In einem zweiten Prozess 2011 wurde das Urteil auf 18 Jahre erhöht und 2012 endgültig bestätigt. "Der Bund" berichtete:
Urteil bestätigt: 18 Jahre für den Securitas-Mörder von Langenthal
Der 45-jährige Kosovare, der 1999 in Langenthal nach einem gescheiterten Raubüberfall einen Wächter erschossen hat, ist vor Bundesgericht abgeblitzt.
Timo Kollbrunner 07.07.2012
Es geschah am 6. Dezember 1999, kurz vor Mitternacht. Zusammen mit einem Kollegen überfiel der heute 45-Jährige Kosovare das Billardcenter Little Reno in Langenthal. Der Raubversuch scheiterte, weil die Mitarbeitende den Tresor nicht öffnen konnte – die Nachtsperre war bereits aktiviert. Als die beiden Männer kurz darauf von einem 57-jährigen Securitas-Wächter überrascht wurden, schoss ihm der 45-Jährige in den Hals – der Wächter verstarb am Tatort. Erst knapp neun Jahre später konnte der Schütze nach Hinweisen eines Informanten verhaftet werden. Sein damaliger Komplize ist bis heute flüchtig.
Seit 2009 sitzt der Kosovare im Thorberg. Ende 2010 verurteilte ihn das Kreisgericht zu 15 Jahren Gefängnis. Er zog das Urteil weiter – was sich zu seinen Ungunsten auswirkte: Denn das Obergericht erhöhte die Strafe auf 18 Jahre. Auch gegen dieses Urteil legte der Mann Beschwerde ein, beim Bundesgericht diesmal. Doch auch das hat ihm nichts gebracht, wie das gestern veröffentlichte Urteil zeigt: Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde ab und bestätigt die 18 Jahre Freiheitsstrafe.
«Unglaubhafte» Aussagen
Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde geltend gemacht, das Obergericht habe den Sachverhalt «offensichtlich unrichtig» festgestellt und die Unschuldsvermutung verletzt. Laut seiner Version kam es kurz vor der Schussabgabe zu einem Handgemenge. Als er zurückgewichen sei, habe sich der tödliche Schuss gelöst. Er habe auch nicht gewusst, dass der Revolver geladen gewesen sei, hatte er vor Gericht gesagt.
Das Obergericht dagegen war zum Schluss gekommen, der Mann habe dem Sicherheitsmann aus einer Distanz von 110 bis 140 Zentimetern gezielt in den Hals geschossen – ohne dass es zuvor zu einem Handgemenge gekommen wäre. Das Obergericht sehe diesen Tathergang mit gutem Grund als erwiesen an, schreibt nun das Bundesgericht. Die Vorinstanz habe die Beweise sorgfältig gewürdigt und die Aussagen des Beschwerdeführers zu Recht für unglaubhaft gehalten.
Dass er, ein ehemaliger Befreiungskämpfer der kosovarischen UCK, nicht habe wissen wollen, dass die Waffe geladen war, sei tatsächlich schwer zu glauben. Der Verurteilte lege schliesslich in seiner Beschwerde auch gar nicht dar, «inwiefern die Beweiswürdigung der Vorinstanz willkürlich sein soll», schreibt das Bundesgericht. Mit den Ausführungen des Obergerichts setze er sich «nur rudimentär» auseinander.
«Krass und skrupellos»
Auch bezüglich des Strafmasses lehnt das Bundesgericht die Beschwerde ab. Der Verurteilte hatte beantragt, nicht wegen Mordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt zu werden – zu einer Freiheitsstrafe von lediglich acht Jahren. Mord liege dann vor, wenn der Täter «besonders skrupellos» handle, schreibt das Bundesgericht – und die Tötung eines Menschen zum Zwecke eines Raubs sei ein «typischer Fall eines Mords in diesem Sinne». Die Tötung sei eindeutig im Zusammenhang mit dem Raub verübt worden, schreibt das Bundesgericht. Der Verurteilte habe zwar nicht gemordet, um sich zu bereichern, sondern um flüchten zu können – doch das sei ein «nicht minder krasses und daher ebenfalls skrupelloses Missverhältnis».