die auch noch bis 4 bis 6 Wochen andauert. So hat die Forumsarbeit leider etwas gelitten, da ich auch beruflich ziemlich eingespannt war.

Aber die Story wird natürlich fortgesetzt. Du bist übrigens nicht der Einzige, der nach dem Fall gefragt hat. Es freut mich, dass dieser eigentlich unbekannter Fall in der xy- Community doch so viel Interesse weckt.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#7

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 29.03.2023 00:02
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

so, lange hat es gedauert- aber jetzt wird das Review vervollständigt. Leider sind mir zwischendurch viele Daten verloren gegangen, so dass ich quasi wieder von neu anfangen musste. Dann kam noch eine hartnäckige Corona- Erkrankung dazu und ein blöder Ski- Unfall.

Die Teile werden bis Ende der Woche nach und nach eingestellt. Viel Spaß beim Lesen...


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#8

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 29.03.2023 00:14
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)
Teil 4


Am vierten Verhandlungstag steht erneut die Liebesbeziehung der beiden Angeklagten im Vordergrund der Befragung.

Marion I. sagt über die Anfänge des Liebeslebens aus, als sie Judy A. in Dänemark das erste Mal besuchte. Es habe mit zärtlichen Liebkosungen bei leiser Musik begonnen. Marion I. berichtet: "Ich war nach Kopenhagen gefahren. Judy begrüßte mich mit einem Kuss, nahm mich in den Arm und trug mich über die Schwelle: „Jetzt gehörst du mir. Jetzt bist du meine Frau!“

Die Angeklagte hatte sich in Kopenhagen Arbeit in der Firma gesucht, in der Judy A. als Kranführerin angestellt war. Die Dänin hatte sich diesen harten Beruf ausgesucht, weil sie da "so schön auf Männer herabsehen" konnte. Die dänische Pflegemutter von Marion I. habe sie noch gewarnt und gesagt: „Judy wird dich auspumpen und fertigmachen. Und wenn du dann am Boden liegst, wird sie dich fallenlassen!“

Danach habe es Streit gegeben mit der Pflegemutter. Marion I. konnte nicht verstehen, warum ihre Pflegemutter so etwas Böses über ihre Freundin sagen konnte. „Judy hat mich so geliebt! Ich lebte wie auf einer rosaroten Wolke. Schon die kürzeste Trennung von ihr war für mich wie eine Ewigkeit.“
Marion I. spricht aber auch vom Leid ihrer Liebe zu Judy und von ihrer Eifersucht. „Judy machte manchmal einer früheren Freundin hübsche Augen. Da wurde ich traurig. Aber dann nahm sie mich wieder in den Arm, küsste mich und alles war vergessen."

Dann fragt der Richter, welche Bedeutung die Scheidung für Marion I. gehabt hätte, schließlich hätte sie doch auch getrennt von Ihrem Mann leben und zu Judy A. nach Dänemark ziehen können. Sie wollte frei sein für Judy. Sie wollten sich ganz finden, heiraten, sich trauen lassen. Auf die Nachfrage des Richters, dass hierfür eine formelle Scheidung rechtlich gar nicht nötig gewesen sei, antwortet die Angeklagte, dass sie immer von einem unbeschreiblichen Gefühl ergriffen wurde, wenn ihre Geliebte Judy sie mit großen blauen Augen ansah und in die Arme nahm.

Dann gab es aber auch die andere Seite von Judy A. Auch sie sei sehr eifersüchtig und auch gewalttätig gewesen. „Judy verfolgte mich mit ihrer Eifersucht. Ich durfte nicht links und nicht rechts schauen. Sie schlug mir oft ins Gesicht und warf mich aufs Bett. Eines Tages sagte sie dann: „Rühr mich nicht mehr an oder du kriegst ein Brotmesser in den Bauch!“ Dieser Streit sei dann eskaliert und habe ihr ein blaues Auge eingebracht. Sie sei danach verbittert gewesen und kehrte nach Hamburg zu ihrem Mann zurück.

Über den Sommer 1972- wenige Monate vor dem Mord- sei sie dann bei Ihrem Mann Wolfgang gewesen. „Es war unser 15. Hochzeitstag. Wir wollten neu anfangen. Wolfgang war lieb und nett. Aber wenn Judy anrief, dann war ich wieder in einer anderen Welt. Gewiss, ich mochte Wolfgang gern. Aber Judy liebte ich. Immer noch.“ Sie habe sich aus diesem Zwiespalt zur damaligen Zeit nicht lösen können.
Auch wenn es schöne Tage im Hamburg gab, berichtet Marion I., wie sie immer wieder von ihrem Mann vergewaltigt wurde. „Er nahm mich immer und immer wieder mit Gewalt. Ich biß ins Kissen, damit meine kleine Tochter meine Schreie nicht hörte. Aber Wolfgang lachte nur und sagte: Wozu bin ich verheiratet? Ich war so verzweifelt, dass ich mir das Leben nehmen wollte."

Dann sei in ihr der Entschluss gereift, dass es so nicht mehr weitergehen konnte. Sie habe eine Rohrzange aus dem Werkzeugkasten geholt und sich nachts ins Schlafzimmer geschlichen. Ihr Mann habe schon geschlafen. „Ich wollte zuschlagen. Aber als ich ihn so daliegen sah, hatte ich doch nicht den Mut." Als sie ihre Freundin anrief und ihr den Vorfall schilderte, nannte Judy A. sie eine „feige Kuh“. Judy A. sagte am Telefon: „Wenn du dich nicht traust, ich komme nach Hamburg und mache das.“ Doch auch ihre Geliebte habe nicht den Mut gehabt, mit der Rohrzange zuzuschlagen.

Dann sagt Marion I. aus, dass auch ihr Mann versucht habe, sie zu töten. „Einmal hat mir Wolfgang Gift in den Kaffee getan. Das Zimmer drehte sich vor meinen Augen. Ich bat ihn, einen Arzt zu holen. Er zögerte. Dann rief er ihn endlich.“ Der Arzt habe sie in letzter Minute gerettet und sagte, dass sie durch das Gift hätte sterben können.

Dann bittet die Rechtsanwältin von Marion I. das Gericht, die Vernehmung zu unterbrechen, da ihre Mandantin am Ende ihrer Kräfte sei. Zudem werde seine Mandantin jeden Tag vom Frauengefängnis Lübeck-Lauerhof nach Itzehoe gebracht und habe nicht einmal ein warmes Mittagessen gehabt. Das Schwurgericht unterbrach daraufhin die Vernehmung der Angeklagten, verlas aber noch die Scheidungsakten von Marion I.

