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17.01.1986 FF3 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 19.02.2012 02:13
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

17.01.1986 (Kripo Koblenz) Die Anhaltermorde von Koblenz
"Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann)

Tanz in den Tod- nach der Disco ermordet- Die Mordfälle Anja Fiedler und Anke S.


Drei Tage nach ihrem Verschwinden wird die 16 jährige Anke S. aus Herdorf im Landkreis Altenkirchen tot aufgefunden- ermordet und vergewaltigt. Es sind keine schönen Tage für Beamten der Kripo Koblenz. Innerhalb 72 Stunden erschüttern zwei Trampermorde die Stadt. Am Tag des Verschwindens von Anke wird am 10. Juli in Horhausen, ebenfalls im Landkreis Altenkirchen, die 16 jährigen Anja Fiedler aufgefunden. Auch das Mädchen aus Wetzlar wurde vergewaltigt und danach ermordet. 25 Jahre nach der Tat ist ein Verbrechen noch immer ungeklärt: der Mörder von Anja Fiedler konnte bis heute nicht ermittelt werden. Durch einen Abgleich in der Datenbank des BKA erzielt die Kripo Koblenz 2002 im Fall Anke jedoch einen Treffer- der Mörder kann überführt werden und in einem spektakulären Indizienprozess verurteilt werden. Der Fall erregt jahrelang hohes Interesse in der Bevölkerung und schreibt Rechtsgeschichte. Zwei Jahre saß ein Unschuldiger durch eine Intrige in Haft, durch eine Blutanalyse wird er entlastet und freigesprochen. Im Jahre 1988 eine Sensation. Der erste Fall der deutschen Rechtsgeschichte, in dem ein Angeklagter durch eine kriminaltechnische Untersuchung freigesprochen wird.
Aber auch im zweiten Prozeß bleiben bis heute Zweifel an der Schuld des Angeklagten und auch viele Fragen offen. Er gesteht die Vergewaltigung, bestreitet jedoch den Mord. Geht ein Mädchen nach einer Vergewaltigung seelenruhig in eine Disco zum Feiern? Tatortspuren könnten das bei einer entsprechenden Interpretation sogar belegen.

(Anmerkung: Sämtliche Namen von Prozeßbeteiligten wurden verfremdet, es handelt sich um Alternativnamen. Ort- bzw. Zeitangaben entsprechen den wahren Begebenheiten. Der Opfername im aufgeklärten Fall, der den Schwerpunkt dieses Reviews bildet, wurde abgekürzt. Der Fall Anja Fiedler ist ungeklärt, Persönlichkeitsrechte müssen daher nicht beachtet werden)

Der Fall Anja Fiedler

Am Freitag, den 7.6.1985, sieht die Mutter von Anja Fiedler ihre Tochter zum letzten Mal. Beide frühstücken an diesem Tag zusammen, danach will Anja mit ihrer Freundin über das Wochenende nach Holland. Beide Mädchen wollen trampen. Für Anja ist diese Art der Reise nicht das erste Mal, sie ist eine geübte Tramperin. Am Wochenende ist sie meistens zu Gast in der Discothek Poco in Wetzlar, in der Regel trampt sie die gut 10 Kilometer von ihrem Heimatort Katzenfurt ins Poco. Am Sonntag, den 9.6.1985, finden die beiden jungen Frauen auf der Rückfahrt an der niederländischen Grenze einen Autofahrer, der sie direkt nach Wetzlar fährt. Die Mädchen wollen jedoch ihren schönen Wochenendtrip mit einem Absacker im ?Poco? ausklingen lassen. Der Autofahrer setzt die beiden Mädchen gegen 23 Uhr an der Disco in Weztlar ab. Dort trifft Anja einen Freund, mit dem sie den ganzen Abend an der Bar mit ein paar schönen Bierchen verbringt. Anja und ihr Freund bleiben bis zum Feierabend in Poco und suchen sich gegen 1 Uhr ein Mitfahrgelegenheit für den Heimweg. Den ganzen Abend trägt die 16 Jährige ihren Schlachsack mit sich herum, die sie für den Trip nach Holland brauchte. Sie müssen nicht lange warten und steigen nach Angaben des Freundes in einen gelben PKW mit Stufenheck. Der Fahrer soll Mitte 20 gewesen sein und rotblonde Haare gehabt haben. In Werdorf, den Wohnort des Freundes, verliert sich die Spur von Anja. An einer Bank in der Innenstadt von Werdorf steigt der Freund von Anja gegen halb 2 aus. Bis Katzenfurt sind es noch gut 5 Kilometer, Anja nimmt das Angebot des Fahrers an, sie nach Hause zu bringen. Dort kommt die 16 jährige jedoch nie an. Am nächsten Tag erstattet die Mutter von Anja Fiedler bei der Polizei eine Vermisstenanzeige. 4 Wochen bleibt Anja verschwunden. Am 10.Juli 1985 werden die schlimmsten Befürchtungen der Familie Fiedler wahr. Auf einer Baustelle in Horhausen, ca. 30 Kilometer von Koblenz entfernt, wird eine nackte Leiche gefunden. Anhand des blauen Schlafsaches, einer Tätowierung am Arm und des Zahnschema wird die Leiche identifiziert: Es ist 16 jährige Anja Fiedler aus Katzenfurt. Das Mädchen wurde gut 100 Kilometer von Wetzlar entfernt in eine Kiesgrube bei Krunkel abgelegt, danach von Bauarbeitern unbemerkt auf die Baustelle verschafft. Bis heute fehlen aus dem Besitz des Opfers die Jeans, die Schuhe und eine blaue Jeans- Umhängetasche.

Der Fall Anja Fiedler ist- entgegen der Behauptung in xy- wiki- bis heute nicht geklärt. Der in der Wiki verlinkte Artikel der BZ schreibt zwar, dass der Mörder von Anja in Berlin festgenommen wurde, leider verwechselt die Zeitung jedoch die Namen der Opfer. Der Festnahme bezieht sich eindeutig auf den Fall Anke S.


Der Fall Anke S.

Der 10 Juli 1985 beginnt für die 16 jährige Anke S. aus Herdorf, eine Stadt im Landkreis Altenkirchen in Rheinland Pfalz mit 7000 Einwohner, mit Ärger. Sie verschläft an diesem Tag das Frühstück mit ihrer Mutter. Sie sollte an diesem Morgen,während die Mutter einkaufen war, das Frühstück vorbereiten. Das ist nicht passiert, als die Mutter gegen 11 Uhr zurückkehrt und ihre Tochter weckt. Der Streit ist jedoch beim gemeinsamen Essen schnell vergessen an diesem ersten Ferientag in Rheinland Pfalz.

Anke S. hat ihren letzten Schultag hinter sich gebracht und die Schule mit dem Realschulabschluß beendet. Die ersten Tage der Ferien will sie etwas abschalten, danach will sie sich eine Ausbildungsstelle suchen. Zudem ist Anke das erste Mal richtig verliebt. Später kommt jedoch heraus, dass ihr Freund die Beziehung drei Tage vor der Tat beendet. Der Freund kommt im Herbst 1985, kurz nach dem Tod von Anke, bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Anke hat an diesem ersten Ferientag viel vor. Sie freute sich über den leckeren selbstgemachten
Johannisbeer-Gelee ihrer Oma, möchte kurz ihren Vater treffen, danach ins Billard-Café ?Golden Gate? und verspricht sowohl ihrer Mutter als auch ihren Vater, nicht zu trampen. Nachdem sie sich an diesem Vormittag geschimkt und fertig gemacht hat, mit ihrer Stiefschwester Klamotten ausgetauscht hat, verläßt sich gegen kurz vor 14 Uhr ihr Elternhaus in Herford. Ihrer Mutter verspricht Anke, spätestens um 24 Uhr wieder zuhause zu sein. Sie ist nach Aussage ihrer Stiefschwester flippig angezogen, aber nicht provozierend. Die Haare sind nach oben gekämmt zu einer Art Punk- Friseur. Anke trägt außerdem Schuhe mit Ösen für die Schnürbendel, eine schwarze Jacke, Jeans. Als besonderes Accessoires und sehr auffällig ist ein Hundehalsband um den Knöchel oberhalb der Schuhe. Die Ohrringe hat sich Anke an diesem Tag von ihrer Stiefschwester geliehen. Die Lippen sind braun, die Lider gold und die Fingernägel blau geschimkt.
Der erste Weg führt Anke in eine Apotheke in Neunkirchen, dort kauft sie eine Salbe gegen Neurodermitis. Anke ist seit ihrer Kindheit an Neurodermitis erkrankt, die Salbe wird später in ihrer Tasche gefunden. Gegen 16 Uhr trifft sie am Haus ihres Vaters in Salchendorf ein und will ihre Cousine besuchen, die jedoch im Urlaub ist. Mit ihrer Oma, Großtante und einer anderen Cousine sitzt sie bei Kaffee zusammen. Ihrer anderen Cousine gegenüber erwähnt Anke, dass sie an diesem Abend ins Billard- Cafe Golden Gate gehen will, weil sie dort verabredet ist. Gegen 19 Uhr trifft die 16 Jährige ihren Vater in einer Imbiss- Bude und isst dort eine Currywurst. Gemeinsam geht man dann zurück ins Haus des Vaters in Salchendorf und sitzt dort bis kurz vor halb neun noch zusammen. In dieser Zeit isst Anke S. ein Brot mit von ihrer Oma frisch gemachtem Johannisbeer-Gelee. Dieser Umstand wird später entscheidend für die Bestimmung des Todeszeitpunkt von Anke sein. Der Vater gibt seiner Tochter noch 20 DM und redet Anke ins Gewissen, auf keinen Fall zu trampen.

Gegen 20.20 Uhr verabschiedet sich Anke von ihrer Familie und macht sich auf den Weg ins Golden Gate. Ob Anke wirklich ins Golden Gate geht und dort auch eine Verabredung hatte, konnte nie geklärt werden. Zeugenaussagen gehen über ihren Aufenthalt im Billard Cafe später auseinander.

Gegen 22 Uhr ist Anke dann in der Discothek Akropolis in Neunkirchen- Struthütten. An diesem Abend ist nicht viel los im Akropolis. Da Anke auch das Publikum an diesem Tag in der Discothek nicht gefällt, entschließt sich die Herforderin, in eine Disco ins gut 70 Kilomter entfernte Koblenz zu fahren. Nach einer Aussage eines Freundes verlässt Anke das Akropolis und macht sich auf den Weg nach Koblenz.

Um Mitternacht ist Anke noch nicht zuhause. Die Mutter, die um diese Zeit von der Spätschicht nach Hause kommt, macht sich Sorgen und informiert ihren Exmann. Nachdem sie ihren geschiedenen Mann in Salchendorf abgeholt hat, starten die Eltern eine Suchaktion nach ihrer Tochter und fragen auch im Golden Gate und im Akropolis nach. Da das Verhalten für Anke ungewöhnlich ist, da sich das Mädchen in der Regel telefonisch bei ihrer Mutter meldet, wenn sie länger von zuhause wegbleidet, erstatten die Eltern in den frühen Morgenstunden bei einer Polizeistation in Herford eine Vermisstenanzeige.

Die Fahndungsmaßnahmen der Kripo laufen sofort an, dass persönliche Umfeld des Vermissten wird überprüft. Die letzten Stunden im Leben von Anke sind jedoch für die Kripo schwer rekonstruierbar, da sich die Zeugenaussagen über diesen Zeitraum widersprechen. So will ein Mann, der Anke an diesem Abend versucht hat, anzubaggern, mit der 16 Jährigen nach 22 Uhr im Akropolis noch getanzt haben. Andere wollen Anke an diesem Abend auch in der Discothek Penny gesehen haben. Fest steht jedoch, dass die Herforderin ihren Freund an diesem Tag nicht gesehen hat. Er hatte angeblich die Beziehung am Wochenende vor der Tat beendet. Er habe die Beziehung sowieso nicht ernst genommen und hatte in dieser Zeit auch Sex mit zwei anderen Mädchen, so seine Aussage später bei der Polizei.

Der Verdacht, dass Anke einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, erhärtet sich 24 Stunden nach dem Verschwinden des Mädchens. Auf einen Parkplatz an der B 255 zwischen Boden und Montabaur in der Nähe der Ortschaft Osterspai wird die helle Tasche, einen Schlüsselbund, ein Kleidungsstück und die Salbe gegen Neurodermitis von Anke gefunden.

Am 13.Juli 1985 wird die Leiche von Anke S. dann gefunden. Spaziergänger finden die Leiche unter einen Müllsack in einem Brennnesselgebüsch an der A 48 Koblenz Trier an der Ausfahrt Mayen. Das Ehepaar informiert sofort die Polizei.

