#1

11.4.1969 FF2 (SoKo Lebach) Vierfacher Soldatenmord von Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 14:27
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Dieser sehr gut umgesetzte und schnell geklärte Fall ist auch 40 Jahre nach der Tat in Lebach nicht vergessen. Hier einige Links zum Historischen Verein Lebach und zu Fotos von der Erinnerungstafel sowie den Opfern:

http://historischer-verein-lebach.de/?paged=3

http://historischer-verein-lebach.de/wp-content/uploads/2009/03/Soldatenmord_Erinnerungstafel_550.jpg

http://historischer-verein-lebach.de/wp-content/uploads/2008/vor02/Fotogalerie/Soldatenmord/index.htm
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#2

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 14:38
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Für Interessierte an dem Fall hier noch einige Literaturhinweise:

Jürgen Neven-DuMont, Karl Schütz, Rainer Söhnlein: Kleinstadtmörder. Spur 1081. Hintergründe zum Fall Lebach. Hoffmann u. Campe, Hamburg 1971

Volker Lilienthal: Senderfertig abgesetzt. ZDF, SAT.1 und der Soldatenmord von Lebach. Berlin 2001. Vistas Verlag

Weitere Infos z.B. auch hier:

http://www.medienmaerkte.de/artikel/free/021002_giftschrank.html
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#3

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 17:10
von Haddock • 99 Beiträge
Sehr interessant - vielen Dank.

Weiß Jemand, nach wievielen Jahren die beiden Haupttäter ungefähr aus dem Gefängnis entlassen wurden?
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#4

Re[2]: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 17:37
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Haddock>Weiß Jemand, nach wievielen Jahren die beiden Haupttäter ungefähr aus dem Gefängnis entlassen wurden?

Ein Täter war zumindest noch bis Anfang 2009 in Haft. Quelle:

http://www.sol.de/titelseite/topnews/Lebach-Soldatenmord-Kaserne-Munitionsdepot-Soldaten-Wache-POlizei-Ermittlungen-Verbrechen-tot-Maord-Fallschirmjaeger-Lebacher-Soldatenmord-jaehrt-sich-heute;art26205,2849626
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#5

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 17:44
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Zur aufgeworfenen Frage nach der Haftdauer hier noch ein Auszug aus einem Pressebericht vom 09.03.2009:


Das Urteil des Schwurgerichts Saarbrücken vom 7. August 1970 lautete „lebenslänglich für die beiden Haupttäter wegen Mordes und sechs Jahre Haft für den dritten Angeklagten wegen Beihilfe“. Ein Täter sitzt heute noch in der JVA in Saarbrücken. ein zweiter kam 2006 wieder frei, der dritte kam bereits nach vier Jahren wieder frei.

Quelle: http://www.wochenspiegelonline.de/content/aktionen/50-jahre-wochenspiegel/die-letzten-50-jahre/article/20-januar-1969-der-lebacher-soldatenmord/?s=0&cHash=2fb407a3dd
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#6

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 18:04
von bastian2410 • 1.677 Beiträge
ein Täter sitzt heute noch im Gefängnis. Nach dem Tod von Heinrich Pommerenke Ende 2008 ist der Lebach- Mörder der am längsten einsitzende Häftling in Deutschland. Der zweite Haupttäter kam 2006 frei.
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#7

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 20:09
von Haddock • 99 Beiträge
Vielen Dank für die interessanten Infos.

Die Sozialprognose für die beiden Herren scheint demnach keine besonders günstige (gewesen) zu sein.
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#8

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 21:08
von Heimo • 1.535 Beiträge
Ich habe mich bislang mit meinen Kenntnissen zu dem Fall zurückgehalten, aber es gab mal einen Bericht in der ARD dazu.

Derjenige der beiden Haupttäter, der erwiesenermaßen keinen der Soldaten getötet hat (wohl aber in Tötungsabsicht gehandelt hat), hat bislang eine Tatbeteiligung geleugnet. Folglich kann er auch keine Reue zeigen. Sofern ich das rechtlich richtig verstanden habe, ist es aber Voraussetzung für eine Freilassung, dass er Reue zeigen müsse. Da er aber die Tat nicht begangen haben will, fühlt er sich demnach außerstande, Reue zu zeigen (vielleicht kann Bastian das juristisch näher erläutern).

Der andere, der 2006 freigelassen wurde, hat jedoch seine Tatbeteiligung gestanden. Ihm war, wenn man den Berichten glauben darf, schon damals nach der Tat nicht wohl in seiner Haut.
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#9

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 26.06.2010 22:12
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Weitere Infos zum Fall (auch mit verlinkten Presseberichten zum damaligen Prozeß) finden sich hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Soldatenmord_von_Lebach
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#10

Re[2]: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 27.06.2010 02:21
von bastian2410 • 1.677 Beiträge
Heimo>Ich habe mich bislang mit meinen Kenntnissen zu dem Fall zurückgehalten, aber es gab mal einen Bericht in der ARD dazu.