Am fünften Prozesstag wird zunächst die Befragung von Marion I. fortgesetzt. Erneut steht das Liebesleben der beiden Frauen im Mittelpunkt, jedoch schieben sich die Angeklagten in ihren Aussagen vor Gericht die Schuld am Mord gegenseitig in die Schuhe.
Marion I. drückt in der Befragung wiederholt ihre überschwänglichen Gefühle zur einstigen Geliebten aus: „Ich war eifersüchtig, weil Judy auch anderen Mädchen schöne Augen machte. Ich liebte sie so sehr, dass ich aus dem dritten Stockwerk gesprungen wäre, wenn sie es von mir verlangt hätte." Aber sie fügte hinzu: „Judy entwickelte am Telefon mir gegenüber ständig neue Pläne, wie wir Wolfi aus dem Wege räumen könnten." Mit dieser Aussage konfrontiert sagt Judy A. aus, dass Marion immer wieder gedrängelt habe, dass sie nun endlich ihren Mann töten sollte. Sonst würde sie ihre Liebe für immer verlieren.

Das Gericht setzt die Befragung von Judy A. fort, die über weitere Mordversuche an Wolfgang I. aussagt. „Einmal sollte ich Herrn I., als er auf dem Balkon im Liegestuhl schlief, umwerfen, damit er sich beim Sturz den Schädel einschlägt." Der Schlaf sei nicht von ungefähr gekommen, denn Marion hatte ihrem Mann Schlafmittel ins Essen beigemischt.
„Einige Tage später drückte mir Marion einen Schraubenschlüssel in die Hand. Damit sollte ich Wolfgang im Schlaf erschlagen. Aber ich konnte es nicht übers Herz bringen. Daraufhin gab sie mir meine Armbänder und Ringe zurück, die ich ihr einmal geschenkt hatte, und forderte mich auf, ihr Haus zu verlassen." Aber dann hätte Marion sie wieder geküsst, ins Bett gebracht, und alles sei vergessen und vergeben gewesen.

Um das Liebesverhältnis und auch das Motiv zu untermauern, liest das Gericht Liebesbriefe der beiden Frauen vor, die Marion I. etwa ein Jahr vor dem Mord an ihre Geliebte in Kopenhagen geschrieben hatte. In diesen Briefen heißt es wörtlich: „Ich wünschte manchmal, dass Wolfi tot wäre. Dann hätten wir keine Probleme mehr, und ich könnte dich für immer in die Arme schließen. Wer sich zwischen uns und unsere Liebe stellt, den schlage ich tot. Mein Körper schreit förmlich nach dir. Nachher muss ich noch zum Friseur. Hoffentlich gefällt dir meine neue Frisur. Ich vermisse dich so sehr, dass es weh tut. Viele Millionen Küsse, deine Maus.“
Auf diese Briefe angesprochen, sagt Marion I. aus: „Das war alles nur Ausdruck meiner heftigen Gefühle für Judy. Die Todesdrohungen und die Sache mit Wolfi- ach, das meinte ich doch nicht ernst.“ Judy A. erwidert, dass ihre Geliebte diese Drohungen sehr wohl ernst gemeint habe und sie an die Ernsthaftigkeit dieser Drohungen geglaubt habe. Immer wieder schrieb Marion, dass Wolfgang sterben sollte. Sie wollte ihn mit Schlaftabletten oder auch mit Rattengift umbringen. Ich sagte zu ihr: „Zieh doch einfach von ihm weg.“ Aber sie antwortete: „Es gibt keine andere Möglichkeit. Ich konnte einfach nicht nein sagen. Ich hatte in Marion nicht nur eine Frau gefunden, sondern auch ein Vorbild. Ich sah in ihr meine verstorbene Mutter."

Der Richter fragt Judy A. weiter, warum in den Briefen und in den ständigen Telefongesprächen mit Absolutheit immer nur von der Tötung an Wolfgang I. gesprochen wurde. „Warum haben Sie mitgeholfen, einen Mörder zu finden? Hatten Sie Ihre Steuerungsfähigkeit verloren?“ Judy A. zuckt daraufhin mit den Schultern und sagt aus, dass sie immer gegen eine Gewalttat gewesen sei: „Ich weiß auch nicht warum, Marion fand immer eine Lösung aller Dinge.“ Sie sagte zu mir, ich solle einen Auftragskiller finden, der Wolfgang töten sollte- das habe ich dann getan. Judy A. führt auf Nachfragen des Gerichts aus: „Ich hatte einen dänischen Boxer namens Palle engagiert. Er konnte einen Menschen, wie er behauptete, mit einem einzigen Schlag töten. Wir fuhren nach Schenefeld. Unterwegs vergewaltigte er mich.“ Danach sagte er: „Wenn ich schon jemand töten soll, will ich vorweg auch ein bisschen Freude haben.“ Jedoch sei Palle betrunken gewesen, als sie bei Marion eintrafen. „Marions Plan war, Wolfi sollte blau gemacht werden, sie wollte sich dann ans Steuer setzen, und unterwegs sollten wir von Palle überfallen werden.“ Marion sagte: „Der Mann muss mir aber auch ein blaues Auge schlagen, damit es nach einem echten Überfall aussieht.“ Doch Marion habe den „besoffenen“ Palle aus ihrem Haus rausgeschmissen.

Auch danach schickte mir Marion ein paar hundert Mark für die vielen langen Telefongespräche und für die Spesen, die ich hatte, um einen Killer zu dingen für ihren Mann. Wenn sie einmal nicht anrief, sagte Marion: „Hast du mich im Bett mit deiner Freundin vergessen?“

Der Richter unterbricht die Befragung von Judy A. und verliest einen Brief eines Fahrlehrers, der sich angeboten hatte, einiges über die Ehe der I. auszusagen. Marion I. hatte 1963 bei ihm den Führerschein gemacht. Er schrieb im August 1974 an sie ins Untersuchungsgefängnis: „Liebe Marion. Ich habe von Deinem Schicksal in den Zeitungen gelesen. Sei tapfer. Ich kann Dich als Zeuge entlasten. Es wird behauptet, Dein Mann sei gut gewesen zu Dir. Das stimmt nicht. Wir wollen nicht vom Sex sprechen. Es wird tiefere Gründe haben, die Dich zu dieser Tat trieben. Zurzeit bin ich zur Kur. Meine Aussage wird aber danach vieles für Dich zum Guten wenden.“
Der Richter fragt Marion I., was hinter diesen zarten Andeutungen steckt. Die Angeklagte gibt an, dass sie diese Frage nicht beantworten kann und nicht wisse, was er aussagen will. Sie habe damals nur ein nettes Verhältnis mit ihm und seiner Familie gehabt.