Die Auffindesituation- die Leiche war halb bekleidet- und auch Untersuchungen der Rechtsmedizin deuten auf ein Sexualdelikt hin. Im Vaginalbereich und im Slip der Toten werden Sperma gefunden. Als Todesursache stellen die Gutachter ein "gewaltsamer Tod unter weicher Bedeckung" ? unter einem Kissen oder ähnlichem- fest. An der Wange, am Hals und in der Lunge wurden Erstickungsblutungen obduziert. Merkmale, die bei Erdrosseln oder Erwürgen auftreten, werden nicht gefunden. Eine Besonderheit weist der Untersuchungsbericht der Rechtsmedizin trotzdem auf: Beim Opfer wurden auf der Körpervorder- und -rückseite Totenflecken vorgefunden. Die Leiche wurde auf dem Rücken von Spaziergängern gefunden, die Totenflecken auf dem Bauch sprechen jedoch auch dafür, dass die Leiche wegen der starken Ausprägung der Flecken zunächst bäuchlings gelegen haben muss. Diese Totenflecken können nur in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Stunden nach dem Tod auf zwei Körperseiten entstehen. Danach ist das Blut so zäh, dass Flecken sich nicht mehr verändern und keine neuen entstehen. Für die Rechtsmediziner läßt dies nur ein Schluß zu: Die Leiche muß ungefähr 6 Stunden nach Ablegen am Fundort nochmal bewegt worden sein.

Der Todeszeitpunkt wird auf Mitternacht festgelegt. Anhand des Mageninhalts konnte diese Tatzeit durch die Rechtsmediziner ermittlet werden.

Die Ermittlungen stecken auch gut 6 Monate nach den Taten fest, in persönlichen Umfeld der beiden Opfer konnte die Kripo kein Motiv finden und somit auch keinen Täter überführen. Die Polizei geht daher davon aus, dass sowohl Anja Fiedler als auch Anke S. Zufallsopfer waren und zwischen Täter und Opfer keine Beziehung bestand. Eine Tatsache aus dem Umstand, dass beide Mädchen bei der Wahl iher Mitfahrgelegenheiten nicht wählerisch waren.

In der Januar Sendung 1986 ist die Ausstrahlung in Aktenzeichen xy geplant. Kurz vor der Ausstrahlung bekommen die Kripobeamten Besuch von zwei Herren, die aussagen, dass ihr Cousin Gerd J. in Discos rundum Koblenz und Umgebung nach Mädchen gesucht hat, die er der Prostitution zufügen wollte. In den Sommernonaten soll er auch oft im Akropolis gewesen sein. Nach einem Besuch in dieser Disco in Neunkirchen soll er mal gesagt haben, er hätte es einen Mädchen mal so richtig gezeigt, die sich geweigert hätte, sein Angebot auszuschlagen.

J. wird sofort von der Kripo vernommen und bestreitet die Tat. Er war noch nie im Akropolis und hätte auch keine Frauen bzw. Mädchen gesucht, die er auf den Strich schicken wollte. Tatsächlich kann niemand der Stammgäste bezeugen, dass Gert J. jemals in Akropolis zu Gast war. Als jedoch sein Alibi platzt, wird J. am 6 Januar 1986 in Mayen bei seiner eigenen Hochzeit im Standesamt Mayen verhaftet.

Trotz der Verhaftung J. bittet die Kripo Koblenz in den Mordfällen Anja Fiedler und Anke S. die Zuschauer von Aktenzeichen xy am 17.1.1986 um Mithilfe. Von der Festnahme in Fall Anke erfährt der Zuschauer im Verlauf der Fahndung nichts. Im Mittelpunkt der Fragen der Kripo steht vor allem die Frage, wer die beiden Mädchen jeweils nach Verlassen der Discotheken in Wetzlar und Neunkirchen noch lebend gesehen hat. Auch fragt die Kripo Koblenz nach dem Verbleib der vermissten Sachen aus dem Besitz von Anja Fiedler und sucht Zeugen, die die Angaben des Freundes von Anja bzgl. der Mitfahrgelegenheit bestätigen können.


Teil 2: Die Rekonstruktion des Falles in Aktenzeichen xy, vorgestellt von unserem User und Freund Ludwig.

Teil 3: Vor Gericht wird klar, dass ein Unschuldiger auf der Anklagebank sitzt. Die KTU beweist seine Unschuld, eine Familienintrige tritt zu tage. Die Suche nach dem Täter beginnt von vorne, und sie wird lange dauern.


zuletzt bearbeitet 11.12.2013 19:50 | nach oben springen

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Re: FF 3 17.01.1986 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 20.02.2012 21:42
von Ludwig • 595 Beiträge
Teil 2: Die Falldarstellung bei Aktenzeichen XY ungelöst

Der Doppelpack: zwei verschiedene Sonderkommissionen, zwei verschiedene Mordfälle - EZ geht trotz einiger übereinstimmender Merkmale wie Discobesuch, Fahren per Anhalter und dem Auffinden der Leichen innerhalb weniger Tage im Zuständigkeitsbereich der Kripo Koblenz nicht vom selben Täter aus, worauf auch die beiden Sonderkommissionen hindeuten und was uns Zuschauern gleich zwei Kripobeamte bei der Fallbearbeitung im Studio bescheren wird. Nach dieser recht kurzen Einleitung folgen die Filmbeiträge:

1. Anja Fiedler:

Am Sonntag, den 9. Juni 1985 um etwa 22.00Uhr ist Anja zusammen mit einer namentlich nicht genannten Freundin auf dem Rückweg von einem für die beiden Mädchen nicht ungewöhnlichen Ausflug per Anhalter nach Amsterdam. Was die beiden dort wollten, wird nicht so recht ersichtlich, auf alle Fälle muss die 16-jährige Anja ungewöhnlich tolerante Eltern gehabt haben. Bei der Rückfahrt haben sie Glück: sie werden von der Grenze aus von einem holländischen Geschäftsmann im Mercedes Diesel der Baureihe W123 nicht nur bis zur Ausfahrt Wetzlar an der schon berühmten Sauerlandlinie mitgenommen, sondern sogar noch dank Lotsendienst - Aslar klingt in niederländischen Ohren anscheinend seltsam - bis zur Discothek Poco im Wetzlarer Stadtteil Hermannstein chauffiert, um dort das Wochenende ausklingen zu lassen. Diese ist wie üblich gut besucht trotz der ausgewiesenen Scheußlichkeiten, die die Discomusik jener Jahre hervorgebracht hat und im Poco läuft wie Jermaine Jackson & Pia Zadora: When the rain begins to fall, und wohl nicht nur wegen des "Wahnsinnsqualms" verlassen zwei Blondinen das Lokal für eine kurze Verschnaufpause. Vor der Tür treffen sie auf die gerade ankommende Anja samt Freundin und wundern sich über deren Gepäck, z.B. über Anja's Schlafsack. Nach der Auflösung ("ein paar Tage Amsterdam") geht es rein in den Schuppen, in dem das musikalische Niveau einen weiteren Tiefpunkt erreicht hat (Boney M.: Kalimba de Luna). Die beiden Mädchen verlieren sich schnell aus den Augen: Anja's Freundin taucht in einer Clique von Freunden unter, und Anja selbst widmet sich einem jungen Mann mit intensiver Gesichtsbehaarung, mit dem sie eine "lockere kumpelhafte Freundschaft" verbindet. Der Dialog der beiden verdient, wiedergegeben zu werden: "Hey Alter, kaufst Du mir 'n Bier, bin total abgebrannt?" - "Hey Kleine, wo kommst Du denn her, lange nicht mehr gesehen?" Die Aufforderung, ihr ein Bier zu spendieren, muss Anja wiederholen, da der Typ etwas schwer von Begriff ist, wie sich bedauerlicherweise später zum Leidwesen der Kripo noch herausstellen wird. Bis zum Feierabend gegen 01.00Uhr bleibt Anja im Poco, danach verliert sich ihre Spur; zuhause in Katzenfurt ist sie nicht angekommen.
Am nächsten Tag sitzt Frau Fiedler im zuständigen Polizeirevier, um ihre Tochter vermisst zu melden. "Letzter Aufenthaltsort?" - "Zuhause bei uns." Frau Fiedler gibt an, dass sie Anja am Freitag, den 7.6.1985 zuletzt zuhause gesehen und dass ihre Tochter das Wochenende in Amsterdam und den Sonntagabend im Poco verbracht habe, wo sie zuletzt von Ralf W., dem besagten Kumpel, gesehen wurde. Dessen Adresse kenne sie zwar nicht, könne sie aber ermitteln. Anja habe eine blaue Jeansumhängetasche und ihren blauen Schlafsack dabeigehabt, und mit einem abschliessenden Blick auf die Vermisstenanzeige wechselt die Szenerie zu einem Industriegebiet in Horhausen im Landkreis Altenkirchen, gut 100 Kilometer von Wetzlar entfernt. Dort finden am 10. Juli 1985 Erdarbeiten statt, derentwegen eine Flotte olivfarbener MAN- Muldenkipper Erdreich aus einem nahegelegenen Steinbruch an der Autobahn anfährt. Einer der Fahrer, ein junger Mann, betätigt die Hydraulik seines Meiller-Kippers, und bemerkt mit Entsetzen zu einem Kollegen, was er da so abkippt: ""Kuck' mal, was ich da auf der Fuhre hab'." - "Das ist ja ein Mensch!" Anhand des blauen Schlafsacks, des Kreuz-Tattoos auf dem Oberarm und dem Zahnschema wird die Befürchtung zur Gewissheit: die Tote ist Anja Fiedler. Während die Kripo noch bei der Arbeit am Fundort ist (Wischblende),

2. Anke Sch.:

verschwindet in Herdorf im Kreis Siegen ein anderes "Discomädchen". Nachdem sich die 16-jährige Anke Sch. in mehreren Gaststätten und Discotheken in Herdorf aufgehalten und die Fahrten per Anhalter absolviert hat, ist sie gegen 22.00Uhr im "Akropolis" in Neunkirchen-Struthütten, wo aber an diesem Mittwochabend der Bär nicht steppt und das Mädchen erneut umdisponiert, als sie zu einem Bekannten sagt: "Ich glaub', ich fahr' dann mal nach Koblenz (immerhin 70 km entfernt!!!, Anm. d.V.)". Gegen 22.30Uhr wird Anke das letzte Mal gesehen, ob sie tatsächlich nach Koblenz gefahren ist, kann nicht mehr ermittelt werden. Und schon sind wir wieder bei

1. Anja Fiedler:

Bei der Vernehmung durch zwei Kripobeamte sitzt der 24-jährige Ralf W. als "wichtiger Zeuge".
Er gibt an, zusammen mit Anja das "Poco" kurz nach 01.00Uhr verlassen und sich gemeinsam per Anhalter - er besitzt kein eigenes Auto mehr - auf den teilweise gleichen Heimweg (er nach Werdorf, Anja nach Katzenfurt) gemacht zu haben. Es habe auch sofort ein Auto angehalten; dass er auf dem Rücksitz und "die Kleine" vorne neben dem Fahrer saß, weiß er noch, auch, dass es sich um ein gelbes, älteres Modell mit Stufenheck (hier muß der Kommissar Formulierungshilfe leisten) gehandelt habe, aber nein, an das Kennzeichen - ausser, dass es ein deutsches gewesen sein muß - könne er sich nicht mehr erinnern, er habe schliesslich ein "paar Tüten Bier" (was auch immer darunter zu verstehen ist..., Anm.d.V.) intus gehabt. An der Raiffeisenbank in Werdorf lässt ihn der offenkundig ortskundige Fahrer aussteigen, und zwar genau um 01.28Uhr, wie die dortige Uhr anzeigt. An den Fahrer wiederum könne er sich nicht so genau erinnern, er habe ja hinten gesessen, nur, dass er rotblonde Haare gehabt habe und etwa "Mitte zwanzig" gewesen sein muß. Die Beamten bleiben angesichts dieser Aussagen skeptisch und kündigen an, nochmals alle Einzelheiten durchgehen zu wollen. Und schon sind wir wieder bei (Wischblende)

2. Anke Sch.:

Am 13. Juli führt in der Gemarkung Polch in der sichtbaren Nähe der Autobahn Koblenz/Trier ein junges Paar seinen Nachwuchs im Kinderwagen aus. Damit das Kind auch später noch eine lebenswerte Umwelt vorfindet, sammelt der Vater eine Blechdose auf und entsorgt sie in einer Abfalltonne, als sein Blick auf einen verschnürten blauen Müllsack fällt. Darunter liegt ein totes Mädchen mit weit aufgerissenen Augen, wie der junge Mann zielsicher feststellt: "Schnell, wir müssen die Polizei holen, da liegt ein totes Mädchen!" Es ist, wie EZ im Studio bemerkt, die seit drei Tagen vermisste Anke Sch.