Heimo>Derjenige der beiden Haupttäter, der erwiesenermaßen keinen der Soldaten getötet hat (wohl aber in Tötungsabsicht gehandelt hat), hat bislang eine Tatbeteiligung geleugnet. Folglich kann er auch keine Reue zeigen. Sofern ich das rechtlich richtig verstanden habe, ist es aber Voraussetzung für eine Freilassung, dass er Reue zeigen müsse. Da er aber die Tat nicht begangen haben will, fühlt er sich demnach außerstande, Reue zu zeigen (vielleicht kann Bastian das juristisch näher erläutern).

Heimo>Der andere, der 2006 freigelassen wurde, hat jedoch seine Tatbeteiligung gestanden. Ihm war, wenn man den Berichten glauben darf, schon damals nach der Tat nicht wohl in seiner Haut.

oje, Heimo. Heikles Thema. Reue schreibt das Gesetz zwar nicht vor, für die Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist eine Art Persönlichkeitanalyse erforderlich und ob noch ein Sicherheitsrisiko vom Täter ausgeht. Da ist es natürlich hilfreich, wenn der Täter Reue zeigt und sich mit seinen Taten identifiziert. (genauso wie man vor Gericht bei Reue auf Milde hoffen kann)

Aber was viele nicht wissen: Der Inhaftierte muss der Bewährung einwilligen. So komisch wie das klingt: Niemand kann aus dem Gefängnis rausgeworfen werden. Pommerenke wollte gar nicht mehr raus.

Die Frage ist jedoch allgemein, ob ein Freiheitsentzug von 40 Jahren noch im Verhältnis zur Tat steht- auch bei einem 4fach Mörder.
Hier hat das Bundesverfassungsgericht 1977 ein Grundsatzurteil gesprochen:

"Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten das Rechtstaatsprinzip und die Menschenwürde."

Seit dieser Entscheidung ist die Verbüßung von 25- 27 Jahren gerade noch mit dem Grundgesetz der Menschenwürde vereinbar.

40 Jahre finde ich auch für einen Vierfachmord etwas zu viel, RAF- Terroristen sind nach 27 Jahren freigekommen, obwohl auch diese Täter keine Reue gezeigt haben.
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#11

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 27.06.2010 02:25
von bastian2410 • 1.677 Beiträge
Die §§ im Strafgesetzbuch, welche von Bedeutung sind für die Aussetzung zur Bewährung.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57a.html

§ 57a StGB verweist auch auf den § 57 StGB (Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe)

http://dejure.org/gesetze/StGB/57.html

§ 57 Abs. 1 S. 2

Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.
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#12

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 27.06.2010 02:56
von bastian2410 • 1.677 Beiträge
hier jetzt das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1977 im Orignaltenor, mit dem ich mich mal rumschlagen musste. Passt sehr gut zum Lebach- Fall, weil der Täter immer noch nach 40 Jahren in Haft ist.

Hört sich sehr nach Juristendeutsch an, sehr interessant sind aber die Punkte, die von der einen Prozeßpartei vorgebracht wurden, die gegen eine Verfassungsmäßigkeit der Lebenslangen Freiheitsstrafe sprechen.

"20 Jahre Haft bewirken Resignation, Stumpfheit und Gleichgültigkeit eine Persönlichkeitsänderung etc."

"Nach ungefähr 20 Jahren Strafanstaltsaufenthalt sei der Gefangene körperlich und seelisch nichts als ein Wrack."

ja, so war die Rechtssprechung früher. Ein sehr langes Urteil, daher viel zu lesen, aber für ein BVerfG- Urteil normal.

http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&Seite=0&Sort=-2&Anz=1&sid=1c884299da7a894836d8b9287699ba2e&F_3=BVerfGE+45%2C&dok_id=5070&Pos=0
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#13

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 27.06.2010 09:39
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
@Bastian:

Naja, ob 40 Jahre für vier Morde zu hoch oder durchaus angemessen oder gar zu niedrig sind, ist Ansichtssache. Solange der Gesetzgeber keine Todesstrafe einführt, bin ich persönlich mit jedem Strafmaß und mit jeder Haftdauer einverstanden, die die Justiz für richtig hält.