Sowohl das Gericht als auch die Verteidigung halten sich das Recht vor, diesen Mann an seinem Urlaubsort von der Kripo vernehmen zu lassen und ihn im weiteren Verlauf als Zeugen zu laden.

Am Ende des Verhandlungstages gibt das Gericht den Hinweis, dass in drei Tagen der Mörder von Wolfgang I. -Denny P. - in Kopenhagen als Zeuge von einem dänischen Richter vernommen wird. Da ein deutsches Gericht auf dänischem Boden nicht tätig werden darf, wird das Schwurgericht Itzehoe an dieser Vernehmung nur als Beobachter teilnehmen. Die Angeklagten, der Verteidigung und der Anklage ist gestattet, einen Fragenkatalog einzureichen, der dann dem Zeuge vorgetragen wird. Das Protokoll der Kopenhagener Vernehmung wird am nächsten Verhandlungstag, wenn das Schwurgericht wieder zusammentritt, verlesen werden.

Teil 5: Der Prozess wird fortgesetzt- und platzt. Tumulte im Gerichtssaal: Frauen prangern an, dass nicht die eigentliche Tat vor Gericht verhandelt wird, sondern die gleichgeschlechtliche Liebe. Der Lesbenmord von Schenefeld geht in die entscheidende Phase.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#9

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 04.04.2023 00:27
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel)
Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)
Teil 5


Am sechsten Verhandlungstag informiert der Richter die Prozeßbeteiligten über die Vernehmung von Denny P. und führt aus, dass der verurteilte Mörder die Aussage verweigert habe mit dem Hinweis, dass er gegen seine Verurteilung als Mörder zu 16 Jahren Gefängnis Revision bei einem dänischen Obergericht eingelegt habe. Der dänische Verteidiger des Zeugen habe im Namen seines Mandanten hinzugefügt, man möge doch auf die richterlichen Vernehmungsprotokolle vom 9. November 1972 und auf das dänische Schwurgerichtsverfahren vom Mai dieses Jahres zurückgreifen.
Das Urteil gegen Denny P. und ein Bericht eines Gutachters, der den verurteilten Mörder auf seine Schuldfähigkeit untersucht hatte, werden verlesen.

Danach wird der Kriminalhauptkommissar geladen, der die Ermittlungen im Mordfall Wolfgang I. geleitet hat. Er berichtet als Zeuge über die ersten Vernehmungen der angeklagten Frauen nach dem Mord an dem Gemüsehändler.
Beide Frauen seien am Morgen des 2. November 1972 festgenommen worden. Judy A. habe sofort ein volles Geständnis abgelegt. Sie habe im Auftrag ihrer Geliebten, Marion I., einen Mörder gedungen. Marion I. hingegen habe ein Geständnis mit Vorbehalt abgelegt und gesagt: „Mein Mann hat mich in den letzten sechs Monaten mindestens zehnmal vergewaltigt. Als Judy das hörte, wollte sie ihn umbringen lassen. Aus Liebe zu mir. Es belastete mich nervlich so stark, dass ich Nerventabletten schlucken musste.“

Der Leiter der Itzehoer Mordkommission hielt diese Aussage damals Judy A. vor, und die habe den „Spieß umgedreht“ und ausgesagt: „Auf Drängen von Marion sprach ich in Kopenhagen in einem Lokal, in dem nur kaputte Typen verkehren, mit Leuten, wie man einen Mann spurlos töten könnte. Und die sagten mir: Leg ihm, wenn er schläft, ein feuchtes Tuch über das Gesicht und hau dann einen Sandsack drauf!"
Damals bei der Vernehmung wollte die dänische Kranführerin sich dann die Nase putzen. Dabei sei ein Kassiber in den Falten des weißen Taschentuches zum Vorschein gekommen. Auf dem zerknitterten Zettel standen Worte der Liebe und Ratschläge für weitere Kripoverhöre. Marion I. habe ihrer Geliebten aus der U-Haft folgendes geschrieben: „Mein Schatzmädchen! Wir müssen groß und stark sein. Ich küsse Dein Bild. Es hängt über dem Bett in meiner Zelle. Ich bin krank, Wolfi hat mich angesteckt. Er sagte immer, er geht zu seiner Tante, aber es waren andere Frauen. Bist Du auch krank? Wenn ja, hat er Dich auch vergewaltigt? Sage das der Mordkommission. Dann wird sie glauben, dass Du auch wütend auf Wolfi warst. Wann kann ich Dich wieder umarmen? Meine Liebe zu Dir stirbt nie. Sie wird größer und größer. Eine Million Küsse, Deine Maus."

Der Kripobeamte führt aus, dass in den weiteren Verhören Marion I. nicht mehr davon sprach, dass ihr Mann sie zehnmal, sondern dass er sie pausenlos vergewaltigt habe. Da kippte Frau A. endgültig um und berichtete, dass sie nun Frau I. nicht mehr schonen wolle. Sie erklärte, schon im April 1972 habe sie Marion I. zerkleinerte Schlaftabletten in Briefen schicken müssen. Einmal habe sie, Judy A., Wolfgang I. mit einem Schraubenschlüssel erschlagen sollen. Seine Frau habe ihn zuvor mit einem Schlafmittel betäubt und ihm ein feuchtes Tuch über das Gesicht gelegt. Der Schraubenschlüssel habe im Gästezimmer unter Judy A.s Kopfkissen gelegen, aber sie habe die Tat nicht fertiggebracht. Da habe Marion sie angeschrien: „Zuerst hast du große Rosinen im Kopf, und nachher hast du keinen Mut!“

Aber auch Marion I. nahm damals- nach anfänglichen Zögern- vor der Itzehoer Mordkommission kein Blatt vor den Mund. Sie sagte aus, dass, Judy ihren Mann mit dem Messer töten wollte. Sie habe das bei einem Chinesen auf St. Pauli gelernt.