Im Studio:

EZ spricht davon, dass die Kripo Trier innerhalb von drei Tagen zwei ähnlich gelagerte Mordfälle "auf den Tisch" bekommen habe, wenngleich nicht davon ausgegangen werden kann, dass es sich um denselben Täter handelt. Zunächst wird der Fall Anke Sch. behandelt; die Zuschauer werden gefragt, wo sie nach ihrem Verschwinden in der Discothek "Akropolis" noch gesehen worden ist. Zur Illustration dient eine Fotomontage: "leichte Punkerfrisur", blaue "Tigerfellbluse", blauer Blouson, Jeans, helle Umhängetasche, schwarze Schnürstiefel, am linken Fuß ein Hundehalsband mit Metallzacken. Die Karte wird eingeblendet; Altenkirchen und Koblenz sind markiert, aber auch Montabaur und Roden, denn auf einem Parkplatz an der B255 zwischen diesen beiden Orten wurden die Tasche und der Blouson des Mädchens gefunden.
Die Karte wird erneut eingeblendet, diesmal mit den Ortschaften Wetzlar, Altenkirchen, Horhausen und Krunkel. Die Polizei geht davon aus, dass Anja Fiedler in der Nacht ihres Verschwindens noch getötet worden ist; auch hier die Frage, wo sie nach dem Verlassen des "Poco" noch gesehen worden ist. Auch sie wird anhand einer Fotomontage beschrieben: "kräftig", rechter Oberarm mit einem Kreuz tätowiert, blauer Schlafsack, helles "Sonnentop" mit Spaghettiträgern, Jeans, helle Turnschuhe, blaue Umhängetasche, die letzten drei Gegenstände sind verschwunden. Es konnte keine Bestätigung für die Angaben des Freundes erbracht werden, dazu werden Bilder aus dem Filmfall eingeblendet. Anhand der Karte wird noch nach Beobachtungen im Steinbruch bei Krunkel gefragt, in dem die Leiche ursprünglich abgelegt wurde.
EZ schliesst mit der schon eingangs von Bastian erwähnten Bemerkung: "Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen."
Meines Wissens ist es ein Novum, dass in einem Filmfall die einzelnen Taten in eine Gesamtchronologie eingebettet wurden, ebenso die beiden unterschiedlichen Sonderkommissionen.
Laut Zuschauerreaktionen gab es eine "Vielzahl von Hinweisen ohne erkennbaren Schwerpunkt" (Irene Campregher). In der leider nicht mehr ansehbaren Folgesendung wird auf den Fall Anke Sch. nochmals eingegangen.
Das "Akropolis" gibt es nicht mehr, das "Poco" in Wetzlar hingegen schon. Dass diese Disco stark frequentiert wird, kann auch an den moderaten Getränkepreisen liegen. Sperrstunde ist heute erst um 04.00Uhr, dafür ist am Sonntagabend geschlossen - aber das nur am Rande.
Der Mord an Anja Fiedler ist ungeklärt, und wie es im Fall Anke Sch. weiterging, wird Euch Bastian im dritten Teil fesselnd wie immer schildern.
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#3

Re: FF 3 17.01.1986 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 22.02.2012 02:00
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
TEIL 3

Viele Hinweise gehen nicht ein. Die Kripo hatte gehofft, durch die Fernsehfahndung auch den Verdacht gegen J. erhärten zu können. Da dies zum Leidwesen der Beamten nicht passiert, entschließt sich die Soko Anke zu einer Öffentlichkeitsfahndung. In der Folgesendung im Februar 1986 sucht die Kripo Zeugen, die durch Veröffentlichung des Fotos von Gert J. Angaben machen können, wo sich der Verdächtige im Zeitraum vom 10 bis zum 13. Juli 1986 aufgehalten hat. Die Zuschauer erfahren auch, welche Fahrzeuge Gert J. im fraglichen Zeitraum gefahren hat.

Obwohl die Kripo einen Tatverdächtigen festgenommen hat, erregt ein weiteres Verbrechen die Aufmerksamkeit der Soko Anke. Im März, April und Mai 1986 werden insgesamt 3 Frauen Opfer von Vergewaltigungen im Großraum Siegen. Dabei soll der Täter die Opfer aus Struthütten, Geisweid und vom Lindenberg in Siegen mit einem Fleischermesser gezwungen haben, seine sexuellen Wünsche zu befriedigen. 1985 wohnt der Vergewaltiger mit seiner Familie in Herdorf, im gleichen Ort wie Anke S. Der Mann ist für die Kripo Koblenz deshalb interessant, da er bereits im März 1981 wegen Vergewaltigung von der Jugendschutzkammer Siegen zu 2 Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. Am 26. November 1980 lernt der damals 20 jährige Martin B. einen junges Mädchen ebenfalls in der Discothek Akropolis kennen und bietet ihr an, sie nach Hause zu bringen. Auf dem Heimweg vergewaltigt er das Mädchen.

Für den Tatzeitpunkt im Fall Anke kann er jedoch ein Alibi vorweisen. Martin B. soll am Abend des 10 Juli 1985 seine Tante nach einer Geburtstagsfeier nach Wissen zurückgefahren haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau habe man am 9 Juli die Feier der Schwägerin besucht, die Tante habe die Nacht dann in der Wohnung von B. verbracht. Die Ehefrau von B. bestätigt das Alibi.

Wegen zweifacher und einer versuchten Vergewaltigung im Zeitraum von März bis Mai 1986 an drei Anhalterinnen aus dem Raum Siegen wird Martin B. Ende 1986 zu insgesamt 5 ½ Jahre Haft verurteilt. Bei der Gerichtsverhandlung vor der Jugendschutzkammer hatte der Gutachter bereits von impulsiven Triebhandlungen des damals verheirateten jungen Mannes und Vaters von zwei Kindern gesprochen. Der Richter sah die Probleme des Täters in einem gestörten Elternhaus. Der Angeklagte habe kein Gefühl der Geborgenheit erlebt.

Obwohl auch nach der Februar- Sendung keine Hinweise auf J. eingehen und sich auch kein Tatverdacht gegen Martin B. ergeben hat, wird Gert J. im Mai 1988 von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes an Anke S. angeklagt. Am Körper und im Slip der Toten wurden damals Spermaspuren gefunden, allerdings eine Mischspur mit weiblichen und männlichen Zellen. Ein Nachweis, dass dies Spuren von J. sind, ist nicht möglich.

Der Angeklagte bestreitet vehement die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Die Cousins des Angeklagten sagen aus, dass J. kurz nach dem Mord an Anke ihnen gegenüber die Tat gestanden hat. Trotz heftiger Nachfragen der Verteidigung bleiben die Zeugen bei ihren Aussagen.

Das Gericht hatte bereits den letzten Verhandlungstag terminiert und die Plädoyers angesetzt, da reichen Gutachter der KTU einen Antrag beim Richter ein. Neben der Leiche wurde ein Taschentuch mit winzigen Spuren von Sperma gefunden. Bis zu diesem Zeitpunkt war es noch nicht möglich, aus kleinsten Spuren den Spurenverursacher herzufiltern. Durch eine neuartige Methode, die zum ersten Mal in der Rechtsgeschichte angewandt wird, gelingt eine Blutgruppenbestimmung durch das vorhandene Material, welches am Tatort sichergestellt wurde. Das Sperma stammt nach Angaben der Gutachter nicht vom Angeklagten, die Blutgruppe des Spurenverursachers muss AB sein. Eine Mischspur kann zu 60% ausgeschlossen werden. Das gesamte Material wurde bei der Analyse zerstört.

Die Staatsanwaltschaft gibt sich mit diesem nicht eindeutigen Ergebnis nicht zufrieden, stimmt jedoch dem Antrag der Verteidigung zu, die Cousins des Angeklagten noch einmal vorzuladen. Zunächst bleiben beide Zeugen bei ihren Aussagen, nachdem jedoch das Gericht den Zeugen die strafrechtlichen Konsequenzen vor Augen geführt und die Vereidigung angedroht hat, ändern die Cousins von J. ihre Aussagen. Die Anschuldigungen waren frei erfunden, Ziel der Anzeige war es, dass die geplante Hochzeit verhindert werden sollte.

Im Juni 1988 wird Gert J. vom Gericht freigesprochen und nach zwei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Inrige hat dafür gesorgt, dass ein Unschuldiger zwei Jahre seines Lebens in Haft verbüßt hat, die kriminaltechnischen Untersuchungen haben einen Unschuldigen jedoch davor bewahrt, lebenslang hinter Gitter zu gehen. Die Suche nach dem Mörder von Anke S. beginnt für die Kripo Koblenz von vorne.

Die Fälle Anke S. und Anja Fiedler geraten in Vergessenheit, die Soko Anke wird aufgelöst. 1998 richtet das BKA in Wiesbaden die DNA-Analysedatei ein, in denen durch eine DNA Analyse ermittelter genetischer Fingerabdruck von bekannten Personen registriert werden und mit Tatortspuren abgeglichen werden können. Auch das DNA Material von Martin B. wird in der Gendatei gespeichert. Ein Abgleich mit den Tatortspuren im Fall Anke ist 1998 jedoch nicht möglich. Die Isolierung von männlichen Zellen bei einer Mischspur mit weiblichen Zellen konnte zu dieser Zeit DNA-analytisch nicht hergestellt werden.

2001 ist die Kriminaltechnik soweit, den männlichen Zellanteil aus der Mischspur zu isolieren. Im Herbst 2002 beantragt die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Abgleich der Spermaspuren aus dem Fall Anke S. mit der Gendatei beim BKA. Im September 2002 informiert das BKA das LKA Rheinland Pfalz über das Ergebnis: Das DNA Muster passt zum Profil von Martin B.

Am 17. September 2002, über 17 Jahre nach dem Mord an Anke, wird Martin B. im Berliner Stadtteil Pankow verhaftet und in der JVA Moabit in Untersuchungshaft genommen. Der Haftrichter erläßt einen Tag später Haftbefehl wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und sexuellen Mißbrauchs. Im November 2002 wird B. in die JVA Koblenz verlegt.

In den Vernehmungen schweigt der 42 jährige. Nach seiner Haftentlassung hatte B. zunächst im Westerwald gewohnt, 1994 zog er dann nach Berlin. Von seiner ersten Ehefrau, die sein Alibi im Mordfall Anke S. bei ersten Vernehmungen bestätigt hatte, ließ er sich während seiner Haftstrafe 1989 scheiden. In Berlin begann er eine neue Beziehung, er wurde erneut Vater einer Tochter, die jedoch behindert zur Welt kam. Die Beziehung scheiterte kurz nach der Geburt, die Mutter verließ die Familie. Seitdem kümmert sich der 42 jährige Westerwälder alleine um das Kind.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass Martin B. nach seiner Haftentlassung als Sexualstraftäter nicht mehr auffällig wurde, obwohl Gutachter bei ihm impulsive Triebhandlungen festgestellt hatten. Während der Haft hatte sich B. in der JVA Diez öfter um eine Therapie bemüht, die ihm jedoch verwehrt wurde. Er therapierte sich selbst, indem er sich massenweise psychologische Fachbücher zugelegte. Anscheinend mit Erfolg, er eignete sich ein enormes Wissen auf diesen Fachgebiet an. Seit seinem Umzug nach Berlin ist B. insgesamt zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten, deren Ursachen wohl in der finanziellen Situation des gelernten Metzger zu finden sind. Er stiehlt in einem Geschäft Hühnerbrustfiliet, wird erwischt und zu 600 DM Geldstrafe verurteilt. Im August 1998 muss er erneut vor Gericht: Er kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach. Urteil: vier Monate auf Bewährung.

Im Februar 2003 wird gegen 42jährigen Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung erhoben. Am 27 Mai 2003 wird der Prozeß vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Koblenz eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft ist laut Anklageschrift sicher, dass der Angeklagte die damals 16-jährige Anke S. aus Herdorf in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli 1985 mit Schlägen ins Gesicht zum Geschlechtsverkehr gezwungen und sie anschließend getötet hat. Das Mädchen erstickte. Am 13. Juli wurde das Opfer nahe der Ortschaft Polch im Landkreis Mayen-Koblenz von Spaziergängern tot aufgefunden. Eine routinemäßige DNA-Analyse beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden hatte am 17. September 2002 dazu geführt, dass der mutmaßliche Täter in Berlin von der Polizei festgenommen werden konnte. Am Leichnam des Mädchens war von den Ermittlern Sperma sichergestellt worden. Es handelte sich um eine Mischspur, die damals noch nicht DNA-analytisch untersucht werden konnte. Die Trennung der Spur in weibliche und männliche Anteile ist erst seit 2001 möglich. Die von der Koblenzer Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchung führte die Ermittler direkt zum Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Vorgehen die Anklage wegen Mordes gerechtfertigt und klagt den Angeklagten auch wegen Vergewaltigung an.

Der Angeklagte läßt über seine Anwälte mitteilen, dass er zunächst keine Angaben machen will. Er sei jedoch eventuell bereit, sich zu einem späteren Zeitpunkt zum Tatvorwurf zu äußern. Lediglich zu seiner Person gibt der Angeklagte knappe Antworten: Er sei im Mai 1960 in Herdorf geboren, habe zuletzt in Berlin gelebt und sei geschieden. Als Beruf gibt der 42jährige Metzger und Student der Architektur an.

