RE: 21.03.1997 FF1 (Bochum) Mord an Reinhardt Sch. (Wattenscheider Falken)
in Filmfälle
29.08.2025 19:37
von
Ede-Fan
• 623 Beiträge
Leider hat es nicht dazu gereicht, das Mordmerkmal der Heimtücke nachzuweisen:
Ein Gutachten des Rechtsmediziners hatte der Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke genommen. Ohne dieses Merkmal kann kein Mord nachgewiesen werden. Zudem sind alle anderen in Frage kommenden Straftaten, wie etwa Totschlag, inzwischen verjährt. Nach Vorlage des Gutachtens wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen. Trotzdem sei er als Täter überführt, so die Kammer. Aber ein Mord sei ihm nicht nachzuweisen. Die Vorsitzende Richterin äußerte sich nach der Urteilsverkündung mit den Worten: „Das hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.“
RE: 21.03.1997 FF1 (Bochum) Mord an Reinhardt Sch. (Wattenscheider Falken)
in Filmfälle
13.09.2025 05:01
von
bastian2410
• 1.741 Beiträge
Revision im Wattenscheider Falke Fall- alle drei Prozessbeteiligten haben Rechtsmittel eingelegt- Anklage, Nebenklage und sogar der Freigesprochene.
Eigentlich ist ein Freigesprochener nicht befugt, Rechtsmittel einzulegen, da er -wie es im Juristendeutsch heißt- kein Beschwer hat. In diesem Fall wurde der Angeklagte allerdings nur wegen Verjährung freigesprochen, dass Gericht sieht jedoch in diesem Fall einen Totschlag gegeben. Das heißt, der Freigesprochene erhält keine Haftentschädigung und muss seine Kosten des Prozesses selbst übernehmen. Daher geht auch der Angeklagte trotz Freispruch gegen das Urteil aus der Vorinstanz vor.
Der BGH wird in den nächsten 6 Monaten über den Revisionsantrag entscheiden