Dann sei ein weiterer Kassiber, in dem Judy A. bedroht wurde, Marion I. nicht weiter zu belasten, aufgetaucht. Dieser Kassiber konnte durch die Mordkommission nicht sichergestellt werden, es gab aber ein großes „Wuling“ im Frauengefängnis. Auf die Frage eines Schöffen, was denn ein Wuling sei, antwortet der Zeuge, dass es viel Aufregung im Gefängnis gab und Judy A. von mitgefangenen Frauen bedroht wurde.

Wie die Vernehmungen der Itzehoer Mordkommission damals weiter ergaben, hatte Judy A. in einem dänischen Lokal fünf „kaputte Typen" auf Drängen ihrer Geliebten angesprochen. Aber sie alle machten einen Rückzieher. Einer von ihnen sagte sogar: „Ihr seid wohl verrückt, ihr Weiber!"
Der Kripobeamte führt aus, dass schließlich Denny P. für 1500 DM als Auftragsmörder gedungen werden konnte. Allerdings habe der P. diesen Lohn nie erhalten. Mit Anwesenheit von dänischen Kollegen konnte er Denny P. verhören und konnte als Beobachter auch am Prozess teilnehmen. Im Prozess sagte P. aus, dass er sich auf Strümpfen in den Raum, in dem der Gemüsehändler mittags schlief, geschlichen habe. Dann habe er die Axt in der Hand gehabt und sich gefragt: „Soll ich oder soll ich nicht“. Er habe dann zwei Mal mit der Axt zugeschlagen, aber sein Opfer habe noch gestöhnt. Da habe er Angst bekommen und sich gedacht: „Der soll doch sterben! Da nahm ich ein Taschenmesser und stach mehrmals zu."

Als nächster Zeuge wird der Gerichtsmediziner geladen, der die Leiche nach dem Mord obduziert hat. Nach den Feststellungen des Sachverständigen ist Wolfgang I. mit zwei Axthieben bewusstlos geschlagen und dann mit drei Messerstichen ins Herz getötet worden. Alle drei Stiche ins Herz waren tödlich und führten zu inneren Blutungen. Folge war ein zu hoher Blutverlust, der in Sekunden zum Tod des Opfers geführt haben dürfte. Da keine Abwehrverletzungen festgestellt werden konnten, muss das Opfer im Schlaf überrascht worden sein- es war also in diesem Zeitpunkt wehr- und arglos.

Das Gericht hat auch die Exfreundin von Judy A. geladen. Marion I. hatte mehrfach in den Vernehmungen und auch im Prozess angegeben, dass das Verhältnis zwischen der Zeugin und ihrer Geliebten auch während ihrer Beziehung fortbestand. Dies verneint die Zeugin vehement und sagt aus: „Judy und ich hatten uns geliebt. Aber als Marion ins Bild kam, war Schluss. Ein paar Küsse auf die Wange, mehr nicht. Judy hatte sich immer geniert. Sie schlief in der ersten Zeit unserer Freundschaft immer bekleidet neben mir.“ Die Initiative, Zärtlichkeiten auszutauschen, sei von der Zeugin ausgegangen. Marion I. sei sie ein paar Mal zufällig begegnet, immer in Begleitung von Judy. Sie habe in den Augen von I. ablesen können, dass sie von ihr gehasst wurde. Daher sei sie ab diesem Zeitpunkt sowohl Marion als auch Judy aus dem Weg gegangen.
Am siebten Verhandlungstag platzt dann die Bombe im Gerichtssaal: der Prozess muss neu aufgerollt werden. Der Mordprozess in Itzehoe muss wiederholt werden, weil ein Laienrichter erkrankt ist und der Vorsitzende des Schwurgerichts es versäumt hatte, einen Ergänzungsschöffen zu bestellen. Da durch den Ausfall die (damals) gesetzlich zugelassene Unterbrechungsfrist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann, muss nach der Strafprozessordnung die Verhandlung noch einmal neu aufgenommen werden.

In den nächsten 2 Wochen werden die ersten sechs Verhandlungstage erneut verhandelt. Sämtliche Zeugen werden erneut geladen und gehört, Gutachten werden erneut vorgelesen.

Am ersten Tag des neu aufgerollten Prozesses kommt es zu weiteren Tumulten im Gerichtssaal. Mitglieder der Frauenzentren in Frankfurt und Hamburg demonstrieren im Gerichtssaal. Die Frauen springen auf die Bänke, verteilen Flugblätter mit der Überschrift "Hexenprozess in Itzehoe" und schreien rhythmisch in den Saal, dass die lesbische Liebe schön sei. Das Gericht unterbricht sofort die Verhandlung und lässt den Saal räumen.
Nachdem der Gerichtssaal geräumt wurde, demonstrieren die Frauen vor dem Landgericht weiter. Dort setzen sie ihren Protest gegen die „sexuelle Unterdrückung der Frau" mit Transparenten, Pappschildern und unter Hexenmasken fort. Sie sehen in der Verhandlungsführung des Gerichts keine Anklage wegen Mordes, denn am Pranger steht die lesbische Liebe. Zudem heißt es auf Plakaten: „Zwei Frauen stehen vor Gericht, abgeurteilt werden aber zwei Millionen".

Nach der Unterbrechung wird der Prozess weitergeführt und Marion I. wird erneut vom Richter gefragt, warum sie eigentlich immer so auf die Scheidung gedrängt habe, ob da vielleicht wirtschaftliche Dinge eine Rolle gespielt haben. Sie habe doch schon fast ein Jahr, mit kleinen Unterbrechungen, bei Ihrer Freundin in Kopenhagen gelebt? Viele Ehen werden doch heutzutage nicht geschieden, und jeder lebt sich mit einem anderen Partner aus. „Wäre das nicht auch für Sie der gängige Weg gewesen? Warum schrieben Sie diese vielen Briefe an Ihre Freundin, die von Scheidung, Liebe und schließlich von dem Mordplan an Ihrem Mann sprachen?“ Marion I. gibt an, dass sie Judy geliebt habe, darum wollte sie die Scheidung. Um das Vermögen sei es ihr nicht gegangen. „Ich wollte auf alles verzichten."

Zudem möchte die Anklage wissen, ob zu ihren Gunsten eine Lebensversicherung bestand. Und wenn ja, in welcher Höhe? Die Angeklagte antwortet, dass ihrer beider Leben versichert war. Aber sie wisse nicht, wie hoch die Summe war.
Plötzlich fällt ihr Judy A. ins Wort und lacht. „Du sagst, du weißt nicht, wie hoch die Lebensversicherung war. Du hast selbst zu mir gesagt, dass es 20 000 Mark waren. Davon sollte Denny P. 5000 Dänische Kronen bekommen!"

