#1

2.8.2002 FF1 (Kripo Mainz) Mordfall Pfirsching

in Filmfälle 21.10.2008 14:06
von Himmelsdorfer • 144 Beiträge
Wenn ich mich nicht irre hat heute der Prozess begonnen:

Angeklagter verweigert die Aussage

Mainz (ddp-rps). Sechseinhalb Jahre nach dem Mord an einer Frau aus Worms hat am Dienstag vor dem Mainzer Landgericht der Prozess gegen einen inzwischen 50-jährigen Mann begonnen. Der Angeklagte habe jede Aussage verweigert, sagte ein Gerichtssprecher. Er habe sich weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person äußern wollen. Der Antrag des Mannes auf Ablehnung seiner Pflichtverteidigung wurde abgelehnt.

Die Anklage wirft dem britischen Staatsbürger vor, sein Opfer im April 2002 zunächst vergewaltigt und anschließend aus «Habgier und zur Verdeckung der Straftat» getötet zu haben. Die Mutter von zwei Kindern sei ihm flüchtig bekannt gewesen, aus bisher ungeklärter Ursache habe er sie in ihrem Haus angegriffen. Die Frau sei in den ersten Stock geflüchtet, um die Polizei zu alarmieren. Doch der Mann habe die Tür eingetreten und sie heftig geschlagen, den Angaben zufolge erlitt die Hausfrau zahlreiche Hämatome.

Laut Anklage fesselte der Täter die Frau mit einem Klebeband und vergewaltigte sie. Anschließend ging der Mann ins Badezimmer, ließ Wasser in die Wanne und ertränkte sein Opfer. Nach der Tat flüchtete er mit einer Vielzahl von Wertsachen, darunter ein Goldbarren sowie Schmuck und 800 Euro Bargeld. Außerdem soll er einige Kleidungsstücke des Opfers sowie ein Bettlaken mitgenommen haben.

Die Polizei war dem Angeklagten fast sechs Jahre nach der Tat durch einen internationalen DNA-Abgleich auf die Spur gekommen. Der Mann war im vergangenen Winter in England festgenommen und den deutschen Behörden übergeben worden. Für den Prozess sind insgesamt 14 Verhandlungstage angesetzt. Am Mittwoch werden die Aussagen des Ehemanns sowie der beiden Töchter der Getöteten erwartet.

(ddp)
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#2

Re: Mord an Helga Pfirsching, Sendung vom August 2002

in Filmfälle 21.10.2008 15:55
von Peter Poppy Köhler • 244 Beiträge
Es handelt sich um FF1 vom 02.08.2002. Der Fall war v.a. deswegen mysteriös, weil der Täter Stunden nach der Tat noch einmal zum Tatort zurückkehrte und die gerade zu Hause angekommenen Töchter des Opfers um eine Wasserflasche bat.

Die Informationen über das Ertränken und auch das Vergewaltigen waren allerdings neu für mich.
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#3

Re: Mord an Helga Pfirsching, Sendung vom August 2002

in Filmfälle 24.10.2008 10:04
von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
Was ich an diesem Fall besonders tragisch fand, war eben die Tatsache, dass die Töchter den Täter bei seinem Zurückkommen gesehen haben und ihn ziemlich genau beschreiben konnten.Im Filmfall wird gesagt, dass der Täter zwar mit einem Akzent gesprochen hat, der aber auch vorgetäuscht sein konnte. Könnte mir gut vorstellen, dass dadurch nicht intensiv genug in der (auch weiteren) Bekanntschaft ermittelt wurde, weil die Töchter ja dann den Mann erkannt hätten.
Der Ablauf des Verbrechens wurde im Filmfall tatsächlich anders gezeigt - werden die Ermittler schon ihre Gründe für gehabt haben. Von wegen Täterwissen und so.
Ich wünsch auf jeden Fall der Familie (ganz besonders natürlich den beiden Töchtern) , dass sie die Kraft haben an dem Prozeß teilzunehmen und so dazu beitragen können, den Täter seine gerechte Strafe zuzuführen.

Schreibt doch mal, wenn ihr Neuigkeiten vom Prozeß habt! LG!
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#4

Re[2]: Mord an Helga Pfirsching, Sendung vom August 2002

in Filmfälle 09.05.2010 16:58
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Rickybaby1977>Schreibt doch mal, wenn ihr Neuigkeiten vom Prozeß habt! LG!