Mal was allgemein gefragt:

Der Begriff "lebenslang" ist irreführend (um nicht zu sagen unsinnig), wenn lebenslang nicht mit lebenslang, sondern eher nur mit 15 Jahren gleichgesetzt wird. Deshalb die Frage: Gab es mal oder gibt es derzeit eine Diskussion (Literatur/Bundestag) darüber, ob dieser Begriff nicht besser abgeschafft werden sollte?
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#14

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 27.06.2010 10:15
von Haddock • 99 Beiträge
Da ich annehme, dass es konkrete Gründe für die überdurchschnittliche Haftdauer gibt, würde ich die Länge auch nicht negativ beurteilen wollen.

Ich glaube aber nicht, dass sich diese ausschließlich damit begründen lässt, dass der eine Täter seine Schuld nicht einräumte.
Dann müssten nämich noch ganz andere Täter vier Jahrzehnte sitzen.
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#15

Re: 11.4.1969 FF2: Vierfacher Soldatenmord Lebach

in Filmfälle 29.06.2010 09:16
von bastian2410 • 1.677 Beiträge
natürlich habt ihr Recht: aus persönlicher Sicht ist so eine lange Haftstrafe nachvollziehbar, aus juristischer Sicht aber sehr bedenklich.

wenn eine Person 40 Jahre im Gefängnis sitzt, kann er sich eigentlich nicht mehr in unserer Gesellschaft zurechtfinden nach einer Entlassung. Demnach haben die Argumente der Gegenseite, die eine lebenslange Haft ablehnen, durchaus Gewicht. Man ist dann eigentlich ein seelisches Wrack.

Stellt euch mal vor, wie die Welt vor 40 Jahren war und was sich alles geändert hat. Keine Geldautomaten, keine Handys, die Autos hatten drei Gänge und keine 6, keine Computer und die Rache von Wembley hat sich jetzt auch erledigt.

Das Strechrecht in Deutschland verfolgt zwei Anliegen: erstens soll natürlich fehlerhaftes Verhalten sanktioniert werden. Aber auch der Gedanke der Resozialisierung wird Bedeutung beigemessen. Dem Inhaftierte muss die Möglichkeit eröffnet werden, nach der Entlassung sich wieder in Gesellschaft einzugliedern. Dieses Ziel wird natürlich in solch einen Fall verfehlt. (dieser Gedanke wurde nach dem 2. Weltkrieg verankert, weil man nicht wollte, dass Täter einfach weggeschlossen werden)

Aber solch lange Haftstrafen sind in Deutschland absolut die Ausanhme. Die durchschnittliche Haftdauer liegt mit der besonderen Schwere liegt bei 23 Jahre, wenn noch eine Sicherungsverwahrung dazu kommt bei unter 30 Jahren. Und Haddock hat Recht, die Frage ob ein Täter Reue zeigt oder nicht, ist entscheidend, ob man 18 Jahre oder 5 Jahre länger sitzt. Bei 40 Jahren spielt Reue eigentlich keine Rolle mehr. Aber wie gesagt: Juristen streiten über die Haftdauer bei lebenslang schon seit dem zweiten Weltkrieg, einig ist man sich bis heute nicht.

xyZS72, die Diskussion um § 38 Abs. 1 StGB (lebenslange Haft) wird auch schon Jahrzehnte geführt. Ist sogar gerade aktuell in der Politik, weil die Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung nicht geklärt ist. Die Frage ist: Was macht man mit Schwerverbrechern, die ohne Sicherungsverwahrung dann nach 20 Jahren rauskommen? (z.Zt. ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig eingestuft wurden, aber Experten sehen auch die allgemeine Sicherungsverwahrung auf der Kippe: Aufgrund des Urteils des EGMR wurden in Dtschl. bereits drei Schwerstverbrecher freigelassen) Daher die Diskussion, dass lebenslang abzuschaffen und eine zeitige Freiheitsstrafe einzuführen, die natürlich dann über 20 Jahren liegt.
Zudem gibt es Probleme bei der Auslieferung: In Portugal zB. ist lebenslang verfassungswidrig. In 80igern gab es mal ein Studiofall bei xy, der wurde zum Politikum. 3 Jahre dauerte die Auslieferung. Bei Norman Franz hat die Justiz getrickst: Das Auslieferungsbegehren enthielt nicht den Haftbefehl auf Verbüßung der lebenslangen Haft, sondern nur die Taten, die Franz nach seiner Tat verübt hatte. (Mord und Raub) Sonst wäre Franz wahrscheinlich sogar auf freien Fuss gesetzt wurden als bereits verurteilter Lebenslanger. Die stellt sich allerdings nur, wenn man bereits lebenslang verurteilt ist(also idR bei Ausbrechern oder Flüchtlingen). Bei Mord, bei dem noch im Prozeß die Schuldfrage geklärt wird, liefern solche Länder aber aus.

Aber ich wette: Weder Politik noch Juristen werden bei dieser Frage, ob das "Lebenslang" geändert wird, auf einen Nenner kommen.
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