Am nächsten Verhandlungstag werden erneut Liebesbriefe vorgelesen, die Marion I. ihrer Geliebten Judy A. geschrieben hat. In einem der vielen Briefe, die Marion I. nach Kopenhagen schickte, heißt es: „Mein geliebter Butterkeks. Wir beiden müssen gute Schauspieler sein. Zeige Wolfgang, wenn Du mich besuchst, nicht, dass Du ihn hasst. Zu meinem Plan gehört, dass ich die liebende Ehefrau spiele, auch wenn es mir schwerfällt. Denn ich liebe nur Dich. Wir dürfen keinen Fehler machen, damit niemand weiß, dass ich es war, ok.?“

Erneut versucht Marion I., diesen Brief als völlig harmlos hinzustellen: „Ich hatte sowohl aus der Ladenkasse als auch aus Wolfgangs Brieftasche heimlich Geld genommen. Immer nur ein wenig, so dass es nicht auffällt. Ich brauchte es, um mit Judy ein neues Leben anzufangen. Wolfgang durfte das nicht merken. Auch nicht, dass ich Judy, wenn sie hier war, schöne Augen machte."
Die Mitangeklagte kontert verächtlich: „Erstens hasste ich Wolfgang I. nicht, weil er immer sehr nett zu mir war, und zum zweiten kam der Brief zu einer Zeit, in der Marion versucht hatte, ihren Mann mit Rattengift umzubringen. Ich sollte überhaupt nicht eingreifen. Sie wollte alles allein machen.“ Mein Leben ist praktisch zerstört. Ich habe auch niemanden auf der Welt, den ich versorgen muss. Aber Marion hat eine neunjährige Tochter, die auf sie wartet. Ich wünschte mir eigentlich, dass Marion diesen Gerichtssaal als freier Mensch verlassen könnte, um zu Sabine zu gehen. Ich will gern alle Schuld auf mich nehmen. Aber Marion sollte endlich die Wahrheit sagen. Und wenn sie es nicht tut, ist sie in meinen Augen eine eiskalte Frau.“ In Richtung ihrer Mitangeklagten sagt Judy A. aus, dass sie endlich auspacken solle. Sie könne ihre Lügen nicht mehr hören.

Einen weiteren Brief schreibt Marion I. im Mai 1972, ein paar Stunden nachdem sie abends mit ihrem Mann ihren Hochzeitstag gefeiert hatte: „Mein geliebtes Schatzmädchen, Du weißt, dass ich mit Wolfgang neu anfangen wollte, weil Du neulich so abweisend zu mir gewesen warst. Er war auch sehr zärtlich, schenkte mir Blumen und wir tranken und tanzten. Aber ich dachte nur an Dich.“ Und dann sagte er plötzlich: „Ich bin keine Frau! Das hat mich tief gedemütigt. Ich hasse ihn immer mehr und kann es gar nicht abwarten, bis wir für immer zusammen sind.“
Auf die Nachfrage der Anklage, wie es sein kann, dass man am Hochzeitstag mit den Gedanken bei seiner Freundin sei, antwortet Marion, dass die Liebe zu Judy immer wieder gesiegt habe. Das sei ihr heute auch unverständlich.

Teil 6: Der Prozess geht in die Endphase- mit einem Urteil. Und die Idee, dass Deutschland eine deutschsprachige feministische Zeitschrift braucht, nimmt Gestalt an.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 04.04.2023 00:30 | nach oben springen

#10

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 08.04.2023 02:30
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel)
Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)
Teil 7


Am nächsten Verhandlungstag werden dann Fotos vom Tatort und vom Opfer gezeigt. Marion I. wird gebeten, sich die Fotos anzusehen und die Örtlichkeiten zu identifizieren. Die Angeklagte identifiziert die Örtlichkeiten als das Haus, Laden und den Keller auf ihrem Grundstück. Dann werden die Fotos gezeigt, die den ermordeten Gemüsehändler in seinem Blut abbilden. Dann bricht Marion I. zusammen und muss medizinisch versorgt werden. Der Richter unterbricht die Verhandlung für ca. 45 Minuten.

Nachdem ein Amtsarzt die Verhandlungsfähigkeit von Marion I. festgestellt hat, wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann wird es makaber. Die Anklage stellt den Antrag, dass der Song „Es fährt ein Zug nach nirgendwo“ von Christian Anders abgespielt. Marion I. hatte die Scheibe kurz vor dem Mord ihrer Geliebten Judy A. geschickt. Dazu hatte Marion I. ihrer Geliebten einen Brief geschrieben mit folgendem Inhalt: „Spiel sie dir immer wieder ab. Dann weißt Du, was ich meine.“ Marion I. antwortet, dass das ihr gemeinsames Lied gewesen sei, sie sich bei diesem Lied das erste Mal geliebt haben und sie sehr schöne Erinnerungen mit dem Lied verbindet. Mit ihrem Mann habe das Lied aber nichts zu tun.

Dann geht es um die Stunden kurz vor der Tat. Wie jeden Mittag hatten sich Marion I. und ihr Mann in einem kleinen Raum im Keller zum Schlafen hingelegt. Denny P. wartete in einem Versteck unter der Kellertreppe. In einem Werkzeugkasten lag die Tatwaffe, eine Axt. Marion I. zu den Vorwürfen: „Ich habe damals überhaupt nicht nachgedacht. Ich habe zwar meinen Mann Schlaftabletten in einem Getränk verabreicht, an einem Mord und deren Ernsthaftigkeit habe ich nie geglaubt. Judy und ich haben uns das ja schon oft vorgestellt und vorgenommen, aber sowas nie vollendet. Warum also jetzt?
Judy lacht und nickt mit dem Kopf. „Ich habe das jetzt schon mehrfach ausgeführt. Wir beide wollten den Tod von Wolfgang.“

Dann werden zwei Gutachter gehört, die die angeklagten Frauen für voll zurechnungsfähig erklären. Ungewöhnlich ist jedoch, dass beide Gutachter das Gericht darum beten, beide Frauen nicht lebenslänglich zu verurteilen.

„Der Rächer und Vollstrecker der Tat war ein anderer!“, sagt ein Gutachter aus. Marion I. habe zwar alles vorbereitet, angezettelt, den Dänen Denny P., für die Sache eingenommen. Aber sie sei doch bei der Tat als solcher "passiv" gewesen.