Der erste Zeuge ist der Mann, der die Leiche von Anke am 13. Juli 1985 in Polch unter einem Brennnesselgebüsch gefunden hatte. Er könne sich noch gut daran erinnern, wie seine Frau bei einem gemeinsamen Spaziergang einen Haufen blauer Müllsäcke entdeckte und sich darüber aufregte. Als wäre es gestern gewesen. Plötzlich habe seine Ehefrau unter einem Müllsack eine Hand entdeckt. Sofort verständigte er damals die Polizei.
Ähnlich genau konnte sich die zweite Zeugin erinnern. Die Obstverkäuferin Rosemarie E. fand einen Tag nach dem Verschwinden von Anke in Osterspai am Rhein in einem Mülleimer einen Schlüsselbund, eine Handtasche, ein Kleidungsstück und eine Salbe. Besonders an die Salbe konnte sie sich noch gut erinnern, da sie ihr Kind davor gewarnt habe, die Salbe anzufassen.
Am zweiten Verhandlungstag verlangt die Verteidigung die Aussetzung des Verfahren. Diese hatte bei der Staatsanwaltschaft weitere Akteneinsicht beantragt. Insgesamt über 2600 Seiten seien erst kurzfristig zur Einsicht von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden. In diesem Zeitraum habe man die genau 2676 Seiten nicht detailliert studieren können. Es liege nach Ansicht der Verteidiger eine veränderte Sachlage vor, nach grober Durchsicht hätten sich bereits wichtige Ansätze ergeben. Wenn das Verfahren nicht ausgesetzt werde, führe das zu einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung, da es ihr nicht möglich sei, so schnell alles auszuwerten und Entlastendem nachzugehen.

Das Gericht weis den Antrag jedoch zurück. Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages stehen die letzten Stunden von Anke in ihrem Leben. Die Familie des Opfers ist zur Beantwortung dieser Frage vorgeladen. Nach Angaben von Anna S., der Stiefschwester von Anke, habe man sich am Mittag des 10. Juli gemeinsam zum Ausgehen fertig gemacht. Anschließend hätten sich aber die Wege getrennt. Zum damaligen Zeitpunkt sei die 16-Jährige schwer verliebt in einen neuen Freund gewesen. Anke habe sich an diesem Tag nicht provozierend angezogen, nur die Haare habe sie sich ausnahmsweise nach oben gekämmt. Vom Typ her sei ihre Stiefschwester zwar Männern gegenüber sehr selbstbewusst aufgetreten, und sie sei auch oft angesprochen worden, doch für einen One Night Stand sei sie nicht zu haben gewesen, meinte Anna S. Sie hat es einem gesagt, wenn ihr das Gesicht nicht gefallen hat. Anke hätte sich bei einer unerwünschten körperlichen Annäherung mit Händen und Füßen gewehrt.

Die Cousine von Anke sah die 16-Jährige zuletzt in den Nachmittagsstunden in ihrer Wohnung in Salchendorf. In dem Haus lebten zum damaligen Zeitpunkt der Vater von Anke, dessen Schwester mit Familie und die Großmutter. Ihr gegenüber habe Anke erwähnt, dass sie abends in die Billard-Kneipe Golden Gate gehen wolle, wo sie verabredet sei.

Die Mutter, deren Vernehmung mehrmals unterbrochen werden muss, sagt aus. Sie hatte an diesem 10. Juli Spätschicht und sei gegen Mitternacht nach Hause gekommen. Aufgrund der Ferien hatte sie ihrer Tochter Ausgang bis 24 Uhr gewährt, ansonsten sei in der Woche um 22 Uhr Sperrstunde für Anke. Wenn es länger dauerte, habe sich Anke immer gemeldet: Darauf konnte man sich verlassen. Als ihre Tochter dann nicht nach Hause kam, sei sie zu ihrem geschiedenen Mann nach Salchendorf gefahren, um gemeinsam eine Suchaktion zu starten. Der Vater hatte seine Tochter zuletzt am Abend gesehen, als Anke zu Besuch in Salchendorf weilte. Gemeinsam aß man etwas in einer Frittenbude, bevor man zum Elternhaus zurückkehrte. Er habe Anke noch 20 DM gegeben, weil sie ins Golden Gate gehen wollte. Am 11. Juli erstatten die Eltern Vermisstenanzeige bei der Polizei.

Am dritten Verhandlungstag steht das Gutachten der Rechtsmedizin auf dem Programm. Anhand der Nahrungsmittelreste aus Ankes Magen und dem Verdauungsgrad konnte ein Sachverständiger erläutern, dass Anke ungefähr um Mitternacht des 10. Juli 1985 umgebracht worden sein muss. Sechs Johannisbeerkerne und ein paar Fasern einer Tomate wurden im Magen des Opfers gefunden, gegen 20 Uhr hatte Anke bei ihrer Oma ein Brot mit Johannisbeergelee gegessen. Anhand des Verdauungsgrades konnte eindeutig feststellen, dass Anke mit großer Wahrscheinlichkeit drei- bis viereinhalb Stunden nach dem Einnehmen ihrer letzten Mahlzeiten starb.

Anzeichen für eine Vergewaltigung konnten nicht festgestellt. Nachdem Spermaspuren gesichert werden konnten, wurde die Leiche genau auf Hinweise für eine Vergewaltigung untersucht. Todesursache sei ein gewaltsamer Tod unter weicher Bedeckung - unter einem Kissen oder ähnlichem. Davon geht der Obduktionsbericht wegen Erstickungsblutungen an Wange, Hals und Lunge aus. Es gebe keine Spuren, die bei Erdrosseln oder Erwürgen zu sehen seien müssten. Eine weiche Bedeckung ist diskret und hinterlässt keine Spuren. Jedoch muss ein zielgerichtetes Ersticken vorliegen, da ein gesunder Mensch nicht einfach so erstickt. Hier muss durch einen Dritten etwas gemacht worden sein, es liege ein eindeutiger Mord vor.

Interessant für die Verteidigung ist Feststellung der Totenflecken auf dem Körper von Anke. Bei Anke waren Totenflecken auf Körpervorder- und -rückseite gefunden worden, der Leichnam wurde auf dem Rücken liegend entdeckt. Die Leiche muss auch bäuchlings gelegen haben, da Blut bei Toten nicht gegen die Schwerkraft fließt. Der Sachverständige bestätigt vor Gericht, dass aber nur in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Stunden nach dem Tod Totenflecken auf zwei Seiten möglich seien. Sie entstehen durch sich unter der Haut ansammelndes Blut. Kurz nach Todeseintritt ist das Blut noch so dünnflüssig, dass bereits gebildete Flecken durch Drehen des Körpers wieder verschwinden und sich auf der dann unten liegenden Seite neu bilden. Später ist das Blut so zäh, dass Flecken sich nicht mehr verändern und keine neuen entstehen. Im Zeitraum dazwischen könnten Flecken noch erhalten bleiben und noch neue entstehen. Demnach wäre der unter einem
Müllsack bei Polch entdeckte Leichnam zumindest etwa sechs Stunden nach dem Tod noch mal bewegt worden.

Dann werden die Ergebnise der Blut- und Genanalyse vorgetragen. Vor 18 Jahren hätte der Mordfall durch die KTU nicht aufgeklärt werden können, die heutigen Möglichkeiten standen noch nicht zur Verfügung. Spermaspuren wurden sowohl im Abstrich als auch im Slip und in einem Taschentuch, das am Tatort gefunden wurde, sichergestellt. Im Vaginalbereich und im Slip wurde eine Mischspur aus männlichen und weiblichen Zellen gefunden, die damals jedoch nicht isoliert werden konnten. Dies war erst 2001 möglich. Da das Opfer die Blutgruppe B hatte, muss nach Ansicht der Rechtsmedizinerin der Mann, mit dem das Opfer zuletzt sexuellen Kontakt hatte, A oder AB haben. Der Angeklagte hat die Blutgruppe A.

Auf einem neben der Leiche liegenden Papiertaschentuch fand die Gerichtsmedizinerin auch Sperma. Sie konnte aber keine weiblichen Zellen entdecken. Das Taschentuch wurde im ersten Verfahren jedoch zerstört, die damalige Analyse ergab die Blutgruppe AB. Auf Nachfrage der Verteidiger, ob auf dem Taschentuch nur Ejakulat vorhanden war, antwortet die Gutachterin, dass dies sehr wahrscheinlich sei. Dann würde der Angeklagte mit der Blutgruppe A als Verursacher der Spur jedoch ausscheiden. Dies würde nach Ansicht der Verteidigung auf einen anderen Täter schließen.

Nochmals als Zeugin erscheint auf eigenen Wunsch Anna S., die Stiefschwester des Mordopfers. Sie hatte sich so zurecht gemacht wie die Anke, soll heißen: die kurzen Haare nach oben gefönt und das entsprechende Make-up aufgelegt. Dies geschah vor dem Hintergrund ihrer früheren Aussage, wonach sich Anke an ihrem letzten Tag extrem gestylt haben soll. Das versuchte die Zeugin nun etwas zu revidieren: Manche Frauen gehen so ins Büro. Allerdings musste die 35-Jährige einräumen, dass ihr Anke sehr wohl einmal von einem so genannten One Night Stand erzählt habe - mit einem Mann, den sie im Golden Gate in Neunkirchen kennen gelernt habe.
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft will Anna S. den Angeklagten schon früher im südlichen Siegerland gesehen haben. Woher kennen Sie ihn? so die Frage der Anklage. „Ich meine aus dem Akropolis“, lautete die Antwort der Zeugin. Das deckte sich mit den Angaben von Rita H. Die heute 34-Jährige aus Wilnsdorf, die Anke eher flüchtig kannte, war früher fast immer im Akropolis. „Das Gesicht kenne ich vom Sehen“, erklärte sie, als sie Richtung Anklagebank schaute. Und woher? „Das kann nur im ,Akro´ gewesen sein.“
Vorgelesen wird auch die Aussage des letzten Freundes von Anke, der kurz nach dem Mord bei einem bei einem Unfall stirbt. Er soll die Beziehung mit der 16-Jährigen nicht gerade ernst genommen haben, hatte er doch gleichzeitig intime Verhältnisse mit zwei anderen Frauen. Dass Anke allerdings einen anderen Freund haben könnte, vermochte er sich seinerzeit nicht vorzustellen.
An der Leiche von Anke wurden auch Haare gefunden. Die Analyse dieser Haare steht im Mittelpunkt des 4. Verhandlungstages. Die Haare wurden bei der Toten an der Armbanduhr, im Mundwinkel und im Slip gefunden sowie an einem Papiertaschentuch, das ebenfalls am Fundort der Leiche entdeckt wurde. Alle Proben seien sehr sauber gewesen und wiesen keine Anzeichen von Mischspuren auf. Die Gutachter sich sicher, dass die Haare aus dem Slip und dem Papiertaschentuch einer Person mit der Blutgruppe AB gehören müssen, beide Haare seien Fremdhaare und nicht mit der Blutgruppe des Angeklagten zu vereinbaren. Die Haare im Mund des Opfers waren die Haare von Anke. Sie stimmten mit der Blutgruppe des Opfers überein. Auf Nachfragen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft bestätigt die Gutachterin, dass Fehler bei dieser Art der Analyse ausgeschlossen seien.
Das Gericht hat beim BKA in Wiesbaden einen weiteren Gutachter bestellt. Dieser Gutachter hält eine Blutgruppenbestimmung über die Haare für nicht zwingend beweissichernd und weist auf mögliche Fehlbestimmungen durch verunreinigte Proben hin. Solche Untersuchungen seien mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Die Haaranalysen können heute nicht mehr wiederholt werden, da die Proben bei der Untersuchung vollständig aufgebraucht worden sind und keine weiteren zur Verfügung stehen.
Auch die damalige Untermieterin des Angeklagten wird vernommen. Sie gibt an, dass die Familie eine ganz normale friedliche Ehe geführt habe. Von irgendwelchen Streitereien habe sie nichts gewusst. Entsprechend erstaunt habe sie von den Vergewaltigungsvorwürfen erfahren und könne dies nicht glauben. Von einem Tötungsdelikt war ihr überhaupt nichts bekannt. Nach der Verurteilung und der Scheidung sei sie ausgezogen und habe seitdem keinen Kontakt mehr zu der Familie gehabt.
Das Alibi des Angeklagten steht im Mittelpunkt der nächsten Befragung. Die Ex-Schwägerin des Angelklagten, die am 9. Juli 1985 Geburtstag in ihrer Wohnung gefeiert hatte, wird in den Zeugenstand gerufen. Bis dahin konnte nicht geklärt werden, ob damals Anna M., die Tante des Angeklagten, auf der Feier zugegen war. Die Ex-Schwägerin bestätigt lediglich, dass sie am folgenden Tag mit ihrer Schwester die Schiffsreise auf dem Rhein mit den Kindern des Angeklagten angetreten habe und dieser alle vier nach Köln gebracht habe. Am 9. Juli 1985, dem Geburtstag, sei bis morgens um 3 Uhr gefeiert worden. Am selben Tag, also am 10. Juli 1985, habe die Ehefrau des Angeklagten, ihre Schwester, die Kinderausweise in Daaden abgeholt, dann sei man nach Köln aufgebrochen. Sie bestätigt auch, dass ihre Schwester den Urlaub vorzeitig abgebrochen habe: Zum einen aus Angst, ihr Ehemann könne sie in dieser Zeit wieder betrügen, zum anderen habe ihre Schwester über Ohrenschmerzen geklagt. Wiederholt nach der Anwesenheit der Tante gefragt, gibt die Zeugin zu Protokoll, dass diese ebenfalls bei der Feier anwesend war und in der Wohnung ihrer Schwester, der Ehefrau des Angeklagten übernachtet habe. Am Abend des 10. Juli 1985 habe er seine Schwägerin nach Wissen zurückgebracht.
Nach dieser Vernehmung wird der Registerauszug des Angeklagten vorgelesen. Danach wurde dieser am 16. März 1981 wegen Vergewaltigung zu 2 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Diese Tat ereignete sich am 26. November 1980 und ging ebenfalls von der Diskothek Akropolis aus. Am 10. März 1986, am 12. April 1986 und am 24. Mai 1986 wurde der Angeklagte erneut straffällig. In allen drei Fällen handelte es sich um versuchte bzw. ausgeführte Vergewaltigungen. Martin B. wurde insgesamt zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Es folgten drei weitere Straftaten wegen unterlassener Unterhaltspflicht und Diebstählen in zwei Fällen, begangen in Berlin.


