Der Rentner wohnt in einem Mehrfamilienhaus in Stuttgart, Stadtteil Rot. Am 23.10.2006 bekommt der Willi B. abends von einem Unbekannten Besuch. Danach werden Poltergeräusche aus der Wohnung des 85-Jährigen von den Nachbarn wahrgenommen.
Am nächsten Tag besucht derselbe Mann Willi Balbach erneut und schlägt ihm mit einer leere Flasche auf den Kopf. Das Opfer bricht schwerverletzt zusammen.
Weiterhin schlug und trat er heftig insbesondere gegen den Kopf des Opfers. Er fesselte es mit Kabelbinder und stopfte ihm mit brachialer Gewalt einen Stofflappen derart weit in den Mund, dass die Oberkieferprothese weit nach hinten in den Rachenraum verschoben wurde. Der 85-jährige Rentner verstarb aufgrund der Knebelung durch Ersticken, nachdem er infolge der massiven Gewalttätigkeiten bereits schwere Kopfverletzungen erlitten hatte.
Der Täter entwendet Münzen und packt diese in einem Koffer. Da die Beute jedoch sehr schwer ist, verläßt er kurz die Wohnung, um sein Auto zu holen. In dieser Zeit kommt der Sohn des Opfers in der Wohnung seines Vaters an und entdeckt die Leiche. Das Diebesgut und eine 5 Liter Weinflasche mit Apfelmost bleiben zurück.
Ein Jahr nach der Tat wird der Täter dank einer DNA- Probe überführt, es ist ein 21 Jähriger arbeitsloser Mann aus der Nähe von Heilbronn. Nach Tankbetrügereien kam man auf die Spur des Jugendlichen.
Im April 2008 verurteilt das Landgericht Stuttgart den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu der Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt. Es ist die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Der BGH weist die Revision 4 Monate später als unbegründet ab, das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil:
http://www.e-fachanwalt.de/rechtsinfos.php?idfertig=176Bericht(in einem Nebensatz) über die Festnahme
http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel465492.cfm