Der Richter führt aus, dass eine zeitlich begrenzte Strafe nur möglich wäre, wenn eine Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit seitens der Gutachter bejaht wird. Doch beide Gutachter beantworten diese Frage mit „Nein“, an der Zurechnungsfähigkeit der beiden Angeklagten gebe es keinen Zweifel. Ein Gutachter beklagt, dass er an die Grenzen seiner wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten geraten sei. Die Homosexualität bei Männern und Frauen habe in der Sicht der modernen Wissenschaft keinen Krankheitswert, betonte der Gutachter. Es handele sich bei den beiden Frauen um Vertreterinnen einer "Randgruppe", die in die schicksalhafte Verstrickung einer ungewöhnlich starken Gefühlsbindung geraten seien. „Sie waren nicht verrückt. Es gab auch keine Hörigkeit im Sinne einer schweren Abartigkeit. Mann und Frau schüchtern sich gegenseitig ein. Frau und Frau aber sind unerbittlich in ihren Gefühlen und Leidenschaften, beide Herrscherin und Sklavinnen zugleich."
Der Gutachter räumte schließlich ein: „Wir leben in einer Männerwelt. Männer machen Gesetze und fällen Urteile- wir haben nicht genug Erfahrungen mit solchen Ausnahmefällen.“ Zudem beschreibt er Marion I. als „Jacky Kennedy von Schenefeld", eine durchschnittlich intelligente, gefühlsbetonte, auffallend attraktive Frau, die schlauer und raffinierter aussehe, als sie sei und es mit der Wahrheit nicht genau nehme. Frau I. habe die Dänin als „Mann" gesehen, Judy die Deutsche als „Geliebte". So sei ein „paradoxes Dreiecksverhältnis" zum Ehemann entstanden. Die Beseitigung des „störenden Dritten" -hier des Ehemannes- sei eines von mehreren Motiven. Über die weiteren Beweggründe könne nur spekuliert werden, aber man kann sagen: „Die beiden Angeklagten haben sich hier im Wortsinne entkleidet und bloßgelegt. In gewisser Weise sind sie dumm.“
Das starke Interesse der Öffentlichkeit an einem Prozess, in dem die gleichgeschlechtlichen Beziehungen von Frauen für das Zustandekommen einer Gewalttat eine entscheidende Rolle spielen, nennt der Gutachter in seiner Vernehmung den "Preis für die Emanzipation".

Nach dieser Aussage muss der Prozess erneut unterbrochen werden- es kommt erneut zu Tumulten. Erneut wird der Vorwurf von Frauenrechtlern laut, dass nur die gleichgeschlechtliche Liebe der beiden Frauen im Vordergrund steht und nicht die eigentliche Tat.

Auch der zweite Gutachter- ein Kieler Sexualwissenschaftler und Gerichtsmediziner- beschäftigt sich in seinem Gutachten für die Zurechnungsfähigkeit der Dänin Judy A. intensiv mit den Eigenarten homoerotischer Beziehungen. Er meint, die Mehrheit der lesbischen Frauen werde von der Bevölkerung verspottet und belächelt. Dadurch fühlten sich die Beteiligten „diffamiert". Wörtlich heißt es dazu: „So entsteht eine gefühlsmäßige Überschwänglichkeit und Übersteigerung, eine besondere Betonung des füreinander Daseins. Eifersucht, Sehnsucht und Enttäuschung spielen in diesen Beziehungen eine entscheidende Rolle."
Den sexuellen Praktiken räumt der Kieler Gerichtsmediziner nur eine untergeordnete Bedeutung ein. Auf der anderen Seite betont er allerdings, dass die besondere Vertrautheit der Frau mit dem weiblichen Körper der Partnerin „elementare Lusterlebnisse" vermitteln. Er ist auch der Ansicht, dass die Überbewertung des Sex in unserer Industriegesellschaft und die Entbehrungen des Individuums im Gefühlsbereich zu einer Ausbreitung gleichgeschlechtlicher Gefühle führen könne.
Der Gutachter aus Kiel sagt aus, dass er sehr intensive Gespräche mit Judy A. geführt habe. Als Kind wegen ihrer roten Haare und der armseligen Kleidung verlacht, sei die nur 1,53 Meter kleine gelernte Buchbinderin zu einer hundertprozentigen Lesbierin geworden. Hinter der Fassade der Burschikosität versteckt sich gefühlsbetonte Gespanntheit, Gehemmtheit und Angst. „Ich glaube, Judy A. war die stärker Liebende, die leichter Verletzliche und Schwächere!“
Von Hörigkeit oder gar hypnotischer Beeinflussung der Frau I. durch Judy A., wie sie der Verteidiger beweisen möchte, wollte der Sachverständige nichts wissen. „Keine von beiden dominierte. Jede lief der anderen wie ein Hündchen nach. Auf Streit und Handgreiflichkeiten, folgten Versöhnung und die Versicherung ewiger Treue.“

Dann wird die letzte Zeugin vor Gericht gehört. Eine Taxifahrerin aus Kopenhagen, die vor Judy A. mit Marion I. eine Beziehung führte. Sie habe mit der Angeklagten insgesamt eine Woche das Bett geteilt und zusammengewohnt. Dann wurde Marion I. aber von ihrem Mann nach Schenefeld zurückgeholt. Der habe ihr noch gedroht und ihr Gewalt angedroht, falls sie die Beziehung zu Marion I. weiterführen würde. „Mir war klar, dass der Mann ein Klotz an ihrem Bein war. Sie habe den Hass in ihren Augen gesehen. Sie hasste ihren Mann.“

Am 30.09.1974 werden dann die Plädoyers gehalten. Die Anklage fordert für beide Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem Gemüsehändler Wolfgang I. eine lebenslange Freiheitsstrafe- aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen.

Erneut muss die Verhandlung unterbrochen werden. Judy A. bricht mit einem Kreislaufkollaps zusammen, auf den Zuschauerrängen kommt es erneut zu Tumulten. Sicherheitsbeamte müssen eingreifen und den Saal räumen.
Nach der Unterbrechung appelliert die Anklage an das Gericht, sich nicht durch schöne Formulierungen der Angeklagten wie „Ich schwebte auf einer rosaroten Wolke" oder „Die Liebe machte mich blind" beeinflussen zu lassen. Hier sei eine nüchterne Betrachtung am Platze. Nicht die lesbische Liebe war Gegenstand dieser Verhandlung, sondern ein Mord.