Teil 4: Der Fortgang des Prozesses. Als das Alibi vor Gericht platzt, gibt der Angeklagte ein unglaubliches Geständnis ab: "Ich der Vergewaltiger, aber nicht der Mörder von Anke." Die Frage, ob ein junges Mädchen Stunden nach einer Vergewaltigung in eine Disco zum Feiern geht, verfolgt den weiteren Verlauf des ganzen Prozesses.
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#4

Re: FF 3 17.01.1986 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 26.02.2012 16:57
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Teil 4- Die Anhaltermorde von Koblenz


Die damalige Ehefrau des Angeklagten wird als Zeugin geladen und sorgt für eine Wende. Sie widerruft das Alibi ihres Mannes, welches sie gut einen Jahr nach dem Mord an Anke in den Vernehmungen bestätigt hatte. Ein Zufallsfund drei Wochen vor ihrer Vorladung hat dazu geführt, dass die Erinnerung an den Tag nach Ankes Verschwinden plötzlich klarer war als je zuvor: Beim Durchschauen alter Bilder fielen der Ex-Frau des Angeklagten die Kinderausweise ihrer Kinder in die Hände: Gebühr bezahlt am 11. Juli 1985 - der Tag nach Ankes Verschwinden. Durch diese beiden Ausweise wisse sie jetzt, was war. In der Nacht, in der Anke S. umgebracht wurde, war ihr damaliger Mann weg und kehrte verletzt wieder heim.

Die Kinderausweise hatte sie abgeholt, um mit den Kindern in den Urlaub zu fahren - der erste gemeinsame Urlaub ohne ihren Mann. Doch sie fuhr mit einem unguten Gefühl. Denn ihr Mann habe ihr an dem Morgen eine ungute Geschichte erzählt: Er hatte eine Verletzung an der Hand und habe gesagt, die hätte er sich in der Nacht geholt. Er habe im Wald Holz klauen wollen für den Ofen und sei dabei erwischt worden. Der Mann habe ihn anzeigen wollen, da habe er ihn verpügelt und sich dabei verletzt. Mit dieser Verletzung habe ihr Mann auch Blut auf seiner Jeans erklärt. Er habe die Jeans und seine Wäsche vor dem Schlafengehen direkt in die Wäsche getan, das habe er sonst nie gemacht.

Im Wagen ihres Mannes fehlte das Kissen, welches immer auf der Rückbank gelegen habe. Ihr Mann habe erklärt, das Kissen weggeworfen zu haben, weil er damit die blutende Hand abgewischt habe. Sie habe ihm nichts geglaubt. Er hatte einen eigenen Hauberg - wieso soll er da Holz klauen?

An dem Abend vorher habe er noch kurz weggewollt, sei dann aber erst heim gekommen, als sie
schon geschlafen habe: Sie sei enttäuscht gewesen, weil sie gedacht habe, dass er vor dem Urlaub zuhause bleibt. Doch nachdem er die Kinder gegen 19 Uhr ins Bett gebracht habe und sie gegessen hätten, sei er weggefahren. Am nächsten Tag habe er sie dann mit den Kindern an den Rhein zu einem befreundeten Binnenschiffer gefahren und sei alleine zurück.

Die Verteidigung zeigt sich irritiert, immerhin sei sie kurz nach dem Mord sicher gewesen, dass sie zu den Zeiten mit ihrem Mann zusammen gewesen sei. Zwei Jahre nach dem Mord seien ihr erste Zweifel gekommen, als sie mit ihrem Mann über den Mordfall Anja Fiedler gesprochen habe. Mosaiksteinchen, die sie nicht sehen wollte, ergaben plötzlich ein erschreckendes Bild. Jetzt erinnerte sie sich auch an einen Vorfall nach seiner ersten Haftentlassung: Er wollte „Das Schweigen der Lämmer“ sehen. Mitten im Horrorfilm habe er plötzlich völlig unvermittelt gesagt: "Kannst Du Dir das vorstellen, in drei Minuten hat man jemanden umgebracht - was
da passiert!" Danach sei er zusammengezuckt. "Er wirkte völlig abwesend,
das war nicht er selber.“ Sie sei geschockt gewesen.

Die Verteidiger finden dieses Verhalten der Zeugin merkwürdig. Sie halten der Frau auch vor, auf eigene Faust recherchiert und sich etwas zusammengereimt zu haben. So war die Polizei nach Hinweisen von ihr der Frage nachgegangen, ob der Angeklagte weitere Vergewaltigungen in den Gegenden Altenkirchen, Wittlich und Lüedenscheid begangen habe und an einem Arbeitsplatz eine "Martina" vergewaltigt habe: Diese Ermittlungen ergaben aber nichts.

Während seiner zweiten Haftzeit in der JVA Diez wegen der Verurteilung der Vergewaltigungsfällen in den Jahren 1986 führte der Angeklagte Gespräche mit einer Psychotherapeutin. Im Verlauf dieses Gespräches bat Martin B., das Tonbandgerät nicht mitlaufen zu lassen- es soll dann ein indirektes Geständnis gefolgt sein.

Im Zeugenstand verweigert die Psychotherapeutin jedoch die Aussage. Sie beruft auf eine neue Rechtssprechung, wonach nach einem neuen Gesetz einer psychologischen Psychotherapeutin ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe, soweit es sich um ein vertrauliches Mandantengespräch handelt. Nach Ansicht des Richters gelte dieses Gesetz erst ab 1990, das Gespräch habe aber bereits 1987 stattgefunden, und dieses Datum, das Datum der Kenntniserlangung, sei ausschlaggebend. Für ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehe keine rechtliche Grundlage. Das sieht die Verteidigung des Angeklagten anders. Nach deren Auffassung stehe es der Zeugin durchaus zu, die Aussage zu verweigern.

Als die Kammer jedoch von ihrer Rechtsauffassung nicht abrückt und auf eine Aussage der Zeugin besteht, stellt die Verteidigung gegen das Gericht einen Befangenheitsantrag. Die Zeugin muss jedoch aussagen, ihr wird jedoch durch den Richter Straffreiheit zugesichert.

In dem Gespräch sagte Martin B. damals, jetzt kommt etwas ganz Hartes. Dem Mädchen kann keiner mehr helfen. Darauf hin habe sie ihn gezielt gefragt, ob er jemanden umgebracht habe. Nachdem er dies bejaht habe und auch die Eltern des Mädchens bedauert habe, überkam der Zeugin angesichts ihres schrecklichen Mitwissens die blanke Panik. Sie habe den Eindruck gehabt, dass dieser Mann enorm belastet ist und jemanden braucht, um mit dem Druck fertig zu werden. Sie wollte daraufhin die Behandlung so schnell wie nur möglich abbrechen. Sie habe dem Angeklagten geraten, sich zu stellen oder das Gespräch mit einem Geistlichen zu suchen. Letzteres war von nur bescheidenem Erfolg gekrönt. Ein Jahr lang habe sie dieses schreckliche Wissen mit sich herumgetragen, von Gewissensbissen gequält. Am 28. Juli 1988 schrieb sie schließlich dem Anstaltsleiter einen Brief, in dem sie ihm von dem Geständnis erzählte. Sie hielt Hilfe für B. für dringend angebracht und auch zum Schutz für andere Menschen erforderlich.

Im Zuschauerraum verfolgt auch weiter die Ex- Ehefrau des Angeklagten den Prozeß. Ungefragt stört sie die Vernehmung der Psychotherapeutin und schreit durch den Saal, dass sie mit ihrem damaligen Mann ein Verhältnis gehabt hätte. Das bestreitet die Zeugin vehement. Ob der Angeklagte Gefühle für sie gehegt hätte, könne sie nicht beantworten. Der Angeklagte war immer war immer höflich und zuvorkommend, von einem Liebesverhältnis habe sie nichts bemerkt.

Mit dieser Aussage hält die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Exfrau für erschüttert. Der Eindruck der Verteidiger, sie wolle ihren Ehemann massiv belasten, verstärkt sich nach deren Ansicht zusehends.

Dann werden mehrere Freunde von Anke S. und damalige Stammgäste der Discotheken Akropolis und Golden Gate gehört. Anzumerken ist jedoch, dass nur sehr wenige Freunde ausfindig gemacht werden können. Gut die Hälfte der Vorladungen konnten nicht zugestellt werden. Aber auch die Zeugen, die das Gericht laden konnte, können nur vage Angaben über die letzten Stunden im Leben von Anke machen. Alle Prozeßbeteiligten, auch die Staatsanwaltschaft, sind sich sicher, dass der letzte Abend detailreicher war als in der Anklageschrift dargestellt. Anke war an diesem 10. Juli 1985 hier und dort. Durch die von der Verteidigung vorgeladenen Zeugen hatten Anke zu Zeiten an Orten gesehen, zu denen andere Zeugen sie in der Akropolis gesehen haben wollten. So sagt ein Zeuge aus, er habe sie gegen 22.30 Uhr gegenüber der katholischen Kirche stehen sehen. Ein anderer Zeuge, der versucht hatte, Anke anzubaggern, berichtet, sie sei um 22.30 Uhr mit ihm im Akropolis in Struthütten auf der Tanzfläche gewesen. Auch im Golden Gate und im Penny wollen Zeugen sie gesehen haben.

Gleiches gilt für die Vernehmung der damaligen Kripobeamten. Viele konnten sich an frühere Ermittlungen nicht mehr erinnern. Nur einer Beamte, der hauptsächlich im Mordfall Anja Fiedler ermittelt hatte, konnte sich detailgetreu an die Geschehnisse vor 18 Jahren erinnern. Für die Verteidigung war jedoch verwunderlich, dass er Erinnerungslücken dort hatte, wo ihm die Akten fehlten. Daraus schloss die Verteidigung, dass sich der Kripobeamter zwar wie gewünscht gewissenhaft auf seine Zeugenaussage vorbereitet hatte, sein Erinnerungsvermögen aber vom Vortag aus der Akte stammt.

Am Ende dieses Verhandlungstages erteilt das Gericht überraschend den rechtlichen Hinweis, dass auch ein Totschlag bei der Strafbemessung in Betracht käme. Sollte sich der Angeklagte in seinem Schlusswort oder im weiteren Prozeßverlauf doch noch als schuldig bekennen, würde sich das strafmindernd auswirken.

Die Verteidigung stellt einen weiteren Beweisantrag. Ein Beamter soll die Strecke Derschen-Neunkirchen-Herdorf-Polch abfahren, um zu sehen, wie lange man dafür benötigt. Diesen Weg hätte der Täter für die Tat nach der bisherigen Sachlage fahren müssen. Die beiden Verteidiger haben dies bereits im Vorfeld ihrer Verteidigung gemacht, um zu zeigen, dass es nicht möglich ist, innerhalb von vier Stunden diese Strecke hin und zurück zu bewältigen. Das Ergebnis wurde schriftlich in die Verhandlung eingeführt. Damit wollen sie ihre Theorie, dass die Leiche nach der Tat noch einmal von irgend jemanden umgedreht worden sein muss, untermauern. Nach Ansicht der Verteidiger hätte der Angeklagte dazu keine Zeit gehabt.

