natürlich habt ihr Recht: aus persönlicher Sicht ist so eine lange Haftstrafe nachvollziehbar, aus juristischer Sicht aber sehr bedenklich.
wenn eine Person 40 Jahre im Gefängnis sitzt, kann er sich eigentlich nicht mehr in unserer Gesellschaft zurechtfinden nach einer Entlassung. Demnach haben die Argumente der Gegenseite, die eine lebenslange Haft ablehnen, durchaus Gewicht. Man ist dann eigentlich ein seelisches Wrack.
Stellt euch mal vor, wie die Welt vor 40 Jahren war und was sich alles geändert hat. Keine Geldautomaten, keine Handys, die Autos hatten drei Gänge und keine 6, keine Computer und die Rache von Wembley hat sich jetzt auch erledigt.
Das Strechrecht in Deutschland verfolgt zwei Anliegen: erstens soll natürlich fehlerhaftes Verhalten sanktioniert werden. Aber auch der Gedanke der Resozialisierung wird Bedeutung beigemessen. Dem Inhaftierte muss die Möglichkeit eröffnet werden, nach der Entlassung sich wieder in Gesellschaft einzugliedern. Dieses Ziel wird natürlich in solch einen Fall verfehlt. (dieser Gedanke wurde nach dem 2. Weltkrieg verankert, weil man nicht wollte, dass Täter einfach weggeschlossen werden)
Aber solch lange Haftstrafen sind in Deutschland absolut die Ausanhme. Die durchschnittliche Haftdauer liegt mit der besonderen Schwere liegt bei 23 Jahre, wenn noch eine Sicherungsverwahrung dazu kommt bei unter 30 Jahren. Und Haddock hat Recht, die Frage ob ein Täter Reue zeigt oder nicht, ist entscheidend, ob man 18 Jahre oder 5 Jahre länger sitzt. Bei 40 Jahren spielt Reue eigentlich keine Rolle mehr. Aber wie gesagt: Juristen streiten über die Haftdauer bei lebenslang schon seit dem zweiten Weltkrieg, einig ist man sich bis heute nicht.
xyZS72, die Diskussion um § 38 Abs. 1 StGB (lebenslange Haft) wird auch schon Jahrzehnte geführt. Ist sogar gerade aktuell in der Politik, weil die Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung nicht geklärt ist. Die Frage ist: Was macht man mit Schwerverbrechern, die ohne Sicherungsverwahrung dann nach 20 Jahren rauskommen? (z.Zt. ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig eingestuft wurden, aber Experten sehen auch die allgemeine Sicherungsverwahrung auf der Kippe: Aufgrund des Urteils des EGMR wurden in Dtschl. bereits drei Schwerstverbrecher freigelassen) Daher die Diskussion, dass lebenslang abzuschaffen und eine zeitige Freiheitsstrafe einzuführen, die natürlich dann über 20 Jahren liegt.
Zudem gibt es Probleme bei der Auslieferung: In Portugal zB. ist lebenslang verfassungswidrig. In 80igern gab es mal ein Studiofall bei xy, der wurde zum Politikum. 3 Jahre dauerte die Auslieferung. Bei Norman Franz hat die Justiz getrickst: Das Auslieferungsbegehren enthielt nicht den Haftbefehl auf Verbüßung der lebenslangen Haft, sondern nur die Taten, die Franz nach seiner Tat verübt hatte. (Mord und Raub) Sonst wäre Franz wahrscheinlich sogar auf freien Fuss gesetzt wurden als bereits verurteilter Lebenslanger. Die stellt sich allerdings nur, wenn man bereits lebenslang verurteilt ist(also idR bei Ausbrechern oder Flüchtlingen). Bei Mord, bei dem noch im Prozeß die Schuldfrage geklärt wird, liefern solche Länder aber aus.
Aber ich wette: Weder Politik noch Juristen werden bei dieser Frage, ob das "Lebenslang" geändert wird, auf einen Nenner kommen.