Die Anklage spiele damit auf die Krawallaktion einer Gruppe junger Lesbierinnen an, die im Laufe der Verhandlung auf die Bänke gesprungen waren und in den Saal geschrien hatten, dass die lesbische Liebe schön sei. Mit dieser „Glorifizierung", so der Anklagevertreter, hätten die Demonstrantinnen hier nur versucht, die Gewalt schön zu reden. Wenn auch der Däne Denny P. im Auftrag der beiden Frauen den schlafenden Gemüsehändler getötet habe, so seien die Angeklagten dennoch als Mittäter und nicht wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord zu bestrafen. Die Mittäterschaft setze juristisch nicht voraus, dass man selbst Hand anlegt.
Die Angeklagten hätten ein Interesse daran gehabt, dass Wolfgang I. getötet wird, weil er sich nicht scheiden lassen wollte und so ihrer Verbindung im Wege stand. Schon Monate vor dem Mord hätten sich die Angeklagten mit der festen Absicht getragen, dass Opfer zu töten. Als Beispiel für die Energie, mit der Marion I. beides Wunschdenken vorangetrieben habe, zitiert der Staatsanwalt aus ihren Briefen an die Dänin: "Liebe Judy, bete, dass mein Plan in Erfüllung geht. Wir dürfen keinen Fehler machen. Ich wünschte, er wäre schon tot.“ Judy A. habe in Kopenhagen mit verschiedenen Männern, die als Killer in Frage kamen, Kontakt aufgenommen. Das sei ein Beweis für ihr unheimliches Engagement, den gemeinsam gefassten Plan vollstrecken zu lassen. Die Anklage: „Sie wollte Frau I. für sich allein haben. Darum musste Herr I. sterben. Er war ihr ein lästiges Übel."

Dabei hätte Marion I., so der Anklagevertreter, ihren Mann, wie schon so oft, einfach verlassen können. „Sein sexuelles Verhalten, seine Grobheit, seine Impotenz haben ihr doch seit Beginn der Ehe, also seit 15 Jahren, nicht gefallen. Das beweisen ihre vielen Abenteuer mit anderen Männern.“
Auch durch das schicksalhafte Aneinandergebunden sein der Angeklagten seien die niedrigen Beweggründe der Bluttat nicht auszuräumen. Die Anklage schloss sich im Übrigen dem Gutachten der Sachverständigen an, die die Angeklagten für voll zurechnungsfähig erklärt hatten: „Die Angeklagten waren rationelle Täterinnen mit einem hochgradigen Egoismus.“

Im letzten Teil: ein Skandalprozess, eine skandalöse Presse- aber auch ein Skandalurteil? Die Plädoyers der Verteidiger und das Urteil der Schwurgerichtskammer. Und die Auswirkungen des Urteils auf die Gesellschaft.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 08.04.2023 02:31 | nach oben springen

#11

RE: SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel) Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)

in Studiofälle 07.07.2023 02:56
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

SF 2 20.10.1972 (Kripo Kiel)
Der Lesbenmord von Schenefeld (Mordfall Wolfgang I.)
Teil 8


Der Anwalt von Marion I. bittet in seinem Plädoyer darum, seiner Mandantin den Schutz des § 51 Absatz 2 (Erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit) zuzubilligen. „Wenn lesbische Liebe wirklich etwas Normales ist, wie die Sachverständigen behaupten, dann müssten wir ja alle zum Aussterben verurteilt sein.“ Die Liebe von Marion I. zu ihrer Freundin war wie eine Sturmflut, die sie hinweg riss und in eine andere Welt versetzte. In eine Welt, die abnorm war. Und was abnorm ist, das ist eine Wertungsfrage der „gesellschaftlichen Ordnung." Sie müsse vom Gericht beantwortet werden und nicht von medizinischen Sachverständigen. Zudem habe die Angeklagte erheblich an den Qualen des Ehemannes gelitten. Sie wurde misshandelt und vergewaltigt. Die treibende Kraft am Mord sei Judy A. gewesen, dies hätten auch die Gutachter bestätigt. Marion I. sei in ihren Beziehungen immer nur eine Mitläuferin gewesen. Sie sei- wenn überhaupt- eine Gehilfin gewesen.

Der Verteidiger von Judy A. bittet das Gericht, seine Mandantin nur als Gehilfin einzustufen und milde zu bestrafen. Sie sei eine Marionette im Spiel von Marion I. gewesen. Die Briefe von Marion I. haben bewiesen, dass Marion I. die treibende Kraft war. Judy A. hatte überhaupt keinen Grund gehabt, Wolfgang I. zu töten- die Mitangeklagte habe ihr schließlich mehrmals ihre Liebe gestanden.

Dann haben die beiden Angeklagten das letzte Wort- zunächst Judy A., die sagt: „Ich habe eine Strafe verdient. Gewiss. Aber lebenslänglich, das ist für mich ebenso, als wenn ich Tabletten nehme und für immer einschlafe. Ich muss meine Schuld für den Rest meines Lebens tragen, aber ich bitte um ein mildes Urteil, damit ich möglicherweise einmal wieder in mein Heimatland zurückkehren kann.“

Und unter Tränen sagt dann Marion I.: „Ich habe große Schuld auf mich geladen, es ist die Frage, ob ich überhaupt jemals damit fertig werde. Ich bereue aus tiefstem Herzen. Aber auch ich bitte um ein mildes Urteil, nicht meinetwegen, aber wegen meiner kleinen, neunjährigen Tochter Sabine, damit sie nicht ganz ohne mich aufwächst.“