Bereits am nächsten Verhandlungstag wird das Ergebnis des Beweisantrages durch die Verteidigung durch einen Kripobeamten verkündet. Der Beamte benutzte zu diesem Test den kleinsten BMW, hielt sich überall an die Geschwindigkeitsvorschriften und fuhr um 22.30 Uhr, also etwa der Zeit, in der Ankes Verschwinden vermutet wird, von der Diskothek los. Für die 104 Kilometer lange Strecke benötigte er 1 Stunde und 19 Minuten. Wo die Leiche gefunden wurde, ließ sich der Beamte bereits vorher zeigen, denn ohne genaue Ortskenntnisse, so gibt er zu Protokoll, würde man diese Stelle nicht ohne weiteres finden und daran vorbeifahren. Die Fahrt zurück dauerte ähnlich lang, so dass der Polizeibeamte insgesamt 2 Stunden und 43 Minuten unterwegs war ––reine Fahrzeit, ohne auszusteigen und ohne anzuhalten.

Dann sagt eine Frau aus, die eigentlich nicht viel zum Fall sagen kann, aber trotzdem für viel Aufregung vor Gericht sorgt. Die Frau will keine Angaben zur Person noch zur Sache machen. Sie sei vor einiger Zeit misshandelt worden und erhielt Drohbriefe. Mehrmals sei sie deswegen umgezogen, um endlich Ruhe zu finden. Sie habe keine Lust, wieder mit Reizgas durch
die Gegend zu laufen. Das Gericht sieht jedoch keine Anhaltspunkte für eine Bedrohung, die Zeugin solle nicht die Geduld des Gerichts strapazieren. Wörtlich die Zeugin: „Sie reden Quatsch. Ich strapaziere Ihre Geduld, das ist mir so egal, wie wenn in China zehn Säcke Reis umfallen."

Die Ankündigung des Gerichts, ein Ordnungsgeld bzw. -haft zu verhängen, kommentiert die Zeugin ähnlich unbeeindruckt: „Dann gehe ich eben sechs Monate in den Bau." Nach zwei Sitzungsunterbrechungen ist die Zeugin bereit, vor Gericht auszusagen. Schließlich erzählt Sabine K., wann sie Anke S. zuletzt gesehen hatte. Dies sei an einer Telefonzelle gewesen, wann genau, wusste sie nicht mehr. Vermutlich im Spätsommer, nach der Sonnenwende, da die Tage bereits kürzer wurden. Sie attestiert der Ermordeten, dass sie im Dorf gemeinhin als leicht zu haben bekannt gewesen sei und dass sie sich immer schon ein Stück frecher angezogen habe, als das bei Mädchen damals üblich war.

Nach der Vernehmung der Frau kündigt die Verteidigung an, dass der Angeklagte zu den Vorwürfen am nächsten Verhandlungstag Stellung nehmen wird.

Am 10. Verhandlungstag bricht der Angeklagte sein Schweigen- das Gericht erfährt eine unglaubliche Geschichte. Martin B gibt zu, Anke S. am 10. Juli 1985 mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Getötet habe er das Mädchen aber nicht. Der Angeklagte erzählt aus seiner Sicht, wie er den Todestag von Anke verbracht hat.
Danach sei er nach Altenseelbach zur einer Metzgerei gefahren, um sich dort um eine Stelle zu bewerben. Er habe bereits zweimal dort ausgeholfen und Aussicht gehabt, eine Festanstellung zu bekommen. Deshalb wollte er Präsenz zeigen. Da seine Frau zu diesem Zeitpunkt für zwei Wochen mit den Kindern auf eine Schiffsreise gehen wollte, wollte er diese Zeit nutzen, um eine Arbeit zu bekommen. Auf dem Rückweg habe er Anke S. gesehen, die als Anhalterin am Straßenrand stand und offensichtlich nach Herdorf wollte. Er habe sie mitgenommen und in dem Augenblick, in dem sie zu ihm in seinen Wagen stieg, den Entschluss gefasst, sie zu vergewaltigen.
Kurz hinter dem Ortseingangsschild von Herdorf folgte er dann nicht der Hauptstraße, sondern fuhr vor der Brücke gerade aus Richtung Bollnbach. Als Anke S. merkte, dass irgendetwas nicht stimmte, beruhigte der Angeklagte sie mit der Bemerkung, er müsse einen Unfall umfahren. Oberhalb des Stadions merkte Anke schließlich, was er vor hatte. Als sie auszusteigen versuchte, hielt B. sie am Arm fest und bedrohte sie. Kurz unterhalb des Stadions zwang er sie schließlich zum Geschlechtsverkehr. Danach sei er mit ihr über die Burgstraße wieder zurückgefahren und habe sie kurz vor der Hauptstraße an der so genannten „Mistecke“ wieder aussteigen lassen. Das Ganze sei zwischen 14 und 15 Uhr geschehen. Gegen 15.30 Uhr oder 15.45 Uhr sei er wieder zu Hause gewesen. Danach habe er Anke S. nie wieder gesehen.
Nach der Tat habe er nicht mehr mit ihr gesprochen. Sie habe nicht geweint und sei sehr ruhig und in sich gekehrt gewesen, so die Schilderung des Angeklagten. Er habe Anke S. weder vorher schon einmal gesehen noch sie gekannt. Auf sein Alibi angesprochen, erklärt der Angeklagte. dass er am Abend noch seine Tante Anna nach Wissen zurückgefahren habe, danach mussten noch etliche Sachen für die Urlaubsreise gepackt werden. Seine Tante sei bereits am Wochenende vorher zu Besuch gekommen. Etwa gegen 20.30 Uhr sei er wieder aus Wissen zurückgekommen. Die von seiner Ex-Ehefrau vorgetragene Geschichte, er sei mit einer blutverschmierten Hose nach Hause gekommen, habe ganz andere Gründe gehabt. Als Metzger sei er öfter mit blutverschmierter Kleidung nach Hause gekommen. Dafür habe er eigens eine Hose gehabt, die er immer im Keller ausgezogen habe.
Gegenüber der Psychologin habe er indirekt einen Mord zugegeben. Die Grundintention dieses Gesprächs sei eine völlig andere gewesen. Er habe sich in dieser Zeit sehr intensiv mit sich selbst auseinander gesetzt und sich eingehend in psychologischen Schriften eingelesen. Er wollte eine Therapie und wissen, warum er so sei. Nach einigen Sitzungen habe Martin B. jedoch erkannt, dass das alles nichts bringt. Es plätscherte nur so dahin. Deshalb habe er die Mordversion fingiert, um die Psychologin wachzurütteln und zu sehen, ob sie überhaupt mit ihm über schwerwiegende Probleme reden wollte. Er habe wirklich an sich arbeiten wollen. Die ganze Kaffeekränzchen-Atmosphäre mit belanglosen Gesprächen über seinen JVA-Aufenthalt gefiel ihm nicht. Da er für den Tattag ein Alibi hatte, erfand er diese Geschichte.
Schon habe er gespürt, dass die Therapeutin nicht mehr wusste, wie sie mit ihm umgehen sollte. Sie wolle sich erst beraten lassen, um diesen Fall rechtlich einzuordnen. Sie bot ihm daraufhin an, sich selbst anzuzeigen, oder sie werde das Gespräch beenden.
Am nächsten Verhandlungstag wird die Aussage von Martin B. fortgesetzt. Jetzt steht der Lebenslauf des Angeklagten im Mittelpunkt.
Als zweiter von drei Söhnen wächst der heute 43-Jährige in Derschen auf, wird 1966 eingeschult, macht den Hauptschulabschluss und beginnt eine Metzgerlehre. Seine Eltern haben ständig Streit. Dies ist auch der Grund, weshalb er seine Lehre nach einem Jahr abbricht. Er zieht sich nach Großmaischaid zurück, zu einer Tante, um dem Streit der Eltern aus dem Weg zu gehen. Matin B. nimmt die Lehre wieder auf, hat jedoch schon bald wieder Heimweh. Nach neun Monaten kehrt er zurück. Die Ehe der Eltern wird 1977 geschieden. Er lebt jetzt bei der Mutter. Bei der Fa. Schäfer in Neunkirchen findet er Arbeit. Dort lernt er auch Petra R. kennen. Mit ihr zusammen hat er ein uneheliches Kind (1979). Der Sohn bleibt bei der Mutter. Es folgt die Bundeswehrzeit.
1981 beginnt sein Leben aus der Bahn zu kippen. Er wird das erste Mal straffällig, erhält 28 Monate Haft wegen Vergewaltigung. Zwei Drittel der Strafe sitzt er ab, als Freigänger beendet er schließlich seine Metzgerlehre. Bereits kurz vor der ersten Straftat (1980) lernt er die Frau kennen, die er im Februar 1981 ehelicht. Mit ihr zusammen hat er zwei Kinder. Die Ehe wird 1989 geschieden. Nach der Haftentlassung kehrt er zurück zu seiner damaligen Frau und seinen beiden Kindern. Es folgen magere Jahre für ihn, geprägt von Arbeitslosigkeit und Armut. Im Mai 1986 kommt er schon wieder in Haft: zwei Vergewaltigungen, eine versuchte Vergewaltigung - diesmal muss er für fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Er bietet seiner Frau die Scheidung an, da man sich in einer solchen langen Zeit auseinanderleben würde. Nach der Haftentlassung sucht der Angeklagte eine Wohnung in Berlin, für einen Neuanfang. Weit weg von allen Leuten, die ihn und seine Vergangenheit kennen. Zuvor jedoch will er zu Hause mit seinen Kindern ins Reine kommen und ein stabiles Verhältnis herstellen. 14 Monat wohnte er deshalb noch in Derschen. Im November 1993 zieht er an den Stadtrand von Berlin.
Er arbeitet nachts, besucht ab 1994 ein Abendgymnasium und holt sogar 1998 das Abitur nach. Noch im selben Jahr beginnt er zu studieren – Architektur. Im August 1999 wird er zum vierten Mal Vater. Bei der Geburt seiner Tochter Hannah wird diese allerdings nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt und kommt behindert zur Welt. Die Mutter lehnt das Kind ab, sie will sich nicht um ein behindertes Kind kümmern müssen. B. trennt sich von der Frau und entscheidet sich für seine behinderte Tochter - als allein erziehender Vater. Noch während seiner Haft beschäftigt er sich mit Psychologie. Er will wissen, was ihn immer wieder zu solchen Taten treibt. Er habe sich sehr intensiv mit sich selbst auseinander gesetzt, berichtet der Angeklagte vor Gericht.
Im September 1999 fällt der Derschener wieder polizeilich auf. Er stiehlt in einem Geschäft Hühnerbrustfiliet, wird erwischt und zu 600 DM Geldstrafe verurteilt. Im August 1998 muss er erneut vor Gericht: Er kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach: vier Monate auf Bewährung. Am 17. September 2002 wird Martin B. in Berlin- Pankow aufgrund eines positiven DNA-Tests im Fall Anke S. vorläufig festgenommen. Die Vergewaltigung habe er die ganze Zeit im Hinterkopf gehabt, der Mordvorwurf überraschte ihm jedoch.
Ein Gerichtspsychologe, der während der Befragung des Angeklagten im Zeugenstand sitzt und die Angaben zum Teil ergänzt bzw. ausführt, gibt an, dass Martin B. einen intelligenten, ruhigen und besonnen Eindruck hinterlassen hat. Seine Antworten sind klar und bedürfen keiner weiteren Interpretation. Wie einer, der nichts mehr zu verstecken hat.
Keine Erkenntnisse bringen die Befragungen des ehemaligen Leiter der Diezer Justizvollzugsanstalt, in der B. einer seiner Haftstrafen absaß, und den ehemaligen kath. Seelsorger der Anstalt. Beide können sich an keine Gespräche mit dem Angeklagten erinnern.
Ein weiterer Sachverständiger, der im Auftrag des Gerichts ein psychologisches Gutachten über den Angeklagten erstellen sollte, berief sich im wesentlichen auf ein altes Gutachten eines Kollegen, da die Verteidiger des Angeklagten eine Exploration ihres Mandanten abgelehnt hatten. Er hält den Angeklagten für einen intelligenten Mann, der keinerlei seelischen Abartigkeiten oder psychische Erkrankung aufweist und sehr differenziert denken und handeln kann. Hätte ihn das Gericht vor 16 Jahren gebeten, eine Exploration durchzuführen, wäre er wohl zu dem Schluss gekommen, dass Martin B. ein Serientäter sei, bei dem eine Sicherheitsverwahrung angebracht sei. Es mache ihn jetzt allerdings stutzig, dass nach der Vergewaltigung von Anke S. im Juli 1985 eine Wandlung des Angeklagten stattgefunden haben muss. Denn seit dieser Tat wurde er im Bereich des Sexualstrafrechts nicht mehr straffällig. Der Psychiater bescheinigt jedoch dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Bei seinen Vergewaltigungen sei er zielgerichtet vorgegangen. Dies widerspreche einer Handlung im Affekt und damit verminderter Schuldfähigkeit.
Als letzte Zeugin wird erneut die Schwester von Anke befragt. Sie könne sich genau erinnern, am Tag des Verschwindens von Anke noch bei ihren Eltern gewesen zu sein. Sie könne sich deshalb so gut daran erinnern, weil sie ihr Baby immer um 14 Uhr stillen musste und sie an diesem Tag im Elternhaus von Anke war. Danach sei Anke noch um 15 Uhr da gewesen, um im Haus zu putzen. Die Verteidigung findet es jedoch mehr als sonderbar, dass sie sich jetzt, 18 Jahre nach der Tat und zum Schluss der Beweisaufnahme, ausgerechnet an jenen Nachmittag so genau erinnern konnte, sich daran aber bei der Vernehmung vor 18 Jahren gegenüber der Polizei nicht mehr erinnern konnte. Auf Nachfragen der Verteidiger widerspricht sich die Zeugin. Warum sie wisse, dass es genau der 10. Juli 1985 war, als sie ihr Kind im Hause der Familie gestillt habe, konnte sie nicht erklären.