Das machen wir für Rickybaby doch gerne. Hier die Pressemitteilung Nr. 136/2009 des BGH vom 23.06.2009:


Urteil wegen Raubmordes in Wormser Reihenhaussiedlung rechtskräftig

JuraPortal24.de

Nr. 136/2009

Das Landgericht Mainz hat am 08. Dezember 2008 einen heute 50 Jahre alten britischen Staatsangehörigen wegen in Verdeckungsabsicht begangenen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Strafbefehl zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer suchte der Angeklagte im April 2002 das Tatopfer, mit dem er über seine damalige Lebensgefährtin flüchtig bekannt war, in dessen in einer Wormser Reihenhaussiedlung gelegenem Wohnanwesen auf. Als die Frau auf seine Bitte, ihm Geld zu geben, nicht einging, griff er das arglose Opfer tätlich an und verlangte die Herausgabe von Wertgegenständen. Schließlich fesselte und knebelte er die eingeschüchterte, verletzte Frau und nahm mehrere Schmuckstücke und andere Wertgegenstände an sich, deren Verstecke sie ihm preisgeben musste. Weil er befürchtete, dass sein Opfer ihn als Täter identifizieren würde, entschloss er sich sodann, es umzubringen. Dazu verbrachte er die auch aufgrund ihrer Fesselung wehrlose Frau ins Badezimmer und drückte ihren Kopf in die von ihm mit Wasser gefüllte Badewanne, bis sie ertrunken war. Nachdem er Spuren seiner Tat beseitigt und mehrere weitere Gegenstände an sich genommen hatte, die er später zum Teil an einem Rastplatz entsorgte, verließ der Angeklagte das Anwesen.

Die Tat war über Jahre hinweg unaufgeklärt geblieben; auch eine Ausstrahlung des Mordfalls in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY-ungelöst" brachte nicht den gewünschten Fahndungserfolg. Der mittlerweile in Wales lebende Angeklagte konnte schließlich als Täter ermittelt werden, nachdem er im November 2007 in Großbritannien wegen eines tätlichen Angriffs auf seine Ehefrau erkennungsdienstlich behandelt und seine Fingerabdrücke in ein System zum internationalen Datenabgleich eingestellt worden waren. Aufgrund eines Spur-Personen-Treffers konnte der Angeklagte als Täter identifiziert werden; er wurde festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Gestützt auf die Gutachten zweier Sachverständiger hat sich das Landgericht Mainz von der Übereinstimmung der Fingerabdrücke, die am Tatort und an den am Rastplatz weggeworfenen Gegenständen gesichert werden konnten, mit dem aus Großbritannien übermittelten Spurenmaterial überzeugt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2009 die auf mehrere Verfahrensrügen sowie die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Mainz ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 17.06.2009 – 2 StR 190/09
Landgericht Mainz – Urteil vom 8. Dezember 2008 – 3613 Js 18835/06 1 Ks
Karlsruhe, den 23. Juni 2009

Quelle: http://www.juraportal24.de/nachrichten/1195/straf-_und_strafverfahrensrecht/urteil_wegen_raubmordes_in_wormser__reihenhaussiedlung_rechtskraeftig.html
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#5

Re: 2.8.2002 FF1 (Kripo Mainz) Mordfall Pfirsching

in Filmfälle 09.05.2010 20:22
von bd-vogel • 570 Beiträge
Merci ;-)

Bernhard.
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#6

Re: 2.8.2002 FF1 (Kripo Mainz) Mordfall Pfirsching

in Filmfälle 09.05.2010 20:47
von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
Many thxs für das Update! War echt spannend zu lesen!!!Auch nach so langer Zeit! Diese Filmszene, wo die Töchter - unwissend - vor der Haustür auf den Mörder ihrer Mutter treffen!!! Und er beide auch noch auf das Glas Wasser anspricht, was die Mutter ihm angeblich versprochen hätte. Jeder Krimiautor würde für eine solche Szene wohl wegen "Völlig unrealistisch" belächelt werden. Wahnsinn!

Der gesamte Ablauf des Verbrechens muß wohl noch deutlich brutaler gewesen sein, als bei XY gezeigt. (Danke an die damalige Regie - ich mußte auch schon so streckenweise weg gucken!) Ich habe eine dumpfe Erinnerung gelesen zu haben, dass die Anghörigen niemals wieder das Haus betreten haben und unmittelbar nach dem Verbrechen umgezogen sind.
Ich muß bei solchen Verbrechen immer wieder an Anja Wille und ihr Buch über ihren getöteten Sohn Felix denken. Ein solches Verbrechen hat nie nur ein Opfer. Es hat Hunderte.

Liebe Grüße, Ricky
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#7

Re: 2.8.2002 FF1 (Kripo Mainz) Mordfall Pfirsching

in Filmfälle 21.08.2012 17:08
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Sehr unverständlich, daß ob der äußerst brutalen Tatausführung keine besondere Schwere der Schuld verhängt wurde. Der Täter kann sich in absehbarer Zeit auf die Abschiebung nach Großbritannien und die damit wiedergewonnene Freiheit freuen.
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