Am 1.Oktober 1974 wird vom Schwurgericht Itzehoe das Urteil gesprochen: Lebenslange Haft wegen Mordes für beide Angeklagten. Bereits vor der Urteilsverkündung kommt ein einmaliger Vorfall ans Licht: Das Schwurgericht hatte durch die Wachtmeisterei Eintrittskarten für die Urteilsverkündung an das Publikum ausgeben lassen. Sie waren im Handumdrehen vergriffen- ein Skandal. Schon zwei Stunden vor Beginn der Urteilsverkündung, die auf 15.30 Uhr festgesetzt war, drängten sich Dutzende von Schaulustigen, mit und ohne Eintrittskarte, vor dem Eingang zum Schwurgerichtssaal. Als der Richter den Saal betritt, wurden Minderjährige gebeten, den Saal zu verlassen- ein klarer Verstoß gegen die Strafprozessordnung.
Als die Minderjährigen den Saal verlassen hatten, verkündet die Kammer das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordes.
Das Gericht befindet somit die Angeklagten für schuldig, den Dänen Denny Sven P. als Killer gedungen zu haben, der den schlafenden Gemüsehändler Wolfgang I. am 20. Oktober 1972 in Schenefeld mit Axthieben und Messerstichen tötete. Marion I. hatte den Killer nicht nur unter der Kellertreppe versteckt, sondern ihm auch die Mordwaffe in die Hand gedrückt mit den Worten: "Nun mach deine Sache gut!" Dann war sie mit ihrer Tochter einkaufen gegangen, um sich ein Alibi zu verschaffen. Der Vorsitzende in der Urteilsbegründung: Damit war der Weg für die Tötung des Ehemannes freigegeben. Dieser Plan der beiden Angeklagten sei ein klassischer Fall von heimtückischer Tötung, die der § 211 des Strafgesetzbuches als Mord qualifiziere. Obwohl sie nicht selbst Hand angelegt hätten, seien die Angeklagten hier als Mittäter zu bestrafen. „Sie spielten sich zum Herrn über Leben und Tod von Wolfgang I. auf. Und dieses Verhalten steht sittlich auf tiefster Stufe. Das Gericht verkennt nicht, dass zwischen den Angeklagten eine tiefe Liebesbeziehung mit großen Gefühlsaufwallungen bestanden hat. Aber die Tat basierte nicht auf einer daraus erwachsenen Konfliktsituation besonderer Art. Die Angeklagten hätten, um den Weg frei zu haben für ein künftiges Zusammenleben, die Bluttat geplant. Auch bei einem Verhältnis zwischen Mann und Frau wäre solch eine Haltung als Mord bestraft worden.

Das Gericht versagt beiden Angeklagten den Schutz des § 51 Absatz 2 (erheblich verminderte Zurechnungsunfähigkeit). „Den Plan, Wolfgang I. zu töten, hatten die Angeklagten schon seit Monaten verfolgt. Das schließt eine Bewusstseinsstörung aus. Es liege auch keine schwere seelische Abartigkeit vor.“
Während der Urteilsverkündung zogen Frauenrechtlerinnen pausenlos protestierend um das Landgericht und forderten in lauten Sprechchören: "Freispruch für die Angeklagten!"

Beide Angeklagte legen form- und fristgerecht Revision beim BGH in Karlsruhe ein. Mitte Mai 1976 verwerfen die Karlsruher Richter die Revision- das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Eine Sache vorweg: ein Skandalprozess, ein skandalöses Verhalten der Presse, aber kein Skandalurteil. Hier haben zwei Frauen einen Mann getötet aus niedrigen Beweggründen, vielleicht auch aus Habgier. Dafür müssen die Frauen bestraft werden und es war im Zeitpunkt der Tatbegehung auch ein Mord. Allerdings muss man hier evtl. auch die Vorgeschichte der Tat berücksichtigten. Durch die Gewalttaten des Ehemannes vor der Tat an der Ehefrau muss man auch in Betracht ziehen, ob hier nicht evtl. eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt- mit der Folge, dass dann keine lebenslange Haft verhängt wird.

Heutzutage werden solche Tötungen auch als Totschlag gewertet. Wir befinden uns allerdings im Jahre 1972- seelische Grausamkeiten während einer Ehe wurden damals noch nicht als strafmildernd aufgefasst. Erst der Staranwalt Rolf Bossi- im Fall der Schauspielerin Ingrid van Bergen- hatte im Jahr 1977 dafür plädiert, dass sich ein grausames Verhalten des Ehepartners während einer Beziehung (oder einer Ehe) strafmildernd auf die Gesamtstrafe auswirkt- mit Erfolg. Mit diesem Urteil im Fall Klaus Knaths im Juli 1977 (wegen Totschlags zu sieben Jahren Freiheitsstrafe) wurde auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich in der Ehe um keinen rechtsfreien Raum handelt- auch wenn wir damals sowohl in der Gesellschaft als auch noch in der Ehe weit weg waren von Gleichberechtigung- das galt vor allem für gleichgeschlechtliche Partner.

Die Vergewaltigung in der Ehe war bis 1997 sogar noch straffrei. Im Jahre 1966 hatten nämlich die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt: „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."
Und dies war die Folge: Eine Frau, die sich in Deutschland an die Polizei wandte, um eine Vergewaltigung anzuzeigen, hatte zuerst eine Frage zu beantworten: In welchem Verhältnis stehen Sie zum Täter? - Wir sind verheiratet. - Na, dann gehen Sie nach Hause. Heute ist solch eine Rechtsprechung nicht mehr vorstellbar- Gott sei Dank möchte hier ich betonen.

Und so langsam kriegen auch gleichgeschlechtliche Partner immer mehr Rechte in Deutschland. Eine 100% Gleichheit in Bezug zu heterosexuellen Partnerschaften besteht zwar immer noch nicht. Ich bin aber froh (bis auf wenige Ausnahmen von Teilen unserer Gesellschaft, die es aber nicht verdienen, dass ich hier auf diese eingehe), dass in Deutschland Homosexualität nicht mehr verfolgt, nicht mehr diskriminiert und akzeptiert wird. In vielen Teilen der Welt wird Homosexualität noch bestraft oder sogar mit der Todesstrafe bedroht.

Es gilt als nicht bewiesene Tatsache, dass dieser Prozess die Geburtsstunde der Zeitschrift Emma war. Die Zeitschrift erschien im Januar 1977 das erste Mal und wurde von Alice Schwarzer gegründet, die bei diesem Prozess damals die Prozessaktionen organisiert hatte. Die Zeitschrift gilt seit der ersten Ausgabe als Leitblatt des Feminismus im deutschsprachigen Raum und greift Themen auf, die damals als Protest von Frauenbewegungen in diesem Prozess aufgegriffen wurden.

Denny P. saß seine Strafe in Kopenhagen ab und wird bereits Anfang der 80iger entlassen. Judy A. verbüßte ihre Strafe in der JVA Lübeck-Lauerhof und wird 1986 nach Dänemark ausgeliefert und dort sofort von Königin Margarethe begnadigt. Marion I. erhält ihre Begnadigung 1887 und wird ebenfalls aus Lauerhof entlassen- es war einer der letzten Amtshandlungen vom damaligen Ministerpräsidenten Uwe Barschel.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 07.07.2023 03:04 | nach oben springen


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