Teil 5: Die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung und das Urteil des LG Koblenz. Und ein wenig Crime History im Bezug auf den ersten Prozeß: Die Anfänge der DNA Analyse in den Jahren 1987/88. Die ersten gelösten Mordfälle durch diese neuartige Methode weltweit und in Deutschland.
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#5

Re: FF 3 17.01.1986 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 28.02.2012 02:05
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
5. und letzter Teil: Die Anhaltermorde von Koblenz


Nach dieser Aussage schließt das Gericht die Beweisaufnahme und bittet die Anklage um ihr Plädoyer. Für die Staatsanwaltschaft steht nach der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte schuldig ist. Die Verhandlung habe erwiesen, dass Martin B. die damals 16-jährige Anke S. zufällig beim Trampen gesehen und mitgenommen hat. Er habe sie vergewaltigt und, um nicht erkannt zu werden, umgebracht. Um möglichst keinen Zusammenhang zu seiner Person herzustellen, habe er dann die Leiche im Auto bis nach Polch gefahren und dort bei Kehrig abgelegt. Das Mordwerkzeug, das vielzitierte Kissen in seinem Auto, habe er ebenfalls verschwinden lassen. Der Versuch der Verteidigung, den unbekannten Dritten ins Spiel zu bringen, sei kläglich gescheitert. Da Anke S. von mehreren Personen noch am selben Abend gesehen wurde und sie offensichtlich in Ausgehlaune war und keinem etwas Sonderbares an ihr aufgefallen war, könne sich keiner erklären, wie sich eine 16-Jährige nach einer Vergewaltigung so unbekümmert verhalte und ihren Abend plane. Das mache keinen Sinn. Die Zeitangaben der verschiedenen Zeugen, die bei genauer Betrachtung widersprüchlich sind, hält die Staatsanwaltschaft nicht für ausschlaggebend. Martin B. sei geistig flexibel und habe sich zu einem Zeitpunkt eingelassen, an dem alle ihre Aussagen gemacht hatten. Daher wertet die Anklage seine Aussage als extrem angepasst. Die Vergewaltigung habe er nicht leugnen können, zu eindeutig sei die DNA-Spur gewesen. Bereits bei den vorangegangenen Vergewaltigungen habe er Gewalt eingesetzt, habe die Opfer massiv bedroht. Jetzt sei er mit Anke S. auf eine selbstbewusste junge Frau getroffen, die ihm offenbar gedroht habe. Deshalb habe er sie umgebracht. Die Anklage fordert für den Angeklagten eine lebenslange Haft wegen Vergewaltigung und Mordes zur Verdeckung einer Straftat.

Auch die Nebenklage fordert eine lebenslange Haft.

Die Verteidigung weist in ihrem Plädoyer darauf hin, dass die gesamte Beweisführung nur auf Indizien und Mutmaßungen beruhe. Der Zeugenbeweis sei das schlechteste Beweismittel ohnehin. Erst Recht in diesem Fall, der 18 Jahre zurückliege und keiner der Zeugen eine tatsächliche Erinnerung an den 10. Juli 1985 mehr habe. Die vielen widersprüchlichen Aussagen belegen dies. Wegen des angeklagten Mordes in Verdeckungsabsicht sei ihr Mandant freizusprechen. Bewiesen sei einzig, die durch den Angeklagten am zehnten Verhandlungstag gestandene Vergewaltigung der Anke S.. Die unterstellte Prozesstaktik des Geständnisses zu diesem späten Zeitpunkt weist die Verteidigung von sich. Aus dem Zeitpunkt einer Einlassung dürften keine Schlüsse gegen den Angeklagten gezogen werden. Ebenso dürfte das Geständnis bzgl. der Vergewaltigung keinerlei Rückschlüsse auf den Mord haben. Die Schilderungen seines Mandanten, er habe Anke nach seinem Vorstellungsgespräch zufällig getroffen und in seinem Auto mitgenommen, seien nachvollziehbar. Wie sich ein junges Mädchen nach einer Vergewaltigung verhalte, darüber könne es nur Spekulationen geben. Von einer Normalreaktion, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert habe, könne man nicht ausgehen. Es gäbe keine Verhaltungsmuster nach einer Vergewaltigung. Jedes denkbare Verhalten sei möglich.

Martin B. habe am besagtem Abend seine Wohnung nicht mehr verlassen. Das habe seine Ex-Frau in ihrer ersten Vernehmung klar zu Protokoll gegeben und habe mit absoluter Sicherheit damals die richtigen Angaben gemacht. Die Verteidigung zitiert entsprechende Auszüge aus früheren Protokollen. 18 Jahre nach der Tat erinnere sie sich plötzlich wieder an Gegebenheiten, die ihr unmittelbar nach ihrer ersten Vernehmung nicht präsent waren. Mehrfach habe sie sich in unüberbrückbare und widersprüchliche Aussagen verwickelt. Sie sei eine unglaugwürdige Zeugin, diese Aussage dürfe für die Beurteilung der Tat keine Rolle spielen.
Die Verteidigung wirft der Anklage vor, gegen den Grundsatz des fairen Verfahren zu verstoßen. Sie würde Indizien entweder gegen den Angeklagten bewerten, oder ihnen keine Tatrelevanz zumessen. Danach soll B. Anke S. vor einer Diskothek angesprochen und sie in sein Auto gelockt haben. Auch dies seien nur Mutmaßungen, Zeugen dafür gebe es keine. Auch begründen die am Auffindungsort der Leiche gefundenen Reifenspuren, die nicht zum Auto des Angeklagten passen, erhebliche Zweifel an der "Nachtversion" der Staatsanwaltschaft.
Danach seien alle von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Schuldbeweise eher entlastend als belastend zu werten: die am Fundort der Leiche gefundenen Reifenspuren, die Körperhaare, die bei Anke S. gefunden wurden und nicht von B: stammten, die Totenflecken, die gegen den Zeitplan der Staatsanwaltschaft sprächen, die lange Fahrtzeit nach Polch und zurück, aufgrund der er niemals hätte bei Dunkelheit wieder zu Hause sein können - all dies lasse nur den Schluss zu, dass Martin B. an jenem Abend nicht unterwegs gewesen sein könne.
Sperma tötet nicht, zwischen der Vergewaltigung am Nachmittag und dem Mord in der Nacht besteht kein Zusammenhang.

Die Verteidigung fordert für die Vergewaltigung 2 Jahre auf Bewährung, wegen Mordes sei sein Mandant freizusprechen. Er sei unverzüglich auf freien Fuss zu setzen.

In seinem Schlusswort richtet der Angeklagte seine Worte direkt an die Angehörigen: „Ich habe Ihnen ihre Tochter nicht genommen. Ich habe in den 80er Jahren schlimme Dinge gemacht und vielen Menschen großes Leid zugefügt. Ich schäme mich dafür. Aber ich habe Ihnen Ihr Kind nicht genommen. Glauben Sie mir das“.

Am 4.9.2003 spricht die Schwurgerichtskammer des LG Koblenz das Urteil und verurteilt den Angeklagten wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und Vergewaltigung zur lebenslanger Haft. Beweisaufnahme und Beweisgewinnung waren schwierig. Die Tat liegt 18 Jahre zurück. Trotzdem ist die Kammer sicher, dass Martin B. Anke S. getötet hat, um die Vergewaltigung zu verdecken.

Nach der Beweisaufnahme konnte der Ablauf des Tattages anhand von Zeugenaussagen rekonstruiert werden. Anke S. schminkte sich zum Ausgehen, ging zur Apotheke, besuchte ihren Vater und die Großmutter. Einzig abends um 22 Uhr verliert sich die Spur. Der Angeklagte hat gestanden, Anke S. zwischen 14 und 15 Uhr vergewaltigt zu haben. Nach der Überzeugung des Gerichts ist die Uhrzeit falsch. Vielmehr hat der Angeklagte nach der Überzeugung des Gerichts Anke S. nach der Disko getroffen, im Auto mitgenommen, vergewaltigt und mit einem Kissen aus
seinem Wagen erstickt. Dann hat er sie, um von sich abzulenken nach Polch verbracht.

Nach Zeugenaussage der Ex-Ehefrau hat der Angeklagte abends das Haus verlassen und ist erst spät nachts wieder zurückgekommen. In dieser Zeit habe er Anke S. vergewaltigt. Seine Spermaspuren sind gutachterlich nachgewiesen worden. Als weiteres Indiz wertet die Kammer die Aussage des Angeklagten gegenüber seiner Frau: "Wie kann ein Mann soweit gehen, in drei Minuten hast du jemanden umgebracht, das geht ganz schnell." Dies decke sich mit der Dauer des Erstickungstodes der Anke S. nach Einschätzung der Gutachter.

Die Nachtversion der Staatsanwaltschaft ist für das Schwurgericht plausibel. Für die Version der Verteidigung gebe es überhaupt keine Anhaltspunkte. Zudem sei ein solcher Tatablauf lebensfremd und widerspreche jeder kriminalistischen Erfahrung. Anke wurde am Abend von Freunden gesehen, wurde als fröhlich und glücklich beschrieben und war in Ausgehlaune. Ein 16 jähriges Mädchen geht nach einer Vergewaltigung nicht ein paar Stunden später aus, macht mit Freunden Witze und tanzt. Die Nachtversion der Staatsanwaltschaft wird auch durch die Aussagen der Ex- Frau bestätigt, die vom Gericht als absolut glaubwürdig eingestuft wird. Für eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten bestehe überhaupt kein Anlass. Das Verhältnis war auch nach der Scheidung gut, es gebe überhaupt kein Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten.

Die Verteidigung legt form- und fristgerecht Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Ende Mai 2005 verwirft BGH die Revision im Fall Anke S. und sieht keine Veranlassung, dass Urteil zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung der Karlsruher Richter wird das Urteil vom der 3. Großen Strafkammer des Landgericht Koblenz vom 4. September 2003 rechtskräftig.

Diesmal ein sehr ausführliches Review. Auch Dank Ludwig, der uns die filmische Rekonstruktion in Aktenzeichen xy näher gebracht hat. In meinem persönlichen Schlußteil am Ende der Reviews kommentiere ich ja aus meiner Sicht immer die Urteile und beantworte Rechtsfragen, um euch auch das Prozessrecht ein wenig näher zu bringen. Ich suche also nach Gründen, die für oder gegen die Entscheidung des Gerichts sprechen. Aber in diesen Fall will euch auch nicht für blöd verkaufen: Auch ich glaube nicht an die Zwei- Täter- Variante. Diese Annahme ist total lebensfremd und widerspricht jeder kriminalistischen Erfahrung. Der Fall erinnert an den Mordfall Annette K. (Mord im Kornfeld- FF 1 7.7.1989). Auch hier versuchte die Verteidigung im Prozeß einen zweiten Täter als Mörder von Annette aus dem Hut zu zaubern. Das Fremd- Material bei der Leiche gefunden wurden, kann eine ganz einfache Erklärung haben: Damals kannte man DNA nur theoretisch, eine Spurensicherung lief in den 80er noch nicht so akribisch ab wie heute. Ein Mensch hinterlässt bei Betreten eines Raumes kleinste Spuren, daher haben sich die Standards bei der Spurensicherung in den letzten 20 Jahren erhöht. Trotzdem hinterlassen auch diese Beamten Spuren am Tatort und müssen auch immer Vergleichsproben hinterlegen, damit diese Spuren von sogenannten Tatortberechtigten ausgeschlossen werden können. Das somit Fremd- DNA bei der Leiche gefunden wurde, muss nicht auf einen zweiten Täter hindeuten. Nach so einer langen Zeit kann solch eine Frage nicht mehr klären. Das hat das Gericht auch ganz klar festgestellt. Eine Frage wurde jedoch nicht beantwortet- Warum und wer hat die Leiche von Anke ca. 6 Stunden nach am Ablegen am Fundort bewegt? Die Antwort auf diese Frage hätte mich sehr interessiert. Aber, wie schon gesagt, nach 20 Jahren kann man nicht alle Fragen beantworten.

Sehr hohe Anerkennung verdient jedoch der Freispruch im ersten Prozeß durch die Blutgruppenbestimmung der KTU. Großes Lob an die Labore des LKA, die einen Unschuldigen davor bewahrt haben, lebenslang hinter Gitter zu gehen. Das ein mutmaßlicher Täter vor Gericht freigesprochen wird, damit muss man in einen Rechtsstaat leben. Das jedoch ein Unschuldiger aufgrund einer Intrige verurteilt wird, darf nicht sein.

Das Jahr 1988 war sowieso ein entscheidendes und bahnbrechendes Jahr für die Kriminaltechnik. Kurz vor Prozeßbeginn im Mai 1988 im Fall Gert J. wurde der erste Fall der deutschen Kriminalgeschichte durch DNA gelöst. Am 27. Februar 1988 wird die 21-jährige Bankangestellte Claudia Mrosek im Berliner Stadtteil Neukölln vergewaltigt und ermordet. 4 Wochen später gerät der wegen Raubmordes vorbestraften Hansjoachim R. ins Visier der Kripo- er hatte mit der Kreditkarte des Opfer eingekauft. Den Mord bestreitet R. Aber er stellt sich freiwillig mit seinem Anwalt der Polizei. Der Name des Juristen: Hans-Christian Ströbele- heute Mitglied des Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen und RAF- Anwalt in den 70er. Tatsächlich gelingt die Überführung des Täter durch den genetische Fingerabdruck. 8 Wochen dauert damals die DNA- Analyse.

Ein Jahr zuvor wurde in England der erste Mörder weltweit durch diese einzigartige Methode überführt. Im Juli 1986 wird die fünfzehnjährige Schülerin Dawn Ashworth aus Enderby vergewaltigt und erdrosselt. Außer seinem Sperma und Hautresten unter den Fingernägeln seines Opfers hinterließ der Täter keine Spuren, Zeugen gibt es nicht. Erstmal können die Ermittler sich einer Methode bedienen, die bis dahin von Kriminalisten nur theoretisch erörtert worden war: Des massenhaften Abgleichs der genetischen Daten von Tausenden möglicher Täter mit den Genen jener Samen- und Hautzellen, die am Körper des Opfers gefunden wurden. Diese Methode hatte vor knapp drei Jahren der englische Biochemiker Alec Jeffreys entwickelt. Als Nebenprodukt der Forschung nach genetisch bedingten Krankheiten verfeinerte sein Team ein Verfahren mit dem sich das Erbmaterial aus verschiedenen Zellen relativ schnell vergleichen läßt. Eine Methode, mit der die Erkenntnisse der Gentechnik nun auch polizeilich genutzt werden können. Die Kripo ist sich sicher, dass der Täter aus der räumlichen Umgebung des Opfers kommen muss. Aber zunächst liefert das Genlabor ein negatives Ergebnis. Ein Jugendlicher, der kurz nach der Tat im Mordfall Ashworth verhaftet worden war, mußte freigelassen werden. Der Gen-Vergleich beweist seine Unschuld. Kurzerhand wird beantragt, den genetischen Code von allen 13- bis 30jährigen Männern der drei Dörfer um den Tatort untersuchen zu lassen- insgesamt über 5500 Männer. Im September 1987 dann der Treffer: das Profil passt auf den bis dahin unverdächtigen 27jährigen Bäcker Colin P.- der erste Mörder weltweit, der durch den genetischen Fingerabdruck überführt.
Hansjoachim R. wird im Dezember 1988 zur lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt- obwohl Ströbele die DNA Anaylse als einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einstuft.
Dank dieser verfeinerten Methoden der Kriminaltechnik wurde auch Gert J. vor einer lebenslangen Haft bewahrt. Der erste Fall der deutschen Rechtsgeschichte, in dem ein Angeklagter durch eine DNA Analyse entlastet und freigesprochen wurde. Im Laufe der letzten 20 Jahre wurde diese Analyse immer weiter verfeinert- heute genügen winzige Spuren. Damals brauchte man noch DNA-Material in der Größe eines 5- Mark- Stücks. Um die historischen Facts abzurunden: Der erste xy- Fall, der mit Hilfe der DNA gelöst wurde, war 1999 der Mordfall Sabina Steffen (FF 1 3.5.1991 Irische Hafe). In Erinnerung geblieben ist ausführliche Einleitung von Butz Peters zum Thema DNA, als die Aufklärung in der Sendung verkündet wurde.
Der am längsten zurückliegende xy- Fall, der durch eine DNA Analyse gelöst wurde, ist der Mordfall Kampa (FF 1 10.12.1971). Dieser wurde 2011 gelöst, auch wenn der Täter nicht zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden konnte.

Ein weiterer Aspekt in diesem Fall muss auch noch angesprochen werden. Da begeht ein Sexualstraftäter reihenweise Verbrechen, wird dafür zu Recht verurteilt, versucht jedoch in der Haft sein Leben in Griff zu bekommen. Und dass in Eigenregie. Mithilfe von Fachliteratur schafft er das auch, es gelingt ihm, nach der Haftentlassung ein straffreies Leben zu führen und sich mit einem Schulabschluss, einer neuen Familie und einem Studium eine neue Existenz aufzubauen. Trotz Rückschläge- eine behinderte Tochter wird geboren und die Ehe scheitert- hat er den Drang besiegt, Sexualstraftaten zu begehen. Er ist resozialisiert. 20 Jahre später holt ihm die Vergangenheit wieder ein, er muss für sein Fehlverhalten aus der damaligen Zeit bezahlen. Nach Experteneinschätzungen sind über 90% der Sexualstraftäter nicht resozialisierbar und stellen somit für den Rest ihres Lebens eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. In diesem Fall war das nicht so, deshalb hat Gericht meines Erachtens gut geurteilt. Bei der juristischen Einordnung der Tat gibt es keine Zweifel: Es war ein Verdeckungsmord- bei einer Verurteilung hat das Gericht keinen Spielraum. Hier muss das Gericht zwingend eine lebenslange Haft aussprechen. Es hat aber darauf verzichtet, die besondere Schwere der Schuld auszusprechen. Der Täter hat somit die Möglichkeit, dass nach 15 Jahren Haft die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Es bleibt zu hoffen, dass der Mörder von Anke nach seiner Haftstrafe weiter den Weg einschlägt, den er in 90er versucht hat, zu begehen. Weiter versucht, sich eine neue Existenz aufzubauen, fernab von Straftaten.


Martin B. wurde nach Berlin verlegt und sitzt dort seine lebenslange Haftstrafe ab. Im Jahr 2016 kann B. einen Antrag stellen, dass seine Reststrafe nach 15 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die beiden Männer, die Gert J. im ersten Verfahren zu Unrecht beschuldigt haben, wurden wegen falscher Verdächtigung, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft und Falschaussage zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Und ein Happyend zum Schluss: Gert J. hat seine Verlobte dennoch geheiratet. Er bekam also trotzdem quasi lebenslänglich: Aber nicht durch einen Richter mit Robe, sondern durch einen Geistlichen mit kirchlichen Beistand.

Das nächste Mal: Er ist einer der gefährlichsten Verbrecher Deutschlands. Sämtliche Verschärfungen des Strafrechts standen in diesem Fall zur Diskussion: Die Heraufsetzung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht auf 15 Jahre, die Sicherungsverwahrung für Jugendliche und die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Seine Tat war skrupellos, kaltblütig und sinnlos- Sein Opfer war an diesem Tag zur falschen Zeit am falschen Ort. Zweimal hebt der BGH die Urteile aus der Vorinstanz auf. Bis heute beschäftigt der Fall die deutschen Gerichte: Darf nach Jugendstrafrecht die nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden? Es ist einer der bekanntesten Fälle in Aktenzeichen xy, obwohl der Name des Opfers den wenigsten etwas sagen wird. Aber ein Wort und jeder weiß, um was es sich handelt. Der Fall geht als der sogenannte Westparkmord in die Kriminalgeschichte ein.

Das Gesicht des Bösen- Der Westparkmörder- Der Mordfall Konrad H.
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#6

RE: 17.01.1986 FF3 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 03.06.2015 20:33
von der_kommissar • 72 Beiträge

Kriminalkommissar Gerhard Starke aus Koblenz schreibt in seinem aktuellen Buch "Ich musste sie töten" davon, dass man sich bei der Kripo relativ sicher ist, dass der Täter im Fall Anke S. auch den Mord an Anja Fiedler begangen hat.

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#7

RE: 17.01.1986 FF3 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 20.06.2015 21:03
von Ludwig • 595 Beiträge

Hallo zusammen,

das Buch von Starke habe ich gelesen. Als Rezensent würde ich sagen: naja... Sonderlich fesselnd oder inspiriert ist es ja nicht geschrieben trotz journalistischer Co-Autorenschaft.
Da liest sich Bastians Review deutlich spannender! Einige Informationen daraus möchte ich Euch aber nicht vorenthalten:
1. Anja Fiedlers Trip nach Amsterdam diente wie immer, wen wundert's, der Drogenbeschaffung.
2. Der holländische Volvo-Fahrer, der die beiden Mädels zur Disco brachte, hätte sich auch eine amouröse Eskapade gewünscht.
3. Beim Abkippen des Erdreichs war der Kopf des Opfers vom Rumpf getrennt und musste erst gesucht werden.
4. Bei dem auch im XY-Film dargestellten Zeugen handelte es sich um einen drogensüchtigen Alkoholiker, dessen Angaben zum Fahrer und zum Fahrzeugtyp praktisch wertlos waren.

Immerhin bin ich um die Erkenntnis reicher, dass einer der Tatorte in einem anderen behandelten Fall unmittelbar an einer meiner Trainingsstrecken liegt...

Viele Grüße
Ludwig


Hier hält aber auch der Bus zur Siedlung Muckensturm, den Anja benutzt, wenn sie bei Dunkelheit allein nach Hause kommt.
(Sendung vom 15.01.1988, Filmfall 1, Mord an Anja A.)
Ihr Interesse gilt, so wie das von Tausenden Gleichaltriger, heißer Musik und effektvoll ausgeleuchteten Discotheken.
(Sendung vom 06.04.1979, Filmfall 1, Sexualmord an Christiane "Kiki" M.)
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#8

RE: 17.01.1986 FF3 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 17.06.2018 09:54
von Ede-Fan • 602 Beiträge

Auf ZDF-Info war wieder Crime-Time. Ermittler Starke geht in der Reihe "Ermittler!" in der Folge "Beweise auf dem Prüfstand" sehr ausführlich auf den Fall ein. Hier der Link zur Mediathek:

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/ermittler-beweise-auf-dem-pruefstand-102.html

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#9

RE: 17.01.1986 FF3 (Kripo Koblenz) Mordfälle Anja Fiedler/Anke S. (Anhaltermorde von Koblenz)

in Filmfälle 18.04.2023 04:51
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

So, Freunde. Ich bin ja echt ein Freund der wiki. Ich bin auf der Seite 2 bis 3 Mal die Woche, weil die Seite für mich auch als Informationsquelle dient. Ich würde mir auch wieder wünschen wie früher, dass Informationen, die wiki postet, auch zeitnah hier im Forum gepostet werden. Zu meiner Anfangszeit hier im Forum war das immer der Fall- jetzt leider sind die wiki und das Forum hier leider nicht mehr so synchron. Ich hoffe, dass wird in Zukunft wieder.

Ich habe jetzt vor kurzem die Wiederholung der Serie "Ermittler" gesehen, in welcher der Mord an Anja Fiedler rekonstruiert wurde (neben den Fall irische Harfe), Ich bin nicht in der wiki aktiv- stehe aber mit vielen Mitglieder der wiki in Kontakt. Aber eine Sache stört mich- dass der Fall Anke S. dort immer noch als geklärt geführt wird.

Er ist es nicht. Beweis mein Review zu diesem Fall und die oben genannten Dokumentation im ZDF. Der in der wiki verlinkte Artikel verwechselt die Namen der Opfer. Das passiert mehrmals in diesem Artikel- warum weiß ich nicht. Der Artikel dokumentiert haargenau den letzten Prozeßtag im Fall Fiedler- auch wenn da dauernd der Name von Anke genannt wird.

Bitte, Bitte- ändert das in der wiki. Fehler in der Berichterstattung haben wir schon ein paar Mal aufgedeckt, dass ist so einer.

Ich bin aber echt ein Fan der xy wiki und sage ganz großen Dank an alle, die die wiki auf den Laufenden halten

PS: ob evtl. der gleiche Täter für beide Morde in Frage kommt, konnte und kann bis heute nicht bewiesen werden- daher gilt im Fall Sch. die Unschuldsvermutung.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 18.04.2023 05:08 | nach oben springen



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